126.3 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) - LexFind
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<strong>126.3</strong><br />
Anhang 1: Lohn<br />
§ 441. … 1 )<br />
§ 442. 2 ) Einreihung der Mittelschullehrpersonen<br />
1<br />
Mittelschullehrpersonen werden in die Lohnklasse 23 eingereiht.<br />
2<br />
Mittelschullehrpersonen für Instrumentalunterricht und Sologesang werden<br />
in die Lohnklasse 21 eingereiht.<br />
§ 443. 3 ) Einreihung der Lehrbeauftragten<br />
1<br />
Mit Bezug auf die Lehrpersonen werden Lehrbeauftragte wie folgt eingereiht:<br />
a) mit dem für das entsprechende Fach geforderten fachwissenschaftlichen,<br />
jedoch ohne pädagogischen Abschluss: zwei Lohnklassen tiefer;<br />
b) ohne den für das entsprechende Fach geforderten fachwissenschaftlichen,<br />
jedoch mit pädagogischem Abschluss: drei Lohnklassen tiefer;<br />
c) ohne fachwissenschaftlichen und ohne pädagogischen Abschluss: fünf<br />
Lohnklassen tiefer.<br />
2<br />
In nicht geregelten Fällen entscheidet das Amt für Berufsbildung, Mittelund<br />
Hochschulen über das Vorliegen gleichwertiger Qualifikationen.<br />
§ 443 bis . 4 ) Einreihung der Hauswirtschaftslehrpersonen<br />
Die Hauswirtschaftslehrpersonen der hauswirtschaftlichen Wochenkurse<br />
der Maturitätslehrgänge werden wie folgt eingereiht:<br />
a) mit Diplom in Hauswirtschaft: in die Lohnklasse 20;<br />
b) mit Ausbildung als Sek-I-Lehrperson: in die Lohnklasse 21.<br />
§ 444. 5 ) Stellvertretende<br />
Stellvertretende werden wie Mittelschullehrpersonen beziehungsweise<br />
wie Lehrbeauftragte eingereiht.<br />
Anhang 2: … 6 )<br />
§§ 445. und 446. ... 7 )<br />
§ 447… 8 )<br />
1<br />
) § 441 aufgehoben am 20. Juni 2011.<br />
2<br />
) § 442 Fassung vom 20. Juni 2011.<br />
3<br />
) § 443 Fassung vom 20. Juni 2011.<br />
4<br />
) § 443 bis eingefügt am 20. Juni 2011.<br />
5<br />
) § 444 Fassung vom 20. Juni 2011.<br />
6<br />
) Anhang 2 aufgehoben am 20. Juni 2011.<br />
7<br />
) §§ 445 und 446 aufgehoben am 20. Juni 2011.<br />
8<br />
) § 447 aufgehoben am 9. Mai 2011.<br />
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