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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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auf Fragen der Verpflegung oder der Unterrichtsbefreiung bei hohen<br />

muslimischen Feiertagen;<br />

c) der Bau von Moscheen mit Minarett und die Einrichtung muslimischer<br />

Friedhöfe;<br />

d) das Anliegen der Anerkennung des Islam als öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaft.<br />

Obwohl der Islam heute die zweitgrösste Religion in der Schweiz ist, wurde bislang noch keine<br />

muslimische Vereinigung als gemeinnützig anerkannt.<br />

Muslime beim Freitagsgebet<br />

In Österreich lebten 2001 339000 Musliminnen<br />

und Muslime. Neuere Angaben zur<br />

Zahl der Muslimischen Bevölkerung gibt es<br />

nicht. Die weiterhin größte Gruppe unter<br />

den 339.000 in Österreich lebenden Muslimen<br />

ist jene mit türkischer Staatsbürgerschaft<br />

(123.000), gefolgt von den Österreichern,<br />

Bosniern (64.628), Jugoslawen<br />

(21.594), Mazedoniern (10.969) und Iranern<br />

(3.774). Die meisten arabischen Muslime<br />

kommen aus Ägypten (3.541) und Tunesien<br />

(1.065).<br />

Mit der Okkupation der beiden Provinzen Bosnien und Herzegowina im Jahre 1878 kam zum<br />

ersten Mal eine kompakte muslimische Bevölkerung von über einer halben Million in den<br />

Herrschaftsbereich Österreichs.<br />

In der Zeit nach dem 1. Weltkrieg bis in die sechziger Jahre hinein war die Zahl der Muslime<br />

in Österreich äußerst gering. Es kam daher auch nie zur Bildung einer Gemeinde. Zu Beginn<br />

der sechziger Jahre waren nur rund 3.000 Muslime in Österreich anwesend, wovon etwa 500<br />

Personen ständig im Land lebten und 40 bis 50 die österreichische Staatsbürgerschaft besassen.<br />

Die stärksten islamischen Gruppen waren in Wien, Klagenfurt, Graz und Innsbruck anzutreffen.<br />

Bei den Muslimen handelte es sich zumeist um Türken und Bosnier, es befanden sich<br />

aber auch Albaner, Perser, Kurden, Mazedonier, Pomaken und Araber in Österreich. Die<br />

Mehrheit bekannte sich zum hanefitischen Ritus des sunnitischen Islam.<br />

Zunächst sollten sich die Arbeiter im Westen ja auch nur befristet aufhalten - ohne ihre Familien.<br />

Tatsächlich ist die Entwicklung jedoch anders verlaufen. Entgegen den ursprünglichen<br />

Erwartungen sind die meisten Gastarbeiter geblieben und haben ihre Familien nachkommen<br />

lassen.<br />

Der rechtliche Status der Muslime in Österreich ist europaweit einmalig. Einzig in Österreich<br />

ist der Islam als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Die Anerkennung von Religionsgesellschaften<br />

ist bereits im “Anerkennungsgesetz" von 1874 geregelt. Durch das “Islamgesetz"<br />

von 1912 wurde diese Anerkennung bekräftigt und in einigen Einzelheiten erweitert.<br />

Dieses Islamgesetz stellt die Grundlage auch für die heutige rechtliche Situation der Muslime<br />

als “Körperschaft des öffentlichen Rechts" dar. Damit haben die Muslime das Recht auf<br />

konfessionelle Einrichtungen (Krankenhäuser, Schulen usw.), aber auch auf die Präsenz in der<br />

Öffentlichkeit wie die anderen anerkannten Religionsgemeinschaften (z.B. Militärseelsorge<br />

oder von der Öffentlichkeit bezahlten Religionsunterricht).<br />

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