Stadtspiegel 20-131.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna

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STADTSPIEGEL Amtsblatt der Großen Kreisstadt Limbach-Oberfrohna 23. Jahrgang Donnerstag, 26. September 2013 Nummer 20 Familientag lockt Besucherscharen an Die gesamte Innenstadt wurde am 14. September zu einem Festplatz für den Familientag, der auch in diesem Jahr vom Handels- und Gewerbeverein und der Stadtverwaltung gemeinsam organisiert wurde. Mittelalterliches Markttreiben eröffnete das vielseitige Programm für die ganze Familie. Ob Vorher-Nachher-Show, Zumba-Party, Musik und Mitmachaktionen – all das zog Scharen von Besuchern in die Innenstadt. Händler und Gewerbetreibende hatten den Tag mit Fantasie und Engagement vorbereitet. Erstmals gab es ein Puzzle mit tollen Preisen. Bis in den oberen Teil der Helenenstraße reichte das bunte Treiben. Die Modenschauen mit den aktuellen Herbst-Winter-Kollektionen von M+F Modetreff und Modehaus Barkli (Foto) waren erneut Highlights des Festes. Mehr dazu in der nächsten Ausgabe des Stadtspiegels. Aus dem Inhalt: • Rückblick aufs Tierparkfest • 179 Schulanfänger in der Stadt • Tage des Sports in Kändler

STADTSPIEGEL<br />

Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

23. Jahrgang Donnerstag, 26. September <strong>20</strong>13<br />

Nummer <strong>20</strong><br />

Familientag lockt<br />

Besucherscharen an<br />

Die gesamte Innenstadt wurde am 14. September zu einem Festplatz für den Familientag,<br />

der auch in diesem Jahr vom Handels- und Gewerbeverein und der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

gemeinsam organisiert wurde. Mittelalterliches Markttreiben eröffnete das vielseitige<br />

Programm für die ganze Familie. Ob Vorher-Nachher-Show, Zumba-Party, Musik und<br />

Mitmachaktionen – all das zog Scharen von Besuchern in die Innenstadt. Händler und<br />

Gewerbetreibende hatten den Tag mit Fantasie und Engagement vorbereitet. Erstmals<br />

gab es ein Puzzle mit tollen Preisen. Bis in den oberen Teil der Helenenstraße reichte<br />

das bunte Treiben. Die Modenschauen mit den aktuellen Herbst-Winter-Kollektionen von<br />

M+F Modetreff und Modehaus Barkli (Foto) waren erneut Highlights des Festes. Mehr<br />

dazu in der nächsten Ausgabe des <strong><strong>Stadt</strong>spiegel</strong>s.<br />

Aus dem Inhalt:<br />

• Rückblick<br />

aufs Tierparkfest<br />

• 179 Schulanfänger<br />

in der <strong>Stadt</strong><br />

• Tage des Sports<br />

in Kändler


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>Stadt</strong>rat tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates findet am Montag,<br />

dem 7. Oktober <strong>20</strong>13, um 18.30 Uhr, im Johann-Esche-Saal des<br />

Esche-Museums, Sachsenstraße 3, in <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> statt. Die<br />

Tagesordnung kann ab dem 28. September <strong>20</strong>13 an den nachfolgend<br />

genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter www.limbachoberfrohna.de<br />

unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Technischer Ausschuss tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses findet<br />

am Dienstag, dem 15. Oktober <strong>20</strong>13, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />

„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />

1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 8. Oktober <strong>20</strong>13 an<br />

den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Ortschaftsrat Pleißa tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Pleißa findet<br />

am Mittwoch, dem 16. Oktober <strong>20</strong>13, um 19.00 Uhr, im Ratssaal<br />

des Rathauses im Ortsteil Pleißa (Pleißenbachstraße 68) statt. Die<br />

Tagesordnung der Sitzung kann ab dem 8. Oktober <strong>20</strong>13 an den<br />

nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter www.<br />

limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Ortschaftsrat Bräunsdorf tagt<br />

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Bräunsdorf<br />

findet am Donnerstag, dem 17. Oktober <strong>20</strong>13, um 19.00 Uhr, im<br />

Beratungsraum des Rathauses Bräunsdorf (Untere Dorfstraße 8)<br />

statt. Die Tagesordnung der Sitzung kann ab dem 8. Oktober <strong>20</strong>13<br />

an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />

Standort der Bekanntmachungstafeln:<br />

• im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss<br />

• am Rathaus (Haus D, Zufahrt zum Rathaus)<br />

• am Gebäude Straße des Friedens 100<br />

• an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße<br />

(neben der Parkplatzeinfahrt)<br />

• im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8)<br />

• im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30)<br />

• im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a)<br />

• im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />

- in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)<br />

- in Kaufungen (Dorfstraße 31)<br />

Impressum: www.limbach-oberfrohna.de<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> • Oberbürgermeister<br />

Dr. Hans-Christian Rickauer, Rathausplatz 1, Tel.: 0 37 22 / 7 80<br />

Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: der jeweilige Verfasser<br />

Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen:<br />

Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz,<br />

Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18,<br />

email: zweitweg-verlag@selbsthilfe91.de<br />

Druck: <strong>Limbach</strong>er Druck GmbH, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47<br />

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG,<br />

Winklhofer Straße <strong>20</strong>, 09116 Chemnitz, Tel. 03722/7 79 18 24 11<br />

gedruckt auf 100% Recycling-Papier<br />

- in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)<br />

- in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)<br />

Nachruf<br />

„Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe,<br />

die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt weggehen<br />

und Abschied nehmen müssen.“<br />

Albert Schweitzer<br />

Wir trauern um unseren Mitarbeiter<br />

der im Alter von 51 Jahren am 11. September nach schwerer<br />

Krankheit verstorben ist.<br />

Olaf Hentschel hat sich als Sachbearbeiter für Prävention<br />

durch sein außergewöhnliches Engagement für Menschen in<br />

Lebenskrisen und Nöten große Wertschätzung und Anerkennung<br />

erworben. Liebevoll hat er sich den Schwachen in der<br />

Gesellschaft zugewandt und begegnete ihnen auf Augenhöhe.<br />

Dadurch wurde er in seiner langjährigen Tätigkeit als Sozialarbeiter<br />

für viele ein verlässlicher Ansprechpartner, dem Vertrauen<br />

und Achtung entgegengebracht wurden. Wir werden ihm ein<br />

ehrendes Andenken bewahren.<br />

Dr. Hans-Christian Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Olaf Hentschel,<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, September <strong>20</strong>13<br />

Ingeborg Knoll<br />

Personalratsvorsitzende<br />

Die Trauerfeier findet am 4. Oktober, um 11 Uhr, auf dem<br />

Friedhof <strong>Oberfrohna</strong> statt.<br />

Satzung für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

(Archivsatzung)<br />

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />

<strong>20</strong>03 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 28. März <strong>20</strong>13 (SächsGVBl. S. 158), in Verbindung<br />

mit § 13 Abs. 3 S. 2 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsArchivG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 449), zuletzt<br />

geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 05. Mai <strong>20</strong>04 (SächsGVBl.<br />

S. 148), hat der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

in seiner Sitzung am 2. September <strong>20</strong>13 folgende Satzung für das<br />

<strong>Stadt</strong>archiv (Archivsatzung) beschlossen:<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I Allgemeine Grundsätze<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

II Aufgaben des kommunalen Archivwesens<br />

§ 3 Aufgaben und Stellung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

III Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

§ 4 Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

§ 5 Benutzungsantrag<br />

§ 6 Benutzungserlaubnis<br />

§ 7 Direktbenutzung im <strong>Stadt</strong>archiv<br />

§ 8 Vorlage von Archivgut<br />

2


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

§ 9 Ausleihe und Versendung von Archivgut<br />

§ 10 Auskunftserteilung<br />

§ 11 Schutzfristen<br />

§ 12 Benutzung von Archivgut privater Herkunft<br />

§ 13 Haftung<br />

§ 14 Auswertung des Archivgutes<br />

§ 15 Belegexemplare<br />

§ 16 Reproduktionen und Editionen<br />

§ 17 Gebühren<br />

IV Schlussbestimmung<br />

§ 18 Inkrafttreten und Außerkraftreten<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

(1) Durch diese Satzung wird die Archivierung von Unterlagen im<br />

<strong>Stadt</strong>archiv sowie die Benutzung der Bestände geregelt.<br />

(2) Das <strong>Stadt</strong>archiv kann aufgrund entsprechender Vereinbarungen<br />

der betroffenen Kommunen zur Beratung und Betreuung des kommunalen<br />

Archivwesens anderer Städte und Gemeinden sowie - bei<br />

Vorliegen eines öffentlichen Interesses - auch zur Beratung und<br />

Betreuung nichtkommunaler Archive herangezogen werden.<br />

§ 2 Begriffsbestimmungen<br />

(1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen mit den zu ihrer<br />

Nutzung notwendigen Hilfsmitteln. Zum Archivgut zählt auch<br />

Dokumentationsmaterial, das vom <strong>Stadt</strong>archiv gesammelt wird.<br />

(2) Unterlagen im Sinne dieser Archivsatzung sind sämtliche bei<br />

der Erledigung der Dienstgeschäfte entstandenen Informationsträger<br />

wie Urkunden, Dienstakten, Karteien, Amtsbücher, Siegel,<br />

Petschafte, Stempel, Magnetbänder- und platten einschließlich der<br />

dazu verwendeten Programme sowie allgemein maschinenlesbare<br />

Datenträger einschließlich der für die Auswertung der gespeicherten<br />

Daten erforderlichen Programme, DV-Ausdrucke, Fotos, Bilder,<br />

Pläne, Karten, Risse, Zeichnungen, Ton- und Bildaufzeichnungen<br />

sowie alle unter dem Begriff Dokumentationsunterlagen zusammengefassten<br />

Informationsträger, die der Beschreibung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> und/oder der Region dienen und geschichtlichen,<br />

rechtlichen oder künstlerischen Wert besitzen einschließlich<br />

ihrer Hilfsmittel zur Ordnung, Benutzung und Auswertung.<br />

(3) Archivwürdig sind alle Unterlagen, denen ein bleibender Wert für<br />

die Rechtsprechung, Verwaltung, Wissenschaft und Forschung und/<br />

oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen<br />

und Institutionen oder Dritter zukommt.<br />

(4) Das Archivieren beinhaltet die Erfassung, Übernahme, Bewertung,<br />

Verwahrung, Erhaltung, Erschließung sowie die Nutzbarmachung,<br />

Auswertung und Bereitstellung von Archivgut.<br />

§ 3 Aufgaben und Stellung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> unterhält ein <strong>Stadt</strong>archiv, das<br />

den archivfachlichen Anforderungen hinsichtlich Personal, Räumen<br />

und Ausstattung entspricht.<br />

(2) Das <strong>Stadt</strong>archiv ist zuständig für sämtliche Fragen des städtischen<br />

Archivwesens und der <strong>Stadt</strong>geschichte.<br />

(3) Das <strong>Stadt</strong>archiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen<br />

Verwaltungsbereiche, der städtischen Einrichtungen, der<br />

unter städtischer Verwaltung stehenden Stiftungen, der städtischen<br />

Eigenbetriebe sowie – im Falle besonderer Vereinbarungen der<br />

Zweckverbände und Beteiligungsgesellschaften, an denen die <strong>Stadt</strong><br />

beteiligt ist, zu archivieren. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf<br />

Archivgut der Rechtsvorgänger der <strong>Stadt</strong> und der Funktionsvorgänger<br />

der in Satz 1 genannten Stellen, sowie auf das Archivgut der<br />

ehemaligen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe,<br />

Genossenschaften, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen,<br />

jurische Personen und sonstige Einrichtungen vom 08. Mai 1945<br />

bis 02. Oktober 1990 soweit keine anderweitigen gesetzlichen<br />

Zuständigkeiten bestehen.<br />

(4) Das <strong>Stadt</strong>archiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher<br />

Stellen archivieren. Es gilt diese Archivsatzung soweit keine anderweitigen<br />

Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften entgegenstehen.<br />

(5) Das <strong>Stadt</strong>archiv kann aufgrund von Vereinbarungen und letztwilligen<br />

Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. Zu diesem<br />

Zweck können Depositalverträge abgeschlossen werden. Für dieses<br />

Archivgut gilt die Archivsatzung mit der Maßgabe, dass besondere<br />

Vereinbarungen mit den Eigentümern oder besondere Festlegungen<br />

in letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit dem Betroffenen<br />

Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle<br />

zustehen, richten sich diese nunmehr gegen das <strong>Stadt</strong>archiv.<br />

(6) Das Archivgut ist nachhaltig vor Schäden, Verlust, Vernichtung<br />

und unbefugter Nutzung zu schützen. Archivgut ist Bestandteil des<br />

kommunalen Kulturgutes.<br />

(7) Das <strong>Stadt</strong>archiv trifft die Entscheidung über die Archivwürdigkeit<br />

von Unterlagen und entscheidet damit über deren dauernde<br />

Aufbewahrung oder deren Kassation nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen.<br />

Über die Vernichtung ist ein Nachweis zu fertigen und<br />

dauernd aufzubewahren.<br />

(8) Das <strong>Stadt</strong>archiv hat das Verfügungsrecht über sämtliches<br />

dort verwahrtes Archivgut und ist für dessen Archivierung nach<br />

archivwissenschaftlichen Grundsätzen verantwortlich. Das Verfügungsrecht<br />

hinsichtlich des von anderen Rechtsträgern und Stellen<br />

übernommenen Archivguts richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen.<br />

(9) Das <strong>Stadt</strong>archiv unterhält und erweitert Sammlungen. Sammlungsgut<br />

des <strong>Stadt</strong>archivs sind vor allem die Druckerzeugnisse<br />

der örtlichen Presseorgane, Bilder, Fotos privater Herkunft soweit<br />

sie dem <strong>Stadt</strong>archiv übereignet oder angekauft worden sind sowie<br />

Plakate, Flugblätter, Einzeldrucksachen aus der Arbeit von Parteien,<br />

Verbänden und Vereinen aber auch aus dem Bereich der Wirtschaft.<br />

In Abstimmung mit dem städtischen Museum können weitere Sammelschwerpunkte<br />

festgelegt werden. Bei Anbietung von musealen<br />

Sachzeugen wird das städtische Museum informiert. Ebenso ist<br />

dasselbe dazu verpflichtet, das <strong>Stadt</strong>archiv über den Zugang und<br />

das Angebot von archivwürdigen Materialien zu informieren und<br />

diese weiterzuleiten. Die archivische Sammlungstätigkeit verfolgt<br />

das Ziel, die Überlieferung des Zuständigkeitsbereiches zu vervollständigen<br />

und Überlieferungslücken zu kompensieren.<br />

(10) Die in § 3 Abs. 3 genannten Stellen sind verpflichtet, je ein<br />

Exemplar der von ihnen herausgegebenen Druckschriften und<br />

-erzeugnisse nach Erscheinen an das <strong>Stadt</strong>archiv zu übergeben.<br />

(11) Das <strong>Stadt</strong>archiv unterhält zwischenarchivische Bestände, in<br />

welchen Unterlagen aufbewahrt werden, die die Einrichtungen für<br />

den laufenden Dienstbetrieb nicht mehr benötigen. Nach Ablauf der<br />

Aufbewahrungsfristen entscheidet das <strong>Stadt</strong>archiv über eine weitere<br />

Aufbewahrung oder Kassation.<br />

(12) Das <strong>Stadt</strong>archiv betreibt und fördert die Erforschung der <strong>Stadt</strong>und<br />

Regionalgeschichte. Es unterstützt die historische Bildungsarbeit,<br />

insbesondere durch Vorträge, Führungen und Publikationen.<br />

(13) Das <strong>Stadt</strong>archiv unterhält und erweitert eine Archivbibliothek.<br />

§ 4 Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

(1) Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann<br />

nach Maßgabe dieser Satzung das <strong>Stadt</strong>archiv benutzen, soweit<br />

nicht Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder<br />

früheren Eigentümern oder sonstigen Berechtigten entgegenstehen.<br />

(2) Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Benutzung<br />

3


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen,<br />

publizistischen oder Bildungszwecken sowie zur<br />

Wahrnehmung berechtigter Belange begehrt wird und schutzwürdige<br />

Belange betroffener Personen oder Dritter nicht beeinträchtigt<br />

werden bzw. der Zweck der Benutzung schutzwürdige Belange<br />

erheblich überwiegt.<br />

(3) Als Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs gilt:<br />

a) Auskunft und Beratung durch das Archivpersonal,<br />

b) Einsichtnahme in die Findbücher und sonstigen Hilfsmittel,<br />

c) Einsichtnahme in Archivgut,<br />

d) Einsichtnahme in die Archivbibliothek,<br />

e) Nutzung des <strong>Stadt</strong>archivs zu Führungen.<br />

§ 5 Benutzungsantrag<br />

(1) Für die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs bedarf es eines Benutzungsantrags<br />

und einer Benutzungserlaubnis.<br />

(2) Der Antragsteller hat einen Benutzungsantrag auszufüllen und<br />

sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. Der Benutzungsantrag<br />

enthält nachfolgende Angaben:<br />

- Name, Vorname<br />

- Anschrift<br />

- Rechnungsadresse bei Auftragsforschung falls abweichend.<br />

Minderjährige bedürfen zur Stellung eines Benutzungsantrages der<br />

schriftlichen Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters.<br />

§ 6 Benutzungserlaubnis<br />

(1) Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs wird auf Antrag zugelassen,<br />

soweit andere Vorschriften dieser Satzung nicht entgegenstehen.<br />

(2) Die Benutzungserlaubnis begründet keinen Anspruch auf Vorlage<br />

von Archivgut im Original, wenn der Forschungszweck durch<br />

Auswertung vorhandener Reproduktionen erreicht werden kann.<br />

(3) Die Benutzung ist einzuschränken oder zu versagen, wenn<br />

a) Grund zur Annahme besteht, dass das Wohl der Bundesrepublik<br />

Deutschland, eines ihrer Länder oder der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

gefährdet würde,<br />

b) Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Dritter<br />

entgegenstehen,<br />

c) Rechtsvorschriften über Geheimhaltung verletzt würden,<br />

d) ein nicht vertretbarer Arbeitsaufwand entstehen würde,<br />

e) Vereinbarungen mit gegenwärtigen oder früheren Eigentümern<br />

dem entgegenstehen.<br />

(4) Die Benutzung kann auch aus anderen wichtigen Gründen mit<br />

Nebenbestimmungen (z.B. Auflagen, Befristungen) versehen bzw.<br />

aus anderen Gründen eingeschränkt, widerrufen, zurückgezogen<br />

oder versagt werden, insbesondere wenn<br />

a) Grund zur Annahme besteht, dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte<br />

vom Antragsteller missachtet werden,<br />

b) der Antragsteller gegen die Satzung verstößt, den Weisungen des<br />

Archivpersonals nicht Folge geleistet oder erteilte Auflagen nicht<br />

eingehalten hat,<br />

c) der Erschließungsgrad oder der Erhaltungszustand des Archivgutes<br />

eine Benutzung nicht zulässt,<br />

d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger<br />

anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist,<br />

e) der Benutzungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme<br />

in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann,<br />

f) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der<br />

Benutzung geführt hätten,<br />

g) Angaben im Benutzungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen.<br />

§ 7 Direktbenutzung im <strong>Stadt</strong>archiv<br />

(1) Das Archivgut kann nur im Benutzerraum während der festgesetzten<br />

Öffnungszeiten eingesehen werden. Das Betreten der<br />

Magazine durch Benutzer ist untersagt.<br />

(2) Der Benutzer hat sich mit Datum und Namen in das in der Archivalie<br />

befindliche Benutzerblatt einzutragen.<br />

(3) Der Benutzer hat sich im Benutzerraum so zu verhalten, dass kein<br />

anderer behindert oder belästigt wird. Zum Schutz des Archivgutes<br />

ist es untersagt, im Benutzerraum zu rauchen, zu essen und zu trinken.<br />

Taschen, Mäntel und dergleichen dürfen in den Benutzerraum<br />

nicht mitgenommen werden.<br />

(4) Die Nutzung privater Computertechnik ist nur im Benutzerraum<br />

gestattet. Die Benutzung von Geräten, die andere Benutzer stören<br />

könnten, ist untersagt. Digitalisierung von Archivgut ist durch das<br />

Archivpersonal zu genehmigen.<br />

§ 8 Vorlage von Archivgut<br />

(1) Das <strong>Stadt</strong>archiv kann den Umfang des gleichzeitig vorzulegenden<br />

Archivguts beschränken; es kann die Bereithaltung zur<br />

Benutzung zeitlich begrenzen. In der Regel werden die Archivalien<br />

14 Tage nach der letzten Benutzung für den jeweiligen Nutzer<br />

bereitgehalten. Danach erfolgt die Rücklagerung der Archivalien<br />

in das Magazin.<br />

(2) Archivalien werden in die zur Benutzung bestimmten Räume<br />

durch vorgedruckte Bestellscheine bestellt, die vom Benutzer auszufüllen<br />

sind. Es darf nur eine Archivalie auf einem Bestellschein<br />

bestellt werden, es sei denn es handelt sich um direkt aufeinanderfolgende<br />

Archivalien. Die Bestellscheine dienen im Magazin<br />

zur Nachweisführung der zur Zeit benutzten Archivalien und zur<br />

Kontrolle über deren korrekte Reponierung.<br />

(3) Archivgut ist sorgfältig zu behandeln und in gleicher Ordnung<br />

und in gleichem Zustand wie es vorgelegt wurde, spätestens am<br />

Ende der täglichen Öffnungszeit wieder zurückzugeben. Es ist<br />

untersagt, das Archivgut zu beschädigen, seine innere Ordnung zu<br />

verändern oder anderweitige zustandsbeeinflussende Tätigkeiten<br />

vorzunehmen, insbesondere<br />

a) Bemerkungen und Striche anzubringen,<br />

b) verblasste Stellen nachzuziehen, zu schneiden, durchzupausen,<br />

c) darauf zu radieren, es als Schreibunterlage zu verwenden oder<br />

Blätter herauszunehmen,<br />

d) sich auf der Archivalie abzustützen,<br />

e) beim Umblättern die Finger zu befeuchten.<br />

(4) Ein Anspruch auf Lesehilfe durch das Archivpersonal besteht<br />

nicht.<br />

(5) Wünschen Benutzer andere Personen als Hilfskräfte oder Beauftragte<br />

zu ihren Arbeiten heranzuziehen, so ist auch von diesen<br />

Personen ein Benutzungsantrag zu stellen.<br />

(6) Bemerkt der Benutzer Schäden an dem Archivgut, so hat er sie<br />

unverzüglich dem Archivpersonal anzuzeigen.<br />

(7) Die Archivbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe<br />

der Bücher findet nicht statt.<br />

(8) Nach beendeter Tagesarbeit sind die Arbeitsplätze zu räumen<br />

und die ausgegebenen Archivalien, Findhilfsmittel und Bücher dem<br />

Archivpersonal zurückzugeben.<br />

§ 9 Ausleihe und Versendung von Archivgut<br />

(1) Auf die Versendung von Archivgut zur Benutzung außerhalb des<br />

<strong>Stadt</strong>archivs besteht kein Anspruch. Sie kann in begründeten Fällen<br />

erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken<br />

bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird.<br />

Die im Ausleihvertrag festgesetzte Ausleihfrist ist einzuhalten. Die<br />

Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. Eine<br />

direkte Fernleihe an Privatpersonen erfolgt grundsätzlich nicht.<br />

Bei Abholung von Archivgut durch öffentliche Stellen besteht die<br />

4


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

Pflicht, auch den Rücktransport der Archivalien zu übernehmen.<br />

Der Transport muss versichert sein.<br />

(2) Wird das Archivgut zur Einsichtnahme außerhalb des <strong>Stadt</strong>archivs<br />

zu nicht amtlichen Zwecken benötigt, wird dieses nur an<br />

hauptamtlich verwaltete Archive versandt.<br />

(3)Der Leihnehmer verpflichtet sich mit der Ausleihe zur pfleglichen<br />

Behandlung und sicheren Aufbewahrung der Archivalien, bei archivischer<br />

Nutzung zur ausschließlichen Vorlage an den Antragsteller,<br />

keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf<br />

der Ausleihfrist zurückzusenden.<br />

(4) Sind von den gewünschten Archivalien Reproduktionen vorhanden,<br />

kommen nur diese und nicht die Originale zur Ausleihe.<br />

(5) Für die Sicherheit und ordnungsgemäße Behandlung haftet<br />

der Leihnehmer. Die Entscheidung über Ausleihe und Versendung<br />

von Archivgut trifft der Archivleiter im Einvernehmen mit dem<br />

zuständigen Vorgesetzten.<br />

(6) Die für die Fernleihe vorgesehenen Archivalien sind gegen<br />

Beschädigung und Verlust angemessen zu versichern. Die Kosten<br />

für die Versicherung, Verpackung und den Versand werden in voller<br />

Höhe auf den Benutzer umgelegt.<br />

§ 10 Auskunftserteilung<br />

(1) Für die Erteilung schriftlicher und mündlicher Auskünfte<br />

gelten die Bestimmungen für die Direktbenutzung dieser Satzung<br />

sinngemäß.<br />

(2) Weiterhin ist eine mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung<br />

möglich, die eine Vorlage oder Abgabe in Form von Kopien,<br />

Abschriften oder anderen Reproduktionen gemäß Kostensatzung<br />

für das <strong>Stadt</strong>archiv einschließen kann.<br />

(3) Die fernmündliche Auskunftserteilung durch das Archivpersonal<br />

erfolgt hauptsächlich zum Zweck, den Anfragenden über Quellenlage<br />

und Benutzbarkeit des <strong>Stadt</strong>archivs und seiner Bestände zu<br />

informieren, um eine anzustrebende Direktbenutzung vorzubereiten.<br />

(4) Die schriftliche oder mündliche Auskunftserteilung kann sich<br />

auf den Verweis auf einschlägige Archivalien beschränken.<br />

(5) Die Datenschutzbestimmungen sind zu beachten.<br />

§ 11 Schutzfristen<br />

(1) Archivgut wird im Regelfall dreißig Jahre nach Entstehen der<br />

Unterlagen für die Benutzung freigegeben.<br />

(2) Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsfristen unterliegen,<br />

dürfen erst sechzig Jahre nach ihrer Entstehung benutzt werden.<br />

(3) Unbeschadet der allgemeinen Schutzfristen darf personenbezogenes<br />

Archivgut erst zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen<br />

Person durch Dritte benutzt werden. Ist der Todestag nicht festzustellen,<br />

endet die Schutzfrist hundert Jahre nach der Geburt der<br />

betroffenen Person.<br />

(4) Die Schutzfristen nach § 11 Abs. 1, 2 und 3 gelten nicht für<br />

Archivgut, das bereits bei seiner Entstehung zur Veröffentlichung<br />

bestimmt war.<br />

(5) Die Schutzfristen nach den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für<br />

Archivgut der Rechts- und Funktionsvorgänger der in § 3 Abs. 3<br />

genannten Stellen sowie für das Archivgut der ehemaligen staatlichen<br />

und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Genossenschaften,<br />

Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, jurische Personen und<br />

sonstige Einrichtungen vom 08. Mai 1945 bis 02. Oktober 1990.<br />

(6) Amtsträger in Ausübung ihrer Funktion und Personen der Zeitgeschichte<br />

in ihrer zeitgeschichtlichen Rolle sind keine betroffenen<br />

Personen im Sinne des Absatzes 3. Entsprechendes gilt für die<br />

Mitarbeiter der in § 3 Abs. 3 Satz 2 genannten Stellen.<br />

(7) Die in § 11 Abs. 1, 2 und 3 festgelegten Schutzfristen gelten auch<br />

bei der Benutzung durch öffentliche Stellen. Für die abgebenden<br />

öffentlichen Stellen gelten die Schutzfristen des § 11 Abs. 1, 2<br />

und 3 dieser Satzung nur für Unterlagen, die bei ihnen aufgrund<br />

besonderer Vorschriften hätten gesperrt, gelöscht oder vernichtet<br />

werden müssen.<br />

(8) Die festgelegten Schutzfristen können im Einzelfall verkürzt<br />

werden, wenn es im öffentlichen Interesse liegt. Bei personenbezogenem<br />

Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn die<br />

Benutzung für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erfolgt und<br />

schutzwürdige Belange betroffener Personen oder Dritter nicht<br />

beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Durchführung<br />

des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange<br />

erheblich überwiegt; soweit der Forschungszweck dies zulässt,<br />

sind die Forschungsergebnisse ohne personenbezogene Angaben<br />

aus dem Archivgut zu veröffentlichen.<br />

(9) Eine Benutzung personenbezogenen Archivgutes ist unabhängig<br />

von den in Absatz 3 genannten Schutzfristen auch zulässig, wenn<br />

die Personen, auf welche sich das Archivgut bezieht, oder im Falle<br />

ihres Todes ihre Angehörigen, eingewilligt haben.<br />

Die Einwilligung ist von dem überlebenden Ehegatten, nach dessen<br />

Tod von seinen geschäftsfähigen Kindern und, wenn weder ein Ehegatte<br />

noch Kinder vorhanden sind, von den Eltern der betroffenen<br />

Personen einzuholen. Die Einwilligung ist schriftlich durch den<br />

Benutzer zu erbringen.<br />

(10) Über eine Verkürzung von Schutzfristen entsprechend § 11 Abs.<br />

8 dieser Satzung entscheidet der Oberbürgermeister. Sie bedarf der<br />

schriftlichen, begründeten Antragstellung.<br />

§ 12 Benutzung von Archivgut privater Herkunft<br />

Für die Benutzung von Archivgut privater Herkunft, das im <strong>Stadt</strong>archiv<br />

verwahrt wird, gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend, soweit mit<br />

den Eigentümern des Archivgutes keine anderen Vereinbarungen<br />

(Depositalverträge) getroffen werden.<br />

§ 13 Haftung<br />

Der Benutzer haftet für die von ihm verursachten Verluste oder<br />

Beschädigungen des überlassenen Archivgutes sowie für die sonst<br />

bei der Benutzung verursachten Schäden. Dies gilt nicht, wenn er<br />

nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.<br />

§ 14 Auswertung des Archivgutes<br />

Der Benutzer hat bei der Auswertung des Archivgutes die Rechte<br />

und schutzwürdigen Interessen der <strong>Stadt</strong>, die Urheber- und Persönlichkeitsrechte<br />

Dritter und deren schutzwürdige Interessen zu<br />

wahren. Er hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> von Ansprüchen<br />

Dritter freizustellen. Quellen (Belegstellen) sind anzugeben.<br />

§ 15 Belegexemplare<br />

(1) Werden Arbeiten unter wesentlicher Verwendung von Archivgut<br />

des <strong>Stadt</strong>archivs verfasst, ist der Benutzer verpflichtet, dem<br />

<strong>Stadt</strong>archiv kostenlos und unaufgefordert ein Belegexemplar zu<br />

überlassen. Dies gilt auch für Manuskripte.<br />

(2) Beruht die Arbeit nur zum Teil auf Archivgut des <strong>Stadt</strong>archivs,<br />

so hat der Benutzer die Drucklegung mit den genauen bibliographischen<br />

Angaben anzuzeigen und kostenlos Kopien der entsprechenden<br />

Seiten zur Verfügung zu stellen.<br />

(3) Ist dem Benutzer die unentgeltliche Ablieferung eines Belegexemplars<br />

- insbesondere wegen der niedrigen Auflage oder der<br />

hohen Kosten des Druckwerkes - nicht zumutbar, kann er dem<br />

<strong>Stadt</strong>archiv ein Exemplar des Druckwerkes zur Herstellung einer<br />

Vervielfältigung für einen angemessenen Zeitraum überlassen. Dies<br />

gilt auch für Manuskripte.<br />

§ 16 Reproduktionen und Editionen<br />

(1) Die Fertigung von Reproduktionen und deren Publikation sowie<br />

die Edition von Archivgut bedürfen der Zustimmung des <strong>Stadt</strong>ar-<br />

5


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

chivs. Die Reproduktionen dürfen nur für den freigegebenen Zweck<br />

und unter Angabe der Quelle verwendet werden. Vor Anfertigung<br />

der Reproduktionen ist eine Antrag auf Reproduktion auszufüllen.<br />

Der Benutzer hat auf das Anfertigen von Reproduktionen keinen<br />

Anspruch.<br />

(2) Von jeder Veröffentlichung einer Reproduktion ist dem <strong>Stadt</strong>archiv<br />

ein Belegexemplar kostenlos zu überlassen.<br />

(3) Die Herstellung von Reproduktionen fremder Archivalien bedarf<br />

der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers.<br />

(4) Die Herstellung von Reproduktionen von Archivgut privater<br />

Herkunft oder von anderen öffentlichen Stellen, die dasselbe dem<br />

<strong>Stadt</strong>archiv in Verwahrung gegeben haben, bedarf der Zustimmung<br />

des <strong>Stadt</strong>archivs.<br />

(5) Die Verwendung von Archivgut für Reproduktionen und Editionen<br />

ist gebührenpflichtig, es sei denn sie haben eine geschichtsforschende<br />

Grundlage oder eine Auflage von weniger als 1.000<br />

Exemplaren.<br />

§ 17 Gebühren<br />

Die Gebühren und Auslagen werden nach der Kostensatzung für<br />

das <strong>Stadt</strong>archiv in der jeweils geltenden Fassung erhoben.<br />

§ 18 Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

(Archivsatzung) vom 08. April <strong>20</strong>03 außer Kraft.<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 3. September <strong>20</strong>13<br />

gez. Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Kostensatzung für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />

<strong>20</strong>03 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des<br />

Gesetzes vom 28. März <strong>20</strong>13 (SächsGVBl. S. 158), in Verbindung<br />

mit § 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (Sächs-<br />

VwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September<br />

<strong>20</strong>03 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Art. 31 des<br />

Gesetzes vom 27. Januar <strong>20</strong>12 (SächsGVBl. S. 130, 144), und § 2<br />

Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 26. August <strong>20</strong>04 (SächsGVBl. S. 418,<br />

<strong>20</strong>05 S. 306), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 18.<br />

Oktober <strong>20</strong>12 (SächsGVBl. S. 562, 566), hat der <strong>Stadt</strong>rat der Großen<br />

Kreisstadt <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> in seiner Sitzung am<br />

2. September <strong>20</strong>13 folgende Kostensatzung für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Kostenpflicht<br />

(1) Die Benutzung des <strong>Stadt</strong>archivs ist gebührenpflichtig. Für die<br />

Inanspruchnahme des <strong>Stadt</strong>archivs werden Gebühren und Auslagen<br />

(Kosten) nach dieser Satzung und dem ihr als Anlage beigefügten<br />

Kostenverzeichnis erhoben, soweit nicht andere Rechtsvorschriften<br />

dem entgegenstehen.<br />

(2) Unberührt bleibt die Erhebung von Verwaltungskosten nach der<br />

Verwaltungskostensatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>.<br />

§ 2 Kostenschuldner<br />

(1) Schuldner der Kosten ist derjenige,<br />

a) der die Einrichtung in Anspruch nimmt,<br />

b) in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder<br />

c) der die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt.<br />

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.<br />

§ 3 Grundsatz der Gebührenpflicht<br />

Für die Inanspruchnahme des <strong>Stadt</strong>archivs werden grundsätzlich<br />

Gebühren nach Maßgabe des Kostenverzeichnisses dieser Satzung<br />

erhoben.<br />

§ 4 Befreiung, Nichterhebung, Ermäßigung<br />

Für die Inanspruchnahme des <strong>Stadt</strong>archivs werden in folgenden<br />

Fällen keine Gebühren erhoben:<br />

a) amtliche bzw. im Rahmen der Amtshilfe öffentlich-rechtlicher Behörden<br />

und Organisationen, Stiftungen sowie öffentlich-rechtlicher<br />

Körperschaften und Religionsgemeinschaften zu deren statutarischen<br />

bzw. öffentlich-rechtlichen Zwecken gestellte Anfragen.<br />

b) wissenschaftliche Arbeiten, sofern keine gewerbsmäßigen Zwecke<br />

damit verfolgt werden.<br />

c) Graduierungsarbeiten bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises<br />

d) bei heimatkundlichen Forschungen<br />

e) von Schülern und Schülergruppen im Rahmen des Schulunterrichts.<br />

f) bei gemeinnützigen Zwecken gegen Nachweis dergleichen.<br />

g) einfachen Anfragen oder Auskunftsersuchen ohne Inanspruchnahme<br />

von Archivalien.<br />

Die Befreiung von Gebühren tritt nicht ein, wenn die Genannten<br />

berechtigt sind, die Gebühren Dritten aufzuerlegen.<br />

Im Einzelfall kann auf schriftlichen Antrag bei Bestehen öffentlichen<br />

Interesses eine Gebührenbefreiung erteilt werden. Die Freistellung<br />

von der Gebührenpflicht kann mit Auflagen verbunden sein.<br />

Für Schüler und Studenten wird eine Ermäßigung von 50 v.H. der<br />

anfallenden Gebühren gewährt.<br />

§ 5 Auslagen<br />

Als Auslagen werden erhoben:<br />

a) tatsächlich entstandene Kosten für Verpackung und Versendung,<br />

sofern sie die einer einfachen Briefsendung übersteigen.<br />

b) die anderen Behörden und Stellen zustehenden Beträge, insbesondere<br />

im Rahmen der Ausleihe.<br />

§ 6 Schreibauslagen<br />

Für die auf besonderen Antrag erteilten Ausfertigungen und<br />

Abschriften werden Schreibauslagen erhoben. Die Höhe der<br />

Schreibauslagen wird im Kostenverzeichnis bestimmt.<br />

§ 7 Gebührenfestsetzung<br />

Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, be-<br />

6


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

misst sich die Höhe nach dem Ausmaß der Leistung und den durch<br />

die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten.<br />

§ 8 Entstehung, Fälligkeit, Zahlung der Kosten<br />

(1) Die Gebühren für die Direktbenutzung und allgemeinen Amtshandlungen<br />

werden sofort nach deren Beendigung fällig. Wird der<br />

über einen Tag hinausgehende Gebührensatz in Anspruch genommen,<br />

wird dieser bei Beendigung der ersten Direktbenutzung fällig.<br />

(2) Gebühren für die Bearbeitung von Benutzeranfragen und sonstige<br />

Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung<br />

an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Behörde einen späteren<br />

Zeitpunkt bestimmt.<br />

(3) Das <strong>Stadt</strong>archiv kann einen angemessenen Vorschuss auf die<br />

Kosten verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung der Vorschussleistung<br />

abhängig machen. Kopien oder sonstige Sachen<br />

können bis zur Entrichtung der Kosten zurückbehalten oder an<br />

den Schuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr<br />

übersandt werden. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder<br />

Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner<br />

unzumutbare Verzögerung entstehen würde oder<br />

dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.<br />

§ 9 Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostensatzung für das <strong>Stadt</strong>archiv<br />

vom 08. April <strong>20</strong>03 außer Kraft.<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 3. September <strong>20</strong>13<br />

gez. Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Anhang: Kostenverzeichnis<br />

A Gebühren<br />

Betrag<br />

I. Gebühren für die persönliche Nutzung<br />

des Archivs nach § 3:<br />

a) je Tag 7,50 €<br />

b) je Monat 35,00 €<br />

II. Genehmigung zur Digitalphotographie nach § 3:<br />

a) je Tag 5,00 €<br />

b) je Monat 35,00 €<br />

III.Gebühren für die Beantwortung schriftlicher Anfragen<br />

nach § 3:<br />

je angefangene halbe Arbeitsstunde: 15,00 €<br />

IV. Einräumung von Nutzungsrechten für die einmalige<br />

Reproduktion von Archivgut pro Aufnahme, Abdruck<br />

oder Reproduktion für die kommerzielle und private<br />

Nutzung nach § 3:<br />

a) in Büchern, Periodika und sonstigen Publikationen<br />

Auflage von 1.000 bis 5.000 Stück <strong>20</strong>,00 €<br />

Auflage bis 10.000 Stück 25,00 €<br />

Auflage bis <strong>20</strong>.000 Stück 30,00 €<br />

Auflage bis 50.000 Stück 40,00 €<br />

Auflage ab 50.001 Stück 45,00 €<br />

b) bei Abdruck der Reproduktion auf Titelseite, Vorsatzblatt oder<br />

Schutzumschlag das Doppelte der unter a) genannten Gebühr<br />

c) in Kalendern, auf Ansichtskarten, Postern und Plakaten das<br />

Doppelte der unter a) genannten Gebühr<br />

d) zu Werbezwecken das Fünffache der unter a) genannten Gebühr<br />

e) bei Nachauflagen das 0,5-fache der unter a) genannten Gebühr<br />

V. Für die kommerzielle Wiedergabe von Archivalien in Filmen,<br />

Fernseh- und Tonaufzeichnungen nach § 3 werden erhoben:<br />

je angefangene Wiedergabeminute und Archivalienart 30,00 €<br />

VI. Für die Wiedergabe durch Einblendung in Onlinediensten<br />

pro Aufnahme, Abdruck oder Reproduktion für die kommerzielle<br />

und private Nutzung nach § 3 werden erhoben:<br />

a) eine Woche 25,00 €<br />

b) ein Monat 40,00 €<br />

c) drei Monate 80,00 €<br />

d) sechs Monate 1<strong>20</strong>,00 €<br />

e) ein Jahr <strong>20</strong>0,00 €<br />

B Schreibauslagen Betrag<br />

VII. Reproduktionen nach § 6:<br />

a) Xerokopie bis Format DIN A4 pro Seite 0,50 €<br />

b) Xerokopie bis Format DIN A3 pro Seite 1,00 €<br />

c) bei Digitalisierungen bis A3 pro Seite 0,50 €<br />

d) bei Digitalisierungen über A3<br />

mit Digitalkamera pro Seite 2,00 €<br />

e) CD für Datenversand 3,00 €<br />

f) Fremdvergabe von Reproduktionsleistungen nach § 3:<br />

Rückerstattung der Fremdkosten + <strong>20</strong>% der Summe der Fremdkosten<br />

als Unkostenbeitrag, ggf. + Porto + Verpackung. Die Einräumung<br />

von Nutzungsrechten bemisst sich nach Ziffer III bis V.<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 3. September <strong>20</strong>13<br />

gez. Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />

von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />

sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />

zustandegekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />

widersprochen hat,<br />

4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />

oder<br />

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />

der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />

worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />

1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Stadt</strong> verpachtet Teiche<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> verpachtet ab Frühjahr <strong>20</strong>14 meistbietend<br />

im Gemeindewald nachfolgende Gewässer zur binnenfischereilichen<br />

Nutzung:<br />

> Röhr- oder Inselteich, Flst. 198, Gemarkung Bräunsdorf, mit<br />

ca. 0,31 Hektar<br />

> Unterer Teich im Gemeindewald, Flst. 198, Gemarkung Bräunsdorf,<br />

mit ca. 0,33 Hektar<br />

> Oberer Teich im Gemeindewald, Flst. 396/1, Gemarkung <strong>Oberfrohna</strong>,<br />

mit ca. 0,10 Hektar.<br />

Grundlage sind die Bestimmungen des Fischereigesetzes des Freistaates<br />

Sachsen (SächsFischG) vom 09.07.<strong>20</strong>07.<br />

Schriftliche Pachtzinsangebote mit Nachweis des Fischereischeines<br />

7


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

sind bis zum 30.10.<strong>20</strong>13 (Posteingang) einzureichen bei der<br />

- <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Zentrales Immobilienmanagement<br />

Rathausplatz 1<br />

09212 <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

- oder per E-Mail unter stadtentwicklung@limbach-oberfrohna.de.<br />

Alte Grenzsteine stehen unter Schutz<br />

Rund um Rußdorf findet man noch heute die Grenzsteine, die die bis<br />

ins Jahr 1928 bestehende Landesgrenze zwischen dem Herzogtum<br />

Sachsen-Altenburg (später Thüringen) und dem Königreich Sachsen<br />

(später Freistaat Sachsen) markierten. Erkennbar sind die Grenzsteine<br />

an den Initialen H.A. für Herzogtum Sachsen-Altenburg und<br />

K.S. für Königreich Sachsen. Außerdem tragen sie eine Nummer<br />

sowie eine Jahreszahl. Aufgrund des Alters der Grenzsteine kann es<br />

aber auch sein, dass die Angaben nur noch teilweise oder gar nicht<br />

mehr erkennbar sind.<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Grenzsteine unter Schutz stehen<br />

und ihre Veränderung oder Entfernung verboten sind. Die Grenzsteine<br />

besitzen zwar im Hinblick auf die ehemalige Landesgrenze<br />

keinen amtlichen Charakter mehr, begrenzen aber nach wie vor<br />

Flurstücke. Damit stehen sie unter dem Schutz des Sächsischen<br />

Vermessungs- und Katastergesetzes. Darüber hinaus handelt<br />

es sich bei den Grenzsteinen um Kulturdenkmale im Sinne des<br />

Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Sie stehen daher auch unter<br />

Denkmalschutz. Schließlich ist zu beachten, dass die Grenzsteine<br />

im Eigentum des Freistaates Sachsen stehen. Wer einen Grenzstein<br />

verändert oder entfernt, begeht daher nicht nur eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach den vorstehend genannten Vorschriften, sondern kann<br />

sich unter Umständen sogar strafbar machen.<br />

Es ist beabsichtigt, Schautafeln zu erstellen, die über die historischen<br />

Zusammenhänge informieren.<br />

gez. Oberschelp<br />

Leiter Fachbereich Zentrale Dienste<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung und <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

geschlossen<br />

Am Freitag, dem 04.10.<strong>20</strong>13, bleiben die <strong>Stadt</strong>verwaltung sowie<br />

die <strong>Stadt</strong>bibliothek geschlossen. Die Mitarbeiter des Bürgerbüros<br />

sind an diesem Tag von 9 bis 12 Uhr für Sie da.<br />

gez. Dr. Rickauer<br />

Oberbürgermeister<br />

Letzte Vorschläge für Auszeichnung<br />

mit der Ehrennadel<br />

können eingereicht werden<br />

Wie bereits in den vergangenen Jahren soll auch <strong>20</strong>13 ehrenamtliches<br />

Engagement mit der Verleihung einer Ehrennadel anerkannt<br />

und gewürdigt werden.<br />

Vorschläge, welche Personen ausgezeichnet werden sollten, können<br />

bis zum 30. September bei Christina Bahr (Stichwort Ehrennadel),<br />

Rathausplatz 1, 09212 <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, eingereicht werden.<br />

Natürlich können die Vorschläge auch per E-Mail an c.bahr@<br />

limbach-oberfrohna.de geschickt werden - bitte den Absender und<br />

Telefonnummer nicht vergessen!<br />

Die Satzung zur Verleihung der Ehrennadel finden Sie im Virtuellen<br />

Rathaus auf der Homepage der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> unter<br />

www.limbach-oberfrohna.de unter Rathaus, Ortsrecht, Satzungen.<br />

Nachdem der <strong>Stadt</strong>rat aus den Vorschlägen ausgewählt und beschlossen<br />

hat, wer geehrt werden soll, wird die feierliche Verleihung<br />

der Ehrennadel in angemessenem Rahmen am 5. Dezember, dem<br />

Tag des Ehrenamtes, durch Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian<br />

Rickauer vorgenommen.<br />

RZV informiert<br />

Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-<br />

Glauchau beabsichtigt im Rahmen seiner Baumaßnahme „<strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong>, Erneuerung Trinkwasserleitung Am Birkenhain“ im<br />

Bereich von Bräunsdorfer Straße bis Haus Nr. 8 Arbeiten an der<br />

Trinkwasserversorgungsleitung einschließlich den Hausanschlussleitungen<br />

vorzunehmen.<br />

Die planmäßige Bauzeit für das Gesamtbauvorhaben beginnt am<br />

14.10.<strong>20</strong>13 und soll am 15.11.<strong>20</strong>13 enden.<br />

Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger<br />

und Nutzer sind durch die Baumaßnahmen nicht auszuschließen,<br />

wofür der RZV um Verständnis bittet.<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer<br />

03763/405-343 an den RZV.<br />

RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau<br />

KECL informiert<br />

über Terminänderung<br />

Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) informiert<br />

hiermit über die Terminverschiebung bei der Abholung der<br />

Abfälle bedingt durch die Feiertag.<br />

Die Leerung aller Sammelbehälter – Grau, Blau, Braun und Gelb<br />

– wird die folgt verschoben:<br />

Tag der dt. Einheit Do., 3. Oktober, ab Fr., 4. Oktober<br />

Reformationstat Do., 31. Oktober, ab Fr., 1. November<br />

Die Entsorgung erfolgt jeweils ab dem darauf folgenden Werktag.<br />

Das heißt, dass sich die weiteren Abholtermine gegebenenfalls bis<br />

zum Samstag verschieben können. Die Behälter sind daher immer<br />

am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 7 Uhr zur<br />

Leerung bereitzustellen. Schwabe, Geschäftsführer, KECL GmbH<br />

Aus dem <strong>Stadt</strong>geschehen<br />

<strong>Stadt</strong>rat tagte<br />

Am 2. September traf sich der <strong>Stadt</strong>rat wieder zu seiner turnusmäßigen<br />

Sitzung im Esche-Museum. Das Gremium stellte das Ausscheiden<br />

von Moritz Thielicke aus dem <strong>Stadt</strong>rat fest. Dem Antrag<br />

von Reiner Haberkorn auf Ablehnung seiner ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit im <strong>Stadt</strong>rat als Nachfolger von Moritz Thielicke wurde<br />

einstimmig stattgegeben. Im Anschluss wurde der Jahresabschluss<br />

<strong>20</strong>11 des Eigenbetriebes „Ver- und Entsorgung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>“<br />

einstimmig festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurde die<br />

Betriebsleitung des Eigenbetriebes für das Geschäftsjahr <strong>20</strong>11<br />

entlastet. Die Beauftragung der örtlichen Prüfungseinrichtung<br />

(Stabstelle Rechnungsprüfung) mit der Prüfung des Jahresabschlusses<br />

<strong>20</strong>13 des Eigenbetriebes „Ver- und Entsorgung <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong>“ beschloss der <strong>Stadt</strong>rat mit 21 Ja-Stimmen und einer<br />

Enthaltung. Wiederum einstimmig auf den Weg gebracht wurde<br />

der Wirtschaftsplan <strong>20</strong>14 des Eigenbetriebes „Ver- und Entsor-<br />

8


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

gung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>“. Ein Zuschuss an den Förderverein<br />

für offene Jugendarbeit im <strong>Limbach</strong>er Land e.V. wurde mit 21<br />

Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen. Der Zuschuss von<br />

44.843 Euro wird dadurch im Jahr <strong>20</strong>13 um 2.635 Euro erhöht. Die<br />

Mittel werden zweckgebunden zur Betreibung des Jugendhauses<br />

zur Verfügung gestellt. Einstimmig stimmten die <strong>Stadt</strong>räte dem<br />

Eintritt der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> in die Zweckbindungsfrist<br />

im Rahmen der Gewährung einer Zuwendung auf der Grundlage<br />

der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für<br />

Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen<br />

und Kindertagespflegestellen (VwV Kita Bau) vom 10. 04.<strong>20</strong>12<br />

für die Kindertagesstätte Lindenstraße 3 zu. Im Anschluss stand<br />

die Forstliche Wirtschaftsplanung <strong>20</strong>14 auf der Tagesordnung.<br />

Dieser wurde mit 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung stattgegeben.<br />

Mit 18 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen fassten die <strong>Stadt</strong>räte den<br />

Grundsatzbeschluss zur weiteren Entwicklung des Wohngebietes<br />

„Am Querweg“ im Ortsteil Kaufungen. Die überplanmäßigen<br />

Auszahlungen und Änderung des Baubeschlusses für den 2.<br />

Bauabschnitt Sanierung Sportstätte Jahnhaus wurden mit 21<br />

Ja-Stimmen und einer Gegenstimme auf den Weg gebracht. Die<br />

Vergabe 2. Nachtrag Los 5002 Elektro-Montage zum Bauvorhaben<br />

Generalsanierung Goethegrundschule wurde mit 19 Ja-Stimmen<br />

und drei Enthaltungen beschlossen. Einstimmig entschied sich das<br />

Gremium für die Vergabe von Bauleistungen für das Los Trockenlegung<br />

zur Teilsanierung und den Ausbau des Dachgeschosses zu<br />

Horträumen in der Thomas-Müntzer-Grundschule. Mit jeweils<br />

21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung stimmte der <strong>Stadt</strong>rat über den<br />

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Sondergebiet „Erweiterung Frischmarkt Simmel“ und die Satzung<br />

über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet<br />

„Erweiterung Frischmarkt Simmel“ ab. Einstimmig beschlossen<br />

die <strong>Stadt</strong>räte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden und öffentlichen Planungsträger zum vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Sondergebiet „Erweiterung Frischmarkt<br />

Simmel“ bei zuvor durchgeführter Einzelabstimmung der jeweiligen<br />

Stellungnahmen. Im Anschluss wurde noch die Änderung und<br />

Neufassung der Satzung für das <strong>Stadt</strong>archiv (Archivsatzung) mit<br />

22 Ja-Stimmen und die Änderung und Neufassung der Kostensatzung<br />

für das <strong>Stadt</strong>archiv mit 21 Ja-Stimmen und einer Enthaltung<br />

beschlossen. (Siehe Veröffentlichung) Nach dem Tätigkeitsbericht<br />

der Verwaltung wurde die Sitzung geschlossen.<br />

Der Ernst des Lebens hat begonnen…<br />

Nach langer Vorbereitung und noch längerem Warten und Herbeisehnen<br />

war es am 24. August nun endlich soweit: „Hurra, ich bin ein<br />

Schulkind“ riefen mit Sicherheit einige unter den 179 Eingeschulten<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet. Viele Familien feierten mit ihren ABC-Schützen das<br />

große Ereignis und die Zuckertüten durften an diesem Tag natürlich<br />

nicht fehlen: von groß bis klein, von Selbstgemachtem bis hin zu<br />

den Motiven mit den Kindheitshelden waren diese prall gefüllt mit<br />

Überraschungen.<br />

Doch auch ein paar Tage später, am 29. August, gab es noch nachträglich<br />

eine kleine Zuckertüte. Diese verteilte Landrat Dr. Christoph<br />

Scheurer gemeinsam mit Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian<br />

Rickauer in der Grundschule in Kändler an die 24 dort eingeschulten<br />

Erstklässler. (Videobeitrag unter www.limbach-oberfrohna.de)<br />

Jedes Jahr spendiert der Landkreis Zwickau für die Schulanfänger<br />

kleine Präsente, die dann in den Schulen verteilt werden. In den<br />

vergangenen Jahren verteilte sie der Oberbürgermeister. In diesem<br />

Für jeden eine kleine Zuckertüte mit den besten Wünschen für den<br />

Schulstart: Landrat Dr. Christoph Scheurer (l.) und Oberbürgermeister<br />

Dr. Hans-Christian Rickauer verteilten die Geschenke in<br />

diesem Jahr in der Grundschule Kändler.<br />

Jahr nutzte Dr. Christoph Scheurer die Gelegenheit, der östlichen<br />

Landkreisgrenze wieder einmal einen Besuch abzustatten und<br />

den Erstklässlern zu gratulieren. Er überreichte Zuckertüten mit<br />

Reflektoren und einer Taschenlampe , die die Schüler sicher durch<br />

die bevorstehende dunkle Jahreszeit bringen sollen.<br />

Im Landkreis wurden insgesamt rund 2700 Kinder in 74 Grundschulen<br />

eingeschult, die sechs städtischen Grundschulen nahmen<br />

179 Kinder auf.<br />

LIMBOmar lädt ein<br />

Am 2. Oktober gibt es wieder Spiel und Spaß beim Kindernachmittag<br />

von 15 bis 18 Uhr. Zum Saunabaden für Babys und<br />

Kleinkinder lädt das LIMBOmar am 5. Oktober, von 10 bis 14 Uhr<br />

ein. Mehr Infos unter Telefon: 03722/608970. Ab 5. Oktober sind<br />

das Bad und die Sauna samstags dann wieder bis 22 Uhr geöffnet.<br />

Schlosspark<br />

soll weiter verschönert werden<br />

Der Förderverein Schloss Wolkenburg<br />

e.V. möchte die Parkanlage<br />

rund um Schloss Wolkenburg<br />

wieder in alter Schönheit entstehen<br />

lassen.<br />

Mit der Revitalisierung des Parks<br />

soll das Wohlbefinden und die Lebensqualität<br />

der Bürger gesteigert,<br />

die touristische Anziehungskraft<br />

und das Zusammenleben gestärkt<br />

werden.<br />

Seit <strong>20</strong>07 organisiert der Verein<br />

deshalb in Zusammenarbeit mit<br />

der <strong>Stadt</strong> und dem Landesverein<br />

Sächsischer Heimatschutz e.V.<br />

jährlich einen großen Arbeitseinsatz,<br />

bei dem unter fachkundiger<br />

Anleitung in verschiedenen Arbeitsgruppen an der Verschönerung<br />

des Parks gearbeitet wird. Dabei konnte sich der Verein in den letzten<br />

Jahren immer auf die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher<br />

Helfer verlassen. Auch diesmal würden wir uns freuen, wenn uns<br />

aus allen Teilen der Bevölkerung Helfer bei unserem Vorhaben<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

unterstützen. Der Arbeitseinsatz findet am<br />

Samstag, 12. Oktober <strong>20</strong>13, von 9 bis 16 Uhr<br />

statt.<br />

Um den Versicherungsschutz gewährleisten zu können, ist bei der<br />

Anmeldung die Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift und<br />

Geburtsdatum erforderlich.<br />

Interessenten melden sich bitte bis zum 29. September beim Vorsitzenden<br />

des Fördervereins Schloss Wolkenburg e.V., Reinhard Iser,<br />

unter Telefon Nr. 03722/78104 oder per Mail an r.iser@limbachoberfrohna.de.<br />

Auch für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung<br />

Reinhard Iser, Vorsitzender Förderverein Schloss Wolkenburg e.V.<br />

Und was bleibt, ist die Liebe…<br />

…singt Henry Valentino auf der CD, die Irene und Henry Rößler<br />

von ihren fünf Kindern zur Eisernen Hochzeit geschenkt bekamen.<br />

Das Glück, das die Liebe auch nach 65 Jahren Ehe geblieben ist,<br />

man zufrieden zusammenlebt und gemeinsam durch dick und<br />

dünn geht, das<br />

erleben nur wenige<br />

Paare. Für<br />

Irene und Henry<br />

Rößler wurde<br />

dieses Glück<br />

wahr – am 11.<br />

September feierten<br />

sie die Eiserne<br />

Hochzeit<br />

in ihrem eigenen<br />

Heim Am Tännigt.<br />

Die Gratulanten<br />

gaben<br />

sich die Klinke<br />

in die Hand und<br />

wunderschöne<br />

Blumensträuße<br />

füllten das<br />

Wohnzimmer.<br />

Auch Karin Rickauer gratulierte dem Jubelpaar<br />

Henry und Irene Rößler. Sie überreichte die<br />

Glückwunschkarte des Oberbürgermeisters<br />

und Blumen. Voller Freude zeigte das Ehepaar<br />

ihr die Karte mit der CD, die ihre Kinder extra<br />

für sie zur Eisernen Hochzeit brennen ließen.<br />

Sogar Bundespräsident Joachim Gauck und der sächsische Ministerpräsident<br />

Stanislav Tillich hatten dem Ehepaar Glückwunschkarten<br />

geschickt. Am Wochenende gab es dann ein großes Fest<br />

mit der ganzen Familie. Dazu gehören neben den fünf Kindern<br />

inzwischen auch zehn Enkel, 15 Urenkel und ein Ururenkel. Der<br />

ehemalige Bäcker und Konditor Henry Rößler lernte seine Frau auf<br />

der Wäschemangel kennen. „Arbeit macht das Leben süß“, ist sein<br />

Lebensmotto und Arbeit gab es für das fleißige Paar immer genug.<br />

Der Zusammenhalt in der Familie war beiden sehr wichtig und nach<br />

seinem Rezept für eine glückliche Ehe befragt, antwortet Henry<br />

Rößler treuherzig: „Ich habe zuerst immer meine Frau gefragt,<br />

bevor ich etwas gemacht habe.“ Augenzwinkernd fügt er dann aber<br />

hinzu: „Aber entschieden habe ich!“ Seine Frau und er lachen - und<br />

man merkt, dass die beiden auch in schwierigen Situationen immer<br />

wieder einen gemeinsamen Weg gefunden haben und die Liebe<br />

zueinander geblieben ist, ganz so, wie es auf der CD besungen wird.<br />

Göttergatten sind die besten –<br />

Ost-Frauen auch<br />

Wolkenburger Literaturgespräch<br />

mit Martina Rellin<br />

Am Samstag, dem 19. Oktober,<br />

um 15 Uhr, kommt Martina Rellin<br />

mit ihren erfolgreichen Büchern<br />

„Göttergatten”, „Klar bin ich eine<br />

Ost-Frau” und „Ich habe einen<br />

Liebhaber” zum Wolkenburger Literaturgespräch<br />

in den Festsaal von<br />

Schloss Wolkenburg.<br />

Seit Jahren sammelt die Bestsellerautorin<br />

und ehemalige Chefredakteurin<br />

der Zeitschrift „Das Magazin“<br />

Geschichten, die das Leben schreibt und erzählt von real existierenden<br />

Menschen. Was ist dran an der Behauptung: Ost-Frauen<br />

lieben anders? Und stimmt es wirklich, dass Göttergatten reden<br />

können – nur nicht so recht mit der eigenen Frau?<br />

Martina Rellin gilt als ausgewiesene Expertin für den Frauenalltag<br />

und die Liebe in Deutschland, ihr Buch „Klar bin ich eine Ost-Frau”<br />

macht bis heute Furore und löst spannende Gespräche aus. Wie es<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

um das Leben von Paaren wirklich bestellt ist – das vermitteln die<br />

von Martina Rellin aufgeschriebenen Geschichten nicht trocken und<br />

theoretisch, sondern höchst lebendig und unterhaltsam. Alle Frauen<br />

und Männer, die in ihren Büchern erzählen, gibt es wirklich, die<br />

Autorin hat die Geschichten dem Leben abgelauscht.<br />

Verrät die Autorin bei der Lesung gar ein Patentrezept fürs Glück<br />

zu zweit? Kluge Männer werden ihre Frauen an diesem Lesungs-<br />

Nachmittag gern begleiten. Karten zum Preis von 5 Euro gibt es in<br />

der <strong>Stadt</strong>bibliothek und im Schloss Wolkenburg.<br />

Christine Erler, Leiterin der <strong>Stadt</strong>bibliothek<br />

Von zauberhaft bis schaurig<br />

Nacht der Schlösser auf Schloss Wolkenburg<br />

Knapp über 400 Gäste genossen die angenehmen Temperaturen des<br />

31. August, um dem Schloss Wolkenburg anlässlich der Nacht der<br />

Schlösser einen Besuch abzustatten. Unter dem Motto „Rock and<br />

Fire“ gab es viel zu entdecken:<br />

Der Tanzboden e.V.<br />

Meerane legte eine<br />

heiße Sohle aufs Parkett.<br />

Mit einem abwechslungsreichen<br />

P r o g r a m m v o n<br />

irischen Klängen über<br />

Rock’n’Roll bis hin<br />

zu den <strong>20</strong>er Jahren<br />

verzauberte der 1999<br />

gegründete Verein das<br />

Publikum.<br />

Schnörkel und ein<br />

bisschen Glitzer:<br />

Amrei Funkelfix<br />

kümmerte sich um<br />

das stilechte Auftreten<br />

der kleinen<br />

Ritter und Feen. Am<br />

Abend begeisterte<br />

sie gemeinsam mit<br />

ihren Kollegen die<br />

Zuschauer mit einer Feuershow.<br />

Zirkusluft beim Zuckertütenfest<br />

Mit einer gelungenen Zirkusvorstellung begeisterten die 16 Schulanfänger<br />

der evangelischen Kindertagesstätte auf der Lutherstraße ihre<br />

Eltern, Großeltern und Geschwister. Dazu wurde sogar ein richtiges<br />

Zirkuszelt aufgebaut und Kinder verwandelten sich in Turner, Gewichtheber,<br />

Zauberer, Schlangentänzerin oder Tierdomteure. Dabei<br />

konnten sie ihr Temperament so richtig unter Beweis stellen. Unter<br />

Leitung von Erzieherin Eva-Maria Greger hatten die Kinder seit<br />

Ende Mai ihre Rollen einstudiert. Welchen Spaß sie dabei hatten,<br />

war ihnen anzusehen. Der Abschied von der Kindertagesstätte wird<br />

in jedem Jahr mit einem Zuckertütenfest gefeiert. Natürlich konnten<br />

auch diesmal wieder Zuckertüten vom Baum gepflückt werden und<br />

dann wurde zusammen gespielt und gegessen. Höhepunkt war für die<br />

Kinder, dass sie in einem kleinen Zeltdorf übernachten durften. Am<br />

nächsten Morgen gab es ein gemeinsames Frühstück.<br />

Vor drei Jahren hat Christian<br />

Funkelfix einen alten<br />

Wohnwagen in das<br />

„Kurzfilmkino Funkelfix“<br />

umgebaut und reist seit<br />

dem damit durch die Lande.<br />

Liebevoll eingerichtet<br />

im Stile bietet das Gefährt<br />

den Erwachsenen und Kindern<br />

mit viel Charme eine<br />

kleine Zeitreise in längst<br />

vergangene Zeiten. Die<br />

Kurzfilme sorgten für ausreichend Spaß und eine Tüte selbstgemachtes<br />

Popcorn zum gemeinschaftlichen Verzehr verlieh echtes Kinofeeling.<br />

Wem die Folterinstrumente<br />

zugesetzt haben, der konnte<br />

sich mit einem Schlückchen<br />

leckerer Kiwibowle vom Förderverein<br />

Schloss Wolkenburg<br />

e.V. wieder etwas beruhigen.<br />

Großer Renner war auch der<br />

Wein vom Weingut Sommer<br />

aus Hambach. Ebenso umsorgte<br />

der Feuerwehrverein<br />

Kaufungen die Besucher mit<br />

Speis und Trank.<br />

Das Zirkusprogramm der Schulanfänger begeisterte Eltern, Großeltern<br />

und Geschwister. Hier sieht man Elias beim „Schwertertrick“.<br />

Links im Bild: Eva-Maria Greger. (Foto: Annett Büchner-Ulrich)<br />

Speiseraum begeistert Pesta-Schüler<br />

Die Schüler der Pestalozzischule erlebten am ersten Schultag eine<br />

gelungene Überraschung, denn der Speiseraum erhielt über die<br />

Ferien durch die <strong>Stadt</strong> und „fresh 4 Kids“ ein vollkommen anderes<br />

Outfit. Über die geschmackvollen<br />

Farben, neuen Möbel,<br />

Bilder und die gute Qualität<br />

des Essens freuten sich auch<br />

Rebecca Hirtz, Mitglied des<br />

Schülerrates, und Lukas Meißner,<br />

Schüler der Klasse 7b.<br />

Ein herzliches Dankeschön<br />

gilt Uwe Probst von „fresh 4<br />

Kids“ und der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong>. Foto: Rita Radics<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

Sommer, Sonne, Spiel und Spaß<br />

Schwimmjugend des STV organisierte Kinderfest<br />

im „Sonnenbad“<br />

Wer sich ein Würstchen von der Angel schnappen wollte, musste<br />

schnell sein.<br />

Martin Scholz hat im „LIMBOmar“ quasi sein zweites Zuhause.<br />

Fast jeden Tag kann man den Jugendwart der Schwimmjugend des<br />

STV im Bad treffen. Mehrmals in der Woche kommt er, um selbst zu<br />

trainieren, zweimal trainiert er außerdem die Fünf- bis Neunjährigen<br />

in der Anfängergruppe des Vereins. Seit vielen Jahren organisiert die<br />

Schwimmjugend im Sommer ein Kinderfest im „Sonnenbad“ Rußdorf.<br />

Auch hier hält Martin Scholz die Fäden bei der Organisation<br />

in der Hand. „Ja, es ist natürlich Stress, aber es macht auch großen<br />

Spaß. Dieses Jahr ist das Wetter super, es sind viele Kinder da und<br />

es läuft prima“, freute er sich am 17. August über die gute Resonanz.<br />

Mit Badewannenrennen, Würstchenangeln,<br />

Schatztauchen und anderen lustigen<br />

Spielen begeisterten die vielen Helfer aus<br />

der Schwimmjugend die kleinen Wasserratten.<br />

Darüber hinaus konnten die Badbesucher<br />

den Sprung vom 3-Meter-Brett<br />

für das Schwimmabzeichen absolvieren<br />

oder beim Schnuppertauchen in die Tiefe<br />

gehen. Dank vieler Muttis, die fleißig<br />

Kuchen gebacken hatten, gab es auch<br />

wieder einen leckeren Kuchenbasar.<br />

Durch den Super-Sommer konnte das<br />

Sonnenbad in Rußdorf in dieser Saison<br />

15.175 Besucher begrüßen, im vergangenen<br />

Jahr waren es nur 11.804.<br />

Beim Badewannenrennen<br />

gab es viel Gaudi.<br />

(Foto: Jürgen Liebers)<br />

Unser Kulturerbe –<br />

Reichtum und Auftrag …<br />

… so lautete das diesjährige Thema zum Tag der Heimat. Der<br />

BdV Kreisverband Chemnitzer Land e.V. feierte diesen Tag im<br />

Johann-Esche-Saal zum 22. Mal. Durch die vorbildliche Arbeit der<br />

Frauengruppe, unter der Leitung von Erna Stephan, war der Saal<br />

wieder festlich geschmückt. Viele Besucher schauten sich die ausgestellten<br />

Bilder und Texte in der Pause an. Oberbürgermeister Dr.<br />

Hans-Christian Rickauer unterstrich in seinen Begrüßungsworten<br />

die Arbeit und den Fleiß der Mitglieder des BdV, welche die Verbundenheit<br />

und Heimatliebe unseres Vereins zum Ausdruck bringen.<br />

Die Feierstunde wurde mit einer Totenehrung und Gedichten von<br />

Frau Springwald, Frau Ludwig und Frau Bohn eingeleitet.<br />

In der Festansprache des Vorsitzenden kam die besondere Stellung<br />

der BdV-Mitglieder bei der Erhaltung des kulturellen Erbes aller<br />

Deutschen zum Ausdruck. Somit ist dieses Leitwort mit seiner<br />

Weisung auch Programm für die Zukunft. Das Schicksal der Vertriebenen<br />

ist Teil der deutschen Geschichte. Sie haben mit ihren<br />

Erfahrungen unser Land nach dem Krieg entscheidend mitgeprägt<br />

und zu dem gemacht, was es heute ist. In einem weiteren Punkt<br />

hob der Vorsitzende des BdV die besondere Unterstützung durch<br />

die Bundeskanzlerin Angela Merkel für den Baubeginn des Dokumentationszentrums<br />

der Bundesstiftung „Flucht, Vertreibung,<br />

Versöhnung“ in Berlin vor. Nach der Nationalhymne kamen die<br />

Geyerschen Bergsänger zu Gehör. Ihr Programm fand begeisterten<br />

Anklang. Im Anschluss tranken alle gemeinsam Kaffee. Ein Dankeschön<br />

allen Heimatfreunden für die Ausgestaltung unseres Tages<br />

der Heimat <strong>20</strong>13.<br />

Jaromir Pobucky, Vorsitzender BdV Kreisverband<br />

Chemnitzer Land e.V.<br />

Tag des offenen Denkmals<br />

Hereinspaziert: Bürgermeister Lothar Hohlfeld begrüßte die Gäste<br />

und führte anschließend durchs Schloss (Foto: Andrea Heinig).<br />

Am 8. September luden die St.-Mauritiuskirche Wolkenburg und<br />

das Schloss Wolkenburg zum Tag des offenen Denkmals zu einer<br />

Stippvisite ein. Insgesamt wurden etwa 260 Besucher begrüßt. Bürgermeister<br />

Lothar Hohlfeld führte durchs Schloss, Landschaftsarchitektin<br />

Anke Hoffmann durch den Schlosspark. Am Nachmittag lud<br />

außerdem der Schloss-Förderverein zum Wandelkonzert ein. Dabei<br />

„wandelte“ der Chor durch die verschiedenen Räumlichkeiten des<br />

Schlosses und der Kirche.<br />

Die Kirche St. Gallus in Kaufungen und der Wasserturm luden an<br />

diesem Tag ebenfalls zur Besichtigung ein.<br />

Der Chor Taktwechsel nahm die Zuhörer nicht nur mit auf eine<br />

Reise in die Welt der Klänge, sondern auch durch die Kirche und<br />

die Räume des Schlosses. (Foto: Andrea Heinig).<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

1<br />

4<br />

2<br />

5<br />

Mehr als 3000 Besucher beim Tierparkfest<br />

Passend zum Ende August eröffneten Flamingoland, das ein weiterer<br />

Meilenstein auf dem Weg zum Amerika-Tierpark ist, stand<br />

das diesjährige Tierparkfest am 8. September ganz im Zeichen des<br />

Doppelkontinents. Und was verbinden wir mit Amerika? Richtig,<br />

die Indianer, wie sie sich in ihren Tipis zusammenfinden, mit ihrem<br />

typischen Schmuck oder ihren traditionellen Tänzen. Vieles davon<br />

gab es zu sehen, aber natürlich noch viel mehr. Neben den Tieren,<br />

die ausnahmsweise an diesem Tag nicht der ausschließliche Anziehungspunkt<br />

waren, gab es Kinderschminken, Glücksrad, Zielwerfen,<br />

Führungen und Basteleien. Weil sich auch Felina Adler wie eine kleine<br />

Indianerin fühlen wollte, nutzte sie prompt die Gelegenheit, um mit<br />

ihrer Oma Elke eine Federkette zu basteln (1). Wer Lust hatte, konnte<br />

sich rituelle Tänze der „amerikanischen Ureinwohner“ anschauen<br />

(2) und sogar selbst mitmachen oder sich mit einem Nachbau der<br />

3<br />

Winnetou’schen Silberbüchse fotografieren lassen. Zur Stärkung<br />

trommelten die „Indianer“ dann die Sippschaft zum Knüppelkuchenessen<br />

ins Tipi (3).<br />

Großen Zuspruch hatte auch der gemeinsame Luftballonstart mit<br />

Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer (4, Foto: Claudia<br />

Rudolph) und das Blasrohrzielschießen mit Professor Klaus Eulenberger.<br />

Viele ließen sich einen Abstecher ins neue Flamingoland nicht<br />

nehmen, so auch achtjährige Henriette Unger. Die Leipzigerin hat<br />

extra dieses Wochenende ausgewählt, um nach <strong>Limbach</strong> zu ihren<br />

Großeltern zu kommen. Denn das Tierparkfest wollte sie keinesfalls<br />

verpassen. Umso besser, dass sie auch gleich „alte Bekannte“ wiedergefunden<br />

hat (5): die Seidenreiher. Diese kennt sie nämlich aus der<br />

Zeit, als sie zwei Jahre gemeinsam mit ihren Eltern in Vietnam lebte.<br />

13


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

6. Rußdorfer Sport- und Familienfest<br />

Vom 16. bis 18. August veranstaltete der TuS Falke Rußdorf das<br />

6. Sport- und Familienfest. Im Anschluss an das Turnier der Alten<br />

Herren ehrten Vorstand und Kreissportbund am Eröffnungstag aktive<br />

Mitglieder. Erstmals spielten bei den Nachwuchs-Fußballturnieren<br />

die Jungen vom TuS Falke und vom TV <strong>Oberfrohna</strong> in gemeinsamen<br />

Teams. Die Nachwuchsabteilungen wollen so ab dieser Saison die<br />

Teams stärken und die Kinder individueller betreuen. Der erste<br />

Erfolg gibt dieser Strategie recht: Die Turniere der F-Junioren und<br />

der E-Junioren wurden gewonnen. Während der Turniere wurde der<br />

Rußdorfer Luis Walenti als bester Torschütze der letzten Saison (57<br />

Tore) durch den Kreisverband Fußball ausgezeichnet. Kulturelles<br />

Highlight war der Samstagabend im Festzelt mit Live-Musik von<br />

RB2. Am letzten Tag gab es mit Unterstützung des Jugendhauses<br />

„Area 23“ für alle Kinder wieder ein buntes Programm. Die Besucher<br />

wurden von Vereinsmitgliedern bestens bewirtet. Ein großes<br />

Dankeschön gilt wieder allen Vereinsmitgliedern, fleißigen Helfern<br />

sowie allen Sponsoren und natürlich allen, die uns am Sportplatz<br />

an der Meinsdorfer Straße besucht haben. Wir freuen uns schon<br />

aufs nächste Jahr.<br />

Text und Foto: Heiko Naumann, 1. Vorsitzender TuS Falke Rußdorf<br />

Die Jungs und Mädchen nach dem D-Jugend-Turnier.<br />

Stellen- und Ausbildungsbörse<br />

Aktuelle Stellenangebote für <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> und Niederfrohna:<br />

Bäcker, Bauleiter Inbetriebnahme (Fördertechnik),<br />

Bodenleger, CNC-Fräser (mit Programmierung), Dachdecker,<br />

Elektroinstallateur, Elektroniker (Automatisierung), Fachinformatiker<br />

- Anwendungsentwicklung, Fahrzeuglackierer, Fliesenleger,<br />

Heilpädagoge, Heizungsbauer, Kfz-Mechaniker, Koch, Kraftfahrer<br />

(Nah- oder Fernverkehr), Fahrer für Paketdienst, Kranführer,<br />

Metallbauer, Schweißer, Physiotherapeut, Podologe, Projektleiter<br />

(Maschinen-/Anlagenbau), Steuerfachangestellter, Tischler, Verfahrensmechaniker,<br />

Vertriebsingenieur, Reinigungskraft für Gullys<br />

Nebenjobs: Pizza-Auslieferungsfahrer<br />

(alle Berufe männlich/weiblich)<br />

Eine Übersicht über aktuell noch freie Ausbildungsplätze finden<br />

Sie in der Jobbörse.<br />

Nähere Angaben zu allen Stellen finden Sie auch im Internet unter<br />

www.arbeitsagentur.de, in der JOBBÖRSE oder bei den Ansprechpartnerinnen<br />

im gemeinsamen Arbeitgeber-Service Chemnitzer<br />

Land: Jacqueline Oeser/Franka Friedemann<br />

E-Mail: Chemnitzer-Land.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de<br />

Tel: 03723/409108<br />

Öffnungszeiten<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Rathausplatz 1, Tel. 78-0, Fax: 78 303<br />

E-Mail: Post@limbach-oberfrohna.de<br />

Internet: www.limbach-oberfrohna.de<br />

Öffnungszeiten des Bürgerbüros<br />

Montag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Samstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />

Bürgertelefon: kostenlose Rufnummer über Festnetz:<br />

0800-3388000 Fax:78 424<br />

E-Mail: buergerbuero@limbach-oberfrohna.de<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Bräunsdorf:<br />

Rathaus, Untere Dorfstr. 8, Tel.: 03722/93422<br />

Donnerstag 14:00 bis 19:00 Uhr<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Kändler:<br />

Rathaus, Hauptstr. 30, 03722/408045<br />

Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr - und nach Vereinbarung<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Pleißa:<br />

Rathaus, Pleißenbachstraße 68a, Tel.: 03722/8171<strong>20</strong><br />

Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr<br />

• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Wolkenburg-Kaufungen:<br />

Rathaus, Kaufunger Str. 19, Tel.: 037609/5423<br />

Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr<br />

• Schiedsstelle:<br />

Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />

Tel. 03722/7 84 34 (nur während der Sprechzeiten)<br />

jeden 2. Donnerstag im Monat von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Anwaltliche Beratungsstelle:<br />

Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />

jeden Dienstag von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Rentenversichertenberatung:<br />

Rathaus, Haus B, Rathausplatz 1, Beratungsraum „Hambach“<br />

Tel. 03722/78 33 76 (nur während der Sprechzeiten)<br />

Jeden1. und 3. Donnerstag im Monat von 14:30 bis 17:30 Uhr<br />

• Bürgerservice des Landratsamtes:<br />

Außenstelle, Jägerstraße 2a, Tel. (0375) 440 22 19 00<br />

Montag<br />

08:00 bis 16:00 Uhr<br />

Dienstag<br />

08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

08:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag<br />

08:00 bis 12:00 Uhr<br />

Samstag, 28.09.<strong>20</strong>13 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

• “LIMBOmar”, Kellerwiese 1, Tel. 60 89 70<br />

Schwimmbad:<br />

Montag<br />

12:30 bis 17:00 Uhr<br />

(nur Bahnenschwimmen)<br />

Dienstag<br />

05:30 bis 22:00 Uhr<br />

Frühschwimmerclub<br />

05:30 bis 08:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

12:30 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag<br />

07:00 bis 22:00 Uhr<br />

Freitag:<br />

10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Samstag,<br />

12:00 bis <strong>20</strong>:00 Uhr (ab 5. 10. bis 22 Uhr)<br />

Sonntag, Feiertag 09:00 bis <strong>20</strong>:00 Uhr<br />

ACHTUNG!<br />

In den Schulferien ist zusätzlich:<br />

Montag,<br />

10:30 bis 17:00 Uhr<br />

Mittwoch<br />

10:30 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag<br />

10:30 bis 22:00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sondernutzungszeiten<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

den Badebetrieb einschränken können!<br />

Sondernutzungszeiten<br />

Montag: Tag der Kurse, Vereine u. Bahnenschwimmen<br />

Bahnenschw., Kurse 12:30 bis 17:00 Uhr<br />

Vereine, Aquaf., Kurse 17:00 bis 22:00 Uhr<br />

Dienstag: Senioren 07:00 bis 09:15 Uhr<br />

Feriendorf (März-Okt) 09:30 bis 11:00 Uhr<br />

Behindertenschule 09:00 bis 13:45 Uhr<br />

Therapie<br />

12:30 bis 15:30 Uhr<br />

Donnerstag: Senioren 07:00 bis 08:45 Uhr<br />

Feriendorf (März-Okt) 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

Senioren<br />

12:30 bis 16:00 Uhr<br />

Do.+Freitag Schwimmlernkurse 15:00 bis 17:30 Uhr<br />

Samstag Aquafitness 12:00 bis 14:00 Uhr<br />

Sauna:<br />

Montag: Frauensauna 14:00 bis 22:00 Uhr<br />

Die./Mi. Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Donnerstag: Herrensauna 10:30 bis 16:00 Uhr<br />

Gemeinschaftssauna 16:00 bis 22:00 Uhr<br />

Freitag: Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />

Samstag: Familiensauna 10:00 bis 16:00 Uhr<br />

Gemeinschaftssauna 16:00 bis <strong>20</strong>:00 Uhr<br />

(ab 5. 10. bis 22 Uhr)<br />

So./Feiertag: Gemeinschaftssauna 10:00 bis <strong>20</strong>:00 Uhr<br />

• Bibliothek, Moritzstraße 12, Tel. 9 23 36<br />

Montag:<br />

13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Dienstag:<br />

10:00 bis 15:00 Uhr<br />

Donnerstag:<br />

13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Freitag:<br />

10:00 bis 14:00 Uhr<br />

• Tierpark, Tierparkstraße, Tel. 9 28 61<br />

Montag bis Freitag 09:30 bis 18:00 Uhr<br />

Wochenende<br />

09:30 bis 18:30 Uhr<br />

• Esche-Museum, Sachsenstraße 3, Tel. 9 30 39<br />

täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Führungen und Vorführungen: jeden 2. Samstag und jeden 4.<br />

Sonntag im Monat<br />

• Schloss Wolkenburg, Tel. 037609/58170<br />

täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

Ausstellung: „Ich male, wie ich malen muss – Rudolf Nehmer.<br />

Maler und Grafiker“<br />

• RZV Bereitschaftsdienst Trinkwasser<br />

Havarietelefon 24 h: 03763/405 405, Internet: www.rzv-glauchau.de<br />

• ZVF Bereitschaftsdienst Abwasser<br />

Bereitschaftstel.: 0174/5101615, Internet: www. ZVFrohnbach.de<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

• Evangelische Allianz <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

„Suchet der <strong>Stadt</strong> Bestes“ - Gebet für L.-O.<br />

jeden Donnerstag von 7:30 bis 8:00 Uhr<br />

Christen aus den verschiedenen Gemeinden unserer <strong>Stadt</strong> treffen<br />

sich in der Brüdergemeinde, Lindenaustraße 1, 1.OG<br />

• Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Limbach</strong>-Kändler<br />

Pfarrer Vögler Telefon: 93393<br />

Pfarrer Schubert Telefon: 406981<br />

Sonntag, 29. September<br />

09:30 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest<br />

in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />

09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />

in der Lutherkirche Kändler<br />

Sonntag, 6. Oktober<br />

09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />

in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />

10:00 Uhr Familiengottesdienst zum Entedankfest<br />

in der Lutherkirche Kändler<br />

• Lutherkirche <strong>Oberfrohna</strong><br />

Pfarrer Herold Telefon: 92832<br />

Sonntag, 29. September<br />

10:30 Uhr Kirchweih- und Gemeindefest<br />

Sonntag, 6. Oktober<br />

10:30 Uhr Erntedank-Familiengottesdienst<br />

• Johanniskirche Rußdorf<br />

Pfarrer Schnabl Telefon: 95111<br />

Sonntag, 29. September<br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

Sonntag, 6. Oktober<br />

09:00 Uhr Festgottesdienst zum Erntedank<br />

• Kirche „Zum Guten Hirten“ Bräunsdorf<br />

Pfarrer Schnabl Telefon: 95111<br />

Sonntag, 29. September<br />

10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst zum Erntedank<br />

17:00 Uhr Konzert für Orgel und Oboe<br />

Sonntag, 6. Oktober<br />

10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

• Kirche zu Pleißa<br />

Pfarrer Herold Telefon: 93212<br />

Sonntag, 29. September<br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

Sonntag, 6. September<br />

09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />

• Katholische Pfarrei „St. Marien“<br />

Pfarrer Niemczewski Telefon: 88215<br />

Samstag, 28. September<br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Sonntag, 29. September<br />

10:00 Uhr Heilige Messe<br />

Samstag, 5. Oktober<br />

17:00 Uhr Heilige Messe<br />

Sonntag, 6. Oktober<br />

10:00 Uhr Heilige Messe<br />

• Schwesternkirchgemeinde Wolkenburg-Kaufungen<br />

Pfarrerin Colditz Telefon 037609/5344<br />

Sonntag, 29. September<br />

10:00 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest in Kaufungen<br />

• Advent-Gemeinde <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Pastor Groß Telefon 03727/613570<br />

Jeden Samstag<br />

09:00 Uhr Bibelgespräch<br />

10:00 Uhr Predigt- und Kindergottesdienst<br />

• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde – Christuskapelle<br />

Ullrich Meyer Telefon 03722/95590<br />

jeden Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - “Brüdergemeinde”<br />

Werner Walter Telefon 84262<br />

jeden Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />

• Landeskirchliche Gemeinschaft<br />

Rolf Harnack Telefon 949362<br />

jeden Sonntag: 19:30 Uhr Gemeinschaftsstunde, Pleißaer Str. 13c<br />

• Evangelisch-Kirchliche Gemeinschaft<br />

Andreas Konrad Telefon 403142<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

jeden Sonntag: 17:00 Uhr Gemeinschaftsstunde für Jung und Alt<br />

• Neuapostolische Kirche<br />

Gemeindevorsteher B. Maciejewski Telefon 96707<br />

jeden Donnerstag: 19:30 Uhr und Sonntag: 09:30 Uhr Gottesdienst<br />

• Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas<br />

Hans-Hermann Landgraf Telefon: 93665<br />

Versammlung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Sonntag: 17:00 Uhr, Donnerstag: 19:00 Uhr<br />

Aus dem Vereinsleben<br />

Als Rußdorf noch Ausland war<br />

Das ist der Titel des nächsten Vortrags der Vortragsreihe im Esche-<br />

Museum. Der Vortragsabend findet am 2. Oktober, um 19 Uhr im<br />

Esche-Saal des Esche-Museums statt.<br />

Bekanntlich gab es einmal eine Grenze zwischen dem Königreich<br />

Sachsen und dem zu Thüringen gehörenden Herzogtum Altenburg.<br />

Sie verlief über elf Kilometer direkt in unserem heutigen <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Eine Schranke auf der Waldenburger Straße deutet sie heute<br />

noch (oder vielmehr wieder) an; und viele steinerne Zeugen des<br />

Grenzverlaufs markieren ihn noch immer. Erst 1928 kam Rußdorf<br />

durch einen Gebietstausch zu <strong>Oberfrohna</strong>.<br />

Peter Barth und Reinhard Käferstein sowie Werner Walter haben<br />

sich mit dem Verlauf der Grenze, ihren Bestimmungen, den Grenzsteinen,<br />

notwendigem Gebietstausch wegen der Fabrikbauten (z.B.<br />

Wünschmanns Neubau) beschäftigt. Die Erkenntnisse in Wort und<br />

Bild tragen Peter Barth und Werner Walter vor. Auf der Thüringer<br />

Seite sind die Steine gekennzeichnet mit den Buchstaben HA für<br />

Herzogtum Altenburg, auf der sächsischen Seite sind die Buchstaben<br />

KS für Königreich Sachsen eingraviert. Zwar sind längst nicht mehr<br />

alle der ursprünglich 314 gesetzten Landesgrenzsteine vorhanden<br />

oder sichtbar. Einige sind beschädigt, im Boden versunken, überwuchert<br />

oder auch verschleppt. Aber noch immer sind die vorhandenen<br />

Grenzsteine Zeugen einer interessante Epoche unserer Geschichte.<br />

Man kann an ihnen entlang gehen und sich ausmalen, wie das so um<br />

1850 und früher an dieser Grenze zugegangen sein mag.<br />

Irmgard Eberth, Vorsitzende des Heimatvereins<br />

Drachenfest auf dem Hundeplatz Pleißa<br />

Am 3. Oktober laden der Heimatverein und der Hundeverein zum<br />

Drachenfest auf dem Hundeplatz Pleißa ein.<br />

Mit einem gemütlichen Kaffeetrinken ab 14 Uhr wollen wir den<br />

Nachmittag beginnen. Auch dieses Jahr werden die schönsten<br />

Drachen prämiert. Dabei ist es egal, ob sie fliegen können. Für das<br />

leibliche Wohl ist gesorgt.<br />

Christine Hähle, Vorstandsmitglied des Hundevereins<br />

5. Offene <strong>Stadt</strong>meisterschaft im Skat<br />

Wann: Sonnabend, 12. Oktober <strong>20</strong>13. 10 Uhr<br />

Spielort: KGV „Sommerlust“ e.V. 09212<br />

Schirmherr: Oberbürgermeister Dr. Hans- Christian Rickauer,<br />

Ausrichter: Kleingartenverein „Sommerlust“ e.V.<br />

Modalitäten: 2 Serien a 48 Spiele, Gesamtwertung, die 2. Serie<br />

wird gesetzt<br />

Spielzeit: maximal 2 Stunden pro Serie<br />

Startgeld: 10 Euro<br />

Verlustspiele: Spiel 1-3 jeweils 0,50 €, ab dem 4. Spiel je 1,00 €<br />

Spielregeln: Lt. DSKV<br />

Spielkarte: Deutsches Blatt<br />

Teilnehmer: maximal 50<br />

Preise: 1. Preis 100 Euro und Pokal des OB<br />

Weitere fünf Geldpreise in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl (das<br />

gesamte Startgeld wird ausgezahlt). Leiter des Turniers: Joachim<br />

Funke.<br />

Bernd Teuber, Vorstand KGV „Sommerlust“<br />

Erntedank wie in der Heimat<br />

Die Kreisgruppe der Ost- und Westpreußen <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

führt am 5. Oktober im Esche-Museum ihr diesjähriges Erntedankfest<br />

durch. Beginn ist 14 Uhr. Mit einem abwechslungsreichen<br />

Programm wird die Veranstaltung kulturell umrahmt. Die Wahrung<br />

alter Traditionen wird vom Sächsischen Innenministerium gefördert.<br />

Wir laden alle Mitglieder, Freunde und Interessenten herzlich ein.<br />

Hausmacherwurst ist auch wieder im Angebot.<br />

Jürgen Scheffler, Vorstand der Kreisgruppe<br />

KGV-Pfarrlehnsgärten sagt Danke<br />

Der Vorstand des Kleingartenvereins Pfarrlehnsgärten möchte sich<br />

für das Gelingen des 85-jährigen Vereinsjubiläums bei allen Helfern<br />

recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt: Bäckerei Käferstein,<br />

Fa. Schwimmbadtechnik Türpe Hartmannsdorf , Sparkasse Chemnitz<br />

, <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> , Fa. Getränke Wagner<br />

Niederfrohna, Fa. Riedel Textil sowie Fam. Freder Weigand.<br />

Der Vorstand<br />

Sport und gute Unterhaltung<br />

TSG Einheit Kändler gestaltete<br />

ein schönes Wochenende im Ortsteil<br />

Schon traditionell organisiert die TSG Einheit im Ortsteil Kändler<br />

die „Tage des Sportes“. Sie fanden vom 30. August bis 1. September<br />

auf dem Sportplatzgelände statt. Es gibt nicht viele Veranstaltungen<br />

im Ortsteil. Man sollte sich aber unbedingt vormerken, wenn es<br />

wieder heißt, die TSG führt ein Sportfest durch – denn da ist etwas<br />

los. So auch dieses Mal. Vereinsmitglieder, Bürger und Bürgerinnen<br />

aus dem Dorf und Gäste aus nah und fern kamen auf ihre Kosten.<br />

Gleich am Freitagabend begann das bunte Treiben. Es spielten die<br />

Fußballmannschaften der „Alten Herren“ von Kändler gegen die<br />

Rivalen aus Röhrsdorf auf. Die Gäste wurden besiegt, konnten sich<br />

aber im Festzelt bei Musik einem Bierchen oder mit etwas Gutem<br />

vom Grill über die Niederlage hinwegtrösten.<br />

Die weiteren Wettkämpfe verliefen planmäßig, spannend und<br />

unterhaltsam. Am Samstagabend wurde im Festzelt das Tanzbein<br />

geschwungen. Ein weiterer Höhepunkt war das Feuerwerk – einhellige<br />

Meinung: Super! Unsere Kleinen machten rege Gebrauch<br />

vom Kinderkarussell und der Hüpfburg, die kostenlos zur Verfü-<br />

Die Alte-Herren-Mannschaften von Kändler und Röhrsdorf.<br />

(Foto: Michael Sieber).<br />

16


STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

gung standen. Alles in allem war es wieder ein gelungenes Fest<br />

für unseren Einwohner bei starker Konkurrenz durch gleichzeitig<br />

stattfindende Veranstaltungen, wie das <strong>Stadt</strong>fest in Chemnitz und<br />

der Schlössernacht auf Schloss Wolkenburg.<br />

Bei dieser Gelegenheit möchte sich der Vorstand bei den vielen<br />

Helfern bedanken, ohne die die Sportgemeinschaft es nicht stemmen<br />

könnte. Insbesondere haben sich die Mitglieder der ersten<br />

und zweiten Fußballmannschaft, der Ballsportgruppe, die Frauen<br />

der drei Turnerinnengruppen, die Mitglieder des Vorstandes sowie<br />

von den AH immerhin Jens Fritzsche, Daniel Seifert und Daniel<br />

György hervorragend engagiert. Weiterhin gilt der Dank unserer<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung, dem Ortschaftsrat und den Sponsoren Fa. Continental<br />

Automotive GmbH, Edeka Chemnitz H. Zimmermann, Fa.<br />

Eltrik GmbH, Fa. Hofmann und Mieruch, Fa. SMB Schulz, Fleischerei<br />

Rudolph, Fa. C-W-H Ingenieur-Büro, Fa. Grafe, Fa. MMB<br />

Kändler, Fa. Baugeschäft Wrazidlo, Fa. USK Karl Utz GmbH, Fa.<br />

Baugeschäft Daniel Seifert, Fa. Fisch-Aue GmbH.<br />

Wir hoffen und wünschen, dass es unserem Verein auch im nächsten<br />

Jahr wieder gelingen möge, ein solches Fest auf die Beine zu stellen.<br />

Michael Sieber, Vorstandsmitglied TSG Einheit<br />

Triathlon Regionalliga<br />

Am 25. August fand in Jena das Saison-Finale in der Triathlon-<br />

Regionalliga statt, das ist die dritthöchste Liga dieses Sports in<br />

Deutschland. Völlig überraschend konnte dabei das Triathlon<br />

Team „TFDG <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>“ in der Gesamtwertung den<br />

4. Platz erkämpfen. Namhafte und renommierte Mannschaften aus<br />

Potsdam, Erfurt, Jena und Leipzig konnten die für <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

startenden Triathleten dabei distanzieren. Beim vorletzten<br />

Wertungswettkampf in Havelberg wurde sogar ein sensationeller<br />

2. Platz hinter den Ligafavoriten aus Kamenz um Profitriathlet<br />

Markus Thomschke erkämpft - das beste Mannschaftsergebnis in<br />

der Geschichte des kleinen Vereins.<br />

„Vor Saisonbeginn hatten wir das ambitionierte Ziel ausgegeben,<br />

unter den besten fünf Mannschaften sein zu wollen“, so Mannschaftsführer<br />

Christian Fritze. „Das wir uns letztendlich nur den<br />

Favoriten aus Kamenz, Berlin und Dresden geschlagen geben<br />

mussten, war allerdings nicht zu erwarten. Für unseren Verein ein<br />

Riesenerfolg!“<br />

Der Showdown in Jena wurde als Mannschaftswettkampf ausgetragen.<br />

Dabei starteten vier Athleten einer jeden Mannschaft zunächst<br />

zu einem Staffelschwimmen über jeweils 500 Meter, rannten danach<br />

10 Kilometer zusammen und absolvierten am Schluss ein 40<br />

Kilometer langes Zeitfahren auf dem Rad. Gewertet wurde dann<br />

die Zeit des 3. Sportlers im Ziel. „Da bei einigen Mannschaftsmitgliedern<br />

noch Wettkämpfe über die Ironman-Distanz (3,8 km<br />

Schwimmen, 180 km Rad, 42,2 km Laufen) anstehen, konnten wir<br />

nicht in Bestbesetzung antreten. So versuchten wir das Rennen taktisch<br />

anzugehen und die unmittelbar nachfolgenden Mannschaften<br />

in der Gesamtwertung auf Distanz zu halten. Das hat schließlich<br />

auch geklappt, es reichte uns in Jena ein 10. Platz um Platz 4 in der<br />

Gesamtwertung zu verteidigen.“<br />

Angesprochen auf den „Fall der Fälle“, einer möglichen Aufstiegsoption<br />

in den nächsten Jahren, kommentiert Christian Fritze lachend:<br />

„Wenn es sich ergibt, machen wir 2. Liga! Im Osten der Republik<br />

mischen wir im Triathlon jedenfalls schon vorn mit.“<br />

Weitere Informationen zur Triathlon-Regionalliga und dem „TFDG<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>“ sind im Internet zu finden unter: www.<br />

triathlon-regionalliga.de, www. gnuseite.de<br />

Text und Fotos: Carsten Stibenz<br />

Kinderfest mit Flohmarkt<br />

Der Tierparkförderverein organisierte zum Kinderfest des Tierparks<br />

einen Flohmarkt. Ziel des Vereins ist es, den Tierpark in<br />

einen Amerika-Themenpark umzugestalten. Um dieses ehrgeizige<br />

Vorhaben umsetzen zu können, sind zahlreiche Sach- und<br />

Geldspenden notwendig. Mithilfe des Flohmarktes ist man<br />

diesem Ziel um circa 600 Euro wieder ein kleines Stückchen<br />

näher gekommen.<br />

Kurz berichtet<br />

Einladung zur Familienwanderung<br />

Am 28. September laden wir alle naturbegeisterten kleinen und<br />

großen Leute zu einer spannenden Wanderung ein. Gemeinsam<br />

wollen wir aufmerksam durch den Wald laufen und dabei eine ganze<br />

Menge Interessantes entdecken. Wir werden uns zum Beispiel als<br />

Waldmenschen verkleiden, mit den Tieren des Waldes beschäftigen<br />

und es gibt auch einen Schatz zu finden.<br />

Der Weg ist übrigens geeignet für Kinderwagen und auch für ältere<br />

Wanderer gut zu schaffen. Start ist 10 Uhr in der Lindenaustraße 1<br />

(gegenüber der Goetheschule), wo der Ausflug am Nachmittag auch<br />

wieder endet. Bitte bringen Sie etwas Verpflegung für unterwegs mit,<br />

wir wollen mittags ein Picknick im Grünen machen. Außerdem bit-<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

ten wir um Anmeldung unter: dani15082@aol.de oder 03722/84262.<br />

Evangelisch-freikirchliche Gemeinde<br />

Pesta-Schüler führen Musical auf<br />

Auf Grund der großen Nachfrage spielen wir unser Musical „Tabaluga<br />

und Lilli“ noch einmal am Freitag, dem 27.09.<strong>20</strong>13, 19 Uhr<br />

(Restkarten) und am Mittwoch, dem 02.10.13, jeweils um19 Uhr.<br />

Die Karten können Sie im Sekretariat (03722/402180) bestellen<br />

und abholen.<br />

Lehrer und Schüler der Pestalozzischule<br />

Bläserkonzert zum Kirchweihfest<br />

Wir laden herzlich zum Bläserkonzert mit „C-Brass“ Chemnitz am<br />

28. September, um 18 Uhr in die Lutherkirche <strong>Oberfrohna</strong> ein. Das<br />

Ensemble wird Sie mit seinem vielseitigen Repertoire begeistern, das<br />

von Barock bis zur Moderne reicht und Klassik ebenso einschließt,<br />

wie Melodien von Glenn Miller. Der Eintritt ist frei, wir bitten aber<br />

um eine Kollekte für die Kirchenmusik. Kantor Thomas Schuster<br />

Blutspende<br />

Die nächste Gelegenheit zur Blutspende besteht am Dienstag, dem<br />

01.10.<strong>20</strong>13, von 13:00 bis 18:30 Uhr in der DRK-Ausbildungsstätte<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>. Chemnitzer Straße 77 oder am Freitag, dem<br />

01.11.<strong>20</strong>13, von 15:00 bis 18:30 Uhr im Gemeindeamt Wolkenburg,<br />

Kaufunger Straße 19.<br />

DRK-Blutspendedienst<br />

Konzert zum Gemeindefest<br />

Herzliche Einladung zu einem Konzert mit Daniel Chmell im Rahmen<br />

des Gemeindefestes zum 1<strong>20</strong>. Kirchweihfest am 29. September,<br />

um 14 Uhr, in der Lutherkirche <strong>Oberfrohna</strong>. Daniel Chmell kann das<br />

Publikum begeistern. Seine Songs sind authentisch und lebendig.<br />

Sie laden zum Mitsingen, Schmunzeln und Nachdenken ein. Der<br />

Eintritt ist frei - es wird um eine Spende gebeten. Das Gemeindefest<br />

beginnt bereits um10:30 Uhr mit einem festlichen Gottesdienst. Wir<br />

freuen uns sehr über Gäste.<br />

Manuela Kühnert<br />

Hof- und Alpakafest mit Bauernmarkt<br />

Das Bauernmuseum und der Alpakahof Dürrengerbisdorf laden<br />

am 5. Oktober, von 10 bis 18 Uhr, zum Hof- und Alpakafest mit<br />

Bauernmarkt ein. Die Besucher können sich auf Vorführungen, wie<br />

Spinnen, Sensedengeln, Flegeldreschen, Tabakschneiden und einige<br />

kleine Überraschungen freuen. Natürlich ist auch Gelegenheit,<br />

die Alpakas zu streicheln. Zum Mittag gibt es Kartoffeln aus dem<br />

Dämpfer und Quark, Fettbemmen, saure Gurken, hausgebackenen<br />

Kuchen, das Beste vom Grill und Getränke aller Art. Aussteller<br />

und Stände haben für die Besucher ein vielseitiges Sortiment im<br />

Angebot: Naturkeramik, Blaumalerei, Grafikwerkstatt und Malerei,<br />

Gurkentaxi, Formstecherei Martin, Räucherkäse, Aronia Marmeladen<br />

und Säfte, Räucherschinken und Wurst, Blumengebinde und<br />

Zwiebelzöpfe, Porphyrschilder, Alpaka- und Schafwollprodukte,<br />

Bienenhonig sowie Kartoffeln und Obst frisch vom Bauernhof.<br />

Walther-von-der-Vogelweide-Abend<br />

Am 5. Oktober wird zu einer historisch-dichterischen Reise mit<br />

musikalischer Begleitung in den Festsaal von Schloss Wolkenburg<br />

eingeladen. Gunter Bauer und Heiko Selka werden das Publikum<br />

zurück in das gar nicht so finstere Mittelalter versetzen, indem sie<br />

ihm die Minnelieder des Walther von der Vogelweide nahe bringen.<br />

Freuen Sie sich auf diesen besonderen Abend mit einer vergangenen,<br />

aber nicht vergessenen Kunstform. Einlass ab <strong>20</strong> Uhr, der Eintritt<br />

beträgt 8 Euro.<br />

Miro Becker<br />

Die Tage werden kürzer,<br />

die Nächte länger …<br />

… und da ist es so richtig gemütlich, sich mit einem guten Buch in<br />

die Sofaecke zu kuscheln. Ach, Sie haben alle Ihre Bücher schon<br />

ausgelesen? Kein Problem! Wir laden alle Bücherwürmer zur<br />

„Buchtauschbörse“ am Mittwoch, dem 9. Oktober, von 15:00 bis<br />

16:30 Uhr in den DRK-Mehrgenerationentreff Hot’s 82, Hohensteiner<br />

Straße 82, ein. Bringen Sie Ihre gelesenen Bücher mit und<br />

tauschen Sie diese gegen „neues“ Lesematerial. Bei Kaffee und Kuchen<br />

können Sie sich in aller Ruhe die passende Lektüre auswählen.<br />

Na, neugierig geworden? Dann kommen Sie doch einfach vorbei.<br />

Wir freuen uns auf Sie. Sie können uns telefonisch unter<br />

03722/949859 (Dienstag bis Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr) erreichen.<br />

Ingrid Reusch, DRK-Kreisgeschäftsführerin<br />

DRK Lehrgänge<br />

Der DRK-Kreisverband Chemnitzer Umland veranstaltet folgende<br />

Lehrgänge in der Ausbildungsstelle Chemnitzer Straße 77:<br />

• Erste Hilfe am Kind: 26.10.13, 8 bis 14 Uhr<br />

• Erste Hilfe am Kind-Fortbildung: 16.11.13, 8 bis 14 Uhr<br />

• Mutter-Kind-Gruppe „ELBA“: ab 9.10.13, 9:30 bis 11:00 Uhr,<br />

10 Mal mittwochs<br />

Anmeldung und Auskunft: Telefon: 03722/910<strong>20</strong>,<br />

Fax 03722/527310, Mail: ausbildung@drk-chemnitzer-umland.de,<br />

www.drk-chemnitzer-umland.de. Regine Hahn, Ausbildungsleiterin<br />

Ärztliche Bereitschaft<br />

(<strong>Limbach</strong>, <strong>Oberfrohna</strong>, Rußdorf, Bräunsdorf, Kändler und<br />

Pleißa, Wolkenburg, Kaufungen, Uhlsdorf, Dürrengerbisdorf):<br />

Die deutschlandweit einheitliche und kostenlose zentrale Notrufnummer<br />

für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist: 116 117. Unter<br />

dieser Nummer wird außerhalb der regulären Sprechzeiten der<br />

zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt.<br />

Wichtig: bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Zuständen<br />

muss nach wie vor der Notruf 112 gewählt werden!<br />

Apothekenbereitschaft<br />

Die Apotheken im Umland<br />

haben an folgenden Tagen Bereitschaftsdienst:<br />

Sonnen-Apotheke, Friedrich-Marschner-Str. 49, Burgstädt:<br />

27.09., 10.10.<br />

Kronen-Apotheke, Jägerstraße 9, L.-O.: 28.09., 11.10.<br />

Aesculap-Apotheke, Kändler: 29.09., 12.10.<br />

Apotheke im Ärztehaus, Ludwig-Richter-Straße 10; L.-O.:<br />

30.09., 13.10.<br />

Beethoven-Apotheke, Leipziger Str. 23b, Hartmannsdorf:<br />

01.10., 03.10.<br />

Brücken-Apotheke, Brückenstr. 13, Penig: 01.10.<br />

Apotheke Wittgensdorf, Chemnitzer Str. <strong>20</strong>: 02.10.<br />

Schwanen-Apotheke, Markt 14, Burgstädt:<br />

Rosen-Apotheke, Frohnbachstr. 26, L.-O.: 04.10.<br />

Adler-Apotheke Burgstädt: 05.10.<br />

Neue Apotheke, Chemnitzer Straße 16, L.-O.: 06.10.<br />

Chemnitztal-Apotheke, Schweizerthaler Str. 1, Taura oder<br />

Mozart-Apotheke, Waldstraße 18, Penig: 07.10.<br />

Moritz-Apotheke, Moritzstraße 18, L.-O.: 08.10.<br />

Elefanten-Apotheke, Bahnhofstraße 5, Burgstädt: 26.09., 09.10.<br />

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STADTSPIEGEL 26. September <strong>20</strong>13<br />

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