Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen 120.4 - LexFind
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<strong>Personensicherheitsprüfungen</strong><br />
<strong>120.4</strong><br />
6. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler<br />
Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden<br />
muss<br />
Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Funktionen muss eine Personensicherheitsprüfung<br />
durchgeführt werden, wenn internationale Informationsschutzabkommen oder<br />
andere internationale Abkommen eine solche vorsehen. Dies kann dann der Fall<br />
sein, wenn <strong>die</strong> betreffende Person Zugang zu im Ausland als klassifiziert geltenden<br />
Informationen oder militärischen Sperrzonen erhalten soll.<br />
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