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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 16<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> wurde durch das Regierungspräsidium<br />

Leipzig am 11. Februar 1998 genehmigt, die dritte und letzte Änderung des FNP wurde am<br />

30. Mai 2003 rechtswirksam.<br />

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt die bereits vorhandenen Wohngrundstücke<br />

entlang des Meisenweges, südlich der Prödeler Straße und nördlich der Schmiedestraße sowie die<br />

Flächen zwischen Schmiedestraße und Zöbigkerstraße (westlicher Bereich) als Wohnbauflächen<br />

dar. Der östliche Bereich zwischen Schmiedestraße und Zöbigkerstraße wird als Grünfläche mit<br />

Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.<br />

Innerhalb dieser Grünfläche (nördlich der Zöbigkerstraße) wird eine Abwasserpumpanlage dargestellt,<br />

die jedoch nicht vorhanden ist.<br />

Nördlich der Einmündung der Kinderdorfstraße in den Sonnenweg wird noch ein Altlastenstandort<br />

dargestellt, der jedoch im Zuge der Errichtung des Kinderdorfes beseitigt worden ist.<br />

Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> (4. Änderung als<br />

komplexe Fortschreibung) sind deshalb folgende veränderte Flächendarstellungen vorzunehmen:<br />

- Darstellung der Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule,<br />

- Darstellung des Sondergebietes Kinderdorf,<br />

- Anpassung des innerörtlichen Grünzuges zwischen der Schmiedestraße und der Zöbigkerstraße<br />

in Verbindung mit der Darstellung der Streuobstwiese südlich der Prödeler Straße und<br />

- Anpassung der Darstellung der Wohnbauflächen.<br />

Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB bedarf der Bebauungsplan der Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

(Landratsamt des Landkreises Leipzig), da er mit dem derzeit rechtswirksamen<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> nicht übereinstimmt.<br />

Da jedoch in der bereits mehrfach mit den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden<br />

abgestimmten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (komplexe Änderung) das Plangebiet<br />

als Wohnbaufläche bzw. als Sonderbaufläche dargestellt wird, keine zusätzlichen Wohnbauflächen<br />

gegenüber dem derzeit rechtswirksamen Bebauungsplan festgesetzt werden und die Festsetzung<br />

einer Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Schule einen wichtigen öffentlichen Belang berücksichtigt,<br />

ist davon auszugehen, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des<br />

Flächennutzungsplanes entwickelt wird (§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB), weshalb er im Genehmigungsfall<br />

vor der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes bekannt gemacht und damit rechtswirksam werden<br />

kann.<br />

4.4 Schutzwürdige Gebiete / Biotope<br />

Auf den Flurstücken 438/1 und 439 der Gemarkung Zöbigker (Grundstück Schmiedestraße 37)<br />

befindet sich eine nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 26 SächsNatSchG geschützte Streuobstwiese.<br />

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