126.3 Gesamtarbeitsvertrag (GAV) - LexFind
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C. Rechtspraktikanten<br />
<strong>126.3</strong><br />
§ 328. Rechte und Pflichten<br />
Die Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben für die Dauer<br />
des Rechtspraktikums auf staatlichen Dienststellen Anspruch auf:<br />
a) eine monatliche Pauschalentschädigung von 2'400 Franken (mit Master-Abschluss)<br />
bzw. von 1'600 Franken (mit Bachelor-Abschluss); 1 )<br />
b) Kinderzulagen wie die Arbeitnehmenden des Kantons;<br />
c) eine Entschädigung für Ferien nach dem Allgemeinen Teil der Normativen<br />
Bestimmungen <strong>GAV</strong>;<br />
d) Lohnfortzahlung bei Krankheit, Unfall, Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst<br />
sowie Mutterschaft nach dem Allgemeinen Teil der Normativen<br />
Bestimmungen <strong>GAV</strong>.<br />
e) Versicherungsschutz gegen Berufsunfälle sowie, nach den Bestimmungen<br />
der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung, auch gegen<br />
Nichtbetriebsunfälle;<br />
f) die Entschädigungen nach der Bundesgesetzgebung über die Erwerbsersatzordnung<br />
bei Militär- und Zivilschutzdienstleistungen anstelle der<br />
Pauschalentschädigung nach Buchstabe a.<br />
1<br />
) § 328 Buchstabe a Fassung vom 4. November 2008.<br />
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