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126.3 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) - LexFind

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<strong>126.3</strong><br />

§ 279. Versicherungspflicht<br />

Die Polizei-Offiziere haben für die Benützung des Dienstfahrzeuges für<br />

private Fahrten auf eigene Kosten eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen.<br />

b. Arbeitszeit und Überstunden<br />

1. Arbeitszeit<br />

§ 280. Keine Schliessung der staatlichen Büros<br />

Die «Regelung über die Schliessung der Büros zwischen Weihnachten und<br />

Neujahr» (§ 74 <strong>GAV</strong>) hat für das Polizeikorps keine Gültigkeit.<br />

2. Überstunden<br />

§ 281. Überstunden<br />

1<br />

Für kommandierte Einsätze erhalten die Korpsangehörigen eine Überstundenentschädigung,<br />

die der ordentlichen Entlöhnung pro Stunde entspricht.<br />

Diese kann in der Regel erst dann geltend gemacht werden, wenn<br />

die Jahresarbeitszeit erfüllt ist und die Überstunden nicht durch Freizeit<br />

ausgeglichen werden können.<br />

2<br />

Überstunden bei Spezialeinsätzen (IKAPOL- und Konkordatseinsätze sowie<br />

OD-Einsätze) können separat abgerechnet und ausbezahlt werden.<br />

3<br />

Die durch den Zeitzuschlag für den Schichtdienst nach § 284 und 286<br />

<strong>GAV</strong> anfallenden Überstunden sind auf jeden Fall durch Freizeit auszugleichen.<br />

4<br />

Die Auszahlung der Überstundenentschädigung erfolgt in der Regel jährlich.<br />

5<br />

Das Polizeikommando hat jährlich (Ende Januar) dem Personalamt zu<br />

melden, welche Korpsangehörigen im vergangenen Kalenderjahr mehr als<br />

110% Arbeitszeit geleistet haben.<br />

b bis . Frei-Tage 1 )<br />

§ 281 bis . 2 ) Frei-Tage<br />

1<br />

Die Angehörigen des Polizeikorps haben Anspruch auf jährlich 104 Frei-<br />

Tage.<br />

2<br />

Ausser den Ferien und ordentlichen Frei-Tagen haben die Korpsangehörigen<br />

zudem Anspruch auf 10 ausserordentliche Frei-Tage pro Kalenderjahr,<br />

als Ersatz für die gesetzlichen Feiertage.<br />

1<br />

) Titel b bis eingefügt am 8. Juni 2010.<br />

2<br />

) § 281 bis eingefügt am 8. Juni 2010.<br />

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