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1.7.10.6 Schadloserklärung und Kraftloserklärung + ... - Lernender.ch

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<strong>Lernender</strong>.<strong>ch</strong> – Das Infoportal für Lernende<br />

<strong>1.7.10.6</strong> <strong>Kraftloserklärung</strong>en <strong>und</strong> Verjährungsfristen<br />

darstellen<br />

Wird ein Wertpapier gestohlen, verliert der betreffende Gläubiger au<strong>ch</strong> die mit der<br />

Urk<strong>und</strong>e verb<strong>und</strong>enen Re<strong>ch</strong>te. Der S<strong>ch</strong>uldner zahlt nun evt. an eine andere Person. Der<br />

re<strong>ch</strong>tmässige Eigentümer kann ein Wertpapier für kraftlos erklären lassen.<br />

Es gibt 2 Arten<br />

<strong>Kraftloserklärung</strong><br />

(geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Amortisation)<br />

Eigenheiten Wertpapier muss dur<strong>ch</strong> den Ri<strong>ch</strong>ter<br />

kraftlos erklärt werden.<br />

<strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong><br />

(private Amortisation)<br />

Bank zahlt die Forderung, hält si<strong>ch</strong><br />

aber mit der Erklärung s<strong>ch</strong>adlos.<br />

Dauer Mind. 6 Monate Sofort mögli<strong>ch</strong><br />

Kosten<br />

Beispiele<br />

Ca. 700-1000 CHF<br />

Inhaberpapiere<br />

Orderpapiere<br />

Kassenobligation<br />

Geringe Bankgebühren<br />

Namensparheft<br />

Coupons<br />

Ablauf einer <strong>Kraftloserklärung</strong><br />

Gesu<strong>ch</strong> um<br />

<strong>Kraftloserklärung</strong><br />

(an Ri<strong>ch</strong>ter)<br />

Ablehnung des<br />

Gesu<strong>ch</strong>s<br />

Bewilligung des Gesu<strong>ch</strong>s<br />

Dreimalige Aufforderung zur<br />

Vorlage in SHAB (Frist für die<br />

Vorlage des Wertpapiers 6<br />

Monate)<br />

Keine Vorlage des vermissten<br />

Wertpapiers (beim Ri<strong>ch</strong>ter)<br />

Vorlage des vermissten<br />

Wertpapiers<br />

<strong>Kraftloserklärung</strong> dur<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>ter<br />

<strong>und</strong> Bekanntgabe im SHAB<br />

Klage auf Herausgabe<br />

innert bestimmter Frist<br />

Zahlung der S<strong>ch</strong>uld<br />

(ohne Vorlage des<br />

Wertpapiers)<br />

Ausstellung<br />

eines neuen<br />

Wertpapiertitels<br />

Die <strong>Kraftloserklärung</strong> kann nur von der Person verlangt werden, wel<strong>ch</strong>e zur Zeit des<br />

Verlustes am Wertpapier bere<strong>ch</strong>tigt war.


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Ablauf einer <strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong><br />

K<strong>und</strong>e meldet Verlust des<br />

Sparheftes an die Bank<br />

z.B. Sperrung des Sparheftes<br />

K<strong>und</strong>e unterzei<strong>ch</strong>net<br />

<strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong>. Ausstellung<br />

eines neuen Sparheftes.<br />

Die <strong>S<strong>ch</strong>adloserklärung</strong> findet auf verlorene Namensparhefte <strong>und</strong> Coupons Anwendung.<br />

Im OR geregelt. Dana<strong>ch</strong> ist er zahlende S<strong>ch</strong>uldner bere<strong>ch</strong>tigt, vom Gläubiger die Abgabe<br />

einer ordnungsgemäss beglaubigten Erklärung zu verlangen, in der die <strong>Kraftloserklärung</strong><br />

des Wertpapiers <strong>und</strong> das Erlös<strong>ch</strong>en der S<strong>ch</strong>uld festgehalten sind.<br />

Wertpapiere sind Urk<strong>und</strong>en, mit denen ein Re<strong>ch</strong>t derart verknüpft ist, dass es<br />

ohne Urk<strong>und</strong>e weder geltend gema<strong>ch</strong>t no<strong>ch</strong> auf andere übertragen werden kann.<br />

Verjährung von Wertpapierforderungen<br />

Fälligkeit<br />

Fälligkeit einer S<strong>ch</strong>uld bedeutet, dass die Forderung an diesem Tag zu beglei<strong>ch</strong>en ist. Die<br />

Fälligkeit ist also der Zeitpunkt, an dem die Zahlung geleistet oder gefordert werden<br />

kann.<br />

Verjährung<br />

Sobald eine S<strong>ch</strong>uld verjährt ist, kann sie vom Gläubiger ni<strong>ch</strong>t mehr zwangsweise<br />

eingezogen werden. Der S<strong>ch</strong>uldner seinerseits ist na<strong>ch</strong> Eintritt der Verjährung ni<strong>ch</strong>t mehr<br />

zur Zahlung verpfli<strong>ch</strong>tet. Es ist ihm jedo<strong>ch</strong> freigestellt, ob er zahlt oder ni<strong>ch</strong>t.<br />

6 Monate 5 Jahre 10 Jahre<br />

Checkforderung na<strong>ch</strong> Ablauf<br />

der Vorlegungsfrist<br />

Ein Check wurde in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz am 10. Juni 2001<br />

ausgestellt. Die<br />

Verjährungsfrist läuft bis am<br />

17. Dezember 2001 (8 Tage<br />

+ 6 Monate)<br />

Zins- <strong>und</strong><br />

Dividendenforderungen ab<br />

Fälligkeitsdatum<br />

Dividende einer Aktie<br />

Der Dividendencoupon der<br />

Nestlé-Aktien war am 22.<br />

April 2001 zur Zahlung<br />

fällig. Die Verjährungsfrist<br />

läuft bis am 22. April 2006.<br />

Kapitalforderungen ab<br />

Fälligkeitsdatum<br />

Kapitalforderung aus einer<br />

Kassenobligation (Nennwert)<br />

Die Laufzeit einer<br />

Kassenobligation läuft bis<br />

am 30. Juni 2002. Die<br />

Verjährungsfrist läuft bis 30.<br />

Juni 2012<br />

Beteiligungspapiere haben keinen Verfall <strong>und</strong> kennen für die Kapitalforderung keine<br />

Verjährungsfristen.<br />

Keine Verjährung gibt es für S<strong>ch</strong>uldbriefe, denn dur<strong>ch</strong> ein Gr<strong>und</strong>pfand (Land, Gebäude)<br />

gesi<strong>ch</strong>erte Forderungen können ni<strong>ch</strong>t verjähren.

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