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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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Bischöfe wie auch die übrigen Geistlichen dürfen heiraten. Alle Gottesdienste finden in der<br />

Landessprache statt. Seit 1996 werden die Frauen zum dreigliedrigen geistlichen Amt in apostolischer<br />

Sukzession zugelassen. Die Anglikaner standen den Altkatholiken von Anfang an<br />

nahe. 1874 nahmen sie an einer von Altkatholiken in Bonn einberufenen internationalen<br />

Theologenkonferenz teil, auf der über die Wiedervereinigung der von Rom unabhängigen<br />

Kirchen gesprochen wurde. 1925 erkannten die Altkatholiken anglikanische Ordinationen an.<br />

Seit 1931 stehen sie in voller Kirchengemeinschaft mit der Kirche von England, die später auf<br />

alle Kirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft ausgedehnt wurde. Der Erzbischof von<br />

Canterbury hat einen ständigen Vertreter bei der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz.<br />

Die Utrechter Union ist der Zusammenschluss der selbstständigen altkatholischen Landeskirchen,<br />

die durch ihre Bischöfe in dieser Union vertreten sind. Grundlage ist die „Utrechter Erklärung<br />

von 1889“ und die den Kirchen gemeinsame Katholizität des Amtes und der Liturgie.<br />

Die Bischöfe mit ihren theologischen Beratern/Beraterinnen treten regelmäßig zur Internationalen<br />

Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK) zusammen, deren Präsident ex officio der<br />

Erzbischof von Utrecht ist. Die IBK ist für alle Fragen zuständig, die die Aufrechterhaltung<br />

der Gemeinschaft der altkatholischen Kirchen sowie die Beziehungen zu den anderen Kirchen<br />

betreffen, und ist befugt, im Namen der altkatholischen Kirchengemeinschaft lehramtliche<br />

Erklärungen abzugeben und Abkommen mit anderen Kirchen zu schließen. Dies kann nur im<br />

Einvernehmen der Bischöfe und nach Rücksprache jedes einzelnen Bischofs mit seiner<br />

Ortskirche geschehen. Erst nach einem solchen wechselseitigen Verfahren möglichst großer<br />

Konsensfindung und nach der Annahme durch die Gläubigen können Beschlüsse der IBK<br />

verbindlich sein und verfassungsmäßig in Kraft gesetzt werden. Daraus folgt, dass nicht in<br />

allen Kirchen der Utrechter Union Beschlüsse der IBK unbedingt in gleicher Weise und zu<br />

gleicher Zeit vollzogen werden müssen. Internationale Altkatholikenkongresse finden alle<br />

vier Jahre statt. In jedem Jahr wird eine Internationale Altkatholische Theologenkonferenz<br />

abgehalten. Darüber hinaus bestehen eine Internationale Liturgische Kommission, ein Internationales<br />

Altkatholisches Laienforum, eine Altkatholisch-Anglikanische Bischofskonferenz<br />

und eine Altkatholisch-Anglikanische Theologentagung, die allesamt der Erörterung gemeinsamer<br />

Fragen dienen.<br />

Mit Ausnahme der Altkatholischen Kirche in der Tschechischen Republik sind alle Mitgliedskirchen<br />

der Altkatholischen Bischofskonferenz Mitglieder des Ökumenischen Rates der<br />

Kirchen.<br />

Mitgliedskirchen der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz (IBK)<br />

• Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland<br />

• Altkatholische Kirche der Niederlande<br />

• Christkatholische Kirche der Schweiz<br />

• Altkatholische Kirche Österreichs<br />

• Altkatholische Kirche in der Tschechischen Republik<br />

• Polnisch-Katholische Kirche<br />

Unselbständige Kirchen und Gemeinden unter der Jurisdiktion der IBK<br />

• Altkatholische Kirche Kroatien<br />

• Mission Vieille-catholique en France<br />

• Altkatholische Kirche in Schweden und Dänemark<br />

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