Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 35<br />
7 Städtebauliches Konzept<br />
Die Neubebauungen in den Wohngebieten WA 2 bis WA 12 sind überwiegend straßenseitig angeordnet.<br />
Rückwärtig sind private Grünflächen vorgesehen, die sich in Richtung Osten und Süden an<br />
die öffentlichen Grünflächen anschließen. Im Baugebiet östlich des Kinderdorfes (WA 5) sind die<br />
Grundstücke zusätzlich durch private Verkehrsflächen erschlossen.<br />
Grundprinzip der Erschließung ist es, den Anteil an Erschließungsstraßen gering zu halten, möglichst<br />
ohne Stichstraßen auszukommen, die Baugrundstücke nur von einer Seite zu erschließen<br />
und die Entwicklung in Bauabschnitten zuzulassen.<br />
Mit der Festsetzung von Baugebieten zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung und einer Schule<br />
(inklusive zugehöriger Nebenanlagen) soll vor allem auch die soziale Infrastruktur an diesem<br />
Standort weiter ausgebaut werden. Während die Kindertageseinrichtung direkt durch die Bewohner<br />
der Grundstücke im Plangebiet und seiner direkten Umgebung genutzt werden wird, ist zu erwarten,<br />
dass die Grundschule den Bedarf für die Ortsteile Zöbigker und Großstädteln decken wird.<br />
Dieser Bedarf ist mittelfristig erkennbar. Die hierfür ausgewiesen Flächen können neben dem<br />
Schulgebäude auch die Gebäude eines Hortes und einer Turnhalle sowie dazugehörige Freiflächen<br />
und einen Parkplatz für ca. 65 Pkw aufnehmen.<br />
Die Kinderdorfstraße wird ihre Funktion als Erschließungsstraße für das Plangebiet künftig nicht<br />
mehr wahrnehmen. Aufgrund der Neustrukturierung des Erschließungssystems wird die Erschließung<br />
des Sondergebietes künftig über die Planstraßen A und B erfolgen können, wodurch es möglich<br />
ist, die derzeit noch geteilten Flächen des Kinderdorfes zusammenzuführen und diese gesamtheitlich<br />
zu nutzen.<br />
Die nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 26 SächsNatSchG geschützten Flächen der Streuobstwiese im<br />
nordöstlichen Bereich (Flurstücke 438/1, 439) sind auch unter Beachtung der Abstimmungen bei<br />
der Erstellung des rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht zur Bebauung vorgesehen.<br />
Der Ausgleich der durch die Bauvorhaben bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft soll überwiegend<br />
auf den öffentlichen Grünflächen sowie anteilig auf den privaten Baugrundstücken erfolgen.<br />
Dabei soll durch die Lage der privaten Grünflächen im rückwärtigen Bereich die Wirkung des<br />
Grünverbundes, der auf den öffentlichen Grünflächen im mittleren Bereich besteht, noch vergrößert<br />
werden.<br />
Innerhalb der öffentlichen Grünflächen sind Fuß- und Radwege zwischen den Baugebieten geplant.<br />
Sie ermöglichen darüber hinaus die Verbindungen zu den benachbarten Siedlungsbereichen<br />
Krähenfeld, Eulenberg und Zöbigker.<br />
Im Zentrum der öffentlichen Grünfläche und des Plangebietes soll ein Kinderspielplatz errichtet<br />
werden. Neben Spielgeräten soll hier durch reichlich Sitzgelegenheiten und Bepflanzungen eine<br />
hohe Aufenthaltsqualität geschaffen werden und der Bereich ein zentraler und damit aus dem gesamten<br />
Plangebiet gut zu erreichender Anlauf- und Treffpunkt für die künftigen Bewohner des Gebietes<br />
sein.