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WealthCap Leistungsbilanz 2009.pdf - Leistungsbilanzportal

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Mobile Assets<br />

BIL AUA 4 i. L.<br />

BIL Aircraftleasing GmbH & Co AUA VIERTE KG i. L.<br />

Der Fonds im Überblick<br />

Bei dem Beteiligungsobjekt handelte es sich um ein Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A320–214. Leasingnehmer für dieses Objekt<br />

war die Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG,<br />

eine Aktiengesellschaft österreichischen Rechts mit Sitz in<br />

Wien. Das Objekt war zu Beginn der Fondslaufzeit ein neues<br />

Flugzeug (Baujahr 1998), das für die Zeit vom 22.06.1998<br />

bis zum 22.12.2008 an die Austrian Airlines vermietet war<br />

und somit im ersten Jahr in Betrieb genommen wurde. Der<br />

Leasingnehmer hatte mit Ende des Leasingvertrages eine<br />

Abschlusszahlung von 53.571,066 Tsd. DM (27.390,45 Tsd.<br />

EUR) zu leisten, was etwa 64 % des ursprünglichen Kaufpreises<br />

entsprach. Da es sich bei der Maschine um das einzige<br />

Flugzeug der Gesellschaft handelte, wurden durch die<br />

Vermietung des Flugzeugs auch sämtliche Einnahmen der<br />

Fondsgesellschaft erzielt. Das Flugzeug wurde planmäßig im<br />

Jahr 2008 an die Austrian Airlines zu dem zuvor genannten<br />

Optionspreis verkauft.<br />

Die Gesellschaft befindet sich seit dem Ende des Leasingvertrages<br />

im Jahr 2008 in Liquidation. Angesichts des Urteils<br />

des FG Berlin vom 21.07.2004, in dem der Aufgabegewinn<br />

als laufender Gewinn qualifiziert und damit als gewerbesteuerpflichtig<br />

eingestuft wurde, sowie der Bestätigung dieser<br />

Entscheidung vom BFH mit Urteil vom 26.06.2007 (IV R<br />

49/04) wurde vorsorglich ein Ausschüttungseinbehalt vorgenommen.<br />

Diese Gewerbesteuerzahlung, sollte sie in diesem<br />

Fall zur Anwendung kommen, lässt sich auf Anlegerebene,<br />

soweit die Voraussetzungen des § 35 EStG gegeben sind,<br />

durch die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer mehrheitlich<br />

ausgleichen und würde somit keinen wirtschaftlichen<br />

Nachteil für den Anleger ergeben. Zwischenzeitlich wurde<br />

das Urteil des BFH auch durch das BMF-Schreiben vom<br />

01.04.2009 sowie die Eintragung in das Bundessteuerblatt<br />

Teil 1 am 26.05.2009 bestätigt.<br />

<strong>WealthCap</strong> <strong>Leistungsbilanz</strong> 2009 277

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