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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 28<br />

Ebenso offen ist, inwieweit sich die vorhandenen Buslinien im Zuge der Inbetriebnahme des Citytunnels<br />

Leipzig ab Dezember 2013 und der damit zu überprüfenden Struktur des Liniennetzes<br />

des MDV verändern werden.<br />

6.1.3 Verkehrserschließung innerhalb des Plangebietes<br />

Im Gebiet sind Planstraßen festgesetzt, die eine Breite von 9,90 m bzw. 10,90 m haben, in denen<br />

wechselseitig Stellplätze als Längsparker angeordnet werden können.<br />

Die Planstraßen A, B, E und F sind als Mischverkehrsflächen vorgesehen, da wegen der zu erwartenden<br />

geringen Verkehrsbelastung auf die Trennung zwischen Fahrverkehr und Fußgängerverkehr<br />

verzichtet werden kann. Sie sind so dimensioniert, dass sie sowohl den Fahrzeugverkehr<br />

(Zweirichtungsverkehr) als auch Fußgänger und Radfahrer in einer Ebene aufnehmen können.<br />

Um die Niederschlagswasserentsorgung von den Verkehrsflächen im Plangebiet zu gewährleisten,<br />

ist eine dezentrale Versickerung vorgesehen. Dies bedeutet, dass an den Planstraßen straßenbegleitende<br />

Entwässerungsmulden mit einer Breite von 1,80 m anzulegen sind.<br />

Die Erschließungsstraße, die innerhalb des WA 1 vom Sonnenweg Richtung Osten vorgesehen ist,<br />

ist als Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und als<br />

Stichstraße vorgesehen, da sie der Erschließung von nur einem Grundstück dient.<br />

Die festgesetzten Fußwege sichern kurze fußläufige Verbindungen zwischen den Baugebieten<br />

abseits der Erschließungsstraßen und erschließen die große öffentliche Grünfläche für Erholungszwecke.<br />

Der festgesetzte Fußweg am nördlichen Fahrbahnrand der Zöbigkerstraße bis zur Planstraße<br />

D und westlich der Planstraße D weiter verlaufend Richtung Sonnenweg wurde in die öffentliche<br />

Grünfläche integriert und sichert außerdem die Erschließung des Plangebietes für Fußgänger,<br />

ohne die Zöbigkerstraße tangieren zu müssen.<br />

Fußweg zwischen Meisenweg und Planstraße D<br />

Der zwischen dem Meisenweg und der Planstraße D in einer Breite von 2,0 m festgesetzte Fußweg<br />

erfüllt zwei Funktionen: Zum einen stellt er eine fußläufige Verbindung von der Siedlung Städteln<br />

dar und findet seine Fortsetzung über den Lindenweg in das Wohngebiet Krähenfeld. Damit<br />

wird eine wichtige Wegebeziehung, hier v. a. für die Schüler der künftigen Grundschule hergestellt.<br />

Zum anderen soll im unterirdischen Bauraum dieses Weges im Falle des Ausbaus des Meisenweges<br />

eine Leitung zur Ableitung des Oberflächenwassers von den Verkehrsflächen des Meisenweges<br />

in das Versickerungsbecken 2 erfolgen, da es eine andere Möglichkeit der Ableitung dieser<br />

Oberflächenwässer nicht gibt.

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