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Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen 120.4 - LexFind

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<strong>Personensicherheitsprüfungen</strong><br />

<strong>120.4</strong><br />

6. Funktionen, für deren Ausübung aufgrund internationaler<br />

Abkommen eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden<br />

muss<br />

Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Funktionen muss eine Personensicherheitsprüfung<br />

durchgeführt werden, wenn internationale Informationsschutzabkommen oder<br />

andere internationale Abkommen eine solche vorsehen. Dies kann dann der Fall<br />

sein, wenn <strong>die</strong> betreffende Person Zugang zu im Ausland als klassifiziert geltenden<br />

Informationen oder militärischen Sperrzonen erhalten soll.<br />

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