GESCHÄFTSBERICHT 2012-2013 - beim LSO

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28.04.2014 Aufrufe

der Sparmassnahmen. Bildungsdirektor Klaus Fischer gestand zwar den Leistungsabbau ein, verteidigte diesen aber als vertretbar. Ferner bekräftigte Klaus Fischer, der letztmals am KLT auftrat, dass nun Ruhe und eine Phase der Konsolidierung in der Schule einkehren müssen und sprach sich erneut klar für die Klassenleitungsentlastung aus. Im Hauptreferat zeigte Prof. Dr. Mathias Binswanger von der FHNW auf, wie 'Sinnlose Wettbewerbe in Bildung und Wissenschaft' entstehen und welche negativen Folgen diese haben. Die Gruppe Loreley mit ihrer Leadsängerin Tanja Lehmann sorgte dazwischen für glänzende Unterhaltung. Roland Misteli 2.8 Weitere Themen Änderung Reglement über Assistenzlektionen an der Volksschule Externe Schulevaluation Praxisausbildung Pädagogische Hochschule Aktion Kantonsrat am Puls der Schule Bildungsbericht Bildungsraum Nordwestschweiz Neuausrichtung Bildungsraum Nordwestschweiz Abschaffung Zehntes Schuljahr div. Kantonsratsgeschäfte vgl. auch Fraktionsberichte Kapitel 4.4 bis 4.12 – 8 –

3. ANSTELLUNG UND BESOLDUNGEN 3.1 Klassenleitungsfunktion (Entlastung Klassenlehrpersonen) Gegen Ende des Jahres 2012 beschloss die Solothurner Regierung die kontrovers diskutierte Klassenleitungsentlastung auf das Schuljahr 2014/2015 einzuführen. Diesem Entscheid war ein jahrelanger Prozess vorausgegangen. Bereits im September 2010 hatte der LSO in der Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) eine Entlastung der Klassenlehrpersonen um zwei Pflichtlektionenbeantragt. Nach zahlreichen Besprechungen und Sitzungen einigte man sich schliesslich in der GAVKO auf eine Entlastung von einer Wochenlektion. Durch den im Mai 2012 vorgestellten Massnahmenplan 2013 gerieten dann aber die Verhandlungen über eine Klassenleitungsentlastung ins Stocken. Im Dezember 2012 fiel endlich der Regierungsratsentscheid. Ab Schuljahr 2014/2015 sollen alle Lehrerinnen und Lehrer mit Klassenverantwortung eine Lektion Entlastung erhalten. Damit wird den in den letzten Jahren stark angewachsenen zusätzlichen Aufgaben der Klassenlehrpersonen endlich Rechnung getragen. Die GAVKO nahm daraufhin die Verhandlungen zur Regelung der Klassenleitungs-Entlastung im GAV auf. Diese konnten rasch abgeschlossen werden und im Frühjahr 2013 stimmten der Regierungsrat und anschliessend als Verbände der GAV-Änderung zu. Dagmar Rösler 3.2 Altersentlastung Die langwierigen Verhandlungen zur Präzisierung und Optimierung der Regelungen über die Altersentlastung konnten im März 2013 abgeschlossen werden. Nachdem die Zustimmung des Regierungsrats und der Verbände erfolgt war, traten ab 1.8.2013 folgenden Regelungen in Kraft: Lehrpersonen ab dem 58. Altersjahr und einem Unterrichtspensum von mindestens 23 Lektionen und höchstens 29 Lektionen können eine Altersentlastung beziehen. Die Altersentlastung beträgt drei Lektionen pro Woche. Die Lehrperson erhält für diese drei Entlastungslektionen den vollen Lohn. Der Bezug erfolgt ab Beginn des Schuljahres, in dem die Lehrperson das 58. Altersjahr erreicht. Alle Unterrichtstätigkeiten an Schulen im GAV-Geltungsbereich werden angerechnet. Bei mehreren Arbeitgebern werden die Unterrichtspensen zusammengezählt. Die Altersentlastung wird auf Gesuch hin gewährt. Weitere schulische Funktionen (ICT-Koordination, Stundenplanung, etc.) werden an das Gesamtpensum angerechnet, wenn sie in Form einer Entlastung vom Unterricht (Lektionen) abgegolten werden. Bei Lehrpersonen mit Schulleitungsfunktion wird zur Bestimmung des Anspruchs auf Altersentlastung das Schulleitungspensum hinzugezählt. Die Altersentlastung wird jedoch nur für den Unterrichtsanteil gewährt (23-29 Lektionen: 3Lektionen, 17-22 Lektionen: 2 Lektionen und 12-16 Lektionen: 1 Lektion). Roland Misteli 3.3 Lohnentwicklung Die Karten für eine Lohnerhöhung per Januar 2013 standen schlecht. Einerseits lag die mittlere Jahresteuerung zum Berechnungszeitpunkt (Mai 2011–Mai 2012) bei minus 0.3%. Zum anderen war die finanzielle Lage des Kantons alles andere als rosig und drittens lieferten auch die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt wenig Argumente. Diese drei Kriterien sind laut Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bei den Lohnverhandlungen zu berücksichtigen. Beim letzten Kriterium ist primär der Vergleich mit den umliegenden Kantonen im öffentlichen Sektor massgebend. Hier kann festgestellt werden, dass der Kanton Solothurn seit Einführung des GAV 2005 eine erfreuliche Entwicklung durchgemacht hat. Während die Löhne der Staatsangestellten im Kanton Solothurn seit 2005 um total 10.5% erhöht werden konnten, lagen die Raten in den Vergleichskantonen tiefer: AG: 6.25%, BE: 7.2%, BL: 6.8%, BS: 7.4%. Allerdings ist anzumerken, dass der Kanton Solothurn 2005 infolge der Nullrunden und der Lohnkürzung in den 90er-Jahren gegenüber den anderen Kantonen einen markanten Rückstand aufwies. Dies konnte nun korrigiert werden, so dass die Solothurnern Löhne wieder konkurrenzfähig sind. Die Personalverbände verzichteten deshalb auf ihre ursprüngliche Forderung von 0.5% und einigten sich mit der Regierung auf eine Nullrunde für das kommende Jahr. Roland Misteli – 9 –

3. ANSTELLUNG UND BESOLDUNGEN<br />

3.1 Klassenleitungsfunktion (Entlastung Klassenlehrpersonen)<br />

Gegen Ende des Jahres <strong>2012</strong> beschloss die Solothurner Regierung die kontrovers diskutierte Klassenleitungsentlastung<br />

auf das Schuljahr 2014/2015 einzuführen. Diesem Entscheid war ein jahrelanger<br />

Prozess vorausgegangen. Bereits im September 2010 hatte der <strong>LSO</strong> in der Gesamtarbeitsvertragskommission<br />

(GAVKO) eine Entlastung der Klassenlehrpersonen um zwei Pflichtlektionenbeantragt.<br />

Nach zahlreichen Besprechungen und Sitzungen einigte man sich schliesslich in der<br />

GAVKO auf eine Entlastung von einer Wochenlektion. Durch den im Mai <strong>2012</strong> vorgestellten Massnahmenplan<br />

<strong>2013</strong> gerieten dann aber die Verhandlungen über eine Klassenleitungsentlastung<br />

ins Stocken.<br />

Im Dezember <strong>2012</strong> fiel endlich der Regierungsratsentscheid. Ab Schuljahr 2014/2015 sollen alle<br />

Lehrerinnen und Lehrer mit Klassenverantwortung eine Lektion Entlastung erhalten. Damit wird<br />

den in den letzten Jahren stark angewachsenen zusätzlichen Aufgaben der Klassenlehrpersonen<br />

endlich Rechnung getragen. Die GAVKO nahm daraufhin die Verhandlungen zur Regelung der<br />

Klassenleitungs-Entlastung im GAV auf. Diese konnten rasch abgeschlossen werden und im Frühjahr<br />

<strong>2013</strong> stimmten der Regierungsrat und anschliessend als Verbände der GAV-Änderung zu.<br />

Dagmar Rösler<br />

3.2 Altersentlastung<br />

Die langwierigen Verhandlungen zur Präzisierung und Optimierung der Regelungen über die<br />

Altersentlastung konnten im März <strong>2013</strong> abgeschlossen werden. Nachdem die Zustimmung des<br />

Regierungsrats und der Verbände erfolgt war, traten ab 1.8.<strong>2013</strong> folgenden Regelungen in Kraft:<br />

Lehrpersonen ab dem 58. Altersjahr und einem Unterrichtspensum von mindestens 23 Lektionen<br />

und höchstens 29 Lektionen können eine Altersentlastung beziehen.<br />

Die Altersentlastung beträgt drei Lektionen pro Woche.<br />

Die Lehrperson erhält für diese drei Entlastungslektionen den vollen Lohn.<br />

Der Bezug erfolgt ab Beginn des Schuljahres, in dem die Lehrperson das 58. Altersjahr erreicht.<br />

Alle Unterrichtstätigkeiten an Schulen im GAV-Geltungsbereich werden angerechnet. Bei<br />

mehreren Arbeitgebern werden die Unterrichtspensen zusammengezählt.<br />

Die Altersentlastung wird auf Gesuch hin gewährt.<br />

Weitere schulische Funktionen (ICT-Koordination, Stundenplanung, etc.) werden an das Gesamtpensum<br />

angerechnet, wenn sie in Form einer Entlastung vom Unterricht (Lektionen) abgegolten<br />

werden.<br />

Bei Lehrpersonen mit Schulleitungsfunktion wird zur Bestimmung des Anspruchs auf Altersentlastung<br />

das Schulleitungspensum hinzugezählt. Die Altersentlastung wird jedoch nur für<br />

den Unterrichtsanteil gewährt (23-29 Lektionen: 3Lektionen, 17-22 Lektionen: 2 Lektionen<br />

und 12-16 Lektionen: 1 Lektion).<br />

Roland Misteli<br />

3.3 Lohnentwicklung<br />

Die Karten für eine Lohnerhöhung per Januar <strong>2013</strong> standen schlecht. Einerseits lag die mittlere<br />

Jahresteuerung zum Berechnungszeitpunkt (Mai 2011–Mai <strong>2012</strong>) bei minus 0.3%. Zum anderen<br />

war die finanzielle Lage des Kantons alles andere als rosig und drittens lieferten auch die Verhältnisse<br />

auf dem Arbeitsmarkt wenig Argumente. Diese drei Kriterien sind laut Gesamtarbeitsvertrag<br />

(GAV) bei den Lohnverhandlungen zu berücksichtigen.<br />

Beim letzten Kriterium ist primär der Vergleich mit den umliegenden Kantonen im öffentlichen<br />

Sektor massgebend. Hier kann festgestellt werden, dass der Kanton Solothurn seit Einführung<br />

des GAV 2005 eine erfreuliche Entwicklung durchgemacht hat. Während die Löhne der Staatsangestellten<br />

im Kanton Solothurn seit 2005 um total 10.5% erhöht werden konnten, lagen die Raten<br />

in den Vergleichskantonen tiefer: AG: 6.25%, BE: 7.2%, BL: 6.8%, BS: 7.4%. Allerdings ist anzumerken,<br />

dass der Kanton Solothurn 2005 infolge der Nullrunden und der Lohnkürzung in den<br />

90er-Jahren gegenüber den anderen Kantonen einen markanten Rückstand aufwies. Dies konnte<br />

nun korrigiert werden, so dass die Solothurnern Löhne wieder konkurrenzfähig sind. Die Personalverbände<br />

verzichteten deshalb auf ihre ursprüngliche Forderung von 0.5% und einigten sich<br />

mit der Regierung auf eine Nullrunde für das kommende Jahr.<br />

Roland Misteli<br />

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