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Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

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Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

3.4 Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten <strong>und</strong> Pflegeartikeln<br />

Gemäß Mediz<strong>in</strong>produktegesetz (MPG) <strong>und</strong> Mediz<strong>in</strong>produktebetreiberverordnung (MPBetreibV)<br />

ist die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung<br />

kommenden Mediz<strong>in</strong>produkten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit<br />

geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren<br />

nachvollziehbar gewährleistet ist <strong>und</strong> die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit von Patienten, Anwendern<br />

oder Dritten nicht gefährdet wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist <strong>für</strong> diese Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

e<strong>in</strong>e detaillierte Aufbereitungsvorschrift mit Festlegung von Verantwortlichkeit <strong>und</strong><br />

Verfahrenskontrollen zu erarbeiten. Instrumentenaufbereitung e<strong>in</strong>schließlich Sterilisation<br />

ist nur von sachk<strong>und</strong>igem Personal auszuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Für aufzubereitende Mediz<strong>in</strong>produkte oder Gruppen von Mediz<strong>in</strong>produkten ist e<strong>in</strong>e Risikobewertung<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>stufung nach den Empfehlungen der KRINKO durchzuführen.<br />

Diese erfolgt entsprechend der Art der Anwendung <strong>in</strong> unkritisch, semikritisch <strong>und</strong> kritisch<br />

sowie nach Anforderung an die Aufbereitung <strong>in</strong> A (ohne besondere Anforderungen an die<br />

Aufbereitung) <strong>und</strong> B (mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung).<br />

Können die o. g. Anforderungen nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, wird <strong>für</strong> steril anzuwendende<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte die Verwendung von E<strong>in</strong>malprodukten empfohlen.<br />

Für die Des<strong>in</strong>fektion s<strong>in</strong>d vor allem aus Gründen der Verfahrenssicherheit, der Arbeitserleichterung<br />

<strong>und</strong> des Personalschutzes thermische <strong>und</strong> chemisch-thermische Verfahren <strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsgeräten (RDG) anstelle manueller Aufbereitung zu bevorzugen.<br />

Bei der Sterilisation s<strong>in</strong>d Verpackungen entsprechend dem angewandten Verfahren zu<br />

verwenden. E<strong>in</strong>e Setverpackung (anwendungsgerechte Sets) ist zu bevorzugen. Die vorgeschriebene<br />

Kennzeichnung <strong>und</strong> Dokumentation ist vorzunehmen (z.B. Inhalt, Charge,<br />

Sterilisierdatum).<br />

Die Lagerfristen <strong>für</strong> Sterilgut nach DIN 58953:2010, Teil 8 s<strong>in</strong>d zu beachten:<br />

Lagerfristen<br />

Lagerung<br />

Lagerung<br />

Verpackung von selbst hergestelltem Sterilgut* von <strong>in</strong>dustriell hergestelltem Sterilgut<br />

ungeschützt geschützt** ungeschützt geschützt**<br />

E<strong>in</strong>fachverpackung<br />

oder<br />

Zweifachverpackung<br />

Ver-<br />

alsbaldiger<br />

brauch***<br />

6 Monate alsbaldiger Verbrauch***<br />

6 Monate<br />

Lagerverpackung entfällt nach Herstellerangaben, i. d. R. 5 Jahre<br />

* DIN-gerechte Sterilisierverpackung<br />

** <strong>in</strong> Schränken oder Schubladen<br />

*** <strong>in</strong>nerhalb von 48 St<strong>und</strong>en<br />

Für Sterilgutconta<strong>in</strong>er gilt die DIN 58953:2010 Teil 9. Die Lagerfrist beträgt <strong>in</strong> der Regel 6<br />

Monate.<br />

Die Entnahme des Sterilguts hat unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen unmittelbar vor dem Gebrauch<br />

zu erfolgen.<br />

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