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2013-22 - beim LSO

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BKS Aargau<br />

Die Abteilung Volksschule hat die einzelnen Massnahmen sorgfältig geprüft. Foto: Kanton Aargau.<br />

Die leistungsanalyse geht in die Anhörung<br />

Schulblatt AG/SO · <strong>22</strong>/<strong>2013</strong><br />

16<br />

Anhörung. Am 11. November ist die<br />

Anhörung zur Leistungsanalyse gestartet.<br />

Im Interview gibt Christian Aeberli,<br />

Leiter der Abteilung Volksschule im<br />

Departement BKS, Auskunft über die<br />

Massnahmen im Bereich Volksschule.<br />

Aufgrund sich abzeichnender struktureller<br />

Defizite hat die Aargauer Regierung<br />

eine Aufgaben- und Leistungsanalyse<br />

lanciert. Insgesamt hat der Regierungsrat<br />

rund 200 Entlastungsmassnahmen beschlossen<br />

und diese der Öffentlichkeit am<br />

28. August vorgestellt. 17 Massnahmen<br />

betreffen den Bereich Volksschule, 5 davon<br />

liegen in der Kompetenz des Grossen<br />

Rats, weil sie die Anpassung von Gesetzen<br />

und Dekreten erfordern. Die Anhörung<br />

zu den Massnahmen in Kompetenz<br />

des Grossen Rats läuft vom 11. November<br />

bis 14. Februar 2014.<br />

SChuLBLAtt: Kritiker der Massnahmen im<br />

Volksschulbereich behaupten, diese seien<br />

rein finanzpolitisch motiviert entstanden.<br />

Was sagen Sie dazu?<br />

Christian Aeberli: Der Regierungsrat<br />

hat die Departemente beauftragt, sämtliche<br />

Leistungen einer Aufgaben- und<br />

Leistungsüberprüfung zu unterziehen.<br />

In der Abteilung Volksschule wurde nach<br />

bestimmten Kriterien geprüft, welche<br />

Aufgaben weiterhin zu erfüllen sind, und<br />

bei welchen Aufgaben Abstriche vorgenommen<br />

werden können und die hohe<br />

Qualität der Volksschule trotzdem weiterhin<br />

gewährleistet werden kann.<br />

und wie sehen diese Kriterien aus?<br />

Erstens wurde geprüft, ob auf eine Aufgabe<br />

verzichtet werden kann, ohne dass<br />

der Grundauftrag der Volksschule tangiert<br />

wird. Dann ist die Qualität der Aufgabenerfüllung<br />

analysiert worden, indem<br />

gefragt wurde: Ist es möglich, die Ausgaben<br />

zu reduzieren ohne bei der Qualität<br />

zu stark abzubauen? Zudem ist die Aufgabenerfüllung<br />

im interkantonalen Vergleich<br />

betrachtet worden. Ein weiterer<br />

Faktor waren laufende Entwicklungen<br />

im Schulbereich, wie beispielsweise die<br />

geplante umsetzung des Lehrplans 21.<br />

Wie können Sie das Massnahmenpaket, das<br />

den Volksschulbereich betrifft, vertreten?<br />

Jede einzelne Massnahme wurde nach den<br />

genannten Kriterien sorgfältig geprüft und<br />

intensiv diskutiert. Auch nach umsetzung<br />

der Massnahmen verfügt der Aargau über<br />

eine leistungsfähige Volksschule.<br />

Ist der Kanton Aargau nach der umsetzung<br />

der Volksschulmassnahmen mit den anderen<br />

Kantonen noch konkurrenzfähig?<br />

Absolut. Wie bereits erwähnt haben wir<br />

jede Massnahme auch einem interkantonalen<br />

Vergleich unterzogen. Dabei haben<br />

wir festgestellt, dass zum Beispiel viele<br />

Kantone keine Einschulungsklassen mehr<br />

haben oder dass wir im Kanton Aargau<br />

vergleichsweise über ein hohes logopädisches<br />

Angebot verfügen. Auch ist der<br />

Wahlfachunterricht im Aargau stärker<br />

ausgebaut als in anderen Kantonen. Zentral<br />

ist, dass wir an den Angeboten zur<br />

Erfüllung des Grundauftrags festhalten.<br />

Die Pflichtstundenzahl der Schülerinnen<br />

und Schüler wurde nicht angetastet.<br />

Wieso wurden die direkt Betroffenen<br />

nicht früher in den Prozess einbezogen?<br />

Dies war aufgrund der Auftragsformulierung<br />

durch die Regierung nicht möglich.<br />

Stellen Sie sich vor, wie schwierig<br />

es geworden wäre, wenn in der geforderten<br />

kurzen Zeit über alle Aufgabenbereiche<br />

betrachtet die Anspruchsgruppen<br />

von rund 200 Massnahmen<br />

von Anfang an hätten mitreden können.<br />

Dies wäre schlichtweg nicht machbar<br />

gewesen.

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