September 2013 - PDF - Gemeinde Leoben
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Umwelt<br />
Taubenplage<br />
Falsche bzw. einseitige Fütterung führt zu Trägheit,<br />
Mangelernährung und Krankheit der Tauben<br />
Die Beschwerden der <strong>Leoben</strong>er Bevölkerung<br />
über Belästigungen durch Taubenkot<br />
haben zugenommen. Die Ursache<br />
für die ständig wachsende Taubenpopulation<br />
liegt unter anderem im überreichen Futterangebot<br />
in der Stadt.<br />
Lebensrhythmus. Fachkräfte aus dem Bereich<br />
der Vogelkunde empfehlen, die Tiere<br />
in ihrem natürlichen Lebensrhythmus zu<br />
belassen, das heißt sie nicht zusätzlich zu<br />
füttern. Ein Verhungern der Tauben ist nicht<br />
zu befürchten; lediglich der Nachwuchs<br />
wird eingeschränkt, weil die Tauben mehr<br />
Energie für ihre Nahrungssuche benötigen.<br />
Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass<br />
durch Einstellen der Fütterung nicht nur die<br />
Zahl der Tauben konstant bleibt sondern<br />
insgesamt die Taubenpopulation gesünder<br />
wird.<br />
Aus gegebenem Anlass führt Umweltreferent<br />
Josef Riegler folgende Gründe an:<br />
l Falsche bzw. einseitige Fütterung führt<br />
zu Trägheit, Mangelernährung und<br />
Krankheiten bei den Tieren.<br />
Kastration von Katzen ist Tierschutz<br />
Nach wie vor vermehren sich freilebende<br />
Katzen, trotz Kastrationspflicht<br />
(Tierhaltungsverordnung, Mindestanforderungen<br />
für die Haltung von Katzen), vor allem<br />
auf dem Lande unkontrolliert.<br />
Tierschutz. Daher unterhält der Aktive Tierschutz<br />
Steiermark seit Jahrzehnten das Ressort<br />
„Katzenhilfe“, das sich ausschließlich<br />
um Problemfälle im Zusammenhang mit<br />
freilebenden Katzen kümmert. Im Fokus<br />
stehen hier die Kastrationen, die helfen, der<br />
ungeheuren Vermehrungsflut den Kampf<br />
anzusagen. Wenn man davon ausgeht, dass<br />
ein Katzenpaar zwei Mal im Jahr Nachwuchs<br />
mit je drei Katzenbabys pro Wurf bekommt,<br />
l Auch im Winter finden die Tauben genügend<br />
Futter, um nicht Hunger zu leiden<br />
(z.B. Saatgut, Samen, Jungpflanzen, Eicheln,<br />
Baumknospen, Baumblüten).<br />
l Eine ungefütterte Stadttaube fliegt zur<br />
Nahrungssuche täglich bis zu 40 Kilometer<br />
vorwiegend an den Stadtrand, wo<br />
ihre natürlichen Feinde für einen ausgeglichenen<br />
Bestand sorgen.<br />
l Gefütterte Stadttauben brauchen zur<br />
Nahrungssuche täglich nur bis zu fünf<br />
Minuten. Sie haben dadurch Zeit und<br />
Energie, bis zu fünfmal im Jahr zu brüten<br />
(Wildtauben brüten demgegenüber nur<br />
einmal).<br />
l Taubenkot führt zu schweren Gebäudeschäden.<br />
l Tauben übertragen verschiedene Krankheiten.<br />
l Außerdem führen die im Freien ausgebrachten<br />
Futter- und Nahrungsmittelreste<br />
zu einer unerwünschten Rattenplage.<br />
l Das Futterangebot ist somit ausschlaggebend<br />
für die Größe des Taubenbestandes<br />
in <strong>Leoben</strong>.<br />
so sind das nach zehn Jahren über 80 Millionen<br />
Nachkommen.<br />
Versorgung. Eine Mitarbeiterin ist unermüdlich<br />
unterwegs, um Katzen einzufangen<br />
und diese in die Tierklinik der Arche<br />
Noah und wieder retour zu bringen. Es handelt<br />
sich in erster Linie um Katzen, die niemandem<br />
gehören, die aber von wohlmeinenden<br />
Tierfreunden versorgt werden. Im<br />
Jahr werden zwischen 2.000 und 3.000 solcher<br />
Katzen in der Tierklinik der Arche Noah<br />
kastriert.<br />
Viele jener Katzenfreunde, welche die Tiere<br />
versorgen aber oft finanziell bedürftig<br />
sind, werden zusätzlich auch noch mit Fut-<br />
KK<br />
Das Futterangebot ist ausschlaggebend für<br />
die Größe des Taubenbestandes in <strong>Leoben</strong>.<br />
Auszug aus der Verordnung über das<br />
Taubenfütterungsverbot in der Stadt<br />
<strong>Leoben</strong>:<br />
§ 1: Das Füttern von wildlebenden Haustauben<br />
ist im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet von<br />
<strong>Leoben</strong> verboten. Dieses Verbot umfasst<br />
auch das Auslegen von Futter und Nahrungsmitteln,<br />
die erfahrungsgemäß von<br />
Tauben aufgenommen werden.<br />
§ 2: Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen<br />
dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung<br />
und werden gemäß<br />
Artikel VII Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen<br />
(EGVG) 1991,<br />
BGBl 1991/50 (WV) idgF mit Geldstrafe bis<br />
zu EUR 218,--, wenn aber mit einer Geldstrafe<br />
nicht das Auslangen gefunden werden<br />
kann, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen<br />
bestraft.<br />
Auch um diese Kätzchen kümmert sich der<br />
Aktive Tierschutz Steiermark.<br />
ter für die Tiere unterstützt, da die Katzen<br />
sonst ins Tierheim übernommen werden<br />
müssten.<br />
KK<br />
<strong>September</strong> <strong>2013</strong><br />
Stadtmagazin LEOBEN<br />
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