Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern
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9. Altkatholische(Christ-katholische) Kirche<br />
Die Altkatholiken, in der Schweiz Christkatholiken genannt, sind eine<br />
Gruppe von Nationalkirchen, die sich zu verschiedenen Zeiten von Rom<br />
getrennt haben. Der Begriff "altkatholisch" soll zum Ausdruck bringen,<br />
dass diese Kirchen sich als ursprünglich katholisch verstehen. Die Altkatholiken<br />
setzen sich aus drei verschiedenen Kirchenzweigen zusammen:<br />
(1) die Kirche von Utrecht, die 1724 entstand, als das Domkapitel sich<br />
gegen den Widerstand Roms auf sein altes Recht zur Wahl des Erzbischofs berief; (2) die<br />
altkatholischen Kirchen in Deutschland und Österreich und die christkatholische Kirche der<br />
Schweiz, die die 1870 vom Ersten Vatikanischen Konzil formulierten Dogmen der Unfehlbarkeit<br />
und der Universaljurisdiktion des Papstes ablehnen; (3) kleinere Gruppen altkatholischer<br />
Kirchen slawischen Ursprungs. Nationale Kirchenbewegungen unter den Polen in den<br />
USA (1987) und den Kroaten (1924) haben zur Gründung der Polnischen Nationalen Kirche<br />
in Amerika und in Polen und der Altkatholischen Kirche von Kroatien geführt. Bedauerlicherweise<br />
trat die Polnische Nationale Kirche von Amerika und Kanada 2003 aus der Utrechter<br />
Union aus, da ihre Bischöfe sich nicht der Mehrheit der Internationalen Altkatholischen<br />
Bischofskonferenz anschließen konnten, die sich für die Frauenordination aussprach. Die Philippinische<br />
Unabhängige Kirche stellte 1965 die Sakramentsgemeinschaft mit den Altkatholiken<br />
her.<br />
Die Lehrgrundlage der altkatholischen Kirchen ist die Utrechter Erklärung (1889). Die Altkatholiken<br />
erkennen dieselben sieben ökumenischen Konzile an wie die östlich-orthodoxen Kirchen<br />
sowie die Lehren, die von der Kirche vor dem Großen Schisma von 1054 akzeptiert<br />
wurden. Sie halten an sieben Sakramenten fest und erkennen die apostolische Sukzession an.<br />
Ferner glauben sie an die Realpräsenz in der Eucharistie, lehnen jedoch die Transsubstantiationslehre<br />
ab, untersagen private Messen und erlauben den Empfang der Eucharistie unter einer<br />
oder beiden Gestalten.<br />
Die Verfassung der altkatholischen Kirche ist bischöflich-synodal, das heißt, die Leitung und<br />
Verwaltung der Kirche erfolgen im Zusammenwirken des Bischofs mit den in den Synodalrat<br />
gewählten Geistlichen und Laien (Frauen und Männern). Der Bischof wird von der Synode<br />
gewählt und nach der Wahl von einem altkatholischen Erzbischof oder Bischof unter Assistenz<br />
von zwei weiteren Bischöfen, die in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht. Der<br />
Bischof hat die geistliche Leitung der Kirche inne, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der<br />
Bekenntnisgrundlagen und der Liturgie. Das geistliche Amt ist dreigeteilt: Diakon/Diakonin –<br />
Priester/Priesterin – Bischof/Bischöfin. Dem Bischof steht der Synodalrat für Verwaltungsaufgaben,<br />
insbesondere für die Vermögensverwaltung, zur Seite. Bischof und Synodalrat<br />
bilden die Kirchenleitung.<br />
Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der Kirche. Stimmberechtigt sind der Bischof,<br />
die Geistlichen, die Synodalräte weltlichen Standes und die Abgeordneten der Gemeinden,<br />
die nur weltlichen Standes sein können, jeweils Frauen und Männer. Antragsberechtigt<br />
sind der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Synodalrat und die Kirchengemeinden.<br />
Den Seelsorgern in den Pfarreien steht ein Gemeindevorstand zur Seite. Die Gemeindeversammlung,<br />
das sind die volljährigen Mitglieder der Kirchengemeinde. Zu ihrem Mitbestimmungsrecht<br />
zählen u.a. die Wahl des Kirchenvorstandes, der Synodalabgeordneten und in der<br />
Regel des Pfarrers.<br />
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