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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 30<br />

Entwidmung Kinderdorfstraße<br />

Die Kinderdorfstraße wird entwidmet, da sie nicht mehr der öffentlichen Erschließung dient und<br />

diese über die Planstraßen A und B realisiert wird.<br />

6.2 Trinkwasserversorgung<br />

Gemäß Schreiben der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 29.01.2008 ist die äußere<br />

Trinkwassererschließung gesichert, wenn die vorhandene Leitung in der Schmiedestraße zwischen<br />

Sonnenweg und dem östlichen Leitungsende ausgewechselt wird in DN 150 SO GGG und<br />

zum Leitungsende Hermann-Müller-Straße die Herstellung eines Ringverschlusses in DN 150 SO<br />

durchgeführt wird.<br />

Die innere Erschließung ist so zu planen, dass jedes Grundstück eine eigene Anschlussleitung mit<br />

nachfolgender Zählstelle erhält. Die Anschlussleitungen müssen geradlinig, rechtwinklig und auf<br />

kürzestem Weg von der Grundstücksgrenze zum Gebäude geführt werden und enden an der<br />

Wasserzählanlage. Sollte die Lage des Hausanschlussraumes keine tolerierbare Variante zulassen,<br />

ist ein Zählerschacht ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze zu setzen.<br />

Bei der Planung der trinkwasserseitigen Erschließung ist das Technisches Regelwerk "Trinkwasserversorgung"<br />

der KWL Leipzig GmbH sowie die AVB Wasser V, insbesondere bezüglich der<br />

Herstellung der Grundstücksanschlüsse, zu berücksichtigen.<br />

Soweit erforderlich, wurden im Zuge der Entwidmung der Kinderdorfstraße für die Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht GFLR 1 festgesetzt.<br />

6.3 Löschwasserversorgung<br />

Die Versorgung des Plangebietes mit Löschwasser erfolgt aus dem Trinkwassernetz über Hydranten.<br />

Gemäß Schreiben der KWL Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 12.07.2013 kann<br />

Löschwasser grundsätzlich im Plangebiet in einer Höhe von 48 m³/h zur Verfügung gestellt werden.<br />

Gemäß Schreiben der KWL Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH vom 05.08.2013 ist darüber<br />

hinaus für die Flurstücke 497/4 und 497/6 der Gemarkung Zöbigker Löschwasser in einer Höhe<br />

von 96 m³/h bei einem Mindestversorgungsdruck von 1,5 bar über einen Zeitraum von 2 Stunden<br />

bei normalem Betriebsregime lieferbar. Gemäß DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt W 405 umfasst der<br />

Löschwasserbereich sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis von 300 m<br />

um das Brandobjekt.<br />

Zur Versorgung von Sprinkleranlagen ist grundsätzlich eine Bevorratung (Behälter mit freiem Zulauf)<br />

anzulegen.

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