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Download - Stadt Markkleeberg

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<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

Begründung zum 3. Entwurf, Stand 23. Oktober 2013 Seite 11<br />

- Neuordnung der Wohnbauflächen unter Berücksichtigung des regionalen Grünzuges auf dem<br />

Flurstück 497/4 der Gemarkung Zöbigker,<br />

- Festsetzung eines internen Erschließungssystems, wobei die Anbindung der Zufahrtsstraßen<br />

vorrangig an die Schmiedestraße und an die Zöbigkerstraße erfolgen soll, um den Sonnenweg<br />

und die Hermann-Müller-Straße zu entlasten,<br />

- Berücksichtigung der Struktur der vorhandenen Wohngebiete bei der Festsetzung der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen, der Bauweise und der Grundflächenzahl und<br />

- Berücksichtigung des Aufbaus eines zentralen Systems zur Entsorgung von Oberflächenwasser<br />

im Plangebiet (offene Gräben, Versickerungsbecken).<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist in Form einer Anhörung<br />

am 11. März 2007 durchgeführt worden. Die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB sowie der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist vom 26. November 2007 bis einschließlich 11. Januar<br />

2008 durchgeführt worden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 den 2. Entwurf des<br />

Bebauungsplanes "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung vom 12. April<br />

2013 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die<br />

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich<br />

durch die Planung berührt werden kann zum Planentwurf und seiner Begründung gemäß § 4 Abs.<br />

2 BauGB einzuholen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss Nr. 429-43/2013).<br />

Der Beschluss wurde in der Ausgabe Nr. 6 der <strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten vom Juni 2013<br />

(Ausgabetag 31. Mai 2013) sowie durch Aushang vom 31. Mai 2013 bis einschließlich 18. Juli<br />

2013 bekannt gemacht. In der Bekanntmachung ist auf das Vorbringen von Anregungen sowie auf<br />

die Regelungen des § 47 VwGO hingewiesen worden.<br />

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes "Caritas Kinder- und Jugenddorf <strong>Markkleeberg</strong>", 1. Änderung<br />

vom 12. April 2013 hat vom 10. Juni 2013 bis einschließlich 12. Juli 2013 öffentlich ausgelegen.<br />

Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom<br />

30. Mai 2013.<br />

Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind durch Schreiben<br />

vom 30. Mai 2013 zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 12.<br />

Juli 2013 aufgefordert worden.<br />

Der Entwurf und die Begründung wurden entsprechend § 4 Abs. 4 BauGB in das Internet unter der<br />

Internetadresse www.markkleeberg.de vom 07. Juni 2013 bis einschließlich 15. Juli 2013 eingestellt.<br />

Sofern ein Träger öffentlicher Belange bzw. eine Nachbargemeinde über keinen Internetzugang<br />

verfügte, erfolgte die Abstimmung unter Zusendung der Planunterlagen.<br />

Seither erfolgt die Auswertung der Stellungnahmen und Vorbereitung der Abwägung dieser durch<br />

den <strong>Stadt</strong>rat. Im Ergebnis dessen sind eine Überarbeitung des 2. Entwurfes und eine erneute Offenlage<br />

erforderlich (siehe Punkt 1).

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