September 2013 - PDF - Gemeinde Leoben
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Wirtschaft<br />
Neues Wohnen<br />
Sehr gelungene und umsichtige Sanierung von<br />
Wohnhäusern in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf<br />
Im April 2010 hat die Obersteirische Wohnstätten-Genossenschaft<br />
(OWG) zwei Häuser<br />
in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf von den ÖBB gekauft,<br />
die sich gegenüber dem ehemaligen<br />
Hallenbad befinden. Die Häuser waren damals<br />
heruntergekommen und die Substandardwohnungen<br />
standen großteils leer.<br />
Sanierung. Die OWG ging sofort daran, die<br />
baulichen Schmuckkästchen aus ihrem<br />
Dornröschenschlaf zu wecken und sanierte<br />
die Arbeiterhäuser unter Bedachtnahme<br />
auf die alte Bausubstanz und die Stilelemente<br />
der Ursprungszeit. So wurden aus 60<br />
Substandardwohnungen 33 modernste<br />
und schöne Heimstätten.<br />
Übergabe. Kürzlich fand die Übergabe der<br />
Schlüssel zu den neuen Wohnungen im Objekt<br />
Alois Edlinger-Gasse 18-26 an die neuen<br />
Mieter statt. Bürgermeister Matthias<br />
Konrad, der die Übergabe vornahm, betonte<br />
die gelungene Sanierung und die gute<br />
Neues Wohnen in alten Mauern: Gelungene Sanierung in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf<br />
Infrastruktur des Stadtteils. „Leitendorf, das<br />
ist Wohnen, Schule, Einkaufen; in 15 Minuten<br />
ist man zu Fuß am Hauptplatz. Ich beglückwünsche<br />
alle, die hier eine schöne<br />
neue Wohnung beziehen – neue Wohnungen<br />
bedeuten auch neue Lebensqualität“,<br />
so Konrad.<br />
Auch NRAbg. Andrea Gessl-Ranftl und<br />
LAbg. Anton Lang sowie weitere Ehrengäste<br />
gratulierten herzlich.<br />
Bezug. Noch zur selben Stunde begannen<br />
die ersten Mieter mit dem Bezug ihrer neuen<br />
Wohnung.<br />
KK<br />
Private Grundstücksveräußerungen<br />
Horst Prasthofer ist Wirtschaftstreuhänder<br />
und Steuerberater in <strong>Leoben</strong>.<br />
Seit dem 1. April 2012 gelten für Veräußerungen<br />
von privaten Grundstücken<br />
gänzlich neue Regelungen. So wurde die<br />
Wilke<br />
alte Spekulationsfrist von zehn Jahren abgeschafft,<br />
wodurch seither sämtliche Veräußerungen<br />
der Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />
Lediglich der Hauptwohnsitz und<br />
selbst hergestellte Gebäude sind davon<br />
ausgenommen.<br />
Steuerhöhe. Einkünfte aus der Veräußerung<br />
von Grundstücken unterliegen seither<br />
dem besonderen Steuersatz von 25 % und<br />
sind somit endbesteuert, das heißt, sie werden<br />
nicht mit dem restlichen Einkommen<br />
zusammengerechnet und erhöhen somit<br />
nicht die Progression.<br />
Gewinn. Unterschieden wird bei der Veräußerung<br />
zwischen Alt-Grundstücken (Anschaffung<br />
vor dem 31. März 2002) und Neu-<br />
Grundstücken (Anschaffung nach dem 31.<br />
März 2002). Besteuert wird grundsätzlich<br />
der Veräußerungsgewinn, also die Differenz<br />
zwischen den Anschaffungskosten und<br />
dem Veräußerungserlös. Der Veräußerungserlös<br />
ist immer in tatsächlicher Höhe anzusetzen.<br />
Für die davon abzuziehenden Anschaffungskosten<br />
wird wie folgt<br />
unterschieden: Neu-Grundstücke: Veräußerungserlös<br />
abzüglich tatsächliche Anschaffungskosten;<br />
Alt-Grundstücke: Veräußerungserlös<br />
abzüglich pauschaler Wert für<br />
die Anschaffungskosten. Der entstehende<br />
Veräußerungsgewinn wird sodann mit 25 %<br />
besteuert.<br />
Dr. Horst Prasthofer<br />
Wirtschaftstreuhänder<br />
und Steuerberater<br />
8 Stadtmagazin LEOBEN <strong>September</strong> <strong>2013</strong>