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126.3 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) - LexFind

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C. Rechtspraktikanten<br />

<strong>126.3</strong><br />

§ 328. Rechte und Pflichten<br />

Die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben für die Dauer<br />

des Rechtspraktikums auf staatlichen Dienststellen Anspruch auf:<br />

a) eine monatliche Pauschalentschädigung von 2'400 Franken (mit Master-Abschluss)<br />

bzw. von 1'600 Franken (mit Bachelor-Abschluss); 1 )<br />

b) Kinderzulagen wie die Arbeitnehmenden des Kantons;<br />

c) eine Entschädigung für Ferien nach dem Allgemeinen Teil der Normativen<br />

Bestimmungen <strong>GAV</strong>;<br />

d) Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall, Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst<br />

sowie Mutterschaft nach dem Allgemeinen Teil der Normativen<br />

Bestimmungen <strong>GAV</strong>.<br />

e) Versicherungsschutz gegen Berufsunfälle sowie, nach den Bestimmungen<br />

der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung, auch gegen<br />

Nichtbetriebsunfälle;<br />

f) die Entschädigungen nach der Bundesgesetzgebung über die Erwerbsersatzordnung<br />

bei Militär- und Zivilschutzdienstleistungen anstelle der<br />

Pauschalentschädigung nach Buchstabe a.<br />

1<br />

) § 328 Buchstabe a Fassung vom 4. November 2008.<br />

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