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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 32<br />

Oberflächenwasser<br />

Aufgrund der Ergebnisse des hydrogeologischen Gutachtens 9 ist die Versickerung von Oberflächenwasser<br />

generell möglich.<br />

Das Niederschlagswasser von Dachflächen und Befestigungen auf den Grundstücken ist auf den<br />

Grundstücken zu sammeln, zu versickern oder einer Brauchwassernutzung zuzuführen. Aufgrund<br />

der unterschiedlichen Bodenzusammensetzungen im Plangebiet und da die Art der Deckung der<br />

Dachflächen derzeit nicht bekannt ist, sind grundstücksbezogen geeignete Versickerungsanlagen<br />

vorzusehen.<br />

Bei den vorgefundenen Baugrund- und Grundwasserverhältnissen ist die Versickerung der auf den<br />

Dachflächen anfallenden Wasser in Rohr- Rigolen mit einer Tiefe von ca. 1,5 m … 2,0 m und nur<br />

in begründeten Ausnahmefällen in Sickerschächten mit einer maximalen Tiefe von 5,0 m zu empfehlen.<br />

Der Bebauungsplan weist einen ausreichenden Gartenanteil pro Grundstück (mindestens 60 % der<br />

Grundstücksfläche ist unversiegelt) aus, um unterschiedliche Versickerungsanlagen vorzusehen.<br />

Das auf den neu zu errichtenden Verkehrsflächen im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser<br />

ist dezentral, durch die Anlage von straßenbegleitenden Versickerungsmulden, zu versickern. Aufbau<br />

und Dimensionierung der Versickerungsmulden sind der Konzeption zur Abwasserentsorgung<br />

für das Plangebiet 10 zu entnehmen.<br />

Bei den vorgefundenen Baugrund-und Grundwasserverhältnissen ist die Versickerung der auf den<br />

Verkehrsflächen anfallenden Niederschläge über Mulden-Rigolen-Elemente in einer Tiefe von ca.<br />

1,5 m … 2,0 m unter Geländeoberkante zu empfehlen.<br />

Für die Entwässerung der Schmiedestraße wird aufgrund ihrer Verbindungsfunktion und den damit<br />

erhöhten Sicherheitsanforderungen an die Straßenraumgestaltung (beidseitig, durch Hochborde<br />

abgegrenzte Gehwege) keine Muldenversickerung genutzt. Für die Schmiedestraße sowie den<br />

nördlich angrenzenden Abschnitt des Sonnenweges ist eine Straßenentwässerung über Abläufe<br />

und Leitungen in das zentrale Versickerungsbecken 1 vorzusehen.<br />

Für die Entwässerung des Meisenweges (östlich, außerhalb des Geltungsbereiches) ist aufgrund<br />

der geringen, verfügbaren Straßenraumbreite ebenfalls eine Straßenentwässerung über Abläufe<br />

und Leitungen in das zentrale Versickerungsbecken 2 vorzusehen. Die Anbindung der Entwässe-<br />

9 Hydrogeologisches Gutachten zum Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", Büro<br />

für Geotechnik Peter Neundorf GmbH, Eilenburg, 15.07.2011<br />

10 Konzeption der Abwasserentsorgung für das Bebauungsplangebiet "Caritas Kinder- und Jugenddorf<br />

<strong>Markkleeberg</strong>", LP Bauplanung GmbH, 27. Oktober 2011 / Ergänzung zur Konzeption der Abwasserentsorgung<br />

für das Bebauungsplangebiet "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", LP Bauplanung<br />

GmbH, Januar 2013

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