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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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9. Altkatholische(Christ-katholische) Kirche<br />

Die Altkatholiken, in der Schweiz Christkatholiken genannt, sind eine<br />

Gruppe von Nationalkirchen, die sich zu verschiedenen Zeiten von Rom<br />

getrennt haben. Der Begriff "altkatholisch" soll zum Ausdruck bringen,<br />

dass diese Kirchen sich als ursprünglich katholisch verstehen. Die Altkatholiken<br />

setzen sich aus drei verschiedenen Kirchenzweigen zusammen:<br />

(1) die Kirche von Utrecht, die 1724 entstand, als das Domkapitel sich<br />

gegen den Widerstand Roms auf sein altes Recht zur Wahl des Erzbischofs berief; (2) die<br />

altkatholischen Kirchen in Deutschland und Österreich und die christkatholische Kirche der<br />

Schweiz, die die 1870 vom Ersten Vatikanischen Konzil formulierten Dogmen der Unfehlbarkeit<br />

und der Universaljurisdiktion des Papstes ablehnen; (3) kleinere Gruppen altkatholischer<br />

Kirchen slawischen Ursprungs. Nationale Kirchenbewegungen unter den Polen in den<br />

USA (1987) und den Kroaten (1924) haben zur Gründung der Polnischen Nationalen Kirche<br />

in Amerika und in Polen und der Altkatholischen Kirche von Kroatien geführt. Bedauerlicherweise<br />

trat die Polnische Nationale Kirche von Amerika und Kanada 2003 aus der Utrechter<br />

Union aus, da ihre Bischöfe sich nicht der Mehrheit der Internationalen Altkatholischen<br />

Bischofskonferenz anschließen konnten, die sich für die Frauenordination aussprach. Die Philippinische<br />

Unabhängige Kirche stellte 1965 die Sakramentsgemeinschaft mit den Altkatholiken<br />

her.<br />

Die Lehrgrundlage der altkatholischen Kirchen ist die Utrechter Erklärung (1889). Die Altkatholiken<br />

erkennen dieselben sieben ökumenischen Konzile an wie die östlich-orthodoxen Kirchen<br />

sowie die Lehren, die von der Kirche vor dem Großen Schisma von 1054 akzeptiert<br />

wurden. Sie halten an sieben Sakramenten fest und erkennen die apostolische Sukzession an.<br />

Ferner glauben sie an die Realpräsenz in der Eucharistie, lehnen jedoch die Transsubstantiationslehre<br />

ab, untersagen private Messen und erlauben den Empfang der Eucharistie unter einer<br />

oder beiden Gestalten.<br />

Die Verfassung der altkatholischen Kirche ist bischöflich-synodal, das heißt, die Leitung und<br />

Verwaltung der Kirche erfolgen im Zusammenwirken des Bischofs mit den in den Synodalrat<br />

gewählten Geistlichen und Laien (Frauen und Männern). Der Bischof wird von der Synode<br />

gewählt und nach der Wahl von einem altkatholischen Erzbischof oder Bischof unter Assistenz<br />

von zwei weiteren Bischöfen, die in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht. Der<br />

Bischof hat die geistliche Leitung der Kirche inne, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der<br />

Bekenntnisgrundlagen und der Liturgie. Das geistliche Amt ist dreigeteilt: Diakon/Diakonin –<br />

Priester/Priesterin – Bischof/Bischöfin. Dem Bischof steht der Synodalrat für Verwaltungsaufgaben,<br />

insbesondere für die Vermögensverwaltung, zur Seite. Bischof und Synodalrat<br />

bilden die Kirchenleitung.<br />

Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der Kirche. Stimmberechtigt sind der Bischof,<br />

die Geistlichen, die Synodalräte weltlichen Standes und die Abgeordneten der Gemeinden,<br />

die nur weltlichen Standes sein können, jeweils Frauen und Männer. Antragsberechtigt<br />

sind der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Synodalrat und die Kirchengemeinden.<br />

Den Seelsorgern in den Pfarreien steht ein Gemeindevorstand zur Seite. Die Gemeindeversammlung,<br />

das sind die volljährigen Mitglieder der Kirchengemeinde. Zu ihrem Mitbestimmungsrecht<br />

zählen u.a. die Wahl des Kirchenvorstandes, der Synodalabgeordneten und in der<br />

Regel des Pfarrers.<br />

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