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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 4<br />

1 Erfordernis und Ziel der Änderung des Bebauungsplanes<br />

Mit Beschluss Nr. 208-18/96 vom 17. Januar 1996 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> die<br />

Satzung des Bebauungsplanes "Caritas Kinder- und Jugenddorf Leipzig - <strong>Markkleeberg</strong>" beschlossen.<br />

Dabei war hinsichtlich der Entwicklung des Kinderdorfes von einem wesentlich größeren Flächenansatz<br />

ausgegangen worden. Aufgrund der bisherigen und sich auch künftig abzeichnenden Entwicklung<br />

ist hier von einer Reduzierung auf ca. 15.000 m² auszugehen.<br />

Darüber hinaus ist eine Fläche zur Errichtung einer Kindertagesstätte in einer Größe von ca.<br />

4.200 m² und einer Grundschule in einer Größe von ca. 10.000 m² vorzuhalten.<br />

Die rekultivierten und bewaldeten Flächen des ehemaligen Tagebaus Zwenkau / Cospuden bekamen<br />

und bekommen zunehmende Bedeutung für die Naherholung, sowie den Landschafts- und<br />

Naturschutz. Andererseits sollen die innerstädtischen Siedlungsflächen stärker durchgrünt und mit<br />

den umliegenden Freiflächen durch Grünverbünde verknüpft werden. Deshalb soll anstelle der<br />

beiden, im genehmigten Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen ein zusammenhängender<br />

stadtökologisch wirksamer Grünzug ausgewiesen werden.<br />

Durch die Verschiebung des regionalen Grünzuges in direkter Längsachse zu den festgesetzten<br />

Grünflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Eulenberg" sowie die Festsetzung der<br />

bestehenden Streuobstwiese sollen die Grünflächen in ihrer Gesamtwirkung optimiert und die<br />

Wohngebiete einander zugeordnet werden. Dies führt zu einer Erhöhung der Effektivität der erforderlichen<br />

Erschließungsanlagen.<br />

Erfordernis und Ziel der Änderung des 2. Entwurfes / der Erstellung des 3. Entwurfes<br />

Im Rahmen der Offenlage des 2. Entwurfes des Bebauungsplanes "Caritas Kinder- und Jugenddorf<br />

<strong>Markkleeberg</strong>" (Stand 12. April 2013) wurde durch den Caritasverband Leipzig e. V., welcher<br />

das im Plangebiet befindliche Kinder- und Jugenddorf betreibt, folgende Anregungen mit Schreiben<br />

vom 03. Juli 2013 und 12. Juli 2013 abgegeben:<br />

1. Es sollten ausreichende Abstandsflächen zum Kinderdorf, die bepflanzt und erhöht werden<br />

könnten, berücksichtigt werden.<br />

2. Wir würden es sehr begrüßen, wenn an der östlichen Seite des Kinderdorfes ein Erdwall geplant<br />

wird, der sowohl den Charakter des Kinderdorfes als Schutzraum für unsere Kinder unterstützt<br />

als auch die neuen Nachbarn vor Lärmbelästigung schützt. Da sowohl wir als auch<br />

die neuen Nachbarn von dem Wall profitieren, wünschen wir uns den Wall auf der Grundstücksgrenze.<br />

Der somit voraussichtlich notwendige Platzbedarf dürfte 2 m auf unserem<br />

Grundstück nicht überschreiten. Somit könnten unsere Freizeiteinrichtungen (Volleyballfeld<br />

und Feuerstelle) erhalten bleiben.

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