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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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Mitglied der Kirche ist man durch den Eintrag beim Einwohneramt. Von protestantischen<br />

Eltern wird automatisch angenommen, dass das Kind der Konfession der Eltern angehört. Bei<br />

gemischt konfessionellen Paaren wird ausdrücklich nach der Konfessionszugehörigkeit der<br />

Kinder gefragt. Zur Mitgliedschaft steht in der Kirchenverfassung, Art. 10: „Mitglied der<br />

Kirchgemeinde ist jeder in ihr wohnhafte oder ihr zugeteilte evangelische Einwohner, der<br />

nicht schriftlich seinen Austritt oder bei der Wohnsitznahme seine Nichtzugehörigkeit erklärt<br />

hat“.<br />

Das Gebiet der evangelisch reformierten Kirche des Kantons St. Gallen ist in Kirchenbezirke<br />

und Kirchgemeinden eingeteilt. Alle evangelisch-reformierten Kirchgemeinden auf der<br />

Schweizer Seite des Alpenrheintales gehören zum Kirchenbezirk Rheintal:<br />

• Thal-Lutzenberg, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Thal und denjenigen<br />

in Lutzenberg, Kanton Appenzell AR<br />

• Rheineck, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Rheineck<br />

• St. Margrethen, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde St. Margrethen<br />

Berneck-Au-Heerbrugg, mit den Evangelischen der politischen Gemeinden Berneck und Au sowie denjenigen der<br />

von der evangelischen Kirchgemeinde Reute – zur evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Appenzell AR gehörend<br />

– abgetretenen Gemeindegebiete Büriswilen, Katzenmoos, Eisenbühl, Määs, Sonder und Ebne<br />

• Balgach, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Balgach<br />

• Diepoldsau-Widnau, mit den Evangelischen der politischen Gemeinden Diepoldsau und Widnau sowie denjenigen<br />

von Kriessern in der politischen Gemeinde Oberriet<br />

• Rebstein, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Rebstein<br />

• Marbach, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Marbach<br />

• Altstätten, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Altstätten (ausgenommen diejenigen der Schulgemeinden<br />

Lienz und Hub-Hard)<br />

• Eichberg-Oberriet, mit den Evangelischen der politischen Gemeinden Eichberg und Oberriet (ausgenommen diejenigen<br />

von Kriessern) und denjenigen der Schulgemeinde Hub-Hard<br />

• Sennwald-Lienz-Rüthi, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Rüthi sowie der Schulgemeinde Lienz und<br />

den Evangelischen im Einzugsgebiet der Ortsgemeinde Sennwald<br />

• Salez-Haag,mit den Evangelischen im Einzugsgebiet der Ortsgemeinden Salez und Haag, miteingeschlossen diejenigen<br />

der Strafanstalt Saxerriet<br />

• Sax-Frümsen, mit den Evangelischen im Einzugsgebiet der Ortsgemeinden Sax und Frümsen<br />

• Grabs-Gams, mit den Evangelischen der politischen Gemeinden Grabs und Gams<br />

• Buchs, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Buchs<br />

• Sevelen, mit den Evangelischen der politischen Gemeinde Sevelen<br />

• Wartau-Gretschins, mit den Evangelischen in Weite, Fontnas, Gretschins, Oberschan, Malans, Murris und Plattis<br />

• Azmoos-Trübbach, mit den Evangelischen in Azmoos und Trübbach, miteingeschlossen diejenigen der Weiler Seidenbaum<br />

und Matug<br />

• Bad Ragaz-Pfäfers, mit den Evangelischen der politischen Gemeinden Bad Ragaz und Pfäfers<br />

Noch im Jahr des Protestantenpatents wurde in Bregenz eine evangelische Gemeinde gegründet,<br />

die damit nach Wien und Oberwart die drittälteste bestehende reformierte Gemeinde auf<br />

dem Boden des heutigen Österreichs ist. 1876 wurde eine Predigtstelle im Vorarlberger Feldkirch<br />

eingerichtet, nachdem dort bereits 1864 gegen Widerstände seitens der römischkatholischen<br />

Kirche eine Kirche und ein Friedhof errichtet worden waren. 1893 folgte eine<br />

Predigtstelle in Wien-Favoriten, 1901 eine weitere in Wien-Ottakring. 1908 wurde die Predigtstation<br />

Feldkirch eine eigenständige Gemeinde.<br />

Die Lutheraner und Evangelisch-Reformierten bilden in Vorarlberg zusammen jeweils eine<br />

Gemeinde. Die kirchliche Ordnung basiert auf Grundsätzen, die in den Bekenntnissen beider<br />

Kirchen verankert sind. So arbeiten in den Gemeinden Pfarrerin bzw. Pfarrer und Gemeindeglieder<br />

gleichberechtigt zusammen. Alle Personen, die eine Gemeinde bilden, entscheiden auf<br />

demokratischem Weg direkt oder durch die von ihnen gewählten Vertreter über das, was in<br />

der Gemeinde geschieht. Sie wählen die Pfarrerin bzw. den Pfarrer und die anderen Verantwortlichen,<br />

sie beschließen selbst über ihre Angelegenheiten.<br />

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