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September 2013 - PDF - Gemeinde Leoben

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Wirtschaft<br />

Neues Wohnen<br />

Sehr gelungene und umsichtige Sanierung von<br />

Wohnhäusern in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf<br />

Im April 2010 hat die Obersteirische Wohnstätten-Genossenschaft<br />

(OWG) zwei Häuser<br />

in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf von den ÖBB gekauft,<br />

die sich gegenüber dem ehemaligen<br />

Hallenbad befinden. Die Häuser waren damals<br />

heruntergekommen und die Substandardwohnungen<br />

standen großteils leer.<br />

Sanierung. Die OWG ging sofort daran, die<br />

baulichen Schmuckkästchen aus ihrem<br />

Dornröschenschlaf zu wecken und sanierte<br />

die Arbeiterhäuser unter Bedachtnahme<br />

auf die alte Bausubstanz und die Stilelemente<br />

der Ursprungszeit. So wurden aus 60<br />

Substandardwohnungen 33 modernste<br />

und schöne Heimstätten.<br />

Übergabe. Kürzlich fand die Übergabe der<br />

Schlüssel zu den neuen Wohnungen im Objekt<br />

Alois Edlinger-Gasse 18-26 an die neuen<br />

Mieter statt. Bürgermeister Matthias<br />

Konrad, der die Übergabe vornahm, betonte<br />

die gelungene Sanierung und die gute<br />

Neues Wohnen in alten Mauern: Gelungene Sanierung in <strong>Leoben</strong>-Leitendorf<br />

Infrastruktur des Stadtteils. „Leitendorf, das<br />

ist Wohnen, Schule, Einkaufen; in 15 Minuten<br />

ist man zu Fuß am Hauptplatz. Ich beglückwünsche<br />

alle, die hier eine schöne<br />

neue Wohnung beziehen – neue Wohnungen<br />

bedeuten auch neue Lebensqualität“,<br />

so Konrad.<br />

Auch NRAbg. Andrea Gessl-Ranftl und<br />

LAbg. Anton Lang sowie weitere Ehrengäste<br />

gratulierten herzlich.<br />

Bezug. Noch zur selben Stunde begannen<br />

die ersten Mieter mit dem Bezug ihrer neuen<br />

Wohnung.<br />

KK<br />

Private Grundstücksveräußerungen<br />

Horst Prasthofer ist Wirtschaftstreuhänder<br />

und Steuerberater in <strong>Leoben</strong>.<br />

Seit dem 1. April 2012 gelten für Veräußerungen<br />

von privaten Grundstücken<br />

gänzlich neue Regelungen. So wurde die<br />

Wilke<br />

alte Spekulationsfrist von zehn Jahren abgeschafft,<br />

wodurch seither sämtliche Veräußerungen<br />

der Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />

Lediglich der Hauptwohnsitz und<br />

selbst hergestellte Gebäude sind davon<br />

ausgenommen.<br />

Steuerhöhe. Einkünfte aus der Veräußerung<br />

von Grundstücken unterliegen seither<br />

dem besonderen Steuersatz von 25 % und<br />

sind somit endbesteuert, das heißt, sie werden<br />

nicht mit dem restlichen Einkommen<br />

zusammengerechnet und erhöhen somit<br />

nicht die Progression.<br />

Gewinn. Unterschieden wird bei der Veräußerung<br />

zwischen Alt-Grundstücken (Anschaffung<br />

vor dem 31. März 2002) und Neu-<br />

Grundstücken (Anschaffung nach dem 31.<br />

März 2002). Besteuert wird grundsätzlich<br />

der Veräußerungsgewinn, also die Differenz<br />

zwischen den Anschaffungskosten und<br />

dem Veräußerungserlös. Der Veräußerungserlös<br />

ist immer in tatsächlicher Höhe anzusetzen.<br />

Für die davon abzuziehenden Anschaffungskosten<br />

wird wie folgt<br />

unterschieden: Neu-Grundstücke: Veräußerungserlös<br />

abzüglich tatsächliche Anschaffungskosten;<br />

Alt-Grundstücke: Veräußerungserlös<br />

abzüglich pauschaler Wert für<br />

die Anschaffungskosten. Der entstehende<br />

Veräußerungsgewinn wird sodann mit 25 %<br />

besteuert.<br />

Dr. Horst Prasthofer<br />

Wirtschaftstreuhänder<br />

und Steuerberater<br />

8 Stadtmagazin LEOBEN <strong>September</strong> <strong>2013</strong>

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