Stadtspiegel 11-13.pdf - Stadt Limbach-Oberfrohna
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STADTSPIEGEL<br />
Amtsblatt der Großen Kreisstadt <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
23. Jahrgang Donnerstag, 23. Mai 2013<br />
Nummer <strong>11</strong><br />
Besucherrekord beim<br />
Maibaumsetzen in Rußdorf<br />
So etwas hat man in Rußdorf noch nicht erlebt: Rund tausend Besucher<br />
strömten am 1. Mai in den Ortsteil. Beim 10. Maibaumsetzen gab es den<br />
ganzen Tag für alle Altersgruppen viel zu erleben. Von Blasmusik bis zum<br />
Maitanz im Festzelt reichte die musikalische Palette. Höhepunkte des<br />
Tages waren die Aufstellung des Maibaums und der Auftritt der Schalmeienzunft<br />
Hartmannsdorf, die für eine grandiose Stimmung sorgten.<br />
Die Besucher des Volksfestes waren begeistert und bedankten sich mit<br />
viel Applaus. Mehr dazu in dieser Ausgabe.<br />
Aus dem Inhalt:<br />
• Spielplatz auf dem Johannisplatz<br />
wird eingeweiht<br />
• Einladung zu Marktlauf<br />
und Familienfest<br />
• Preisträger des Fassadenwettbewerbs<br />
wurden geehrt
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>Stadt</strong>rat tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates findet am Montag,<br />
dem 10. Juni 2013, um 18.30 Uhr, im Johann-Esche-Saal des<br />
Esche-Museums, Sachsenstraße 3, in <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> statt.<br />
Die Tagesordnung kann ab dem 1. Juni 2013 an den nachfolgend<br />
genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter www.limbachoberfrohna.de<br />
unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />
Verwaltungsausschuss tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses findet<br />
am Donnerstag, dem 30. Mai 2013, um 18.30 Uhr, im Beratungsraum<br />
„Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Rathausplatz<br />
1) statt. Die Tagesordnung kann an den nachfolgend genannten<br />
Bekanntmachungstafeln sowie unter www.limbach-oberfrohna.de<br />
unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />
Kultur-, Jugendund<br />
Sozialausschuss tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Kultur-, Jugend- und Sozialausschusses<br />
findet am Dienstag, dem <strong>11</strong>. Juni 2013, um 18.30 Uhr, im<br />
Beratungsraum „Zlin“, Haus B des Rathauses <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
(Rathausplatz 1) statt. Die Tagesordnung kann ab dem 1. Juni 2013<br />
an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln sowie unter<br />
www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“ eingesehen werden.<br />
Ortschaftsrat<br />
Wolkenburg-Kaufungen tagt<br />
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Wolkenburg-<br />
Kaufungen findet am Montag, dem 27. Mai 2013, um 19.00<br />
Uhr, im Beratungsraum des Rathauses im Ortsteil Wolkenburg-<br />
Kaufungen (Kaufunger Straße 19) statt. Die Tagesordnung der<br />
Sitzung kann an den nachfolgend genannten Bekanntmachungstafeln<br />
sowie unter www.limbach-oberfrohna.de unter „Aktuelles“<br />
eingesehen werden.<br />
Standort der Bekanntmachungstafeln:<br />
• im Rathaus, Haus B, Foyer Erdgeschoss<br />
• am Rathaus (Haus D, Zufahrt zum Rathaus)<br />
• am Gebäude Straße des Friedens 100<br />
• an der Kreuzung Waldenburger Straße/Meinsdorfer Straße<br />
(neben der Parkplatzeinfahrt)<br />
• im Ortsteil Bräunsdorf am Rathaus (Untere Dorfstraße 8)<br />
• im Ortsteil Kändler am Rathaus (Hauptstraße 30)<br />
Impressum: www.limbach-oberfrohna.de<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> • Oberbürgermeister<br />
Dr. Hans-Christian Rickauer, Rathausplatz 1, Tel.: 0 37 22 / 7 80<br />
Verantwortlich für den nicht amtlichen Teil: der jeweilige Verfasser<br />
Verantwortlich für Satz, Anzeigen und Verlagssonderveröffentlichungen:<br />
Zweitweg GmbH, Verlag und Werbung, Grenzgraben 69, 09126 Chemnitz,<br />
Tel.: 03 71 / 5 33 45 21, Fax: 03 71 / 5 33 45 18,<br />
email: zweitweg-verlag@selbsthilfe91.de<br />
Druck: <strong>Limbach</strong>er Druck GmbH, Tel.: 0 37 22 / 9 21 47<br />
Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG,<br />
Winklhofer Straße 20, 09<strong>11</strong>6 Chemnitz, Tel. 03722/7 79 18 24 <strong>11</strong><br />
gedruckt auf 100% Recycling-Papier<br />
• im Ortsteil Pleißa am Rathaus (Pleißenbachstraße 68 a)<br />
• im Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />
- in Wolkenburg am Rathaus (Kaufunger Straße 19)<br />
- in Kaufungen (Dorfstraße 31)<br />
- in Dürrengerbisdorf (an der Einfahrt zum Talweg)<br />
- in Uhlsdorf (An der Alten Mühle)<br />
Satzung<br />
über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung<br />
und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen<br />
an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
(Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März<br />
2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />
Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562, 563), der §§<br />
18 und 21 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches<br />
Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.<br />
93), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 27. Januar 2012<br />
(SächsGVBl. S. 130, 134), sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes<br />
(FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007<br />
(BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom<br />
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<br />
<strong>Oberfrohna</strong> in seiner Sitzung am 4. März 2013 folgende Satzung über<br />
die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die<br />
Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen<br />
und Ortsdurchfahrten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Sondernutzungs-<br />
und Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen, der das<br />
Landesamt für Straßenbau und Verkehr mit Datum vom 24. April<br />
2013 zugestimmt hat:<br />
§ 1<br />
Sachlicher Geltungsbereich<br />
(1) Diese Satzung gilt für Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher<br />
Wege und Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und<br />
Kreisstraßen im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>.<br />
(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören der Straßenkörper, der Luftraum<br />
über dem Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen<br />
nach § 2 Abs. 2 SächsStrG und § 1 Abs. 4 FStrG.<br />
§ 2<br />
Sondernutzung, Erlaubnispflicht<br />
(1) Die Benutzung der im § 1 bezeichneten Straßen über den Gemeingebrauch<br />
hinaus (Sondernutzung) bedarf, soweit in dieser Satzung<br />
nichts anderes bestimmt ist, der Erlaubnis der <strong>Stadt</strong>. Die Benutzung<br />
ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang<br />
der Erlaubnis zulässig.<br />
Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen anderer<br />
erforderlicher Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Bestimmungen<br />
ausgeübt werden.<br />
(2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung der<br />
Sondernutzung.<br />
(3) Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straße richtet sich<br />
nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch<br />
nicht beeinträchtigt, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für<br />
Zwecke der öffentlichen Versorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Abs.<br />
1 SächsStrG und § 8 Abs. 10 FStrG).<br />
(4) Die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und<br />
Zugänge zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen außerhalb der zur<br />
Erschließung bestimmten Teile der Ortsdurchfahrt sowie zu Gemeindeverbindungsstraßen<br />
außerhalb der geschlossenen Ortslage<br />
2
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
gelten gemäß § 22 Abs. 1 SächsStrG bzw. § 8a Abs. 1 FStrG als<br />
Sondernutzung.<br />
§ 3<br />
Anliegergebrauch<br />
(1) Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer<br />
öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb<br />
der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden<br />
Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für Zwecke der<br />
Grundstücke benutzen, soweit diese Benutzung zur Nutzung des<br />
Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd<br />
ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift.<br />
(2) Anliegergebrauch nach Abs. 1 bedarf keiner Erlaubnis nach dieser<br />
Satzung. Ein Verbot bzw. eine Genehmigungspflicht kann sich allerdings<br />
aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere<br />
den §§ 32 Abs. 1 und 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO, ergeben.<br />
§ 4<br />
Erlaubnisantrag<br />
(1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser<br />
ist in der Regel schriftlich und bis spätestens zwei Wochen, bei<br />
Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen aufgrund<br />
der erforderlichen Zustimmung der Straßenbaubehörde vier Wochen,<br />
vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben<br />
von Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der <strong>Stadt</strong><br />
zu stellen. Die <strong>Stadt</strong> kann Erläuterungen durch Zeichnung, textliche<br />
Beschreibungen oder in sonst geeigneter Weise verlangen.<br />
(2) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung<br />
des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr<br />
einer solche Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben<br />
darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit<br />
und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der Straße Rechnung<br />
getragen wird.<br />
(3) Anträge über den Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen oder<br />
Ausnahmegenehmigungen sind zeitgleich bei der <strong>Stadt</strong> zu stellen.<br />
§ 5<br />
Erlaubniserteilung<br />
(1) Die Erteilung einer Erlaubnis steht im pflichtgemäßen Ermessen<br />
der <strong>Stadt</strong>. In Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen<br />
darf die <strong>Stadt</strong> die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde<br />
erteilen. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie<br />
kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.<br />
(2) Die Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften<br />
wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt.<br />
(3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer.<br />
Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzung<br />
erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung<br />
durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist gestattet.<br />
(4) Ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis<br />
für eine übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung<br />
erforderlich, bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis.<br />
Eventuelle Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren<br />
werden dem Antragsteller in der Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung<br />
auferlegt.<br />
§ 6<br />
Erlaubnisversagung<br />
(1) Die Erlaubnis ist in der Regel zu versagen, wenn durch die<br />
Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen eine nicht<br />
vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />
Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Erteilung von Bedingungen<br />
und Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
(2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn den Interessen des<br />
Gemeingebrauchs, insbesondere der Sicherheit oder Leichtigkeit des<br />
Verkehrs oder des Schutzes des öffentlichen Verkehrsgrundes, oder<br />
anderer rechtlich geschützter Interessen, der Vorrang gegenüber der<br />
Sondernutzung gebührt.<br />
Dies ist insbesondere der Fall, wenn<br />
1. der mit der Sondernutzung verfolgte Zweck ebenso durch die<br />
Inanspruchnahme privater Grundstücke erreicht werden kann;<br />
2. die Sondernutzung an anderer Stelle bei geringerer Beeinträchtigung<br />
des Gemeingebrauches erfolgen kann;<br />
3. die Straße oder ihre Ausstattung durch die Art der Sondernutzung<br />
und/oder deren Folgen beschädigt werden kann und der Erlaubnisnehmer<br />
nicht hinreichend Gewähr bietet, dass die Beschädigung auf<br />
seine Kosten unverzüglich wieder behoben wird;<br />
4. zu befürchten ist, dass durch die Sondernutzung andere Personen<br />
gefährdet oder in unzumutbarer Weise belästigt werden können oder<br />
eine Beeinträchtigung vorhandener, ortsgebundener gewerblicher<br />
Nutzungen zu befürchten ist.<br />
(3) Die Sondernutzungserlaubnis kann auch versagt werden, wenn<br />
derjenige, welcher die Erlaubnis nach § 4 beantragt hat, Gebührenschuldner<br />
für zurückliegende und beendete Sondernutzungen ist,<br />
den Nachweis über die erfolgte Einzahlung eines Verwaltungskostenvorschusses<br />
nicht innerhalb eines Monats nach Antragstellung<br />
vorweist oder Auflagen für laufende oder beendete Sondernutzungen<br />
nicht erfüllt hat.<br />
§ 7<br />
Pflichten des Erlaubnisnehmers<br />
(1) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu unterhalten,<br />
dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung,<br />
den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit<br />
genügen. Arbeiten an der Straße bedürfen der Zustimmung der Straßenbaubehörde.<br />
Die Auflagen der Straßenbaubehörde sind zu erfüllen.<br />
(2) Der Erlaubnisnehmer hat einen ungehinderten Zugang zu allen<br />
in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu gewährleisten.<br />
Wasserablaufrinnen, Kanalschächte, Hydranten, Kabel-, Heizungsund<br />
sonstige Schächte sind freizuhalten. Soweit Arbeiten an der<br />
Straße erforderlich sind, sind diese so vorzunehmen, dass nachhaltige<br />
Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere an den<br />
Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen, sowie<br />
eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Die <strong>Stadt</strong> ist spätestens<br />
eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen.<br />
(3) Erlischt die Erlaubnis, so haben die bisherigen Erlaubnisnehmer<br />
die Sondernutzung einzustellen. Alle von ihnen erstellten Einrichtungen<br />
und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände sind<br />
unverzüglich zu entfernen und der frühere Zustand ist ordnungsgemäß<br />
wiederherzustellen. Abfälle und Wertstoffe sind ordnungsgemäß zu<br />
entsorgen, die beanspruchten Flächen sind gegebenenfalls zu reinigen.<br />
§ 8<br />
Haftung und Sicherheiten<br />
(1)Die <strong>Stadt</strong> kann den Erlaubnisnehmer verpflichten, zur Deckung<br />
des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den<br />
Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen<br />
und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechtzuerhalten.<br />
Die <strong>Stadt</strong> kann die Hinterlegung einer Sicherheit zugunsten<br />
des betroffenen Straßenbaulastträgers fordern, sofern dieser es verlangt.<br />
Dem Straßenbaulastträger zusätzlich durch die Sondernutzung<br />
entstehende Kosten hat der Sondernutzer auch zu ersetzen, wenn sie<br />
die hinterlegte Sicherheit übersteigen.<br />
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet dem Träger der Straßenbaulast für<br />
Schäden, die durch die Sondernutung entstehen. Von Ersatzansprü-<br />
3
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
chen Dritter hat der Erlaubnisnehmer den Träger der Straßenbaulast<br />
freizustellen.<br />
(3) Der Erlaubnisnehmer haftet für die Verkehrssicherheit der angebrachten<br />
oder aufgestellten Sondernutzungsanlagen und Gegenstände.<br />
Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat<br />
der Erlaubnisnehmer die Fläche verkehrssicher zu schließen und<br />
der <strong>Stadt</strong> die vorläufige Instandsetzung anzuzeigen. Die endgültige<br />
Wiederherstellung des Straßenkörpers ist mit dem betroffenen<br />
Straßenbaulastträger abzustimmen. Der Straßenbaulastträger ist<br />
auch berechtigt, die endgültige Wiederherstellung auf Kosten des<br />
Erlaubnisnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Erfolgt<br />
die endgültige Wiederherstellung durch den Erlaubnisnehmer, hat<br />
dieser der <strong>Stadt</strong> anzuzeigen, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr<br />
wieder zur Verfügung steht.<br />
Über die endgültige Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll<br />
mit Vertretern der <strong>Stadt</strong> gefertigt. Soweit die <strong>Stadt</strong> nicht Träger der<br />
Straßenbaulast ist, wird ein Vertreter des Straßenbaulastträgers hinzugezogen.<br />
Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber dem Träger der<br />
Straßenbaulast hinsichtlich Mängel der Wiederherstellung nach den<br />
allgemein anerkannten Regeln der Technik bis zum Ablauf einer<br />
Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.<br />
(4) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung<br />
oder Einziehung der Straße besteht kein Ersatzanspruch<br />
gegen die <strong>Stadt</strong>.<br />
(5) Der Träger der Straßenbaulast haftet nicht für Schäden an den<br />
Sondernutzungsanlagen oder -einrichtungen, es sei denn, ihm oder<br />
seinen Bediensteten fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.<br />
§ 9<br />
Erlaubnisfreie Sondernutzung, Ausnahmen<br />
(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen<br />
1. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen,<br />
an der Stätte der Leistung, insbesondere für Schluss- und<br />
Ausverkäufe, sofern sie in einer Höhe von über 2,50 m angebracht<br />
sind und einen seitlichen Mindestabstand von 0,75 m zum Fahrbahnrand<br />
haben;<br />
2. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Lampen, die an einer an die<br />
Straße angrenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die in<br />
einer lichten Höhe von über 4,50 m über der Fahrbahn, 2,20 m über<br />
Rad- und Gehwegen, nicht mehr als 30 cm in den Straßenraum<br />
hineinragen;<br />
3. Straßensammlungen sowie der Verkauf von Losen für behördlich<br />
gemeldete bzw. angezeigte Lotterien auf Gehwegen, in Fußgängerzonen<br />
oder verkehrsberuhigten Bereichen;<br />
4. die Ausschmückung von Straßen und Häuserfronten für Feiern,<br />
Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen, sofern ein Mindestabstand<br />
von 0,75 m zur Fahrbahn eingehalten wird;<br />
5. Sonnenschirme (ohne Verankerung im Boden) und Markisen<br />
auf und über genehmigten Sondernutzungsflächen während des<br />
Genehmigungszeitraumes und innerhalb der Grenzen der genehmigten<br />
Flächen, sofern ein Mindestabstand von 0,75 m zur Fahrbahn<br />
eingehalten wird;<br />
6. Dekorationsgegenstände (Kübel, Vasen etc.) an der Stätte der<br />
Leistung ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage auf dem<br />
Boden aufgestellt, die nicht mehr als 0,30 m in den Straßenraum<br />
hineinragen, sofern ein Mindestabstand von 0,75 m zur Fahrbahn<br />
eingehalten wird;<br />
7. das Musizieren von Straßenmusikanten (ohne Verstärkeranlage),<br />
die nicht an einem Ort verweilen, mit einem Verbleib von maximal 30<br />
Minuten auf einem Standplatz, wobei bei einem Standplatzwechsel die<br />
Entfernung zum alten Standplatz mindestens 100 m betragen muss;<br />
8. der Verkauf von Zeitungen und Extrablättern im Umhergehen.<br />
(2) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse,<br />
Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt.<br />
(3) Erlaubnisfreie Sondernutzungen nach Abs. 1 können eingeschränkt<br />
oder untersagt werden, wenn die Belange des Straßenbaus<br />
oder der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dies erfordern.<br />
§ 10<br />
Hinweis auf gesetzliche Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in § 52 Abs. 1 Nr. 3 bis 9<br />
SächsStrG oder in § 23 FStrG bezeichneten Tatbestände erfüllt, also<br />
insbesondere<br />
1. entgegen gesetzlichen Vorschriften eine Straße ohne Erlaubnis über<br />
den Gemeingebrauch hinaus benutzt;<br />
2. einer erteilten vollziehbaren Auflage für die Erlaubnis nicht nachkommt;<br />
3. eine Anlage nicht vorschriftsmäßig einrichtet, erhält oder nicht<br />
ändert;<br />
4. Zufahrten und Zugänge ohne Erlaubnis anlegt oder ändert.<br />
(2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro,<br />
in bestimmten Fällen sogar mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden.<br />
§ <strong>11</strong><br />
Erhebung von Gebühren und Kostenersatz<br />
(1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen im Sinne des § 2 werden<br />
Gebühren nach Maßgabe der Anlagen 1 (Gebührenverzeichnis) und 2<br />
(Straßenverzeichnis) erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil<br />
dieser Satzung.<br />
(2) Gebührenfrei sind Sondernutzungen<br />
a) die ausschließlich religiösen, gemeinnützigen, mildtätigen oder<br />
politischen Zwecken dienen bzw. überwiegend im öffentlichen<br />
Interesse liegen;<br />
b) für Hinweis- und Werbeschilder, die aufgrund öffentlicher Baumaßnahmen<br />
im Bauzeitraum errichtet werden;<br />
c) für Verkehrsspiegel, Briefkästen, Wertzeichengeber, Kartenautomaten,<br />
Telefonhäuschen und -säulen, Fahrradständer ohne Werbung<br />
und Werbeaufsteller unter 0,50 m² werbewirksame Fläche an der<br />
Stätte der Leistung.<br />
Die Erfüllung des Tatbestands einer Gebührenbefreiung ist auf Verlangen<br />
der <strong>Stadt</strong> vom Antragsteller nachzuweisen.<br />
(3) Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn<br />
eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne Erlaubnis ausgeübt wird.<br />
(4) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der <strong>Stadt</strong> die im Rahmen<br />
der Sondernutzung errichteten oder unterhaltenen Anlagen auf seine<br />
Kosten zu ändern und alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der<br />
Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Hierfür kann der<br />
Träger der Straßenbaulast angemessene Vorschüsse und Sicherheiten<br />
verlangen.<br />
(5) Neben Sondernutzungsgebühren werden Verwaltungsgebühren<br />
nach der Verwaltungsgebührensatzung der <strong>Stadt</strong> erhoben.<br />
§ 12<br />
Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner sind<br />
a) der Antragsteller;<br />
b) der Erlaubnisnehmer;<br />
c) derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in dessen<br />
Interesse die Sondernutzung ausgeübt wird.<br />
(2) Bei einer Mehrheit von Gebührenschuldnern haftet jeder als<br />
Gesamtschuldner.<br />
§ 13<br />
Gebührenberechnung<br />
(1) Die Gebühr ist im Einzelfall nach Art und Ausmaß der Einwirkung<br />
4
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
auf die Straße und den Gemeingebrauch sowie nach den wirtschaftlichen<br />
Interessen des Gebührenschuldners an der Sondernutzung zu<br />
bemessen.<br />
(2) Werden Gebühren in Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahressätzen<br />
festgelegt, dann werden angefangene zeitliche Nutzungsdauern voll<br />
berechnet. Ergeben sich bei der Berechnung von Gebühren nach dem<br />
Gebührenverzeichnis (Anlage 1) Beträge, die geringer als die Mindestgebühr<br />
sind, so wird die Mindestgebühr erhoben.<br />
(3) Die Gebühren werden auf halbe oder volle Euro-Beträge abgerundet.<br />
(4) Für Sondernutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis (Anlage<br />
1) enthalten sind, richtet sich die Gebühr in sinngemäßer Anwendung<br />
nach Absatz 1 Satz 1. Sie richtet sich soweit als möglich nach einer<br />
im Gebührenverzeichnis (Anlage 1) enthaltenen vergleichbaren Sondernutzung.<br />
§ 14<br />
Gebührenerstattung<br />
Wird von einer Erlaubnis kein Gebrauch gemacht, so werden bereits<br />
gezahlte Sondernutzungsgebühren erstattet. Endet die Sondernutzung<br />
vor Ablauf des Zeitraumes, für den die Sondernutzungsgebühren<br />
entrichtet wurden, oder wurde die genehmigte Fläche nicht voll in<br />
Anspruch genommen, so kann auf Antrag des Gebührenschuldners<br />
der auf die nicht in Anspruch genommene Zeit oder Fläche entfallende<br />
Anteil der Gebühren erstattet werden. Der Erlaubnisnehmer hat die<br />
Nichtinanspruchnahme glaubhaft zu machen und gegebenenfalls nachzuweisen.<br />
Die <strong>Stadt</strong> ist berechtigt, eine angemessene Pauschale in Höhe<br />
von 25 EUR zur Deckung ihres Verwaltungsaufwandes einzubehalten.<br />
§ 15<br />
Billigkeitsmaßnahmen und sonstige Kosten<br />
(1) Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung, Erlass<br />
gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgabenordnung<br />
entsprechend.<br />
(2) Kosten, die der <strong>Stadt</strong> zusätzlich durch die Sondernutzung entstehen,<br />
hat der Gebührenpflichtige nach § 12 dieser Satzung zu tragen.<br />
§ 16<br />
Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren<br />
(1) Die Gebührenpflicht entsteht<br />
a) mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis;<br />
b) für Sondernutzungen für einen bestimmten Zeitraum bei Erteilung<br />
der Erlaubnis für den gesamten Zeitraum; sind für die Sondernutzung<br />
wiederkehrende Jahresgebühren zu entrichten, entsteht die Gebührenschuld<br />
für das laufende Jahr mit Erteilung der Erlaubnis, für die<br />
folgenden Jahre entsteht die Gebührenschuld mit Beginn des jeweiligen<br />
Jahres;<br />
c) für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung erlaubt<br />
waren, mit dem Inkrafttreten der Satzung;<br />
d) bei unerlaubter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung.<br />
(2) Die Gebührenpflicht besteht bis zur schriftlichen Anzeige der Beendigung<br />
der Sondernutzung oder bis zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme<br />
der <strong>Stadt</strong> von der Beendigung der Sondernutzung.<br />
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Sie<br />
werden in den Fällen des Absatzes 1<br />
a) Buchstabe a, c und d mit Bekanntgabe des Bescheides fällig;<br />
b) Buchstabe b erstmalig mit Bekanntgabe des Bescheids, ansonsten<br />
jeweils zu Beginn der Zeitperiode, bei Sondernutzungen auf Widerruf<br />
jeweils zu Beginn des Folgejahres fällig.<br />
Die fälligen Gebühren können bei Nichteinhaltung der Fälligkeitstermine<br />
im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden.<br />
§ 17<br />
Übergangsregelung<br />
Diese Satzung gilt auch für bereits bestehende Sondernutzungen.<br />
Sondernutzungen, für die die <strong>Stadt</strong> vor Inkrafttreten dieser Satzung<br />
eine Erlaubnis auf Zeit oder Widerruf erteilt hat, bedürfen keiner neuen<br />
Erlaubnis nach dieser Satzung.<br />
§ 18<br />
Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen<br />
für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für<br />
Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)<br />
vom 4. April 2000, geändert durch Satzung vom 9.<br />
Dezember 2004, außer Kraft.<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, den 30. April 2013<br />
gez. Dr. Rickauer<br />
Oberbürgermeister<br />
Anlage 1<br />
Gebührenverzeichnis<br />
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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Anlage 2<br />
Straßenverzeichnis<br />
I. <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
Zone 1<br />
Albert-Einstein-Straße; Bachstraße; Bernhardstraße; Bräunsdorfer<br />
Straße (K 7313); Burgstädter Straße (S 242 und S 249); Chemnitzer<br />
Straße (S 244); Chemnitzer Straße (Gemeindestraße von<br />
Kreuzung Jägerstraße/Burgstädter Straße bis Kreuzung Ostring/<br />
Bernhardstraße); Dorotheenstraße (S 248); Folgenstraße (K 7317);<br />
Frohnbachstraße (S 249); Frohnbachstraße (Gemeindestraße von<br />
Waldenburger Straße bis Straße des Friedens und Wolkenburger<br />
Straße bis HG <strong>11</strong>4/Ortsausgang); Georgstraße; Hechinger Straße;<br />
Helenenstraße; Hohensteiner Straße (S 242); Jägerstraße (S 249);<br />
Johannisplatz; Kellerwiese; Kreuzeiche (S 242); Langenberger Straße<br />
(S 248 und K 7317); Lindenaustraße (S 248); Markt; Marktstraße;<br />
Moritzstraße; Ostring (S 242, S 243 und S 244), Parkstraße (S 248);<br />
Peniger Straße (K 73<strong>11</strong>); Pestalozzistraße; Pleißaer Straße; Querstraße;<br />
Rathausplatz; Straße des Friedens (S 249); Waldenburger<br />
Straße (S 248); Weststraße (S 248); Wolkenburger Straße (S 249)<br />
Zone 2<br />
Albertstraße; Am Gemeindewald; Am Hohen Hain;Am <strong>Stadt</strong>park;<br />
An der Großsporthalle; Anna-Esche-Straße; Christophstraße;<br />
Doppelgasse; Dorotheenstraße (Gemeindestraße von Querstraße<br />
bis Kreuzung Parkstraße/Helenenstraße/Dorotheenstraße);<br />
Dr.-Neideck-Straße; Gartenstraße; Hainstraße; Heinrich-Mauersberger-Ring;<br />
Industriestraße (zwischen Straße des Friedens und Bauhofstraße);<br />
Karlstraße; Körnerstraße; Lessingstraße; Lindenstraße;<br />
Ludwig-Richter-Straße; Marktsteig; Meinsdorfer Straße; Oststraße<br />
Paul-Seydel-Straße; Professor-Willkomm-Straße; Rußdorfer Straße;<br />
Sachsenstraße; Schröderstraße; Waldenburger Straße ( G e m e i n -<br />
destraße zwischen HG Nr. 1 und HG Nr. 3); Willy-Böhme-Straße;<br />
Zliner Straße<br />
Zone 3<br />
Ackerweg; Am Berg; Am Birkenhain; Am Försterhäuschen; Am<br />
Jahnhaus; Am Neuteich; Am Oesterholz; Am Pappelhain; Am<br />
Pfarrbach; Am Quirlbusch; Am Rosenhof; Am Schweizerhof; Am<br />
Tor; Am Tännigt; An der Alten Färberei; An der <strong>Stadt</strong>kirche; Anton-<br />
Günther-Straße; Aue; Bauhofstraße; Bergstraße; Blumenweg;<br />
Brunnenstraße; Chemnitzer Straße (Gemeindestraße zwischen<br />
Bernhardstraße und Chemnitzer Straße (S 244)); Cranachstraße;<br />
Damaschkestraße; Dr.-Goerdeler-Straße; Dürerplatz; Feldstraße;<br />
Fichtestraße; Fichtenweg; Friedrichstraße; Friesenweg; Färberweg;<br />
Froschweg; Gabelsberger Straße; Gert-Hofmann-Straße; Gießerweg;<br />
Goethestraße; Grenzstraße; Grützmühlenweg; Hainweg;<br />
Heinrich-Heine-Straße; Heinrichstraße; Hohe Straße; Horst-<br />
Strohbach-Straße; Humboldtstraße; Industriestraße (zwischen<br />
Bauhofstraße und Nickelmühlenweg); Ingelheimer Straße; Johannstraße;<br />
Kantstraße; Kellerberg; Kirchweg; Kleines Dörfchen;<br />
Kleingartenweg; Knaumühlenweg; Kreuzeichenweg;Kreuzstraße;<br />
Ludwig-Jahn-Straße; Ludwigsplatz; Lutherstraße; Menzelstraße;<br />
Michelsweg; Mittelstraße; Mozartstraße; Mühlauer Weg; Neue<br />
Straße; Nickelmühlenweg; Nordstraße; Oberer Gutsweg; Paul-Fritzsching-Straße;<br />
Plantagenweg; Pleißengrundstraße; Promenadenweg;<br />
Reinholdstraße; Robert-Koch-Straße; Roteichenweg; Rubensstraße;<br />
Schillerstraße; Schreberweg; Schützenstraße; Siedlerstraße; Siedlung<br />
am Friedhof; Sonnenstraße; Südstraße; Talstraße; Tannenweg;<br />
Teichstraße; Tierparkstraße; Tierparkweg; Torweg; Unterer Gutsweg;<br />
Waldstraße; Wasserstraße; Werkgasse; Weststraße (Gemeindestraße<br />
zwischen Parkstraße und Teichstraße); Wiesenstraße;<br />
Windmühlenstraße; alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze<br />
(BÖW); alle öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />
II. Ortsteil Bräunsdorf<br />
Zone 2<br />
<strong>Oberfrohna</strong>er Straße (K 7313); Untere Dorfstraße (K 7313)<br />
Zone 3<br />
Am Hohen Busch (K 7317); Am Kirchberg; Am Südhang; Bodenreform;<br />
Hopfenweg; Kirschallee (K 7317); Langenchursdorfer Straße<br />
(K 7313); Obere Dorfstraße; <strong>Oberfrohna</strong>er Straße (Gemeindestraße<br />
von K 7313 bis HG Nr. 21); Siedlergrund; Untere Dorfstraße (Gemeindestraße<br />
von Langenchursdorfer Straße bis HG Nr. 72); alle<br />
beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />
Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />
III. Ortsteil Kändler<br />
Zone 1<br />
Hartmannsdorfer Straße (S 243); Hauptstraße; Chemnitzer Straße<br />
(S 244)<br />
Zone 2<br />
Am Bahnhof; Bahnhofstraße; Kirchstraße; Haardt; Johann-Esche-<br />
Straße; Schulstraße<br />
Zone 3<br />
Am Dorfteich; Am Kirchhügel; Am Sportplatz; An der Gärtnerei;<br />
An den Teichen; An der Hofwiese; An der Hopfendarre; Feldweg;<br />
Goetheweg; Hambacher Straße; Heinestraße; Jahnweg; Jägergasse;<br />
Lessingweg; Nordweg; Ringstraße; Schillerweg; Staudenweg;<br />
Thomas-Müntzer-Weg; Turnstraße; Wiesenweg; Ziegelstraße; alle<br />
beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />
Feld- und Waldwege (ÖFW);<br />
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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
IV. Ortsteil Pleißa<br />
Zone 1<br />
Hohensteiner Straße (S 242)<br />
Zone 2<br />
Eichelbergstraße; Klausstraße; Johann-Esche-Straße; Pleißenbachstraße;<br />
Wüstenbrander Straße; Zeppelinstraße; Zum Kapellenberg<br />
(S 254); Zum Lindenhof<br />
Zone 3<br />
Ahornweg; Am Kornfeld; Am Schützteich; Birkenweg; Buchenweg;<br />
Feldsteig; Grünaer Straße; Hohlweg; Kastanienweg; Kirchsteig<br />
(Gemeindstraße zwischen den HG 32e/32d und Rotdornstraße);<br />
Kirchstraße; Kurze Straße; Lärchenweg; Lindenweg; Löbelgässchen;<br />
Mittelgasse; Rabensteiner Straße; Rotdornstraße; Schulberg;<br />
Silberberg; Zum Kapellenberg (Gemeindstraße zwischen S 254 und<br />
HG Nr. 22); alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW);<br />
alle öffentlichen Feld- und Waldwege (ÖFW)<br />
V. Ortsteil Wolkenburg-Kaufungen<br />
Zone 2<br />
Am Ullersberg (K 7370); Dorfstraße (S 249); Herrnsdorfer Straße (K<br />
7370); Kaufunger Straße (S 249); Mühlwiese (K 7316); Schlossberg<br />
(S 249); Uhlsdorfer Straße (K 7316); Wetzelweg (K 7317)<br />
Zone 3<br />
Am Eichenwald; Am Hang; Am Schloss; Bräunsdorfer Allee (K<br />
7317); Birken; Hoher Weg; Holzmühlenstraße; Kaufunger Straße<br />
(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 36 bis Wendestelle) und<br />
(Gemeindestraße von S 249/bei HG Nr. 9 bis HG Nr. 19b); Kunzvon<br />
Kauffungen-Weg; Mittelweg; Mühlenstraße; Neue Heimat;<br />
Niederfrohnaer Straße; Querweg; Schmiedeweg; Siedlerweg;<br />
Talweg;<br />
Thierbacher Straße; Weberberg; Zur Papierfabrik; Zum Sportplatz;<br />
alle beschränkt-öffentlichen Wege und Plätze (BÖW); alle öffentlichen<br />
Feld- und Waldwege (ÖFW); alle Eigentümerwege<br />
(EW)<br />
Hinweis:<br />
1. Der Satzung wurde mit Schreiben des Landesamtes für Straßenbau<br />
und Verkehr, Niederlassung Plauen, vom 24. April 2013, Az.:<br />
4.<strong>11</strong>-39<strong>11</strong>/1267/1, Zustimmung erteilt.<br />
2. Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung<br />
von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen<br />
sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig<br />
zustandegekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit<br />
widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der Jahresfrist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat<br />
oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber<br />
der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll, schriftlich geltend ge¬macht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht<br />
worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist (§ 4 Abs. 4 Satz<br />
1 SächsGemO) jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
KECL informiert<br />
Altpapiercontainer an Depotsammelplätzen<br />
werden abgezogen<br />
Beginnend ab der 22. Kalenderwoche werden im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>,<br />
den Ortsteilen Bräunsdorf, Kändler und Pleißa<br />
sowie in der Gemeinde Niederfrohna die Papiercontainer an den<br />
Altglassammelplätzen ersatzlos abgezogen.<br />
Aufgrund der flächendeckenden Ausstattung mit Papierbehältern<br />
und einer somit komfortablen haushaltsnahen Sammlung erübrigen<br />
sich diese Behälter. Ein weiterer Grund für den Abzug ist auch, dass<br />
diese Plätze oftmals Anziehungspunkt für wilde Müllablagerungen<br />
darstellen.<br />
Sollte an Grundstücken noch keine „blaue Tonne“ bereitstehen<br />
oder mehr Volumen benötigt werden, können über den Eigentümer<br />
problemlos Behälter bei der KECL GmbH angefordert werden –<br />
telefonisch (03763/404-0), per E-Mail (info@kecl.de) oder auf<br />
dem Postweg.<br />
Zur Verfügung stehen die Papiertonnen in den Größen 240 l und 1,1<br />
m³; die Leerung erfolgt 14-täglich. Die aktuellen Sammeltermine<br />
sind im „Abfallkalender 2013“ und unter www.kecl.de zu finden.<br />
Für die Bereitstellung und Nutzung der Behälter entstehen keine<br />
zusätzlichen Kosten. Die Aufwendungen sind Bestandteil der Sockelgebühr<br />
(Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau).<br />
KECL, Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH<br />
Aus dem <strong>Stadt</strong>geschehen<br />
Rußdorfer feierten<br />
stimmungsvoll in den Mai<br />
Das 10. Maibaumsetzen in Rußdorf war ein voller Erfolg. Rund<br />
um Kirche und Pfarrhaus erlebte der ganze Ortsteil und hunderte<br />
Besucher ein schönes Volksfest mit viel Musik. Für gute Stimmung<br />
im Festzelt sorgte am Vormittag Blasmusik und bis in die Nacht<br />
spielte die Gruppe „Bumerang“ zum Maitanz auf. Der Auftritt der<br />
Hartmannsdorfer Schalmeienzunft war neben dem Setzen des Maibaums<br />
einer der Höhepunkte des Festes. Mit Tretbootfahrten auf<br />
Fichtners Teich, Büchsenspritzen, Bungeertrampolin, Kutschfahrten<br />
und vieles mehr stand für die Besucher aller Altersgruppen etwas<br />
Der Schalmeienzunft aus Hartmannsdorf wurde von den Besuchern<br />
ein grandioser Empfang bereitet, beim dem „kein Äppel mehr zur<br />
Erde ging“. Die Vollblutmusiker sorgten für Stimmung und gute<br />
Laune.<br />
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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
auf dem Programm. Natürlich war auch für die Bewirtung bestens<br />
gesorgt. Traditionell wurde das Volksfest in einer Gemeinschaftsaktion<br />
wieder vom Sportverein TuS Falke, dem Landwirtschaftsverein<br />
und der Kirchgemeinde Rußdorf auf die Beine gestellt.<br />
„Die Organisatoren bedanken sich bei allen ehrenamtlichen Helfern,<br />
die tatkräftig bei der Durchführung des Maibaumfestes mitgeholfen<br />
haben. Bedanken möchten wir uns auch bei vielen Gewerbetreibenden<br />
und unseren Gästen. Dies war eine kollektive Leistung der<br />
Rußdorfer Vereine, die wahrscheinlich nicht mehr zu überbieten<br />
ist“, sagte Michal Esche ein Dankeschön für alle Unterstützung.<br />
Bei Minicar-Fahrten konnten die Kleinen ihre Runden drehen. Mit<br />
Eifer und Konzentration waren sie bei der Sache. Vor der Kirche<br />
waren die Hüpfburg und das Büchsenspritzen der Feuerwehr<br />
aufgebaut.<br />
<strong>Stadt</strong>rat tagte<br />
Am 13. Mai traf sich der <strong>Stadt</strong>rat zu seiner turnusmäßigen Sitzung<br />
im Esche-Museum. Vor dem ersten Tagesordnungspunkt zeichnete<br />
Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer Dirk Schuffenhauer<br />
und Peter Gumprecht mit dem Lebensrettungsehrenzeichen ausgezeichnet:<br />
„Ich habe heute mit der Auszeichnung eine sehr angenehme<br />
Aufgabe zu erfüllen. Am 4. Dezember brannte das Wohnhaus<br />
Ringstraße 16 in Kändler. Das Ausmaß des Brandes wird dadurch<br />
deutlich, dass mehrere Feuerwehren zwei Stunden benötigten, um<br />
Nachdem Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer (r.) Peter<br />
Gumprecht und Dirk Schuffenhauer (v.l.) mit dem Lebensrettungsehrenzeichen<br />
des Freistaates ausgezeichnet hatte, übereichte der<br />
Leitende Chemnitzer Polizeidirektor Johannes Heinisch den mutigen<br />
Bürgern eine Urkunde.<br />
es zu löschen. Dass der Brand nicht zu einer Tragödie wurde, ist<br />
dem beherzten Eingreifen von Dirk Schuffenhauer und Peter Gumprecht<br />
zu verdanken. Couragiert und uneigennützig retteten sie eine<br />
70-jährige Frau und ihren 42-jährigen Sohn noch vor Eintreffen der<br />
Feuerwehr aus der stark verrauchten Wohnung. Beide wären nicht<br />
mehr in der Lage gewesen, sich selbst aus dem 2. Obergeschoss in<br />
Sicherheit zu bringen. Dieser Einsatz war vorbildhaft. Das eigene<br />
Leben in Gefahr zu bringen, um anderen zu helfen, verdient höchste<br />
Anerkennung. Darum habe ich die beiden Bürger beim Sächsischen<br />
Innenminister Markus Ulbig zur Auszeichnung mit dem Lebensrettungsehrenzeichen<br />
vorgeschlagen“, sagte das <strong>Stadt</strong>oberhaupt.<br />
Danach stand die Wahl eines Friedensrichters auf der Tagesordnung.<br />
Friedensrichter üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Vorwiegend<br />
beinhaltet es die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten.<br />
Als Friedensrichterin wurde die bisherige Stellvertreterin Angela<br />
Tiepmar gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Martina Heyde an,<br />
die das Amt seit 1997 innehatte. Als Stellvertreter wurde Michael<br />
Sieber gewählt. Die Ernennung erfolgt durch das Amtsgericht<br />
Hohenstein-Ernstthal.<br />
Einstimmig hoben die <strong>Stadt</strong>räte den Beschluss zur Verkauf einer<br />
Teilfläche aus dem Flurstück auf der Zliner Straße auf, da die Interessenten<br />
zwischenzeitlich Abstand vom Erwerb des Grundstückes<br />
genommen haben. Da die Fördermittelgeber erfreulicherweise Zuschüsse<br />
für die in der April-Sitzung beschlossenen Mehrausgaben<br />
bei der Sanierung des Jahnhauses in Aussicht stellte, stimmte das<br />
Gremium einer entsprechenden Änderung der Deckungsvorschläge<br />
einstimmig zu. Für die Leichtathletikanlage im Waldstadion hat<br />
die <strong>Stadt</strong> Fördermittel erhalten (<strong><strong>Stadt</strong>spiegel</strong> berichtete). Dadurch<br />
kann mit für nächstes Jahr geplanten Maßnahme schon eher begonnen<br />
werden. Alle Auszahlungen sind deshalb über- bzw. außerplanmäßig.<br />
Mit 17 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen gab der<br />
<strong>Stadt</strong>rat sein Einverständnis, fasste den Baubeschluss und vergab<br />
Planungsleistungen. Einhellig fasste das Gremium den Baubeschluss<br />
für die Brandschutzmaßnehmen inklusive des 2. Rettungsweges<br />
an der Grundschule Pleißa und gab sein Einverständnis für den<br />
Baubeschluss und die Vergabe von Planungsleistungen zur Teilsanierung<br />
und dem Ausbau des Dachgeschosses zu Horträumen in<br />
der Thomas-Müntzer-Grundschule.<br />
Rudolf-Nehmer-Ausstellung<br />
feierlich eröffnet<br />
„Ich soll Sie herzlich grüßen – von<br />
meinem Vati. Und er schickt einen<br />
sichtbaren Gruß mit: diese Tulpe.“<br />
Mit diesen Worten begrüßte Gundula<br />
Voigt, die Tochter und Nachlassverwalterin<br />
des Dresdner Malers<br />
Rudolf Nehmer, zahlreiche Gäste,<br />
die am 26. April zur Ausstellungseröffnung<br />
den Weg ins Schloss<br />
Wolkenburg gefunden haben. Ein<br />
recht lebendiger Einstieg, denn<br />
diese Tulpe (kl. Foto) ist eine der<br />
ersten, die in diesem Jahr aus einer der Zwiebeln heranwuchs, die<br />
der Maler von einer seiner Reisen in die Niederlande mitgebracht<br />
hat. Seit 1983 blühen diese nun im Garten von Gundula Voigt – und<br />
seit 1981 ist eine von diesen Papageientulpen, die leider nach den<br />
Jahren ihr exotisches Aussehen langsam verloren, auch im Bild „Der<br />
Traum“ verewigt. Voller Stolz erzählt sie die Entstehungsgeschichte<br />
9
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
des Bildes, die vielen kleinen und großen Anekdoten, die zum Leben<br />
ihres Vaters gehörten, die ihn prägten und zu einem beachtenswerten<br />
Künstler machten. Mit ihren Ausführungen über ihren Vater zog<br />
sie die Besucher in den Bann des Rudolf Nehmer – und verlieh der<br />
Ausstellung eine unnachahmliche Lebendigkeit.<br />
Auch Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer freute sich,<br />
dass Gundula Voigt dabei war: „Es ist etwas ganz besonderes, wenn<br />
Nachfahren eines Künstlers anwesend sind – das belebt so eine<br />
Ausstellung unwahrscheinlich.“<br />
„Die letzte, die noch gut Bescheid weiß“, wie sich Gundula Voigt<br />
selbst betitelt, konnte natürlich viele Geschichten erzählen, doch<br />
die Bilder sprechen auch so für sich – mit der Nehmer’schen<br />
Handschrift.<br />
Vor allem in seinen Stillleben „ummalt“ Nehmer seine Wahrnehmung<br />
der Realität und macht sie dekorativ, oftmals auch mit sonst<br />
eher unscheinbaren Dingen. Den Dingen, denen man im Alltag meist<br />
nicht die Aufmerksamkeit schenkt, die ihnen gebührt. Seine Liebe<br />
ins Detail und die Interpretationsmöglichkeiten des Betrachters sind<br />
fast grenzenlos. Doch trotzdem bezog der Künstler klar Stellung:<br />
mithilfe gezielt eingesetzter, teils jahrhundertealter Metaphern und<br />
sinnbildlicher Gleichnisse übt er Kritik an menschlichen Verhaltensweisen,<br />
verarbeitet Kriegserfahrungen und stellt seine Hoffnungen<br />
und Wünsche für die Gegenwart und Zukunft dar.<br />
Auch in den Holzschnitten und grafischen Darstellungen macht sich<br />
Nehmer diese Motive zu eigen und zeigt so seinen unglaublichen<br />
Schaffensreichtum.<br />
Zu diesem zählt auch sogenannte Gebrauchskunst wie illustrierte<br />
Bücher und Zeitungsromane. Der Maler liebte die Schriftstellerei,<br />
„doch meist fehlen mir die Worte“, so habe der Vater immer gesagt,<br />
erzählt Gundula Voigt. Daher habe er lieber gemalt und seinen<br />
Traum, einmal Schriftsteller zu werden, aufgegeben.<br />
Noch bis zum 20. Oktober können sich alle Interessierten jeweils<br />
dienstags bis sonntags von 14 bis 17 Uhr auf einen Ausflug in die<br />
Nehmer’sche Welt begeben. Ausstellungsbegleitend sind zwei<br />
Bücher zu erwerben, zum einen ein Katalog mit Nehmers Kunstwerken,<br />
und zum anderen eine kunsthistorische Aufarbeitung durch<br />
Dr. Gerd-Helge Vogel, Kurator der Ausstellung, der wissenschaftliche<br />
Aspekte zum Wirken von Rudolf Nehmer in seiner Laudatio<br />
beleuchtete.<br />
Nachdem die Laudatoren die Gäste feierlich begrüßt hatten, nahmen<br />
im Anschluss viele die Möglichkeit wahr, sich in Gespräche mit der<br />
Museumsleiterin Dr. Barbara Wiegand-Stempel (Mitte) oder der<br />
Familie des Malers zu vertiefen.<br />
10
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
20 Jahre Fassadenwettbewerb<br />
Preisträger des Fassadenwettbewerbs 2012 zur<br />
Ausstellungseröffnung geehrt<br />
Gespannt erwarteten die zahlreichen Besucher bei der Ausstellungseröffnung<br />
zum Fassadenwettbewerb am 7. Mai die Verkündung der<br />
Preisträger. „Der Fassadenwettbewerb wurde vor zwanzig Jahren<br />
ins Leben gerufen. Anerkennung für erfolgreiche Sanierungen<br />
sollte sich nicht nur in Lob und Worten, sondern in einem Preis<br />
niederschlagen. Seitdem wurden viele Hausbesitzer geehrt, die mit<br />
der Verschönerung ihrer Häuser auch zu einer Verschönerung des<br />
<strong>Stadt</strong>bildes beigetragen haben. Ein großes Dankeschön möchte ich<br />
der Sparkasse sagen, die von Anfang an diesen Wettbewerb unterstützte,<br />
indem sie das Preisgeld für den 1. Platz gesponsert hat“,<br />
sagte Oberbürgermeister Dr. Hans-Christan Rickauer. In diesem Jahr<br />
wurden 19 Objekte nominiert und die Jury hatte mit der Auswahl<br />
der Preisträger eine schwierige Aufgabe zu erfüllen.<br />
Neben der Urkunde und dem Preisgeld wurde den Preisträgern bei<br />
der Auszeichnungsveranstaltung eine Keramiktafel mit dem Logo<br />
des Fassadenwettbewerbs überreicht, die sie an ihrem Haus anbringen<br />
können. Für eine musikalische Umrahmung der Vernissage<br />
sorgten Serafina und Felix Kern.<br />
Die Ausstellung zum Fassadenwettbewerb kann während der<br />
Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung noch bis Ende September im<br />
Rathaus besucht werden. Auf Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates wird der<br />
Fassadenwettbewerb künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgetragen<br />
und findet das nächste Mal 2015 statt.<br />
Seit zwanzig Jahren<br />
wird das Preisgeld für<br />
den Sieger des Fassadenwettbewerbs<br />
von<br />
der Sparkasse gesponsert.<br />
Jörg Franke, Geschäftsstellenleiter<br />
der<br />
Sparkasse Chemnitz in<br />
<strong>Limbach</strong>, überreichte<br />
einen Scheck über 1500<br />
Euro an Kevin Herfurt,<br />
der den 1. Platz beim<br />
Fassadenwettbewerb<br />
2012 gewann.<br />
Als Kevin Herfurt das Fachwerkhaus am Kirchweg 48 in Rußdorf erwarb,<br />
war es eine Ruine in einem verwilderten Garten. In vier Jahren<br />
Bauzeit rettete<br />
er das Häusleranwesen,<br />
das<br />
um 1850 errichtet<br />
worden war,<br />
gemeinsam mit<br />
seiner Lebensgefährtin<br />
Cindy<br />
Kurth vor dem<br />
Verfall. Durch<br />
die denkmalgerechte<br />
Sanierung<br />
ist es heute wieder<br />
ein wahres<br />
Schmuckstück.<br />
Oberbürgermeister Dr. Hans-Christian Rickauer überreichte Nicole<br />
Steinert die Auszeichnung für den 2. Preis. Sie und ihr Mann Reyk<br />
hatten das viergeschossige Mehrfamilienhaus Oststraße 6 saniert.<br />
Dadurch hat sich die Wohnqualität für die Bewohner erheblich<br />
verbessert. Die Jury lobte die fachgerechte Aufwertung der Altbausubstanz.<br />
Außerdem schufen die Hausherren Nistmöglichkeiten für<br />
die Mauersegler, die seit Jahren am Haus brüten.<br />
Den 3. Platz überreichte das <strong>Stadt</strong>oberhaupt an Kristina und Heinz<br />
Mäder. Sie haben das 1928 gebaute Wohnhaus Rußdorfer Straße 3<br />
im Jahr 1976 erworben. Im vergangenen Jahr wurde die Fassade<br />
saniert. Lobend hob die Jury die Gestaltung des Eingangsbereichs<br />
durch Backsteinziegel hervor. Harmonisch wurde die Fassadenfarbe<br />
auf diese architektonische Besonderheit abgestimmt.<br />
Auf Initiative<br />
ihres Kunsterziehers<br />
Volker<br />
Bokum zeichneten<br />
die Schüler<br />
der 9. Klasse der<br />
Pestalozzischule<br />
Thea-Clara Hänsel,<br />
Falk Scheel<br />
und Lena Groh<br />
(v.l.) die Häuser<br />
der Preisträger.<br />
Ihre Bilder sind<br />
in der Ausstel-<br />
lung neben den Fotos der Gebäude noch bis Ende September<br />
während der Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung zu bewundern.<br />
<strong>11</strong>
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
cher Freunden lockten so circa 300 Besucher an. Nach einer musikalischen<br />
Einstimmung durch den Chor der Grundschule Kändler<br />
(Foto unten) eröffnete Kändlers Ortsvorsteher Bernd Schobner das<br />
Fest. Neben Ulrike Meisel, der amtierenden Ortsvorsteherin von<br />
Hambach, und der Hambacher Weinprinzessin Elin-Tabea waren<br />
12 weitere Personen mit angereist, um gemeinsam die Partnerschaft<br />
der Gemeinden zu feiern. Nach einem kurzen Rückblick auf die<br />
vergangenen Jahre machte Bernd Schobner bereits Lust auf 2014:<br />
zum 10. Jubiläum soll etwas „ausführlicher gefeiert werden.“ Freuen<br />
darf man sich schon jetzt auf ein Wiedersehen mit Klaus Göhring,<br />
dem damaligen Ortsvorsteher, der auch maßgeblich an der Entstehung<br />
und dem Erfolg dieses Straßenfestes Anteil hat. Auch die<br />
Hambacher Trachtengruppe soll mit anreisen, um den traditionellen<br />
„Küfertanz“ vorzuführen.<br />
LIMBOmar lädt ein<br />
Zum Saunabaden für Babys und Kleinkinder lädt das LIMBOmar<br />
am 1. Juni von 10 bis 14 Uhr ein. Außerdem gibt es wieder Spiel<br />
und Spaß beim Kindernachmittag am 5. Juni von 15 bis 18 Uhr.<br />
Das „Sonnenbad“ Rußdorf hat bei schönem Wetter bis Mitte<br />
September täglich von 10 bis 20 Uhr geöffnet.<br />
„Weck, Worscht un Woi“<br />
zum Hambacher Straßenfest<br />
Der Kinderchor der Grundschule Kändler sorgte für gute Stimmung<br />
bei den Besuchern.<br />
Schatten für die Wasserratten<br />
Kita Am Hohen Hain erhält „Baum des Jahres“<br />
Ulrike Meisel (l.), Weinprinzessin Elin-Tabea (Mitte) und Bernd<br />
Schobner (r.) genossen das gemeinsame Wiedersehen mit Spezialitäten<br />
aus der Pfalz.<br />
Am 4. Mai feierte der Ortsteil Kändler wieder das traditionelle<br />
Hambacher Straßenfest – nunmehr zum 9. Mal. Nicht nur Pfälzer<br />
Leckereien, sondern auch die Wiedersehensfreude mit den Hamba-<br />
Der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz (l) pflanzte gemeinsam<br />
mit den Kindern der Kita Am Hohen Hain einen Wildapfel.<br />
Monika Zeiner (2.v.l.), Leiterin der Einrichtung, Dietrich Oberschelp<br />
(2.v.r.) und Rolf Münch (r.), Geschäftsführer der Bona Vita<br />
gGmbH, freuten sich mit den Schützlingen über ihren neuen Baum.<br />
Am 2. Mai pflanzte der Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz<br />
gemeinsam mit den Kindern und Erzieherinnen der Kindertagesstätte<br />
Am Hohen Hain einen Wildapfelbaum. Im Rahmen der<br />
Aktion „Baum des Jahres“, für die sich Marco Wanderwitz bereits<br />
seit einigen Jahren engagiert, werden alljährlich in Kindergärten<br />
und Schulen heimische Bäume gepflanzt. Ziel ist es, Mensch und<br />
12
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Natur einander wieder näher zu bringen. Begeistert schaufelten<br />
und trampelten die Kids, begossen den Baum, der später einmal<br />
den kleinen Wasserratten im und am Schwimmbecken Schatten<br />
spenden soll. Wenn Vögel und Kleinnager den Baum besiedeln,<br />
können die Kinder im Herbst und Winter vom Fenster aus die Tiere<br />
bei der Futtersuche beobachten. Auch die Kita auf der Lindenstraße<br />
erhielt einen „Wildapfel“.<br />
50 Jahre Pleißaer Posaunenchor<br />
Am 28. April feierten wir das 50-jährige Bestehen des Pleißaer<br />
Posaunenchors mit einem Festgottesdienst. In den Wochen der Vorbereitung<br />
auf dieses Fest wurde genau recherchiert: Der Geschichte<br />
des Bläserchors begann 1951 zunächst mit einer kleinen Gruppe. Zwischenzeitlich<br />
pausierte der Chor aus nicht bekannten Gründen mehrere<br />
Jahre. 1961 fand sich wieder ein Initiator, der ein paar Blaswillige zur<br />
Ehre Gottes zusammentrommelte. Dem Neustart folgte dann 1963 der<br />
offizielle Eintrag in das Register der Sächsischen Posaunenmission,<br />
deshalb also auch das Jubiläum zum halben Jahrhundert. Nach wochenlangen<br />
intensiven Proben waren wir kurz vor dem Gottesdienst<br />
schon mächtig aufgeregt. In würdiger Kleiderordnung nahmen wir im<br />
Altarraum Platz. Ein Bläserstück nach dem anderen erklang und auch<br />
die Predigt war auf das Fest ausgerichtet. Wir freuten uns sehr, dass<br />
auch einige ehemaligen Mitglieder des Posaunenchors ihr Kommen<br />
ermöglicht hatten. Danach wurde zu einem leckerem Kirchenkaffee<br />
eingeladen. Die Frauen der Gemeinde hatten wieder einmal für ein<br />
tolles Kuchenbüfett gesorgt. Ein gemeinsames Blasen mit früheren<br />
Chormitgliedern schloss sich an. Und das war wirklich eine sehr schö-<br />
Erinnerungsfoto des Pleißaer Posaunenchor im Anschluss an den<br />
Festgottesdienst zum Jubiläum des Blasensembles, das neben der<br />
musikalischen Ausgestaltung von gemeindlichen Veranstaltungen<br />
auch beim „Weckruf“ zum Dorffest und beim Adventssingen vor<br />
dem Schwibbogen dabei ist. (Foto: Karsten Montag)<br />
ne Sache. Musik zur Ehre Gottes und die Liebe zu einem Instrument<br />
verband uns ganz schnell. Weiterhin bestand die Möglichkeit, Fotos<br />
vom Posaunenchor als Diashow auf dem Fernseher im Pfarrsaal zu<br />
sehen. Es war ein aufregender und bewegender Tag und wir alle sind<br />
dankbar, dass alles gelungenen ist. Mehrfach steht in der Bibel, dass<br />
wir Gott loben sollen, auch mit Trompeten und Posaunen. Das haben<br />
wir getan und wollen es auch weiterhin tun. Besonders möchte wir uns<br />
auf diesen Wege bei Daniel Höppner, unserem Posaunenchorleiter,<br />
ganz herzlich bedanken.<br />
Birgit Montag<br />
13
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Der alleinwohnende Hausbewohner kam wegen Verdachts einer<br />
Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus. Es kamen die Wehren aus<br />
<strong>Limbach</strong> und <strong>Oberfrohna</strong> zum Einsatz. Der Sachschaden wird auf<br />
3.000 Euro geschätzt. (*)<br />
Polizei zieht Angetrunkene aus dem Verkehr<br />
Bei Kontrollen hat die Polizei am 12. Mai zwei angetrunkene Fahrer<br />
aus dem Verkehr gezogen. Auf dem Markt erwischten die Beamten<br />
am Vormittag einen 62-jähriger Mann mit. 0,88 Promille. Außerdem<br />
ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Kurz vor Mitternacht geriet<br />
Am Hohen Hain ein 24-jähriger Autofahrer in eine Überprüfung.<br />
Er hatte 1,34 Promille intus. (*)<br />
(*) Pressemitteilungen der Polizeidirektion Zwickau.<br />
Stellen- und Ausbildungsbörse<br />
Verkehrseinschränkung<br />
Sperrung wegen Marktlauf<br />
Am 1. Juni ist der Marktlauf mit folgenden Verkehrsraumeinschränkungen<br />
verbunden: Ab <strong>11</strong> bis ca. 18 Uhr ist das Befahren des<br />
Marktbereiches, Marktstraße, Marktsteig, Moritzstraße ab Weststraße<br />
in Richtung Marktstraße, Wasserstraße, Albert-Einstein-Straße,<br />
Ingelheimer Straße, Lutherstraße und Zliner Straße nicht mehr<br />
möglich. Ab 14.30 Uhr ist das Wohngebiet „Am Wasserturm“ ab<br />
Höhe „Heizhaus“ voll gesperrt. Vom 30. Mai, ab ca. 16 Uhr (nach<br />
dem Wochenmarkt) bis 1. Juni, ca. 20 Uhr besteht im gesamten<br />
Marktbereich Parkverbot.<br />
Was sonst noch passierte<br />
Kind von Auto eingeklemmt<br />
Eine Sechsjährige ist am Nachmittag des 5. Mai bei einem Unfall an<br />
der Pleißenbachstraße schwer verletzt worden. Sie hatte versucht,<br />
ihren Eltern beim Schieben eines defekten Oldtimers zu helfen.<br />
Dabei wurde das Kind zwischen dem Wartburg 3<strong>11</strong> und einem<br />
geparkten Auto eingeklemmt. Eine Augenzeugin half Vater und<br />
Mutter, die Sechsjährige zu befreien. (*)<br />
Kellerbrand<br />
In einem Keller auf dem Blumenweg kam es aus bisher ungeklärter<br />
Ursache am 8. Mai zu einem Brand. Die Waschmaschine und<br />
der Wäschetrockner wurden beschädigt, der Kellerraum verrußt.<br />
Aktuelle Stellen- und Ausbildungsangebote für <strong>Limbach</strong>-<br />
<strong>Oberfrohna</strong> und Niederfrohna: Projektmanager (Maschinenbau),<br />
Bauleiter (Maschinenbau), Dipl.-Sozialpädagoge/Erzieher,<br />
Roboter-Programmierer, SPS-Programmierer, Koch, Monteur für<br />
Fotovoltaikanlagen (bundesweit), Anlagenmechaniker, Elektroinstallateur,<br />
CNC-Fräser, Schweißer/Metallbauer (MAG), Altenpfleger,<br />
Physiotherapeuten, LKW-Fahrer: Nah- und Fernverkehr,<br />
Fachinformatiker/Programmierer, Maler, Fahrzeuglackierer, Tischler,<br />
Friseur, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger,<br />
Qualitätssicherungstechniker, Steuerfachangestellte, Zahntechniker,<br />
Telekommunikationselektroniker, Garten- und Landschaftsbauer,<br />
Grünanlagenpfleger, Maurer, Fahrer für Paketdienst, Restaurantfachkraft<br />
(alle Berufe männlich/weiblich)<br />
Eine Übersicht über aktuell noch freie Ausbildungsplätze finden<br />
Sie in der Jobbörse.<br />
Nähere Angaben zu allen Stellen finden Sie auch im Internet unter<br />
www.arbeitsagentur.de, in der JOBBÖRSE oder bei den Ansprechpartnerinnen<br />
im Gemeinsamen Arbeitgeber-Service Chemnitzer<br />
Land: Jacqueline Oeser/Franka Friedemann<br />
E-Mail: Chemnitzer-Land.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de<br />
Tel: 03723/409108<br />
Öffnungszeiten<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
Rathausplatz 1, Tel. 78-0, Fax: 78 303<br />
E-Mail: Post@limbach-oberfrohna.de<br />
Internet: www.limbach-oberfrohna.de<br />
Ausstellung Haus A: Fassadenwettbewerb 2012<br />
Öffnungszeiten des Bürgerbüros<br />
Montag 9:00 – 18:00 Uhr<br />
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />
Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr<br />
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr<br />
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr<br />
Bürgertelefon: kostenlose Rufnummer über Festnetz:<br />
0800-3388000 Fax:78 424<br />
E-Mail: buergerbuero@limbach-oberfrohna.de<br />
• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Bräunsdorf:<br />
Rathaus, Untere Dorfstr. 8, Tel.: 03722/93422<br />
14
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Donnerstag 14:00 bis 19:00 Uhr<br />
• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Kändler:<br />
Rathaus, Hauptstr. 30, 03722/408045<br />
Dienstag 17:00 bis 18:00 Uhr - und nach Vereinbarung<br />
• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Pleißa:<br />
Rathaus, Pleißenbachstraße 68a, Tel.: 03722/817120<br />
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr<br />
• Sprechzeiten des Ortsvorstehers Wolkenburg-Kaufungen:<br />
Rathaus, Kaufunger Str. 19, Tel.: 037609/5423<br />
Dienstag 16:00 bis 18:00 Uhr<br />
• Schiedsstelle:<br />
Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />
Tel. 03722/7 84 34 (nur während der Sprechzeiten)<br />
jeden 2. Donnerstag im Monat von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />
• Anwaltliche Beratungsstelle:<br />
Rathaus, Haus E, Rathausplatz 1, Zimmer E-102<br />
jeden Dienstag von 15:30 bis 17:30 Uhr<br />
• Rentenversichertenberatung:<br />
Rathaus, Haus B, Rathausplatz 1, Beratungsraum „Hambach“<br />
Tel. 03722/78 33 76 (nur während der Sprechzeiten)<br />
Jeden1. und 3. Donnerstag im Monat von 14:30 bis 17:30 Uhr<br />
• Bürgerservice des Landratsamtes:<br />
Außenstelle, Jägerstraße 2a, Tel. (0375) 440 22 19 00<br />
Montag<br />
08:00 bis 16:00 Uhr<br />
Dienstag<br />
08:00 bis 18:00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
08:00 bis 18:00 Uhr<br />
Freitag<br />
08:00 bis 12:00 Uhr<br />
Samstag, 15.06.2013 09:00 bis 12:00 Uhr<br />
• “LIMBOmar”, Kellerwiese 1, Tel. 60 89 70<br />
Schwimmbad:<br />
Montag<br />
12:30 bis 17:00 Uhr<br />
(nur Bahnenschwimmen)<br />
Dienstag<br />
05:30 bis 22:00 Uhr<br />
Frühschwimmerclub<br />
05:30 bis 08:00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
12:30 bis 18:00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
07:00 bis 22:00 Uhr<br />
Freitag:<br />
10:30 bis 22:00 Uhr<br />
Samstag<br />
12:00 bis 20:00 Uhr<br />
Sonntag, Feiertag 09:00 bis 20:00 Uhr<br />
ACHTUNG!<br />
In den Schulferien ist zusätzlich:<br />
Montag,<br />
10:30 bis 17:00 Uhr<br />
Mittwoch<br />
10:30 bis 18:00 Uhr<br />
Freitag<br />
10:30 bis 22:00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sondernutzungszeiten<br />
den Badebetrieb einschränken können!<br />
Sondernutzungszeiten<br />
Montag: Tag der Kurse, Vereine u. Bahnenschwimmen<br />
Bahnenschw., Kurse 12:30 bis 17:00 Uhr<br />
Vereine, Aquaf., Kurse 17:00 bis 22:00 Uhr<br />
Dienstag: Senioren 07:00 bis 09:15 Uhr<br />
Feriendorf (März-Okt) 09:30 bis <strong>11</strong>:00 Uhr<br />
Behindertenschule 09:00 bis 13:45 Uhr<br />
Therapie<br />
12:30 bis 15:30 Uhr<br />
Donnerstag: Senioren 07:00 bis 08:45 Uhr<br />
Feriendorf (März-Okt) 09:00 bis 12:00 Uhr<br />
Senioren<br />
12:30 bis 16:00 Uhr<br />
Do.+Freitag Schwimmlernkurse 15:00 bis 17:30 Uhr<br />
Samstag Aquafitness 12:00 bis 14:00 Uhr<br />
Sauna:<br />
Montag: Frauensauna 14:00 bis 22:00 Uhr<br />
Die./Mi. Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />
Donnerstag: Herrensauna 10:30 bis 16:00 Uhr<br />
Gemeinschaftssauna 16:00 bis 22:00 Uhr<br />
Freitag: Gemeinschaftssauna 10:30 bis 22:00 Uhr<br />
Samstag: Familiensauna 10:00 bis 16:00 Uhr<br />
Gemeinschaftssauna 16:00 bis 20:00 Uhr<br />
So./Feiertag: Gemeinschaftssauna 10:00 bis 20:00 Uhr<br />
• Bibliothek, Moritzstraße 12, Tel. 9 23 36<br />
Montag:<br />
13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Dienstag:<br />
10:00 bis 15:00 Uhr<br />
Donnerstag:<br />
13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Freitag:<br />
10:00 bis 14:00 Uhr<br />
• Tierpark, Tierparkstraße, Tel. 9 28 61<br />
Montag bis Freitag 09:30 bis 18:00 Uhr<br />
Wochenende<br />
09:30 bis 18:30 Uhr<br />
• Esche-Museum, Sachsenstraße 3, Tel. 9 30 39<br />
täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Führungen und Vorführungen: jeden 2. Samstag und jeden 4.<br />
Sonntag im Monat<br />
• Schloss Wolkenburg, Tel. 037609/58170<br />
täglich außer montags von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
Ausstellung: „Ich male, wie ich malen muss – Rudolf Nehmer.<br />
Maler und Grafiker“<br />
• RZV Bereitschaftsdienst Trinkwasser<br />
Havarietelefon 24 h: 03763/405 405, Internet: www.rzv-glauchau.de<br />
• ZVF Bereitschaftsdienst Abwasser<br />
Bereitschaftstel.: 0174/5101615, Internet: www. ZVFrohnbach.de<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
• Evangelische Allianz <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
„Suchet der <strong>Stadt</strong> Bestes“ - Gebet für L.-O.<br />
jeden Donnerstag von 7:30 bis 8:00 Uhr<br />
Christen aus den verschiedenen Gemeinden unserer <strong>Stadt</strong> treffen<br />
sich in der Brüdergemeinde, Lindenaustraße 1, 1.OG<br />
• Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde <strong>Limbach</strong>-Kändler<br />
Pfarrer Vögler Telefon: 93393<br />
Pfarrer Schubert Telefon: 406981<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
09:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation<br />
in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />
09:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />
in der Lutherkirche Kändler<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
<strong>11</strong>:00 Uhr Familiengottesdienst zum Gemeindefest<br />
14:00 Uhr Kindermusical „Petrus-Vertrauenssache“<br />
in der <strong>Stadt</strong>kirche <strong>Limbach</strong><br />
• Lutherkirche <strong>Oberfrohna</strong><br />
Pfarrer Herold Telefon: 92832<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
10:30 Uhr Gottesdienst mit Jubelkonfirmation<br />
und Abendmahl<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
10:30 Uhr Gottesdienst, Abendmahl und Kindergottesdienst<br />
• Johanniskirche Rußdorf<br />
15
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Pfarrer Schnabl Telefon: 95<strong>11</strong>1<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
09:00 Uhr Predigtgottesdienst<br />
• Kirche „Zum Guten Hirten“ Bräunsdorf<br />
Pfarrer Schnabl Telefon: 95<strong>11</strong>1<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
10:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />
• Kirche zu Pleißa<br />
Pfarrer Herold Telefon: 93212<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
09:00 Uhr Jubelkonfirmation<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
09:00 Uhr Sakramentsgottesdienst<br />
• Katholische Pfarrei „St. Marien“<br />
Pfarrer Niemczewski Telefon: 88215<br />
Samstag, 25. Mai<br />
17:00 Uhr Vorgefeierte Sonntagsmesse<br />
Sonntag, 26. Mai<br />
10:00 Uhr Heilige Messe, anschließend Gemeindetag<br />
17:00 Uhr Mandolinenkonzert<br />
Samstag, 1. Juni<br />
17:00 Uhr Heilige Messe<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
10:00 Uhr Heilige Messe zu Fronleichnam mit Posaunen<br />
Wolkenburg-Kaufungen<br />
Pfarrerin Colditz Telefon 037609/5344<br />
Sonntag, 2. Juni<br />
09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Kaufungen<br />
• Advent-Gemeinde <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
Pastor Groß Telefon 03727/613570<br />
Jeden Samstag<br />
09:00 Uhr Bibelgespräch<br />
10:00 Uhr Predigt- und Kindergottesdienst<br />
• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - Christuskapelle<br />
Ullrich Meyer Telefon 03722/95590<br />
jeden Sonntag: 09:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />
• Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - “Brüdergemeinde”<br />
Werner Walter Telefon 84262<br />
jeden Sonntag: 10:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst<br />
• Landeskirchliche Gemeinschaft<br />
Rolf Harnack Telefon 949362<br />
jeden Sonntag: 19:30 Uhr Gemeinschaftsstunde, Pleißaer Str. 13c<br />
• Evangelisch-Kirchliche Gemeinschaft<br />
Andreas Konrad Telefon 403142<br />
jeden Sonntag: 17:00 Uhr Gemeinschaftsstunde für Jung und Alt<br />
• Neuapostolische Kirche<br />
Gemeindevorsteher B. Maciejewski Telefon 96707<br />
jeden Donnerstag: 19:30 Uhr und Sonntag: 09:30 Uhr Gottesdienst<br />
• Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas<br />
Hans-Hermann Landgraf Telefon 93665<br />
jeden Sonntag: Öffentlicher bibl. Vortrag,<br />
anschließend Bibelbesprechung<br />
Ost:<br />
Freitag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />
West:<br />
Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 17:00 Uhr<br />
Kändler<br />
Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />
Wolkenburg-Kauf.: Donnerstag 19:00 Uhr, Sonntag 09:30 Uhr<br />
Aus dem Vereinsleben<br />
Familienfest auf dem Hundeplatz Pleißa<br />
Mit einem bunten Treiben möchten wir am 1. Juni den Kindertag<br />
für die ganze Familie versüßen. Neben Hundeschau und einer<br />
verrückten Olympiade mit lustigen Spielen warten Speisen und<br />
Getränke auf alle Gäste. Das Fest beginnt um 14 Uhr. Von 15 bis<br />
16 Uhr zeigen wir eine Vorführung der Blindenführhundschule und<br />
Dog-Dancing. Für eine Teilnahmegebühr von einem Euro kann<br />
man sich danach bei verschiedenen lustigen Disziplinen vergnügen.<br />
Um 18 Uhr ist die Siegerehrung geplant, danach ein gemütliches<br />
Beisammensein. Christine Hähle, Vorstandmitglied HV Pleißa e.V.<br />
Sommer, Sonne, Reisezeit<br />
Die hiesige Verkehrswacht führt im Monat Juni fünf Infoveranstaltungen<br />
in Sachen Urlaubsreiseverkehr durch. Moderator Frank<br />
Schumann gibt Tipps und Hinweise zur sicheren Urlaubsfahrt und<br />
Mautgebühren. Folgende Veranstaltungen finden statt:<br />
OT Kändler Freitag, 7. Juni, 19 Uhr Sportlerheim<br />
OT Kaufungen Freitag, 14. Juni, 19 Uhr Gasthof<br />
OT Rußdorf Montag, 17. Juni, 19 Uhr Gasthof<br />
OT <strong>Limbach</strong> Sonntag, 23. Juni, 10 Uhr Esche-Museum<br />
Alle Veranstaltungen sind kostenlos und werden bestätigt.<br />
Verkehrswacht <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> e.V.<br />
Kurz berichtet<br />
Einladung zum Kinderfest<br />
Der Reit- und Fahrverein <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> e. V. veranstaltet<br />
am Sonntag, dem 26. Mai, ab 13 Uhr sein 10. Kinderfest auf der<br />
Reitanlage, Frohnbachstraße <strong>11</strong>2. Ab 15 Uhr findet ein kleines<br />
Schauprogramm mit einer Vorstellung von Rassepferden, Kindervoltigieren<br />
und Reiterspielen statt. Anschließend stehen einige Pferde<br />
zum kostenlosen Reiten für die Kinder bereit. Ballwerfen, eine<br />
Bastelstraße, Kinderschminken, Fahrten mit der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Bräunsdorf und vieles mehr runden den bunten Nachmittag<br />
ab. Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen, Leckerem<br />
vom Grill sowie Getränken ausreichend gesorgt. Der Eintritt ist frei.<br />
Hans-Peter Rink, Foto: privat<br />
Grenzwanderung<br />
von Sachsen nach Thüringen<br />
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde, Lindenaustraße 1, lädt<br />
zu einer Wanderung am 25. Mai ein. Treffpunkt ist um 10 Uhr am<br />
16
STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
Parkplatz auf dem Schlossplatz neben der Kirche in Wolkenburg.<br />
Die Route führt von Wolkenburg über die „Neue Heimat“ zum<br />
„Langen Busch“, über die sächsisch/thüringische Ländergrenze,<br />
weiter nach Wolperndorf/Thüringen und zurück. Die Strecke hat<br />
eine Länge von ca. zehn Kilometern. Für die Marschverpflegung unterwegs<br />
sorgt bitte jeder Teilnehmer selbst. Kaffee und Kuchen zum<br />
Abschluss im Freien ist organisiert. Die Wanderung ist kostenfrei.<br />
Eine Anmeldung wird bis 24. Mai per E-mail oder telefonisch<br />
an:info@bruedergemeinde-limbach.de oder telefonisch:<br />
03722/84262 erbeten.<br />
Mandolinen-Sommerkonzert<br />
Am 26. Mai veranstaltet die Mandolinengruppe „Frygi“ um 17<br />
Uhr ein Sommerkonzert in der katholischen Kirche, Waldenburger<br />
Straße 16b. Dazu wird herzlich eingeladen.<br />
Das Musikensemble polnischer Pfadfinder hat schon zahlreiche<br />
internationale Auszeichnungen und Preise gewonnen. Mit ihrem<br />
Repertoire aus Werken von der Renaissance bis zu zeitgenössischen<br />
Komponisten sind die jungen Musiker bereits in vielen Ländern<br />
aufgetreten. Lassen Sie sich dieses besondere Konzert nicht entgehen.<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Katholische Kirchgemeinde St. Marien (Foto: Pfarrer Niemczewski)<br />
Buchtauschbörse im Hot’s 82<br />
Am Mittwoch, dem 5. Juni, findet im DRK-Treff Hot’s 82, Hohensteiner<br />
Straße 82, ab 15 Uhr unsere alljährliche Buchtauschbörse<br />
statt. Pünktlich vor den Ferien hat jedermann die Gelegenheit, seine<br />
„ausgelesenen Bücher“ zu tauschen. Bei Kaffee und Kuchen kann<br />
man sich gleich mal in gemütlicher Runde einen Einblick in die<br />
neuen ergatterten Schnäppchen gönnen. Und derart gerüstet, kann<br />
der Sommer kommen: Im Garten oder in weiter Ferne - immer mit<br />
einem guten Buch. Natürlich gibt’s auch wieder Kaffee und Kuchen.<br />
Bitte melden Sie sich telefonisch unter 03722/949859 (Di – Fr von<br />
9 bis 16 Uhr) an. Wir freuen uns auf Sie.<br />
Ingrid Reusch, DRK-Kreisgeschäftsführerin<br />
„Anästhesie – was geschieht?“<br />
Patientenveranstaltung am 6. Juni<br />
im Diakomed-Krankenhaus<br />
Jedes Jahr werden in Deutschland ungefähr elf Millionen Anästhesien<br />
für operative Eingriffe durchgeführt. In der Anästhesie<br />
unterscheidet man zwischen der Allgemeinanästhesie (Vollnarkose)<br />
und verschiedenen Regionalanästhesieverfahren. Während einer<br />
Allgemeinanästhesie werden das Bewusstsein und Schmerzemp-<br />
finden im gesamten Körper ausgeschaltet. Alternativ können für<br />
einige Eingriffe durch Regionalanästhesieverfahren gezielt einzelne<br />
Regionen des Körpers betäubt werden. Prinzipiell können dabei<br />
die Regionalanästhesieverfahren in rückenmarksnahe Anästhesieverfahren<br />
(Spinalanästhesie und Epiduralanästhesie) und periphere<br />
Nervenblockaden (Plexusanästhesie) unterteilt werden. Ist ein<br />
operativer Eingriff geplant, entstehen selbstverständlich zahlreiche<br />
Fragen, auch die Anästhesie betreffend: Welche Anästhesieverfahren<br />
sind möglich? Wie laufen die einzelnen Anästhesieverfahren ab?<br />
Welche Risiken bestehen? Bei unserer Patientenveranstaltung „Anästhesie<br />
– was geschieht?“ am 6. Juni, von 18 bis 19 Uhr möchten<br />
wir Ihnen diese und andere Fragen gern beantworten und laden Sie<br />
dazu ins DIAKOMED – Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land<br />
gGmbH ein. Das Forum findet im 2. Obergeschoss in unserem<br />
Konferenzraum statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme telefonisch<br />
unter der Rufnummer 03722/762529 bei Stefanie Weigelt an. Gern<br />
können Sie sich auch per Mail west@diakomed.de anmelden. Parkmöglichkeiten<br />
sind direkt am Haus vorhanden. Nutzen Sie auch die<br />
gute Busverbindung, Haltestelle direkt vor dem Krankenhaus. Wir<br />
freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Ihr DIAKOMED – Diakoniekrankenhaus Chemnitzer Land gGmbH<br />
Blutspende<br />
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Montag, dem<br />
3. Juni, von 13:00 bis 18:30 Uhr in der DRK Ausbildungsstätte<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>, Chemnitzer Str. 77.<br />
Ihr DRK-Blutspendedienst<br />
Ärztliche Bereitschaft<br />
(<strong>Limbach</strong>, <strong>Oberfrohna</strong>, Rußdorf, Bräunsdorf, Kändler und<br />
Pleißa, Wolkenburg, Kaufungen, Uhlsdorf, Dürrengerbisdorf):<br />
Die deutschlandweit einheitliche und kostenlose zentrale Notrufnummer<br />
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist: <strong>11</strong>6 <strong>11</strong>7. Unter<br />
dieser Nummer wird außerhalb der regulären Sprechzeiten der<br />
zuständige Bereitschaftsarzt vermittelt.<br />
Wichtig: bei schweren Unfällen und lebensbedrohlichen Zuständen<br />
muss nach wie vor der Notruf <strong>11</strong>2 gewählt werden!<br />
Apothekenbereitschaft<br />
Die Apotheken im Umland<br />
haben an folgenden Tagen Bereitschaftsdienst:<br />
Sonnen-Apotheke, Friedrich-Marschner-Str. 49, Burgstädt: 02.06.<br />
Kronen-Apotheke, Jägerstraße 9, L.-O.: 03.06.<br />
Aesculap-Apotheke, Kändler: 04.06.<br />
Apotheke im Ärztehaus, Ludwig-Richter-Straße 10; L.-O.:<br />
23.05., 05.06.<br />
Beethoven-Apotheke, Leipziger Str. 23b, Hartmannsdorf:<br />
24.05., 06.06.<br />
Apotheke Wittgensdorf, Chemnitzer Str. 20 oder<br />
Brücken-Apotheke, Brückenstr. 13, Penig: 25.05., 07.06.<br />
Schwanen-Apotheke, Markt 14, Burgstädt: 26.05., 08.06.<br />
Rosen-Apotheke, Frohnbachstr. 26, L.-O.: 27.05., 09.06.<br />
Adler-Apotheke Burgstädt: 28.05.<br />
Neue Apotheke, Chemnitzer Straße 16, L.-O.: 29.05.<br />
Chemnitztal-Apotheke, Schweizerthaler Str. 1, Taura oder<br />
Mozart-Apotheke, Waldstraße 18, Penig: 30.05.<br />
Moritz-Apotheke, Moritzstraße 18, L.-O.: 31.05.<br />
Elefanten-Apotheke, Bahnhofstraße 5, Burgstädt: 01.06.<br />
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STADTSPIEGEL 23. Mai 2013<br />
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