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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 35<br />

7 Städtebauliches Konzept<br />

Die Neubebauungen in den Wohngebieten WA 2 bis WA 12 sind überwiegend straßenseitig angeordnet.<br />

Rückwärtig sind private Grünflächen vorgesehen, die sich in Richtung Osten und Süden an<br />

die öffentlichen Grünflächen anschließen. Im Baugebiet östlich des Kinderdorfes (WA 5) sind die<br />

Grundstücke zusätzlich durch private Verkehrsflächen erschlossen.<br />

Grundprinzip der Erschließung ist es, den Anteil an Erschließungsstraßen gering zu halten, möglichst<br />

ohne Stichstraßen auszukommen, die Baugrundstücke nur von einer Seite zu erschließen<br />

und die Entwicklung in Bauabschnitten zuzulassen.<br />

Mit der Festsetzung von Baugebieten zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung und einer Schule<br />

(inklusive zugehöriger Nebenanlagen) soll vor allem auch die soziale Infrastruktur an diesem<br />

Standort weiter ausgebaut werden. Während die Kindertageseinrichtung direkt durch die Bewohner<br />

der Grundstücke im Plangebiet und seiner direkten Umgebung genutzt werden wird, ist zu erwarten,<br />

dass die Grundschule den Bedarf für die Ortsteile Zöbigker und Großstädteln decken wird.<br />

Dieser Bedarf ist mittelfristig erkennbar. Die hierfür ausgewiesen Flächen können neben dem<br />

Schulgebäude auch die Gebäude eines Hortes und einer Turnhalle sowie dazugehörige Freiflächen<br />

und einen Parkplatz für ca. 65 Pkw aufnehmen.<br />

Die Kinderdorfstraße wird ihre Funktion als Erschließungsstraße für das Plangebiet künftig nicht<br />

mehr wahrnehmen. Aufgrund der Neustrukturierung des Erschließungssystems wird die Erschließung<br />

des Sondergebietes künftig über die Planstraßen A und B erfolgen können, wodurch es möglich<br />

ist, die derzeit noch geteilten Flächen des Kinderdorfes zusammenzuführen und diese gesamtheitlich<br />

zu nutzen.<br />

Die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 26 SächsNatSchG geschützten Flächen der Streuobstwiese im<br />

nordöstlichen Bereich (Flurstücke 438/1, 439) sind auch unter Beachtung der Abstimmungen bei<br />

der Erstellung des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht zur Bebauung vorgesehen.<br />

Der Ausgleich der durch die Bauvorhaben bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft soll überwiegend<br />

auf den öffentlichen Grünflächen sowie anteilig auf den privaten Baugrundstücken erfolgen.<br />

Dabei soll durch die Lage der privaten Grünflächen im rückwärtigen Bereich die Wirkung des<br />

Grünverbundes, der auf den öffentlichen Grünflächen im mittleren Bereich besteht, noch vergrößert<br />

werden.<br />

Innerhalb der öffentlichen Grünflächen sind Fuß- und Radwege zwischen den Baugebieten geplant.<br />

Sie ermöglichen darüber hinaus die Verbindungen zu den benachbarten Siedlungsbereichen<br />

Krähenfeld, Eulenberg und Zöbigker.<br />

Im Zentrum der öffentlichen Grünfläche und des Plangebietes soll ein Kinderspielplatz errichtet<br />

werden. Neben Spielgeräten soll hier durch reichlich Sitzgelegenheiten und Bepflanzungen eine<br />

hohe Aufenthaltsqualität geschaffen werden und der Bereich ein zentraler und damit aus dem gesamten<br />

Plangebiet gut zu erreichender Anlauf- und Treffpunkt für die künftigen Bewohner des Gebietes<br />

sein.

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