Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern
Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern
Bericht (pdf) - Liechtenstein-Institut, Bendern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gemeinsam mit der Freien Evangelischen Gemeinde (FEG) und der Pfingstmission in Buchs<br />
gefeiert. Von den Predigten, die von jungen Erwachsenen gehalten werden, produziert die<br />
GospelHouse Church Podcasts, die auf ihrer Homepage heruntergeladen und angehört werden<br />
können.<br />
Die GospelHouse Church bezeichnet sich eine „überkonfessionelle Gemeinschaft, die eine<br />
Leidenschaft für Menschen und Jesus hat. Wir lieben es Gemeinschaft zu haben und Gott mit<br />
unseren Freunden zu feiern“. Sie gehört der Evangelischen Allianz Werdenberg an.<br />
Evangelisch-reformierte Kirche Westminster Bekenntnis Rankweil<br />
Die Evangelisch-reformierte Kirche Westminster Bekenntnis hat Ende 1998 in Rankweil ihre<br />
Türen geöffnet. Sie bezeugt ihren Glauben in der Bindung an den Heidelberger Katechismus<br />
von 1563 und das Westminster Bekenntnis von 1647, einschliesslich der Theologischen Erklärungen.<br />
Die Kirchenverfassung vom 18. Februar 2003 enthält die wesentlichen Grundsätze<br />
über den Aufbau und die Organisation der Kirche. Neben der Kirche in Rankweil gibt es zwei<br />
weitere Gemeinden: Neuhofen a. d. Krems (seit 1984) und Wien (seit 2009) in Österreich und<br />
zwei Gemeinden: Basel (seit 2008) und Winterthur (seit 2005) in der Schweiz.<br />
Die evangelisch-reformierte Kirche Westminster setzt sich für eine konsequente Trennung<br />
von Kirche und Staat ein. Kein Presbyter darf neben seinem geistlichen ein politisches Amt<br />
ausführen und einer politischen Partei angehören. Es werden keine Kirchenbeiträge festgelegt.<br />
Niemand ist durch seine Kirchenzugehörigkeit von Rechts wegen verpflichtet, eine Zahlung<br />
zu leisten. Die Gemeindemitglieder beteiligen sich an der Finanzierung der Gemeindekosten<br />
mit freiwilligen Beiträgen, die sie selbst bestimmen. Sie orientieren sich in ihrem Gewissen<br />
an dem Vorbild, das die Heilige Schrift unter dem Begriff des „Zehnten“ nahelegt.<br />
Über die Aufnahme von Gemeindegliedern entscheidet das Presbyterium. Ohne Taufe ist keine<br />
Aufnahme möglich, wobei die trinitarische Taufe anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften<br />
in der Regel anerkannt wird.<br />
Kein Amtsträger darf über andere Amtsträger, kein Gemeindeglied über ein anderes Gemeindeglied,<br />
keine Gemeinde über eine andere Gemeinde Vorrang beanspruchen. Die Gemeinde<br />
sucht die Träger des geistlichen Amtes aus ihren eigenen Reihen. Die Ordination zum geistlichen<br />
Amt findet unter Handauflegung in einem Gottesdienst vor der versammelten Gemeinde<br />
statt. Sie wird durch ein Mitglied des Dekanatsrates vollzogen und beurkundet. Zugang zur<br />
Ordination haben nur Männer.<br />
Jede Gemeinde ist in ihrer Willensbildung und Beschlussfassung auf Eigenverantwortung<br />
angelegt, verwaltet sich geistlich, organisatorisch und finanziell selbst. Die Gemeindeversammlung<br />
berät und/oder beschliesst über jene Bereiche, die für das Gemeindeleben von herausragender<br />
Bedeutung sind wie: über Aktivitäten, in die alle eingebunden werden, über den<br />
Jahresplan, den Jahreshaushalt, besondere finanzielle Vorhaben, die Einstellung von kirchlichen<br />
Angestellten, die Wahl der geistlichen Amtsträger und deren Hilfsdienste, die Berufung<br />
von Pastoralassistenten/innen, die Einrichtung von Predigtstationen und die Gründung von<br />
134