27.04.2014 Aufrufe

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Nach § 6 IfSG s<strong>in</strong>d u.a. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung <strong>und</strong> der Tod an bestimmten<br />

Infektionskrankheiten bzw. nach § 7 der Nachweis bestimmter Infektionserreger meldepflichtig.<br />

Insbesondere ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, das<br />

Auftreten bzw. den Verdacht der <strong>in</strong> § 6 Abs.1 <strong>und</strong> Abs. 2 IfSG genannten Erkrankungen<br />

bzw. der Leiter des diagnostizierenden Labors die <strong>in</strong> § 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 IfSG verzeichneten<br />

Erreger unverzüglich dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt namentlich zu melden.<br />

In E<strong>in</strong>richtungen der stationären Pflege s<strong>in</strong>d nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG auch die Leiter<br />

der E<strong>in</strong>richtung bzw. nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG auch die Angehörigen e<strong>in</strong>es anderen<br />

Pflegeberufs, der <strong>für</strong> die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung e<strong>in</strong>e<br />

staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert (z.B. Altenpfleger<strong>in</strong>) zur Meldung<br />

bzw. Mitteilung an das Ges<strong>und</strong>heitsamt verpflichtet. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere bei<br />

Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod an e<strong>in</strong>er Krankheit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1<br />

IfSG sowie bei Verdacht auf <strong>und</strong> Erkrankung an e<strong>in</strong>er mikrobiell bed<strong>in</strong>gten Lebensmittelvergiftung<br />

oder an e<strong>in</strong>er akuten <strong>in</strong>fektiösen Gastroenteritis nach & 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG,<br />

wenn e<strong>in</strong>e Person betroffen ist, die e<strong>in</strong>e Tätigkeit im S<strong>in</strong>ne des § 42 Abs. 1 IfSG ausübt<br />

(Umgang mit Lebensmitteln) oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten,<br />

bei denen e<strong>in</strong> epidemischer Zusammenhang wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird.<br />

Nach § 6 Abs. 1. Nr. 5 IfSG gilt dies ebenso <strong>für</strong> das Auftreten e<strong>in</strong>er bedrohlichen Krankheit<br />

oder von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen e<strong>in</strong> epidemischer<br />

Zusammenhang wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird, wenn dies auf e<strong>in</strong>e schwerwiegende<br />

Gefahr <strong>für</strong> die Allgeme<strong>in</strong>heit h<strong>in</strong>weist <strong>und</strong> Krankheitserreger als Ursache <strong>in</strong> Betracht<br />

kommen, die nicht <strong>in</strong> § 7 IfSG genannt s<strong>in</strong>d. Wenn dem Leiter der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> Nachweis<br />

vorliegt, dass der gleiche Sachverhalt bereits gemeldet wurde, entfällt die Meldepflicht<br />

(§ 8 Abs. 3 IfSG).<br />

Das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen e<strong>in</strong> epidemischer Zusammenhang<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird, muss gemäß § 6 Abs. 3 IfSG dem Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

als Ausbruch nicht namentlich gemeldet werden, um den öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> ggf. e<strong>in</strong>en beratenden Krankenhaushygieniker so früh wie möglich<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

7.4 Schutzimpfungen<br />

Den besten Schutz vor vielen Infektionskrankheiten bieten Impfungen. Sie können zum<br />

e<strong>in</strong>en den Impfl<strong>in</strong>g selbst vor Infektion, Erkrankung <strong>und</strong> Tod schützen, führen andererseits<br />

beim Erreichen hoher Durchimpfungsraten <strong>in</strong> der Bevölkerung (> 90 %) durch Herdenimmunität<br />

auch zum Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit.<br />

7.4.1 Personal<br />

Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 ArbMedVV mit Anhang Teil 2 <strong>und</strong> gemäß § 15 BioStoffV<br />

vor Aufnahme der Tätigkeit e<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen.<br />

Besteht ke<strong>in</strong> ausreichender Immunschutz, ist dem Beschäftigten e<strong>in</strong>e Impfung (möglich<br />

<strong>für</strong> Hepatitis B) anzubieten.<br />

Die wirksamen <strong>in</strong> Deutschland zugelassenen Impfstoffe werden vom Paul-Ehrlich-Institut<br />

veröffentlicht (www.pei.de), die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

(STIKO) s<strong>in</strong>d unter www.rki.de zu f<strong>in</strong>den.<br />

Die Beschäftigten sollten darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, den Impfschutz <strong>für</strong> Diphtherie <strong>und</strong><br />

Tetanus regelmäßig auffrischen zu lassen.<br />

Seite 21 von 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!