Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 17<br />
Darüber hinaus sind innerhalb des Plangebietes keine weiteren Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
bekannt.<br />
In etwa 550 m Entfernung Richtung Westen befindet sich das Landschaftsschutzgebiet "Leipziger<br />
Auwald". Aufgrund der Distanz und der zwischen dem Plangebiet und dem Landschaftsschutzgebiet<br />
gelegenen Bebauung wird davon ausgegangen, dass keine Auswirkungen von der geplanten<br />
Nutzung auf das Schutzgebiet ausgehen.<br />
4.5 Flächen und Objekte des Denkmalschutzes<br />
Das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> befindet sich in einer archäologisch vielschichtig geprägten<br />
Kulturlandschaft (Flächennutzungsplan, 2003). Es ist ein Gebiet mit hoher archäologischer Relevanz.<br />
Bei allen Bodenarbeiten ist daher mit dem Auftreten archäologischer Funde und Befunde zu<br />
rechnen. Entsprechend dem Flächennutzungsplan befindet sich der Geltungsbereich nicht im Bereich<br />
eines archäologischen Denkmals.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches kommen keine Baudenkmale vor.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass für jedes einzelne Bauvorhaben ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche<br />
Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Leipziger<br />
Land einzureichen ist. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung muss vor Beginn von Bodeneingriffen<br />
vorliegen.