Download - Stadt Markkleeberg
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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />
Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 16<br />
Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> wurde durch das Regierungspräsidium<br />
Leipzig am 11. Februar 1998 genehmigt, die dritte und letzte Änderung des FNP wurde am<br />
30. Mai 2003 rechtswirksam.<br />
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die bereits vorhandenen Wohngrundstücke<br />
entlang des Meisenweges, südlich der Prödeler Straße und nördlich der Schmiedestraße sowie die<br />
Flächen zwischen Schmiedestraße und Zöbigkerstraße (westlicher Bereich) als Wohnbauflächen<br />
dar. Der östliche Bereich zwischen Schmiedestraße und Zöbigkerstraße wird als Grünfläche mit<br />
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.<br />
Innerhalb dieser Grünfläche (nördlich der Zöbigkerstraße) wird eine Abwasserpumpanlage dargestellt,<br />
die jedoch nicht vorhanden ist.<br />
Nördlich der Einmündung der Kinderdorfstraße in den Sonnenweg wird noch ein Altlastenstandort<br />
dargestellt, der jedoch im Zuge der Errichtung des Kinderdorfes beseitigt worden ist.<br />
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> (4. Änderung als<br />
komplexe Fortschreibung) sind deshalb folgende veränderte Flächendarstellungen vorzunehmen:<br />
- Darstellung der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule,<br />
- Darstellung des Sondergebietes Kinderdorf,<br />
- Anpassung des innerörtlichen Grünzuges zwischen der Schmiedestraße und der Zöbigkerstraße<br />
in Verbindung mit der Darstellung der Streuobstwiese südlich der Prödeler Straße und<br />
- Anpassung der Darstellung der Wohnbauflächen.<br />
Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />
(Landratsamt des Landkreises Leipzig), da er mit dem derzeit rechtswirksamen<br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> nicht übereinstimmt.<br />
Da jedoch in der bereits mehrfach mit den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden<br />
abgestimmten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (komplexe Änderung) das Plangebiet<br />
als Wohnbaufläche bzw. als Sonderbaufläche dargestellt wird, keine zusätzlichen Wohnbauflächen<br />
gegenüber dem derzeit rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzt werden und die Festsetzung<br />
einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule einen wichtigen öffentlichen Belang berücksichtigt,<br />
ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des<br />
Flächennutzungsplanes entwickelt wird (§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB), weshalb er im Genehmigungsfall<br />
vor der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt gemacht und damit rechtswirksam werden<br />
kann.<br />
4.4 Schutzwürdige Gebiete / Biotope<br />
Auf den Flurstücken 438/1 und 439 der Gemarkung Zöbigker (Grundstück Schmiedestraße 37)<br />
befindet sich eine nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 26 SächsNatSchG geschützte Streuobstwiese.<br />
Sie ist zu erhalten.