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Teilnahmebedingungen Eurojackpot 11-2013 - LOTTO-Hessen

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(6) Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter<br />

Personen entstanden sind.<br />

(7) Die Lotterieverwaltung und die Treuhandgesellschaft haften weiterhin nicht für Schäden, die<br />

durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />

sonstigen Gründen, die die Lotterieverwaltung bzw. die Treuhandgesellschaft nicht zu vertreten<br />

haben, hervorgerufen werden.<br />

(8) In den Fällen, in denen eine Haftung der Lotterieverwaltung, der Treuhandgesellschaft, ihre<br />

gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Abs. 5 bis 7 ausgeschlossen wurde,<br />

werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die<br />

Treuhandgesellschaft zu richten.<br />

(9) Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der<br />

Treuhandgesellschaft beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.<br />

(10) Vereinbarungen Dritter sind für die Lotterieverwaltung und die Treuhandgesellschaft nicht<br />

verbindlich.<br />

(<strong>11</strong>) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />

regeln.<br />

(12) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss<br />

entstanden ist.<br />

(13) Die Haftung der Lotterieverwaltung und der Treuhandgesellschaft ist auf den Ersatz des bei<br />

Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />

IV.<br />

GEWINNERMITTLUNG<br />

§ 15 Ziehung der Gewinnzahlen<br />

(1) Für <strong>Eurojackpot</strong> findet wöchentlich eine Ziehung, in der Regel am Freitag, statt; bei jeder<br />

Ziehung<br />

<br />

<br />

werden die jeweiligen 5 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1-50 ermittelt, wobei jede<br />

Zahl nur einmal gezogen werden kann,<br />

werden die jeweiligen 2 Gewinnzahlen (Eurozahlen) aus der Zahlenreihe 1-8 ermittelt,<br />

wobei jede Zahl nur einmal gezogen werden kann.<br />

(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Treuhandgesellschaft.<br />

(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />

(4) Die Gewinnzahlen von <strong>Eurojackpot</strong> werden in den Annahmestellen und/oder durch Presse,<br />

Rundfunk, Internet und Fernsehen bekannt gegeben.<br />

§ 16 Auswertung<br />

(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitale Signatur oder physischen<br />

Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe § 13 Abs. 3) abgespeicherten Daten,<br />

wenn diese rechtzeitig und fehlerfrei vor der Ziehung an die Kontrollzentren übermittelt wurden.<br />

(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />

§ 17 Gewinnplan / Gewinnklassen<br />

Es gewinnen bei <strong>Eurojackpot</strong>

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