Erlass (PDF)
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Nr. 521 15<br />
Anhang 1<br />
Voraussetzungen für die Zulassung<br />
zur Bachelorausbildung an der Hochschule Luzern –<br />
Technik und Architektur<br />
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr der Bachelorausbildung gelten:<br />
a. eine abgeschlossene einschlägige Berufslehre mit anerkannter Berufsmaturität,<br />
b. eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufslehre mit anerkannter Berufsmaturität<br />
und mindestens ein Jahr Berufspraxis in einem einschlägigen Beruf,<br />
c. eine anerkannte gymnasiale Maturität und mindestens ein Jahr Berufspraxis in einem<br />
einschlägigen Beruf,<br />
d. der Abschluss einer Technikerschule im entsprechenden Fachgebiet oder<br />
e. eine andere gleichwertige, das heisst mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe<br />
II, mehrjährige Berufspraxis auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung<br />
und ein erfolgreiches Absolvieren des Zulassungsstudiums der Hochschule Luzern –<br />
Technik und Architektur.<br />
Dem Zulassungsstudium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung für eine andere Schweizer<br />
Fachhochschule technischer Ausrichtung gleichgestellt, sofern diese das Niveau einer<br />
Berufsmaturitätsprüfung erreicht.