Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
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Virtuelle Behandlungsplanung (z. B. ClinCheck)<br />
Beschluss des GOZ-Ausschusses der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> vom 09.05.2012<br />
Bei der virtuellen Behandlungsplanung unter Verwendung spezifischer Planungssoftware auf<br />
der Basis von DVT-Daten handelt es sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung, die<br />
weder in der GOZ noch in der GOÄ beschrieben ist. Sie kann daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ<br />
analog berechnet werden.<br />
© <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 10/2012 Beschlusskatalog „AL/VL/AB“ Seite 25