1.7.10.6 Schadloserklärung und Kraftloserklärung + ... - Lernender.ch
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Ablauf einer <strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong><br />
K<strong>und</strong>e meldet Verlust des<br />
Sparheftes an die Bank<br />
z.B. Sperrung des Sparheftes<br />
K<strong>und</strong>e unterzei<strong>ch</strong>net<br />
<strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong>. Ausstellung<br />
eines neuen Sparheftes.<br />
Die <strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong> findet auf verlorene Namensparhefte <strong>und</strong> Coupons Anwendung.<br />
Im OR geregelt. Dana<strong>ch</strong> ist er zahlende S<strong>ch</strong>uldner bere<strong>ch</strong>tigt, vom Gläubiger die Abgabe<br />
einer ordnungsgemäss beglaubigten Erklärung zu verlangen, in der die <strong>Kraftloserklärung</strong><br />
des Wertpapiers <strong>und</strong> das Erlös<strong>ch</strong>en der S<strong>ch</strong>uld festgehalten sind.<br />
Wertpapiere sind Urk<strong>und</strong>en, mit denen ein Re<strong>ch</strong>t derart verknüpft ist, dass es<br />
ohne Urk<strong>und</strong>e weder geltend gema<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> auf andere übertragen werden kann.<br />
Verjährung von Wertpapierforderungen<br />
Fälligkeit<br />
Fälligkeit einer S<strong>ch</strong>uld bedeutet, dass die Forderung an diesem Tag zu beglei<strong>ch</strong>en ist. Die<br />
Fälligkeit ist also der Zeitpunkt, an dem die Zahlung geleistet oder gefordert werden<br />
kann.<br />
Verjährung<br />
Sobald eine S<strong>ch</strong>uld verjährt ist, kann sie vom Gläubiger ni<strong>ch</strong>t mehr zwangsweise<br />
eingezogen werden. Der S<strong>ch</strong>uldner seinerseits ist na<strong>ch</strong> Eintritt der Verjährung ni<strong>ch</strong>t mehr<br />
zur Zahlung verpfli<strong>ch</strong>tet. Es ist ihm jedo<strong>ch</strong> freigestellt, ob er zahlt oder ni<strong>ch</strong>t.<br />
6 Monate 5 Jahre 10 Jahre<br />
Checkforderung na<strong>ch</strong> Ablauf<br />
der Vorlegungsfrist<br />
Ein Check wurde in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz am 10. Juni 2001<br />
ausgestellt. Die<br />
Verjährungsfrist läuft bis am<br />
17. Dezember 2001 (8 Tage<br />
+ 6 Monate)<br />
Zins- <strong>und</strong><br />
Dividendenforderungen ab<br />
Fälligkeitsdatum<br />
Dividende einer Aktie<br />
Der Dividendencoupon der<br />
Nestlé-Aktien war am 22.<br />
April 2001 zur Zahlung<br />
fällig. Die Verjährungsfrist<br />
läuft bis am 22. April 2006.<br />
Kapitalforderungen ab<br />
Fälligkeitsdatum<br />
Kapitalforderung aus einer<br />
Kassenobligation (Nennwert)<br />
Die Laufzeit einer<br />
Kassenobligation läuft bis<br />
am 30. Juni 2002. Die<br />
Verjährungsfrist läuft bis 30.<br />
Juni 2012<br />
Beteiligungspapiere haben keinen Verfall <strong>und</strong> kennen für die Kapitalforderung keine<br />
Verjährungsfristen.<br />
Keine Verjährung gibt es für S<strong>ch</strong>uldbriefe, denn dur<strong>ch</strong> ein Gr<strong>und</strong>pfand (Land, Gebäude)<br />
gesi<strong>ch</strong>erte Forderungen können ni<strong>ch</strong>t verjähren.