1. Einführung und gesetzliche Grundlagen 2. diözesane ... - LVKITA
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<strong>1.</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>und</strong> <strong>gesetzliche</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>2.</strong> <strong>diözesane</strong> Regelungen, Ansprechpartner<br />
3. einige Punkte zur Organisation von Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
4. Anlagen (Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, u.a.)<br />
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<strong>1.</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>und</strong> <strong>gesetzliche</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Sichere Kindertagesstätten bieten Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz für<br />
• das pädagogische Personal, Küchen- <strong>und</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister<br />
sowie Ehrenamtliche<br />
• die betreuten Kinder<br />
• Eltern, wenn Sie sich in der Kindertagesstätte aufhalten<br />
Welche Gefährdungen kann es in Kindertagesstätten geben?<br />
Zum Beispiel durch<br />
• Bauliche <strong>und</strong> technische Gestaltungen, z.B. Glasflächen, Stolperstellen, defekte<br />
Möbel, Erwachsene sitzen auf Kinderstühlen, Quetschgefahren<br />
• Ansteckung, z.B. durch erkrankte Kinder<br />
• Wegeunfälle der ErzieherInnen, Ehrenamtlichen <strong>und</strong> Kinder von <strong>und</strong> zur<br />
Kindertagesstätte. (Der Versicherungsschutz besteht dabei auch für Kinder unter<br />
drei Jahren mit Betriebserlaubnis beim Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales)<br />
• Überbelastungen des Haltungsapparates, z.B. Sitzen auf Kinderstühlen, Hebe- <strong>und</strong><br />
Tragearbeiten, auch bei Reinigungspersonal<br />
• Psychische Belastungen, Belastungen durch Lärm, etc.<br />
• Verletzungen an Spielgeräten z.B. beim Klettern, Schaukeln oder auch bei<br />
Wartungsarbeiten Erwachsener an Spielgeräten<br />
• Umgang mit Gefahrstoffen, z.B. Reinigungsmitteln<br />
• Unfälle von ehrenamtlichen Helfern, z.B. beim Sommerfest, beim Selbstbau<br />
Was tragen Beschäftigte zur Sicherheit <strong>und</strong> zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei?<br />
Sie sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten <strong>und</strong> den Anweisungen des Arbeitgebers<br />
sowohl für Ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit als auch für andere in der Einrichtung<br />
zu sorgen. Sie sind auch verpflichtet, ihrem Vorgesetzten das Auftreten einer<br />
unmittelbaren Gefahr oder andere Mängel zu melden oder bei akuter Gefahr sofort zu<br />
handeln. Sie können also aktiv bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes mitwirken.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Sie sind im Sozialgesetzbuch VII, im Arbeitsschutzgesetz, im Gesetz über<br />
Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure <strong>und</strong> andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)<br />
<strong>und</strong> in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> der<br />
Unfallkassen verankert.<br />
Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt z. B. in § 3 Gr<strong>und</strong>pflichten des Arbeitgebers, in §<br />
5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. Gefährdungsermittlung, deren<br />
Dokumentation in § 6 <strong>und</strong> vieles mehr. Um Arbeitnehmer zu schützen <strong>und</strong> den<br />
Versicherungsaufwand gering zu halten, entwickeln die Berufsgenossenschaften <strong>und</strong><br />
die Unfallkassen aus Unfallerfahrungen die Unfallverhütungsvorschriften. Sie haben<br />
für Versicherte Gesetzescharakter. Fachkräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Arbeitsmediziner<br />
beraten Arbeitgeber, Mitarbeiter <strong>und</strong> Ehrenamtliche, um Unfälle <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren zu reduzieren.<br />
Verantwortung<br />
Es ist in erster Linie Pflicht des Arbeitgebers Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Sicherheit der Kinder<br />
zu gewährleisten <strong>und</strong> zu veranlassen, dass Gefahren behoben werden (§ 3 ArbSchG<br />
u.a.). Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es, ihn hierbei zu unterstützen<br />
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(§ 6 ASiG). Deshalb erhält das Protokoll einer Beratung in erster Linie der leitende<br />
Pfarrer bzw. die Kindergartenbeauftragte Verwaltung. Dies entbindet die<br />
Kindergartenleitung nicht, auftretende Gefahren im Alltag abzustellen, wie z.B. ein<br />
defektes Spielgerät sofort abzusperren. Sie ist weisungsbefugt <strong>und</strong> ebenfalls für<br />
Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz verantwortlich.<br />
Eigenbau von Spielgeräten<br />
Dabei sind DIN Normen zu Außenspielgeräten wie z.B. DIN-EN 1176 <strong>und</strong> DIN-EN 1177<br />
sowie Regelwerke der Unfallkassen einzuhalten. Dazu gehören z.B. F<strong>und</strong>amente, die<br />
in eine bestimmte Tiefe zu setzen sind, Statik, die Holzart <strong>und</strong> Oberflächenbehandlung<br />
oder auch die Größe des Fallraums.<br />
Gute Informationen dazu finden Sie unter www.sichere-kita.de dort in der Suchfunktion<br />
das Wort Eigenbau eingeben.<br />
"Abnahme“ eines Spielgeräts<br />
Lässt der Träger einer Kindertagesstätte z.B. von einer Elterninitiative Spielgeräte<br />
bauen, verbleibt die Haftung bei ihm. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist er nicht verpflichtet, eine<br />
Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Sie kann jedoch<br />
sinnvoll sein, um sicher zu gehen, dass das Spielgerät den Vorschriften der<br />
Unfallkassen (DGUV) <strong>und</strong> den Normen wie z.B. DIN EN 1176 <strong>und</strong> 1177 entsprechen.<br />
Diese „Abnahmen“ leisten Sachverständige, z.B. Dekra, TÜV oder andere Anbieter,<br />
nicht jedoch die Unfallkasse oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Deren Aufgabe<br />
ist die Beratung, nicht z.B. das Beurteilen neu erdachter Spielgeräte, was in einfachen<br />
Einzelfällen unter Umständen dennoch leistbar ist.<br />
Ein frühzeitiger Kontakt zu dem Prüfenden vor dem Bau des Spielgeräts ist dabei<br />
sinnvoll.<br />
<strong>2.</strong> Diözesane Regelungen<br />
Die Umsetzung der Vorschriftenänderung von 1997 hat die Diözese mit den beiden<br />
Berufsgenossenschaften BGW <strong>und</strong> VBG 1998 <strong>und</strong> 1999 vertraglich geregelt. Dabei<br />
wurde eine überregionale Betreuung eingerichtet. Die <strong>diözesane</strong>n Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit <strong>und</strong> die Arbeitsmediziner vom Betriebsärztlichen Dienst<br />
Marienhospital Stuttgart unterstützen Arbeitgeber <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />
Dies geschieht u.a. durch<br />
- überregionale Veranstaltungen<br />
- Beratung in der Planungsphase von Kindertageseinrichtungen bei Um- <strong>und</strong> Neubau.<br />
- Besuche in den einzelnen Einrichtungen, nach dieser Gr<strong>und</strong>betreuung auch<br />
anlassbezogen bzw. auf Wunsch der Einrichtungen<br />
- je nach Anlass in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> der<br />
Unfallkasse, die weiterhin von den Einrichtungen zu Rate gezogen werden können.<br />
Betriebsärzte für die Diözese Rottenburg-Stuttgart::<br />
Dr. med. A. Jindra <strong>und</strong> Team, Frau Dr. Lucic Arbeitsmedizinisches Institut /<br />
Marienhospital Stuttgart Tel: 0711/6489-2190 Email: betriebsarzt@Vinzenz.de<br />
Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />
Bischöfliches Ordinariat - Zentrale Verwaltung:<br />
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Roswitha Milla / Leitung<br />
Bischof Leiprecht Zentrum Jahnstr.32<br />
70597 Stuttgart T. 0711 / 9791-290<br />
FAX 0711 / 9791-106 E-Mail: rmilla@bo.drs.de<br />
Hartwig Fahrner<br />
Postfach 9 72101 Rottenburg a. N.<br />
T. 07472 / 169-252 FAX 07472 / 169-561<br />
E-Mail: hfahrner@bo.drs.de<br />
Andreas Mengemann<br />
Sandfeldstr. 25 73434 Aalen<br />
T. 0171 / 174 83 80 oder 07366 / 2932<br />
E-Mail: amengemann@bo.drs.de<br />
Andreas Schäfer<br />
Christianstr. 1 88529 Zwiefalten<br />
T. 07373 / 915 486 T. 07373 / 2203 (Sakristei)<br />
FAX 07373 / 915 217<br />
E-Mail: aschaefer@bo.drs.de<br />
Ute Milz<br />
Urbanstr. 14 88416 Ochsenhausen<br />
T. 07352 / 9 11 29 17 Do, Fr sowie Anrufbeantworter<br />
FAX 07352 / 940 140<br />
E-Mail: umilz@bo.drs.de<br />
Heinz Schnekenburger<br />
Hauptstr. 8<br />
78549 Spaichingen<br />
T. 0179 / 531 41 24 FAX 07424 / 958 40 20<br />
E-Mail: hschnekenburger@bo.drs.de<br />
Heinz Schütz<br />
Im Feldle 4<br />
74589 Satteldorf<br />
T. 07950 / 2184 FAX 07951 / 935124<br />
E-Mail: hschuetz@bo.drs.de<br />
Stuttgart<br />
Böblingen (Calw wird z.Zt. von Hr.<br />
Schnekenburger vertreten)<br />
Gebäude der Kurie in Rottenburg<br />
Göppingen-Geislingen, Ostalb,<br />
Heidenheim,<br />
vom Dekanat Rems-Murr:<br />
Waiblingen<br />
Esslingen-Nürtingen,<br />
vom Dekanat Reutlingen-<br />
Zwiefalten Seelsorgeeinheit 1 - 6<br />
Allgäu-Oberschwaben, Biberach,<br />
Ehingen-Ulm, Friedrichshafen,<br />
vom Dekanat Reutlingen-<br />
Zwiefalten Seelsorgeeinheit 7 - 9<br />
Calw (z.Zt. Vertretung Hr. Fahrner)<br />
Freudenstadt, Rottenburg,<br />
Rottweil, Balingen, Tuttlingen-<br />
Spaichingen, Saulgau<br />
Mergentheim, Mühlacker,<br />
Hohenlohe, Schwäbisch Hall,<br />
Heilbronn- Neckarsulm,<br />
Ludwigsburg,<br />
vom Dekanat Rems-Murr:<br />
Backnang<br />
Wer gibt Ihnen zusätzlich Information?<br />
• Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege (BGW)<br />
www.bgw-online.de<br />
• Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) www.uk-bw.de<br />
• www.sichere-kita.de<br />
• Internet-Portal: http://www.arbeitsschutz-kath-kirche.de/ : hier stehen Links zu<br />
Fragen r<strong>und</strong> die Tätigkeiten im Gemeindeleben bereit, sowie zu Themen wie Bauen<br />
mit Ehrenamtlichen, Ges<strong>und</strong>heit für Erzieherinnen, Hautschutz für<br />
Reinigungspersonal <strong>und</strong> vieles mehr.<br />
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3. Einige Punkte zur Organisation von Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
a.) Organisation der Ersten Hilfe<br />
Dazu gehören insbesondere regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Unfällen, Ersthelfer<br />
(je Kindergruppe eine/n), Notrufregelung, Verbandkasten....<br />
Tipp: Organisieren Sie die Erste Hilfe-Kurse übergreifend für die Seelsorgeeinheit. Die Kurse sind<br />
alle zwei Jahre aufzufrischen. (gemäß § 26 BVG A 1)<br />
b.) Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertagesstätten<br />
Manche Gefahren können Kinder nicht erkennen. Mit den steigenden Anforderungen an die<br />
Arbeit kann es sein, dass auch die Erzieherinnen Gefahren für sie selbst oder der Kinder einmal<br />
übersehen. Hierbei kann die/der Sicherheitsbeauftragte eine wertvolle Hilfe sein. Die/der<br />
Sicherheitsbeauftragte hat keine zusätzliche Verantwortung, die sie/er nicht schon als Erzieher/in<br />
hat. (GUV-V A1 Anlage 2 zu § 20 Abs. 1) siehe auch: Text zur/m Sicherheitsbeauftragten der<br />
hess. Unfallkasse http://www.ukh.de/praevention/kindertagesstaetten/fachthemen/sicherheitsbeauftragte/<br />
Bestellurk<strong>und</strong>e Sicherheitsbeauftragte/r , auf der Rückseite ist die Vorschrift dazu: http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Formular/Ges<strong>und</strong>__<strong>und</strong>__sicher__arbeiten/Be<br />
stellung-zum-Sicherheitsbeauftragten,property=download.doc<br />
c.) Gefährdungsbeurteilung <strong>und</strong> Unterweisung<br />
Gefährdungsbeurteilung: regelmäßig z.B. im Rahmen einer Dienstbesprechung durchführen,<br />
mögliche psychische Belastungen von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Kindern mit einbeziehen.<br />
(siehe Heft „Gefährdungsbeurteilung im Mitarbeitergespräch“<br />
http://www.ekd.de/efas/images/Gefaehrdungsbeurteilung_im_Mitarbeitergespraech.pdf )<br />
Beispiele für Unterweisungen:<br />
- Impf- <strong>und</strong> Infektionsschutz<br />
- Hygiene, z.B. bei Änderungen im Hygieneplan, Lebensmittelhygiene<br />
- Reinigungspersonals u.a. zu Hautschutz<br />
- Ehrenamtlichen vor Beginn der Tätigkeit (siehe Anlage) Hinweise zur Arbeitssicherheit bei<br />
Eigenbauleistungen z.B. siehe http://downloads.bistummainz.de/4/376/1/1144484692790038<strong>2.</strong>pdf<br />
- Umgang mit Leitern, Feuerlöschern, Gefahrstoffen etc.<br />
Weitere Informationen (siehe Anlage), sowie unter http://www.arbeitsschutz-kath-kirche.de/ihretaetigkeiten/erzieherin-pflegerinnen/<br />
<strong>und</strong> Heft „Gefährdungsbeurteilung im Mitarbeitergespräch“<br />
d.) Wartung <strong>und</strong> Prüfung der Außenspielgeräte<br />
- Diese Aufgabe hat nichts mit den Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten zu tun.<br />
Damit können Hausmeister, Handwerker, Ehrenamtliche, Fachfirmen, Fachleute der bürgerlichen<br />
Gemeinde etc. beauftragt werden, die u.a. folgendes erfüllen: Handwerkliche Kenntnisse,<br />
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Sachk<strong>und</strong>elehrgang mit Kenntnissen der<br />
entsprechenden Normen, wie z.B. DIN EN 1176, DIN EN 1177 <strong>und</strong> GUV-SI 8017<br />
„Außenspielflächen <strong>und</strong> Spielplatzgeräte“ Punkt 7, GUV-SI 8014 „Naturnahe Spielräume“ u.a.<br />
- Eine exemplarische „Dienstanweisung <strong>und</strong> Beauftragung zur Wartung <strong>und</strong> Prüfung<br />
Außenspielgeräte“ erhalten Sie über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />
- Führt dies die bürgerliche Gemeinde durch, hat eine Dokumentation <strong>und</strong> Information der<br />
Prüfungen <strong>und</strong> Mängelbeseitigungen ebenfalls der Leitung vorzuliegen.<br />
e.) Prüfungen andere Bereiche<br />
z.B. Feuerlöscher, Leitern, elektrische Betriebsmittel, Gartengeräte, etc.<br />
Baumkontrollen: regelmäßige Kontrollen, gegebenenfalls auch nach extremen Witterungsereignissen.<br />
Der Eigentümer ist für den Zustand der Bäume verantwortlich; ihm obliegt die<br />
Verkehrssicherungspflicht.<br />
f.)<br />
Fahrsicherheitstraining für ErzieherInnen<br />
Es wir von der Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege finanziert <strong>und</strong><br />
bei der Verkehrswacht durchgeführt. Näheres auf den Seiten der BGW: www.bgw-online.de<br />
g.) Brandschutz<br />
zu diesem umfangreichen Thema sind hier nur einige Punkte aufgeführt.<br />
- U.a. sind Regelungen <strong>und</strong> Absprachen zum Verhalten im Brand- oder Panikfall zu treffen,<br />
zu dokumentieren <strong>und</strong> regelmäßig dazu unterweisen, auch neue Mitarbeiterinnen.<br />
Dazu gehört z.B. die Absprache wie alarmiert wird, so dass es in der gesamten Einrichtung gehört<br />
wird sowie ein Sammelplatz außerhalb des Gebäudes. Auch Räumungsübungen im Kindergarten<br />
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sind sinnvoll, jedoch keine Pflicht. Sie können, müssen aber nicht, mit Unterstützung der<br />
Feuerwehr durchgeführt werden. Sie sind gezielt vorzubereiten, u.a. Mitarbeiter <strong>und</strong> Kinder<br />
eingehend zuvor zu unterrichten. Ruhe zu bewahren ist dabei ebenfalls ein wichtiger Faktor, der<br />
eingeübt werden kann. Nach der Durchführung ist eine Auswertung wertvoll.<br />
- weiter Infos: Titel: „Brandschutz- <strong>und</strong> Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen“, Infos zum<br />
baulichen <strong>und</strong> organisatorischen Brandschutz unter http://www.sicherekita.de/_docs/pdf/brandschutz.pdf<br />
Falls dieser Link nicht mehr funktionieren sollte, geben Sie den<br />
Titel z.B. in Google ein.<br />
- siehe auch Merkblatt aus früherem Kindergarten-Ordner: „Brandschutzordnung für Kindergärten<br />
Teil B nach DIN 14096“ aus M1 08.07.3.<strong>2.</strong><br />
Weitere Aspekte zu Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
h.) Belastung durch Lärm berücksichtigen <strong>und</strong> reduzieren.<br />
Auch wenn nicht über die gesamte Dauer eines Arbeitstages ein Wert von mehr als 80 dB<br />
erreicht wird, kann die Situation für Erzieherinnen UND Kinder ges<strong>und</strong>heitsschädlich sein. Zudem<br />
kann Kindern dadurch das Erlernen der Sprache erschwert werden. Lärm macht außerdem<br />
aggressiver. Schalldämpfende <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen können sich ergänzen. Weitere<br />
Infos siehe Heft unter http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/ki_ta.pdf Kapitel 1<br />
<strong>und</strong> ausführlicher: http://www.sichere-kita.de/_docs/pdf/laermpraevention.pdf z.B. auf Seite 33,<br />
34: rechtliche Aspekte. Eine Reduzierung von nur 3 db(A) wird als halb so laut empf<strong>und</strong>en.<br />
i.)<br />
j.)<br />
Ergonomie<br />
Sinnvoll sind z.B. Bürostühle mit niederer Gasdruckfeder, Wickeltische mit Aufstiegshilfen für die<br />
größeren der Wickelkinder. Siehe Schrift: „Ges<strong>und</strong> arbeiten in Kindertagesstätten“ z.B. unter<br />
http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/ki_ta.pdf Link wie oben.<br />
Kinder unter drei Jahren<br />
Für sie sind in vielen Bereichen Gefahren anders zu beurteilen. Dabei sind kleinkindspezifische<br />
Abmessungen wichtig, wie z.B. Zwischenräume an Geländern (kleiner 8,9 cm) <strong>und</strong> es gelten<br />
andere Absturzhöhen an Spielgeräten.<br />
Weiter Infos siehe "Regel Kindertageseinrichtungen" BG/GUV-SR S2 z.B. unter<br />
http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/Kindertageseinrichtung<br />
en/BG_GUV_SR_S2_Kindertageseinrichtung.pdf<br />
sowie Heft „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“ z.B. unter http://www.kindergaerten-inaktion.de/downloads/kinder-unter-drei-jahren-sicher-betreuen<br />
k.) Arbeitssicherheit bei Neu- oder Umbauten <strong>und</strong> größeren Renovierungen<br />
frühzeitig mit einbeziehen<br />
a.) Bauberatung für Bauherr <strong>und</strong> Architekturbüro durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />
Architektinnen: Roswitha Milla, Ute Milz<br />
b.) zuvor Begehung der vorhandenen Räume <strong>und</strong> Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />
im Außendienst einholen.<br />
c.) Hinweise für Kita-Planende (verfasst von Unfallkasse Sachsen, i.A ähnlich Baden-Württemberg<br />
http://www.unfallkassesachsen.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/PlanungshinwKitaSchulen/PlanungshinwKIT<br />
A.pdf<br />
4. Anlagen<br />
• Gefährdungsbeurteilung: „Ein Hort der Ges<strong>und</strong>heit“ Veröffentlichung aus BGW<br />
• Gefährdungsbeurteilung: Tabellen zur Weiterarbeit, tätigkeitsbezogen:<br />
- Kindergarten, Kindertagesstätte<br />
- Reinigungsarbeiten<br />
- Veranstaltungen / Feste / Aktionen<br />
- Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />
• „Unterweisen ohne zu vergraulen“: Hinweisblatt, Schwerpunkt Ehrenamt<br />
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