Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Röntgenmessaufnahmen mit Nadeln oder Guttaperchastiften<br />
Beschluss des GOZ-Ausschusses der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> vom 24.07.2002/17.10.2012<br />
Für das Einbringen von Guttaperchastiften oder Messinstrumenten für die Messaufnahme<br />
bei einer Wurzelbehandlung sind nicht die GOÄ-Pos. 370 oder 5260 berechenbar.<br />
Röntgenmessaufnahmen mit Nadeln oder Guttaperchastiften rechtfertigen aber bei der Berechnung<br />
einen erhöhten Faktor, wobei der kleine Gebührenrahmen zu beachten ist.<br />
© <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 10/2012 Beschlusskatalog „AL/VL/AB“ Seite 18