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WealthCap Leistungsbilanz 2009.pdf - Leistungsbilanzportal

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BIL AUA 5 i. L.<br />

BIL Aircraftleasing GmbH & Co AUA FÜNFTE KG i. L.<br />

Der Fonds im Überblick<br />

Bei dem Beteiligungsobjekt handelte es sich um ein Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A321–211. Leasingnehmer für dieses Objekt<br />

war die Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG,<br />

eine Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in<br />

Wien. Das Objekt war zu Beginn des Leasingvertrages ein<br />

neues Flugzeug (Baujahr 1998), das für die Zeit vom<br />

21.12.1998 bis zum 21.06.2009 an die Austrian Airlines vermietet<br />

war und somit im ersten Jahr in Betrieb genommen<br />

wurde. Der Leasingnehmer hatte mit Ende des Leasingvertrages<br />

eine Abschlusszahlung von 56.700 Tsd. DM<br />

(28.990,25 Tsd. EUR) zu leisten, was etwa 60 % des ursprünglichen<br />

Kaufpreises entsprach. Da es sich bei der Maschine<br />

um das einzige Flugzeug der Gesellschaft handelte,<br />

wurden durch die Vermietung des Flugzeugs auch sämtliche<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft erzielt. Zum Ende des Leasingvertrages<br />

im Juni 2009 wurde das Flugzeug planmäßig<br />

an den Leasingnehmer zum zuvor genannten Optionspreis<br />

verkauft.<br />

Die Gesellschaft befindet sich seit dem Ende des Leasingvertrages<br />

im Jahr 2009 in Liquidation. Angesichts des Urteils<br />

des FG Berlin vom 21.07.2004, in dem der Aufgabegewinn<br />

als laufender Gewinn qualifiziert und damit als gewerbesteuerpflichtig<br />

eingestuft wurde, sowie der Bestätigung dieser<br />

Entscheidung vom BFH mit Urteil vom 26.06.2007 (IV R<br />

49/04) wurde vorsorglich ein Ausschüttungseinbehalt vorgenommen.<br />

Diese Gewerbesteuerzahlung, sollte sie in diesem<br />

Fall zur Anwendung kommen, lässt sich auf Anlegerebene,<br />

soweit die Voraussetzungen des § 35 EStG gegeben sind,<br />

durch die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer mehrheitlich<br />

ausgleichen und würde somit keinen wirtschaftlichen<br />

Nachteil für den Anleger ergeben. Zwischenzeitlich wurde<br />

das Urteil des BFH auch durch das BMF-Schreiben vom<br />

01.04.2009 sowie die Eintragung in das Bundessteuerblatt<br />

Teil 1 am 26.05.2009 bestätigt.<br />

<strong>WealthCap</strong> <strong>Leistungsbilanz</strong> 2009 279

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