27.04.2014 Aufrufe

Erlass (PDF)

Erlass (PDF)

Erlass (PDF)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 521 15<br />

Anhang 1<br />

Voraussetzungen für die Zulassung<br />

zur Bachelorausbildung an der Hochschule Luzern –<br />

Technik und Architektur<br />

Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr der Bachelorausbildung gelten:<br />

a. eine abgeschlossene einschlägige Berufslehre mit anerkannter Berufsmaturität,<br />

b. eine abgeschlossene nicht einschlägige Berufslehre mit anerkannter Berufsmaturität<br />

und mindestens ein Jahr Berufspraxis in einem einschlägigen Beruf,<br />

c. eine anerkannte gymnasiale Maturität und mindestens ein Jahr Berufspraxis in einem<br />

einschlägigen Beruf,<br />

d. der Abschluss einer Technikerschule im entsprechenden Fachgebiet oder<br />

e. eine andere gleichwertige, das heisst mindestens dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe<br />

II, mehrjährige Berufspraxis auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung<br />

und ein erfolgreiches Absolvieren des Zulassungsstudiums der Hochschule Luzern –<br />

Technik und Architektur.<br />

Dem Zulassungsstudium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung für eine andere Schweizer<br />

Fachhochschule technischer Ausrichtung gleichgestellt, sofern diese das Niveau einer<br />

Berufsmaturitätsprüfung erreicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!