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Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern

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gemeinsam mit der Freien Evangelischen Gemeinde (FEG) und der Pfingstmission in Buchs<br />

gefeiert. Von den Predigten, die von jungen Erwachsenen gehalten werden, produziert die<br />

GospelHouse Church Podcasts, die auf ihrer Homepage heruntergeladen und angehört werden<br />

können.<br />

Die GospelHouse Church bezeichnet sich eine „überkonfessionelle Gemeinschaft, die eine<br />

Leidenschaft für Menschen und Jesus hat. Wir lieben es Gemeinschaft zu haben und Gott mit<br />

unseren Freunden zu feiern“. Sie gehört der Evangelischen Allianz Werdenberg an.<br />

Evangelisch-reformierte Kirche Westminster Bekenntnis Rankweil<br />

Die Evangelisch-reformierte Kirche Westminster Bekenntnis hat Ende 1998 in Rankweil ihre<br />

Türen geöffnet. Sie bezeugt ihren Glauben in der Bindung an den Heidelberger Katechismus<br />

von 1563 und das Westminster Bekenntnis von 1647, einschliesslich der Theologischen Erklärungen.<br />

Die Kirchenverfassung vom 18. Februar 2003 enthält die wesentlichen Grundsätze<br />

über den Aufbau und die Organisation der Kirche. Neben der Kirche in Rankweil gibt es zwei<br />

weitere Gemeinden: Neuhofen a. d. Krems (seit 1984) und Wien (seit 2009) in Österreich und<br />

zwei Gemeinden: Basel (seit 2008) und Winterthur (seit 2005) in der Schweiz.<br />

Die evangelisch-reformierte Kirche Westminster setzt sich für eine konsequente Trennung<br />

von Kirche und Staat ein. Kein Presbyter darf neben seinem geistlichen ein politisches Amt<br />

ausführen und einer politischen Partei angehören. Es werden keine Kirchenbeiträge festgelegt.<br />

Niemand ist durch seine Kirchenzugehörigkeit von Rechts wegen verpflichtet, eine Zahlung<br />

zu leisten. Die Gemeindemitglieder beteiligen sich an der Finanzierung der Gemeindekosten<br />

mit freiwilligen Beiträgen, die sie selbst bestimmen. Sie orientieren sich in ihrem Gewissen<br />

an dem Vorbild, das die Heilige Schrift unter dem Begriff des „Zehnten“ nahelegt.<br />

Über die Aufnahme von Gemeindegliedern entscheidet das Presbyterium. Ohne Taufe ist keine<br />

Aufnahme möglich, wobei die trinitarische Taufe anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />

in der Regel anerkannt wird.<br />

Kein Amtsträger darf über andere Amtsträger, kein Gemeindeglied über ein anderes Gemeindeglied,<br />

keine Gemeinde über eine andere Gemeinde Vorrang beanspruchen. Die Gemeinde<br />

sucht die Träger des geistlichen Amtes aus ihren eigenen Reihen. Die Ordination zum geistlichen<br />

Amt findet unter Handauflegung in einem Gottesdienst vor der versammelten Gemeinde<br />

statt. Sie wird durch ein Mitglied des Dekanatsrates vollzogen und beurkundet. Zugang zur<br />

Ordination haben nur Männer.<br />

Jede Gemeinde ist in ihrer Willensbildung und Beschlussfassung auf Eigenverantwortung<br />

angelegt, verwaltet sich geistlich, organisatorisch und finanziell selbst. Die Gemeindeversammlung<br />

berät und/oder beschliesst über jene Bereiche, die für das Gemeindeleben von herausragender<br />

Bedeutung sind wie: über Aktivitäten, in die alle eingebunden werden, über den<br />

Jahresplan, den Jahreshaushalt, besondere finanzielle Vorhaben, die Einstellung von kirchlichen<br />

Angestellten, die Wahl der geistlichen Amtsträger und deren Hilfsdienste, die Berufung<br />

von Pastoralassistenten/innen, die Einrichtung von Predigtstationen und die Gründung von<br />

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