Teilnahmebedingungen Eurojackpot 11-2013 - LOTTO-Hessen
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(6) Ebenso ist jede Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch strafbare Handlungen dritter<br />
Personen entstanden sind.<br />
(7) Die Lotterieverwaltung und die Treuhandgesellschaft haften weiterhin nicht für Schäden, die<br />
durch höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere Unruhen oder aus<br />
sonstigen Gründen, die die Lotterieverwaltung bzw. die Treuhandgesellschaft nicht zu vertreten<br />
haben, hervorgerufen werden.<br />
(8) In den Fällen, in denen eine Haftung der Lotterieverwaltung, der Treuhandgesellschaft, ihre<br />
gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen nach Abs. 5 bis 7 ausgeschlossen wurde,<br />
werden der Spieleinsatz und die Bearbeitungsgebühr auf Antrag erstattet. Der Antrag ist an die<br />
Treuhandgesellschaft zu richten.<br />
(9) Die Haftungsregeln gelten auch für mit der Weiterleitung der Daten zur Zentrale der<br />
Treuhandgesellschaft beauftragten Stellen im Zusammenhang mit dem Spielvertrag.<br />
(10) Vereinbarungen Dritter sind für die Lotterieverwaltung und die Treuhandgesellschaft nicht<br />
verbindlich.<br />
(<strong>11</strong>) Mitglieder von Spielgemeinschaften müssen ihre Rechtsverhältnisse ausschließlich unter sich<br />
regeln.<br />
(12) Die Haftungsregeln gelten auch für die Fälle, in denen eine Haftung bereits vor Vertragsschluss<br />
entstanden ist.<br />
(13) Die Haftung der Lotterieverwaltung und der Treuhandgesellschaft ist auf den Ersatz des bei<br />
Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.<br />
IV.<br />
GEWINNERMITTLUNG<br />
§ 15 Ziehung der Gewinnzahlen<br />
(1) Für <strong>Eurojackpot</strong> findet wöchentlich eine Ziehung, in der Regel am Freitag, statt; bei jeder<br />
Ziehung<br />
<br />
<br />
werden die jeweiligen 5 Gewinnzahlen aus der Zahlenreihe 1-50 ermittelt, wobei jede<br />
Zahl nur einmal gezogen werden kann,<br />
werden die jeweiligen 2 Gewinnzahlen (Eurozahlen) aus der Zahlenreihe 1-8 ermittelt,<br />
wobei jede Zahl nur einmal gezogen werden kann.<br />
(2) Art, Ort und Zeitpunkt der Ziehungen bestimmt die Treuhandgesellschaft.<br />
(3) Die Ziehungen sind öffentlich und finden unter notarieller oder behördlicher Aufsicht statt.<br />
(4) Die Gewinnzahlen von <strong>Eurojackpot</strong> werden in den Annahmestellen und/oder durch Presse,<br />
Rundfunk, Internet und Fernsehen bekannt gegeben.<br />
§ 16 Auswertung<br />
(1) Grundlage für die Gewinnermittlung sind die auf dem durch digitale Signatur oder physischen<br />
Verschluss gesicherten sicheren Speichermedium (siehe § 13 Abs. 3) abgespeicherten Daten,<br />
wenn diese rechtzeitig und fehlerfrei vor der Ziehung an die Kontrollzentren übermittelt wurden.<br />
(2) Die Auswertung erfolgt aufgrund der Gewinnzahlen.<br />
§ 17 Gewinnplan / Gewinnklassen<br />
Es gewinnen bei <strong>Eurojackpot</strong>