Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 33<br />
rungsleitungen der Verkehrsfläche an das Versickerungsbecken erfolgt im unterirdischen Bauraum<br />
des Fußweges zwischen dem Meisenweg und der Planstraße D.<br />
Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Kinderdorfstraße zugunsten des Wohngebietes WA 5<br />
muss auch die Regenwasserleitung, die sich in diesem Abschnitt der Kinderdorfstraße befindet,<br />
eingekürzt werden.<br />
Diese Leitung dient der Entsorgung des auf den Dächern der Gebäude des Kinderdorfes anfallenden<br />
Regenwassers und bindet in einen Versickerungsschacht ein.<br />
Auszug aus der Karte zum Bestand an wasserwirtschaftlichen Anlagen der KWL im Plangebiet. Die Regenwasserleitung<br />
DN 300 ist hier blau dargestellt und endet derzeit an der Ostseite der Wendeanlage der Kinderdorfstraße.<br />
Um die Entsorgung des Oberflächenwassers aus dem Kinderdorf weiterhin zu gewährleisten, ist<br />
der Sickerschacht auf das Grundstück des Kinderdorfes in Abstimmung mit dem Caritasverband<br />
Leipzig und der KWL Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH zu versetzen und die Regenwasserleitung<br />
in diesen wieder einzubinden.<br />
6.5 Energieversorgung<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt über das Netz der Mitteldeutschen Netzgesellschaft<br />
Strom mbH.<br />
Kabel sind entweder in öffentlichen Verkehrsflächen oder in Flächen mit hierfür festgelegten Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrechten zu verlegen. Darüber hinaus sind Festsetzungen zu künftig zu errichtenden<br />
Anlagen und Trassen derzeit nicht möglich, da künftige Grundstücksteilungen und erforderlicher<br />
Energiebedarf einzelner baulicher Anlagen nicht bestimmt sind.