Analogleistungen, Verlangensleistungen und Allgemeine ... - LZK BW
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Neurolyse, als selbständige Leistung<br />
Beschluss des GOZ-Ausschusses der <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> vom 06.03.1998/17.10.2012<br />
Die Neurolyse ist nur als selbständige Leistung analog § 6 Abs 1 GOZ berechenbar <strong>und</strong> erfordert<br />
das Darstellen, Freipräparieren oder Herausziehen des Nervs aus seinem Bett. Dieser<br />
Leistungsinhalt ist allein bei der Vorsichtsmaßnahme zur Nervdarstellung nicht gegeben<br />
<strong>und</strong> sowohl bei implantologischen als auch chirurgischen Eingriffen mit der Operation abgegolten.<br />
© <strong>LZK</strong> <strong>BW</strong> 10/2012 Beschlusskatalog „AL/VL/AB“ Seite 15