Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern
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auf Fragen der Verpflegung oder der Unterrichtsbefreiung bei hohen<br />
muslimischen Feiertagen;<br />
c) der Bau von Moscheen mit Minarett und die Einrichtung muslimischer<br />
Friedhöfe;<br />
d) das Anliegen der Anerkennung des Islam als öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft.<br />
Obwohl der Islam heute die zweitgrösste Religion in der Schweiz ist, wurde bislang noch keine<br />
muslimische Vereinigung als gemeinnützig anerkannt.<br />
Muslime beim Freitagsgebet<br />
In Österreich lebten 2001 339000 Musliminnen<br />
und Muslime. Neuere Angaben zur<br />
Zahl der Muslimischen Bevölkerung gibt es<br />
nicht. Die weiterhin größte Gruppe unter<br />
den 339.000 in Österreich lebenden Muslimen<br />
ist jene mit türkischer Staatsbürgerschaft<br />
(123.000), gefolgt von den Österreichern,<br />
Bosniern (64.628), Jugoslawen<br />
(21.594), Mazedoniern (10.969) und Iranern<br />
(3.774). Die meisten arabischen Muslime<br />
kommen aus Ägypten (3.541) und Tunesien<br />
(1.065).<br />
Mit der Okkupation der beiden Provinzen Bosnien und Herzegowina im Jahre 1878 kam zum<br />
ersten Mal eine kompakte muslimische Bevölkerung von über einer halben Million in den<br />
Herrschaftsbereich Österreichs.<br />
In der Zeit nach dem 1. Weltkrieg bis in die sechziger Jahre hinein war die Zahl der Muslime<br />
in Österreich äußerst gering. Es kam daher auch nie zur Bildung einer Gemeinde. Zu Beginn<br />
der sechziger Jahre waren nur rund 3.000 Muslime in Österreich anwesend, wovon etwa 500<br />
Personen ständig im Land lebten und 40 bis 50 die österreichische Staatsbürgerschaft besassen.<br />
Die stärksten islamischen Gruppen waren in Wien, Klagenfurt, Graz und Innsbruck anzutreffen.<br />
Bei den Muslimen handelte es sich zumeist um Türken und Bosnier, es befanden sich<br />
aber auch Albaner, Perser, Kurden, Mazedonier, Pomaken und Araber in Österreich. Die<br />
Mehrheit bekannte sich zum hanefitischen Ritus des sunnitischen Islam.<br />
Zunächst sollten sich die Arbeiter im Westen ja auch nur befristet aufhalten - ohne ihre Familien.<br />
Tatsächlich ist die Entwicklung jedoch anders verlaufen. Entgegen den ursprünglichen<br />
Erwartungen sind die meisten Gastarbeiter geblieben und haben ihre Familien nachkommen<br />
lassen.<br />
Der rechtliche Status der Muslime in Österreich ist europaweit einmalig. Einzig in Österreich<br />
ist der Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Anerkennung von Religionsgesellschaften<br />
ist bereits im “Anerkennungsgesetz" von 1874 geregelt. Durch das “Islamgesetz"<br />
von 1912 wurde diese Anerkennung bekräftigt und in einigen Einzelheiten erweitert.<br />
Dieses Islamgesetz stellt die Grundlage auch für die heutige rechtliche Situation der Muslime<br />
als “Körperschaft des öffentlichen Rechts" dar. Damit haben die Muslime das Recht auf<br />
konfessionelle Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen usw.), aber auch auf die Präsenz in der<br />
Öffentlichkeit wie die anderen anerkannten Religionsgemeinschaften (z.B. Militärseelsorge<br />
oder von der Öffentlichkeit bezahlten Religionsunterricht).<br />
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