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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 17<br />

Darüber hinaus sind innerhalb des Plangebietes keine weiteren Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

bekannt.<br />

In etwa 550 m Entfernung Richtung Westen befindet sich das Landschaftsschutzgebiet "Leipziger<br />

Auwald". Aufgrund der Distanz und der zwischen dem Plangebiet und dem Landschaftsschutzgebiet<br />

gelegenen Bebauung wird davon ausgegangen, dass keine Auswirkungen von der geplanten<br />

Nutzung auf das Schutzgebiet ausgehen.<br />

4.5 Flächen und Objekte des Denkmalschutzes<br />

Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> befindet sich in einer archäologisch vielschichtig geprägten<br />

Kulturlandschaft (Flächennutzungsplan, 2003). Es ist ein Gebiet mit hoher archäologischer Relevanz.<br />

Bei allen Bodenarbeiten ist daher mit dem Auftreten archäologischer Funde und Befunde zu<br />

rechnen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan befindet sich der Geltungsbereich nicht im Bereich<br />

eines archäologischen Denkmals.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches kommen keine Baudenkmale vor.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass für jedes einzelne Bauvorhaben ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Leipziger<br />

Land einzureichen ist. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss vor Beginn von Bodeneingriffen<br />

vorliegen.

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