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8 Nr. 521<br />

Art. 22<br />

Titel<br />

Die verliehenen Titel lauten<br />

a. «Master of Science Hochschule Luzern/FHZ in [Bezeichnung der Richtung]» (Abkürzung:<br />

MSc Hochschule Luzern/FHZ) oder<br />

b. «Master of Arts Hochschule Luzern/FHZ in [Bezeichnung der Richtung]» (Abkürzung:<br />

MA Hochschule Luzern/FHZ).<br />

4. Lehrdiplom für Maturitätsschulen<br />

Art. 23 Ausbildung<br />

1<br />

Die Ausbildung zur Lehrbefähigung an den Maturitätsschulen an der Hochschule Luzern<br />

umfasst fachdidaktische, erziehungswissenschaftliche und berufspraktische Ausbildungsinhalte<br />

im Umfang von 60 ECTS-Credits.<br />

2<br />

Die Studienziele, die Studieninhalte, die Struktur der Studiengänge, die Anzahl ECTS-<br />

Credits pro Ausbildungsbereich, die Qualifikation der Studierenden und der Praxislehrpersonen,<br />

die Verbindung von Theorie und Praxis sowie Lehre und Forschung wie auch<br />

die Möglichkeiten des teilzeitlichen Studiums regeln die Departemente in ihren Studienreglementen<br />

und ihren Studienführern.<br />

3<br />

Die Departemente regeln die Studiengänge, die in Zusammenarbeit mit einer oder<br />

mehreren anderen Hochschulen durchgeführt werden, in separaten Vereinbarungen.<br />

Art. 24 Zulassung<br />

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen<br />

an der Hochschule Luzern sind<br />

a. eine anerkannte gymnasiale Maturität oder ein Primarlehrdiplom,<br />

b. ein Bachelordiplom oder ein gleichwertiger Hochschulabschluss sowie<br />

c. das Bestehen einer Eignungsprüfung.<br />

Art. 25 Lehrbefähigung und Berufsqualifikation<br />

1<br />

Die erfolgreich absolvierte Lehrdiplom-Ausbildung führt erst in Kombination mit einer<br />

erfolgreich absolvierten fachwissenschaftlichen Ausbildung auf Masterstufe zur Lehrbefähigung<br />

an Maturitätsschulen.<br />

2<br />

Die Berufsqualifikation setzt sowohl den Erwerb eines Lehr- wie auch eines Masterdiploms<br />

voraus, wobei der Masterabschluss zuvor oder gleichzeitig mit der Lehrdiplom-<br />

Ausbildung absolviert werden muss.

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