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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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Der Lazarus-Orden hat sowohl stimm- und wahlberechtigte Mitglieder (ordentliche Mitglieder)<br />

als auch nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Mitglieder (ausserordentliche Mitglieder<br />

gem. PGR Art. 250 §4) in seinen Reihen. Der Konvent kann auf Vorschlag des Grosspriors/Commanders<br />

den statutarischen Bestimmungen entsprechende, um den Lazarus-Orden<br />

verdiente Personen zu Ehrenmitgliedern erheben. Ehrenmitglieder sind ordentliche Mitglieder<br />

und vom Beitrag befreit.<br />

Der Lazarus-Orden setzt von seinen Mitgliedern voraus, dass sie sich durch wahren Adel der<br />

Gesinnung, christliche Nächstenliebe sowie strenge Wahrung des Rechtsgedankens laufend<br />

bewähren. Alle Mitglieder sind verpflichtet, das Interesse des Lazarus-Ordens nach besten<br />

Kräften zu fördern.<br />

Ordentliche Mitglieder sind eigenberechtigte Persönlichkeiten, mit angemessener Probezeit<br />

im Lazarus-Orden, welche einer katholischen oder einer anderen grossen christlichen Religionsgemeinschaft<br />

angehören sowie eine geachtete soziale Stellung einnehmen. Nur unter diesen<br />

Voraussetzungen kann die Würde der Mitgliedschaft durch das Kapitel zuerkannt werden.<br />

Das Kapitel kann auch "Affiliierte" oder "Compagnons" als ausserordentliche Mitglieder aufnehmen,<br />

unter denen sich Persönlichkeiten befinden können, die nicht unbedingt einem<br />

christlichen Glaubensbekenntnis angehören, jedoch sich um die Zielsetzungen des Lazarus-<br />

Ordens besondere Verdienste nachweisbar erworben haben. Sie tragen besondere Abzeichen<br />

und haben weder das aktive noch das passive Wahlrecht (PGR Art. 250 §4).<br />

Es gibt keine Bewerbung um eine Aufnahme in den Lazarus-Orden. Geeignete Persönlichkeiten<br />

werden von Ordensmitgliedern vorgeschlagen. Nach mindestens einer einjährigen Vorbereitungszeit<br />

können sie aufgenommen werden.<br />

Lazarus Hilfswerk LHW <strong>Liechtenstein</strong><br />

Das Lazarus Hilfswerk (LHW) <strong>Liechtenstein</strong> ist ein eingetragener Verein nach PGR.<br />

Das Hilfswerk hat zum Ziel, Mitmenschen in Notsituationen durch persönlichen Einsatz beizustehen<br />

und im Rahmen von Freiwilligenarbeit Hilfestellung zu leisten.<br />

Es ist eine operative Einheit der Ritter des Heiligen Lazarus, Priorat von <strong>Liechtenstein</strong>.<br />

Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche im Fürstentum <strong>Liechtenstein</strong><br />

Das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche in <strong>Liechtenstein</strong> (Nr. 147) wurde im November<br />

1990 gestartet. Es ist eine Problemanlaufstelle und hilft bei Alltagsproblemen, Problemen<br />

mit Freundschaft, Schule, Gewalt, Sexualität, Sucht usw. Der Anrufer wie auch der Berater<br />

bleiben anonym. Anliegen, die von den Beratern nicht behandelt werden können, werden an<br />

die in <strong>Liechtenstein</strong> hierfür eingerichteten qualifizierten Stellen weiterverwiesen.<br />

Das Sorgentelefon wird vom Verein Lazarus Gemeinschaft betrieben<br />

2010 wurden 880 Anrufe gezählt.<br />

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