Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 39<br />
Derzeit sind im <strong>Stadt</strong>gebiet 323 Krippenplätze und 810 Kindergartenplätze vorhanden. Aktuell leben<br />
in <strong>Markkleeberg</strong> 398 Kinder im Alter von 1 bis unter 3 Jahren und 645 Kinder im Alter von 3 - 6<br />
Jahren. Die tatsächliche Inanspruchnahme der theoretisch erforderlichen Betreuungsplätze liegt<br />
bei Krippenplätzen lediglich bei ca. 80 % und bei Kindergartenplätzen bei ca. 96 %.<br />
Dazu kommt, dass die Kindertageseinrichtung im Ortsteil Raschwitz (Hauptstraße 15) mit derzeit<br />
14 Krippen- und 40 Kindergartenplätzen aufgrund erforderlicher Sanierungsmaßnahmen nur noch<br />
wenige Jahre nutzbar sein wird und hierfür ein entsprechender Ersatz hergestellt werden muss.<br />
Weiterhin wird durch den Zuzug von ca. 100 Familien im Plangebiet selbst ein zusätzlicher Bedarf<br />
ausgelöst. Selbst wenn man unterstellt, dass nur 80 % der künftigen Bewohner von außerhalb des<br />
<strong>Stadt</strong>gebietes kommen und damit einen zusätzlichen Bedarf auslösen, bedeutet dies rein statistisch<br />
einen weiteren Bedarf von 14 Krippen- und 38 Kindergartenplätzen. 11<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> sieht es als erforderlich an, mittel- und langfristig eine ausreichende Zahl<br />
an Krippen- und Kindergartenplätzen anbieten zu können. Nicht zuletzt bedeutet dies neben der<br />
Erfüllung gesetzlicher Pflichten auch einen entscheidenden Standortvorteil für <strong>Markkleeberg</strong>.<br />
TF 1.3.1<br />
Auf den Flächen für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kindertagesstätte, sind zulässig:<br />
- Gebäude und bauliche Anlagen zur Betreuung von Kindern sowie die hierfür erforderlichen<br />
Nebenanlagen,<br />
- Gebäude und bauliche Anlagen für Sport und Spiel und<br />
- Stellplätze für Pkw.<br />
Der Katalog umfasst alle Anlagen und Einrichtungen, die geeignet sind, die Tagesbetreuung von<br />
Kleinkindern bis zu einem Alter von sieben Jahren zu gewährleisten. Neben den Aufenthaltsräumen<br />
werden dies Sanitärräume, Wirtschafts- und Lagerräume, Sozialräume für die Erzieher oder<br />
Verwaltungsräume sein.<br />
Spiel- und Sportanlagen sind zur Ausgestaltung der Freiflächen ebenso zulässig wie erforderlich.<br />
Da einerseits viele Eltern ihre Kinder im Zuge ihres Arbeitsweges und andererseits auch nicht nur<br />
aus der unmittelbaren (fußläufigen) Umgebung zur Kindertageseinrichtung bringen bzw. abholen,<br />
sind Stellplätze in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachzuweisen.<br />
Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule<br />
In der nächstgelegenen Grundschule im Ortsteil Großstädteln ist es kaum möglich, den Bedarf an<br />
Schulplätzen zu decken. Derzeit gehören zum Schulbezirk dieser Schule Schüler aus den Ortstei-<br />
11 Die Zahlen wurden ebenfalls unter Abzug der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kinderkrippenplätze<br />
(ca. 80 %) und der Kindergartenplätze (ca. 96 %) ermittelt.