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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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Kirche A.B. gehören in Vorarlberg vier Pfarrgemeinden an: Rankweil, Bregenz, Dornbirn und<br />

Feldkirch.<br />

Die Bezeichnung H.B. (= Helvetisches Bekenntnis; ursprünglich: H.C. = Helvetische Confession)<br />

für eine reformierte Landeskirche ist eine österreichische Besonderheit. Helvetisches<br />

Bekenntnis steht einerseits für die Tradition der Schweizer Reformation (Zwingli, Calvin,<br />

Bullinger) und andererseits für das zweite Helvetische Bekenntnis, die Glaubensschrift von<br />

Heinrich Bullinger.<br />

A.B. steht für Augsburger Bekenntnis. Sie ist die lutherische Kirche in Österreich.<br />

Die je eigenständige Evangelische Kirche H.B. und die Evangelische Kirche A.B. bilden zusammen<br />

eine Union: die Evangelische Kirche A. u. H.B in Österreich. Ihre Mitglieder sind<br />

keine natürliche Personen, sondern ausschließlich die beiden Mitgliedskirchen.<br />

Die Evangelische Kirche A.B. ist wesentlich grösser als die Evangelische Kirche H.B. Ihr<br />

gehören nach eigener Zählung 2010 310`097 Mitglieder an, der Evangelischen Kirche H.B.<br />

13`766. Die Evangelische Kirche A.B: zählt 196 Pfarrgemeinden, die Evangelische Kirche<br />

H.B. 9.<br />

Zur Konstituierung der Evangelischen Kirchen kam es 1781 durch das Toleranzpatent von<br />

Kaiser Joseph II. Damit war es Reformierten wie Lutheranern und Orthodoxen gestattet, Gottesdienste<br />

abzuhalten. Das Toleranzpatent, die Basis für die Religionsfreiheit in Österreich,<br />

war jedoch mit vielen Einschränkungen verbunden. So durften die Toleranzbethäuser von<br />

außen nicht als Kirchen erkennbar sein (Kirchturm, Glocken) und keinen straßenseitigen Eingang<br />

besitzen.<br />

Im Revolutionsjahr 1848 waren von evangelischer Seite wieder Forderungen zur Gleichstellung<br />

aller Konfessionen laut geworden. 1861 schließlich wurde unter Kaiser Franz Joseph das<br />

Protestantenpatent erlassen, das eine relative rechtliche Gleichstellung der reformierten (und<br />

lutherischen) Kirche mit der römisch-katholischen bewirkte. Neben dem Toleranzpatent von<br />

1781 und dem Protestantengesetz von 1961 war das Protestantenpatent das wichtigste Dokument,<br />

das das Verhältnis zwischen Staat und evangelischen Kirchen in Österreich regelt.<br />

Gemäss der derzeit noch gültigen Verfassung des Fürstentums <strong>Liechtenstein</strong> wird der katholischen<br />

Kirche in <strong>Liechtenstein</strong> eine besondere Rolle zugedacht. Die römisch-katholische Kirche<br />

ist im Fürstentum <strong>Liechtenstein</strong> (Art. 37 II der Landesverfassung (LV)) Landeskirche. Sie<br />

nimmt bis heute als einzige Kirche einen öffentlich-rechtlichen Status ein und geniesst den<br />

vollen Schutz des Staates. Inhalt und Umfang des Begriffs Landeskirche. bzw. die rechtliche<br />

Konsequenz dieser Eigenschaft ist in Ausführung dieser Verfassungsvorgabe nie gesetzlich<br />

konkretisiert worden. Die Bezeichnung Landeskirche bringt eine Vorrangstellung gegenüber<br />

anderen Glaubensgemeinschaften zum Ausdruck. Es wird mit anderen Worten die historisch<br />

gewachsene Stellung der römisch-katholischen Kirche im Lande augenscheinlich.<br />

Das Modell des ‚Landeskirchentums‘ ist in <strong>Liechtenstein</strong> mit der Idee des ‚katholischen Staates‘<br />

verknüpft, wonach die römisch-katholische Kirche bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts<br />

als einzige religiös-moralische Instanz gegolten hat.<br />

Den anderen Glaubensgemeinschaften kommt kein öffentlich-rechtlicher Status zu. Ihnen<br />

stehen derzeit die privatrechtlichen Organisationsformen zur Verfügung, z.B. die Form<br />

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