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WealthCap Leistungsbilanz 2009.pdf - Leistungsbilanzportal

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HFS Leasing Deutschland 12 i. L.<br />

H.F.S. Leasingfonds GmbH & Co. Deutschland 12 KG (MSN 27507) i. L.<br />

Der Fonds im Überblick<br />

Bei dem Beteiligungsobjekt handelt es sich um ein Flugzeug<br />

vom Typ Boeing 777–300. Leasingnehmer für dieses Objekt<br />

ist die Cathay Pacific Leasing Ltd., Isle of Man, eine Kapitalgesellschaft<br />

nach dem Recht der Isle of Man. Das Objekt war<br />

zu Beginn des Leasingvertrages ein ein Jahr altes Flugzeug<br />

(Baujahr 1998), das für die Zeit vom 20.12.1999 bis zum<br />

19.06.2009 an die Cathay Pacific vermietet war und somit<br />

im zweiten Jahr in Betrieb genommen wurde. Der Leasingnehmer<br />

hat mit Ende des Leasingvertrages eine Abschlusszahlung<br />

von 165.240 Tsd. EUR zu leisten, was etwa 68 %<br />

des ursprünglichen Kaufpreises entspricht. Da es sich bei der<br />

Maschine um das einzige Flugzeug der Gesellschaft handelte,<br />

wurden durch die Vermietung des Flugzeugs auch sämtliche<br />

Einnahmen der Fondsgesellschaft erzielt.<br />

Das Flugzeug wurde planmäßig im Jahr 2009 an Cathay<br />

Pacific Leasing Ltd. zu dem zuvor genannten Optionspreis<br />

verkauft.<br />

Die Gesellschaft befindet sich seit dem Ende des Leasingvertrages<br />

im Jahr 2009 in Liquidation. Angesichts des Urteils<br />

des FG Berlin vom 21.07.2004, in dem der Aufgabegewinn<br />

als laufender Gewinn qualifiziert und damit als gewerbesteuerpflichtig<br />

eingestuft wurde, sowie der Bestätigung dieser<br />

Entscheidung vom BFH mit Urteil vom 26.06.2007<br />

(IV R 49/04) wurde vorsorglich ein Ausschüttungseinbehalt<br />

vorgenommen. Diese Gewerbesteuerzahlung, sollte sie in<br />

diesem Fall zur Anwendung kommen, lässt sich auf Anlegerebene,<br />

soweit die Voraussetzungen des § 35 EStG gegeben<br />

sind, durch die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer<br />

mehrheitlich ausgleichen und würde somit keinen<br />

wirtschaftlichen Nachteil für den Anleger ergeben. Zwischenzeitlich<br />

wurde das Urteil des BFH auch durch das BMF-<br />

Schreiben vom 01.04.2009 sowie die Eintragung in das Bundessteuerblatt<br />

Teil 1 am 26.05.2009 bestätigt.<br />

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<strong>WealthCap</strong> <strong>Leistungsbilanz</strong> 2009

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