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1. Einführung und gesetzliche Grundlagen 2. diözesane ... - LVKITA

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<strong>1.</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>und</strong> <strong>gesetzliche</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>2.</strong> <strong>diözesane</strong> Regelungen, Ansprechpartner<br />

3. einige Punkte zur Organisation von Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

4. Anlagen (Gefährdungsbeurteilung, Brandschutz, u.a.)<br />

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<strong>1.</strong> <strong>Einführung</strong> <strong>und</strong> <strong>gesetzliche</strong> Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Sichere Kindertagesstätten bieten Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz für<br />

• das pädagogische Personal, Küchen- <strong>und</strong> Reinigungspersonal, Hausmeister<br />

sowie Ehrenamtliche<br />

• die betreuten Kinder<br />

• Eltern, wenn Sie sich in der Kindertagesstätte aufhalten<br />

Welche Gefährdungen kann es in Kindertagesstätten geben?<br />

Zum Beispiel durch<br />

• Bauliche <strong>und</strong> technische Gestaltungen, z.B. Glasflächen, Stolperstellen, defekte<br />

Möbel, Erwachsene sitzen auf Kinderstühlen, Quetschgefahren<br />

• Ansteckung, z.B. durch erkrankte Kinder<br />

• Wegeunfälle der ErzieherInnen, Ehrenamtlichen <strong>und</strong> Kinder von <strong>und</strong> zur<br />

Kindertagesstätte. (Der Versicherungsschutz besteht dabei auch für Kinder unter<br />

drei Jahren mit Betriebserlaubnis beim Kommunalverband für Jugend <strong>und</strong> Soziales)<br />

• Überbelastungen des Haltungsapparates, z.B. Sitzen auf Kinderstühlen, Hebe- <strong>und</strong><br />

Tragearbeiten, auch bei Reinigungspersonal<br />

• Psychische Belastungen, Belastungen durch Lärm, etc.<br />

• Verletzungen an Spielgeräten z.B. beim Klettern, Schaukeln oder auch bei<br />

Wartungsarbeiten Erwachsener an Spielgeräten<br />

• Umgang mit Gefahrstoffen, z.B. Reinigungsmitteln<br />

• Unfälle von ehrenamtlichen Helfern, z.B. beim Sommerfest, beim Selbstbau<br />

Was tragen Beschäftigte zur Sicherheit <strong>und</strong> zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei?<br />

Sie sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten <strong>und</strong> den Anweisungen des Arbeitgebers<br />

sowohl für Ihre eigene Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit als auch für andere in der Einrichtung<br />

zu sorgen. Sie sind auch verpflichtet, ihrem Vorgesetzten das Auftreten einer<br />

unmittelbaren Gefahr oder andere Mängel zu melden oder bei akuter Gefahr sofort zu<br />

handeln. Sie können also aktiv bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes mitwirken.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Sie sind im Sozialgesetzbuch VII, im Arbeitsschutzgesetz, im Gesetz über<br />

Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure <strong>und</strong> andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)<br />

<strong>und</strong> in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> der<br />

Unfallkassen verankert.<br />

Das Arbeitsschutzgesetz beschreibt z. B. in § 3 Gr<strong>und</strong>pflichten des Arbeitgebers, in §<br />

5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. Gefährdungsermittlung, deren<br />

Dokumentation in § 6 <strong>und</strong> vieles mehr. Um Arbeitnehmer zu schützen <strong>und</strong> den<br />

Versicherungsaufwand gering zu halten, entwickeln die Berufsgenossenschaften <strong>und</strong><br />

die Unfallkassen aus Unfallerfahrungen die Unfallverhütungsvorschriften. Sie haben<br />

für Versicherte Gesetzescharakter. Fachkräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Arbeitsmediziner<br />

beraten Arbeitgeber, Mitarbeiter <strong>und</strong> Ehrenamtliche, um Unfälle <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsgefahren zu reduzieren.<br />

Verantwortung<br />

Es ist in erster Linie Pflicht des Arbeitgebers Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Sicherheit der Kinder<br />

zu gewährleisten <strong>und</strong> zu veranlassen, dass Gefahren behoben werden (§ 3 ArbSchG<br />

u.a.). Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist es, ihn hierbei zu unterstützen<br />

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(§ 6 ASiG). Deshalb erhält das Protokoll einer Beratung in erster Linie der leitende<br />

Pfarrer bzw. die Kindergartenbeauftragte Verwaltung. Dies entbindet die<br />

Kindergartenleitung nicht, auftretende Gefahren im Alltag abzustellen, wie z.B. ein<br />

defektes Spielgerät sofort abzusperren. Sie ist weisungsbefugt <strong>und</strong> ebenfalls für<br />

Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz verantwortlich.<br />

Eigenbau von Spielgeräten<br />

Dabei sind DIN Normen zu Außenspielgeräten wie z.B. DIN-EN 1176 <strong>und</strong> DIN-EN 1177<br />

sowie Regelwerke der Unfallkassen einzuhalten. Dazu gehören z.B. F<strong>und</strong>amente, die<br />

in eine bestimmte Tiefe zu setzen sind, Statik, die Holzart <strong>und</strong> Oberflächenbehandlung<br />

oder auch die Größe des Fallraums.<br />

Gute Informationen dazu finden Sie unter www.sichere-kita.de dort in der Suchfunktion<br />

das Wort Eigenbau eingeben.<br />

"Abnahme“ eines Spielgeräts<br />

Lässt der Träger einer Kindertagesstätte z.B. von einer Elterninitiative Spielgeräte<br />

bauen, verbleibt die Haftung bei ihm. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist er nicht verpflichtet, eine<br />

Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Sie kann jedoch<br />

sinnvoll sein, um sicher zu gehen, dass das Spielgerät den Vorschriften der<br />

Unfallkassen (DGUV) <strong>und</strong> den Normen wie z.B. DIN EN 1176 <strong>und</strong> 1177 entsprechen.<br />

Diese „Abnahmen“ leisten Sachverständige, z.B. Dekra, TÜV oder andere Anbieter,<br />

nicht jedoch die Unfallkasse oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Deren Aufgabe<br />

ist die Beratung, nicht z.B. das Beurteilen neu erdachter Spielgeräte, was in einfachen<br />

Einzelfällen unter Umständen dennoch leistbar ist.<br />

Ein frühzeitiger Kontakt zu dem Prüfenden vor dem Bau des Spielgeräts ist dabei<br />

sinnvoll.<br />

<strong>2.</strong> Diözesane Regelungen<br />

Die Umsetzung der Vorschriftenänderung von 1997 hat die Diözese mit den beiden<br />

Berufsgenossenschaften BGW <strong>und</strong> VBG 1998 <strong>und</strong> 1999 vertraglich geregelt. Dabei<br />

wurde eine überregionale Betreuung eingerichtet. Die <strong>diözesane</strong>n Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit <strong>und</strong> die Arbeitsmediziner vom Betriebsärztlichen Dienst<br />

Marienhospital Stuttgart unterstützen Arbeitgeber <strong>und</strong> Mitarbeiter.<br />

Dies geschieht u.a. durch<br />

- überregionale Veranstaltungen<br />

- Beratung in der Planungsphase von Kindertageseinrichtungen bei Um- <strong>und</strong> Neubau.<br />

- Besuche in den einzelnen Einrichtungen, nach dieser Gr<strong>und</strong>betreuung auch<br />

anlassbezogen bzw. auf Wunsch der Einrichtungen<br />

- je nach Anlass in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften <strong>und</strong> der<br />

Unfallkasse, die weiterhin von den Einrichtungen zu Rate gezogen werden können.<br />

Betriebsärzte für die Diözese Rottenburg-Stuttgart::<br />

Dr. med. A. Jindra <strong>und</strong> Team, Frau Dr. Lucic Arbeitsmedizinisches Institut /<br />

Marienhospital Stuttgart Tel: 0711/6489-2190 Email: betriebsarzt@Vinzenz.de<br />

Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart<br />

Bischöfliches Ordinariat - Zentrale Verwaltung:<br />

Seite 3 von 6


Roswitha Milla / Leitung<br />

Bischof Leiprecht Zentrum Jahnstr.32<br />

70597 Stuttgart T. 0711 / 9791-290<br />

FAX 0711 / 9791-106 E-Mail: rmilla@bo.drs.de<br />

Hartwig Fahrner<br />

Postfach 9 72101 Rottenburg a. N.<br />

T. 07472 / 169-252 FAX 07472 / 169-561<br />

E-Mail: hfahrner@bo.drs.de<br />

Andreas Mengemann<br />

Sandfeldstr. 25 73434 Aalen<br />

T. 0171 / 174 83 80 oder 07366 / 2932<br />

E-Mail: amengemann@bo.drs.de<br />

Andreas Schäfer<br />

Christianstr. 1 88529 Zwiefalten<br />

T. 07373 / 915 486 T. 07373 / 2203 (Sakristei)<br />

FAX 07373 / 915 217<br />

E-Mail: aschaefer@bo.drs.de<br />

Ute Milz<br />

Urbanstr. 14 88416 Ochsenhausen<br />

T. 07352 / 9 11 29 17 Do, Fr sowie Anrufbeantworter<br />

FAX 07352 / 940 140<br />

E-Mail: umilz@bo.drs.de<br />

Heinz Schnekenburger<br />

Hauptstr. 8<br />

78549 Spaichingen<br />

T. 0179 / 531 41 24 FAX 07424 / 958 40 20<br />

E-Mail: hschnekenburger@bo.drs.de<br />

Heinz Schütz<br />

Im Feldle 4<br />

74589 Satteldorf<br />

T. 07950 / 2184 FAX 07951 / 935124<br />

E-Mail: hschuetz@bo.drs.de<br />

Stuttgart<br />

Böblingen (Calw wird z.Zt. von Hr.<br />

Schnekenburger vertreten)<br />

Gebäude der Kurie in Rottenburg<br />

Göppingen-Geislingen, Ostalb,<br />

Heidenheim,<br />

vom Dekanat Rems-Murr:<br />

Waiblingen<br />

Esslingen-Nürtingen,<br />

vom Dekanat Reutlingen-<br />

Zwiefalten Seelsorgeeinheit 1 - 6<br />

Allgäu-Oberschwaben, Biberach,<br />

Ehingen-Ulm, Friedrichshafen,<br />

vom Dekanat Reutlingen-<br />

Zwiefalten Seelsorgeeinheit 7 - 9<br />

Calw (z.Zt. Vertretung Hr. Fahrner)<br />

Freudenstadt, Rottenburg,<br />

Rottweil, Balingen, Tuttlingen-<br />

Spaichingen, Saulgau<br />

Mergentheim, Mühlacker,<br />

Hohenlohe, Schwäbisch Hall,<br />

Heilbronn- Neckarsulm,<br />

Ludwigsburg,<br />

vom Dekanat Rems-Murr:<br />

Backnang<br />

Wer gibt Ihnen zusätzlich Information?<br />

• Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege (BGW)<br />

www.bgw-online.de<br />

• Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) www.uk-bw.de<br />

• www.sichere-kita.de<br />

• Internet-Portal: http://www.arbeitsschutz-kath-kirche.de/ : hier stehen Links zu<br />

Fragen r<strong>und</strong> die Tätigkeiten im Gemeindeleben bereit, sowie zu Themen wie Bauen<br />

mit Ehrenamtlichen, Ges<strong>und</strong>heit für Erzieherinnen, Hautschutz für<br />

Reinigungspersonal <strong>und</strong> vieles mehr.<br />

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3. Einige Punkte zur Organisation von Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

a.) Organisation der Ersten Hilfe<br />

Dazu gehören insbesondere regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Unfällen, Ersthelfer<br />

(je Kindergruppe eine/n), Notrufregelung, Verbandkasten....<br />

Tipp: Organisieren Sie die Erste Hilfe-Kurse übergreifend für die Seelsorgeeinheit. Die Kurse sind<br />

alle zwei Jahre aufzufrischen. (gemäß § 26 BVG A 1)<br />

b.) Sicherheitsbeauftragte/r in Kindertagesstätten<br />

Manche Gefahren können Kinder nicht erkennen. Mit den steigenden Anforderungen an die<br />

Arbeit kann es sein, dass auch die Erzieherinnen Gefahren für sie selbst oder der Kinder einmal<br />

übersehen. Hierbei kann die/der Sicherheitsbeauftragte eine wertvolle Hilfe sein. Die/der<br />

Sicherheitsbeauftragte hat keine zusätzliche Verantwortung, die sie/er nicht schon als Erzieher/in<br />

hat. (GUV-V A1 Anlage 2 zu § 20 Abs. 1) siehe auch: Text zur/m Sicherheitsbeauftragten der<br />

hess. Unfallkasse http://www.ukh.de/praevention/kindertagesstaetten/fachthemen/sicherheitsbeauftragte/<br />

Bestellurk<strong>und</strong>e Sicherheitsbeauftragte/r , auf der Rückseite ist die Vorschrift dazu: http://www.bgwonline.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Medientypen/Formular/Ges<strong>und</strong>__<strong>und</strong>__sicher__arbeiten/Be<br />

stellung-zum-Sicherheitsbeauftragten,property=download.doc<br />

c.) Gefährdungsbeurteilung <strong>und</strong> Unterweisung<br />

Gefährdungsbeurteilung: regelmäßig z.B. im Rahmen einer Dienstbesprechung durchführen,<br />

mögliche psychische Belastungen von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Kindern mit einbeziehen.<br />

(siehe Heft „Gefährdungsbeurteilung im Mitarbeitergespräch“<br />

http://www.ekd.de/efas/images/Gefaehrdungsbeurteilung_im_Mitarbeitergespraech.pdf )<br />

Beispiele für Unterweisungen:<br />

- Impf- <strong>und</strong> Infektionsschutz<br />

- Hygiene, z.B. bei Änderungen im Hygieneplan, Lebensmittelhygiene<br />

- Reinigungspersonals u.a. zu Hautschutz<br />

- Ehrenamtlichen vor Beginn der Tätigkeit (siehe Anlage) Hinweise zur Arbeitssicherheit bei<br />

Eigenbauleistungen z.B. siehe http://downloads.bistummainz.de/4/376/1/1144484692790038<strong>2.</strong>pdf<br />

- Umgang mit Leitern, Feuerlöschern, Gefahrstoffen etc.<br />

Weitere Informationen (siehe Anlage), sowie unter http://www.arbeitsschutz-kath-kirche.de/ihretaetigkeiten/erzieherin-pflegerinnen/<br />

<strong>und</strong> Heft „Gefährdungsbeurteilung im Mitarbeitergespräch“<br />

d.) Wartung <strong>und</strong> Prüfung der Außenspielgeräte<br />

- Diese Aufgabe hat nichts mit den Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten zu tun.<br />

Damit können Hausmeister, Handwerker, Ehrenamtliche, Fachfirmen, Fachleute der bürgerlichen<br />

Gemeinde etc. beauftragt werden, die u.a. folgendes erfüllen: Handwerkliche Kenntnisse,<br />

Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Sachk<strong>und</strong>elehrgang mit Kenntnissen der<br />

entsprechenden Normen, wie z.B. DIN EN 1176, DIN EN 1177 <strong>und</strong> GUV-SI 8017<br />

„Außenspielflächen <strong>und</strong> Spielplatzgeräte“ Punkt 7, GUV-SI 8014 „Naturnahe Spielräume“ u.a.<br />

- Eine exemplarische „Dienstanweisung <strong>und</strong> Beauftragung zur Wartung <strong>und</strong> Prüfung<br />

Außenspielgeräte“ erhalten Sie über die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.<br />

- Führt dies die bürgerliche Gemeinde durch, hat eine Dokumentation <strong>und</strong> Information der<br />

Prüfungen <strong>und</strong> Mängelbeseitigungen ebenfalls der Leitung vorzuliegen.<br />

e.) Prüfungen andere Bereiche<br />

z.B. Feuerlöscher, Leitern, elektrische Betriebsmittel, Gartengeräte, etc.<br />

Baumkontrollen: regelmäßige Kontrollen, gegebenenfalls auch nach extremen Witterungsereignissen.<br />

Der Eigentümer ist für den Zustand der Bäume verantwortlich; ihm obliegt die<br />

Verkehrssicherungspflicht.<br />

f.)<br />

Fahrsicherheitstraining für ErzieherInnen<br />

Es wir von der Berufsgenossenschaft für Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege finanziert <strong>und</strong><br />

bei der Verkehrswacht durchgeführt. Näheres auf den Seiten der BGW: www.bgw-online.de<br />

g.) Brandschutz<br />

zu diesem umfangreichen Thema sind hier nur einige Punkte aufgeführt.<br />

- U.a. sind Regelungen <strong>und</strong> Absprachen zum Verhalten im Brand- oder Panikfall zu treffen,<br />

zu dokumentieren <strong>und</strong> regelmäßig dazu unterweisen, auch neue Mitarbeiterinnen.<br />

Dazu gehört z.B. die Absprache wie alarmiert wird, so dass es in der gesamten Einrichtung gehört<br />

wird sowie ein Sammelplatz außerhalb des Gebäudes. Auch Räumungsübungen im Kindergarten<br />

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sind sinnvoll, jedoch keine Pflicht. Sie können, müssen aber nicht, mit Unterstützung der<br />

Feuerwehr durchgeführt werden. Sie sind gezielt vorzubereiten, u.a. Mitarbeiter <strong>und</strong> Kinder<br />

eingehend zuvor zu unterrichten. Ruhe zu bewahren ist dabei ebenfalls ein wichtiger Faktor, der<br />

eingeübt werden kann. Nach der Durchführung ist eine Auswertung wertvoll.<br />

- weiter Infos: Titel: „Brandschutz- <strong>und</strong> Notfallkonzepte in Kindertageseinrichtungen“, Infos zum<br />

baulichen <strong>und</strong> organisatorischen Brandschutz unter http://www.sicherekita.de/_docs/pdf/brandschutz.pdf<br />

Falls dieser Link nicht mehr funktionieren sollte, geben Sie den<br />

Titel z.B. in Google ein.<br />

- siehe auch Merkblatt aus früherem Kindergarten-Ordner: „Brandschutzordnung für Kindergärten<br />

Teil B nach DIN 14096“ aus M1 08.07.3.<strong>2.</strong><br />

Weitere Aspekte zu Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

h.) Belastung durch Lärm berücksichtigen <strong>und</strong> reduzieren.<br />

Auch wenn nicht über die gesamte Dauer eines Arbeitstages ein Wert von mehr als 80 dB<br />

erreicht wird, kann die Situation für Erzieherinnen UND Kinder ges<strong>und</strong>heitsschädlich sein. Zudem<br />

kann Kindern dadurch das Erlernen der Sprache erschwert werden. Lärm macht außerdem<br />

aggressiver. Schalldämpfende <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen können sich ergänzen. Weitere<br />

Infos siehe Heft unter http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/ki_ta.pdf Kapitel 1<br />

<strong>und</strong> ausführlicher: http://www.sichere-kita.de/_docs/pdf/laermpraevention.pdf z.B. auf Seite 33,<br />

34: rechtliche Aspekte. Eine Reduzierung von nur 3 db(A) wird als halb so laut empf<strong>und</strong>en.<br />

i.)<br />

j.)<br />

Ergonomie<br />

Sinnvoll sind z.B. Bürostühle mit niederer Gasdruckfeder, Wickeltische mit Aufstiegshilfen für die<br />

größeren der Wickelkinder. Siehe Schrift: „Ges<strong>und</strong> arbeiten in Kindertagesstätten“ z.B. unter<br />

http://www.guvv-bayern.de/Internet_I-Frame/Files/PDF/ki_ta.pdf Link wie oben.<br />

Kinder unter drei Jahren<br />

Für sie sind in vielen Bereichen Gefahren anders zu beurteilen. Dabei sind kleinkindspezifische<br />

Abmessungen wichtig, wie z.B. Zwischenräume an Geländern (kleiner 8,9 cm) <strong>und</strong> es gelten<br />

andere Absturzhöhen an Spielgeräten.<br />

Weiter Infos siehe "Regel Kindertageseinrichtungen" BG/GUV-SR S2 z.B. unter<br />

http://www.dguv.de/inhalt/praevention/themen_a_z/bildungseinrichtungen/Kindertageseinrichtung<br />

en/BG_GUV_SR_S2_Kindertageseinrichtung.pdf<br />

sowie Heft „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“ z.B. unter http://www.kindergaerten-inaktion.de/downloads/kinder-unter-drei-jahren-sicher-betreuen<br />

k.) Arbeitssicherheit bei Neu- oder Umbauten <strong>und</strong> größeren Renovierungen<br />

frühzeitig mit einbeziehen<br />

a.) Bauberatung für Bauherr <strong>und</strong> Architekturbüro durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit <strong>und</strong><br />

Architektinnen: Roswitha Milla, Ute Milz<br />

b.) zuvor Begehung der vorhandenen Räume <strong>und</strong> Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit<br />

im Außendienst einholen.<br />

c.) Hinweise für Kita-Planende (verfasst von Unfallkasse Sachsen, i.A ähnlich Baden-Württemberg<br />

http://www.unfallkassesachsen.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/PlanungshinwKitaSchulen/PlanungshinwKIT<br />

A.pdf<br />

4. Anlagen<br />

• Gefährdungsbeurteilung: „Ein Hort der Ges<strong>und</strong>heit“ Veröffentlichung aus BGW<br />

• Gefährdungsbeurteilung: Tabellen zur Weiterarbeit, tätigkeitsbezogen:<br />

- Kindergarten, Kindertagesstätte<br />

- Reinigungsarbeiten<br />

- Veranstaltungen / Feste / Aktionen<br />

- Wartungs- <strong>und</strong> Reparaturarbeiten<br />

• „Unterweisen ohne zu vergraulen“: Hinweisblatt, Schwerpunkt Ehrenamt<br />

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