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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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Die Feier der Eucharistie sowie die Spendung der Krankensalbung und des Bußsakramentes<br />

bleiben dagegen den Priestern vorbehalten. In Notsituationen (wenn für eine Gemeinde auf<br />

Dauer kein Pfarrer gefunden werden kann) können die Bischöfe auch einen Diakon als Bezugsperson<br />

für eine Gemeinde einsetzen und ihm insbesondere die geistliche Leitung dieser<br />

Gemeinde übertragen.<br />

Für die Priesterweihe ist in der lateinischen Kirche der Zölibat vorgeschrieben. Die heilige<br />

Weihe, Ordination, kann gültig nur der getaufte Mann empfangen (CIC c. 1024). Damit ist<br />

die Frau von allen kirchlichen Weiheämtern (Diakonat, Priesteramt, Bischofsamt) ausgeschlossen.<br />

Da nicht nur die Sakramenten-Vollmacht, sondern auch das Lehramt und das<br />

kirchliche Leitungsamt an die Weihe gebunden sind, liegen die Leitungs-, Entscheidungs- und<br />

Lehrvollmacht allein in den Händen von Männern – und dies soll auch für alle Zeiten so bleiben,<br />

wie mehrere Verlautbarungen des kirchlichen Lehramts gegen die Frauenordination in<br />

den letzten Jahrzehnten bekräftigt haben.<br />

Die Kirche nach evangelischem Verständnis – sowohl nach lutherischer als auch reformierten<br />

Verständnis - ist von den Gemeinden her aufgebaut. Sie ist presbyterial-synodal verfasst. Der<br />

Begriff presbyterial-synodale beschreibt eine aus der reformierten Tradition des 16. Jahrhunderts<br />

stammenden Prinzips der Leitung der Kirche, demzufolge der kirchliche Leitungsauftrag<br />

bei kollegial zusammengesetzten Gremien liegen soll, in denen jeweils Theologen und Nichttheologen<br />

gleichberechtigt miteinander beraten und beschliessen.<br />

Das Anliegen des presbyterial-synodalen Systems stand von Anfang an in einem kritischen<br />

Gegensatz zur hierarchisch, bischöflich verfassten Struktur der röm.-katholischen Kirche. Die<br />

theologische Grundintension der presbyterial-synodalen Kirchenverfassung beruht auf der mit<br />

Mt. 18,15-20 begründeten Überzeugung, dass die Kirche ohne Bischöfe massgeblich von Ältesten,<br />

also Laien, mitgeleitet werden soll. Jesus Christus selbst regiert durch sein Wort die<br />

Kirche in der Weise, dass er in den Gemeinden bestimmte Dienste ausüben lässt, um so das<br />

Evangelium in vielfältiger Gestalt zu allen Menschen zu bringen. Diese Dienst und ihre Träger<br />

stehen grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander. Auf Synoden, zu denen alle Gemeinden<br />

einer Region Vertreter entsenden, sollen übergemeindliche Aufgaben und Probleme<br />

gelöst werden.<br />

Gegenwärtig sind wesentliche Grundgedanken der presbyterial-synodalen Kirchenverfassung<br />

weltweit in den evangelischen Kirchen anerkannt, auch in bischöflich geleiteten evangelischen<br />

Kirchen. Zu nennen wären hier<br />

a) Der Herr selbst leitet durch den Heiligen Geist seine Gemeinde in der Verkündigung<br />

des Wortes<br />

b) Leitung der Kirche ist von Christus gebotener Dienst an der Gemeinde als einer<br />

Gemeinschaft von bleichberechtigten Brüdern und Schwestern<br />

c) Kein Amtsträger und kein Gremium dürfen Gewalt oder Herrschaft über Mitchristen<br />

oder über andere Gemeinden ausüben.<br />

d) Kirchlich Leitungsorgane müssen immer aus ordinierten Theologen und Laien zusammengesetzt<br />

werden.<br />

In einer voll ausgebildeten presbyterial-synodalen Kirchenverfassung wiederholt sich von der<br />

Leitung der Ortgemeinde bis zur Leitung einer Landeskirche in den jeweiligen Gremien die<br />

gleiche Zusammensetzung der Kollegialorgane aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Kirche<br />

und gewählten (oder berufenen) ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern. Zwischen den Lei-<br />

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