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WealthCap Leistungsbilanz 2009.pdf - Leistungsbilanzportal

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HFS Leasing Deutschland 10 i. L.<br />

H.F.S. Leasingfonds GmbH & Co. Deutschland 10 KG (MSN 228) i. L.<br />

Der Fonds im Überblick<br />

Bei dem Beteiligungsobjekt handelt es sich um ein Flugzeug<br />

vom Typ Airbus A340–300. Leasingnehmer für dieses Objekt<br />

ist die Cathay Pacific Leasing Ltd., Isle of Man, eine Kapitalgesellschaft<br />

nach dem Recht der Isle of Man. Das Objekt war<br />

zu Beginn des Leasingvertrages ein neues Flugzeug (Baujahr<br />

1998), das für die Zeit vom 15.12.1998 bis zum 14.12.2008<br />

an die Cathay Pacific vermietet war und somit im ersten Jahr<br />

in Betrieb genommen wurde. Der Leasingnehmer hatte mit<br />

Ende des Leasingvertrages eine Abschlusszahlung von<br />

146.880 Tsd. EUR zu leisten, was etwa 68 % des ursprünglichen<br />

Kaufpreises entsprach. Da es sich bei der Maschine<br />

um das einzige Flugzeug der Gesellschaft handelte, wurden<br />

durch die Vermietung des Flugzeugs auch sämtliche Einnahmen<br />

der Fondsgesellschaft erzielt. Das Flugzeug wurde planmäßig<br />

im Jahr 2008 an Cathay Pacific Leasing Ltd. zu dem<br />

zuvor genannten Optionspreis verkauft.<br />

Die Gesellschaft befindet sich seit dem Ende des Leasingvertrages<br />

im Jahr 2008 in Liquidation. Angesichts des Urteils<br />

des FG Berlin vom 21.07.2004, in dem der Aufgabegewinn<br />

als laufender Gewinn qualifiziert und damit als gewerbesteuerpflichtig<br />

eingestuft wurde, sowie der Bestätigung dieser<br />

Entscheidung vom BFH mit Urteil vom 26.06.2007<br />

(IV R 49/04) wurde vorsorglich ein Ausschüttungseinbehalt<br />

vorgenommen. Diese Gewerbesteuerzahlung, sollte sie in<br />

diesem Fall zur Anwendung kommen, lässt sich auf Anlegerebene,<br />

soweit die Voraussetzungen des § 35 EStG gegeben<br />

sind, durch die Anrechenbarkeit auf die Einkommensteuer<br />

mehrheitlich ausgleichen und würde somit keinen<br />

wirtschaftlichen Nachteil für den Anleger ergeben. Zwischenzeitlich<br />

wurde das Urteil des BFH auch durch das BMF-<br />

Schreiben vom 01.04.2009 sowie die Eintragung in das Bundessteuerblatt<br />

Teil 1 am 26.05.2009 bestätigt.<br />

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<strong>WealthCap</strong> <strong>Leistungsbilanz</strong> 2009

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