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Wachstumswerte Europa 3 193 - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />

Bürokomplex »An der Drosbach«, Luxemburg<br />

<strong>193</strong>


Hinweis<br />

Der vorliegende Emissionsprospekt ist eine Archiv-Version, die<br />

allein Dokumentationszwecken dient. Aus Lizenz- und Urheberrechtlichen<br />

Gründen wurden in der PDF-Datei Bilder durch Grau-<br />

Flächen ersetzt bzw. Seiten, auf denen sich ganzseitige Bilder<br />

befinden, vollständig entfernt.


Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorwort 7<br />

2 Beteiligungsangebot im Überblick 10<br />

3 Erklärung des Prospektherausgebers 18<br />

4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing 19<br />

5 Risiken der Beteiligung 20<br />

6 Vermögensanlage 31<br />

7 Investitionsobjekt<br />

Anlageziele und Anlagepolitik 37<br />

Der Standort 40<br />

Das Investitionsobjekt 50<br />

Die Mieter 56<br />

8 Investitions- und Finanzplan 62<br />

9 Prognoserechnungen 68<br />

10 Sensitivitätsanalyse 82<br />

11 Fondsgesellschaft<br />

Angaben zur Fondsgesellschaft 88<br />

Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft 92<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft 94


12 Vertragspartner 96<br />

13 Rechtliche Grundlagen<br />

Verträge der Fondsgesellschaft 104<br />

Verträge der Beteiligungsgesellschaft 108<br />

Verträge der Objektgesellschaft 110<br />

14 Steuerliche Grundlagen 133<br />

15 Leistungsbilanz Hannover Leasing 150<br />

16 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 160<br />

17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag 174<br />

18 Mittelverwendungskontrollvertrag 180<br />

19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 186<br />

20 Negativfeststellungen 191<br />

21 Glossar 192<br />

22 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 196<br />

23 Abwicklungshinweise 200<br />

Anlagen:<br />

Beitrittsvereinbarung<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Hinweis<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung<br />

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).


Kapitel 1 Vorwort<br />

7<br />

Ein Stern im Zentrum <strong>Europa</strong>s<br />

Immobilienfonds sind ein wichtiger und stabilisierender Bestandteil eines ausgewogenen Anlegerportfolios,<br />

da sie sich weitgehend unabhängig von den Schwankungen der Finanzmärkte und<br />

Börsen entwickeln. Gerade qualitativ hochwertige Immobilien in ausgezeichneter Lage mit erstklassigen<br />

Mietern sowie langfristigen und indexierten Mietverträgen bieten ein hohes Maß an<br />

Sicherheit. So auch der Geschlossene Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3, der<br />

mit dem Bürokomplex »An der Drosbach« in Luxemburg in einen echten »Stern« am Immobilienmarkt<br />

investiert.<br />

In Luxemburg hat sich in den letzten Jahren einer der führenden internationalen Finanzstandorte<br />

entwickelt. Darüber hinaus ist Luxemburg als eines der Gründungsländer der Europäischen Union<br />

Sitz wichtiger europäischer Einrichtungen wie beispielsweise des Europäischen Gerichtshofs oder<br />

des Europäischen Rechnungshofs. Diese Institutionen und ihre Mitarbeiter sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor<br />

des Landes und stehen hierbei für Wachstum und Solidität. So hat Luxemburg das<br />

zweithöchste Pro-Kopf-Einkommen der Welt.<br />

Da sehr gute Lagen in der Stadt Luxemburg knapp sind, die Leerstandsrate beträgt lediglich<br />

2,0 Prozent, besteht eine entsprechende Nachfrage nach neuen, geeigneten Flächen für Büroimmobilien.<br />

Dem Standort Cloche d’Or im Süden Luxemburgs wird großes Entwicklungspotenzial<br />

prognostiziert. Der neue Bürokomplex »An der Drosbach« stellt dabei einen wichtigen Schritt für<br />

die Entwicklung dieses Büromarktes dar. Entworfen vom Münchner Architekten Prof. Stephan<br />

Braunfels (u. a. Pinakothek der Moderne, München), ist hier ein innovatives und funktionales Gebäude<br />

entstanden, das nicht nur durch seine markante sternförmige Architektur besticht.<br />

Mit der Europäischen Gemeinschaft und ArcelorMittal haben sich namhafte Mieter langfristig für<br />

den Standort entschieden. Deren Mitarbeiter profitieren von einem Arbeitsplatz, der verkehrstechnisch<br />

günstig an der Kreuzung der Autobahn und der Route d’Esch gelegen ist. Durch die Immobilie<br />

»An der Drosbach« wird der gesamte Büroteilmarkt Cloche d’Or aufgewertet - so kommt<br />

dem Investitionsobjekt eine echte »Leuchtturmfunktion« für den aufstrebenden Büromarkt zu.<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 – Stabilität und Wertzuwachs im starken Immobilienmarkt Luxemburg.<br />

Die Vorteile im Überblick<br />

− Sicherheitsorientierte Immobilieninvestition<br />

− Bürokomplex im stabilen Immobilienmarkt Luxemburg<br />

− Zukunftsstandort Cloche d’Or mit Wachstumspotenzial<br />

− Hochwertiger Mietermix mit langfristigen, indexierten Mietverträgen<br />

− Ankermieter: Europäische Gemeinschaft und ArcelorMittal<br />

− Prognostizierte Ausschüttung von anfänglich 5,25 % ansteigend auf 6,00 % p. a.<br />

(nach luxemburgischer Steuer)


10 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Eckdaten der Beteiligung<br />

Fondstyp<br />

Fondsgesellschaft<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

(Anlageobjekt)<br />

Objektgesellschaft<br />

Beteiligung / Art der Vermögensanlage<br />

Investitionsobjekt<br />

Mit der Vermögensanlage<br />

verbundene Rechte<br />

Kommanditkapital Fondsgesellschaft<br />

Emissionskapital Fondsgesellschaft<br />

Gesamtinvestitionskosten<br />

Gesamtfinanzierung<br />

−<br />

−<br />

Eigenkapital (ohne Agio)<br />

Fremdkapital (endfällig)<br />

Laufende Ausschüttung -PROGNOSE-<br />

2009 – 2020 (Mietphase)<br />

Schlussausschüttung -PROGNOSE-<br />

Gesamtausschüttung -PROGNOSE-<br />

Geschlossener Auslandsimmobilienfonds<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />

Beteiligungs KG<br />

KOWAC S.C.<br />

Treuhänderische Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

über die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Treuhänder), eine 100 %ige Tochtergesellschaft<br />

von Hannover Leasing; Umwandlung in eine direkte Kommanditbeteiligung<br />

mit Handelsregistereintragung ist möglich. Die<br />

Fondsgesellschaft wird sich zu rund 99,995 % an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligen, die ihrerseits rund 99,995 % der<br />

Anteile an der Objektgesellschaft, die Eigentümerin der Fondsimmobilie<br />

ist, erwirbt.<br />

Bürokomplex »An der Drosbach«, Cloche d’Or, Luxemburg<br />

Anleger erlangen durch den Erwerb der Vermögensanlage die mit<br />

einer Kommanditbeteiligung verbundenen gesetzlichen Rechte<br />

eines Kommanditisten, die durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

und des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

modifiziert werden. Im Wesentlichen lassen sich<br />

diese durch die Vermögensrechte (insbesondere Ergebnisbeteiligung)<br />

und Verwaltungsrechte (insbesondere Stimmrecht) beschreiben.<br />

Vergleiche hierzu Kapitel 6 »Vermögensanlage«.<br />

bis zu 230.586.000 Euro<br />

bis zu 230.565.000 Euro zzgl. 5 % Agio i. H. v. 11.528.250 Euro<br />

bis zu 475.606.000 Euro zzgl. 5 % Agio auf das Emissionskapital<br />

bis zu 230.606.000 Euro<br />

245.000.000 Euro<br />

rund 5,25 % p. a. ansteigend auf 6,00 % p. a. nach luxemburgischer<br />

Steuer (bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)<br />

rund 120,03 % nach luxemburgischer Steuer<br />

(bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)<br />

rund 175,60 % nach luxemburgischer Steuer bzw.<br />

rund 6,72 % durchschnittliche Ausschüttung p. a. nach luxemburgischer<br />

Steuer (bezogen auf das Emissionskapital ohne Agio)


Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

11<br />

Eckdaten der Beteiligung<br />

Mindestbeteiligung 10.000 Euro (höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000<br />

teilbar sein) zzgl. 5 % Agio<br />

Einzahlung Kommanditkapital<br />

zzgl. 5 % Agio<br />

Ergebnisvorabbeteiligung<br />

Einkunftsarten für den Anleger<br />

Geplante Fondslaufzeit<br />

Die Einzahlung erfolgt per Lastschrifteinzugsverfahren jeweils<br />

zum Monatsletzten, sofern die vollständigen Beitrittsunterlagen<br />

bis zum 20. des jeweiligen Monats vorliegen.<br />

Für den Zeitraum vom 01.03.2009 bis zum 30.09.2009 steht den<br />

Gesellschaftern pro rata ab dem ersten des Monats, der dem Tag<br />

des Eingangs der jeweiligen vollständigen Pflichteinlage folgt,<br />

einmalig ein Vorabgewinn in Höhe von 4,0 % p. a. bezogen auf die<br />

einbezahlte Pflichteinlage (Kommanditeinlage ohne Agio) zu.<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), nach<br />

dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland unter Progressionsvorbehalt<br />

freigestellt sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 EStG). Zur geplanten Änderung des Progressionsvorbehaltes<br />

siehe Kapitel 14 »Steuerliche Grundlagen«.<br />

rd. 12 Jahre<br />

Erste Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des 31.12.2022<br />

Zeichnungsschluss<br />

Platzierungsgarantie<br />

bei Vollplatzierung<br />

Die Delta Vermietungsgesellschaft mbH (Delta), eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft von Hannover Leasing, gibt eine Platzierungsgarantie<br />

für das Emissionskapital der Fondsgesellschaft ab.<br />

Die Ansprüche aus der Platzierungsgarantie wurden als Sicherheit<br />

für die Eigenkapitalvorfinanzierung vorrangig an die Helaba abgetreten.<br />

Darüber hinaus sichert Hannover Leasing die Platzierungsgarantie<br />

gegenüber der Helaba bis zur Höhe der Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

durch eine Patronatserklärung ab.


12 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Eckdaten der Beteiligung<br />

Zielgruppe<br />

Haftung des Anlegers<br />

Steuergutachten<br />

IDW-Standard<br />

Wirtschaftlich erfahrene Anleger, die ihren Hauptwohnsitz in<br />

Deutschland haben, sich langfristig an einer Immobilie in<br />

Luxemburg beteiligen wollen und ihr breit gestreutes Vermögensportfolio<br />

weiter diversifizieren möchten und keinen Bedarf<br />

haben, über die angelegten Mittel kurz- oder mittelfristig zu<br />

verfügen sowie bereit und wirtschaftlich in der Lage sind, einen<br />

teilweisen / vollständigen Verlust der Kommanditeinlage zzgl.<br />

Agio hinzunehmen. Die Vermögensanlage ist jedoch nicht geeignet<br />

für Anleger, die eine kurzfristige Anlageform bzw. eine<br />

jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform suchen oder die in<br />

Kapitel 5 beschriebenen Risiken nicht eingehen wollen.<br />

Es besteht die Möglichkeit, dass Teilbeträge des Fonds, die zum<br />

Zeitpunkt der Prospektaufstellung jedoch noch nicht feststehen,<br />

auch in der Schweiz und in Österreich angeboten werden.<br />

Begrenzung der Haftung auf das geleistete Haftkapital (1 % der<br />

Kommanditeinlage); Wiederaufleben der Haftung in Höhe des<br />

geleisteten Haftkapitals bei etwaiger Rückzahlung der Kommanditeinlage;<br />

Nachschusspflicht vertraglich ausgeschlossen<br />

Über dieses Beteiligungsangebot wurde ein steuerliches Gutachten<br />

erstellt. Die Übersendung dieser Unterlage setzt den Abschluss<br />

einer entsprechenden Auskunftsvereinbarung voraus.<br />

Der Prospekt wurde nach Vorgaben des IDW S 4, »Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen« erstellt.<br />

Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von 100.000 Euro -PROGNOSE-<br />

nach Steuern 1<br />

in Euro<br />

in % des Eigenkapitals<br />

inklusive Agio<br />

in % des Eigenkapitals<br />

ohne Agio<br />

I. Investitionsphase bis 30.09.2009<br />

Beteiligungsbetrag 100.000 95,24 % 100,00 %<br />

zzgl. Agio von 5 % 5.000 4,76 % 5,00 %<br />

Effektiv eingesetztes Kapital 105.000 100,00 % 105.00 %<br />

II. Ertragsphase vom 01.10.2009 bis 31.12.2020<br />

Summe der Barausschüttungen 61.562 58,63 % 61,56 %<br />

Steuern auf steuerpflichtige Überschüsse 0 0,00 % 0,00 %<br />

Angenommene Wertentwicklung 2 114.033 108,60 % 114,03 %<br />

Gesamtergebnis Ertragsphase 175.595 167,23 % 175,60 %<br />

Effektiv eingesetztes Kapital - 105.000 100,00 % 105,00 %<br />

Nettoüberschuss 70.595 67,23 % 70,60 %<br />

1 Beispielrechnung unterstellt einen Beitritt zum 01.10.2009. Ergebnis nach luxemburgischer Steuer. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen<br />

Kirchensteuer.<br />

2 Berechnung des prognostizierten Veräußerungserlöses siehe Kapitel 9 »Prognoserechnungen«


Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

13<br />

Besonderheiten der Gestaltung<br />

Die Preisfindung für den Ankauf der noch zu vermietenden<br />

Gebäudeteile basiert auf dem Objektwert der<br />

Immobilie, der sich durch Multiplikation der jährlichen<br />

Anfangsmiete für die jeweiligen Mietflächen<br />

mit den vertraglich fixierten Kaufpreisfaktoren errechnet.<br />

Da die Werte erst zum Zeitpunkt der jeweiligen<br />

Erstvermietung, spätestens jedoch bei Endabrechnung<br />

mit dem Verkäufer ermittelt werden<br />

können, steht der tatsächliche Wert der Immobilie<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht<br />

fest. Für die Prognoserechnung wird unterstellt, dass<br />

zunächst für die noch im Bau befindlichen Flächen<br />

der Generalmietvertrag zum 1. September 2009 in<br />

Kraft tritt. Hieraus ergibt sich im Prognosefall ein<br />

Objektwert in Höhe von 411.650.000 Euro (siehe Tabellen)<br />

sowie ein einzuwerbendes Emissionskapital<br />

für die Fondsgesellschaft in Höhe von 201.865.000<br />

Euro. Sofern für die noch im Bau befindlichen Flächen<br />

höhere Mieteinnahmen erzielt werden, hätte<br />

dies einen entsprechend höheren Objektwert und<br />

somit ein höheres Emissionskapital zur Folge.<br />

Auf Basis der vertraglich vereinbarten Mietobergrenzen<br />

für die noch freien Flächen würde sich ein<br />

maximaler Objektwert von 440.350.000 Euro errechnen,<br />

woraus sich ein maximales Emissionskapital in<br />

Höhe von 230.565.000 Euro ergeben würde.<br />

Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist<br />

geplant, das maximal erforderliche Emissionskapital<br />

einzuwerben. Bis zur Endabrechnung mit dem Verkäufer<br />

werden ggf. nicht benötigte Beträge verzinslich<br />

angelegt (Tages- oder Festgeld) und sollen spätestens<br />

nach erfolgter Endabrechnung in 2011 durch<br />

die Fondsgesellschaft an alle Anleger quotal zurückgezahlt<br />

werden (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />

Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »Objektwert gemäß Prognosefall« -PROGNOSEabsolut<br />

in Euro<br />

in % des<br />

Gesamtaufwands<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 90,08 % 194,21 %<br />

Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,27 % 0,59 %<br />

Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 6,27 % 13,52 %<br />

Finanzierungskosten 1.650.000 0,36 % 0,78 %<br />

Liquiditätsreserve 1.210.000 0,26 % 0,57 %<br />

Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,55 % 1,18 %<br />

Agio 10.093.250 2,21 % 4,76 %<br />

Gesamtinvestitionskosten 456.999.250 100,00% 215,61 %<br />

gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />

Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »maximaler Objektwert« -PROGNOSEabsolut<br />

in Euro<br />

in % des<br />

Gesamtaufwands<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

Objektwert »An der Drosbach«* 440.350.000 90,40 % 181,89 %<br />

Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,26 % 0,51 %<br />

Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 5,88 % 11,83 %<br />

Finanzierungskosten 1.650.000 0,34 % 0,68 %<br />

Liquiditätsreserve 1.210.000 0,25 % 0,50 %<br />

Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,51 % 1,03 %<br />

Agio 11.528.250 2,37 % 4,76 %<br />

Gesamtinvestitionskosten 487.134.250 100,00 % 201,22 %<br />

gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />

* Im maximalen Objektwert ist eine erfolgsabhängige Vergütung an Hannover Leasing im Rahmen des Vertrags über die Erstellung einer Fondskonzeption enthalten<br />

(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)


14 Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />

Fondsimmobilie<br />

Adresse<br />

Bürokomplex »An der Drosbach« mit Tiefgaragen- und<br />

Außenstellplätzen<br />

12, Rue Guillaume Kroll, L-1822 Luxemburg<br />

Grundstücksgröße (Eigentum) rund 79.000 m 2<br />

Fertigstellung (geplant) September 2009<br />

Mietflächen gesamt (geplant)<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

davon Büroflächen<br />

davon Archivflächen<br />

davon IT-Bereich<br />

davon Sonderflächen<br />

(Konferenz- und Ladenflächen)<br />

Parkplätze<br />

Zu errichtende Büroflächen gesamt<br />

davon:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteil A<br />

Gebäudeteil B<br />

Gebäudeteil C<br />

Gebäudeteil D (im Bau)<br />

Gebäudeteil E (im Bau)<br />

Turm F<br />

Bisherige Mieter<br />

− Gebäudeteile A, B, C, F<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteile D, E (im Bau)<br />

Gebäudeteil IT (im Bau)<br />

Vermietungsstand<br />

−<br />

−<br />

bereits fertiggestellte Gebäudeteile<br />

nach Gesamtfertigstellung<br />

75.400 m 2<br />

62.059 m 2 (rd. 82,3 %)<br />

6.675 m 2 (rd. 8,9 %)<br />

5.111 m 2 (rd. 6,8 %)<br />

1.555 m 2 (rd. 2,1 %)<br />

rund 600 Tiefgaragen Stellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />

rund 50 Außenstellplätze (Gebäudeteile A, B, C und F),<br />

weitere Stellplätze in Planung<br />

62.059 m² (geplant)<br />

6.490 m²<br />

10.545 m²<br />

11.488 m²<br />

10.951 m² (geplant)<br />

16.618 m² (geplant)<br />

5.967 m²<br />

Europäische Gemeinschaft (27,5% der Büroflächen),<br />

ArcelorMittal (18,5 % der Büroflächen),<br />

Service Généreaux de Gestion (»SGG«; 9,1 % der Büroflächen),<br />

Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat Luxembourg (»BCEE«;<br />

0,5 % der Büroflächen),<br />

Optionsrecht Europäische Gemeinschaft bis 31.12.2008<br />

sowie nachrangiges Mietrecht von ArcelorMittal bis<br />

31.12.2009 (insgesamt 44,4 % der Büroflächen)<br />

European Data Housing S.A. (100 % des IT-Bereichs)<br />

100 % (per Dezember 2008)<br />

100 % (per September 2009 unter Berücksichtigung des<br />

Generalmietvertrags; siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)


Kapitel 2 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

15<br />

Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />

Mietbeginn / Mietlaufzeit<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteil A<br />

Gebäudeteil B<br />

Gebäudeteil C<br />

Gebäudeteil D (noch im Bau)<br />

Gebäudeteil E (noch im Bau)<br />

Turm F<br />

IT-Bereich (noch im Bau)<br />

Sonderflächen (noch im Bau)<br />

Mieteinnahmen im 1. vollen Kalenderjahr<br />

(2010) nach Fertigstellung und Vermietung<br />

aller Gebäudeteile - PROGNOSE -<br />

Kaufpreis der Immobilie<br />

26.05.2008 / 10 Jahre<br />

15.09.2006 / 10 Jahre<br />

01.12.2008 / 10 Jahre<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

01.03.2008 / 9 Jahre (»BCEE«)<br />

01.07.2008 / 10 Jahre (»SGG«)<br />

01.12.2008 / 15 Jahre (»ED Housing S.A.«)<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

rd. 23.710.000 Euro<br />

Die Immobilie wird im Prognosefall mit einem Objektwert<br />

von rd. 411.650.000 Euro angesetzt. Dieser Wert entspricht<br />

etwa dem 17,36-fachen (Kaufpreisfaktor) der für das erste<br />

volle Mietjahr nach Fertigstellung (2010) prognostizierten<br />

Jahresmieteinnahmen.<br />

Marktwertgutachten Gemäß Marktwertgutachten von Jones Lang LaSalle vom 28.<br />

November 2008 liegt der Bruttokapitalwert des Investitionsobjekts<br />

bei 457.200.000 Euro. Unter Berücksichtigung von,<br />

im Rahmen eines direkten Verkaufs der Immobilie, angesetzten<br />

Verkaufsnebenkosten (z. B. Maklerprovisionen, Grunderwerbsteuer)<br />

in Höhe von rund 10 % ergibt sich gemäß<br />

Marktwertgutachten ein Nettokapitalwert (aktueller Verkehrswert)<br />

von 411.900.000 Euro.


18 Kapitel 3 Erklärung des Prospektherausgebers<br />

Erklärung des Prospektherausgebers<br />

Die Anbieterin, Prospektherausgeberin und Initiatorin HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

»Hannover Leasing« genannt) mit Sitz in Pullach übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospekts<br />

und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände<br />

ausgelassen sind.<br />

Für den Inhalt dieses Prospekts sind die bis zum Datum<br />

der Prospektaufstellung bekannten oder der<br />

Prospektherausgeberin erkennbaren Sachverhalte<br />

maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem<br />

Prospekt wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt<br />

und überprüft. Sie entsprechen dem<br />

Planungsstand und Zeitpunkt des Redaktionsschlusses.<br />

Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten<br />

Ergebnisse kann jedoch nicht übernommen<br />

werden.<br />

Alle mit der Konzeption, Prüfung und Durchführung<br />

des Beteiligungsangebots beauftragten Personen<br />

und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen.<br />

Gegenüber den Investoren haften sie jedoch nur bei<br />

grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der<br />

ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten.<br />

Die im Prospekt gemachten Angaben ermöglichen<br />

nach Ansicht der Prospektherausgeberin den Investoren<br />

eine richtige und vollständige Information über<br />

die Kapitalanlage. Der vorliegende Prospekt enthält<br />

die gemäß Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom<br />

1. Juli 2005 erforderlichen Mindestinhalte. Er berücksichtigt<br />

darüber hinaus die Prospektanforderungen<br />

nach dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4).<br />

Hiernach müssen die vertraglichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse vollständig, korrekt und verständlich<br />

dargestellt und beschrieben werden.<br />

Die Herausgeberin hat bei der Prospektherstellung<br />

im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die von<br />

der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an<br />

die Gestaltung von Prospekten über Kapitalanlagen<br />

beachtet. Sie versichert, insbesondere im Hinblick<br />

auf § 264a StGB, nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />

über die Beteiligung an dieser Gesellschaft von Bedeutung<br />

sind, keine unrichtigen Angaben gemacht<br />

und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu<br />

haben. Soweit die Prospektherausgeberin Aussagen<br />

in diesem Prospekt nicht selbst erstellt oder geprüft<br />

hat oder hierzu nicht in der Lage war, hat sie sich<br />

ausgewiesener Berufsträger der entsprechenden Berufsgruppen<br />

bedient.<br />

Die in diesem Prospekt erwähnten Banken und der<br />

Gutachter waren nicht in die Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

mit einbezogen und übernehmen<br />

im Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber<br />

den Gesellschaftern keinerlei Haftung,<br />

insbesondere nicht für den wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Beteiligung sowie für die Vollständigkeit und<br />

Richtigkeit dieses Beteiligungsangebots. Es bestehen<br />

daher gegenüber diesen Banken keinerlei Ansprüche,<br />

die sich aus oder im Zusammenhang mit<br />

den Angaben des Prospekts ergeben könnten.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 28. November 2008<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

vertreten durch:<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Andreas Ahlmann Dr. Hans Volkert Volckens<br />

– Geschäftsführer – – Geschäftsführer –


Kapitel 4 Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />

19<br />

Unternehmensgruppe Hannover Leasing<br />

Die in Pullach bei München ansässige HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehört zu den namhaften Initiatoren<br />

Geschlossener Fonds und ist eine der führenden Leasinggesellschaften in Deutschland. Gesellschafter<br />

sind die Landesbank Hessen-Thüringen Gi ro zentrale zu 75 Prozent sowie das Management zu<br />

25 Prozent.<br />

Eine stetig wachsende Anlegerzahl spricht für das<br />

große Vertrauen, das Investoren und Vertriebspartner<br />

der Unternehmensgruppe Hannover Leasing entgegenbringen:<br />

Insgesamt haben 46.400 Investoren<br />

rund 8,2 Milliarden Euro Eigenkapital in Fonds der<br />

Unternehmensgruppe investiert. Der Anschaffungswert<br />

des verwalteten Vermögens beträgt über 15,2<br />

Milliarden Euro.<br />

Wachstum mit wachsenden Möglichkeiten<br />

Seit ihrer Gründung als klassische Leasinggesellschaft<br />

baut Hannover Leasing ihre Produktpalette<br />

kontinuierlich aus. Marktveränderungen beobachtet<br />

sie sehr genau, ohne jedoch übereilt auf Chancen<br />

und Trends zu reagieren. In der Vergangenheit ist es<br />

Hannover Leasing mehrfach gelungen, sich in neuen<br />

Segmenten erfolgreich zu etablieren. Zum Angebotsspektrum<br />

gehören Geschlossene Fondsprodukte<br />

für<br />

−Immobilien im In- und Ausland<br />

−Internationale Kinofilmproduktionen<br />

(Zu einem laufenden Ermittlungsverfahren in<br />

Bezug auf sieben Medienfonds siehe Kapitel 12<br />

»Vertragspartner», Abschnitt »Initiatorin»<br />

−Maritime Wirtschaftsgüter<br />

−Verkehrsflugzeuge<br />

−Infrastrukturprojekte<br />

−Alternative Investitionen<br />

−Private Equity<br />

−Regenerative Energien und<br />

−Lebensversicherungen.<br />

Das vorliegende Angebot zur Beteiligung an <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> 3 ist der erste Immobilienfonds<br />

von Hannover Leasing, der in Luxemburg investiert.<br />

Hannover Leasing hat organisatorische Strukturen<br />

geschaffen und ein Netzwerk kompetenter und erfahrener<br />

Partner ausgewählt, die bei der Investitionsauswahl,<br />

der zivil- und steuerrechtlichen Beratung<br />

sowie der Konzeption wesentliche Beiträge<br />

zum Erfolg dieses Beteiligungskonzepts liefern, und<br />

gewährleistet somit erneut einen sorgfältig vorbereiteten<br />

Einstieg in ein neues Marktsegment.<br />

Die Einbindung des Gesellschafterkreises von Hannover<br />

Leasing mit der institutionellen Hauptgesellschafterin<br />

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />

bietet die besten Voraussetzungen,<br />

Anlegern mit diesem Beteiligungsangebot bewährte<br />

Qualität anbieten zu können.<br />

Nachweis für Nachhaltigkeit<br />

Entscheidungen für Beteiligungen an Geschlossenen<br />

Fonds basieren auf Prognosen, die ein hohes Maß an<br />

Vertrauen in den Initiator voraussetzen. Denn der<br />

tatsächliche Erfolg einer Anlage zeigt sich immer<br />

erst in der Zukunft. Eine positive Bilanz der aufgelegten<br />

Fonds ist ein wichtiges Indiz für Kompetenz<br />

und Seriosität eines Fondsinitiators. Sie ist ein wichtiger<br />

Hinweis dafür, ob eine Konzeption solide aufgebaut<br />

und korrekt abgewickelt wurde. Die Leistungsbilanz<br />

eines Initiators ist deshalb für die<br />

Investoren zur Beurteilung der Erfolgsaussichten aktueller<br />

Angebote eine wichtige Entscheidungshilfe.<br />

In ihrer Leistungsbilanz spiegelt sich die Firmenphilosophie<br />

von Hannover Leasing wider, die Sicherheit<br />

der Fondsprojekte immer in ein ausgewogenes Verhältnis<br />

zu einer angemessenen Rendite zu stellen.<br />

Die vollständige Leistungsbilanz aller bisher aufgelegten<br />

Fonds von Hannover Leasing finden Sie in Kapitel<br />

15. Die geprüfte Leistungsbilanz ist zudem unter<br />

www.hannover-leasing.de zum Download bereitgestellt.


20 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Investitionen in Geschlossene Immobilienfonds und damit auch das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 sind eine langfristige unternehmerische Beteiligung. Erfahrungsgemäß sind mit<br />

einer solchen Kapitalanlage auch Risiken verbunden.<br />

Als Kommanditisten der Fondsgesellschaft übernehmen<br />

Anleger die mit dem Kommanditanteil und mittelbarem<br />

Eigentum an dem Investitionsobjekt »An<br />

der Drosbach« verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen<br />

und rechtlichen Risiken. Diese können sich<br />

während der Beteiligungslaufzeit verändern, ohne<br />

dass diese Änderungen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

vorhersehbar waren. Die mit der Vermögensanlage<br />

verbundenen, wesentlichen Risiken lassen<br />

sich zum Teil der zeitlichen Reihenfolge nach den<br />

folgenden Phasen zuordnen:<br />

A. Investitionsphase<br />

B. Betriebsphase und<br />

C. Veräußerungsphase.<br />

Darüber hinaus bestehen weitere, allgemeine Risiken,<br />

die unter<br />

D. Steuerliche Risiken<br />

E. Sonstige Risiken<br />

dargestellt werden.<br />

Die im Folgenden dargestellten Risiken können einzeln<br />

oder kumuliert auftreten. Darüber hinaus können<br />

hier nur allgemeine Risiken dargestellt werden.<br />

Zusätzliche Risiken können sich aus der individuellen<br />

Situation des Anlegers (z. B. aus einer eventuellen<br />

Fremdfinanzierung der Einlage) ergeben. Das Risiko<br />

von Verlusten, bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage<br />

einschließlich eingezahlten Agios oder im<br />

schlimmsten Fall der privaten Insolvenz eines Anlegers<br />

(maximales Risiko) kann nicht ausgeschlossen<br />

werden. Es wird daher empfohlen, sich vor der endgültigen<br />

Anlageentscheidung durch einen fachkundigen<br />

Dritten beraten zu lassen.<br />

Auswirkungen der internationalen Finanzkrise<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Folgen<br />

der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung andauernden<br />

internationalen Finanzkrise und deren<br />

zukünftige Auswirkungen die Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der dargestellten Risiken, insbesondere bezüglich<br />

Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der<br />

Vertragspartner, Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko,<br />

Prognoserisiko und Fungibilität der Vermögensanlage,<br />

erhöhen.<br />

A. Investitionsphase<br />

Fertigstellungs- / Objektübernahmerisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass z. B. aufgrund von Fertigstellungsverzögerungen,<br />

nicht erfüllten aufschiebenden<br />

Vertragsbedingungen, nicht erteilten, aber<br />

zur Abnahme der Immobilie erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen oder sonstigen Ereignissen<br />

die Gebäudeteile D, E, IT und Sonderflächen nicht<br />

oder nicht zu dem vereinbarten Übernahmetermin<br />

übernommen werden können. Das Fertigstellungsrisiko<br />

als solches trägt bis zur Abnahme das Bauunternehmen<br />

bzw. der Generalübernehmer Gawalux S.A.<br />

und nicht der Bauherr (Objektgesellschaft). Eine<br />

zeitliche Verzögerung der Übernahme würde aber zu<br />

zeitlich verzögerten Mieteinnahmen und eventuell<br />

weiteren Kosten für die Objektgesellschaft führen.<br />

Ferner kann die Nichterfüllung der durch den Generalübernehmer<br />

geschuldeten Leistungen dazu führen,<br />

dass die Beauftragung einer anderen Gesellschaft<br />

zur Fertigstellung des Investitionsobjekts zusätzliche<br />

Kosten in der Objektgesellschaft und eine zeitliche<br />

Verzögerung der Übernahme auslöst. Die prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger könnten nicht<br />

zum vorgesehenen Zeitpunkt und in voller Höhe<br />

stattfinden oder schlechtestenfalls ganz ausbleiben.


Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

21<br />

Bauqualität / Bauausführung<br />

Eine unsachgemäße Bauausführung könnte, insbesondere<br />

nach Ablauf der Gewährleistungsphase, zu<br />

nicht kalkulierten Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen<br />

führen und somit die Höhe der<br />

prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />

die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />

beeinflussen.<br />

Altlastenrisiko<br />

Durch den Erwerb der Fondsimmobilie und damit der<br />

zugehörigen Grundstücke könnten sich Risiken aus<br />

Altlasten wie etwa Bodenverunreinigungen ergeben.<br />

Wenn unvorhergesehene Altlasten auftreten sollten,<br />

könnte dies zu einer erheblichen Reduzierung der<br />

Werthaltigkeit der Anlage führen. Hierbei besteht das<br />

Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts der<br />

Kommanditeinlage einschließlich eingezahlten Agios.<br />

Haftung für unbekannte Verbindlichkeiten<br />

Aus der Übernahme der Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

ergeben sich besondere Risiken. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass die Objektgesellschaft<br />

aufgrund von Verbindlichkeiten oder Haftungsansprüchen,<br />

die ihre Ursache bereits vor Übernahme<br />

hatten, in Anspruch genommen wird und ein<br />

gegebenenfalls bestehender Freistellungsanspruch<br />

gegenüber den Verkäufern nicht durchgesetzt werden<br />

kann. Dies kann zu erheblichen Kosten auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft und zu einer Reduzierung<br />

der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />

führen beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />

negativ beeinträchtigen.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die Platzierungsgarantin garantiert die vollständige<br />

Einzahlung des Eigenkapitals. Würde die Platzierungsgarantin<br />

ihre Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig<br />

einlösen, kann es zu einer Rückabwicklung<br />

oder Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen, wenn<br />

auch die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals scheitern<br />

würde. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen<br />

oder vollständigen Verlusts der Kommanditeinlage<br />

einschließlich eingezahlten Agios.<br />

EG-Mieterausbauvorfinanzierung<br />

Die Finanzierung der EG-Mieterausbauten ist endfällig<br />

am 31. Dezember 2010. Bei einer ratierlichen<br />

Rückzahlung der Kosten über die Laufzeit des EG-<br />

Mietvertrags für Gebäudeteil A muss die Objektgesellschaft<br />

eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.<br />

Es besteht das Risiko, dass keine Anschlussfinanzierung<br />

sichergestellt werden kann oder die Kosten der<br />

Anschlussfinanzierung die Zinszahlungen der EG<br />

übersteigen. Dies hätte zur Folge, dass die Ausschüttungen<br />

an die Anleger nicht in der prognostizierten<br />

Höhe möglich sind oder komplett entfallen.<br />

Fremdfinanzierungs- / Zinsrisiko<br />

Die Objektgesellschaft hat einen Darlehensvertrag<br />

geschlossen, der die Langfristfinanzierung des erforderlichen<br />

Fremdkapitals bis zum 31. Dezember 2019<br />

sicherstellt. Es besteht das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung<br />

nicht zu den in der Prognoserechnung<br />

angenommenen Zinssätzen erfolgen kann,<br />

weil der Kapitalmarkt zu diesen Zeitpunkten keine<br />

entsprechenden Konditionen bietet. Dies hätte zur<br />

Folge, dass die Ausschüttungen an die Anleger nicht<br />

in der prognostizierten Höhe möglich sind oder komplett<br />

entfallen können.<br />

Es besteht weiterhin ein Risiko für den Fall, dass<br />

vertragliche Verpflichtungen und Rahmenbedingungen<br />

aus dem Darlehensvertrag nicht erfüllt werden,<br />

insbesondere die vereinbarte Darlehensrate während<br />

der Laufzeit des Darlehensvertrags nicht oder<br />

nicht vollständig an die finanzierende Bank gezahlt<br />

werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass<br />

keine Verlängerung oder Anschlussfinanzierung für<br />

das Darlehen nach Ablauf der Langfristfinanzierung<br />

gesichert werden kann. Sofern die Objektgesellschaft<br />

den noch offenen Darlehensbetrag nicht zurückführt,<br />

besteht das Risiko, dass die Fondsimmobilie durch die<br />

Bank zwangsversteigert wird und die Anleger Teile der<br />

Kommanditeinlage bzw. die gesamte Kommanditeinlage<br />

einschließlich eingezahlten Agios verlieren.<br />

Zinsrisiko Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

Sollte der Zinsaufwand für die auf Ebene der Objektgesellschaft<br />

abgeschlossene Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

über den in der Investitionsrechnung unterstellten<br />

Zinsaufwand hinausgehen (beispielsweise


22 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

weil sich die Einwerbung von Anlegern verzögert oder<br />

im Falle der Vollplatzierung Kommanditisten ihren<br />

Einzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht<br />

nachkommen) und deshalb zusätzliche bzw.<br />

nicht kalkulierte Fremdmittel aufgenommen werden<br />

müssen, kann dies die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Rückabwicklung<br />

Sollte es aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht vorhersehbar sind, zu<br />

einer Rückabwicklung des Fonds kommen, hat der<br />

Anleger keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung<br />

seiner eingezahlten Kommanditeinlage. Es besteht<br />

das Risiko, dass die Fondsgesellschaft die geleisteten<br />

Kommanditeinlagen, insbesondere aufgrund<br />

bereits angefallener Gebühren und Kosten, nur anteilig<br />

zurückzahlen kann.<br />

B. Betriebsphase<br />

Vertragserfüllungsrisiken und Bonität der<br />

Vertragspartner<br />

Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren<br />

Verpflichtungen nicht bzw. nicht vollständig nachkommen<br />

oder vorhandene, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten<br />

wahrnehmen und damit die<br />

prospektierte Durchführung der Investition gefährden.<br />

Dies kann die prognostizierten Ergebnisse negativ<br />

beeinflussen und zu einer Verminderung oder dem<br />

Ausfall der Ausschüttungen an die Anleger führen.<br />

Es besteht das Risiko, dass aufgrund eingeschränkter<br />

Leistungsfähigkeit (Bonität) oder eingeschränkter<br />

Leistungsbereitschaft Vertragspartner<br />

(insbesondere der Verkäufer der Aktien als Patron für<br />

den Generalmietvertrag und den IT-Mietvertrag sowie<br />

der Generalmieter im Falle des Inkrafttretens des<br />

Generalmietvertrags) ihren Verpflichtungen gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft oder der Objektgesellschaft<br />

nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

vorhandene Vertragsklauseln unterschiedlich ausgelegt<br />

werden oder unterschiedliche Rechtsauffassungen<br />

bestehen, neue Verträge geschlossen oder<br />

neue Vertragspartner gesucht werden müssen. Hieraus<br />

können höhere Aufwendungen oder geringere<br />

Einnahmen entstehen, die einen negativen Einfluss<br />

auf die prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />

haben und schlechtestenfalls zum Ausbleiben<br />

von Ausschüttungen führen und/oder die Werthaltigkeit<br />

der Anlage negativ beeinflussen können.<br />

Mieteinnahmen<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Mieter<br />

ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Objektgesellschaft<br />

nicht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen<br />

können oder wollen (z. B. Mietminderung).<br />

Eine Bonitätsverschlechterung oder Insolvenz der<br />

Mieter kann ebensowenig ausgeschlossen werden wie<br />

ein Rückgang der Marktmieten. Ferner besteht die<br />

Möglichkeit, dass die Objektgesellschaft ihren Verpflichtungen<br />

aus den Mietverträgen nicht nachkommen<br />

kann und Mieter deshalb Mietminderungen geltend<br />

machen oder den Mietvertrag außerordentlich<br />

kündigen. Ein damit zusammenhängender Mieterwechsel<br />

und eine Verschlechterung der Konditionen<br />

bei der Anschlussvermietung oder ein (teilweiser)<br />

Leerstand können zu einer Verringerung der Mieteinnahmen<br />

führen und somit die Höhe der prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />

die Werthaltigkeit der Anlage negativ beeinflussen.<br />

Bei einer notwendig werdenden Neuvermietung, z. B.<br />

durch Auslaufen der Mietverträge oder durch Ausübung<br />

des vertraglich eingeräumten Sonderkündigungsrechts<br />

des Mieters Europäische Gemeinschaft<br />

(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«) besteht<br />

das Risiko, dass eine Neuvermietung nur zu dann<br />

schlechteren Marktkonditionen als prognostiziert<br />

möglich ist und dass durch Leerstandszeiten die Miteinnahmen<br />

geringer ausfallen oder komplett entfallen.<br />

Dadurch können sich, insbesondere im Zusammenhang<br />

mit den durch die Anschlussvermietung<br />

notwendigen Aufwendungen für die Vermietung,<br />

den Mieteraus- und -umbau, Renovierungs-, Modernisierungs-<br />

oder andere Revitalisierungsmaßnahmen,<br />

die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />

an die Anleger beziehungsweise die<br />

Werthaltigkeit der Anlage negativ beeinflussen.<br />

Die Mietverträge werden auf Basis des Harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex der Eurozone bezie-


Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

23<br />

hungsweise des allgemeinen luxemburgischen Verbraucherpreisindex<br />

C1 indexiert. In der Prognoserechnung<br />

wird eine positive Entwicklung der Indizes,<br />

sprich eine Inflation in Höhe von 2,2 Prozent p. a. unterstellt.<br />

Sofern die tatsächliche Entwicklung geringer<br />

als prognostiziert ausfällt, kann dies die Höhe der<br />

prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />

die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />

beeinflussen.<br />

Laufende Kosten und Instandhaltung<br />

Bei Immobilien besteht grundsätzlich ein Kostenrisiko<br />

für die Instandhaltung, Instandsetzung sowie für<br />

die nicht umlagefähigen Nebenkosten des Gebäudes.<br />

Ferner sind auch außerplanmäßige Sanierungsmaßnahmen<br />

nicht auszuschließen. Im Falle eines<br />

Leerstandes sind die darauf entfallenden Nebenkosten<br />

nicht umlagefähig.<br />

Sollten aufgrund von Abnutzungserscheinungen<br />

oder auf Basis von technischen Erfordernissen Mehraufwendungen<br />

für die Instandhaltung des Objekts<br />

notwendig werden, die über die Beträge in der Prognoserechnung<br />

hinausgehen, so sind diese von der<br />

Objektgesellschaft zu tragen.<br />

Sollten laufende, nicht auf Mieter umlagefähige Nebenkosten<br />

sowie die von der Objektgesellschaft zu<br />

tragenden Instandhaltungsaufwendungen höher als<br />

kalkuliert ausfallen, kann dies die Höhe der prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger beziehungsweise<br />

die Werthaltigkeit der Anlage negativ<br />

beeinflussen.<br />

Kostenrisiko<br />

Sollten der Objekt-, der Beteiligungs- oder der<br />

Fondsgesellschaft außerordentliche, nicht kalkulierte<br />

Kosten entstehen, können diese Kosten die Ausschüttungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Insolvenzrisiko<br />

Sollte die Objekt-, die Beteiligungs- oder die Fondsgesellschaft<br />

in Zahlungsschwierigkeiten geraten<br />

oder Insolvenz anmelden müssen, so kann dies zum<br />

vollständigen Verlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />

eingezahlten Agios führen.<br />

Begrenzter Versicherungsschutz<br />

Hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Errichtung<br />

und Vermietung des Bürokomplexes »An der<br />

Drosbach« bereits abgeschlossenen und künftig<br />

noch abzuschließenden Versicherungen, auch für die<br />

Gefahr des zufälligen Untergangs, besteht das Risiko,<br />

dass der Versicherungsschutz versagt oder aus<br />

anderen Gründen unzureichend ist, da manche Risiken<br />

unter Umständen nicht oder nicht umfassend<br />

oder zu nicht mehr vertretbaren Konditionen versicherbar<br />

sind (z. B. Krieg, Terror). Sollten im Schadensfall<br />

die Versicherungsleistungen nicht ausreichen,<br />

muss die Objektgesellschaft für verbleibende<br />

Zahlungen aufkommen. Dies könnte im schlimmsten<br />

Fall zur Insolvenz der Objektgesellschaft und in der<br />

Folge ggf. zum Verlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />

eingezahlten Agios führen.<br />

Zinseinnahmen<br />

Die prognostizierten Zinseinnahmen können in Abhängigkeit<br />

von Kapitalmarkt und Zinsniveau und der<br />

zur Verfügung stehenden Liquiditätsreserve geringer<br />

als kalkuliert ausfallen. Dies würde die Höhe der prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger negativ<br />

beeinflussen.<br />

C. Verwertungsphase<br />

Wertentwicklung<br />

Die prognostizierte Wertentwicklung unterstellt auf<br />

der Basis eines Kaufpreisfaktors von 15,90 multipliziert<br />

mit einer prognostizierten Jahresnettomiete,<br />

dass die Immobilie im Jahr 2020 einen Objektwert in<br />

Höhe von 484.816.843 Euro hat. Der zukünftige tatsächliche<br />

Wert kann - abhängig von der dann gegebenen<br />

Marktsituation, dem erzielbaren Verkaufsfaktor,<br />

dem Vermietungsstand, dem Zustand der<br />

Immobilie, der Wettbewerbssituation und der Entwicklung<br />

des Standorts - geringer oder auch deutlich<br />

geringer ausfallen. Auch eine geringere Inflationsrate<br />

und somit geringer als prognostiziert<br />

ansteigende Mieten können sich negativ auf die Berechnung<br />

der prognostizierten Wertentwicklung<br />

auswirken. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die<br />

im Veräußerungsszenario der Prognoserechnung


24 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

kalkulierte Revitalisierungskostenpauschale für<br />

möglicherweise notwendige Instandsetzungsmaßnahmen<br />

nicht ausreicht und sich in Folge der erhöhten<br />

Kosten der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

mindert. Ein geringer als prognostiziert ausfallender<br />

Rückfluss aus dem Verkauf kann dazu führen, dass<br />

die im Rahmen der Konzeption angefallenen, fondsabhängigen<br />

Kosten nicht erwirtschaftet werden<br />

können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,<br />

dass die Größe des Objekts den Kreis potenzieller<br />

Käufer einschränkt.<br />

D. Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine Risiken<br />

Die steuerlichen Grundlagen und die Prognoserechnung<br />

basieren auf der im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltenden Rechtslage, der dazu ergangenen<br />

finanzgerichtlichen Rechtsprechung, der Auslegung<br />

der Finanzverwaltung sowie der steuerrechtlichen<br />

Literatur. Angekündigte Gesetzesänderungen wurden<br />

entsprechend berücksichtigt. Änderungen im Gesetzeswortlaut<br />

sowie in der Gesetzesauslegung durch<br />

die beteiligten Steuerbehörden und Finanzgerichte<br />

können das Ergebnis nach Steuern in erheblichem<br />

Maße beeinflussen, ohne dass derartige Änderungen<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vorhergesehen<br />

oder abgesichert werden könnten. Ebenso kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass das Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Luxemburg und<br />

Deutschland unterschiedlich ausgelegt oder sogar<br />

während der Fondslaufzeit geändert oder gar gekündigt<br />

wird. Solche Änderungen können für den Anleger<br />

zu deutlichen negativen Abweichungen von den prognostizierten<br />

Nettoergebnissen nach Steuern führen.<br />

Risiko der abweichenden Behandlung durch die<br />

Finanzbehörde<br />

Die steuerliche Behandlung der Beteiligungsstruktur,<br />

des Ansatzes der Einnahmen und des Abzugs der<br />

Werbungskosten / Betriebsausgaben einschließlich<br />

der Absetzungen für Abnutzung steht unter dem<br />

Vorbehalt der steuerlichen Anerkennung durch die<br />

jeweilige Finanzverwaltung und der Rechtsprechung<br />

der Finanzgerichte. Die steuerliche Qualifikation und<br />

der Eintritt der dargestellten Besteuerungsfolgen<br />

der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit ist<br />

nur teilweise durch verbindliche Auskünfte der zuständigen<br />

Finanzbehörden abgesichert. Soweit verbindliche<br />

Auskünfte eingeholt wurden, ist die Finanzbehörde<br />

hieran nicht mehr gebunden, wenn<br />

Rechtsvorschriften, auf denen die verbindlichen<br />

Auskünfte beruhten, geändert werden. Eine verbindliche<br />

Auskunft kann auch mit Wirkung für die<br />

Zukunft zurückgenommen werden. Die Finanzverwaltung<br />

kann daher im Rahmen der Veranlagung<br />

oder bei einer späteren Betriebsprüfung bei der Objekt-,<br />

der Beteiligungs- oder der Fondsgesellschaft<br />

zu einer von der steuerlichen Einschätzung der Anbieterin<br />

abweichenden Auffassung kommen. Es kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass es in einem solchen<br />

Fall zu einer höheren Steuerbelastung mit der<br />

Folge von – möglicherweise zu verzinsenden – Steuernachzahlungen<br />

kommt. Dies kann negative Auswirkungen<br />

auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis<br />

der Vermögensanlage haben.<br />

Risiko aus der Beteiligungsstruktur<br />

Aufgrund der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft<br />

wird dem Anleger das Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft steuerlich zugerechnet und damit<br />

bei ihm nach seinen persönlichen Besteuerungsmerkmalen<br />

versteuert. Es besteht das Risiko, dass<br />

Einkommensteuerzahlungen zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer zu leisten sind (zum<br />

Beispiel aus anteilig zugewiesener Verzinsung von<br />

Liquidität bei der Objekt-, der Beteiligungs- oder der<br />

Fondsgesellschaft), denen keine oder nur deutlich<br />

geringere Liquiditätszuflüsse aus der Fondsbeteiligung<br />

gegenüberstehen. Der Anleger kann dadurch<br />

Verluste durch eine Verringerung seiner persönlichen<br />

Liquidität erleiden.<br />

Risiko aus dem Progressionsvorbehalt<br />

Wegen der durchgehend transparenten Beteiligungsstruktur<br />

(siehe hierzu vorstehendes »Risiko aus der Beteiligungsstruktur«)<br />

werden die Einkünfte der Tochterund<br />

Enkelgesellschaften der Fondsgesellschaft, also<br />

insbesondere das in Luxemburg erzielte Ergebnis aus<br />

der Bewirtschaftung der Immobilie, dem Anleger direkt<br />

zugerechnet. Dieses Einkommen wird in Deutschland


Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

25<br />

nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Luxemburg<br />

von der Besteuerung freigestellt, es<br />

unterliegt jedoch nach gegenwärtiger Rechtslage dem<br />

Progressionsvorbehalt. Aufgrund des Progressionsvorbehalts<br />

kann sich die deutsche Einkommensteuer<br />

nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer der<br />

Anleger erhöhen. Es besteht das Risiko, dass dieser<br />

höheren Steuer keine oder nur geringere Liquiditätszuflüsse<br />

aus der Fondsbeteiligung gegenüberstehen.<br />

Risiko aus der abweichenden steuerlichen<br />

Qualifikation von Kapitaleinkünften<br />

Kapitaleinkünfte, die die Objektgesellschaft zum<br />

Beispiel aus der kurzfristigen Anlage von Liquiditätsreserven<br />

erzielt, werden nach Luxemburger Recht als<br />

betriebliche Einkünfte des Steuersubjekts Objektgesellschaft<br />

qualifiziert.<br />

Aus deutscher Sicht stellen sie dagegen Einkünfte<br />

der Anleger aus Kapitalvermögen dar. Aufgrund des<br />

Qualifikationskonflikts besteht das Risiko, dass es<br />

trotz des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen<br />

Deutschland und Luxemburg zu einer doppelten<br />

steuerlichen Erfassung dieser Einkünfte in Luxemburg<br />

und in Deutschland kommt. Es kann nicht garantiert<br />

werden, dass diese doppelte steuerliche Erfassung<br />

durch einseitige Maßnahmen auf nationaler<br />

Ebene oder durch ein Verständigungsverfahren zwischen<br />

Deutschland und Luxemburg gemäß Art. 22<br />

des Doppelbesteuerungsabkommens beseitigt werden<br />

kann. Durch eine doppelte steuerliche Erfassung<br />

dieser Einkünfte kann sich das Nachsteuer-Ergebnis<br />

der Beteiligung für den Anleger verringern.<br />

Risiko einer Grunderwerbsteuer in Luxemburg<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Erwerb<br />

der Anteile an der Objektgesellschaft durch die<br />

Prosperus in Luxemburg Grunderwerbsteuer ausgelöst<br />

hat. Diese wäre dann der Fall, wenn die Luxemburger<br />

Steuerbehörden den Erwerb der Gesellschaftsanteile<br />

– entgegen der Luxemburger Rechtsprechung<br />

in solchen Fällen – in einen direkten<br />

Erwerb der Grundstücke umqualifizierte. Die Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises<br />

des Gesellschaftsanteils würde das wirtschaftliche<br />

Ergebnis für den Anleger negativ beeinflussen<br />

und könnte im schlimmsten Fall zur Insolvenz<br />

der Objektgesellschaft führen.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

geplanten Anteilsrückkäufe der Objektgesellschaft<br />

durch die Luxemburger Steuerbehörde als grunderwerbsteuerpflichtiger<br />

Vorgang angesehen werden.<br />

Es besteht das Risiko, dass hierfür Grunderwerbsteuer<br />

anfällt. Dies kann die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />

an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Risiko einer Kapitalverkehrsteuer in Luxemburg<br />

Es ist derzeit beabsichtigt, die Objektgesellschaft<br />

durch die Einbringung von Eigenkapital durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

gegen Ausgabe neuer Anteile<br />

zu kapitalisieren. Gemäß dem derzeit vorliegenden<br />

Gesetzesentwurf 5913 soll ab 1. Januar 2009 in<br />

Luxemburg die Kapitalverkehrsteuer abgeschafft<br />

werden, so dass die Ausgabe neuer Anteile im Jahr<br />

2009 durch die Objektgesellschaft an die Beteiligungsgesellschaft<br />

keine Kapitalverkehrsteuer auslösen<br />

dürfte. Sollte entgegen den Erwartungen der<br />

Anbieterin der Gesetzesentwurf nicht zum 1. Januar<br />

2009 in Kraft treten, wird die Ausstattung der Objektgesellschaft<br />

mit Eigenkapital durch die Einbringung<br />

des Gesamtvermögens der Beteiligungsgesellschaft<br />

in die Objektgesellschaft gegen Ausgabe<br />

neuer Gesellschaftsanteile erfolgen. Diese Einbringung<br />

löst nach Auffassung der Anbieterin und ihrer<br />

steuerlichen Berater keine Luxemburger Kapitalverkehrsteuer<br />

aus. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen,<br />

dass die zuständigen Steuerbehörden diesen<br />

Vorgang als missbräuchlich ansehen und dass Kapitalverkehrsteuer<br />

auf den Marktwert der eingebrachten<br />

Wirtschaftsgüter erhoben wird. Diese zusätzliche<br />

Steuer würde für den Anleger die Höhe der<br />

prognostizierten Ausschüttungen negativ beeinflussen.<br />

Risiko bei der Besteuerung von<br />

Veräußerungsgewinnen<br />

Die Prognoseberechnungen beruhen darauf, dass der<br />

durch die Veräußerung der Immobilien oder der Anteile<br />

an einer Zwischengesellschaft erzielte Veräußerungsgewinn<br />

in Deutschland nicht zu versteuern<br />

ist. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass der Veräußerungsgewinn in Deutschland den-


26 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

noch zu versteuern ist. Hierzu kann es unter anderem<br />

insbesondere in den folgenden Fällen kommen:<br />

−Der deutsche Gesetzgeber schafft die Steuerbefreiung<br />

für Gewinne ab, die durch Veräußerung<br />

von Immobilien außerhalb der Spekulationsfrist<br />

erzielt werden.<br />

−Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist auf<br />

Ebene des Anlegers nicht dem Privatvermögen,<br />

sondern dem Betriebsvermögen zuzuordnen.<br />

−Ein Anleger erzielt aufgrund individueller Umstände<br />

(z. B. Fremdfinanzierung der Beteiligung,<br />

sonstige Werbungskosten) keinen von der Veräußerung<br />

unabhängigen Totalüberschuss durch<br />

die mittelbare Vermietung und Verpachtung<br />

des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«.<br />

Hierdurch kann es zu einer Umqualifizierung der<br />

Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb und<br />

zu einer Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns<br />

kommen.<br />

−Die deutsche Finanzverwaltung sieht – zum<br />

Beispiel nach einer Gesetzesänderung oder<br />

aufgrund der Begründung eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels – eine der Gesellschaften<br />

Objektgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft<br />

oder Fondsgesellschaft als gewerblich an, so<br />

dass dem Anleger hierdurch Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

zugerechnet werden.<br />

−Die Mindest-Haltedauer von zehn Jahren nach<br />

dem Beteiligungserwerb des Anlegers und vor<br />

Veräußerung der Immobilie, der Anteile an der<br />

Fondsgesellschaft oder der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

wird nicht eingehalten.<br />

−Ein Fondsanteil wird während der Laufzeit veräußert;<br />

in diesem Fall endet die maßgebliche<br />

Zehnjahresfrist für den Veräußerer mit der Veräußerung<br />

und sie beginnt für den Erwerber mit<br />

seinem Erwerb des Anteils. Sofern bei einem der<br />

Beteiligten die Mindest-Haltedauer nicht eingehalten<br />

ist, muss der Veräußerungsgewinn in<br />

Deutschland versteuert werden.<br />

Sofern in diesen Fällen Steuerpflicht besteht, gilt der<br />

persönliche Einkommensteuersatz des Anlegers zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />

und – im Falle der Zuordnung zu einem<br />

Betriebsvermögen – auch Gewerbesteuer. Dies kann<br />

die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen an<br />

die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Risiko des gewerblichen Grundstückshandels<br />

Ebene des einzelnen Anlegers<br />

Für die Beurteilung, ob für deutsche Besteuerungszwecke<br />

auf Ebene des einzelnen Anlegers die Voraussetzungen<br />

zur Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

vorliegen, wird nach der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung und der Finanzverwaltung auf<br />

die so genannte Drei-Objekt-Grenze abgestellt. Die<br />

mittelbare Veräußerung der Immobilie der Objektgesellschaft<br />

kann bei einer Veräußerung der Beteiligung<br />

als Zählobjekt gelten, wenn der Anleger einen Anteil<br />

von mindestens zehn Prozent am Gesellschaftsvermögen<br />

besitzt oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />

des Anlegers mehr als 250.000 Euro<br />

zum Zeitpunkt der Anteilsveräußerung beträgt. Die<br />

Veräußerung des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«<br />

kann darüber hinaus Zählobjekt sein, wenn der<br />

auf den Anleger rechnerisch entfallende anteilige Verkehrswert<br />

der Immobilie im Veräußerungszeitpunkt<br />

mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />

Es besteht das Risiko, dass bei größeren Beteiligungssummen<br />

oder durch eine Steigerung des Verkehrswertes<br />

der Immobilie die Fondsbeteiligung zu<br />

einem späteren Zeitpunkt als Zählobjekt erfasst wird.<br />

Darüber hinaus kann auch die Veräußerung der<br />

Fondsbeteiligung – unter Beachtung der vorgenannten<br />

Wertgrenzen – zur Zurechnung als Zählobjekt<br />

führen. Dies kann Auswirkungen auch auf die Besteuerung<br />

der Einkünfte aus weiteren Immobiliengeschäften<br />

beziehungsweise Beteiligungen an anderen<br />

Immobilienfonds in Deutschland haben. Sollte<br />

der Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />

erfüllt sein, könnte sich für den Anleger eine höhere<br />

Steuerbelastung ergeben und/oder eine rückwirkende<br />

Besteuerung von anderen Veräußerungsgewinnen<br />

erfolgen.<br />

Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden,<br />

dass, z. B. im Falle einer Einzelveräußerung von<br />

Gebäudeteilen eine Parzellierung / Aufteilung des<br />

Investitionsobjekts erfolgen muss. Daraus kann sich<br />

eine Anrechnung mehrerer Zählobjekte aus der Beteiligung<br />

ergeben. Bei Anlegern, deren sonstige Immobiliengeschäfte<br />

für sich betrachtet keinen ge-


Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

27<br />

werblichen Grundstückshandel darstellen, können<br />

diese Veräußerungen zu einer Überschreitung der<br />

Drei-Objekt-Grenze führen. Dies hätte zur Folge,<br />

dass die anderen Immobiliengeschäfte als gewerblich<br />

angesehen würden.<br />

Ebene der Fondsgesellschaft oder ihrer<br />

Beteiligungen<br />

Sollte auf der Ebene der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Objektgesellschaft<br />

ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen<br />

werden, könnten auch dann negative Folgen entstehen,<br />

wenn dies auf der Ebene des Anlegers nicht zu<br />

einem gewerblichen Grundstückshandel führt. Die<br />

Einkünfte, die dem Anleger aus der Fondsgesellschaft<br />

zugerechnet würden, wären nicht länger Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung und aus<br />

Kapitalvermögen, sondern gewerbliche Einkünfte.<br />

Auswirkungen der Gewerblichkeit<br />

Infolge einer etwaigen Gewerblichkeit würden in<br />

Deutschland steuerbare Zinseinkünfte mit dem persönlichen<br />

Steuersatz und nicht nur mit dem Abgeltungsteuersatz<br />

von 25 Prozent jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer<br />

zu versteuern sein. Im Verkaufsfall wäre ein Veräußerungsgewinn<br />

unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.<br />

Gewerbesteuerpflichtig wären die von der<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Fondsgesellschaft<br />

im Inland erzielten Einkünfte. Eine auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Fondsgesellschaft<br />

eventuell gezahlte Gewerbesteuer ist grundsätzlich<br />

im Rahmen des § 35 EStG auf die persönliche Einkommensteuerschuld<br />

der Gesellschafter anrechenbar.<br />

Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

und entsprechend die Höhe der prognostizierten<br />

Ausschüttungen an die Anleger negativ beeinflussen.<br />

Risiko des Erwerbs der Fondsbeteiligung durch<br />

Erbschaft oder Schenkung<br />

Mit Beschluss vom 7. November 2006 (Az. 1 BvL 10 / 02)<br />

hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit<br />

der derzeitigen Bewertungsregelungen auf<br />

dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

festgestellt und den Gesetzgeber verpflichtet,<br />

bis spätestens 31. Dezember 2008 eine verfassungskonforme<br />

Rechtslage zu schaffen. Im Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung lag ein Gesetzesentwurf vor. Es<br />

besteht das Risiko, dass nach der zukünftigen Rechtslage<br />

die Übertragung der Fondsbeteiligung von Todes<br />

wegen oder durch Schenkung unter Lebenden einer<br />

höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung<br />

als bislang unterliegt.<br />

E. Sonstige Risiken<br />

Aussagen und Angaben Dritter<br />

Dieses Beteiligungsangebot enthält diverse Angaben<br />

und Aussagen Dritter, wie zum Beispiel gutachterliche<br />

Prognosen, Marktdaten verschiedener Immobilienexperten<br />

etc., deren Richtigkeit nur auf Plausibilität geprüft<br />

wurde. Es besteht das Risiko, dass diese Angaben<br />

und Aussagen Dritter persönliche Einschätzungen<br />

und Wertungen beinhalten und dass die dort getätigten<br />

Aussagen oder Angaben von falschen Grundannahmen<br />

ausgehen oder falsche Schlüsse ziehen oder<br />

falsche Daten wiedergeben. Dies kann zu einem<br />

schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis der Objektbzw.<br />

Fondsgesellschaft und damit zur Verminderung<br />

oder dem Ausfall der Ausschüttungen an die Anleger<br />

führen. Schlechtestenfalls können die Anleger ihre<br />

Kommanditeinlage ganz oder teilweise verlieren.<br />

Andere Rechtskreise<br />

Da sich die Immobilie und der Sitz der Objektgesellschaft<br />

in Luxemburg befinden, findet ausländisches<br />

Recht Anwendung. Gerichtliche und/oder schiedsgerichtliche<br />

Auseinandersetzungen sowie Maßnahmen<br />

der Einzel- und Gesamtvollstreckung in diesem<br />

Zusammenhang können sich deshalb nach den dort<br />

geltenden gesetzlichen Regelungen richten, die vom<br />

deutschen Rechtsverständnis abweichen können.<br />

Aufgrund dieser Unterschiede kann sich die Durchsetzung<br />

und Abwehr von Ansprüchen schwieriger<br />

gestalten und/oder mit höheren Kosten verbunden<br />

sein als in Deutschland. Auch die Einschätzung etwaiger<br />

Prozessrisiken und sonstiger Erfolgsaussichten<br />

wird dadurch erschwert.<br />

Dies kann die Höhe der prognostizierten Ausschüttungen<br />

an die Anleger beziehungsweise die Werthal-


28 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

tigkeit der Anlage negativ beeinflussen oder zum teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust ihrer Kommanditeinlage<br />

einschließlich eingezahlten Agios führen.<br />

Verflechtungsrisiko<br />

Aufgrund der wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen<br />

der handelnden Personen kann es zu Interessenkonflikten<br />

kommen, die zu Nachteilen bei<br />

der Erfüllung der jeweiligen Verpflichtungen und damit<br />

zu negativen Auswirkungen auf die Investition<br />

führen können. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen<br />

Verbindung des Treuhänders und der Initiatorin<br />

kann es insbesondere bei Abstimmungen der<br />

Fondsgesellschaft zu Interessenkonflikten beim<br />

Treuhänder kommen, sofern ein Anleger nicht selbst<br />

abstimmt oder dem Treuhänder Weisungen zu seinem<br />

Abstimmungsverhalten erteilt. Ferner kann es aufgrund<br />

des gleichen Gesellschafterhintergrunds bei<br />

folgenden Gesellschaften zu Interessenkonflikten<br />

kommen: Generalübernehmer, Generalmieter, Mieter<br />

der IT-Fläche sowie Projektcontroller und Objektverwalter<br />

sind Unternehmen der Wagner Gruppe. Die Höhe<br />

der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />

beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />

kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />

Gesellschaftsrechtliche Risiken<br />

Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen werden<br />

grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen gefasst. Gefasste Beschlüsse sind dennoch<br />

für alle Anleger verbindlich. Den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />

können daher Einzelinteressen<br />

von Kommanditisten entgegenstehen. Darüber<br />

hinaus besteht das Risiko, dass Großanleger oder<br />

die Platzierungsgarantin im Falle ihres Beitritts durch<br />

Inanspruchnahme ihrer Platzierungsgarantie mit ihrem<br />

Stimmanteil die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

maßgeblich beeinflussen oder<br />

dominieren. Zudem kann der Gesellschaftsvertrag<br />

durch Beschluss geändert werden, wofür jedoch die<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

(Komplementärin und geschäftsführende Kommanditistin)<br />

sowie eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent<br />

der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Sofern<br />

umgekehrt notwendige Mehrheiten nicht<br />

erreicht werden, besteht das Risiko, dass Gesellschafterbeschlüsse<br />

nicht zustande kommen. Die Höhe<br />

der prognostizierten Ausschüttungen an die Anleger<br />

beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />

kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />

Veränderung der Beteiligungsquote<br />

Die persönliche Nachschusspflicht der Kommanditisten<br />

ist grundsätzlich ausgeschlossen. Laut Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft kann die Gesellschaft<br />

mit den Stimmen aller Gesellschafter einen<br />

Nachschuss beschließen, ohne jedoch den einzelnen<br />

Gesellschafter ohne dessen Zustimmung zum Nachschuss<br />

verpflichten zu können. Soweit die Gesellschafterversammlung<br />

einen Nachschuss beschließt,<br />

ohne dass sich der betreffende Gesellschafter daran<br />

beteiligt, kommt es zu einer Änderung der Beteiligungsquote<br />

des Gesellschafters und damit seiner<br />

Gesellschafterrechte, wie z. B. der Reduzierung des<br />

Anteils am Ergebnis der Gesellschaft und der Reduzierung<br />

des quotalen Anteils der Stimmrechte.<br />

Fehlerhaftigkeit von Verträgen<br />

Zur Durchführung des Beteiligungsangebots haben<br />

die Objektgesellschaft und die Fondsgesellschaft eine<br />

Vielzahl von Verträgen abgeschlossen und werden<br />

zukünftig weitere abschließen. Es kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass einzelne oder mehrere<br />

dieser Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft,<br />

fehlerhaft und/oder unvorteilhaft sind. Dies<br />

gilt insbesondere, wenn zu einem späteren Zeitpunkt<br />

Rechtsmängel festgestellt werden, aufgrund<br />

derer der Erwerb der Immobilien, die Gründung der<br />

Objekt-, Beteiligungs- oder Fondsgesellschaft oder<br />

der Erwerb eines Gesellschaftsanteils fehlerhaft oder<br />

unwirksam erfolgt sind. Dies kann dazu führen, dass<br />

der Immobilienerwerb, die Gesellschaftsgründung<br />

oder der Beteiligungserwerb rückabgewickelt werden<br />

muss, sofern die Rechtsmängel nicht geheilt<br />

werden können und die Objekt- und/oder Beteiligungs-<br />

und/oder Fondsgesellschaft unvorhergesehenen<br />

Ansprüchen ausgesetzt werden. Folge hiervon<br />

kann sein, dass entweder diese unvorhergesehenen<br />

Ansprüche mangels ausreichender Liquidität ganz<br />

oder teilweise nicht erfüllt werden können und die<br />

Gläubiger daher Zwangsmaßnahmen gegen die jeweilig<br />

betroffene Gesellschaft ergreifen. Möglich ist


Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

29<br />

aber auch, dass diese unvorhergesehenen Ansprüche<br />

durch die jeweilige Gesellschaft erfüllt werden, hierdurch<br />

jedoch die notwendige Liquidität für die Erfüllung<br />

sonstiger Verpflichtungen fehlt. Unabhängig<br />

davon, auf welcher Ebene des Beteiligungskonzepts<br />

es zu unvorhergesehenen Ansprüchen aufgrund fehlerhafter<br />

Verträge kommt, kann dies unmittelbare<br />

oder mittelbare Auswirkungen auf die Anleger haben<br />

bis hin zum Totalverlust der Kommanditeinlage einschließlich<br />

eingezahlten Agios.<br />

Sonstige individuell verursachte Kosten, Steuern,<br />

Lasten, Nachteile oder Schäden<br />

Sonstige Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile oder<br />

Schäden der Fondsgesellschaft, die im Verhalten oder<br />

in der Person eines Anlegers begründet sind, können<br />

diesem Gesellschafter oder dessen Rechtsnachfolger<br />

weiterbelastet werden. Sofern diese aber bei diesen<br />

Anlegern nicht eingefordert werden können, sind sie<br />

von der Fondsgesellschaft zu tragen, was zu einer<br />

Verschlechterung der wirtschaftlichen Ergebnisse der<br />

Fondsgesellschaft und damit zur Reduzierung der<br />

prognostizierten Ausschüttung an alle Anleger führt.<br />

Scheidet ein Anleger wegen Anlegerinsolvenz vorzeitig<br />

aus der Fondsgesellschaft aus, so können die daraus<br />

folgenden Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

zur Zahlung von Abfindungsguthaben wie auch die<br />

Anwachsung der Beteiligung des ausscheidenden Anlegers<br />

bei den verbleibenden Anlegern zu einem unter<br />

Umständen nicht unerheblichen Liquiditätsabfluss bei<br />

der Fondsgesellschaft und zum Übergang von Verbindlichkeiten<br />

auf die verbleibenden Anleger führen,<br />

was eine Verringerung der Ausschüttungen an die übrigen<br />

Anleger zur Folge haben kann. Schlimmstenfalls<br />

können diese Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />

zu deren Illiquidität führen und damit den Verlust der<br />

gesamten Kommanditeinlage einschließlich eingezahlten<br />

Agios der übrigen Anleger nach sich ziehen.<br />

Haftungsrisiko Anleger<br />

Bei einer Beteiligung der Anleger als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten ist nur der Treuhandkommanditist<br />

als Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

mit seiner Hafteinlage im Handelsregister eingetragen.<br />

Nach dem Treuhandvertrag haften die<br />

Anleger gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

in Höhe ihres jeweiligen Beteiligungsbetrags. Lediglich<br />

bei einem Wechsel eines Anlegers als Treugeberkommanditist<br />

in die Rechtsstellung eines Direktkommanditisten<br />

könnte grundsätzlich das Risiko<br />

einer unbeschränkten Haftung nach § 176 BGB bestehen,<br />

solange der Anleger noch nicht als Direktkommanditist<br />

im Handelsregister eingetragen ist.<br />

Bei der Umwandlung ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

in eine Direktbeteiligung haften diese<br />

Anleger vom Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister<br />

für Verbindlichkeiten bis zur Höhe ihrer<br />

Hafteinlage. Die in das Handelsregister einzutragende<br />

Hafteinlage jedes Kommanditisten beträgt<br />

ein Prozent der Pflichteinlage. Eine Umwandlung der<br />

treuhänderischen Beteiligung in eine Direktbeteiligung<br />

erfolgt aufschiebend bedingt durch die Eintragung<br />

des Treugebers in das Handelsregister. Sofern<br />

und soweit die Hafteinlage durch Verluste vermindert<br />

wird oder wenn über dem Gewinnanteil liegende<br />

Ausschüttungen die Hafteinlage verringern, gilt die<br />

Ausschüttung / Entnahme als Rückzahlung der Kommanditeinlage<br />

mit der Folge einer insoweit wieder<br />

auflebenden persönlichen Haftung bis zur Höhe der<br />

Hafteinlage. Im Erbfall endet das Treuhandverhältnis<br />

jedoch automatisch. Der/die Erbe(n) werden in diesem<br />

Fall Direktkommanditisten.<br />

Bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft haftet<br />

der Kommanditist für die bis zu diesem Zeitpunkt<br />

begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

noch fünf Jahre ab Eintragung seines Ausscheidens<br />

in das Handelsregister in Höhe der Hafteinlage weiter.<br />

Analog besteht eine Nachhaftung für etwaige im<br />

Zeitpunkt der Liquidation der Fondsgesellschaft bestehende<br />

Verbindlichkeiten.<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Bei Eintritt bestimmter im Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft näher beschriebener Umstände<br />

(z. B. bei Nichtleistung der Kommanditeinlage) kann<br />

ein Anleger aus der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. In diesem Fall besteht nicht nur das Risiko des<br />

Verlusts der wirtschaftlichen Vorteile aus der Beteiligung,<br />

sondern der ausscheidende Gesellschafter ist


30 Kapitel 5 Risiken der Beteiligung<br />

der Fondsgesellschaft zum Ersatz des durch die Ausschließung<br />

entstandenen Schadens verpflichtet und<br />

es besteht auch kein Anspruch auf Abfindung.<br />

Individuelle Fremdfinanzierung<br />

Soweit Anleger die vorgesehene Beteiligung durch<br />

eine Darlehensaufnahme auf ihrer persönlichen<br />

Ebene finanzieren (so genannte Anteilsfinanzierung),<br />

kann ein vollständiges oder teilweises Ausbleiben<br />

von Ausschüttungen dazu führen, dass die<br />

betreffenden Anleger nicht mehr dazu in der Lage<br />

sind, diese individuelle Fremdfinanzierung zu bedienen,<br />

was im schlimmsten Fall zur privaten Insolvenz<br />

eines Anlegers führen könnte (maximales Risiko).<br />

Steuerzahlungen<br />

Sollte der Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft Steuerzahlungen zu leisten haben,<br />

denen kein entsprechender Liquiditätszufluss<br />

aus der Fondsgesellschaft gegenübersteht, könnte<br />

dies im schlimmsten Fall zur privaten Insolvenz eines<br />

Anlegers führen (maximales Risiko).<br />

Prognoserisiko<br />

Die Prognoseangaben in diesem Emissionsprospekt<br />

basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen<br />

Verträgen sowie auf zeitlichen und<br />

quantitativen Annahmen verschiedener Berichte und<br />

Gutachten von Drittparteien. Die Korrektheit bzw.<br />

Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird<br />

vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es<br />

besteht das Risiko, dass sich die Grundannahmen,<br />

Schlussfolgerungen und/oder Prognosen als ungenau<br />

oder falsch herausstellen. Dies gilt im Besonderen<br />

für die prognostizierten Mieten, Inflationsraten /<br />

Mietindexierungen, Grundsteuer, Instandhaltungs-,<br />

Neu- und Anschlussvermietungskosten, Maklerprovisionen,<br />

Marktmieten, sonstige geschätzte Kosten<br />

und Verkaufsfaktor / Wertentwicklungen der Fondsimmobilie.<br />

Folgejahre erheblich von den in diesem Prospekt dargestellten<br />

Prognosen abweichen.<br />

Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garantiert<br />

werden und die Anleger tragen vollständig<br />

das Risiko der wirtschaftlichen, rechtlichen und<br />

steuerlichen Entwicklungen.<br />

Eingeschränkte Fungibilität der Vermögensanlage<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist als langfristige<br />

Vermögensanlage mit einer festen Laufzeit<br />

konzipiert, die frühestens zum 31. Dezember 2022<br />

ordentlich kündbar ist. Da für Anteile an Geschlossenen<br />

Fonds darüber hinaus kein liquider oder geregelter<br />

Zweitmarkt existiert, ist eine Veräußerung der<br />

Anteile unter Umständen nicht oder nicht zu marktgerechten<br />

Preisen möglich. Die Fungibilität der Vermögensanlage<br />

ist demnach stark eingeschränkt.<br />

Managementrisiko<br />

Der Erfolg des Beteiligungsangebots hängt in nennenswertem<br />

Maße auch von den Fähigkeiten des<br />

Managements und der Qualität der externen Berater<br />

ab. Der Verlust unternehmenstragender Personen<br />

sowie Missmanagement kann sich negativ auf die<br />

Entwicklung der Fondsbeteiligung auswirken. Die<br />

Höhe der prognostizierten Ausschüttungen an die<br />

Anleger beziehungsweise die Werthaltigkeit der Anlage<br />

kann dadurch negativ beeinflusst werden.<br />

Unabhängig von den hier dargestellten Risiken können<br />

heute nicht vorhersehbare Entwicklungen das<br />

Ergebnis einer Beteiligung negativ beeinflussen.<br />

Über die genannten Risiken hinaus sind der Anbieterin<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine<br />

weiteren wesentlichen, tatsächlichen und rechtlichen<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

bekannt.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht vorhersehbare, zukünftige<br />

Umstände nicht wie erwartet eintreten und<br />

möglicherweise auch aufgrund einer möglichen Kumulation<br />

von geringfügigen Abweichungen über die


Kapitel 6 Vermögensanlage 31<br />

Vermögensanlage<br />

Die folgenden Angaben zur Vermögensanlage beschreiben die wesentlichen formalen Aspekte einer Beteiligung<br />

an dem Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3. Auf ausführlichere<br />

Darstellungen in anderen Abschnitten dieses Beteiligungsprospekts wird entsprechend verwiesen.<br />

Art der Vermögensanlage<br />

Anleger erwerben eine treuhänderische Kommanditbeteiligung<br />

über die HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />

Vermögensverwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG. Der Anleger hat die Möglichkeit,<br />

seine Beteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung<br />

mit Eintragung in das Handelsregister<br />

umzuwandeln.<br />

Gesamtbetrag der Vermögensanlage<br />

Kommanditkapital bis zu 230.586.000 Euro<br />

Es besteht die Verpflichtung, folgende Kommanditeinlagen<br />

zu erbringen:<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

11.000 Euro<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH 10.000 Euro<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />

Vermögensverwaltung GmbH<br />

500 Euro<br />

Emissionskapital* bis zu 230.565.000 Euro<br />

(Gesamtbetrag der Vermögenseinlagen der Anleger)<br />

zzgl. Agio in Höhe von 5 % des Emissionskapitals<br />

(* der Treuhänder erhält mit Beitritt der Anleger seine<br />

ursprüngliche Kommanditeinlage zurück).<br />

Der Mindestbetrag, der notwendig ist, um die im<br />

Rahmen der Vermögensanlage erforderliche Investition<br />

im Falle des maximalen Objektwerts insgesamt<br />

durchführen zu können (siehe Kapitel 8 »Investitions-<br />

und Finanzplan«), entspricht der Höhe<br />

des Kommanditkapitals zuzüglich dem auf Ebene<br />

Objektgesellschaft aufgenommenen langfristigen<br />

Darlehen in Höhe von insgesamt 245.000.000 Euro.<br />

Die Mindestanzahl für eine Beteiligung ist ein Kommanditanteil.<br />

Erwerbspreis der Vermögensanlage<br />

Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Beteiligungssumme<br />

(Kommanditeinlage des Anlegers) zuzüglich eines<br />

Agios in Höhe von 5 % der Kommanditeinlage.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro. Höhere<br />

Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.<br />

Weitere Kosten<br />

Der Anleger trägt das Agio in Höhe von 5 % der Kommanditeinlage.<br />

Sofern der Anleger seine Treuhandbeteiligung in<br />

eine direkte Beteiligung (Direktkommanditist) umwandelt,<br />

trägt er die Kosten für eine notarielle Beglaubigung<br />

einer Handelsregistervollmacht sowie die<br />

Kosten der Eintragung ins Handelsregister. Eigene<br />

Kosten wie für Telefon, Internet, Porti etc. hat der<br />

Anleger selbst zu tragen.<br />

Für die Beteiligungsverwaltung durch den Treuhänder<br />

muss der Anleger selbst keine direkten Kosten übernehmen;<br />

diese entstehen der Fondsgesellschaft.<br />

Der Anleger trägt die bei Übertragung oder einer<br />

sonstigen Verfügung über die Kommanditbeteiligung<br />

sowie im Falle einer gesetzlichen Rechtsnachfolge<br />

entstehenden Kosten sowie Steuern, die mit<br />

der Übertragung im Zusammenhang stehen, einschließlich<br />

einer Verwaltungsgebühr der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin von einem Prozent der<br />

von der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage,<br />

höchstens jedoch 2.500 Euro zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Verwaltungsgebühren trägt<br />

der Übertragende bzw. der belastende Kommanditist<br />

sowie der Erwerber als Gesamtschuldner. Kosten<br />

eines im Streitfalle notwendigen Schiedsgutachtens<br />

im Zusammenhang mit der Ermittlung des Abfindungsguthabens<br />

sind vom ausscheidenden Kommanditisten<br />

zu tragen, sofern der Schiedsgutachter<br />

das von der Fondsgesellschaft ermittelte Abfindungsguthaben<br />

unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite<br />

von zehn Prozent nach oben oder unten<br />

bestätigt. Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich<br />

Notar- und Registerkosten), die durch die<br />

Beendigung des Treuhandvertrags entstehen, trägt<br />

der Anleger, es sei denn, der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />

hat die Beendigung zu vertreten.


32 Kapitel 6 Vermögensanlage<br />

Über die Höhe der vorgenannten Kosten kann – sofern<br />

nicht beziffert – von der Anbieterin keine Aussage<br />

getroffen werden.<br />

Für den Fall, dass sich der Anleger nicht vertragsgerecht<br />

verhält, können weitere Kosten entstehen:<br />

Der Anleger hat bei nicht fristgerechter Zahlung der<br />

Einlagen (z. B. weil bei erteilter Einzugsermächtigung<br />

Lastschriften wegen fehlender Deckung zurückgehen)<br />

gemäß § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe<br />

von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen<br />

und ggf. der Fondsgesellschaft einen weiteren Schaden<br />

zu ersetzen. Darüber hinaus kann der entsprechende<br />

Kommanditist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wodurch weitere Kosten entstehen. Im Falle<br />

des Ausschlusses oder der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />

des Kommanditisten hat der Anleger der<br />

Gesellschaft die mit seinem Beitritt, der Herabsetzung<br />

und/oder seinem Ausschluss verbundenen Kosten<br />

sowie einen pauschalierten Schadensersatz in<br />

Höhe von 15 Prozent der von ihm nicht geleisteten<br />

Kommanditeinlage an die Gesellschaft zu zahlen<br />

(siehe Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft«,<br />

§ 18 Abs. 6.2).<br />

Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der<br />

Vermögensanlage verbundenen Kosten.<br />

Weitere Leistungen<br />

Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Zahlungsverpflichtung<br />

des Anlegers beschränkt sich auf die<br />

Höhe des Erwerbspreises, des Agios sowie der dargestellten<br />

weiteren Kosten. Darüber hinaus hat der Anleger<br />

keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

keine weiteren Zahlungen zu leisten.<br />

Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte /<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Der Anleger erlangt durch seine Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft die mit einer Kommanditbeteiligung<br />

verbundenen und in den §§ 161 ff. HGB begründeten<br />

gesetzlichen Rechte eines Kommanditisten,<br />

die durch die Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft und des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

modifiziert werden. Der<br />

Wortlaut des Gesellschaftsvertrags und des Treuhand-<br />

und Beteiligungsverwaltungsvertrags sind in<br />

Kapitel 16 und Kapitel 17 dieses Prospekts vollständig<br />

abgedruckt.<br />

Bei den Anteilen handelt es sich um Kommanditanteile.<br />

Diese vermitteln dem Inhaber auch bei treuhänderischer<br />

Beteiligung über den Treuhänder die<br />

Rechtsstellung eines auf die im Handelsregister eingetragene<br />

Hafteinlage beschränkt haftenden Kommanditisten.<br />

Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />

Rechte eines Kommanditisten lassen sich durch seine<br />

Verwaltungsrechte und seine Vermögensrechte<br />

beschreiben.<br />

Zu den Verwaltungsrechten, mittels derer die Teilhabe<br />

an der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse<br />

und die Führung einer Gesellschaft gesichert<br />

werden sollen, gehören das Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen,<br />

das Recht auf Rechnungslegung<br />

durch die Geschäftsführung sowie Informations-<br />

und Kontrollrechte.<br />

Zu den Vermögensrechten zählen anteilige Teilhabe<br />

am laufenden Jahresergebnis, an Entnahmen bzw.<br />

Ausschüttungen, ggf. an stillen Reserven, am Liquidationserlös<br />

bzw. bei seinem vorzeitigen Ausscheiden<br />

ein Abfindungsguthaben und keine Nachschussverpflichtung.<br />

Die in das Handelsregister für jeden Kommanditisten<br />

einzutragene Haftsumme beträgt ein Prozent seiner<br />

anfänglichen Kommanditeinlage bei der Fondsgesellschaft.<br />

Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH erhält mit Beitritt der Anleger<br />

ihre geleistete Kommanditeinlage in Höhe von<br />

500 Euro zurück. Darüber hinaus haben die derzeitigen<br />

Gesellschafter neben den auf Seite 93 dargestellten<br />

Aufgaben in Bezug auf die Geschäftsführung<br />

und die damit verbundenen Vergütungen keinerlei<br />

Sonderrechte gegenüber den übrigen Gesellschaftern.


Kapitel 6 Vermögensanlage<br />

33<br />

Steuerliche Konzeption<br />

Die Anleger erzielen im Wesentlichen Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), die nach<br />

dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland<br />

unter Progressionsvorbehalt freigestellt sind. Zinseinkünfte<br />

sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§<br />

20 EStG) weitgehend in Deutschland zu versteuern.<br />

Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den derzeit<br />

gültigen gesetzlichen Regelungen und sind in Kapitel<br />

14 »Steuerliche Grundlagen« ausführlich beschrieben.<br />

Angebot im Ausland<br />

Die Fondsanteile werden in Deutschland angeboten.<br />

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass Teilbeträge<br />

des Fonds, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

jedoch noch nicht feststehen, auch in<br />

der Schweiz und in Österreich angeboten werden.<br />

Alle Anleger, die nicht ausschließlich dem deutschen,<br />

sondern auch dem Steuerrecht eines anderen Staates<br />

unterliegen (z. B. wegen eines weiteren Wohnsitzes<br />

oder aufgrund anderer Merkmale, z. B. Staatsangehörigkeit),<br />

sollten die rechtlichen und<br />

steuerlichen Folgen einer Beteiligung mit ihrem persönlichen<br />

Berater erörtern. Die Prospektverantwortliche<br />

empfiehlt, bei verbleibenden Zweifelsfragen<br />

von der Beteiligung abzusehen. Staatsbürger der<br />

USA oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthaltsund<br />

Arbeitserlaubnis für die USA sind vom Beteiligungsangebot<br />

grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso<br />

ist ein Beitritt von Personen mit Wohn- oder<br />

Geschäftsanschrift in den USA ausgeschlossen.<br />

Übertragungsmöglichkeit der Vermögensanlage<br />

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder von<br />

Teilen des Gesellschaftsanteils ist grundsätzlich nur<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres und nur ausnahmsweise<br />

auch unterjährig möglich. Die Verfügung<br />

bedarf stets der vorherigen und nur aus wichtigem<br />

Grund verweigerbaren Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Gesellschafterin oder des Treuhänders<br />

/ Beteiligungsverwalters.<br />

unter 10.000 Euro oder nicht durch 1.000 ohne Rest<br />

teilbare Anteile entstehen.<br />

Die Übertragung der Kommanditbeteiligungen erfolgt<br />

im Falle der Schenkung und des Verkaufs im<br />

Wege der Abtretung bzw. im Erbfall kraft Erbfolge<br />

und der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen.<br />

Beschränkte Handelbarkeit<br />

Für den Handel der Anteile existiert kein liquider<br />

Zweitmarkt. Die Handelbarkeit ist insofern eingeschränkt.<br />

Zahlstellen<br />

Zahlungen an Anleger erfolgen unmittelbar durch die<br />

Fondsgesellschaft, also die HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG, Wolfratshauser<br />

Straße 49, 82049 Pullach, die somit als Zahlstelle<br />

im Sinne des §4 Abs. 4 VermVerk ProspV fungiert.<br />

Sowohl bei der Fondsgesellschaft als auch bei HAN-<br />

NOVER LEASING GmbH & Co. KG, Wolfratshauser<br />

Straße 49, 82049 Pullach, wird ein vollständiger Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Herausgabe bereitgehalten.<br />

Einzahlung<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />

Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich des erhobenen Agios von<br />

5 % grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des<br />

Monats der Annahme der Beitrittserklärung vom<br />

Konto des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern<br />

die vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum<br />

20. des jeweiligen Monats bei der Zeichnungsstelle<br />

vorliegen.<br />

Eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich zulässig,<br />

soweit dadurch keine Gesellschaftsanteile von


34 Kapitel 6 Vermögensanlage<br />

Der Lastschrifteneinzug erfolgt auf folgendes Konto:<br />

Kontoinhaber<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH<br />

Eigenkapitalvermittlung<br />

11.100.000 Euro<br />

Agio (weitere Vertriebskosten) 10.093.250 Euro<br />

Gesamt<br />

21.<strong>193</strong>.250 Euro<br />

Weitere Provisionsleistungen fallen nicht an.<br />

Kontonummer<br />

255924801<br />

BLZ<br />

500 502 01<br />

Kreditinstitut<br />

Frankfurter Sparkasse<br />

Verwendungszweck<br />

Beteiligung <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />

Beendigung der Vermögensanlage<br />

Die Vermögensanlage wird mit Veräußerung der Anteile<br />

der Fondsgesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beendet. Nach der Veräußerung sämtlicher<br />

Anteile soll die Fondsgesellschaft mit entsprechendem<br />

Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

abgewickelt und liquidiert werden (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«, »Gesellschaftsrechtliche<br />

Regelungen der Fondsgesellschaft«).<br />

Zeichnungsstelle<br />

Die Beitrittsunterlagen sind im Original zu senden an:<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49<br />

82049 Pullach<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH, Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach,<br />

nimmt als Bevollmächtigte der Fondsgesellschaft die<br />

Beitritte der Anleger an. Der Beitritt erfolgt mit Wirkung<br />

zum Monatsersten nach Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Fondsgesellschaft, sofern<br />

die Beitrittsunterlagen bis zum 20. des jeweiligen<br />

Monats vorliegen, frühestens jedoch nach formwechselnder<br />

Umwandlung der Objektgesellschaft in<br />

eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach<br />

Veröffentlichung dieses Prospekts (gemäß § 9 Abs. 1<br />

VermVerkProspV) und endet mit Vollplatzierung.<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

Gemäß dem Investitions- und Finanzplan der Fondsgesellschaft<br />

(siehe Kapitel 8 »Investitions- und Finanzplan«)<br />

werden für das geplante Gesamtinvestitionsvolumen<br />

folgende Provisionen anfallen:


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

37<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Dieses Beteiligungsangebot ermöglicht Anlegern im Rahmen des Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 eine mittelbare Beteiligung an der Objektgesellschaft, die das Eigentum an der<br />

Fondsimmobilie »An der Drosbach« hält. Im Folgenden sind die wesentlichen Aspekte der Anlageziele und<br />

der Anlagepolitik zusammengefasst, die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegen.<br />

Allgemeine Anlageziele<br />

Das Anlageziel dieses Beteiligungsangebots besteht<br />

darin, über den Erwerb des Anlageobjekts Anlegern<br />

eine wirtschaftliche Beteiligung an der Immobilie<br />

»An der Drosbach« zu ermöglichen und durch die<br />

langfristige Vermietung der Immobilie über die Gesamtlaufzeit<br />

des Fonds einen Gesamtüberschuss zu<br />

erzielen. Anleger werden sich zu diesem Zweck an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligen. Die Fondsgesellschaft<br />

hält rund 99,995 Prozent der Anteile an der<br />

Beteiligungsgesellschaft (gegründet am 31. Oktober<br />

2008), die wiederum rund 99,995 Prozent der Gesellschaftsanteile<br />

an der Objektgesellschaft KOWAC<br />

S.C., Eigentümerin des Bürokom-plexes »An der<br />

Drosbach«, erwerben wird. Über die mittelbare Beteiligung<br />

an der Objektgesellschaft ist die Fondsgesellschaft<br />

mittelbar an den Mieterträgen der Objektgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Der wirtschaftliche Erfolg der mittelbaren Beteiligung<br />

an dem Bürokomplex »An der Drosbach« wird<br />

maßgeblich von der Sicherheit der Mieteinnahmen,<br />

der Höhe der Mietraten und der Höhe eines Verkaufserlöses<br />

bestimmt. Da die Immobilie zum überwiegenden<br />

Teil für die ersten neun Jahre der Fondslaufzeit<br />

zu feststehenden Konditionen vermietet ist,<br />

ist die Bonität der beiden Großmieter - Europäische<br />

Gemeinschaft und ArcelorMittal - für diese Grundmietzeit<br />

von großer Bedeutung.<br />

Die Anleger wirken durch die im Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmten Mitwirkungsrechte an allen wesentlichen<br />

Entscheidungen der Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar und damit mittelbar an den Entscheidungen<br />

der Objektgesellschaft mit. Anleger können<br />

sich als Direktkommanditist oder über den Treuhänder<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Verwendung der Nettoeinnahmen<br />

Nettoeinnahmen im Sinne der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospekt-Verordnung (VermVerkProspV)<br />

sind die nach Abzug der fondsbezogenen Nebenkosten<br />

verbleibenden Kommanditeinlagen. Sie reichen<br />

unter Berücksichtigung der Fremdfinanzierung<br />

auf Ebene der Objektgesellschaft für die Realisierung<br />

des Anlageziels der Fondsgesellschaft, den Erwerb<br />

von rund 99,995 Prozent der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

aus. Die Nettoeinnahmen werden<br />

ausschließlich dafür und nicht für sonstige Zwecke<br />

verwendet.<br />

Der Wert des Investitionsobjekts bestimmt sich aus<br />

den zum Übernahmezeitpunkt abgeschlossenen<br />

Mietverträgen. Für die Prognoserechnung wird unterstellt,<br />

dass zunächst für die noch zu vermietenden<br />

Flächen der Generalmietvertrag zum 1. September<br />

2009 in Kraft tritt. Hieraus ergibt sich im Prognosefall<br />

ein Objektwert in Höhe von 411.650.000 Euro sowie<br />

ein einzuwerbendes Emissionskapital der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von 201.865.000 Euro. Auf Basis<br />

der vertraglich vereinbarten Mietobergrenzen für die<br />

noch freien Flächen würde sich ein maximaler Objektwert<br />

von 440.350.000 Euro errechnen, woraus<br />

sich ein maximales Emissionskapital in Höhe von<br />

230.565.000 Euro ergeben würde.<br />

Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist<br />

geplant, das maximal erforderliche Kommanditkapital<br />

einzuwerben. Bis zur Endabrechnung mit dem<br />

Verkäufer werden ggf. nicht benötigte Kommanditeinlagen<br />

verzinslich angelegt (Tages- oder Festgeld)<br />

und sollen nach erfolgter Endabrechnung durch die<br />

Fondsgesellschaft an alle Anleger quotal zurückgezahlt<br />

werden. Die Einhaltung der vertrags- und konzeptgemäßen<br />

Umsetzung des Investitionsvorhabens<br />

wird bis zur Endabrechnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

überwacht.<br />

Behördliche Genehmigungen<br />

Sämtliche, zur Erreichung der Anlageziele und Anlagepolitik<br />

erforderlichen behördlichen Genehmigungen,<br />

liegen vor.


40 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Der Standort<br />

Luxemburg liegt – mit Grenzen zu Frankreich, Belgien und Deutschland – buchstäblich im Herzen <strong>Europa</strong>s<br />

und ist einer der wichtigsten internationalen Finanzstandorte. Weil in der Stadt Luxemburg hochwertige<br />

Büroflächen knapp werden, ist der neue Teilmarkt Cloche d’Or südlich des Zentrums der Stadt Luxemburg<br />

eine attraktive Alternative für expandierende Unternehmen.<br />

Makrostandort Luxemburg<br />

Luxemburg im Zentrum <strong>Europa</strong>s<br />

London<br />

Brüssel<br />

Paris<br />

Amsterdam<br />

Den Haag<br />

Straßburg<br />

Lyon<br />

Marseille<br />

Köln<br />

Frankfurt<br />

Luxemburg<br />

München<br />

Zürich<br />

Bern<br />

Berlin<br />

Hannover<br />

Mailand<br />

Hamburg<br />

Kopenhagen<br />

Prag<br />

Wien<br />

Innsbruck<br />

Ljubljana<br />

Zagreb<br />

Das Großherzogtum Luxemburg liegt im Herzen von<br />

<strong>Europa</strong> und verbindet als Monarchie Tradition und<br />

Moderne. Luxemburg ist mit einer Fläche von rund<br />

2.600 Quadratkilometern nach Malta der zweitkleinste<br />

Staat der Europäischen Union und grenzt an<br />

Frankreich, Belgien und Deutschland. Der Staat ist<br />

Gründungsmitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,<br />

dem Vorläufer der heutigen Europäischen<br />

Union (EU), und bildet zusammen mit Belgien<br />

und den Niederlanden die Beneluxstaaten. Mit dem<br />

Abkommen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />

(EG) wurde Luxemburg als Sitz zahlreicher EU-<br />

Organe im Einvernehmen zwischen den Regierungen<br />

der Mitgliedstaaten bestimmt. Die Schaffung von<br />

steuerlichen Vorteilen hat Luxemburg in einer beispielhaften<br />

Entwicklung zu einem der wichtigsten<br />

Standorte des europäischen Finanz-, Verwaltungsund<br />

Dienstleistungssektors gemacht.<br />

Stabilität durch Wirtschaftskraft<br />

Luxemburg gehört weltweit zu den erfolgreichsten<br />

Wirtschaftsstandorten in puncto Expansion und<br />

Kontinuität: Das Wirtschaftswachstum hat sich in<br />

der Vergangenheit auch während Konjunkturabschwächungen<br />

wichtiger Wirtschaftsnationen auf<br />

hohem Niveau gehalten. Ein Rückblick auf die Steigerungsraten<br />

(5,2 Prozent in 2007) der vergangenen<br />

Jahre zeigt, dass sich Luxemburg über Jahre hinweg<br />

positiver als die anderen EU-Länder (durchschnittlich<br />

2,7 Prozent in 2007) entwickelt hat. Auch die<br />

Prognose für das Jahr 2008 liegt mit 2,5 Prozent<br />

Wachstum deutlich über dem EU-Durchschnitt von<br />

1,2 Prozent.<br />

Ein weiterer Nachweis für die langjährige solide Wirtschaftspolitik<br />

ist, dass Luxemburg die geringste<br />

Staatsverschuldung aller EU-Mitglieder (EU-Durchschnitt<br />

liegt bei 66,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts)<br />

aufweist. Und das trotz eines Anstiegs der<br />

Staatsverschuldung durch Unterstützungsmaßnahmen<br />

im Finanzsektor von 7,0 auf 14,1 Prozent des<br />

Bruttoinlandsprodukts (BIP) im Jahr 2008.<br />

Luxemburg hat derzeit einen relativ starken Anstieg<br />

der Inflationsrate im August 2008 auf 4,4 Prozent<br />

p. a. zu verzeichnen, was allerdings – ebenso wie in<br />

vielen anderen europäischen Ländern – hauptsächlich<br />

auf den Anstieg der Energiepreise zurückzuführen ist.<br />

Der solide Staatshaushalt und die Tatsache, dass<br />

sich Luxemburg als Sitz des Europäischen Gerichtshofs,<br />

des Europäischen Rechnungshofs und des Sekretariats<br />

des Europäischen Parlaments zu einem der<br />

wichtigsten Verwaltungszentren der Europäischen<br />

Union entwickelt hat, sollte auch zukünftig die Basis<br />

für Kontinuität in der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung<br />

des Landes bilden.


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

41<br />

Wachstum durch Beschäftigung<br />

In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der Beschäftigten<br />

um 80 Prozent auf rund 350.000 erhöht,<br />

wovon täglich rund 41 Prozent aus den angrenzenden<br />

Ländern nach Luxemburg pendeln. Die geografische<br />

Nähe Luxemburgs zu Deutschland, Frankreich und<br />

Belgien erweist sich als Vorteil für die im Hinblick auf<br />

den starken Anstieg der Beschäftigung zahlreicher<br />

werdenden Berufspendler aus diesen Ländern.<br />

Im Jahr 2008 ist weiterhin mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung<br />

von 4,7 Prozent zu rechnen.<br />

Damit lässt Luxemburg alle anderen Staaten im<br />

EU-Vergleich (0,9 Prozent für 2008) hinter sich zurück.<br />

Die Arbeitslosenquote liegt laut Schätzungen<br />

im November für das Jahr 2008 bei 4,0 Prozent (EU-<br />

Durchschnitt 7,6 Prozent) und ist eine der geringsten<br />

in der gesamten EU.<br />

Mit 73.600 Euro pro Einwohner liegt das Bruttoinlandsprodukt<br />

im Jahr 2008 deutlich über dem EU-<br />

Durchschnitt von 25.900 Euro pro Einwohner – daraus<br />

ergibt sich das zweithöchste Pro-Kopf-Einkommen<br />

weltweit.<br />

Dennoch ist davon auszugehen, dass sich auch in<br />

Luxemburg die Dynamik des Wachstums vor dem<br />

Hintergrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung<br />

in <strong>Europa</strong> zunächst abschwächen wird. Mit<br />

der zunehmenden Verschärfung der Finanzkrise im<br />

dritten Quartal 2008 wurden, wie in der gesamten<br />

EU, auch für Luxemburg die Wachstumsprognosen<br />

nach unten revidiert. Mit einem prognostizierten<br />

BIP-Anstieg von 1,2 Prozent in 2009 liegt Luxemburg<br />

jedoch nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt<br />

der Eurozone, in der laut Prognosen vom November<br />

2008 das Wachstum im Jahr 2009 fast vollständig<br />

zum Erliegen kommen wird (0,1 Prozent p.a.).<br />

Ab dem Jahr 2010 wird jedoch wieder mit einer positiveren<br />

Tendenz gerechnet. In Luxemburg werden<br />

trotz des aktuellen Abschwungs im Finanzsektor<br />

insbesondere die Ausgaben im privaten und öffentlichen<br />

Konsumsektor laut Prognosen der Europäischen<br />

Kommission weiterhin die nationale Gesamtwirtschaft<br />

stützen.<br />

Immobilienmarkt der Stadt Luxemburg<br />

Der Büroflächenbestand umfasste im dritten Quartal<br />

2008 laut Expertenschätzungen rund 2,8 Millionen<br />

Quadratmeter. In diesem Zeitraum konnte im Vermietungsmarkt<br />

ein Büroflächenumsatz in Höhe von<br />

rund 149.000 Quadratmetern erzielt werden. Damit<br />

konnten bereits in den ersten drei Quartalen rund 78<br />

Prozent der Flächen vermietet werden, die insgesamt<br />

im Vorjahr 2007 umgesetzt wurden.<br />

Mit rund 2,0 Prozent liegt die Leerstandsrate im Bürosektor<br />

in Luxemburg im Vergleich der wichtigsten<br />

Das Land Luxemburg im Europäischen Vergleich<br />

Kennzahlen<br />

Luxemburg<br />

Kennzahlen<br />

<strong>Europa</strong> 27*<br />

Fläche rd. 2.600 km 2 rd. 4.300.000 km 2<br />

Bevölkerung Land rd. 483.800 Einwohner rd. 493.000.000 Einwohner<br />

BIP-Wachstum 2008 (Prognose 2008) 2,5 % 1,2 %<br />

BIP pro Kopf zu Kaufkraftparitäten (Prognose 2008) 73.600 Euro p. a. 25.900 Euro p. a.<br />

Staatsschuldenquote (Prognose 2008) im Verhältnis zum BIP 14,1 % 66,6 %<br />

Beschäftigungszuwachs (Prognose 2008) 4,7 % Zuwachs 0,9 % Zuwachs<br />

Arbeitslosenquote (Prognose 2008) 4,0 % 7,6 %<br />

Inflationsrate (Prognose 2008) 4,4 % 3,5 %<br />

* <strong>Europa</strong> 27 bezeichnet die Europäische Union bestehend aus 27 Staaten. Quelle: Statec Luxemburg 2008, Eurostat und EU-Kommission 2008


42 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Wirtschaftswachstum im Vergleich (in %)<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

-1<br />

2,3<br />

0,9 1,0<br />

0,2<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Eurozone Deutschland Luxemburg<br />

Quelle: EU-Kommission, Eurostat, OECD, Stand: November 2008<br />

Beschäftigungsentwicklung im Vergleich (in %)<br />

6<br />

5<br />

4<br />

3<br />

2<br />

1<br />

0<br />

-1<br />

6,4<br />

-PROGNOSE-<br />

5,2<br />

5,2<br />

4,5<br />

4,1<br />

2,9 3,0 2,7<br />

2,5<br />

2,5<br />

2,1 2,2<br />

1,7<br />

1,7<br />

1,2<br />

1,3<br />

1,2<br />

1,2<br />

1,2<br />

0,8<br />

0<br />

0,1 0,0<br />

-PROGNOSE-<br />

4,5<br />

4,7<br />

3,6<br />

3,2<br />

2,9<br />

2,2<br />

1,8<br />

1,7 1,8<br />

1,4<br />

1,6<br />

0,9 1,2<br />

0,7<br />

0,4<br />

0,5<br />

0,3<br />

0,2<br />

1,0<br />

0,1 0,2<br />

0,6<br />

0,4<br />

0,5<br />

0,4 0,3<br />

0,9<br />

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Eurozone Deutschland Luxemburg<br />

Quelle: EU-Kommission, WIW, Eurostat, OECD, Stand: November 2008


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

43<br />

europäischen Metropolen auf einem sehr geringen<br />

Niveau. Laut führenden Maklergesellschaften sind<br />

hochwertige Büroflächen in guter Lage nicht ausreichend<br />

verfügbar. Von den im Jahr 2008 geplanten<br />

Neubauflächen (rund 181.000 Quadratmeter) sind im<br />

vierten Quartal 2008 noch 46.000 Quadratmeter<br />

fertigzustellen, davon sind bereits 94 Prozent vorvermietet.<br />

Für das Jahr 2009 wird mit der Fertigstellung<br />

von weiteren rund 224.000 Quadratmeter gerechnet.<br />

Die langjährige, stabile Nachfrage nach qualitativ<br />

hochwertigen Büroflächen hat zudem zu einem nachhaltigen<br />

Mietpreiswachstum im Luxemburger Büroimmobilienmarkt<br />

geführt. Bei der Betrachtung der<br />

Wachstumsraten der Spitzenmieten bei erstklassigen<br />

Immobilien wird deutlich, dass Luxemburg mit einem<br />

Zuwachs von 14,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr<br />

(2007) im europäischen Vergleich an der Spitze liegt.<br />

Das Anlagevolumen am Luxemburger Investmentmarkt<br />

erreichte in 2007 mit rund 2,8 Milliarden Euro<br />

Volumen ein neues Rekordniveau. Davon entfiel ein<br />

Anteil von 65 Prozent auf deutsche und 22 Prozent<br />

auf Investoren aus den Beneluxstaaten.<br />

Vor dem Hintergrund des hohen Interesses am<br />

luxemburgischen Immobilienmarkt lagen die Kaufpreisfaktoren<br />

für erstklassige Immobilien im Jahr<br />

2007 beim rund 18,7-fachen (entspricht einer Spitzenrendite<br />

von 5,35 Prozent) der Jahresmiete des jeweiligen<br />

Gebäudes. Bis Ende des dritten Quartals<br />

2008 war hier ein – im Vergleich zu anderen europäischen<br />

Büromärkten – moderater Rückgang der<br />

Kaufpreisfaktoren in diesem Segment auf das 18,18-<br />

fache (entspricht einer Spitzenrendite von 5,50 Prozent)<br />

zu verzeichnen.<br />

Folgerichtig bewertet die renommierte Ratingagentur<br />

Feri das Investitionspotenzial des Büroimmobilienmarktes<br />

Luxemburg im »Feri Immobilien Monitor«<br />

(2. Halbjahr 2008) mit der Ratingnote A, Feri Kommentar:<br />

hohes Potenzial, geringes Risiko.<br />

Büroleerstandsquote in europäischen Metropolen (in Prozent)<br />

Budapest<br />

Frankfurt<br />

Amsterdam<br />

Prag<br />

München<br />

Mailand<br />

Paris<br />

London<br />

Luxemburg<br />

12,5 %<br />

12,4 %<br />

11,7 %<br />

8,6 %<br />

8,4 %<br />

5,7 %<br />

5,0 %<br />

4,7 %<br />

2,0 %<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, III/ 2008<br />

Spitzenmieten in europäischen Metropolen (in Euro / m 2 / p. a.)<br />

London 1157<br />

-6,5 %<br />

Paris 830<br />

+ 0,6 %<br />

Mailand<br />

Luxemburg<br />

Frankfurt<br />

München<br />

Amsterdam<br />

Prag<br />

Budapest<br />

570<br />

480<br />

444<br />

366<br />

335<br />

276<br />

264<br />

+ 14,0 %<br />

+ 14,3 %<br />

+ 2,8 %<br />

+ 3,4 %<br />

+ 1,5 %<br />

0,0 %<br />

+ 9,5 %<br />

Prozentangaben bezeichnen die Veränderung zum Vorjahr in Prozent.<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, Key Market Indicators III/ 2008


Stadtzentrum<br />

12<br />

7 1<br />

6<br />

Strassen<br />

Betrange<br />

Leudelang<br />

A4<br />

A4<br />

A6<br />

Zentrum<br />

Gasperich<br />

Cloche d’Or<br />

A3<br />

Kirchberg<br />

Quartier de la Gare<br />

A1<br />

Aéroport<br />

de Luxembourg<br />

Airport<br />

Munsbach<br />

Luxemburg<br />

PwC<br />

Europäisches<br />

Parlament<br />

Microsoft<br />

Europäische<br />

Kommission<br />

Route d' Esch<br />

PwC<br />

Europäische<br />

Kommission<br />

HP<br />

Rue F. Gu<br />

An der<br />

Drosbach<br />

Rue Guillaume J. Kroll<br />

P & T<br />

P & T<br />

Cloche d’Or<br />

A6<br />

0 m 450 m


Gasperich<br />

llaume Raiffeisen<br />

A3<br />

Howald<br />

Rue des Scillas


46 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Mikrostandort Cloche d’Or<br />

Die Teilmärkte Stadtzentrum und der auf einem Plateau<br />

gelegene Stadtteil Kirchberg stoßen mittlerweile<br />

an die Grenzen ihres Erweiterungspotenzials.<br />

Nicht zuletzt auch wegen der guten Verkehrsanbindung<br />

an diese beiden Büromärkte ist der neue Stadtteil<br />

Cloche d’Or für expandierende Mieter zu einer<br />

attraktiven Standortalternative auf der Suche nach<br />

geeigneten Büroflächen geworden.<br />

Der Büroteilmarkt Cloche d’Or befindet sich südlich<br />

des Stadtzentrums der Stadt Luxemburg und liegt<br />

direkt an der Hauptverkehrsader des Landes, der<br />

Ringautobahn A6. Die Fahrtzeit zum Internationalen<br />

Flughafen »Findel« beträgt rund 20 Minuten. Sowohl<br />

das Straßennetz als auch der öffentliche Nahverkehr<br />

sind auf die hohe Anzahl von Berufspendlern eingestellt.<br />

Zu den Hauptverkehrszeiten ist die Taktung<br />

des Busverkehrs vom Hauptbahnhof – Anschlussverbindung<br />

der eintreffenden Züge aus den Nachbar-staaten<br />

– in den Stadtteil Cloche d’Or sehr gut.<br />

Zudem begann die Stadt Luxemburg im Jahr 2006<br />

mit der Erweiterung des Straßenbahn-Streckennetzes<br />

in Richtung Süden.<br />

Büromieten in Luxemburg 2008 (in Euro/m 2 /Monat)<br />

Objekt Drosbach<br />

Strassen<br />

Flughafen<br />

Cloche d’Or<br />

Kirchberg<br />

Stadtzentrum<br />

Quelle: Property Partners II/ 2008<br />

25 30 35 40<br />

Die Erschließung der südlichen Stadtteile Luxemburgs<br />

– Gasperich, Howald und Cloche d’Or – wurde<br />

im Jahr 2004 durch einen Masterplan für Entwicklung<br />

und Städteausbau in die Wege geleitet. Seither<br />

wurden in den 126 Hektar umfassenden Stadtteilen<br />

zahlreiche Wohn- und Gewerbeimmobilien errichtet.<br />

Dabei war das Ziel, die ländliche Gegend weitestgehend<br />

vor Eingriffen in die Natur zu schützen.<br />

Aktuell umfasst der Teilmarkt Cloche d’Or rund<br />

300.000 Quadratmeter Büroflächen. Dies entspricht<br />

einem Anteil von rund 10,5 Prozent der gesamten Büroflächen<br />

der Stadt Luxemburg. Momentan sind im<br />

Teilmarkt Cloche d’Or drei weitere Bürogebäude im<br />

Bau, mit deren Fertigstellung innerhalb der nächsten<br />

zwei Jahre zusätzliche Flächen von rund 38.000 Quadratmetern<br />

in den Markt kommen. Das Maklerunternehmen<br />

Property Partners geht in einer Expertise<br />

davon aus, dass Cloche d’Or ein Entwicklungspotenzial<br />

in den nächsten zehn Jahren von bis zu 800.000<br />

Quadratmeter Bürofläche hat. Damit dürfte der Teilmarkt<br />

zum drittgrößten Bürostandort nach dem<br />

Stadtzentrum und Kirchberg werden. Um für den zukünftigen<br />

Bedarf Raum zu schaffen, wird derzeit ein<br />

weiterer Flächenerschließungsplan (»Masterplan«)<br />

seitens der Behörden ausgearbeitet.<br />

Neben der Europäischen Kommission, dem Europäischen<br />

Parlament, dem Luxemburgischen Fernsehen<br />

und P&T (Poste et Télécom) Luxembourg haben sich<br />

weitere international renommierte Unternehmen<br />

wie PricewaterhouseCoopers, Hewlett Packard und<br />

Microsoft für diesen neuen Bürostandort entschieden.<br />

Die sehr gute Verkehrsanbindung, das im Vergleich<br />

zu den anderen Teilmärkten teilweise deutlich günstigere<br />

Mietpreisniveau sowie das qualitativ hochwertige<br />

Angebot an Büroflächen sind die Vorteile des<br />

Standortes. Im Vergleich zu den Teilmärkten Stadtzentrum<br />

(33 bis 40 Euro/ Quadratmeter/ Monat) sowie<br />

Kirchberg (29 bis 33 Euro/ Quadratmeter/ Monat)<br />

liegt Cloche d’Or mit monatlichen Durchschnittsmieten<br />

von 26 bis 28 Euro/ Quadratmeter auf einem<br />

für Mieter attraktiven Niveau (siehe Grafik »Büromieten<br />

in Luxemburg p. a. in 2007«). Im Objekt »An<br />

der Drosbach« liegt das aktuelle Mietpreisniveau<br />

zwischen 20 bis 24 Euro/Quadratmeter/Monat.


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

47<br />

Ausblick – anhaltend stabile Entwicklung<br />

Der luxemburgische Immobilienmarkt erfährt seit<br />

mehreren Jahren einen stetigen Aufwärtstrend.<br />

Dennoch wird die derzeitige internationale Wirtschafts-<br />

und Finanzkrise auch in Luxemburg zu einer<br />

Abschwächung der wirtschaftlichen Dynamik führen.<br />

Vor dem Hintergrund der Reduzierung der<br />

Wachstumsprognosen für das Jahr 2009 sind auch<br />

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt der Stadt<br />

Luxemburg zu erwarten. Ein führendes Maklerunternehmen<br />

geht deshalb von einem Anstieg der historisch<br />

geringen Leerstandsrate von 2,0 Prozent aus,<br />

schätzt jedoch – selbst bei einem drastischen Anstieg<br />

der Leerstandsrate auf über 5,0 Prozent –<br />

Luxemburg nach wie vor als einen der beständigsten<br />

Immobilienmärkte in <strong>Europa</strong> ein.<br />

Cloche d’Or<br />

Die Kombination mit dem derzeit moderaten Mietpreisniveau<br />

im Teilmarkt Cloche d’Or unterstreicht<br />

das langfristige Zukunftspotenzial und die Attraktivität<br />

des sich stetig entwickelnden Standortes der<br />

Immobilie und spricht für ein nachhaltiges Investitionsumfeld.<br />

Diese günstigen Rahmenbedingungen<br />

sollten auch zukünftig ein Magnet für weitere Unternehmen<br />

sein, die sich an einem Standort mit hohem<br />

Potenzial weiterentwickeln wollen.<br />

Die Bedeutung als Sitz zahlreicher Organe der Europäischen<br />

Gemeinschaft sowie als zentraler Bankenund<br />

Finanzplatz wird auch zukünftig für Nachfrage<br />

sorgen. Die Europäische Gemeinschaft wird in diesem<br />

Zusammenhang stets als stabilisierende Größe<br />

für den Immobilienmarkt gesehen.<br />

Immobilienuhr Jones Lang LaSalle<br />

Die Immobilienuhr bündelt Experteneinschätzungen<br />

über die zukünftige Entwicklung der individuellen<br />

Mietzyklen der Premium-Büromärkte <strong>Europa</strong>s.<br />

Barcelona<br />

Dublin, Madrid, Oslo Brüssel<br />

Kopenhagen, Stockholm, St. Petersburg<br />

Paris<br />

London West End<br />

Budapest, Düsseldorf, Moskau, Rom<br />

Amsterdam<br />

London City<br />

Frankfurt, Helsinki, Lyon<br />

Edinburgh, Hamburg, Mailand, München, Warschau, Wien<br />

Athen, Bukarest, Kiev<br />

Luxemburg, Stuttgart<br />

Lissabon, Prag<br />

Berlin<br />

Verlangsamtes<br />

Mietpreiswachstum<br />

Beschleunigtes<br />

Mietpreiswachstum<br />

Beschleunigter<br />

Mietpreisrückgang<br />

Verlangsamter<br />

Mietpreisrückgang<br />

Quelle: Jones Lang LaSalle, II/ 2008 Edition


50<br />

Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Das Investitionsobjekt - Bürokomplex »An der Drosbach«<br />

Mit dem hochwertigen Investitionsobjekt »An der Drosbach« ist im Luxemburger Teilmarkt Cloche d’Or ein<br />

ebenso markantes wie funktionales Gebäude entstanden. Der Bürokomplex grenzt nordwestlich an den<br />

Kreuzungsbereich Autobahn A 6 mit der Nationalstraße N 4 und dominiert durch Lage und Design den neuen<br />

Büromarkt Cloche d’Or.<br />

Der renommierte Architekt Prof. Stephan Braunfels,<br />

u. a. bekannt durch Entwürfe wie die Pinakothek der<br />

Moderne in München und die Komische Oper in Berlin,<br />

bekam den Auftrag zur Planung eines Bürokomplexes<br />

auf dem aus mehreren Parzellen bestehenden<br />

insgesamt rund 79.0oo Quadratmeter großen Grundstück.<br />

E<br />

Die Realisierung des Projekts »An der Drosbach« erfolgt<br />

über eine Bauzeit von insgesamt 72 Monaten<br />

durch den Luxemburger Projektentwickler Wagner<br />

Sélection. Nach Erteilung der behördlichen Baugenehmigungen<br />

wurde im September 2003 mit den<br />

Erdarbeiten begonnen. Die Objektgesellschaft hat<br />

mit dem Baukonzern Gawalux einen Generalübernehmervertrag<br />

abgeschlossen - dabei ist die Fertigstellung<br />

der gesamten Baumaßnahme durch Gawalux<br />

durch eine Bankgarantie abgesichert (siehe<br />

Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />

Das Projekt wird in verschiedenen Bauphasen entwickelt.<br />

Bis zur Übernahme der Anteile an der Objektgesellschaft<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft im<br />

Januar 2009 sind die Gebäudeteile A, B, C und Turm F<br />

fertiggestellt und bereits an die jeweiligen Mieter<br />

übergeben. Die Gebäudeteile D, E, IT sowie Sonderflächen<br />

(Konferenz- und Ladenflächen) befinden<br />

sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im<br />

Grundausbau beziehungsweise in der Vorbereitung<br />

zum Mieterausbau. Die endgültige Fertigstellung des<br />

Gebäudekomplexes »An der Drosbach« und die<br />

komplette Vermietung soll bis September 2009 erfolgen.<br />

Der Projektentwickler - Wagner Sélection<br />

Die Geschäftstätigkeit des Projektentwicklers Wagner<br />

Sélection, einem Unternehmen der Wagner Gruppe,<br />

besteht in der Realisierung von Immobilienprojekten.<br />

Das inhabergeführte Unternehmen mit Sitz<br />

in Luxemburg ist spezialisiert auf die Entwicklung


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

51<br />

D<br />

C<br />

Mieterverteilung im Objekt »An der Drosbach«:<br />

Europäische Gemeinschaft (A)<br />

Europäische Gemeinschaft (B)<br />

ArcelorMittal (C)<br />

Mietoption der EG sowie nachrangiges<br />

Mietrecht seitens ArcelorMittal (D+E)<br />

Services Généraux de Gestion (F)<br />

Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat<br />

Luxembourg (F)<br />

European Data Housing S.A. (IT)<br />

B<br />

IT<br />

A<br />

F


52 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

von Bürogebäuden. Neben dem Management in den<br />

Planungs- und Bauphasen der Projektentwicklung<br />

verfügt die Wagner Gruppe darüber hinaus über<br />

langjährige Erfahrung im Verwaltungsmanagement<br />

von Büroimmobilien und wird in dieser Funktion auch<br />

für die Objektgesellschaft tätig sein.<br />

Die Wagner Gruppe hat bereits diverse Projekte in<br />

Luxemburg erfolgreich realisiert. Als positiver Beleg<br />

für die gute Vernetzung der Gruppe für das Projekt<br />

»An der Drosbach« ist hervorzuheben, dass insbesondere<br />

mit der Europäischen Gemeinschaft und ArcelorMittal<br />

bereits namhafte Großmieter für das Projekt<br />

gewonnen werden konnten.<br />

Baubeschreibung<br />

Der Bürokomplex besteht aus fünf Gebäudeflügeln,<br />

die sternförmig von einem ringförmigen Verbindungsbaukörper<br />

abstrahlen. Den Mittelpunkt bildet<br />

ein freistehender runder Turm mit 13 Geschossen und<br />

einem Durchmesser von etwa 30 Metern. Die Länge<br />

der Flügel liegt zwischen rund 90 Metern und rund<br />

190 Metern, die Flügelbreite sowie die Breite des<br />

Halbkreisringes beträgt ca. 18 Meter. Durch die Innenhöfe<br />

zwischen den fünf Gebäudeflügeln erhalten<br />

alle Büros einen freien Ausblick in die Umgebung.<br />

Teilweise sind Sonderfunktionen wie Anlieferung<br />

und Konferenzzentrum in die Höfe eingegliedert.<br />

Die Anbindung an das Zentrum der Anlage ermöglicht<br />

die Schaffung weiterer Sondernutzungsbereiche<br />

wie Gastronomie und Ladenflächen. Zwischen<br />

den Gebäudeteilen D und E befindet sich der Gebäudeteil<br />

IT, der für einen großflächigen Server-Einsatz<br />

konzipiert wurde. Dabei sind alle Gebäudeteile unterirdisch<br />

miteinander verbunden – prinzipiell sind<br />

hier drei Untergeschosse vorgesehen. Allerdings<br />

werden in Teilbereichen auch vier bzw. fünf Untergeschosse<br />

errichtet. Zudem sind auf dem Dach jeweils<br />

Technikaufbauten vorgesehen.<br />

Um eine größtmögliche Flexibilität des Gebäudes zu<br />

erreichen, wurde insbesondere darauf geachtet, dass<br />

die einzelnen Mietflächen auch kombiniert werden<br />

können. Die einzelnen Flügelbauten (Gebäudeteile A<br />

bis E) sind generell sowohl im halbkreisförmigen<br />

Büroriegel horizontal und vertikal durch Foyers und<br />

Aufzugsanlagen erschlossen. Sie können ohne größere<br />

Umbauten je Etage mindestens zwei Mieter<br />

aufnehmen, da an den jeweiligen Flügelenden Zufahrten<br />

und Zugänge vorhanden sind. Doppelböden<br />

ermöglichen zusätzlich eine große Vielfalt an Varianten<br />

durch die Einbaumöglichkeit von mobilen Trennwandanlagen<br />

oder fest eingebauten Gipskarton-<br />

Wandsystemen.<br />

Die Fassaden des Gebäudes bestehen aus thermisch<br />

getrennten Fensterbändern mit außenliegendem<br />

Sonnenschutz und Brüstungen mit strukturiertem<br />

Putz (Wärmedämmverbundsystem) gemäß Wärmeschutzverordnung.<br />

Die Steuerung des Sonnenschutzes<br />

erfolgt automatisch, was einen höheren<br />

Bürokomfort ermöglicht. Das Gebäude ist an das<br />

Fernwärmenetz der Stadt Luxemburg angeschlossen.<br />

Die zu gewährleistenden Innentemperaturen<br />

werden je nach Gebäudenutzung durch Heizkörper<br />

und Lüftungsanlagen sichergestellt – die Erfassung<br />

der Verbrauchswerte erfolgt mit Wärmezählern. Die<br />

Verbrauchswerte der Lüftungsanlagen werden für<br />

jedes Zentralgerät erfasst und können mittels eines<br />

Verteilerschlüssels auf die einzelnen Mietparteien<br />

verteilt werden.<br />

Die Bürobereiche der Gebäudeteile A bis F erhalten<br />

eigenständige Lüftungsgeräte, die in den Technikräumen<br />

auf den Dächern installiert werden. Für Büro-<br />

und Besprechungsräume sowie Serverräume ist<br />

eine Raumkühlung mittels eingeputzter Kühldecken<br />

(Gebäudeteilkühlung) vorgesehen, die separat für<br />

die Gebäudeteile und einzelne Fassaden geregelt<br />

werden kann. Der Gemeinschaftsbereich und die<br />

Tiefgarage des Gebäudekomplexes werden (zur<br />

Stromversorgung bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung<br />

der Stadt Luxemburg) eine gemeinsame<br />

Netzersatzanlage erhalten.


54 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Seitenansicht Gebäudeteil E und Turm F<br />

ca. 190 Meter<br />

Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />

Fondsimmobilie<br />

Adresse<br />

Bürokomplex »An der Drosbach« mit Tiefgaragen- und<br />

Außenstellplätzen<br />

D12, Rue Guillaume Kroll, L-1822 Luxemburg<br />

Grundstücksgröße rd. 79.000 m²<br />

Baubeginn<br />

Fertigstellung und Übergabe<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteil A<br />

Gebäudeteil B<br />

Gebäudeteil C<br />

Gebäudeteil D<br />

Gebäudeteil E<br />

Turm F<br />

Gebäudeteil IT<br />

Sonderflächen<br />

(Konferenz- und Ladenflächen)<br />

Mietflächen gesamt (geplant)<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

davon Büroflächen<br />

davon Archivflächen<br />

davon IT-Bereich<br />

davon Sonderflächen<br />

September 2003 (Beginn der Erdarbeiten)<br />

02/2008<br />

07/2007<br />

12/2008<br />

09/2009 (geplant)<br />

09/2009 (geplant)<br />

06/2008<br />

09/2009 (geplant)<br />

09/2009 (geplant)<br />

75.400 m 2<br />

62.059 m 2 (rd. 82,3 %)<br />

6.675 m 2 (rd. 8,9 %)<br />

5.111 m 2 (rd. 6,8 %)<br />

1.555 m 2 (rd. 2,1 %)


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

55<br />

ca. 61 Meter<br />

Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />

Anzahl PKW-Stellplätze<br />

Zu errichtende Büroflächen gesamt<br />

davon:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteil A<br />

Gebäudeteil B<br />

Gebäudeteil C<br />

Gebäudeteil D (im Bau)<br />

Gebäudeteil E (im Bau)<br />

Turm F<br />

Mietbeginn / Mietlaufzeit<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Gebäudeteil A<br />

Gebäudeteil B<br />

Gebäudeteil C<br />

Gebäudeteil D (noch im Bau)<br />

Gebäudeteil E (noch im Bau)<br />

Turm F<br />

IT-Bereich (noch im Bau)<br />

Sonderflächen (noch im Bau)<br />

rd. 600 Tiefgaragen-Stellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />

rd. 50 Außenstellplätze (Gebäudeteile A, B, C, F),<br />

weitere Stellplätze in Planung<br />

62.059 m² (geplant)<br />

6.490 m²<br />

10.545 m²<br />

11.488 m²<br />

10.951 m² (geplant)<br />

16.618 m² (geplant)<br />

5.967 m²<br />

26.05.2008 / 10 Jahre<br />

15.09.2006 / 10 Jahre<br />

01.12.2008 / 10 Jahre<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

01.03.2008 / 9 Jahre (»BCEE«)<br />

01.07.2008 / 10 Jahre (»SGG«)<br />

01.12.2008 / 15 Jahre (»ED Housing S.A.«)<br />

spätestens 01.09.2009 Generalmietvertrag / 8 Jahre<br />

Mieteinnahmen im 1. vollen Kalenderjahr<br />

(2010) nach Fertigstellung und Vermietung<br />

aller Gebäudeteile -PROGNOSErd.<br />

23.710.000 Euro


56 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

Die Mieter<br />

Der Europäischen Gemeinschaft und dem Stahlkonzern ArcelorMittal kommen als Großmieter des Bürokomplexes<br />

»An der Drosbach« eine große Bedeutung zu. Beide Mieter haben sich aufgrund ihres Flächenbedarfs<br />

und den möglichen Erweiterungsoptionen langfristig für den Bürokomplex »An der Drosbach«<br />

entschieden.<br />

Hochwertige Mieterstruktur<br />

Mit der Europäischen Gemeinschaft, ArcelorMittal,<br />

Services Généraux de Gestion, einer Tochtergesellschaft<br />

von Sal. Oppenheim, und der Banque et Caisse<br />

d´Epargne de l´Etat konnten bereits namhafte Mieter<br />

für den Bürokomplex »An der Drosbach« am Standort<br />

Cloche d’Or gewonnen werden. So sind sämtliche<br />

bereits fertiggestellte Gebäudeteile vollständig vermietet.<br />

Die Mietverträge haben überwiegend Grundlaufzeiten<br />

von zehn Jahren und beinhalten größtenteils<br />

Verlängerungsoptionen. Sämtliche Mietverträge<br />

unterliegen zudem einer jährlichen Indexanpassung<br />

auf Grundlage luxemburgischer Verbraucherpreisindizes.<br />

Weitere Details zu den Mietverträgen sind in<br />

Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen« ausführlich beschrieben.<br />

Europäische Gemeinschaft<br />

Mieter höchster Bonität (Standard & Poor`s-Rating:<br />

AAA) angesehen.<br />

Die Europäische Gemeinschaft hat in der Fondsimmobilie<br />

»An der Drosbach« die Gebäudeteile A<br />

und B für jeweils zehn Jahre ab 15. September 2006<br />

(B) beziehungsweise 26. Mai 2008 (A) angemietet.<br />

Bis Ende Dezember 2008 hat sich die Europäische<br />

Kommission eine Erweiterungsmöglichkeit im Bürokomplex<br />

über eine Option für die Anmietung der Gebäudeteile<br />

D und E gesichert.<br />

Wie in Mietverträgen der Europäischen Gemeinschaft<br />

meist üblich, besteht ein Sonderkündigungsrecht<br />

infolge einer Sitzverlegung der jeweils im Gebäude<br />

ansässigen Institution per Beschluss durch die<br />

Europäische Gemeinschaft (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />

Grundlagen«). Sollte es jedoch zu einer Auflösung<br />

der EG-Mietverträge kommen, fallen die Flächen<br />

automatisch unter den Generalmietvertrag.<br />

Gebäudeteil A<br />

Mietfläche Büro 6.123 m 2<br />

in % an Gesamtfläche (Büro) 9,87 %<br />

Laufzeit 26.05.2008 – 25.05.2018<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

1.928.118 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

Gebäudeteil B<br />

Mietfläche Büro 10.912 m 2<br />

in % an Gesamtfläche (Büro) 17,58 %<br />

Laufzeit 15.09.2006 – 14.09.2016<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

3.119.074 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

Die Europäische Gemeinschaft ist die wirtschaftliche<br />

und politische Partnerschaft von 27 europäischen<br />

Ländern. Mit ihren zahlreichen Organen und Institutionen<br />

ist sie Vertreterin der gemeinsamen Interessen<br />

dieser Länder und beschäftigt allein in ihren Institutionen<br />

mit Sitz in Luxemburg rund 13.000<br />

Mitarbeiter. Die Europäische Gemeinschaft wird als<br />

ArcelorMittal<br />

Gebäudeteil C<br />

Mietfläche Büro 11.488 m 2<br />

in % an Gesamtfläche (Büro) 18,51 %<br />

Laufzeit 01.12.08 – 30.11.18<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

3.864.294 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

ArcelorMittal (Standard & Poor`s-Rating: BBB+) ist<br />

ein internationaler Stahlkonzern, der 2007 aus der<br />

Mittal Steel Company und Arcelor hervorging. Das<br />

Unternehmen verfügt über rund 60 Werke in mehr<br />

als zwei Dutzend Ländern und beschäftigt rund<br />

326.000 Beschäftigte (davon 130.000 in <strong>Europa</strong>). ArcelorMittal<br />

ist somit der größte Stahlproduzent der<br />

Welt und einer der weltweit führenden multinationalen<br />

Konzerne. Firmenhauptsitz des Unternehmens<br />

sind Luxemburg und London. Für das Jahr 2007 erzielte<br />

das Unternehmen ein Konzernergebnis (EBIT-<br />

DA) von 19,4 Milliarden US-Dollar. Im November 2008


58 Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

hat der Konzern auf die internationale Wirtschaftskrise<br />

und den Nachfragerückgang auf dem weltweiten<br />

Stahlmarkt mit Einsparungen reagiert. Das neue<br />

Gewinnziel für 2008 liegt dennoch mit rund 24,2 Milliarden<br />

US-Dollar über dem Ergebnis von 2007. Mit<br />

rund 6.500 Mitarbeitern am Standort Luxemburg ist<br />

ArcelorMittal der größte privatwirtschaftliche Arbeitgeber<br />

der Region.<br />

Im Investitionsobjekt »An der Drosbach« hat ArcelorMittal<br />

den Gebäudeteil C für zehn Jahre angemietet.<br />

Ferner hat sich ArcelorMittal ein nachrangiges<br />

Vormietrecht bis zum 31. Dezember 2009 auf<br />

Anmietung der Gebäudeteile D und E einräumen lassen,<br />

für den Fall, dass die Europäische Gemeinschaft<br />

ihre zuvor genannten Optionen nicht ausüben sollte.<br />

Services Généraux de Gestion S.A.<br />

Gebäudeteil F<br />

Mietfläche Büro 5.629 m 2<br />

in % an Gesamtfläche (Büro) 9,07 %<br />

Laufzeit 01.07.2008 – 30.06.2018<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

1.924.884 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

Services Généraux de Gestion S.A. (»SGG«) ist eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft von Sal. Oppenheim.<br />

Die Privatbank (Fitch-Rating: A) ist seit 1789 in Familienbesitz<br />

und heute mit aktuell rund 3.800 Mitarbeitern<br />

und einer Bilanzsumme von 41 Milliarden Euro<br />

die führende unabhängige Privatbankgruppe in <strong>Europa</strong>.<br />

Gemeinsam mit der zu Beginn des Jahres 2005<br />

erworbenen BHF-Bank AG betreut und verwaltet die<br />

Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A., Konzernobergesellschaft<br />

der Unternehmensgruppe, ein Vermögen in<br />

Höhe von rund 152 Milliarden Euro. Seit dem 1. Juli 2007<br />

hat der Konzern seinen Hauptsitz in Luxemburg.<br />

Die SGG hat im Investitionsobjekt »An der Drosbach«<br />

die Obergeschosse 2-10 im Turm F für zehn<br />

Jahre seit dem 1. Juli 2008 angemietet.<br />

Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat Luxembourg<br />

Gebäudeteil F<br />

Mietfläche Büro 338 m 2<br />

in % an Gesamtfläche (Büro) 0,54 %<br />

Laufzeit 01.03.2008 – 28.02.2017<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

168.000 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

Die Historie der Banque et Caisse d´Epargne de l´Etat<br />

Luxembourg (»BCEE«, Sparkasse des Großherzogtums<br />

Luxemburg) geht bis zur Gründung durch den<br />

Großherzog Wilhelm III. im Jahr 1856 zurück. Die BCEE<br />

(Standard & Poor`s-Rating: AA+) hat sich in über 150<br />

Jahren zu einer Universalbank entwickelt. Sie konzentriert<br />

sich vor allem auf die nationale Wirtschaft<br />

und hat in Luxemburg rund 1.800 Mitarbeiter. Das<br />

konsolidierte Nettoergebnis der BCEE Gruppe stieg<br />

im ersten Halbjahr 2008 um 27,6 Prozent auf 201,7<br />

Millionen Euro an. BCEE hat im Investitionsobjekt<br />

das Erdgeschoss des Turms F ab dem 1. März 2008<br />

angemietet und eine Filiale eingerichtet.<br />

European Data Housing S.A.<br />

Gebäudeteil IT<br />

Mietfläche IT 5.111 m 2<br />

in % an Gesamtfläche 6,78 %<br />

Laufzeit 01.12.2008 - 30.11.2023<br />

Jahresnettomiete im 1. Jahr<br />

3.460.575 Euro<br />

nach Mietbeginn<br />

European Data Housing S.A. (»ED Housing«) ist ein<br />

Tochterunternehmen der Wagner-Gruppe und mietet<br />

sämtliche IT-Flächen ab 1. Dezember 2008 über<br />

eine Laufzeit von 15 Jahren an. ED Housing vermietet<br />

diese Flächen unter an European Data Hub S.A. (»ED<br />

Hub«), eine Data Center-Betreibergesellschaft, die<br />

ihrerseits nach Investition in die Mietflächen leistungsabhängige<br />

Untermietverträge abschließt. Potenzielle<br />

Nutzer dieser IT-Flächen sind Industrieund<br />

Finanzdienstleistungsunternehmen sowie<br />

Firmen aus der IT-Branche sowohl zur kurzfristigen<br />

Auslagerung von Daten als auch zur langfristigen<br />

Datensicherung.


Kapitel 7 Investitionsobjekt<br />

59<br />

ABM Immobilière S.A. – Generalmietvertrag<br />

Laut Vertrag vom 1. Juni 2007 verpflichtet sich der<br />

Generalmieter ABM Immobilière S.A., ein Tochterunternehmen<br />

der Wagner Gruppe, bis spätestens<br />

1. September 2009 sämtliche noch nicht vermietete<br />

Flächen der Fondsimmobilie »An der Drosbach« anzumieten.<br />

Dies umfasst per heute alle Büro- und Archivflächen<br />

der Gebäudeteile D und E, Stellplätze<br />

sowie Sonderflächen. Der Vertrag hat eine Laufzeit<br />

ab Mietbeginn von acht Jahren.<br />

Sofern die Europäische Gemeinschaft aufgrund einer<br />

Sitzverlegung (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)<br />

ein Sonderkündigungsrecht aus den bestehenden<br />

Einzelmietverträgen ausüben sollte, verpflichtet<br />

sich der Generalmieter, die freigewordenen<br />

Flächen über die Restlaufzeit des jeweiligen Vertrags<br />

ebenfalls anzumieten.<br />

Die Anmietung der Büro-, Archiv- und Parkflächen<br />

erfolgt unter den gleichen finanziellen Bedingungen<br />

des Mietvertrags der Europäischen Gemeinschaft für<br />

den Gebäudeteil B. Bei der Festsetzung der Anfangsmiete<br />

werden die erfolgten Indexierungen des Mietzinses<br />

aus dem o. g. Mietvertrag bereits berücksichtigt<br />

und die Miete dementsprechend angepasst. Eine<br />

detaillierte Darstellung der Regelungen des Generalmietvertrags<br />

ist ebenfalls dem Kapitel 13 »Rechtliche<br />

Grundlagen« zu entnehmen.


62 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

Objektgesellschaft - KOWAC S.C. -PROGNOSE-<br />

MITTELVERWENDUNG<br />

in<br />

Euro<br />

Beteiligung<br />

zu 99,995 %<br />

in Euro *<br />

MITTELHERKUNFT<br />

in<br />

Euro<br />

Beteiligung<br />

zu 99,995 %<br />

in Euro *<br />

1 Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 411.629.473 8 Eigenkapital 200.538.000 200.528.000<br />

2 Erwerbsnebenkosten 1.198.000 1.197.940 - davon Beteiligungsgesellschaft 200.528.000<br />

3 Projektkosten 27.450.000 27.448.631 - davon weitere Gesellschafterin 10.000<br />

4 Finanzierungskosten 1.650.000 1.649.918 9 Fremdkapital 245.000.000 244.987.783<br />

5 Nebenkosten der Vermögensanlage 30.000 29.999<br />

6 Liquiditätsreserve 1.060.000 1.059.947<br />

7 Wiedervermietungsreserve 2.500.000 2.499.875<br />

Gesamtinvestitionskosten 445.538.000 445.515.783 Gesamtfinanzierung 445.538.000 445.515.783<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. * Beteiligungsquote ist kaufmännisch gerundet.<br />

Beteiligungsgesellschaft - HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG -PROGNOSE-<br />

MITTELVERWENDUNG<br />

in<br />

Euro<br />

Beteiligung<br />

zu 99,995 %<br />

in Euro *<br />

MITTELHERKUNFT<br />

in<br />

Euro<br />

Beteiligung<br />

zu 99,995 %<br />

in Euro *<br />

1 Beteiligung an Objektgesellschaft 200.528.000 200.518.007 5 Eigenkapital (ohne Agio) 200.664.000 200.654.000<br />

2 Projektkosten (ohne Agio) 80.000 79.996 Kommanditeinlage<br />

3 Nebenkosten der Vermögensanlage 6.000 6.000 - davon Fondsgesellschaft 200.654.000<br />

4 Liquiditätsreserve 50.000 49.998 - davon geschäftsf. Kommanditistin 10.000<br />

Gesamtinvestitionskosten 200.664.000 200.654.000 Gesamtfinanzierung 200.664.000 200.654.000<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. * Beteiligungsquote ist kaufmännisch gerundet.<br />

Fondsgesellschaft - HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG -PROGNOSE-<br />

MITTELVERWENDUNG<br />

in<br />

Euro<br />

in<br />

Prozent<br />

MITTELHERKUNFT<br />

in<br />

Euro<br />

in<br />

Prozent<br />

1 Beteiligung an Beteiligungsges. 200.654.000 99,39 5 Eigenkapital (ohne Agio) 201.886.000 100,00<br />

2 Projektkosten (ohne Agio) 1.060.000 0,53 Kommanditeinlage<br />

3 Nebenkosten der Vermögensanlage 72.000 0,04 - davon Anleger 201.865.000 99,99<br />

4 Liquiditätsreserve 100.000 0,05 (Emissionskapital)<br />

- davon geschäftsf. Kommanditistin 10.000 0,005<br />

- davon weitere Gesellschafterin 11.000 0,005<br />

Gesamtinvestitionskosten 201.886.000 100,00 Gesamtfinanzierung 201.886.000 100,00<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Auf das eingeworbene Emissionskapital wird ein Agio in Höhe von 5 % erhoben.<br />

Auf Ebene der Fondsgesellschaft ist weder eine Fremdfinanzierung noch eine Zwischenfinanzierung vorgesehen.


Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

63<br />

Mittelverwendung in Bezug auf das Eigenkapital (inkl. Agio) - »Objektwert gem. Prognose« -PROGNOSE-<br />

Mittelverwendung<br />

absolut<br />

in Euro<br />

Mittelverwendung<br />

in % des<br />

Gesamtaufwands<br />

Mittelverwendung<br />

in % des<br />

Eigenkapitals<br />

Objektwert »An der Drosbach« 411.650.000 90,08 % 194,21 %<br />

Erwerbsnebenkosten 1.246.000 0,27 % 0,59 %<br />

Projektkosten (ohne Agio) 28.650.000 6,27 % 13,52 %<br />

Finanzierungskosten 1.650.000 0,36 % 0,78 %<br />

Liquiditätsreserve 1.210.000 0,26 % 0,57 %<br />

Wiedervermietungsreserve 2.500.000 0,55 % 1,18 %<br />

Agio 10.093.250 2,21 % 4,76 %<br />

Gesamtinvestitionskosten 456.999.250 100,00 % 215,61 %<br />

gemäß IDW S4, Anlage 1, Ziffer 4.1.2<br />

Erläuterungen zum Investitions- und<br />

Finanzplan<br />

Die Positionen des Investitions- und Finanzplans beruhen<br />

im Wesentlichen auf abgeschlossenen Verträgen<br />

(siehe Kapital 13 »Rechtliche Grundlagen«), gesetzlichen<br />

Vorschriften, sorgfältigen Kostenanalysen<br />

und langjährigen Erfahrungswerten der Initiatorin.<br />

Die Preisfindung für den Ankauf der noch im Bau<br />

befindlichen Gebäudeteile des Investitionsobjekts<br />

basiert auf der Ermittlung des jeweiligen Objektwerts.<br />

Dieser hängt wiederum wesentlich vom Erstvermietungserfolg<br />

ab. Der Objektwert errechnet sich<br />

durch Multiplikation der jährlichen Anfangsmiete für<br />

die jeweiligen Mietflächen mit den vertraglich fixierten<br />

Kaufpreisfaktoren gemäß Aktienkaufvertrag<br />

(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />

Für jeden bereits vermieteten Gebäudeteil (Gebäudeteile<br />

A, B, C, F und IT) stehen die einzelnen Objektwerte<br />

bereits fest. Die Werte für die noch zu vermietenden<br />

Gebäudeteile D, E und Sonderflächen<br />

stehen erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Erstvermietung,<br />

spätestens jedoch bei Endabrechnung mit<br />

dem Verkäufer am 31. Dezember 2010 fest.<br />

Der Prognosefall basiert auf den zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung bestehenden vertraglichen<br />

Grundlagen und unterstellt, dass bis zur Fertigstellung<br />

im September 2009 keine weiteren Mietverträge<br />

abgeschlossen werden und insofern der abgeschlossene<br />

Generalmietvertrag für die Gebäudeteile<br />

D, E sowie Sonderflächen zum 1. September 2009 in<br />

Kraft tritt. Somit errechnet sich für den Prognosefall<br />

gemäß Aktienkaufvertrag ein Objektwert in Höhe<br />

von 411.650.000 Euro, wodurch sich ein erforderliches<br />

Emissionskapital der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />

201.865.000 Euro ergibt.<br />

Im Falle einer anderweitigen Vermietung der noch<br />

zu vermietenden Flächen kann der Objektwert in Abhängkeit<br />

von höher als prognostiziert ausfallenden<br />

Mieteinnahmen und dem anzuwendenden Kaufpreisfaktor<br />

entsprechend höher ausfallen. Mit dem Verkäufer<br />

wurden jedoch vertragliche Miet-obergrenzen<br />

für Büro- und Archivflächen sowie Stellplätze vereinbart,<br />

auf deren Basis sich ein maximaler Objektwert in<br />

Höhe von 440.350.000 Euro errechnen würde. Für diesen<br />

Fall würde sich ein maximal erforderliches Emissionskapital<br />

für die Fondsgesellschaft in Höhe von<br />

230.565.000 Euro ergeben, wobei auch im Falle eines<br />

höheren Objektwerts alle weiteren Positionen des Investitions-<br />

und Finanzplans unverändert bleiben.<br />

Zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens ist geplant,<br />

zunächst das maximal erforderliche Emissionskapital<br />

für die Fondsgesellschaft einzuwerben.<br />

Bis zur Feststellung des endgültigen Objektwerts bei<br />

Endabrechnung mit dem Verkäufer werden ggf. nicht<br />

benötigte Beträge verzinslich angelegt (Tages- oder


64 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

Festgeld). Eingeworbenes, aber nicht benötigtes<br />

Kommanditkapital soll spätestens nach erfolgte Endabrechnung<br />

in 2011 durch die Fondsgesellschaft an<br />

alle Anleger quotal zurückgezahlt werden (siehe Kapitel<br />

13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />

Die Einhaltung der vertrags- und konzeptgemäßen<br />

Umsetzung des Investitionsvorhabens (z. B. Berechnung<br />

des Objektwerts, Zahlung der nach Fertigstellung<br />

und Vermietung der Gebäudeteile fälligen anteiligen<br />

Kaufpreise an den Verkäufer, Endabrechnung<br />

etc.) wird bis zur Endabrechnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

überwacht.<br />

Eine detaillierte Beschreibung der vertraglichen Vereinbarungen<br />

und der Objektwert- bzw. Kaufpreisberechnung<br />

sind im Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«<br />

dargestellt.<br />

In der folgenden Erläuterung des Investitions- und<br />

Finanzplans wird stets der Prognosefall (Inkrafttreten<br />

des Generalmietvertrags für die Gebäudeteile D,<br />

E sowie Sonderflächen) unterstellt und dargestellt.<br />

Dieser Fall spiegelt die vertraglich gesicherte Vermietungssituation<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

wider.<br />

Objektgesellschaft<br />

Objektwert »An der Drosbach« (Position 1)<br />

Der Objektwert berechnet sich durch Multiplikation<br />

der jährlichen Anfangsmiete für die jeweiligen Mietflächen<br />

mit den vertraglich fixierten Kaufpreisfaktoren<br />

gemäß Aktienkaufvertrag. Somit ergibt sich im<br />

Prognosefall ein Gesamtobjektwert von 411.650.000<br />

Euro und enthält ferner den von der Käuferin der Anteile<br />

der Objektgesellschaft zu entrichtenden Kaufpreis<br />

in Höhe von 1.950.000 Euro an die Pentago<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH. Aus Vereinfachungsgründen<br />

wurde dieser Betrag im Objektwert auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft dargestellt. Die Kaufpreiszahlung<br />

erfolgt durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«, Seite 109<br />

Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft).<br />

Erwerbsnebenkosten (Position 2)<br />

Die voraussichtlichen Erwerbsnebenkosten in Höhe<br />

von insgesamt 1.198.000 Euro setzen sich zusammen<br />

aus Kosten der Ankaufsprüfung (Due Diligence) von<br />

rund 88.000 Euro, steuerlichen und rechtlichen Beratungskosten<br />

von 980.000 Euro, Kosten für die Wirtschaftsprüfung<br />

von rund 12.500 Euro, Notar- und Registerkosten<br />

von rund 25.500 Euro, Kosten für das<br />

Marktwertgutachten von 72.000 Euro sowie sonstige<br />

Kosten für die Umstrukturierung der Objektgesellschaft<br />

von rund 20.000 Euro.<br />

Projektkosten (Position 3)<br />

Die vertraglich vereinbarten Projektkosten in Höhe<br />

von 27.450.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, soweit<br />

diese anfällt, setzen sich wie folgt zusammen:<br />

−Hannover Leasing hat im Rahmen dieses Beteiligungsangebots<br />

die Fondskonzeption übernommen.<br />

Für ihre Leistungen erhält sie Vergütungen<br />

von insgesamt 4.200.000 Euro.<br />

−Hannover Leasing erhält als Assetmanagerin<br />

der Objektgesellschaft für die Jahre 2009 bis<br />

2011 eine Vorabvergütung von pauschal 750.000<br />

Euro.<br />

−Mit der Vermittlung des benötigten Eigenkapitals<br />

wurde Hannover Leasing beauftragt. Sie erhält<br />

hierfür eine Vergütung von 11.100.000 Euro.<br />

Darüber hinaus erhält sie das von den Anlegern<br />

zu zahlende Agio in Höhe von 5 %.<br />

−Für die Vermittlung des Fremdkapitals erhält<br />

Hannover Leasing eine Vergütung von 4.900.000<br />

Euro.<br />

−Die<br />

Delta Vermietungsgesellschaft mbH garantiert<br />

bis spätestens zum 31. Dezember 2009 die<br />

Vollplatzierung des Eigenkapitals. Sie erhält dafür<br />

eine Vergütung in Höhe von 6.500.000 Euro.<br />

Finanzierungskosten (Position 4)<br />

Bis das Emissionskapital der Anleger zur Verfügung<br />

steht, wird das erforderliche Eigenkapital zur Zahlung<br />

des Kaufpreises bei Abnahme der jeweiligen<br />

Gebäudeteile über ein Darlehen vorfinanziert. Das in<br />

Anspruch genommen Darlehen ist auf Basis des<br />

Euribor (ein bis drei Monate) zzgl. Marge variabel zu<br />

verzinsen. Für Zinsaufwand im Rahmen der Eigenkapitalvorfinanzierung,<br />

der infolge gestiegener


Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

65<br />

Finanzierungszinsen durch Einnahmen der Objektgesellschaft<br />

möglicherweise nicht gedeckt werden<br />

kann, ist ein Betrag in Höhe von 1.600.000 Euro kalkuliert.<br />

Für die aufgrund der Änderung der Beteiligungsstruktur<br />

notwendig werdende Umstrukturierung der<br />

bestehenden Darlehenszusagen der Eigenkapitalzwischen-<br />

und der langfristigen Fremdfinanzierung<br />

fallen Bearbeitungsgebühren der finanzierenden<br />

Banken in Höhe von rund 50.000 Euro an.<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 5)<br />

Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />

die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />

Höhe von 30.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />

Liquiditätsreserve (Position 6)<br />

Die Liquiditätsreserve beträgt 1.060.000 Euro. Sollten<br />

die Ausgaben gemäß Investitionsplan höher oder geringer<br />

als geplant ausfallen bzw. sollten zusätzliche<br />

Kosten entstehen, wird die Differenz zu Gunsten<br />

oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />

Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige Liquiditätsschwankungen<br />

aus.<br />

Wiedervermietungsreserve (Position 7)<br />

Die Wiedervermietungsreserve beträgt 2.500.000<br />

Euro. Sie dient zur Abdeckung von prognostizierten<br />

Kosten für Anschluss- bzw. Neuvermietung.<br />

Eigenkapital (Position 8)<br />

Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital in<br />

Höhe von insgesamt 200.538.000 Euro setzt sich wie<br />

folgt zusammen:<br />

−Anteil HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG:<br />

200.528.000 Euro (Beteiligungsgesellschaft)<br />

−Anteil INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH:<br />

10.000 Euro (Weitere Gesellschafterin)<br />

Fremdkapital (Position 9)<br />

Die Objektgesellschaft hat am 31. Juli 2007 eine<br />

langfristige Finanzierung mit der Banque LBLux S.A.<br />

(Konsortialführer) und der Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Girozentrale über eine Laufzeit von zwölf<br />

Jahren bis Ende Dezember 2019 in Höhe von<br />

245.000.000 Euro abgeschlossen. Mit den Banken<br />

wurde eine Zinssicherung bis zum Ende der Kreditlaufzeit<br />

mittels Zinsswap-Vereinbarungen (siehe<br />

Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«) abgeschlossen.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Beteiligung an Objektgesellschaft (Position 1)<br />

Unter dieser Position ist die Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft<br />

in Höhe von rund 99,995 Prozent<br />

an der Objektgesellschaft ausgewiesen. Dies entspricht<br />

einem Betrag von 200.528.000 Euro.<br />

Projektkosten (Position 2)<br />

Hannover Leasing wurde mit der Geschäftsbesorgung<br />

der Beteiligungsgesellschaft beauftragt und<br />

erhält für die Jahre 2009 bis 2011 eine Vorab-Vergütung<br />

in Höhe von 80.000 Euro inklusive Umsatzsteuer,<br />

soweit diese anfällt.<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 3)<br />

Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />

die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />

Höhe von 6.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />

Liquiditätsreserve (Position 4)<br />

Die Liquiditätsreserve beträgt 50.000 Euro. Sollten die<br />

Ausgaben gemäß Investitionsplan höher oder geringer<br />

als geplant ausfallen bzw. sollten zusätzliche<br />

Kosten entstehen, wird die Differenz zu Gunsten<br />

oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />

Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige Liquiditätsschwankungen<br />

aus.<br />

Eigenkapital (Position 5)<br />

Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital<br />

in Höhe von 200.664.000 Euro setzt sich wie folgt<br />

zusammen:<br />

−Kommanditeinlage HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG:<br />

200.654.000 Euro (Fondsgesellschaft)<br />

−Kommanditeinlage<br />

HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH: 10.000 Euro (geschäftsführende<br />

Kommanditistin)


66 Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

Fondsgesellschaft<br />

Beteiligung an Beteiligungsgesellschaft (Position 1 )<br />

Unter dieser Position ist die Beteiligung der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von rund 99,995 Prozent an der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausgewiesen. Dies entspricht<br />

einem Betrag von 200.654.000 Euro.<br />

Projektkosten (Position 2)<br />

Die vertraglich vereinbarten Projektkosten in Höhe<br />

von 1.060.000 Euro inklusive Umsatzsteuer, soweit<br />

diese anfällt, setzen sich wie folgt zusammen:<br />

−Hannover Leasing wurde mit der Geschäftsbesorgung<br />

der Fondsgesellschaft beauftragt und<br />

erhält für die Jahre 2009 bis 2011 eine Vorabvergütung<br />

in Höhe von 420.000 Euro.<br />

−Mit der Erstellung des Prospekts und dem Marketing<br />

wurde Hannover Leasing beauftragt und<br />

erhält hierfür eine Vergütung von insgesamt<br />

640.000 Euro.<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage (Position 3)<br />

Die Nebenkosten der Vermögensanlage beinhalten<br />

die Kosten für den Mittelverwendungskontrolleur in<br />

Höhe von 12.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und<br />

sonstige Kosten der Prospektaufstellung in Höhe von<br />

60.000 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />

Liquiditätsreserve (Position 4)<br />

Die Liquiditätsreserve beträgt 100.000 Euro. Sollten<br />

die Ausgaben gemäß Investitions- und Finanzplan<br />

höher oder geringer als geplant ausfallen bzw. sollten<br />

zusätzliche Kosten entstehen, wird die Differenz zu<br />

Gunsten oder zu Lasten der Liquiditätsreserve ausgeglichen.<br />

Ferner gleicht die Liquiditätsreserve unterjährige<br />

Liquiditätsschwankungen aus.<br />

Eigenkapital (Position 5)<br />

Das zur Verfügung stehende gesamte Eigenkapital<br />

ohne Agio in Höhe von 201.866.000 Euro setzt sich<br />

wie folgt zusammen:<br />

−Kommanditeinlage HANNOVER-Leasing Treuhand<br />

GmbH (Anleger): 201.865.000 Euro<br />

−Kommanditeinlage HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH: 10.000 Euro (geschäftsführende<br />

Kommanditistin)<br />

−Anteil<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH:<br />

11.000 Euro (weitere Gesellschafterin)<br />

Auf das einzuwerbende Kommanditkapital wird ein<br />

Agio in Höhe von 5 % der gezeichneten Kommanditeinlagen<br />

erhoben. Das Agio steht unmittelbar dem<br />

Eigenkapitalvermittler als zusätzliche Vertriebsprovision<br />

zu.<br />

Provisionen und Vergütungen<br />

Die HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG als Initiatorin<br />

des vorliegenden Beteiligungsangebots und als<br />

Eigenkapitalvermittlerin sowie die Delta Vermietungsgesellschaft<br />

mbH als Platzierungsgarantin erhalten<br />

Vergütungen von insgesamt 40.633.250 Euro<br />

(inkl. Agio), was rund 9,1 Prozent der Gesamtinvestitionskosten<br />

entspricht. Davon tragen die Anleger einen<br />

Anteil von 40.627.138 Euro, was rund 20,1 Prozent<br />

des Emissionskapitals inklusive Agio entspricht. Die<br />

hier dargestellten Vergütungen enthalten Provisionen<br />

in Höhe von 21.<strong>193</strong>.250 Euro. Die einzelnen Werte<br />

sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Für das Assetmanagement der Objektgesellschaft<br />

erhält Hannover Leasing für die Jahre 2009 bis<br />

2011 eine Vorabvergütung in Höhe von 750.000 Euro<br />

und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche Vergütung<br />

von 350.000 Euro. Bezogen auf die Fondslaufzeit<br />

(2009 bis 2020) entspricht dies einem Betrag von<br />

nominal 4.191.910 Euro.<br />

Für die Geschäftsbesorgung bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

erhält Hannover Leasing für die Jahre<br />

2009 bis 2011 eine Vorabvergütung in Höhe von<br />

80.000 Euro und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche<br />

Vergütung von 50.000 Euro. Bezogen auf die<br />

Fondslaufzeit (2009 bis 2020) entspricht dies einem<br />

Betrag von 571.701 Euro inklusive Umsatzsteuer.<br />

Für die Geschäftsbesorgung bei der Fondsgesellschaft<br />

erhält Hannover Leasing für die Jahre 2009 bis<br />

2011 eine Vorabvergütung in Höhe von 420.000 Euro<br />

und ab Januar 2012 anfänglich eine jährliche Vergütung<br />

von 250.000 Euro. Bezogen auf die Fondslaufzeit<br />

(2009 bis 2020) entspricht dies einem Betrag von<br />

nominal 2.878.507 Euro inklusive Umsatzsteuer.


Kapitel 8 Investitions- und Finanzplan<br />

67<br />

Die Initiatorin erhält gemäß den Regelungen des<br />

Vertrags über die Erstellung der Fondskonzeption eine<br />

erfolgsabhängige Vergütung, sofern bei Abschluss<br />

eines Mietvertrags für die noch zu vermietenden Gebäudeteile<br />

D und E mit einem Ersatzmieter ein höherer<br />

Mietzins als die indexierte monatliche EG-Miete<br />

(gemäß Mietvertrag für den Gebäudeteil B) erzielt<br />

werden kann.<br />

Die Vergütung berechnet sich variabel auf Grundlage<br />

des jeweils tatsächlich erzielten Mietzinses (siehe<br />

Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen; Projektverträge<br />

der Objektgesellschaft«) und ist insofern gekoppelt<br />

an einen möglichen Vermietungserfolg (positive Differnz<br />

zur EG-Miete).<br />

Für den Fall, dass die vertraglichen Mietobergrenzen<br />

für Büro- und Archivflächen sowie Stellplätze erzielt<br />

werden können, ist die entsprechend zu berechnende<br />

erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von<br />

8.700.000 Euro in der Darstellung des maximalen<br />

Objektwerts von 440.350.000 Euro enthalten.<br />

Im zugrundeliegenden Prognosefall fällt oben beschriebene<br />

Vergütung nicht an und ist insofern in der<br />

Tabelle »Die Provisonen und Vergütungen« nicht<br />

enthalten. Der bisher erreichte Vermietungserfolg<br />

wird gemäß Aktienkaufvertrag vom 15. Dezember<br />

2008 mittels Ertrag aus Veräußerung in Höhe von<br />

1.950.000 Euro vergütet.<br />

Die Provisionen und Vergütungen<br />

Fondsgesellschaft<br />

in Euro<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

in Euro<br />

Objektgesellschaft<br />

in Euro<br />

Summe Provisionen<br />

und Vergütungen<br />

in Euro<br />

Anteil<br />

Anleger<br />

in Euro<br />

Fondskonzeption 4.200.000 4.200.000 4.199.144<br />

Ertrag aus Veräußerung 1.950.000 1.950.000 1.949.603<br />

Vermittlung Fremdkapital 4.900.000 4.900.000 4.899.002<br />

Vermittlung Eigenkapital 11.100.000 11.100.000 11.097.739<br />

Platzierungsgarantie 6.500.000 6.500.000 6.498.676<br />

Prospektherausgabe / Marketing 640.000 640.000 639.933<br />

Geschäftsbesorgung 420.000 80.000 750.000 1.250.000 1.249.791<br />

Agio 10.093.250 10.093.250 10.093.250<br />

Gesamt 11.153.250 80.000 29.400.000 40.633.250 40.627.138<br />

Finanzierungen der Objektgesellschaft im Überblick<br />

Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

in Euro<br />

Langfristige<br />

Fremdfinanzierung<br />

in Euro<br />

Status Darlehensvertrag Darlehensvertrag<br />

Darlehenswährung Euro Euro<br />

Darlehensbetrag 190.950.000 245.000.000<br />

Laufzeit 31.12.2009 31.12.2019<br />

Tilgung 190.950.000 tilgungsfrei<br />

Marge 1,20 % 0,70 %<br />

Zinssatz p. a. (inkl. Marge) Euribor + 1,20 % 5,19 %<br />

Zinsbindung (Swap oder Festzinsvereinbarung) 1 - 3 Monate fest bis zum 31.12.2019<br />

Restschuld zum 31.12.2020 0 245.000.000


68 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Ergebnisprognose<br />

Stand: 28. November 2008, Angaben in Euro –PROGNOSE–<br />

Kalenderjahr<br />

Laufendes Jahr<br />

Prognosemonate<br />

Summe<br />

in Euro<br />

Objektgesellschaft<br />

1 Mieteinnahmen 297.171.541 5.871.886 23.712.311 24.233.982<br />

2 Zinseinnahmen 1.634.925 31.063 120.304 111.962<br />

Summe der Einnahmen 298.806.466 5.902.949 23.832.615 24.345.944<br />

2009<br />

1<br />

3<br />

2010<br />

2<br />

12<br />

2011<br />

3<br />

12<br />

3 Objektverwaltungskosten 320.349 6.250 25.550 26.112<br />

4 Instandhaltungskosten 3.080.096 35.197 143.885 147.050<br />

5 Neu- und Anschlussvermietungskosten 8.544.442 0 0 0<br />

6 Grundsteuer in Luxemburg 3.796.875 84.375 337.500 337.500<br />

7 Verwaltungskosten 3.441.910 0 0 0<br />

8 Gesellschaftskosten 448.488 8.750 35.770 36.557<br />

Zwischensumme Ausgaben 19.632.159 134.572 542.705 547.219<br />

9 Zinsen Fremdkapital 147.773.588 3.214.196 12.892.104 12.892.104<br />

Summe der Ausgaben 167.405.747 3.348.768 13.434.809 13.439.324<br />

10 Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft 131.400.719 2.554.181 10.397.806 10.906.621<br />

11 Abschreibung 88.719.752 1.388.274 8.768.363 8.768.363<br />

12 Sofort abzugsfähiger Aufwand 31.617.635 31.617.635 0 0<br />

13 Steuerliches Ergebnis der Objektgesellschaft 11.063.332 -30.451.728 1.629.442 2.138.257<br />

14 Steuerzahlung in Luxemburg 0 0 0 0<br />

Auszahlung der Objektgesellschaft 1 127.751.576 2.666.931 10.636.134 10.636.235<br />

15 Stand Liquiditätsreserve 937.250 698.922 969.308<br />

16 Stand Wiedervermietungsreserve 2.500.000 2.500.000 2.500.000<br />

17 Stand Fremdkapital 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

18 Auszahlung der Objektgesellschaft 1 127.745.205 2.666.798 10.635.603 10.635.704<br />

19 Zinseinnahmen 12.715 322 967 995<br />

Summe der Einnahmen 127.757.921 2.667.120 10.636.570 10.636.699<br />

20 Verwaltungskosten 708.724 16.000 16.352 16.712<br />

Summe der Ausgaben 708.724 16.000 16.352 16.712<br />

Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft 1 127.026.503 2.663.590 10.619.139 10.619.218<br />

21 Stand Liquiditätsreserve 37.530 38.609 39.379<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />

1 Planmäßig werden die Objektgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft die Auszahlungen für die Jahre 2009 und 2010 erst im Jahr 2011 leisten.


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

69<br />

2012<br />

4<br />

12<br />

2013<br />

5<br />

12<br />

2014<br />

6<br />

12<br />

2015<br />

7<br />

12<br />

2016<br />

8<br />

12<br />

2017<br />

9<br />

12<br />

2018<br />

10<br />

12<br />

2019<br />

11<br />

12<br />

2020<br />

12<br />

12<br />

24.767.129 25.312.006 25.868.870 26.437.986 26.998.228 25.072.313 28.569.954 29.835.250 30.491.625<br />

121.426 124.848 146.050 169.876 213.669 236.865 69.843 86.231 202.787<br />

24.888.555 25.436.854 26.014.921 26.607.862 27.211.898 25.309.178 28.639.797 29.921.481 30.694.413<br />

26.687 27.274 27.874 28.487 29.114 29.754 30.409 31.078 31.761<br />

174.461 231.436 313.941 320.848 327.907 335.121 342.493 350.028 357.729<br />

0 0 0 0 1.132.400 4.674.640 2.737.402 0 0<br />

337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500 337.500<br />

350.000 357.700 365.569 373.612 381.831 390.232 398.817 407.591 416.558<br />

37.361 38.183 39.023 39.882 40.759 41.656 42.572 43.509 44.466<br />

926.009 992.092 1.083.908 1.100.329 2.249.511 5.808.902 3.889.<strong>193</strong> 1.169.705 1.188.014<br />

12.927.425 12.892.104 12.892.104 12.892.104 12.927.425 12.892.104 12.892.104 12.892.104 15.567.708<br />

13.853.434 13.884.197 13.976.012 13.992.433 15.176.936 18.701.007 16.781.297 14.061.810 16.755.722<br />

11.035.121 11.552.658 12.038.909 12.615.429 12.034.962 6.608.171 11.858.501 15.859.672 13.938.690<br />

8.768.363 8.768.363 8.768.363 8.768.363 8.558.966 8.140.171 7.449.685 6.533.449 4.039.026<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

2.266.758 2.784.294 3.270.546 3.847.065 3.475.996 -1.532.000 4.408.816 9.326.222 9.899.664<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10.937.343 10.946.875 11.358.178 11.364.194 11.372.216 11.380.237 11.390.264 12.529.504 12.533.465<br />

1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000 1.050.000<br />

2.517.087 3.122.870 3.803.601 5.054.835 5.717.581 945.515 1.413.751 4.743.918 6.149.144<br />

245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />

10.936.797 10.946.329 11.357.612 11.363.628 11.371.649 11.379.670 11.389.696 12.528.879 12.532.840<br />

1.015 1.034 1.061 1.094 1.135 1.146 1.170 1.248 1.528<br />

10.937.812 10.947.363 11.358.673 11.364.722 11.372.784 11.380.816 11.390.866 12.530.127 12.534.368<br />

67.079 68.555 70.063 71.605 73.180 74.790 76.435 78.117 79.836<br />

67.079 68.555 70.063 71.605 73.180 74.790 76.435 78.117 79.836<br />

10.869.969 10.877.769 11.287.330 11.291.538 11.299.163 11.305.119 11.311.397 12.441.129 12.441.142<br />

40.142 41.182 42.461 44.041 44.481 45.389 48.422 59.303 72.694


70 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Stand: 28. November 2008, Angaben in Euro –PROGNOSE–<br />

Kalenderjahr<br />

Laufendes Jahr<br />

Prognosemonate<br />

Summe<br />

in Euro<br />

Fondsgesellschaft<br />

22 Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft 1 127.020.172 2.663.457 10.618.610 10.618.689<br />

23 Zinseinnahmen 28.566 644 2.405 2.419<br />

Summe der Einnahmen 127.048.738 2.664.101 10.621.015 10.621.108<br />

2009<br />

1<br />

3<br />

2010<br />

2<br />

12<br />

2011<br />

3<br />

12<br />

24 Verwaltungskosten 2.743.350 21.000 21.462 21.934<br />

Summe der Ausgaben 2.743.350 21.000 21.462 21.934<br />

25 Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft 124.305.388 2.643.101 10.599.553 10.599.174<br />

26 Stand Liquiditätsreserve 93.348 93.866 94.045<br />

27 Auszahlung der Fondsgesellschaft 2 124.286.069 2.649.754 10.599.015 10.599.015<br />

Auszahlung p. a. in Prozent des Eigenkapitals (ohne Agio) 2 5,25 % 5,25 % 5,25 %<br />

Auszahlung in Prozent gesamt kumuliert 2 1,31 % 6,56 % 11,81 %<br />

28 Kapitalbindung inkl. Agio -211.979.250 -209.329.496 -198.730.481 -188.131.466<br />

in Prozent p. a. des Eigenkapitals 0 -103,69 % -98,44 % -93,19 %<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich.<br />

1 Planmäßig werden die Objektgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft die Auszahlungen für die Jahre 2009 und 2010 erst im Jahr 2011 leisten.<br />

2 Für den Zeitraum bis 31.12.2009 erfolgt die Auszahlung zeitanteilig nach Einzahlungsterminen. Die in den Jahren 2009 und 2010 ausgewiesenen Auszahlungen werden zum<br />

ersten Zahlungstermin im Jahr 2011 ausgezahlt.<br />

Erläuterungen Ergebnisprognose<br />

Die Ergebnisprognose basiert auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, geschätzten Einnahmen und Ausgaben<br />

sowie den dargestellten Angaben. Bei Prognoserechnungen<br />

können sich sowohl bei Einnahmen als<br />

auch bei Ausgaben Abweichungen ergeben. Naturgemäß<br />

nimmt die Prognosesicherheit ab, je weiter<br />

sie in die Zukunft gerichtet ist.<br />

Die Entwicklung der Mieteinnahmen der Objektgesellschaft<br />

im Prognosezeitraum hängt aufgrund der<br />

jährlichen Anpassungen im Wesentlichen von der<br />

Annahme über die Höhe der zukünftigen Entwicklung<br />

der zu berücksichtigenden Verbraucherpreisindizes<br />

in Luxemburg ab. Die Prognoserechnung beinhaltet<br />

die tatsächlich erfolgten Indexanpassungen<br />

der Mietverträge bis September 2008 unter Berücksichtigung<br />

der bis zu diesem Zeitpunkt bekannten<br />

Werte. Für den nachfolgenden Zwölf-Monatszeitraum<br />

bis September 2009 wurde eine Anpassung von<br />

2,5 Prozent unterstellt. Die weitere Annahme für die<br />

Indexierung der Mieteinnahmen, der nicht umlagefähigen<br />

Nebenkosten sowie der Gesellschaftskosten<br />

in der Prognoserechnung unterstellt eine jährliche<br />

Anpassung von 2,2 Prozent.<br />

Im September 2008 lag der Verbraucherpreisindex<br />

laut Statec in Luxemburg für das vorangegangene<br />

Jahr bei 4,81 Prozent, der durchschnittliche Wert der<br />

letzten zehn Jahre (1999 bis 2008) liegt bei rund 2,9<br />

Prozent p. a.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sieht<br />

für frühzeitig beitretende Anleger eine Sonderregelung<br />

für die Ergebnisverteilung vor. Demnach steht<br />

Anlegern, die der Fondsgesellschaft bis zum 30. September<br />

2009 beitreten, einmalig pro rata ab dem<br />

Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung der<br />

Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

71<br />

2012<br />

4<br />

12<br />

2013<br />

5<br />

12<br />

2014<br />

6<br />

12<br />

2015<br />

7<br />

12<br />

2016<br />

8<br />

12<br />

2017<br />

9<br />

12<br />

2018<br />

10<br />

12<br />

2019<br />

11<br />

12<br />

2020<br />

12<br />

12<br />

10.869.427 10.877.227 11.286.768 11.290.975 11.298.600 11.304.555 11.310.833 12.440.509 12.440.522<br />

2.423 2.434 2.492 2.542 2.540 2.570 2.586 2.591 2.919<br />

10.871.851 10.879.661 11.289.259 11.293.517 11.301.140 11.307.125 11.313.419 12.443.100 12.443.441<br />

272.417 278.410 284.535 290.795 297.192 303.730 310.412 317.242 324.221<br />

272.417 278.410 284.535 290.795 297.192 303.730 310.412 317.242 324.221<br />

10.599.434 10.601.251 11.004.725 11.002.722 11.003.948 11.003.395 11.003.007 12.125.859 12.119.220<br />

94.464 96.700 98.637 98.573 99.734 100.341 100.561 113.260 119.320<br />

10.599.015 10.599.015 11.002.787 11.002.787 11.002.787 11.002.787 11.002.787 12.113.160 12.113.160<br />

5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 6,00 % 6,00 %<br />

17,06 % 22,31 % 27,76 % 33,21 % 38,66 % 44,11 % 49,56 % 55,56 % 61,56 %<br />

-177.532.451 -166.933.436 -155.930.649 -144.927.862 -133.925.075 -122.922.288 -111.919.501 -99.806.341 142.522.807<br />

-87,94 % -82,69 % -77,24 % -71,79 % -66,34 % -60,89 % -55,44 % -49,44 % 70,60 %<br />

folgt, ein Vorabgewinn in Höhe von 4 Prozent p. a.<br />

zu. Darüber hinaus stehen den Gesellschaftern Ausschüttungen<br />

von Liquiditätsüberschüssen entsprechend<br />

ihrer Beteiligung pro rata ab dem Ersten des<br />

Monats, der dem Tag der Einzahlung der Pflichteinlage<br />

auf dem Mittelverwendungskonto folgt, zu. Da<br />

eine Vollvermietung spätestens im September 2009<br />

vorliegt, ist ein Prognosezeitraum vom 1. Oktober<br />

2009 bis zum 31. Dezember 2020 dargestellt. Die<br />

Werte für das Jahr 2009 wurden dementsprechend<br />

zeitanteilig dargestellt.<br />

Die in der Prognoserechnung ausgewiesenen Auszahlungen<br />

der Objekt- und Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie Ausschüttungen der Fondsgesellschaft für<br />

2009 und 2010 werden zum ersten Ausschüttungstermin<br />

im Jahr 2011 ausgezahlt (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«).


72 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Objektgesellschaft KOWAC S.C.<br />

Mieteinnahmen (Position 1)<br />

Die Mieteinnahmen (Netto-Mieteinnahmen ohne<br />

Nebenkosten) in der Prognoserechnung basieren auf<br />

den abgeschlossenen Mietverträgen für die Gebäudeteile<br />

A, B, C, F und IT sowie dem Generalmietvertrag<br />

für die noch nicht fertiggestellten und nicht an<br />

Dritte vermieteten Gebäudeteile D, E und Sonderflächen<br />

(Konferenzzentrum, Läden). Die Mieten werden<br />

über den Prognosezeitraum jeweils zum vertraglich<br />

vereinbarten Zeitpunkt indexiert.<br />

Wie bereits in Kapitel 7 »Investitionsobjekt« ausgeführt,<br />

läuft die Grundmietzeit sämtlicher Mietverträge<br />

(außer IT-Fläche) während der Fondslaufzeit aus.<br />

Für die Prognoserechnung wurde unterstellt, dass<br />

die Flächen in den Gebäudeteilen A, B, C und im Erdgeschoss<br />

Turm F weiterhin an die bisherigen Mieter<br />

im Rahmen einer langfristigen Anschlussvermietung<br />

zu den geltenden vertraglichen Bedingungen vermietet<br />

werden. Für die Mietflächen der Gebäudeteile<br />

D, E sowie Sonderflächen und Mietflächen der<br />

SGG (Obergeschosse im Turm F) wird eine Neuvermietung<br />

unterstellt.<br />

Für die Anschluss- und Neuvermietungen wurden<br />

folgende Annahmen getroffen:<br />

Anschlussvermietung<br />

Die Anschlussvermietung der Mietflächen und Stellplätze<br />

in den Gebäudeteilen A, B, C und im Erdgeschoss<br />

Turm F erfolgt in der Prognoserechnung zur<br />

indexierten Grundmiete der derzeit bestehenden<br />

Mietverträge. Ferner wurde unterstellt, dass keine<br />

Minderung der Mieteinnahmen durch Leerstandzeiten<br />

entsteht.<br />

Neuvermietung<br />

In der Prognoserechnung wird unterstellt, dass im<br />

Rahmen der Neuvermietung der Gebäudeteile D, E<br />

sowie der Sonderflächen und der Obergeschosse des<br />

Turms F (SGG) ein dreimonatiger Leerstand der Flächen<br />

entsteht. Die Mindereinnahmen von drei Monatsmieten<br />

wurden entsprechend in der Position<br />

Mieteinnahmen berücksichtigt.<br />

Die Prognoserechnung unterstellt für die Neuvermietung<br />

von frei werdenden Flächen der Gebäudeteile<br />

D, E sowie der Sonderflächen und der Obergeschosse<br />

des Turms F (»SGG«) einen Mietpreis auf<br />

Basis einer angenommenen Marktmiete. Demnach<br />

wurde für Büroflächen eine Marktmiete per November<br />

2008 von 24,00 Euro pro Quadratmeter und Monat<br />

und für Archivflächen eine Marktmiete per November<br />

2008 von 12,50 Euro pro Quadratmeter und<br />

Monat angenommen. Die Neuvermietung von Stellplätzen<br />

wurde per November 2008 mit 140 Euro pro<br />

Tiefgaragenstellplatz und 100 Euro pro Außen-stellplatz<br />

und Monat angesetzt. Weiterhin wurden die<br />

Marktmietansätze über den Prognosezeitraum mit<br />

2,2 Prozent p. a. indexiert. Somit entspricht der Mietansatz<br />

zum Zeitpunkt der Neuvermietung der indexierten<br />

Marktmiete.<br />

Zinseinnahmen (Position 2)<br />

Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />

Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve wurden<br />

mit einem Zinssatz von 3,50 Prozent p. a. angenommen.<br />

Gemäß den bisher bestehenden Mietverträgen sind<br />

grundsätzlich laufende Betriebskosten auf die Mieter<br />

umlegbar. Darüber hinaus wurden in der Prognoserechnung<br />

die folgenden Aufwendungen für nicht<br />

umlagefähige Bewirtschaftungskosten kalkuliert.<br />

Objektverwaltungskosten (Position 3)<br />

Die Objektgesellschaft hat einen Objektverwaltungsvertrag<br />

mit der Gesellschaft Paul Wagner et Fils<br />

S.A. (Objektverwalter) geschlossen (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«). Auf Basis dieses Vertrags<br />

übernimmt der Objektverwalter insbesondere die<br />

Abwicklung des Mietmanagements inkl. Kostenmanagement,<br />

Objektabrechnung inkl. Rechnungsstellung,<br />

Mahnwesen, Objektbuchhaltung, Kunden- und<br />

Mieterbetreuung und Berichtswesen an die Objektgesellschaft.<br />

Darüber hinaus koordiniert der Objektverwalter<br />

alle am Objekt auszuführenden Instandsetzungs-<br />

und Instandhaltungsarbeiten sowie<br />

jeglichen Ausbau von Mieträumlichkeiten. Die Prognoserechnung<br />

unterstellt, dass in der Objektgesellschaft<br />

25.000 Euro der Vergütung an den Objekt-


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

73<br />

manager als nicht umlagefähige Kosten anfallen. Die<br />

anteilige nichtumlagefähige Vergütung wird über<br />

den Prognosezeitraum mit 2,2 Prozent p. a. indexiert.<br />

Instandhaltungskosten (Position 4)<br />

In der Prognoserechnung sind für die ersten fünf<br />

Jahre nach Fertigstellung und Erstbezug der jeweiligen<br />

Gebäudeteile nicht auf Mieter umlagefähige<br />

Instandhaltungskosten für Büroflächen von 2 Euro<br />

pro Quadratmeter / Jahr und ab dem sechsten Jahr<br />

4 Euro pro Quadratmeter / Jahr kalkuliert. Für Archivflächen<br />

wurden analog 0,5 Euro pro Jahr in den<br />

ersten fünf Jahren und ein Euro ab dem sechsten<br />

Jahr angesetzt. Die Instandhaltungskosten sind mit<br />

2,2 Prozent p. a. über den Prognosezeitraum indexiert<br />

worden. Aufgrund des Baujahrs der einzelnen<br />

Gebäudeteile (Fertigstellung von 2007 bis 2009) und<br />

der zehnjährigen Gewährleistungsansprüche gegenüber<br />

dem Generalübernehmer Gawalux werden in<br />

der Prognoserechnung in den nächsten Jahren keine<br />

Aufwendungen für größere Instandsetzungsarbeiten<br />

kalkuliert.<br />

Neu- und Anschlussvermietungskosten (Position 5)<br />

Da im Prognosezeitraum sämtliche Mietverträge (außer<br />

IT-Fläche) im Bürokomplex auslaufen, wurden in<br />

den Jahren 2016 bis 2018 Kosten für Neu- und Anschlussvermietungen<br />

angesetzt, die für alle Mietflächen<br />

anfallen. Für Revitalisierungskosten bzw. Kosten<br />

für Mieterum- und -ausbauarbeiten wurde<br />

hierbei ein Betrag von 100 Euro pro Quadratmeter<br />

Büro- und Sonderfläche und ein Betrag von 25 Euro<br />

pro Quadratmeter Archivfläche kalkuliert. Die Kosten<br />

wurden in der Prognoserechnung in dem Jahr angesetzt,<br />

in dem die jeweiligen Mietverträge auslaufen.<br />

Für die neu zu vermietenden Gebäudeteile D, E sowie<br />

Sonderflächen und Obergeschosse des Turm F (SGG)<br />

wurden in Luxemburg marktübliche zusätzliche Maklerkosten<br />

von rund 17 Prozent (zwei Monatsmieten<br />

gemäß Assetmanagementvertrag mit Hannover Leasing)<br />

der Jahresnettomiete des ersten vollen Mietjahres<br />

angesetzt, insgesamt rund 2.036.000 Euro.<br />

Die Wiedervermietungsreserve in Höhe von anfänglich<br />

2.500.000 Euro wird über den Prognosezeitraum<br />

als Reserve für Revitalisierungskosten bzw. Maklerkosten<br />

sukzessive aufgebaut und wird in den Jahren<br />

2016 bis 2018 abgebaut. Im Jahr 2020 wird sie prognosegemäß<br />

einen Stand von 6.149.144 Euro haben.<br />

Grundsteuer in Luxemburg (Position 6)<br />

Derzeit kann in Mietverträgen die Grundsteuer meist<br />

nicht auf den jeweiligen Mieter umgelegt werden.<br />

Somit fällt die Grundsteuer als nicht umlagefähige<br />

Kostenposition auf Ebene der Objektgesellschaft an.<br />

Die Grundsteuer wird aus dem Einheitswert des jeweiligen<br />

Gebäudeteils errechnet. Auf Basis einer Anfrage<br />

bei der luxemburgischen Finanzbehörde wurde<br />

für das Investitionsobjekt eine voraussichtliche<br />

Steuerbelastung in Höhe von 337.500 Euro p. a. in der<br />

Prognoserechnung angesetzt. Die endgültige Festsetzung<br />

der zu entrichtenden Grundsteuer ist erst<br />

nach Fertigstellung und Vollvermietung (voraussichtlich<br />

im September 2009) möglich.<br />

Verwaltungskosten (Position 7)<br />

Hannover Leasing obliegt im Rahmen des Assetmanagementvertrags<br />

mit der Objektgesellschaft die<br />

Überwachung der Rechnungslegung und Buchführung,<br />

Überprüfung der Steuererklärungen, Überwachung<br />

der Cash-Flow-Ströme, Überwachung des<br />

Objektverwalters, Abstimmung und Überprüfung<br />

des jährlichen Businessplans mit dem Objektverwalter,<br />

Überprüfung abzuschließender Mietverträge sowie<br />

die Mitwirkung bei der Aufbereitung der Berichterstattung<br />

an die Fondsgesellschaft. Sie erhält<br />

hierfür ab Januar 2012 eine Gebühr von anfänglich<br />

350.000 Euro p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Gebühr wird jährlich mit 2,2 Prozent indexiert.<br />

Die vorab zu entrichtende Gebühr für den Zeitraum<br />

2009 bis 2011 ist im Kapitel 8 »Investitions- und<br />

Finanzplan« enthalten.<br />

Gesellschaftskosten (Position 8)<br />

Die Kosten für die steuerliche Beratung in Luxemburg,<br />

die Erstellung der Steuererklärung, und des<br />

Jahres- abschlusses, die jährliche Aktualisierung des<br />

Marktwertgutachtens (erstmalig 2010) und sonstige<br />

Nebentätigkeiten werden pauschal mit 35.000 Euro<br />

p. a. angesetzt. Die Kosten werden über den Prognosezeitraum<br />

mit 2,2 Prozent p. a. indexiert.


74 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Zinsen Fremdkapital (Position 9)<br />

Der Darlehenszins für die langfristige Finanzierung<br />

über insgesamt 245.000.000 Euro ist gemäß Darlehensvertrag<br />

auf Ebene der Objektgesellschaft bis<br />

31. Dezember 2019 zu einem Zinssatz von 5,19 Prozent<br />

p. a. inkl. Marge gesichert. Für die Anschlussfinanzierung<br />

wurde mit einem Zinssatz von 6,25 Prozent<br />

p. a. inkl. Marge kalkuliert. Das Darlehen ist<br />

gemäß Vertrag für die vereinbarte Laufzeit tilgungsfrei.<br />

Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft<br />

(Position 10)<br />

Das Liquiditätsergebnis der Objektgesellschaft errechnet<br />

sich wie folgt: Position 1+2-3-4-5-6-7-8-9<br />

Abschreibung (Position 11)<br />

Die steuerliche Abschreibung für das Gebäude erfolgt<br />

linear mit 2,50 Prozent p. a. Die Abschreibung<br />

auf die Haustechnikgewerke (z. B. Aufzüge, Sanitär-,<br />

Beleuchtungs-, Klima- und Zentralheizungsanlagen)<br />

erfolgt mit 10,0 Prozent p. a. (siehe Kapitel 14 »Steuerliche<br />

Grundlagen«).<br />

Sofort abzugsfähiger Aufwand (Position 12)<br />

Ein Großteil der Projektkosten sowie die Bankbearbeitungsgebühr<br />

können im Jahr 2009 als sofort abzugsfähiger<br />

Aufwand in Luxemburg steuerlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

Steuerliches Ergebnis der Objektgesellschaft<br />

(Position 13)<br />

Das steuerliche Ergebnis ist aus den tatsächlich geflossenen<br />

Einnahmen abzüglich der Ausgaben sowie<br />

abzüglich der Abschreibung des Objekts zu berechnen.<br />

Steuerzahlung in Luxemburg (Position 14)<br />

Die Objektgesellschaft wird in Luxemburg steuerlich<br />

wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, somit unterliegt<br />

sie als Steuersubjekt der Körperschaftsteuer. Im<br />

Prognosezeitraum fallen aufgrund von steuerlichen<br />

Verlusten und Verlustvorträgen im Prognosefall keine<br />

Steuerzahlungen in Luxemburg an.<br />

Stand Liquiditätsreserve (Position 15)<br />

Die Objektgesellschaft verfügt über eine Liquiditätsreserve<br />

für zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbare<br />

Kosten. Die Liquiditätsreserve verzeichnet je<br />

nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />

Stand Wiedervermietungsreserve (Position 16)<br />

Die Wiedervermietungsreserve dient zur Abdeckung<br />

der für die Anschluss- bzw. Neuvermietung kalkulierten<br />

Kosten. Die Wiedervermietungsreserve verzeichnet<br />

je nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />

Stand Fremdkapital (Position 17)<br />

Da laut Prognoserechnung keine Tilgung des Darlehens<br />

während des Prognosezeitraums erfolgt, ergibt<br />

sich zum 31. Dezember 2020 ein Darlehensstand von<br />

245.000.000 Euro. Dieser Wert entspricht rund 51 Prozent<br />

des angenommenen Verkehrswerts Ende 2020.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />

Beteiligungs KG<br />

Auszahlung der Objektgesellschaft (Position 18)<br />

Die Auszahlung aus der Objektgesellschaft erfolgt<br />

anteilig an die Beteiligungsgesellschaft im Wege des<br />

Rückkaufs eigener Anteile durch die Objektgesellschaft<br />

(siehe Kapitel 14 »Steuerliche Grundlagen«).<br />

Zinseinnahmen (Position 19)<br />

Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />

Liquiditätsreserve wurden mit einem Zinssatz von<br />

3,50 Prozent p. a. angenommen. Die Besteuerung mit<br />

25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

auf insgesamt 26,38 Prozent wurde berücksichtigt<br />

und reduziert die Zinseinnahmen entsprechend.<br />

Verwaltungskosten (Position 20)<br />

Diese Position beinhaltet gemäß den abgeschlossenen<br />

Verträgen die Haftungsvergütung an die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin in Höhe von 5.000<br />

Euro p. a., einen Gewinnvorab in Höhe von 5.000 Euro<br />

p. a. an die geschäftsführende Kommanditistin


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

75<br />

sowie ab Januar 2012 die laufenden Gebühren für die<br />

Geschäftsbesorgung der Beteiligungsgesellschaft<br />

(50.000 Euro p. a. ab Januar 2012). Die vorab zu entrichtende<br />

Gebühr für den Zeitraum 2009 bis 2011 ist<br />

im Investitions- und Finanzplan enthalten (siehe Kapitel<br />

8). Die Gebühren und Vergütungen beinhalten<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.<br />

Darüber hinaus sind Gesellschaftskosten für den<br />

Jahresabschluss und die laufende Steuerberatung in<br />

Höhe von 6.000 Euro p. a. ab 2009 kalkuliert. Die<br />

Vergütungen / Gebühren werden jährlich mit 2,2 Prozent<br />

indexiert.<br />

Stand Liquiditätsreserve (Position 21)<br />

Die Beteiligungsgesellschaft verfügt über eine Liquiditätsreserve<br />

für zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbare<br />

Kosten. Die Liquiditätsreserve verzeichnet<br />

je nach Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />

Fondsgesellschaft<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Auszahlung der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Position 22)<br />

Der in der Beteiligungsgesellschaft verfügbare Liquiditätsüberschuss<br />

wird ausgeschüttet und fließt anteilig<br />

der Fondsgesellschaft zu.<br />

Zinseinnahmen (Position 23)<br />

Die Zinseinnahmen aus der unterjährigen Anlage der<br />

Liquiditätsreserve wurden mit einem Zinssatz von<br />

3,50 Prozent p. a. angenommen. Die Besteuerung mit<br />

25 Prozent Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

auf insgesamt 26,38 Prozent wurde berücksichtigt<br />

und reduziert die Zinseinnahmen entsprechend.<br />

5.000 Euro p. a. an die geschäftsführende Kommanditistin<br />

sowie ab Januar 2012 die laufenden fälligen<br />

Gebühren für die Geschäftsbesorgung der Fondsgesellschaft<br />

(250.000 Euro p. a. ab Januar 2012). Die<br />

vorab zu entrichtende Gebühr für den Zeitraum 2009<br />

bis 2011 ist im Investitions- und Finanzplan enthalten<br />

(siehe Kapitel 8). Die Gebühren und Vergütungen beinhalten<br />

die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese<br />

anfällt.<br />

Darüber hinaus sind Gesellschaftskosten für den<br />

Jahresabschluss und die laufende Steuerberatung in<br />

Höhe von 6.000 Euro p. a. ab 2009 kalkuliert. Die Gebühren<br />

werden jährlich mit 2,2 Prozent indexiert.<br />

Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

(Position 25)<br />

Das Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft berechnet<br />

sich wie folgt: Position 22 + 23 - 24<br />

Stand Liquiditätsreserve (Position 26)<br />

Diese Position umfasst die in der Fondsgesellschaft<br />

verbleibende Barreserve nach Ausschüttung an die<br />

Anleger. Die Liquiditätsreserve verzeichnet je nach<br />

Prognosejahr Zu- bzw. Abflüsse.<br />

Auszahlung der Fondsgesellschaft (Position 27)<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen der Fondsgesellschaft<br />

an die Anleger ergeben sich aus dem<br />

Liquiditätsergebnis unter Berücksichtigung eventueller<br />

Zuführungen und Abflüsse der Liquiditätsreserve.<br />

Kapitalbindung inkl. Agio (Position 28)<br />

Das gebundene Kapital reduziert sich jeweils um die<br />

geleistete Ausschüttung.<br />

Verwaltungskosten (Position 24)<br />

Diese Position beinhaltet gemäß den abgeschlossenen<br />

Verträgen die Vergütung an den Beteiligungsverwalter<br />

für die Verwaltung der Kommanditisten in<br />

Höhe von 5.000 Euro p. a., die Haftungsvergütung an<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin in Höhe von<br />

5.000 Euro p. a., einen Gewinnvorab in Höhe von


76 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Prognostiziertes Verkaufsszenario<br />

Es bestehen zur Beendigung der Vermögensanlage<br />

im Jahr 2020 grundsätzlich drei Möglichkeiten: Die<br />

direkte Veräußerung der Immobilie durch die Objektgesellschaft,<br />

die Veräußerung der Anteile an der Objektgesellschaft<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

oder die Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft (siehe<br />

Kapitel 15 »Steuerliche Grundlagen«).<br />

Für die Ermittlung des prognostizierten Rückflusses<br />

aus Verkauf im Jahr 2020 wird die Veräußerung des<br />

Anteils an der Beteiligungsgesellschaft durch die<br />

Fondsgesellschaft unterstellt. Die Darstellung des<br />

prognostizierten Verkaufsszenarios zeigt eine vereinfachte<br />

Berechnung für den Fall eines indirekten<br />

Verkaufs des Investitionsobjekts. Dabei handelt es<br />

sich grundsätzlich um die Ermittlung des Wertes von<br />

Gesellschaften, die maßgeblich, jedoch nicht ausschließlich<br />

auf dem Objektwert des Investitionsobjekts<br />

basieren. Das markierte Verkaufsszenario stellt<br />

den Prognosefall dar.<br />

Besteuerung in Deutschland<br />

Im prognostizierten Veräußerungsszenario fallen bei<br />

der Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft in Luxemburg<br />

keine Steuern an. Nach derzeitiger Rechtslage erfolgt<br />

unter Einhaltung der Spekulationsfrist von zehn<br />

Jahren keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

in Deutschland (siehe Kapitel 15 »Steuerliche<br />

Grundlagen«).<br />

Ermittlung des Rückflusses aus Verkauf in 2020 (Verkaufsfaktor im Prognosefall: 15,9) -PROGNOSE-<br />

Abweichung<br />

von Prognose<br />

in Euro<br />

Abweichung<br />

von Prognose<br />

in Euro<br />

Prognosefall<br />

in Euro<br />

Abweichung<br />

von Prognose<br />

in Euro<br />

Abweichung<br />

von Prognose<br />

in Euro<br />

Objektgesellschaft<br />

1 Verkaufsfaktor 14,9 15,4 15,9 16,4 16,9<br />

2 Objektwert 454.325.218 469.571.031 484.816.843 500.062.656 515.308.469<br />

3 Stand Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve 7.199.144 7.199.144 7.199.144 7.199.144 7.199.144<br />

4 Revitalisierungskostenpauschale 12.120.421 12.120.421 12.120.421 12.120.421 12.120.421<br />

5 Restdarlehen per 31.12.2020 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000 245.000.000<br />

6 Wert der Objektgesellschaft 204.403.940 219.649.753 234.895.566 250.141.379 265.387.191<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

7 Wert der Beteiligung an der Objektgesellschaft * 204.393.748 219.638.800 234.883.853 250.128.905 265.373.957<br />

8 Stand Liquiditätsreserve 72.694 72.694 72.694 72.694 72.694<br />

9 Wert der Beteiligungsgesellschaft 204.466.441 219.711.494 234.956.546 250.201.599 265.446.651<br />

Fondsgesellschaft<br />

10 Wert der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft * 204.456.252 219.700.544 234.944.837 250.189.130 265.433.423<br />

11 Vergütung persönlich haftende Gesellschafterin 4.543.252 4.695.710 4.848.168 8.049.789 11.251.410<br />

12 Stand Liquiditätsreserve 119.320 119.320 119.320 119.320 119.320<br />

13 Veräußerungserlös 200.032.319 215.124.154 230.215.988 242.258.661 254.301.333<br />

Anleger<br />

14 Rückfluss aus Verkauf 200.011.512 215.101.777 230.192.042 242.233.461 254.274.880<br />

in % des Emissionskapitals (ohne Agio) 99 % 107 % 114 % 120 % 126 %<br />

* in Prozent der Beteiligungshöhe


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

77<br />

Erläuterungen zum Verkaufsszenario<br />

Der Objektwert des Investitionsobjekts zum Prognoseende<br />

am 31. Dezember 2020 wird in der Prognoserechnung<br />

durch die Multiplikation der Mieteinnahmen<br />

im Jahr 2020 mit einem Kaufpreisfaktor von<br />

15,9 (entspricht einer Immobilienrendite von 6,3 Prozent)<br />

ermittelt. Zum Vergleich: Der Ankauf des Investitionsobjekts<br />

»An der Drosbach« erfolgte zum<br />

Kaufpreisfaktor 17,4 (entspricht einer Immobilienrendite<br />

von 5,8 Prozent). Nach Abzug der Verkaufsnebenkosten<br />

(Position 4 und 11) und des Restdarlehenbetrags<br />

in der Objektgesellschaft (Position 5)<br />

sowie unter Berücksichtigung der vorhandenen Reserven<br />

(Position 3, 8 und 12) ergibt sich der kalkulierte<br />

Rückfluss aus dem Verkauf.<br />

Aufgrund der Annahme der Prognoserechnung, dass<br />

in den Jahren der Neu- und Anschlussvermietung<br />

(2016 bis 2018) langfristige Mietverträge abgeschlossen<br />

werden, wird auf einen Abschlag für Leerstand<br />

und auslaufende Mietverträge verzichtet, jedoch eine<br />

Pauschale für Revitalisierungskosten in Höhe von<br />

12.120.421 Euro unterstellt.<br />

Insgesamt steht der Objektgesellschaft in 2020 eine<br />

Barreserve in Höhe von 19.319.565 Euro (inkl.<br />

Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve) zur<br />

Verfügung – dies entspricht rund 7,9 Prozent des<br />

Restdarlehensbetrags zum Ende des Prognosezeitraums.<br />

Objektgesellschaft<br />

Veränderung des Verkaufsfaktors (Position 1)<br />

Für die verschiedenen Szenarien wird eine Abweichung<br />

des Verkaufsfaktors im Jahr 2020 um -1,0 , -<br />

0,5 und + 0,5 und + 1,0 zum Prognosefall (Verkaufsfaktor:<br />

15,9) dargestellt.<br />

Objektwert des Investitionsobjekts (Position 2)<br />

Der Objektwert ist das rechnerische Ergebnis aus der<br />

Multiplikation des jeweiligen Kaufpreisfaktors mit<br />

den prognostizierten Mieteinahmen im Jahr 2020 in<br />

Höhe von 30.491.625 Euro.<br />

Stand Liquiditäts- und Wiedervermietungsreserve<br />

(Position 3)<br />

Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />

sich der Stand der Liquiditätsreserve auf<br />

1.050.000 Euro und der Stand der Wiedervermietungsreserve<br />

auf 6.149.144 Euro.<br />

Revitalisierungspauschale (Position 4)<br />

Für unvorhergesehene Revitalisierungskosten wird<br />

eine Pauschale in Höhe von 12.120.421 Euro kalkuliert.<br />

Diese Pauschale entspricht rund 2,5 Prozent des Objektwerts<br />

im Prognosefall.<br />

Restdarlehen per 31.12.2020 (Position 5)<br />

Der Restdarlehensbetrag in der Objektgesellschaft<br />

zum Ende des Prognosezeitraums beläuft sich auf<br />

245.000.000 Euro.<br />

Wert der Objektgesellschaft (Position 6)<br />

Der Wert der Objektgesellschaft errechnet sich wie<br />

folgt: Position 2+3-4-5<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Wert der Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

(Position 7)<br />

Der ausgewiesene Betrag wird der Beteiligungsgesellschaft<br />

entsprechend ihrer Beteiligung in Höhe<br />

von rund 99,995 Prozent zugerechnet.<br />

Stand Liquiditätsreserve (Position 8)<br />

Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />

sich die Liquiditätsreserve auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft<br />

auf 72.694 Euro.<br />

Wert der Beteiligungsgesellschaft (Position 9)<br />

Der Wert der Beteiligungsgesellschaft errechnet sich<br />

wie folgt: Position 9+10<br />

Fondsgesellschaft<br />

Wert der Beteiligung an der<br />

Beteiligungsgesellschaft (Position 10)<br />

Der ausgewiesene Betrag wird der Fondsgesellschaft<br />

entsprechend ihrer Beteiligung in Höhe von rund<br />

99,995 Prozent zugerechnet.


78 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

Vergütung persönlich haftende Gesellschafterin<br />

(Position 11)<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält bei<br />

der Veräußerung gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von einem Prozent des Objektwerts des<br />

Investitionsobjekts. Darüber hinaus erhält sie eine<br />

Mehrerlösbeteiligung, sofern bei Veräußerung ein<br />

höherer Objektwert als im Prognosefall erzielt wird.<br />

Die Mehrerlösbeteiligung beträgt 20 Prozent bezogen<br />

auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem<br />

tasächlichen Objektwert und dem Objektwert gemäß<br />

Prognosefall (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />

Grundlagen«, Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft«).<br />

Stand Liquiditätsreserve (Position 12)<br />

Zum Ende des Prognosezeitraums im Jahr 2020 beläuft<br />

sich die Liquiditätsreserve auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

auf 119.320 Euro.<br />

Veräußerungserlös (Position 13)<br />

Der Veräußerungserlös errechnet sich wie folgt:<br />

Position 10-11+12<br />

Anleger<br />

Rückfluss aus Verkauf an Anleger (Position 14)<br />

Diese Position stellt den anteiligen Rückfluss aus<br />

dem Verkauf an die Anleger dar.<br />

Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von 100.000 Euro zzgl. Agio innerhalb des Prognosezeitraums -PROGNOSE-<br />

2009 2010 2011<br />

Ein- / Auszahlungen<br />

1 Einzahlung (Beteiligungskapital zuzüglich Agio) -105.000<br />

Auszahlungen in Prozent des Beteiligungskapitals 0,00 % 0,00 % 6,56 %<br />

Auszahlungen 1 0 0 6.563<br />

2 Steuerzahlung Deutschland (KESt, SolZ) 0 0 0<br />

Steuerzahlungen Deutschland (ohne Auswirkungen Progressionsvorbehalt) 0 0 0<br />

3 Nettoliquidationserlös<br />

4 Gesamtüberschuss nach Steuern 2 -105.000 0 6.563<br />

Gesamtüberschuss nach Steuern in % des Beteiligungskapitals 2 -105,00 % 0,00 % 6,56 %<br />

Voraussichtlicher Kapitalrückfluss, Wiederaufleben der persönlichen Haftung<br />

Einzahlung Beteiligungskapital zuzüglich Agio -105.000<br />

Gewinnauszahlung 0 0 0<br />

Steuerzahlungen (-) / Steuererstattungen (+) Deutschland 0 0 0<br />

Eigenkapitalrückzahlung 1 0 0 6.563<br />

5 Summe der Rückflüsse 0 0 6.563<br />

6 Gebundenes Kapital per 31.12. -105.000 -105.000 -98.438<br />

7 Haftungsvolumen 0 0 0<br />

8 Anteiliges Fremdkapital 121.344 121.344 121.344<br />

1 Die in der Prognoserechnung im Jahr 2009 ausgewiesenen prognostizierten Auszahlungen erfolgen unter der Annahme einer Jahresprognose von 5,25 % und einem<br />

Fondsstart am 01.10.2009.<br />

2 Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

79<br />

Kapitalrückflussrechnung für eine<br />

Beteiligung von 100.000 Euro<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />

Kapitalrückfluss für eine Kommanditeinlage in Höhe<br />

von 100.000 Euro (Beteiligungskapital) zzgl. 5 %<br />

Agio. Gemäß der dargestellten Prognoserechnung<br />

unterliegen die laufenden Auszahlungen an den Anleger<br />

keiner Steuerbelastung in Luxemburg. Bei der<br />

Kapitalrückflussrechnung handelt es sich um eine<br />

Prognose, die tatsächlichen Zahlungsströme können<br />

davon abweichen.<br />

Einzahlung und Auszahlungen (Position 1)<br />

Es wird eine Einzahlung von exemplarisch 100.000<br />

Euro Beteiligungskapital zzgl. 5 % Agio dargestellt.<br />

Die voraussichtlichen Auszahlungen beziehen sich<br />

auf die exemplarische Beteiligungshöhe und zeigen<br />

laufende Auszahlungen. Aufgrund von anfallenden<br />

steuerlichen Verlusten und Nutzung steuerlicher<br />

Verlustvorträge fällt prognosegemäß in Luxemburg<br />

keine Steuerzahlung an.<br />

Steuerzahlung in Deutschland (Position 2)<br />

Ab dem Jahr 2009 wurde die Abgeltungsteuer in<br />

Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag berücksichtigt,<br />

diese ist bei den einzelnen Anlegern nur<br />

dann anrechenbar, wenn der betreffende Anleger<br />

von seinem Recht Gebrauch macht, die Kapitaleinkünfte<br />

vollständig mit seinem ggf. niedrigeren<br />

persönlichen Steuersatz zu versteuern. Andernfalls<br />

handelt es sich um eine Definitivbesteuerung. Die<br />

ab 2009 erzielten Zinseinkünfte in Deutschland<br />

unterliegen der Abgeltungsteuer nebst Solidaritäts-<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Summe<br />

-105.000<br />

5,25 % 5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 12,00 % 61,56 %<br />

5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 12.000 61.562<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

114.033 114.033<br />

5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 126.033 70.595<br />

5,25 % 5,25 % 5,25 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 5,45 % 126,03 % 70,60 %<br />

-105.000<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 70.595 70.595<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 55.438 105.000<br />

5.250 5.250 5.250 5.450 5.450 5.450 5.450 5.450 126.033 175.595<br />

-93.188 -87.938 -82.688 -77.238 -71.788 -66.338 -60.888 -55.438 70.595<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 1.000<br />

121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 121.344 0


80 Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

zuschlag und ggf. Kirchensteuer. In der Prognoserechnung<br />

wurde die Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag<br />

berücksichtigt.<br />

Nettoliquidationserlös (Position 3)<br />

Diese Position zeigt die anteilige prognostizierte<br />

Wertsteigerung der Immobilie im Jahr 2020. Der Nettoliquidationserlös<br />

errechnet sich aus der Multiplikation<br />

der erwarteten Mieteinnahmen im Jahr 2020 mit<br />

dem 15,90-fachen Verkaufsfaktor abzüglich der<br />

Verkaufsnebenkosten und der anteiligen Rückführung<br />

der Fremdfinanzierung in Höhe von insgesamt<br />

245.000.000 Euro.<br />

Gesamtüberschuss nach Steuern (Position 4)<br />

Diese Position errechnet sich aus den in den einzelnen<br />

Bewirtschaftungsjahren zufließenden Auszahlungen<br />

abzgl. der Steuerzahlungen und der Einzahlung<br />

des Beteiligungskapitals zzgl. Agio.<br />

Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme einem<br />

Prozent des Beteiligungskapitals entspricht.<br />

Anteiliges Fremdkapital (Position 8)<br />

Das Fremdkapital der Objektgesellschaft wurde gemäß<br />

der durchgerechneten Beteiligungsquote an der<br />

Objektgesellschaft zu rund 99,980 Prozent der<br />

Fondsgesellschaft zugerechnet.<br />

Die Berechnung des anteiligen Fremdkapitals erfolgt<br />

unter der Annahme eines eingezahlten Kommanditkapitals<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von<br />

201.886.000 Euro und eines Fremdkapitals in Höhe<br />

von 245.000.000 Euro, gemäß Prognosefall.<br />

Summe des Rückflusses (Position 5)<br />

Die Summe des Rückflusses entspricht den prognostizierten<br />

Auszahlungen (Gewinnauszahlung + Eigenkapitalrückzahlungen)<br />

nach Steuerzahlungen / -erstattungen<br />

in Deutschland an den Anleger für ein<br />

Beteiligungskapital von 100.000 Euro zzgl. Agio. Auswirkungen<br />

des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie<br />

einer etwaigen Kirchensteuer sind unberücksichtigt.<br />

Gebundenes Kapital (Position 6)<br />

Das gebundene Kapital des Anlegers ermittelt sich<br />

aus der geleisteten Einlage einschließlich Agio abzüglich<br />

der Eigenkapitalrückzahlungen.<br />

Haftungsvolumen (Position 7)<br />

Für den Anleger besteht nach Einzahlung und Eintragung<br />

im Handelsregister während des Prognosezeitraums<br />

und den der Prognose zugrunde gelegten<br />

Schätzungen keine Haftung. Lediglich bei Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft und völliger Rückführung<br />

der Einlagen könnte eine fünfjährige Nachhaftung<br />

für zu diesem Zeitpunkt unbekannte Verbindlichkeiten<br />

in Höhe von einem Prozent der ursprünglichen<br />

Einlage entstehen (siehe Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«,<br />

Seite 29).


Kapitel 9 Prognoserechnungen<br />

81<br />

Beispielrechnungen<br />

Die folgenden Beispielrechnungen unterstellen einen Beitritt der Anleger per 1. Oktober 2009.<br />

Auszahlung aus<br />

Fondsgesellschaft<br />

in Euro<br />

Beispielrechnung für eine Kommanditbeteiligung von 10.000 Euro* zzgl. Agio in Höhe von 500 Euro -PROGNOSE-<br />

Steuererstattung<br />

(-)<br />

bzw. -zahlung (+)<br />

Ausschüttung inkl.<br />

Veräußerung nach<br />

Steuern<br />

Liquiditätsergebnis<br />

nach Steuern<br />

Kapitalbindung<br />

2009 0 0 0 0 - 10.500<br />

2010 0 0 0 0 - 10.500<br />

2011 656 0 656 656 - 9.844<br />

2012 525 0 525 525 - 9.319<br />

2013 525 0 525 525 - 8.794<br />

2014 525 0 525 525 - 8.269<br />

2015 545 0 545 545 - 7.724<br />

2016 545 0 545 545 - 7.179<br />

2017 545 0 545 545 - 6.634<br />

2018 545 0 545 545 - 6.089<br />

2019 545 0 545 545 - 5.544<br />

2020 12.603 0 12.603 12.603 7.060<br />

Summe 17.560 0 17.560 17.560<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.<br />

* Beteiligungsquote Fondsgesellschaft: 0,005 %.<br />

Auszahlung aus<br />

Fondsgesellschaft<br />

in Euro<br />

Beispielrechnung für eine Kommanditbeteiligung von 50.000 Euro* zzgl. Agio in Höhe von 2.500 Euro -PROGNOSE-<br />

Steuererstattung<br />

(-)<br />

bzw. -zahlung (+)<br />

Ausschüttung inkl.<br />

Veräußerung nach<br />

Steuern<br />

Liquiditätsergebnis<br />

nach Steuern<br />

Kapitalbindung<br />

2009 0 0 0 0 - 52.500<br />

2010 0 0 0 0 - 52.500<br />

2011 3.281 0 3.281 3.281 - 49.219<br />

2012 2.625 0 2.625 2.625 - 46.594<br />

2013 2.625 0 2.625 2.625 - 43.969<br />

2014 2.625 0 2.625 2.625 - 41.344<br />

2015 2.725 0 2.725 2.725 - 38.619<br />

2016 2.725 0 2.725 2.725 - 35.894<br />

2017 2.725 0 2.725 2.725 - 33.169<br />

2018 2.725 0 2.725 2.725 - 30.444<br />

2019 2.725 0 2.725 2.725 - 27.719<br />

2020 63.016 0 63.016 63.016 35.298<br />

Summe 87.798 0 87.798 87.798<br />

Rundungsbedingte Differenzen sind möglich. Ohne Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts sowie einer etwaigen Kirchensteuer.<br />

* Beteiligungsquote Fondsgesellschaft: 0,025 %


82 Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />

Sensitivitätsanalyse (Prognoseabweichungen)<br />

Die vorliegende Sensitivitätsanalyse verdeutlicht,<br />

welche Auswirkungen die Veränderung einzelner Parameter,<br />

die diesem Beteiligungsangebot zugrunde<br />

gelegt werden, auf den prognostizierten Internen<br />

Zinsfuß (IRR) haben kann.<br />

Die genannten Bandbreiten (Abweichungen von den<br />

Prognoserechnungen) zeigen lediglich Tendenzen<br />

auf. Eine realistische Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten<br />

der Parameterausprägungen ist<br />

nicht möglich. Soweit wie möglich wurde in allen<br />

Fällen versucht, alle anderen Positionen der Prognoserechnung,<br />

die jeweils nicht Gegenstand der Änderungen<br />

der Sensitivitätsanalysen waren, weitgehend<br />

beizubehalten.<br />

Definition des Internen Zinsfußes (IRR)<br />

Die Interne Zinsfußmethode ist ein Verfahren der dynamischen<br />

Investitionsrechnung, das alle für den<br />

Anleger relevanten Zahlungsströme (Einzahlungen<br />

und Ausschüttungen nach Steuern) betrachtet und<br />

auf den Zeitpunkt des Kapitaleinsatzes diskontiert,<br />

also neben der Höhe der Zahlungsein- und -ausgänge<br />

auch deren zeitlichen Anfall berücksichtigt.<br />

Der Interne Zinsfuß ist der Zinsfuß, bei dessen Verwendung<br />

als Kalkulationszinsfuß der Kapitalwert<br />

(Barwert) der Investition genau null ergibt. Bei der<br />

Berechnung des Internen Zinsfußes wird nur das jeweils<br />

noch kalkulatorisch gebundene Kapital berücksichtigt,<br />

das während der Laufzeit der Beteiligung<br />

ständigen Veränderungen unterliegt. Bei der<br />

hier vorliegenden Berechnung wurde als Einzahlungszeitpunkt<br />

der 1. Oktober 2009, die Ausschüttungen<br />

gemäß Gesellschaftsvertrag jeweils zum<br />

30. Juni (erstmals 2011) des Folgejahres unterstellt.<br />

Der IRR ist aufgrund der Komplexität der Berechnungsmethodik<br />

lediglich für den mit Finanzmathematik<br />

im Allgemeinen sowie Investitions- und Sensitivitätsrechnungen<br />

im Besonderen vertrauten und<br />

sachkundigen Leser in vollem Umfang aussagefähig.<br />

Zur Beurteilung privater Investitionen wird die Aussagekraft<br />

des IRR kontrovers diskutiert. Er hat sich<br />

jedoch als ein häufig verwendetes und gängiges Verfahren<br />

zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit von Kapitalanlagen<br />

durchgesetzt. Der IRR darf jedoch nicht<br />

als allgemeines Kriterium für die Verzinsung einer Investition<br />

herangezogen, sondern muss immer im Gesamtzusammenhang<br />

betrachtet werden.<br />

Ein Vergleich mit z. B. festverzinslichen Wertpapieren<br />

ist nicht möglich. Allerdings kann der IRR für den<br />

Vergleich von unterschiedlichen Szenarien ein und<br />

derselben Beteiligung herangezogen werden. Der<br />

Vergleich mit Renditen von anderen Kapitalanlagen<br />

mit abweichenden Zahlungszeitpunkten ist nicht<br />

möglich.<br />

Der unten markierte IRR in Höhe von 6,17 Prozent<br />

p. a. stellt den Prognosefall (ohne Berücksichtigung<br />

des Agio) dar, der sich auf Basis der vorangegangenen<br />

Prognoserechnung ergibt.<br />

Im Vergleich hierzu ergeben sich bei anderen denkbaren<br />

Szenarien die folgenden IRR-Werte:<br />

Beteiligungsertrag bei unterschiedlichen<br />

Verkaufsfaktoren<br />

Der in der Prognoserechnung unterstellte Objektwert<br />

für das Investitionsobjekt von insgesamt<br />

411.650.000 Euro entspricht dem Objektwert zum<br />

Prognoseende am 31. Dezember 2020, der etwa dem<br />

15,9-fachen der für das Jahr 2020 prognostizierten<br />

Jahresmieteinnahmen entspricht. Im Vergleich dazu<br />

wurde das Investitionsobjekt gemäß Prognose zum<br />

Kaufpreisfaktor 17,4 erworben. Nach Abzug von Verkaufsnebenkosten<br />

und Rückführung der Fremdfinanzierung<br />

steht zum Jahresende 2020 ein Veräußerungserlös<br />

in Höhe von 230.192.042 Euro im<br />

Prognosefall zur Verfügung (siehe Kapitel 9 »Prognoserechnungen«).


Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />

83<br />

Die Veränderung des Verkaufsfaktors, der aus heutiger<br />

Sicht nicht objektiv vorhersehbar ist, hat auf<br />

den Ertrag der Beteiligung folgende Auswirkung:<br />

Veränderung des Verkaufsfaktors*<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

4,74<br />

5,24<br />

5,72<br />

6,17<br />

6,52<br />

6,86<br />

7,18<br />

Beteiligungsertrag bei abweichender Marktmiete<br />

In der Prognoserechnung wurden heute gültige Marktmieten<br />

mit 2,2 Prozent indexiert und für die Neuvermietung<br />

in den Jahren 2016 bis 2018 unterstellt (siehe<br />

Kapitel 9 »Prognoserechnungen«, Position 1). Die Höhe<br />

der Entwicklung hängt von vielen Faktoren ab und<br />

kann nur prognostiziert werden. Dadurch können die<br />

Ausschüttungen von den prognostizierten Werten<br />

abweichen. Die Auswirkungen eines abweichenden<br />

Marktmietwachstums auf den prognostizierten Ertrag<br />

der Beteiligung ist nachfolgend abgebildet:<br />

Veränderung der Marktmiete*<br />

0 %<br />

14,40 14,90 15,40 15,90 16,40 16,90 17,40<br />

IRR-Rendite gemäß Prognose Prognoseabweichung<br />

* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

5,12<br />

5,47<br />

5,82<br />

6,17<br />

6,53<br />

6,88<br />

7,24<br />

Beteiligungsertrag bei abweichender Entwicklung<br />

des Verbraucherpreisindex<br />

Die Prognoserechnung unterstellt für den Prognosezeitraum<br />

eine anhaltend gleichbleibende Entwicklung<br />

des Verbraucherpreisindex in Höhe von 2,2 Prozent<br />

p. a. Die Auswirkungen einer abweichenden<br />

Entwicklung des Verbraucherpreisindex auf die prognostizierten<br />

Erträge aus der Beteiligung sind nachfolgend<br />

dargestellt:<br />

Veränderung des Verbraucherpreisindex*<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

4,20<br />

4,87<br />

5,53<br />

0,7 % 1,2 % 1,7 % 2,2 % 2,7 % 3,2 % 3,7 %<br />

IRR-Rendite gemäß Prognose<br />

6,17<br />

6,81<br />

7,43<br />

Prognoseabweichung<br />

* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />

8,02<br />

2 %<br />

0 %<br />

0,7 % 1,2 % 1,7 % 2,2 % 2,7 % 3,2 % 3,7 %<br />

Wert gemäß Prognose<br />

Prognoseabweichung<br />

* Ohne Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />

Prognostizierte IRR-Rendite bei maximalem<br />

Investitionsvolumen<br />

In der Prognosrechnung wird ein Objektwert in Höhe<br />

von 411.650.000 unterstellt, der den Abschluss von<br />

Einzelmietverträgen im Rahmen des bereits abgeschlossenen<br />

Generalmietvertrags für die aktuell noch<br />

nicht vermieteten Gebäudeteile D, E sowie den Sonderflächen<br />

vorsieht (Mietvertragsbeginn für alle abzuschließenden<br />

Einzelmietverträge ist der 1. September<br />

2009). Der maximale Objektwert für das<br />

Investitionsobjekt ergibt sich aus den vertraglich fixierten<br />

Mietobergrenzen für Büro- und Archivflächen<br />

sowie den Stellplätzen und beträgt insgesamt<br />

440.350.000 Euro. Die Erhöhung des Objektwerts<br />

kann das Investitionsvolumen auf bis zu 475.606.000<br />

Euro ansteigen lassen. Folglich kann sich das Emissionskapital<br />

auf bis zu 230.565.000 Euro erhöhen.


84 Kapitel 10 Sensitivitätsanalyse<br />

Die Auswirkungen eines erhöhten Investitionsvolumens<br />

auf die prognostizierte IRR-Rendite ist eine<br />

Veränderung des IRR auf 5,78 Prozent p. a. Für diese<br />

Berechnung wurden die anfänglichen Marktmieten<br />

(im Jahr 2009) für die Neuvermietung an die vertraglich<br />

fixierten Mietobergrenzen für Büro- und Archivflächen<br />

sowie den Stellplätzen angepasst.<br />

Szenarien kumuliert<br />

Die Effekte können auch kumuliert eintreten, was zu<br />

einer Verstärkung der Effekte führt und die Rendite<br />

entsprechend verändert. Die beiden Beispiele sind<br />

unten dargestellt.<br />

Beispiel 1<br />

Prognostizierter jährlicher Beteiligungsertrag bei<br />

abweichender Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />

und abweichenden Verkaufsfaktoren.<br />

Entwicklung des Verbraucherpreisindex und Veränderung des Verkaufsfaktors –PROGNOSEABWEICHUNG–<br />

Beispiel 2<br />

Prognostizierter jährlicher Beteiligungsertrag bei<br />

abweichender Marktmiete und abweichenden Verkaufsfaktoren.<br />

Verbraucherpreisindex<br />

/<br />

Verkaufsfaktor 0,70 % 1,20 % 1,70 % 2,20 % 2,70 % 3,20 % 3,70 %<br />

14,90 3,16 % 3,87 % 4,56 % 5,24 % 5,90 % 6,55 % 7,16 %<br />

15,40 3,69 % 4,38 % 5,06 % 5,72 % 6,37 % 7,00 % 7,60 %<br />

15,90 4,20 % 4,87 % 5,53 % 6,17 %* 6,81 % 7,43 % 8,02 %<br />

16,40 4,58 % 5,24 % 5,89 % 6,52 % 7,14 % 7,76 % 8,34 %<br />

16,90 4,95 % 5,60 % 6,23 % 6,86 % 7,47 % 8,07 % 8,65 %<br />

* Wert gemäß Prognose<br />

IRR-Berechnung ist ohne Berücksichtigung des Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.<br />

Veränderung der Marktmiete und des Verkaufsfaktors –PROGNOSEABWEICHUNG–<br />

Marktmiete /<br />

Verkaufsfaktor 0,70 % 1,20 % 1,70 % 2,20 % 2,70 % 3,20 % 3,70 %<br />

14,90 4,13 % 4,50 % 4,87 % 5,24 % 5,61 % 5,98 % 6,35 %<br />

15,40 4,64 % 5,00 % 5,36 % 5,72 % 6,08 % 6,44 % 6,81 %<br />

15,90 5,12 % 5,47 % 5,82 % 6,17 %* 6,53 % 6,88 % 7,24 %<br />

16,40 5,48 % 5,83 % 6,17 % 6,52 % 6,87 % 7,22 % 7,57 %<br />

16,90 5,83 % 6,17 % 6,51 % 6,86 % 7,20 % 7,55 % 7,90 %<br />

* Wert gemäß Prognose<br />

IRR-Berechnung ist ohne Berücksichtigung des Agio und Auswirkungen des etwaigen Progressionsvorbehalts.


88 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

Fondsgesellschaft<br />

Angaben zur Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

Die Anteile am Geschlossenen Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 werden von der zu diesem<br />

Zweck gegründeten Fondsgesellschaft HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

emittiert. Nachfolgend wird die Gesellschaftsstruktur zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger (siehe Kapitel<br />

13 »Rechtliche Grundlagen«) sowie die formalen Angaben zur Fondsgesellschaft dargestellt.<br />

Gesellschafts- und Vertragsstruktur<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Kommanditistin<br />

rd. 0,005 %<br />

HANNOVER-LEASING<br />

Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH<br />

Anleger<br />

HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Managementgesellschaft mbH<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

rd. 0,005 %<br />

HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft<br />

0 %<br />

HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Komplementärin<br />

rd. 99,995 %<br />

rd. 0,005 %<br />

HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />

GmbH & Co. Beteiligungs KG<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

0 %<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Komplementärin<br />

rd. 99,995 %<br />

Deutschland<br />

Luxemburg<br />

KOWAC S.C.<br />

Objektgesellschaft<br />

rd. 0,005 %<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Gesellschafterin


Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

89<br />

Fondsgesellschaft (Emittentin)<br />

Firma<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Gründung 21.10.2008<br />

Dauer<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Rechtsordnung<br />

Rechtsform<br />

Gesellschaftskapital<br />

(Kommanditanteile der<br />

Fondsgesellschaft)<br />

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

HRA 93098, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

Die Gesellschaft unterliegt deutschem Recht.<br />

Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

Das gezeichnete Gesellschaftskapital in Höhe von 21.500 Euro verteilt<br />

sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf folgende Gesellschafter:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH, 10.000 Euro<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH, 11.000 Euro<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH, 500 Euro<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen Einlagen in Höhe von<br />

21.000 Euro noch aus. Es wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8 f. Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Es ist vorgesehen, das Kommanditkapital der Gesellschaft auf bis zu<br />

230.586.000 Euro zu erhöhen. Somit stehen weiteren Investoren insgesamt<br />

Kommanditanteile in Höhe von bis zu 230.565.000 Euro zur Zeichnung<br />

zur Verfügung. Die Hauptmerkmale der Kommanditanteile sowie die<br />

mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sind in diesem Kapitel auf<br />

Seite 93 sowie in Kapitel 6 »Die Vermögensanlage« auf Seite 32 beschrieben.<br />

Angaben zur Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />

Gegenstand der Gesellschaft /<br />

Wichtige Tätigkeitsbereiche<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder mittelbare Erwerb,<br />

die Bebauung, die Herstellung, die langfristige Verwaltung, Bewirtschaftung<br />

und Vermietung von langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern<br />

sowie das langfristige Eingehen von Beteiligungen zu diesem<br />

Zweck, insbesondere die Beteiligung an der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs KG, die mittelbar über die<br />

Eigentümerin an dem Grundstück »An der Drosbach«, Cloche d’Or in<br />

Luxemburg, das zurzeit bebaut wird mit einem Bürokomplex mit ca.<br />

75.000 m² geplanten Mietflächen bestehend aus 5 Gebäudeteilen A bis E,<br />

einem Turm F, einem IT-Bereich und dazugehörigen Tiefgaragen- und<br />

Außenstellplätzen (»Fondsimmobilie«), beteiligt ist, sowie die Verwaltung


90 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

Angaben zur Geschäftstätigkeit und Konzernzugehörigkeit der Fondsgesellschaft<br />

Gegenstand der Gesellschaft /<br />

Wichtige Tätigkeitsbereiche<br />

- Fortsetzung -<br />

Abhängigkeit<br />

Laufende Investitionen<br />

Konzern<br />

und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit<br />

mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen<br />

sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung<br />

aufgeführt sind. Die Gesellschaft kann zur Erreichung des<br />

Gesellschaftszwecks auch andere Gesellschaften und Niederlassungen im<br />

In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und die<br />

Geschäftsführung in solchen Gesellschaften wahrnehmen.<br />

Für die Geschäftstätigkeit und Ertragslage der Fondsgesellschaft ist die<br />

Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Generalübernehmers,<br />

insbesondere die Fertigstellung der noch im Bau befindlichen Flächen und<br />

die Sicherstellung der behördlichen Genehmigungen vor Abnahme der<br />

Gebäudeteile sowie die Mietverträge für die Fondsimmobilie von wesentlicher<br />

Bedeutung (siehe auch Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«).<br />

Darüber hinaus besteht keine weitere Abhängigkeit der Fondsgesellschaft<br />

von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 21.10.2008 ihrem Gesellschaftszweck<br />

entsprechend die Beteiligungsgesellschaft zusammen gegründet.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wiederum wird ihrem Gesellschaftszweck<br />

entsprechend rund 99,995 % der Anteile an der Objektgesellschaft<br />

erwerben. Die für die Ablösung der Eigenkapitalvorfinanzierung auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft erforderlichen Mittel werden im Wege der Kapitalerhöhung<br />

durch die Fondsgesellschaft bereitgestellt.<br />

Abhängig von der weiteren Vermietung der noch im Bau befindlichen Gebäudeteile<br />

und dem daraus resultierenden Kaufpreis für die Gebäudeteile<br />

beträgt das maximal erforderliche Emissionskapital der Fondsgesellschaft<br />

203.565.000 Euro.<br />

Weitere laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht und sind auch im weiteren Verlauf der Vermögensanlage<br />

nicht vorgesehen.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Landesbank Hessen-Thüringen<br />

Girozentrale zu 75 % an der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

beteiligt.<br />

Die Fondsgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein<br />

Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Mehrheitsgesellschafterin<br />

ist zu diesem Zeitpunkt die Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH.<br />

Soweit der Einzahlungsgarant Delta Vermietungsgesellschaft mbH, eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft von HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG,<br />

mehr als 50 % der Kommanditanteile der Fondsgesellschaft übernehmen<br />

würde, wird die Fondsgesellschaft aufgrund der mittelbaren mehrheitlichen<br />

Beteiligung von Hannover Leasing ein Konzernunternehmen im<br />

Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />

(IFRS) ist die Fondsgesellschaft und deren Anteilsbesitz<br />

in den Konzernabschluss einzubeziehen, solange sie als Zweckgesellschaften<br />

der Unternehmensgruppe zuzurechnen sind.


Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

91<br />

Angaben zur Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

Firma<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Gründung 21.09.2007<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

HRB 169998, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Dr. Richard Maier, München<br />

Christine Wienecke, Karlsfeld<br />

Thomas Brenner, Bürstadt<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Pullach<br />

Dr. Richard Maier, München<br />

Christine Wienecke, Karlsfeld<br />

Thomas Brenner, Bürstadt<br />

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />

Es vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam.


92 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

Die Geschäfte der Fondsgesellschaft werden von der geschäftsführenden Kommanditistin HANNOVER LEA-<br />

SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH und der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH geführt.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Firma<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Managementgesellschaft mbH<br />

Gründung 01.02.2008<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

HRB 172058, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

−<br />

−<br />

Dr. Hans-Volkert Volckens, München<br />

Norman Matthes, München<br />

Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />

Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />

Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.


Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

93<br />

Weitere Angaben zur Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

Vertretung<br />

Gewinnbeteiligung /<br />

Vergütung der<br />

Geschäftsführung<br />

Sonderrechte<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter sind gemäß §§ 4 und 8 des Gesellschaftsvertrags<br />

ausdrücklich bevollmächtigt, bestimmte zur Durchführung<br />

der Fondskonzeption erforderliche Rechtsgeschäfte ohne Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung vorzunehmen.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter sind einzelvertretungsberechtigt.<br />

Für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr wurden den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung und den Geschäftsführern der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin keinerlei Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen oder Nebenleistungen<br />

jeder Art gewährt.<br />

Der persönlich haftenden Gesellschafterin, die nicht am Gesellschaftskapital<br />

beteiligt ist, steht eine Stimme zu. Soweit der Gesellschaftsvertrag<br />

bei Beschlüssen eine qualifizierte Mehrheit vorsieht, sind hierfür die<br />

Stimmen der geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben über die oben dargestellten<br />

Aufgaben der Geschäftsführung und die damit verbundenen Vergütungen<br />

keinerlei Sonderrechte gegenüber den übrigen Gesellschaftern.


94 Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />

Gründungsgesellschafter sind die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (Komplementärin), die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft mbH<br />

(geschäftsführende Kommanditistin, vgl. Seite 92) sowie die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Gründungskommanditistin).<br />

Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />

Firma<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

Gründung 28.12.1995<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

HRB 111622, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Treuhänderische Verwaltung von Vermögensanlagen aller Art<br />

51.129,19 Euro (voll eingezahlt)<br />

100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

- Helmut Patschok, München<br />

- Hans-Peter Kerscher, München<br />

Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />

Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />

Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (Komplementärin)<br />

Firma<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Gründung 01.02.2008<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft /<br />

Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

HRB 172061, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

100 % HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

−<br />

−<br />

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />

Norbert Fath, München<br />

Die Geschäftsanschrift lautet jeweils:<br />

Wolfratshauser Str. 49, 82049 Pullach<br />

Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.


Kapitel 11 Fondsgesellschaft<br />

95<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft (Komplementärin)<br />

Von der gesetzlichen<br />

Regelung abweichende<br />

Bestimmungen<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind von<br />

den Beschränkungen des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 BGB und<br />

einem Wettbewerbsverbot nach den §§ 112, 162 Abs. 2 HGB befreit. Die<br />

Haftung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist aufgrund ihrer<br />

Rechtsform beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Sie hat – auch ohne<br />

eine Kapitaleinlage geleistet zu haben – in der Gesellschafterversammlung<br />

eine Stimme (vgl. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrags). Insofern<br />

weicht die im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft bestimmte gesellschaftsrechtliche<br />

Struktur von der gesetzlichen Regelung der Geschäftsführung<br />

durch einen unbeschränkt haftenden Komplementär ab.<br />

Weitere von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen<br />

hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafterin bestehen weder im<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft noch in dem der persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin.<br />

Weitere Angaben zu den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />

Kapitaleinlage der<br />

Gründungsgesellschafter<br />

Gewinnbeteiligung /<br />

Vergütung der Gründungs–<br />

gesellschafter<br />

Die Gründungsgesellschafter haben Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von insgesamt 10.500 Euro gezeichnet. Davon stehen<br />

Einlagen in Höhe von 10.000 Euro noch aus.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH sowie die geschäftsführende<br />

Kommanditistin HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH erhalten für die Übernahme ihrer Aufgaben eine Vergütung<br />

bzw. ein Gewinnvorab in Höhe von jeweils 5.000 Euro p. a. Die HAN-<br />

NOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH erhält für ihre<br />

Treuhänderstellung und die Beteiligungsverwaltung eine Vergütung von<br />

5.000 Euro p. a. Die Vergütung wird jährlich um 2,2 Prozent erhöht.<br />

Die Gründungsgesellschafter erhalten somit jährliche Vergütungen in Höhe<br />

von insgesamt 15.000 Euro inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist gemäß ihrer Beteiligungsquote<br />

am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt, die weiteren Gründungsgesellschafter<br />

sind am laufenden Ergebnis der Fondsgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält weiterhin im Falle einer Veräußerung<br />

von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Geschäftsbeteiligungen<br />

und/oder Immobilien eine Vergütung in Höhe von 1 % des Verwertungserlöses<br />

sowie eine Mehrerlösbeteiligung in Höhe von 20 % auf den<br />

Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlichen Verwertungserlös und dem<br />

im Prospekt prognistizierten Verwertungserlös (siehe Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft«).<br />

Darüber hinaus existieren keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder<br />

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligun gen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeglicher Art, die den Gründungsgesellschaftern zustehen.


96 Kapitel 12 Vertragspartner<br />

Vertragspartner<br />

Angaben zur Beteiligungsgesellschaft<br />

Firma<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH &<br />

Co. Beteiligungs KG<br />

Gründung 21.10.2008<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Geschäftsjahr<br />

Rechtsform<br />

Gegenstand / Geschäftstätigkeit der<br />

Gesellschaft<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführung<br />

HRA 93099, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder<br />

mittelbare Erwerb, die Bebauung, die Herstellung, die langfristige<br />

Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermietung von<br />

langlebigen Wirtschafts- und Investitionsgütern sowie das<br />

langfristige Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck,<br />

insbesondere die Beteiligung an der Eigentümerin des<br />

Grundstücks »An der Drosbach«, Cloche d’Or in Luxemburg,<br />

das zurzeit bebaut wird mit einem Bürokomplex mit<br />

ca. 75.000 m² geplanten Mietflächen bestehend aus 5 Gebäudeteilen<br />

A bis E, einem Turm F, einem IT-Bereich und<br />

dazugehörigen Tiefgaragen- und Außenstellplätzen<br />

(»Fondsimmobilie«), sowie die Verwaltung und Nutzung<br />

eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit<br />

mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte.<br />

Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte,<br />

die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt sind.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH<br />

& Co. KG<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Managementgesellschaft mbH<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Managementgesellschaft mbH<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH


Kapitel 12 Vertragspartner<br />

97<br />

Objektgesellschaft<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Rechtsform<br />

Geschäftsjahr<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

KOWAC S.C.*<br />

16A, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg<br />

Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

Kalenderjahr<br />

Zweck der Gesellschaft ist die Verwaltung des eigenen<br />

Vermögens. Die Gesellschaft wird keine gewerblichen<br />

Aktivitäten ausführen.<br />

Gegenstand der Gesellschaft ist u. a. auch der An- und<br />

Verkauf, die Erschließung, die Vermietung, die Verwaltung<br />

und Verwertung von Immobilien jeglicher Art im Großherzogtum<br />

Luxemburg und im Ausland.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH<br />

& Co. Beteiligungs KG<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Norbert Fath, München<br />

Aloyse Wagner, Luxemburg<br />

* Rechtsform der Objektgesellschaft zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger nach erfolgter Umwandlung in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

(siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«)<br />

Verkäuferin der Gesellschaftsanteile an der KOWAC S.C.<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Geschäftsjahr<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Geschäftsführer<br />

PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen,<br />

ferner Erwerb, Errichtung und Verwaltung und Vermietung<br />

von beweglichen und unbeweglichen Wirschaftsgütern<br />

sowie Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar<br />

zusammenhängenden Geschäfte.<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Andreas Ahlmann, München<br />

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />

Dr. Hans Volkert Volckens, München


98 Kapitel 12 Vertragspartner<br />

Verkäufer I des Investitionsobjekts<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Gesellschaftsform<br />

Geschäftstätigkeit<br />

PARWA S.A.<br />

Luxemburg<br />

Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />

Gemäß Aktienkaufvertrag vom 31.07.2007 zahlt die<br />

Objektgesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der<br />

Prosperus S.A. bei Fertigstellung und Vermietung der noch<br />

im Bau befindlichen Gebäudeteile die jeweiligen Nettokaufpreisraten<br />

anteilig an die PARWA S.A. (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«).<br />

Verkäufer II des Investitionsobjekts<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Gesellschaftsform<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Drosbach (Luxembourg) Holding S.A.<br />

Luxemburg<br />

Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />

Gemäß Aktienkaufvertrag vom 31.07.2007 zahlt die<br />

Objektgesellschaft als Gesamtrechtsnachfolgerin der<br />

Prosperus S.A. bei Fertigstellung und Vermietung der noch<br />

im Bau befindlichen Gebäudeteile die jeweiligen Nettokaufpreisraten<br />

anteilig an die PARWA S.A. (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«).<br />

Generalmieter<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Gesellschaftsform<br />

Geschäftstätigkeit<br />

ABM Immobilère S.A.<br />

Luxemburg<br />

Luxemburgische Aktiengesellschaft<br />

Die Gesellschaft mietet spätestens zum 01.09.2009 als<br />

Generalmieter sämtliche noch nicht vermieteten Flächen<br />

des Bürokomplexes »An der Drosbach« (siehe Kapitel 13<br />

»Rechtliche Grundlagen«).


Kapitel 12 Vertragspartner<br />

99<br />

Generalübernehmer der Objektgesellschaft<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Gesellschaftsform<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Gawalux S.C.I.<br />

Luxemburg<br />

Personengesellschaft<br />

Die Objektgesellschaft hat mit der Gawalux S.C.I. einen<br />

Generalübernehmervertrag abgeschlossen, dessen Vertragsgegenstand<br />

die schlüsselfertige Errichtung des Bürohauses<br />

mit dazugehörigen Tiefgaragen, Freiflächen und<br />

Außenanlagen inkl. Generalplanung in verschiedenen Bauabschnitten<br />

ist (siehe Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«).<br />

Weitere Vertragspartner<br />

Finanzierende Banken<br />

Bei den finanzierenden Banken handelt es sich um die<br />

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba),<br />

Frankfurt, und die Banque LBLux S.A., Luxemburg. Die<br />

finanzierenden Banken wurden nicht in die Konzeption der<br />

Fondsgesellschaft mit einbezogen und übernehmen im<br />

Rahmen dieses Beteiligungsangebots gegenüber Anlegern<br />

keinerlei Haftung, insbesondere nicht für den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Beteiligung.


100 Kapitel 12 Vertragspartner<br />

Initiatorin / Anbieterin / Konzeption / Geschäftsbesorgung / Eigen- und Fremdkapitalvermittlung<br />

Firma<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Gegenstand<br />

der Gesellschaft<br />

Kommanditkapital<br />

Komplementärin<br />

Stammkapital<br />

Kommanditisten<br />

Geschäftsführer<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

HRA 70856, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

Gegenstand des Unternehmens sind die Vermittlung, Entwicklung<br />

und Durchführung von Leasinggeschäften sowie<br />

der Kauf, der Verkauf und die Vermietung von beweglichen<br />

und unbeweglichen Wirtschafts- und Investitionsgütern,<br />

die Durchführung aller damit mittelbar und unmittelbar<br />

zusammenhängenden Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung<br />

und Baubetreuung von Immobilien, sowie die<br />

Auflegung von Kapitalmarktprodukten.<br />

28.000.000 Euro<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

30.000 Euro<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt<br />

am Main / Erfurt, 75,0 %<br />

Klaus-Werner Sebbel, München, 16,5 %<br />

Dr. Dierk Ernst, Deining-Egling 6,0 %<br />

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus, 2,5 %<br />

Andreas Ahlmann, München<br />

Dr. Dierk Ernst, Deining-Egling (bis 31.12.2008)<br />

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim am Taunus<br />

Dr. Hans Volkert Volckens, München (Stv.)<br />

Es vertreten zwei Geschäftsführer gemeinsam.<br />

Informationen zu Ermittlungsmaßnahmen<br />

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des<br />

Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang<br />

mit der Abgabe von Steuererklärungen<br />

bei insgesamt sieben von der Initiatorin in den Jahren<br />

2000 bis 2002 initiierten Medienfonds gegen einzelne<br />

Geschäftsführer der Initiatorin, die zum Teil auch Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der HANNOVER LEA-<br />

SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft bzw. der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Beteiligungsgesellschaft) sind. In diesem Zusammenhang<br />

wurden Mitte November 2007 die Geschäftsräume<br />

der Initiatorin durchsucht.<br />

Die Initiatorin sieht es als ihre Pflicht an, im Interesse<br />

einer vollständigen und korrekten Information die<br />

Anleger von <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 von diesem<br />

Ermittlungsverfahren zu unterrichten.


Kapitel 12 Vertragspartner<br />

101<br />

Platzierungsgarantin<br />

Firma<br />

Delta Vermietungsgesellschaft mbH<br />

Gründung 10.12.1986<br />

Handelsregister<br />

Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />

Geschäftsjahr<br />

Gegenstand der Gesellschaft<br />

Stammkapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

HRB 80381, Amtsgericht München<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Kalenderjahr<br />

Der Erwerb, die Errichtung und die Vermietung von<br />

unbeweglichen Wirtschaftsgütern und alle sonstigen damit<br />

zusammenhängenden Geschäfte sowie die Beteiligung<br />

an anderen Unternehmen (auch als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin bei Personengesellschaften)<br />

25.564,59 Euro (voll eingezahlt)<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

−<br />

−<br />

Hans-Peter Kerscher, München<br />

Sven-Michael Sautter, München<br />

Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam.<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma<br />

Sitz der Gesellschaft / Geschäftsanschrift<br />

Gesellschaftsform<br />

Geschäftstätigkeit<br />

Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH (IVT)<br />

München<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

Als Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die IVT die<br />

Verwendung der auf dem Einzahlungskonto der Fondsgesellschaft<br />

eingehenden Gelder zur Weiterleitung an die<br />

Objektgesellschaft über die Beteiligungsgesellschaft sowie<br />

die Verfügungen über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

der Objektgesellschaft während der Vertragslaufzeit.<br />

Ebenso fällt die Zahlung der noch ausstehenden Nettokaufpreise<br />

für die im Bau befindlichen Gebäudeteile und<br />

die Mitwirkung an der Endabrechnung am 31. Dezember<br />

2010 unter die Mittelverwendungskontrolle (siehe Kapitel<br />

13 »Rechtliche Grundlagen«).


102 Kapitel 12 Vertragspartner<br />

Kapitalmäßige Verflechtungen<br />

Personelle Verflechtungen<br />

Die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ist zu 75<br />

Prozent an der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

und zu 25 Prozent zuzüglich einer Aktie an der<br />

Banque LBLux beteiligt.<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG ist<br />

−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER<br />

LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH (geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft und der Beteiligungsgesellschaft)<br />

−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER<br />

LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

und Gesellschafterin der<br />

Objektgesellschaft)<br />

−zu 100 Prozent beteiligt an der HANNOVER-<br />

LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

und Treuhänderin)<br />

−zu 100 Prozent beteiligt an Delta Vermietungsgesellschaft<br />

mbH (Einzahlungsgarantin)<br />

−zu 49 Prozent beteiligt an der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft, persönlich haftende Gesellschafterin<br />

der Beteiligungsgesellschaft und Gesellschafterin<br />

der Objektgesellschaft)<br />

Die PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH (Verkäuferin<br />

der Gesellschaftsanteile an der KOWAC S.C.)<br />

ist nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften<br />

(IFRS) als Zweckgesellschaft ebenfalls der<br />

Unternehmensgruppe Hannover Leasing zuzurechnen.<br />

Zum Prospektaufstellungszeitpunkt hält Hannover<br />

Leasing (mittelbar) rund 48,8 Prozent der Anteile an<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Andreas Ahlmann ist:<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING GmbH<br />

& Co. KG<br />

−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Friedrich Wilhelm Patt ist:<br />

−geschäftsführender Gesellschafter der HAN-<br />

NOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

−Geschäftsführer der INDICTUS Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Dr. Hans Volkert Volckens ist:<br />

−Geschäftsführer (Stv.) der HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

−Geschäftsführer der PENTAGO Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Hans-Peter Kerscher ist:<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER-LEASING<br />

Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

−Geschäftsführer der Delta Vermietungsgesellschaft<br />

mbH<br />

−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG<br />

Helmut Patschok ist:<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER-LEASING<br />

Treu hand- Vermögensverwaltung GmbH<br />

−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG<br />

Norbert Fath ist:<br />

−Geschäftsführer der KOWAC S.C.<br />

−Prokurist<br />

der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG


Kapitel 12 Vertragspartner<br />

103<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH<br />

Norman Matthes ist:<br />

−Geschäftsführer der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH<br />

−Prokurist der HANNOVER LEASING GmbH & Co.<br />

KG<br />

Hans-Dieter Brenner, Johann Berger,<br />

Gerrit Raupach und Dr. Norbert Schraad sind:<br />

−Vorstandsmitglieder der Landesbank Hessen-<br />

Thüringen<br />

−Beiratsmitglieder der HANNOVER LEASING<br />

GmbH & Co. KG<br />

Verflechtungen bei wesentlichen<br />

Vertragspartnern<br />

Zwischen den folgenden Unternehmen / Vertragspartnern<br />

bestehen Verflechtungen innerhalb der<br />

Wagner Unternehmensgruppe:<br />

−PARWA S.A.<br />

(Verkäufer I des Investitionsobjekts)<br />

−Drosbach (Luxembourg) Holding S.A.<br />

(Verkäufer II des Investitionsobjekts)<br />

−ABM Immobilère S.A. (Generalmieter)<br />

−Gawalux S.C.I. (Generalübernehmer der Objektgesellschaft)<br />

−Paul Wagner et Fils (Vermietungsauftrag)<br />

−Wagner<br />

Sélection (Objektverwalter)<br />

Weitere als die angegebenen kapitalmäßigen und<br />

personellen Verflechtungen bestehen nicht.


104 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Strukturierung und Zwischenschritte<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist alleiniger<br />

Aktionär der KOWAC S.A. (»Objektgesellschaft«) die<br />

Prosperus S.A., deren Aktien wiederum allein von der<br />

deutschen Pentago GmbH gehalten werden. In einem<br />

ersten Zwischenschritt wird im Dezember 2008 die<br />

Prosperus S.A. auf die KOWAC S.A. verschmolzen<br />

werden gegen Ausgabe neuer Aktien der KOWAC S.A.<br />

an die Pentago GmbH. Die Geschäftstätigkeiten der<br />

Prosperus S.A. gelten buchhalterisch mit Datum vom<br />

1. Oktober 2008 als Geschäftstätigkeiten der KOWAC<br />

S.A. Im Dezember 2008 wird in einem zweiten Zwischenschritt<br />

die Pentago GmbH zu einem Kaufpreis<br />

von insgesamt 1.950.000 Euro rund 99,99 Prozent der<br />

Aktien der KOWAC S.A. an die HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />

KG (»Beteiligungsgesellschaft«) sowie knapp 0,01<br />

Prozent der Aktien an die Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH verkaufen. Bei der Indictus Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH handelt es sich um eine Gesellschaft,<br />

die zu 51 Prozent von drei natürlichen<br />

Personen und zu 49 Prozent mittelbar von der<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG gehalten wird.<br />

Im Anschluss daran wandelt in einem dritten Zwischenschritt<br />

die KOWAC S.A. ihre Rechtsform in eine<br />

luxemburgische Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

(Société Civile) um.<br />

Sowohl bei der Beteiligungsgesellschaft als auch bei<br />

der Fondsgesellschaft handelt es sich zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung um gewerblich geprägte<br />

Personengesellschaften gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG,<br />

die vor dem Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft<br />

mittels Rechtsstellung und Ausübung der<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH (»Managementgesellschaft«)<br />

als geschäftsführender Kommanditist in<br />

vermögensverwaltende Personengesellschaften<br />

entprägt werden.<br />

Die diesem Beteiligungsangebot zugrunde liegende<br />

gesellschaftsrechtliche Struktur (»Finale Fondsstruktur«)<br />

zum Zeitpunkt des Beitritts durch die Anleger<br />

ist im Kapitel 11 »Fondsgesellschaft« als Schaubild<br />

abgedruckt und dort näher erläutert.<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

(Fondsgesellschaft)<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft in<br />

der finalen Fondsstruktur ist im Kapitel 16 »Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft in der finalen<br />

Fondsstruktur« vollständig abgedruckt und Bestandteil<br />

dieses Prospekts. Auf die dort im Einzelnen<br />

getroffenen Regelungen wird ausdrücklich verwiesen.<br />

Einen Überblick über die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag<br />

soll die nachfolgende Kurzübersicht<br />

geben.<br />

Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

GmbH & Co. KG wurde am 21. Oktober 2008 gegründet<br />

und ist zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger<br />

eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft<br />

(Rechtsform) mit Sitz in Pullach. Die Fondsgesellschaft<br />

unterliegt der Rechtsordnung der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Sie wird ihr Kommanditkapital<br />

durch Aufnahme neuer Gesellschafter auf bis zu<br />

230.586.000 Euro erhöhen.<br />

Anleger können sich anfänglich ausschließlich über<br />

den Treuhänder, die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH, als Treugeber<br />

beteiligen. Sie erlangen durch eine Beteiligung die<br />

mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen und<br />

in den §§ 161 ff. HGB begründeten gesetzlichen Rechte<br />

eines Kommanditisten, die durch die Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrags und des Treuhand- und<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrags modifiziert bzw.<br />

ergänzt werden (vgl. Kapitel 16 und 17).<br />

Die mit einer Kommanditbeteiligung verbundenen<br />

Rechte eines Kommanditisten (»Hauptmerkmale«)<br />

lassen sich im Kern durch seine Verwaltungsrechte<br />

und seine Vermögensrechte beschreiben. Zu den<br />

Verwaltungsrechten, mittels derer die Teilhabe an<br />

der Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse<br />

und die Führung der Gesellschaft gesichert werden<br />

sollen, gehören im Besonderen das Stimmrecht in<br />

Gesellschafterversammlungen, das Recht auf Rech-


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

105<br />

nungslegung durch die Geschäftsführung, kein Recht<br />

zur Geschäftsführung und kein Recht zur Vertretung<br />

der Fondsgesellschaft und nur eingeschränkte Informations-<br />

und Kontrollrechte. Zu den Vermögensrechten<br />

zählen anteilige Teilhabe am laufenden Jahresergebnis,<br />

Entnahmen und Liquidationserlös bzw.<br />

bei seinem vorzeitigen Ausscheiden ein Abfindungsguthaben,<br />

aber auch eine nur beschränkte Kommanditistenhaftung<br />

und keine Nachschussverpflichtung.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro. Höhere<br />

Beträge müssen durch 1.000 teilbar sein. Der Beteiligungsbetrag<br />

erhöht sich um das Agio.<br />

Eine Nachschusspflicht des Anlegers besteht<br />

nicht. Die Zahlungsverpflichtung des Anlegers beschränkt<br />

sich auf die Höhe seiner Zeichnungssumme<br />

(Kommanditeinlage) zuzüglich 5 % Agio.<br />

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme ist<br />

beschränkt auf ein Prozent der Kommanditeinlage.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen aus den Liquiditätsüberschüssen<br />

erfolgen zum 30. Juni für das<br />

vorangegangene Geschäftsjahr, erstmals jedoch<br />

spätestens zum 30. Juni 2011 für die Jahre 2009 und<br />

2010.<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Eine Kündigung ist erstmals am 30. Juni 2022<br />

mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 möglich.<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Hannover Leasing, die Fondsgesellschaft und die<br />

Treuhänderin haben sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen<br />

und unterwerfen sich der gültigen Verfahrensordnung<br />

sowie den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson,<br />

die im Rahmen dieser Verfahrensordnung<br />

ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft haben die<br />

Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden<br />

schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds zu richten und damit ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />

Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die<br />

Parteien nicht während des Verfahrens einigen, ergeht<br />

als Ergebnis der Prüfung ein Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die Beschwerdegegnerin<br />

an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson<br />

gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />

5.000 Euro nicht übersteigt. Die Berechnung<br />

der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich<br />

nach der von dem beschwerdeführenden Anleger<br />

geltend gemachten Forderung. Das bedeutet, dass<br />

die Beschwerdegegnerin in einem solchen Fall einer<br />

Entscheidung der Ombudsperson, die die Beschwerdegegnerin<br />

verpflichtet, nachkommen muss und gegen<br />

den Schlichtungsspruch den ordentlichen<br />

Rechtsweg nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden<br />

mit einem höheren Streitwert gibt die Ombudsperson<br />

eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es immer<br />

frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Für nähere Informationen zur Ombudsperson und<br />

dem Schlichtungsverfahren kontaktieren Sie bitte:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

Postfach 64 02 22<br />

10048 Berlin<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Die Verfahrensordnung und weitergehende Informationen<br />

finden Sie zudem im Internet unter www.ombudsstelle-gfonds.de.<br />

Weitere Verträge der Fondsgesellschaft<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

ist im Kapitel 17 »Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag«<br />

vollständig abgedruckt und Bestandteil<br />

dieses Prospekts. Auf die dort im Einzelnen<br />

getroffenen Regelungen wird ausdrücklich verwiesen.<br />

Einen Überblick über die Vereinbarungen in diesem<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

soll die nachfolgende Kurzübersicht geben.<br />

Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH, Wolfratshauser Str. 49, 82049<br />

Pullach (nachstehend auch »Treuhänder« genannt),<br />

ist gemäß Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt und bevollmächtigt, Beitrittsvereinbarungen<br />

mit Neugesellschaftern abzuschließen.<br />

Mit Abschluss der Beitrittsvereinbarung wird der


106 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Treuhänder vom Anleger beauftragt, die Beteiligung<br />

des Zeichners gemäß Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

treuhänderisch im eigenen Namen,<br />

aber für Rechnung des Treugebers zu halten.<br />

Der Treuhänder wird als Kommanditist der Fondsgesellschaft<br />

im Handelsregister eingetragen. Die Treugeber<br />

erhalten jedoch im Innenverhältnis, also im<br />

Verhältnis zur Fondsgesellschaft und zu ihren Mitgesellschaftern<br />

die volle Rechtsstellung eines Kommanditisten.<br />

Der Treugeber kann also alle Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere sein Stimmrecht, selbst<br />

ausüben, sofern er sich nicht durch den Treuhänder<br />

vertreten lassen möchte.<br />

Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Treuhandtätigkeit<br />

von der Fondsgesellschaft ab dem Jahr<br />

2009 eine jährliche Vergütung in Höhe von 5.000 Euro<br />

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist jeweils am 1. Januar eines Jahres fällig. Die<br />

Vergütung wird jährlich um 2,2 Prozent erhöht. Bemessungsgrundlage<br />

ist der vormals erhöhte Betrag.<br />

Mögliche Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte<br />

des Treuhänders auslösen, resultieren<br />

aus der gesellschaftsrechtlichen Konzeption und<br />

der kapitalmäßigen Verflechtung mit der Anbieterin.<br />

Sie sind im Kapitel 5 »Risiken der Beteiligung«, »Interessenskonflikte«,<br />

Seite 28 erläutert.<br />

Wesentliche Pflichten<br />

Die wesentliche Pflicht des Treuhänders besteht<br />

darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrags<br />

an der Fondsgesellschaft nach Maßgabe<br />

des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

treuhänderisch für die Anleger zu halten<br />

und zu verwalten und beschränkt sich ausschließlich<br />

auf diese Tätigkeit.<br />

Wesentliche Rechte<br />

Der Anleger kann den Treuhänder zur Wahrnehmung<br />

seines Stimmrechts bevollmächtigen und ihm diesbezüglich<br />

Weisungen erteilen. Sofern der Anleger<br />

sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch persönliche<br />

Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung<br />

von Weisungen an den Treuhänder oder Teilnahme<br />

via Internet), hat sich der Treuhänder der<br />

Stimme zu enthalten.<br />

Die weiteren Rechte und Pflichten sind dem Treuhand-<br />

und Beteiligungsverwaltungsvertrag zu entnehmen.<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontolle<br />

Zwischen der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG (Fondsgesellschaft), der<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Treuhänder), der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />

KG (Beteiligungsgesellschaft) und der KOWAC S.A.<br />

(Objektgesellschaft) einerseits sowie Industrie- und<br />

Verkehrstreuhand Revision GmbH andererseits wurde<br />

am 28. November 2008 ein Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

geschlossen. Gegenstand<br />

des Vertrags ist es, die zweckgerechte Verwendung<br />

der auf dem Treuhandkonto des Treuhänders eingehenden<br />

Gelder einschließlich der Weiterleitung an<br />

die Fondsgesellschaft und die Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Weiterleitung an die Objektgesellschaft<br />

sowie die Verfügungen über die jeweiligen Mittelverwendungskontrollkonten<br />

bei der Fondsgesellschaft,<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

während der Vertragslaufzeit bis zum 31.<br />

März 2011 zu kontrollieren. Hierfür werden Sonderkonten<br />

eingerichtet (Einzahlungskonto und drei Mittelverwendungskontrollkonten),<br />

über die jeweils nur<br />

gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügt werden darf (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur wirkt an der per<br />

31. Dezember 2010 vorgesehenen Endabrechnung<br />

des Kaufpreises unter dem Aktienkaufvertrag vom<br />

1. Juni 2007 mit.<br />

Nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle<br />

ist die Überwachung etwaiger weiterer Konten der<br />

Fonds-, der Beteiligungs- oder der Objektgesellschaft,<br />

insbesondere nicht von Konten, die der Abwicklung<br />

des laufenden Zahlungsverkehrs im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Bewirtschaftung /<br />

Vermietung der Immobilie »An der Drosbach« dienen,<br />

und von etwaigen Darlehenskonten. Nicht Gegenstand<br />

ist die Überwachung der Geschäftsführung<br />

der Fonds-, der Beteiligungs- oder der Objektgesellschaft<br />

wie auch nicht die Überprüfung des Beteili-


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

107<br />

gungsprospekts, der darin enthaltenen Angaben, die<br />

Durchführung des Investitionsvorhabens sowie die<br />

Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit verfolgten<br />

steuerlichen Ziele. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

übernimmt keine Haftung für die Bonität<br />

der Vertragspartner der Fonds-, der Beteiligungsoder<br />

der Objektgesellschaft sowie dafür, dass diese<br />

ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommen.<br />

Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />

Die Vergütung beträgt 48.000 Euro inklusive gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer, wovon auf die Fondsgesellschaft<br />

12.000 Euro, die Beteiligungsgesellschaft<br />

6.000 Euro und die Objektgesellschaft 30.000 Euro<br />

jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer entfallen,<br />

zahlbar in mehreren Raten.<br />

Dem Vertrag liegen ergänzend die Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

zugrunde. Die Haftung<br />

für fahrlässig verursachte Schäden wird auf<br />

4.000.000 Euro beschränkt und Schadensersatzansprüche<br />

können nur subsidiär geltend gemacht werden,<br />

soweit die Gesellschafter der Fonds-, der Beteiligungs-<br />

und Objektgesellschaft nicht auf andere<br />

Weise Ersatz zu erlangen vermögen. Die gestufte<br />

Verjährungsregelung sieht Verjährungsfristen zwischen<br />

drei und zehn Jahren vor.<br />

Prospektherausgabe<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 31. Oktober<br />

2008 Hannover Leasing mit der Erstellung eines<br />

Emissionsprospekts und der Verkaufsunterlagen beauftragt.<br />

Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt<br />

640.000 Euro, die mit Fertigstellung und Vorlage des<br />

Prospekts und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig<br />

ist. Soweit der Fondsgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />

zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht sich gegebenenfalls<br />

die Vergütung um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar. Hannover Leasing haftet für<br />

eigenes wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />

nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />

Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />

Gerichtsstand ist München.<br />

Geschäftsbesorgung<br />

Die Fondsgesellschaft hat Hannover Leasing am 31.<br />

Oktober 2008 mit der laufenden Verwaltung beauftragt.<br />

Dies betrifft insbesondere die Buchführung,<br />

Bilanzerstellung auch nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen,<br />

Überwachung und Steuerung<br />

der Liquiditätsüberschüsse, Wiederanlage von<br />

Guthabensbeträgen, Ausschüttungen, Gesellschafterversammlungen,<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

und die Steuererklärungen. Hannover Leasing<br />

kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Sofern rechtliche<br />

und/oder steuerliche Beratung erforderlich<br />

werden, beauftragt der Auftragnehmer im Namen<br />

und auf Rechnung des Auftraggebers geeignete Berufsträger<br />

und koordiniert diese. Der Auftragnehmer<br />

erbringt ausdrücklich keine Leistungen, die unter das<br />

Rechtsberatungsgesetz fallen. Für ihre Tätigkeit erhält<br />

Hannover Leasing eine einmalige pauschale Vergütung<br />

von 420.000 Euro welche bei Rechnungsstellung<br />

fällig wird. Ab dem Jahr 2012 erhält Hannover<br />

Leasing eine jährliche pauschale Vergütung von<br />

250.000 Euro. Die jährliche pauschale Vergütung ist<br />

erstmals am 30. September 2012 fällig und erhöht<br />

sich jährlich, erstmals zum 30. September 2013, um<br />

2,2 Prozent, jeweils bezogen auf die jährliche Vergütung<br />

des Vorjahres. Soweit der Fondsgesellschaft ein<br />

Vorsteuerabzug möglich sein sollte, ist Hannover<br />

Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer zu optieren,<br />

und erhöhen sich die Vergütungen um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer. Mit der laufenden Vergütung<br />

sind keine Tätigkeiten mit abgegolten, die mit besonderem<br />

Aufwand durchgeführt werden, z. B. Verkauf<br />

von Anlagevermögen oder Beteiligungen an<br />

Gesellschaften, Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen<br />

oder Begleitung von Aktiv- bzw.<br />

Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten erhält der<br />

Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in<br />

marktüblicher Höhe. Der Geschäftsbesorger ist berechtigt,<br />

die laufende Liquidität der Gesellschaft zu<br />

marktüblichen Konditionen anzulegen (Cash Management).<br />

Aus dem Ertrag dieser Geldanlage erhält<br />

der Geschäftsbesorger eine marktübliche variable<br />

Vergütung. Hannover Leasing haftet für eigenes wie


108 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur für<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei<br />

Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben.<br />

Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

die bei ihm entstandenen, nachgewiesenen und erforderlichen<br />

Drittkosten.<br />

Der Vertrag ist für die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 fest abgeschlossen<br />

und nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />

Für besondere Leistungen außerhalb des Vertragsgegenstands<br />

sind gesondert Vergütungen zu vereinbaren.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />

Gerichtsstand ist München.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit Vertrag vom 21. November<br />

2008 Hannover Leasing mit der Eigenkapitalvermittlung<br />

beauftragt. Vertragsinhalt ist die Vermittlung<br />

des gesamten notwendigen Eigenkapitals<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von bis zu 230.606.000<br />

Euro. Als Vergütung erhält Hannover Leasing das von<br />

dem Zeichner eingezahlte Agio in seiner tatsächlichen<br />

Höhe. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht<br />

in dem Umfang, in dem Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft beigetreten sind. Der Anspruch<br />

auf die Vergütung entsteht auch dann, wenn der<br />

Platzierungsgarant das Kommanditkapital übernommen<br />

hat. Soweit der Fondsgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

möglich sein sollte, ist Hannover Leasing<br />

berechtigt, zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht<br />

sich die Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer. Für die Beschaffung des<br />

notwendigen Eigenkapitals kann sich Hannover Leasing<br />

Dritter bedienen. Die Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />

direkt Verträge zur Einwerbung von Kommanditkapital<br />

mit Vertriebspartnern von Hannover<br />

Leasing abzuschließen. In diesem Fall vermindert<br />

sich die vereinbarte Vergütung für Hannover Leasing<br />

anteilig um diejenigen Beträge, die von der Fondsgesellschaft<br />

aufgrund der direkt abgeschlossenen Verträge<br />

zur Vermittlung von Eigenkapital geschuldet<br />

werden. Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar. Der Auftragnehmer haftet für eigenes<br />

wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />

nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />

Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />

Gerichsstand ist München.<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />

KG (Beteiligungsgesellschaft)<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

lehnt sich weitestgehend an den in diesem<br />

Prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag der<br />

Fondsgesellschaft an, wenngleich es bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

keinen Treuhänder, keinen Beirat,<br />

keine Sonderregelungen für die Ergebnisverteilung<br />

und keine Schlichtungsvereinbarung / Ombudsmann<br />

gibt. Einen Überblick über die Vereinbarungen im<br />

Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft<br />

soll die nachfolgende Kurzübersicht geben.<br />

Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

GmbH & Co. Beteiligungs KG (Beteiligungsgesellschaft)<br />

wurde am 21. Oktober 2008 gegründet und ist<br />

zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger eine vermögensverwaltende<br />

Kommanditgesellschaft (Rechtsform)<br />

mit Sitz in Pullach. Geschäftsgegenstand ist<br />

insbesondere die langfristige Beteiligung an der Objektgesellschaft,<br />

die Eigentümerin der Fondsimmobilie<br />

ist.<br />

Kommanditistin ist die Fondsgesellschaft mit einer<br />

anfänglichen Kommanditeinlage von 11.000 Euro.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Indictus<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Pullach, deren<br />

Haftung aufgrund ihrer Rechtsform auf ihr Gesellschaftsvermögen<br />

beschränkt ist und die weder<br />

am Ergebnis noch am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt ist.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin ist HANNOVER<br />

LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH mit einer Kommanditeinlage von


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

109<br />

10.000 Euro. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin sind jede<br />

einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wird ihr Kommanditkapital<br />

durch die Erhöhung der Einlage der Fondsgesellschaft<br />

auf bis zu 229.364.000 Euro erhöhen.<br />

Die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen<br />

der beiden Kommanditistinnen sind beschränkt auf<br />

ein Prozent der Kommanditeinlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine<br />

Kündigung ist erstmals am 30. Juni 2022 mit Wirkung<br />

zum 31. Dezember 2022 möglich.<br />

Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

Der Aktienkaufvertrag aller neuen einunddreißigtausend<br />

Aktien (»neue Aktien«) an der Objektgesellschaft<br />

KOWAC S.A. zwischen dem Verkäufer<br />

PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH und den<br />

beiden Käufern, der Beteiligungsgesellschaft und der<br />

INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH (»Aktienkauf<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft«) wird am<br />

15. Dezember 2008 unterzeichnet. Dieser Aktienkauf<br />

steht unter dem Vorbehalt, dass im Wege der Verschmelzung<br />

der PROSPERUS S.A. auf die KOWAC S.A.<br />

die PENTAGO Verwaltungsgesellschaft mbH alle auszugebenden<br />

neuen Aktien erworben hat.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt dreißigtausendneunhundertsiebenundneunzig<br />

Aktien (30.997)<br />

und die INDICTUS Verwaltungsgesellschaft mbH drei<br />

(3) Aktien zu erwerben. Die Aktien sind am Stichtag als<br />

Namensaktien ausgegeben.<br />

Das Eigentum an den Aktien geht mit allen zugehörigen<br />

Rechten und Pflichten am 31. Dezember 2008<br />

(der »Stichtag«) von dem Verkäufer auf den Käufer<br />

über. Die Käufer zahlen an den Verkäufer als Gegenleistung<br />

für die Aktien einen Betrag von insgesamt<br />

1.950.000 Euro (einemillionneunhundertfünfzigtausend<br />

Euro).<br />

Der Verkäufer ist am Stichtag alleiniger rechtlicher<br />

und wirtschaftlicher Inhaber der Aktien mit dem<br />

Recht, die Aktien zu verkaufen und volles rechtliches<br />

und wirtschaftliches Eigentum an den Aktien gemäß<br />

den Bestimmungen dieses Aktienkaufvertrages und<br />

mit Zustimmung der finanzierenden Banken als<br />

Pfandrechtsgläubiger auf den Käufer zu übertragen.<br />

Die Aktien sind voll einbezahlt.<br />

Der Aktienkauf durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegt luxemburgischem Recht. Gerichtsstand im<br />

Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag ist Luxemburg-Stadt.<br />

In Übereinstimmung mit Artikel 1690 des luxemburgischen<br />

Code Civil und mit Artikel 40 des Gesetzes<br />

vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften<br />

stimmt die KOWAC S.A. der Übertragung der Aktien<br />

zu. Die Objektgesellschaft trägt die Käufer im Aktienbuch<br />

der Objektgesellschaft als Eigentümerin der<br />

Aktien ein und nimmt sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Veröffentlichungen diesbezüglich vor.<br />

Projektverträge der Beteiligungsgesellschaft<br />

Geschäftsbesorgung<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat Hannover Leasing<br />

am 31. Oktober 2008 mit der laufenden Verwaltung<br />

beauftragt. Dies betrifft insbesondere die Buchführung,<br />

Bilanzerstellung auch nach internationalen<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen, Überwachung und<br />

Steuerung der Liquiditätsüberschüsse, Wiederanlage<br />

von Guthabensbeträgen, Ausschüttungen, Gesellschafterversammlungen,<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

und die Steuererklärungen. Hannover Leasing<br />

kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Sofern<br />

rechtliche und/oder steuerliche Beratung erforderlich<br />

werden, beauftragt der Auftragnehmer im Namen<br />

und auf Rechnung des Auftraggebers geeignete<br />

Berufsträger und koordiniert diese. Der Auftragnehmer<br />

erbringt ausdrücklich keine Leistungen, die unter<br />

das Rechtsberatungsgesetz fallen. Für ihre Tätigkeit<br />

erhält Hannover Leasing eine einmalige<br />

pauschale Vergütung von 80.000 Euro, welche bei<br />

Rechnungsstellung fällig wird. Ab dem Jahr 2012 erhält<br />

Hannover Leasing eine jährliche pauschale Vergütung<br />

von 50.000 Euro. Die jährliche pauschale Vergütung<br />

ist erstmals am 30. September 2012 fällig und<br />

erhöht sich jährlich, erstmals zum 30. September


110 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

2013, um 2,2 Prozent, jeweils bezogen auf die jährliche<br />

Vergütung des Vorjahres. Soweit der Beteiligungsgesellschaft<br />

ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />

sollte, ist Hannover Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer<br />

zu optieren, und erhöhen sich die Vergütungen<br />

um die gesetzliche Umsatzsteuer. Mit der<br />

laufenden Vergütung sind keine Tätigkeiten mit abgegolten,<br />

die mit besonderem Aufwand durchgeführt<br />

werden, z. B. Verkauf von Anlagevermögen oder<br />

Beteiligungen an Gesellschaften, Durchführung von<br />

Restrukturierungsmaßnahmen oder Begleitung von<br />

Aktiv- bzw. Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten<br />

erhält der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung<br />

in marktüblicher Höhe. Der Geschäftsbesorger<br />

ist berechtigt, die laufende Liquidität der Gesellschaft<br />

zu marktüblichen Konditionen anzulegen<br />

(Cash Management). Aus dem Ertrag dieser Geldanlage<br />

erhält der Geschäftsbesorger eine marktübliche<br />

variable Vergütung. Hannover Leasing haftet für eigenes<br />

wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur<br />

für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht<br />

bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und Leben.<br />

Ferner ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

die bei ihm entstandenen, nachgewiesenen und erforderlichen<br />

Drittkosten.<br />

Der Vertrag ist für die Laufzeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022<br />

fest abgeschlossen und nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Für besondere Leistungen außerhalb des<br />

Vertragsgegenstands sind gesondert Vergütungen<br />

zu vereinbaren. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />

Recht und Gerichtsstand ist München.<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />

der KOWAC S.C. (Objektgesellschaft)<br />

Gesellschaftsrechtliche Regelungen<br />

Die KOWAC Société Civile ist eine nach dem Recht des<br />

Großherzogtums Luxemburg gegründete Objektgesellschaft.<br />

Die Objektgesellschaft wurde ursprünglich<br />

in der Rechtsform einer luxemburgischen Société Anonyme,<br />

was der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft<br />

entspricht, gegründet. Sie soll jedoch noch<br />

vor dem Beitritt der Investoren in die Rechtsform einer<br />

Société Civile umgewandelt werden. Die Rechtsform<br />

entspricht der einer deutschen BGB-Gesellschaft.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der KOWAC S.C. wird im<br />

Wesentlichen die folgende Regelungen enthalten.<br />

Der ausschließliche Gesellschaftszweck der Objektgesellschaft<br />

ist der Kauf sowie die langfristige Bewirtschaftung<br />

von Immobilien und die langfristige<br />

Beteiligung an Gesellschaften, die Immobilien halten,<br />

sowie die langfristige Verwaltung, Kontrolle und<br />

Entwicklung ihrer Beteiligungen und Investitionen,<br />

insbesondere der im Eigentum der Gesellschaft stehenden<br />

Fondsimmobilie.<br />

Die Gesellschaft kann ferner Gesellschaften, in welchen<br />

sie eine direkte oder indirekte Beteiligung hält<br />

oder welche der gleichen Unternehmensgruppe wie<br />

sie selbst angehören, Darlehen gewähren, für diese<br />

Gesellschaften bürgen, zu ihren Gunsten Garantien<br />

geben und Sicherheiten stellen oder sie auf andere<br />

Weise unterstützen.<br />

Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten vornehmen,<br />

die ihr zur Erreichung ihrer Zwecke förderlich erscheinen<br />

oder direkt oder indirekt mit diesen in Verbindung<br />

stehen, insbesondere kann die Gesellschaft<br />

zur Finanzierung von eigenen Immobilieninvestitionen<br />

Darlehen aufnehmen. Eine gewerbliche Tätigkeit<br />

wird die Gesellschaft nicht ausüben.<br />

Der Sitz der Gesellschaft ist in Luxemburg-Stadt. Der<br />

Gesellschaftssitz kann an jeden anderen Ort im Großherzogtum<br />

Luxemburg übertragen werden mittels<br />

eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer<br />

gegründet. Die Auflösung der Gesellschaft kann<br />

nur auf der Gesellschafterversammlung durch einen<br />

einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter beschlossen<br />

werden.<br />

Die Gesellschaft wird durch den Tod, die Aufhebung<br />

der bürgerlichen Rechte, den Konkurs oder der Zahlungsunfähigkeit<br />

eines oder mehrerer der Gesellschafter<br />

aufgelöst. Sie kann aber durch einstimmigen<br />

Beschluss der verbleibenden Gesellschafter<br />

fortgeführt werden.


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

111<br />

Das Gesellschaftsvermögen wird auf 31.000 Euro aufgeteilt<br />

in 31.000 Anteile ohne Nominalwert festgesetzt.<br />

Die Beteiligung der Gesellschafter am Vermögen<br />

der Gesellschaft sowie den stillen Reserven richtet<br />

sich nach dem Verhältnis der Gesellschaftsanteile.<br />

Die Anteile der Gesellschaft sind zwischen den Gesellschaftern<br />

frei übertragbar. Für die Übertragung<br />

von Anteilen der Gesellschaft an Dritte ist die Zustimmung<br />

der anderen Gesellschafter erforderlich.<br />

Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, werden<br />

diese Anteile nicht am Ergebnis und am Erlös einer<br />

Liquidation beteiligt und verleihen keine Stimmrechte<br />

bei Versammlungen oder Beschlüssen der<br />

Gesellschafter. Die Gesellschaft kann die von ihr gehaltenen<br />

Anteile nach Maßgabe ihres Gesellschaftsvertrags<br />

übertragen.<br />

Der Tod oder der Rücktritt eines Geschäftsführers<br />

hat in keinem Fall die Auflösung der Gesellschaft zur<br />

Folge.<br />

Der Geschäftsführerrat ist befugt, die Gesellschaft<br />

im weitesten Sinne zu leiten und alle Verwaltungsund<br />

Verfügungshandlungen vorzunehmen, die im Interesse<br />

der Gesellschaft sind. Der Geschäftsführerrat<br />

hat sämtliche Befugnisse, die durch das Gesetz oder<br />

durch diesen Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich<br />

der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />

Der Vorsitzende des Geschäftsführerrates ist für<br />

das Tagesgeschäft der Gesellschaft zuständig.<br />

Im Verhältnis zu Dritten wird die Gesellschaft durch<br />

die gemeinsame Unterschrift zweier Geschäftsführer<br />

oder durch die Unterschrift des Vorsitzenden des<br />

Geschäftsführerrates gebunden.<br />

Die Gesellschaft wird von mehreren Geschäftsführern<br />

geleitet, die von der Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschafter ernannt werden und die nicht Gesellschafter<br />

sein müssen. Die Geschäftsführer können<br />

zu jeder Zeit durch einen Mehrheitsbeschluss<br />

der Gesellschafter frei abberufen werden.<br />

Die Geschäftsführer kommen in einem Geschäftsführerrat<br />

zusammen, der unter seinen Mitgliedern<br />

einen Vorsitzenden wählen soll. Der Geschäftsführerrat<br />

kann unter seinen Mitgliedern einen stellvertretenden<br />

Vorsitzenden wählen. Er kann ebenfalls<br />

einen Protokollführer ernennen, der kein Geschäftsführer<br />

sein muss und der für die Protokollierung der<br />

Sitzungen des Geschäftsführerrats zuständig ist.<br />

Der Geschäftsführerrat ist nur beschlussfähig, wenn<br />

mindestens die einfache Mehrheit seiner Mitglieder<br />

anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse werden mit<br />

der einfachen Mehrheit der Stimmen der Anwesenden<br />

oder vertretenden Mitglieder gefasst. Einstimmige<br />

Beschlüsse des Geschäftsführerrats können<br />

auch durch Rundschreiben mittels einer oder mehrerer<br />

schriftlicher oder telekommunikativ in Textform<br />

belegter Unterlagen gefasst werden, vorausgesetzt,<br />

dass solche Beschlüsse schriftlich bestätigt werden.<br />

Die Gesamtheit der Unterlagen bildet das Protokoll,<br />

das als Nachweis der Beschlussfassung gilt.<br />

Für die nachfolgenden Grundlagengeschäfte bedarf<br />

der Geschäftsführerrat der vorherigen Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung:<br />

− Erwerb, Veräußerung, Belastung, Verpfändung,<br />

und Verzicht von und auf Grundstücke(n) und<br />

grundstücksgleiche(n) Rechte(n) oder Beteiligungen<br />

an Gesellschaften, insbesondere<br />

−die teilweise oder vollständige Veräußerung der<br />

Fondsimmobilie oder<br />

−die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung<br />

der Beteiligung an Gesellschaften, über die<br />

Grundstücke gehalten werden,<br />

− Aufnahme von Darlehen, mit Ausnahme von Zwischenfinanzierungskrediten<br />

zur Kommanditkapital-Vorfinanzierung,<br />

Wechselverbindlichkeiten,<br />

Bürgschaften, Garantien oder ähnliche Rechtsgeschäfte,<br />

die für die Gesellschaft eine Zahlungsverpflichtung<br />

einmalig von einer Million Euro oder<br />

ratierlich innerhalb einer Frist von fünf Jahren<br />

von zumindest fünf Millionen Euro bedeuten; der<br />

Abschluss einer Anschlussfinanzierung für eine<br />

Immobilienfinanzierung gilt nicht als neue Kreditaufnahme,<br />

oder<br />

− die vorzeitige Beendigung sowie der Neuabschluss<br />

von einem oder mehreren Mietverträgen,<br />

die zumindest 30 Prozent der vermieteten Fläche<br />

betreffen. Vertragsänderungen gelten als Neu-


112 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

abschluss im vorstehenden Sinne, wenn die Änderungen<br />

neue Investitionspflichten der Gesellschaft<br />

von zumindest fünf Millionen Euro<br />

innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab Wirksamwerden<br />

der Änderung, oder eine Reduzierung<br />

der in der betroffenen Fläche erzielten Nettomiete<br />

um mindestens zehn Prozent p. a. bewirkt.<br />

Jeder Gesellschafter kann sich von den Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft persönlich unterrichten und<br />

insbesondere die Handelsbücher und die Papiere der<br />

Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft einsehen. Jeder<br />

Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche<br />

Mitteilung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zu<br />

verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der<br />

Bücher und Papiere zu prüfen.<br />

Die Gesellschafterversammlung kommt auf schriftliche<br />

Einberufung zusammen, die mindestens zwei<br />

Wochen vor dem vorgesehenen Datum der Gesellschafterversammlung<br />

von dem Geschäftsführerrat<br />

mittels eingeschriebenen Briefs versendet wird. Gesellschafterversammlungen<br />

können so oft einberufen<br />

werden, wie es der Rat der Geschäftführer im Interesse<br />

der Gesellschaft für erforderlich hält oder auf<br />

Verlangen eines oder mehrerer Gesellschafter. Die<br />

Einberufungsschreiben haben die Tagesordnung der<br />

Gesellschafterversammlung zu enthalten.<br />

Die jährliche Gesellschafterversammlung kommt innerhalb<br />

von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres<br />

zusammen.<br />

Jeder Gesellschafter kann an den gemeinschaftlichen<br />

Beschlüssen teilnehmen und kann durch einen<br />

anderen Gesellschafter oder eine dritte Person bei<br />

den Gesellschafterversammlungen vertreten werden.<br />

Jeder Gesellschafter hat so viele Stimmen in der Gesellschafterversammlung,<br />

wie er Anteile hält oder<br />

vertritt.<br />

Die Gesellschaft erkennt nur einen Inhaber pro Anteil<br />

an. Gemeinschaftliche Eigentümer eines Gesellschaftsanteils<br />

sollen einen einzigen Vertreter ernennen,<br />

der sie gegenüber der Gesellschaft vertritt.<br />

Die Gesellschafterversammlung kann grundsätzlich<br />

nur dann wirksam beschließen, wenn mindestens die<br />

Hälfte der Stimmrechte vertreten ist. Sollte diese<br />

Voraussetzung nicht erfüllt sein, wird die Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von einer Woche<br />

von Neuem einberufen und kann unabhängig von der<br />

Anzahl der vertretenen Gesellschaftsanteile wirksam<br />

beschließen, jedoch lediglich über die in die Tagesordnung<br />

der ersten Gesellschafterversammlung vorgesehenen<br />

Punkte.<br />

Beschlüsse sind nur dann wirksam gefasst, wenn sie<br />

von einer Stimmrechtsmehrheit der anwesenden<br />

oder vertretenen Gesellschafter gefasst wurden.<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung ist berufen,<br />

−die Jahresabschlüsse zu billigen,<br />

−über den Abschlussbericht des Geschäftsführerrats<br />

zu beschließen,<br />

−den Geschäftsführern sowie den Rechnungsprüfern<br />

bzw. Wirtschaftsprüfern Entlastung zu<br />

erteilen oder zu verweigern und<br />

−über alle jene Tagesordnungspunkte zu beschließen,<br />

die nicht in die Zuständigkeit der außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschafter fallen.<br />

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

kann<br />

−jede Änderung dieses Gesellschaftsvertrags<br />

beschließen, unabhängig von der Natur oder<br />

Bedeutung der Änderung und<br />

−hat<br />

über alle Anteilsübertragungen zu befinden.<br />

Die außerordentliche Gesellschafterversammlung ist<br />

nur beschlussfähig, wenn alle Gesellschafter anwesend<br />

oder vertreten sind. Die Beschlüsse der außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung über die<br />

Änderungen dieses Gesellschaftsvertrags, die Übertragung<br />

von Anteilen, die Änderung des Gesellschaftszwecks<br />

und die Auflösung der Gesellschaft<br />

müssen einstimmig gefasst werden.<br />

Die Gesellschaft kann ihre eigenen Anteile jederzeit<br />

zurückkaufen, soweit nach dem Rückkauf der


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

113<br />

Anteile neben der Gesellschaft noch mindestens<br />

zwei Gesellschafter Anteile an der Gesellschaft halten.<br />

Die Berechnung der Anzahl der jeweils von den<br />

einzelnen Gesellschaftern zurückzukaufenden Anteile<br />

erfolgt grundsätzlich unter Gleichbehandlung<br />

der Gesellschafter und entsprechend dem Verhältnis<br />

der Beteiligung des jeweiligen Gesellschafters am<br />

Gesellschaftsvermögen, so dass keine Verschiebung<br />

der Beteiligungsquoten der Gesellschafter untereinander<br />

erfolgt.<br />

Soweit die anteilsgerechte Aufteilung zu einem<br />

Rückkauf aller Anteile eines Gesellschafters aus der<br />

Gesellschaft führen würde, dürfen die Anteile des<br />

betroffenen Gesellschafters nicht zurückgekauft<br />

werden. Unbeschadet bleibt in diesem Fall das Recht<br />

der Gesellschaft, die Anteile der übrigen Gesellschafter<br />

zurückzukaufen.<br />

Der Rückkauf der Anteile hat zu einem Preis zu erfolgen,<br />

der dem Marktwert der Anteile entspricht.<br />

Die Gesellschaft kann Anteile nur zurückkaufen,<br />

wenn sie wirtschaftlich in der Lage ist, den Kaufpreis<br />

durch Aufbringung eigener Mittel zu bezahlen.<br />

Am Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer Anteile beteiligt. Für jeden Gesellschafter<br />

wird ein variables Kapitalkonto geführt, auf<br />

dem die Gewinne und Verluste anteilig gutgeschrieben<br />

bzw. belastet werden. Soweit die Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft dies zulässt, können Gewinne jederzeit<br />

entnommen werden. Die Kapitalkonten werden<br />

nicht verzinst.<br />

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet<br />

mit Ablauf des 31. Dezembers jeden Jahres.<br />

Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft beschließt<br />

die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft<br />

über die Einleitung der Liquidationsprozedur und hat<br />

einen oder mehrere Liquidatoren zu ernennen und<br />

ihre Befugnisse festzulegen.<br />

Der oder die Liquidatoren können mittels eines Beschlusses<br />

der außerordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschafter die Übertragung aller<br />

oder eines Teils der Vermögensgegenstände, Rechte<br />

und Verbindlichkeiten der aufgelösten Gesellschaft<br />

auf eine andere Gesellschaft bürgerlichen Rechts<br />

oder Handelsgesellschaft vornehmen.<br />

Die regulär zusammengetretene Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschafter behält während der Liquidation<br />

dieselben Zuständigkeiten, die sie während<br />

des Bestehens der Gesellschaft hatte.<br />

Insbesondere ist die Gesellschafterversammlung der<br />

Gesellschafter zuständig, die Liquidationsbilanz zu<br />

genehmigen und dem oder den Liquidator(en) Entlastung<br />

zu erteilen.<br />

Der Reinerlös der Liquidation nach Begleichung aller<br />

Gesellschaftsverbindlichkeiten wird unter den Gesellschaftern<br />

im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile<br />

verteilt.<br />

Generalversammlung der Aktionäre der KOWAC S.A.<br />

Am 28. Juli 2007 wurde durch die Aktionäre der Objektgesellschaft<br />

eine außerordentliche Generalversammlung<br />

abgehalten, bei der u. a.:<br />

−die damalige neue Satzung noch in der Rechtsform<br />

einer Aktiengesellschaft beschlossen wurde;<br />

−bis zur ordentlichen Hauptversammlung im<br />

Jahre 2010 die Verwaltungsräte der Kategorie A<br />

bestellt wurden;<br />

−die Verwaltungsräte der Kategorie B bestätigt<br />

wurden;<br />

−der Schriftführer bestellt wurde;<br />

−vom<br />

Rücktritt des bisherigen Rechnungsprüfers<br />

(Commissaire) Kenntnis genommen wurde und<br />

der neue Rechnungsprüfer bis zur ordentlichen<br />

Hauptversammlung im Jahre 2010 ernannt wurde.<br />

Verwaltungsratssitzung<br />

Am 1. August 2007 wurde durch die Verwaltungsräte<br />

der Objektgesellschaft eine Verwaltungsratssitzung<br />

abgehalten, bei der der Vorsitzende und der stellvertretende<br />

Vorsitzende sowie der Schriftführer des Verwaltungsrats<br />

gewählt und die beiden Geschäftsführer<br />

ernannt wurden. Beide Geschäftsführer haben die


114 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Möglichkeit, sich durch einen selbst bestimmten Stellvertreter<br />

ersetzen zu lassen.<br />

Ressortverteilung<br />

Ein Geschäftsführer ist verantwortlich für Finanzierung<br />

und Rechnungswesen, insbesondere<br />

−Beschaffung der Bauzwischenfinanzierung<br />

−Beschaffung der Endfinanzierung (langfristiges<br />

Fremdkapital und Eigenkapital)<br />

−Verhandlung, Abschluss der Kredit- und Sicherheitenverträge<br />

mit den Banken<br />

−Freigabe von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten<br />

−Verhandlung, Abschluss der Beteiligungsverhältnisse<br />

mit Investoren<br />

−Eröffnung der notwendigen Konten (Kreditkonten,<br />

Mietkonten, Nebenkostenkonten)<br />

−Bereitstellung der Finanzmittel gemäß Investitionsplan<br />

und Budget<br />

−Bezahlung der Rechnungen nach Freigabe<br />

−Buchhaltung / Datenmanagement<br />

−Dokumentation des fertiggestellten Projekts<br />

−Koordination des Beginns des Objektverwalters<br />

−Vermietung<br />

/ Mietvertragsmanagement, Mieterausbauten,<br />

Mieterübernahmen, Beschaffung<br />

der Nebenleistungen, Nebenkosten<br />

Weitere Verträge der Objektgesellschaft<br />

Aktienkaufvertrag<br />

Am 1. Juni 2007 wurde zwischen den Parteien Drosbach<br />

(Luxembourg) Holding S.A. (Drosbach Holding)<br />

und Parwa S.A. (Parwa) als Verkäufer, Prosperus S.A.<br />

(Prosperus) als Käufer sowie der KOWAC S.A. (KO-<br />

WAC) nach Durchführung einer Ankaufprüfung (Due<br />

Diligence) eine Vereinbarung zum Aktienkauf über<br />

alle 5.000 Inhaberaktien an der Objektgesellschaft<br />

unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde am 31. Juli<br />

2007 abgeschlossen und seitdem in sechs Nachträgen<br />

(1. Nachtrag vom 31. Juli 2007, 2. Nachtrag vom<br />

25. April 2008, 3. Nachtrag vom 22. Mai 2008 sowie<br />

Nachträge Nr. 4, 5 und 6 vom 28. November 2008)<br />

geändert.<br />

Der andere Geschäftsführer ist verantwortlich für<br />

Bau, Projektentwicklung, Gebäudemanagement /<br />

Objektverwaltung und Vermietung, insbesondere<br />

−Projektentwicklung des Gebäudekomplexes<br />

»An der Drosbach«<br />

−Managen, überwachen, koordinieren der Fertigstellung<br />

des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«<br />

−Führen aller notwendigen Verhandlungen mit<br />

den beteiligten Vertragspartnern<br />

−Versicherungsschutz<br />

−Genehmigungen<br />

−Vertragsmanagement<br />

−Aufstellen, Verwalten und Fortschreiben des Investitionsbudgets<br />

−Prüfung und Freigabe aller Rechnungen zur<br />

Zahlung<br />

−Information über Baufortschritt, Budget, Terminplan<br />

und Mängelliste (monatlich)<br />

−Zusammenarbeit mit dem Baubetreuer<br />

−Endabnahme unter Einbindung aller an der Errichtung<br />

beteiligten Firmen<br />

−Managen der Mängelbeseitigung und Gewährleistungsverfolgung<br />

Zentraler Bestandteil der Vereinbarungen dieses Aktienkaufvertrags<br />

ist der vom Vermietungserfolg der<br />

im Bau befindlichen Fondsimmobilie abhängige<br />

Kaufpreis. Dessen Berechnung orientiert sich an der<br />

jeweiligen anfänglichen Jahresmiete für jeden der<br />

Gebäudeteile multipliziert mit einem von der Bonität<br />

eines jeweiligen Mieters abhängigen Kaufpreisfaktor.<br />

Die Jahresmieten stehen erst mit der jeweiligen<br />

Vermietung eines Gebäudeteils fest. Die drei möglichen<br />

Kaufpreisfaktoren sind 17,00, 17,50 und 17,95.<br />

Der Aktienkaufpreis errechnet sich aus dem endgültigen<br />

Objektwert des Gebäudekomplexes »An der<br />

Drosbach« zuzüglich Umlaufvermögen und aktiven<br />

Rechnungsabgrenzungsposten gemäß Abrechnungsbilanz<br />

zum Abrechnungsstichtag abzüglich<br />

Verbindlichkeiten und Rückstellungen und passive<br />

Rechnungsabgrenzungsposten gemäß Abrechnungsbilanz<br />

zum Abrechnungsstichtag korrigiert um<br />

die Vermögensänderungen, die sich bis zum Abrechnungsstichtag<br />

ergeben.<br />

Auf den Aktienkaufpreis sind, soweit die einzelnen<br />

Gebäudeteile A, B, C, D, E, F und IT vermietet sind,


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

115<br />

Kaufpreisraten zu leisten. Diese Kaufpreisraten werden<br />

auf Basis von vorläufigen Objektwerten für die<br />

Gebäudeteile zuzüglich zuordenbarem Umlaufvermögen<br />

und abzüglich zurechenbaren Verbindlichkeiten<br />

ermittelt. Nach Endabrechnung des Aktienkaufpreises<br />

am 31. Dezember 2010 erfolgt aufgrund der Nachvermietungsmöglichkeit<br />

gemäß Generalmietvertrag auf<br />

diesen Zeitpunkt eine Kaufpreisnachberechnung.<br />

Der vorläufige Objektwert je Gebäudeteil ermittelt<br />

sich aus der maßgeblichen Jahresmiete separat für jeden<br />

Gebäudeteil A, B, C, D, E, F und IT multipliziert mit<br />

dem vereinbarten Kaufpreisfaktor je Gebäudeteil.<br />

Die maßgebliche Jahresmiete zur Ermittlung des<br />

vorläufigen Objektwerts je Gebäudeteil ist grundsätzlich<br />

die Miete für die ersten zwölf Monate ab<br />

Mietbeginn des Gebäudeteils, jedoch für den Gebäudeteil<br />

B die Miete für die ersten zwölf Monate ab<br />

Wirksamkeit des Aktienkaufvertrags.<br />

Mietbeginn eines Gebäudeteils ist der Zeitpunkt, zu<br />

dem die Laufzeit des Mietvertrags beginnt, der zur<br />

Vollvermietung des Gebäudeteils (an Europäische<br />

Gemeinschaft, Ersatzmieter und/oder Generalmieter)<br />

führt. Sofern einem Mieter Zugeständnisse wie<br />

mietfreie Zeiten gewährt werden, die zu einer Reduzierung<br />

der Miete für die ersten zwölf Monate führen,<br />

bleiben diese Reduzierungen bei der Ermittlung<br />

der Jahresmiete außer Betracht, sind jedoch von den<br />

Verkäufern dem Käufer zu erstatten.<br />

Der Kaufpreisfaktor ist abhängig davon, an wen und<br />

zu welchem Zeitpunkt vermietet wird:<br />

Bei Abschluss eines Mietvertrags mit der Europäischen<br />

Gemeinschaft (EG) oder einem Ersatzmieter beträgt<br />

der Kaufpreisfaktor 17,95. »Ersatzmieter« bezeichnet<br />

einen bonitätsmäßig einwandfreien dritten Mieter.<br />

Sofern weder eine Vermietung an die EG noch an einen<br />

Ersatzmieter erfolgt, greift für diese Gebäudeteile<br />

der Generalmietvertrag und der Kaufpreis berechnet<br />

sich mit dem Kaufpreisfaktor 17,00.<br />

Sofern bei einem unter dem Generalmietvertrag vermieteten<br />

Gebäudeteil noch innerhalb von acht Monaten<br />

nach Ablauf der Optionsfrist der EG ein EG-<br />

Mietvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen wird<br />

und dessen Miet- und Mietzahlungsbeginn noch innerhalb<br />

weiterer acht Monate liegt, erfolgt eine Anpassung<br />

des Objektwerts für den jeweiligen Gebäudeteil<br />

unter Anrechnung dieser abgeschlossenen<br />

Mietverträge mit dem Kaufpreisfaktor 17,95 der dann<br />

erzielten Jahresmiete für die ersten zwölf Monate<br />

des abgeschlossenen EG-Mietvertrags.<br />

Sofern der Generalmieter bis zum 31. Dezember 2010<br />

EG-Mietverträge oder Ersatzmietverträge abschließt,<br />

erfolgt eine Anpassung der Kaufpreisrate für den jeweiligen<br />

Gebäudeteil unter Anrechnung dieser abgeschlossenen<br />

Mietverträge mit dem Kaufpreisfaktor<br />

17,50 der dann erzielten Jahresmiete für die ersten<br />

zwölf Monate der abgeschlossenen EG- und Ersatzmietverträge.<br />

Sofern ein höherer Mietzins (also über EG-Miete von<br />

EUR 19,80 pro Quadratmeter Bürofläche pro Monat<br />

und Index ab 15. September 2006) erzielt wird, erfolgt<br />

eine Ermittlung des Objektwerts für den jeweiligen<br />

Gebäudeteil in der Weise, dass der Überschuss<br />

nur zu 50 Prozent zum Faktor 17,95 angesetzt wird.<br />

Die Objektwerte je Gebäudeteil basieren auf der Annahme<br />

einer Vermietung, die den Vorsteuerabzug<br />

vollumfänglich zulässt. Soweit dies nicht der Fall ist,<br />

sind die Verkäufer dem Käufer zum Ausgleich etwaiger<br />

Vorsteuerberichtigungen verpflichtet.<br />

Können sich die Vertragsparteien anlässlich der Bestimmung<br />

der Kaufpreisraten und des Kaufpreises<br />

nicht einigen, wird als Sachkundiger die KPMG<br />

Luxemburg (»Sachkundiger«) hinzugezogen. Der<br />

Sachkundige muss innerhalb einer Frist von sechs<br />

Wochen ein für die Parteien verbindliches Schiedsgutachten<br />

bezüglich der Bestimmung des endgültigen<br />

Kaufpreises vorlegen.<br />

Die Kaufpreisraten je Gebäudeteil sind generell bei<br />

der Zahlung der ersten Miete des vollständig vermieteten<br />

jeweiligen Gebäudeteils fällig.<br />

Zurzeit sind die Gebäudeteile A,B, C, F sowie IT bereits<br />

vermietet. Die auf die Gebäudeteile A, B und F


116 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

entfallenden Kaufpreisraten sind bereits bezahlt, die<br />

Kaufpreisrate für Gebäudeteil C ist fällig im Dezember<br />

2008, für Gebäudeteil IT spätestens im September<br />

2009.<br />

Die weiteren Kaufpreisraten für die übrigen Gebäudeteile<br />

D und E sind jeweils fällig, sobald<br />

−Mietverträge mit der EG, mit Ersatzmietern oder<br />

dem Generalmieter über Einzelmietverträge<br />

rechtsverbindlich abgeschlossen sind und<br />

−die jeweiligen Gebäudeteile als Mietobjekte<br />

durch den Mieter abgenommen wurden, und<br />

dadurch<br />

−der jeweilige Gebäudeteil voll vermietet ist und<br />

−sämtliche Mieter des jeweiligen Gebäudeteils<br />

die erste Miete gezahlt haben, spätestens jedoch<br />

am 1. September 2009.<br />

Soweit die Gebäudeteile D und E nicht vollständig an<br />

die EG oder Ersatzmieter vermietet werden können<br />

(so genannten Generalmietvertragsfall), erfolgt die<br />

Absicherung des jeweiligen Einzelmietvertrags durch<br />

jeweilige Bankgarantien in Höhe eines Betrags, der<br />

das Risiko nicht an die EG oder Ersatzmieter vermieteter<br />

Flächen für den gesamten Garantiezeitraum,<br />

maximal in Höhe von zwei Jahresmieten, abdeckt.<br />

Nach Ablauf von zwei Jahren wird – soweit bezüglich<br />

der vom Generalmietvertrag umfassten Gebäudeteile<br />

mindestens 50 Prozent an die EG oder Ersatzmieter<br />

vermietet wurden und vorausgesetzt, dass es in den<br />

beiden Jahren zuvor zu keiner Verwertung der Bankgarantie<br />

gekommen ist – der jeweilige Garantiebetrag<br />

auf eine Höhe von einer Jahresmiete reduziert.<br />

Im Übrigen erfolgt eine Freigabe nur und insoweit,<br />

als die Höhe der Bankgarantie die Jahresmiete multipliziert<br />

mit der Restlaufzeit in Jahren für den verbleibenden<br />

Garantiezeitraum übersteigt.<br />

Sollten die Garantien nicht wie vereinbart jeweils<br />

rechtzeitig vor Generalmietvertragsbeginn geliefert<br />

werden, erfolgt ein der Höhe der Garantien entsprechender<br />

Einbehalt bei der jeweils fälligen Kaufpreisrate.<br />

Zur Absicherung der in dem Aktienkaufvertrag vorgesehenen<br />

Zusicherungen und Garantien der Verkäufer<br />

wird von der letzten Kaufpreisrate bzgl. der Gebäudeteile<br />

D und E ein Betrag in Höhe von 10 Millionen Euro<br />

als Erfüllungsgarantie einbehalten. Dieser wird nach<br />

erfolgter Einigung über die Endabrechung nach Vorlage<br />

der testierten Abrechnungsbilanz ausgezahlt.<br />

Im Nachtrag Nr. 5 zum Aktienkaufvertrag und Nachtrag<br />

Nr. 4 zum Generalmietvertrag vom 28. November<br />

2008 ist der zusätzliche neue Gebäudeteil Konferenzzentrum<br />

in beide Verträge integriert worden.<br />

Zum 1. September 2009 wird dieses Konferenzzentrum<br />

vom Generalmieter angemietet, sollte bis zu<br />

diesem Zeitpunkt keine Vermietung an Dritte erfolgt<br />

sein. Die Übernahme und Bezahlung des Kaufpreises<br />

für das Konferenzzentrum in Höhe von 3,9 Millionen<br />

Euro erfolgt ebenfalls spätestens zu diesem Termin.<br />

Der Nachtrag Nr. 6 zum Aktienkaufvertrag und Nr. 5<br />

zum Generalmietvertrag vom 28. November 2008 regelt<br />

die Integration des Mietvertrags mit European<br />

Data Housing S.A. für den Gebäudeteil IT in den Aktienkaufvertrag<br />

und Herausnahme aus dem Generalmietvertrag<br />

(siehe »Mietvertrag Gebäudeteil IT mit<br />

European Data Housing S.A.«). Der Kaufpreisfaktor<br />

für diesen Gebäudeteil beträgt 17,95 anteilig für die<br />

Flächen bzw. Leistungen, die zum Zeitpunkt des Mietbeginns<br />

an tatsächliche Endnutzer vermietet sind,<br />

und 17,00 für die nicht untervermieteten Flächen bzw.<br />

Leistungen (Anpassung auf 17,50 bei Abschluss von<br />

Untermietverträgen mit tatsächlichen Endnutzern).<br />

Der endgültige Objektwert für den Gebäudekomplex<br />

»An der Drosbach« ergibt sich aus der Summe der<br />

endgültigen Objektwerte für die einzelnen Gebäudeteile,<br />

bei denen die endgültigen Flächen zugrunde<br />

gelegt werden. Die endgültigen Flächen werden unter<br />

Berücksichtigung konkreter Erfahrungen aus bereits<br />

abgeschlossenen Mietverträgen des Gebäudekomplexes<br />

und den ortsüblichen Gepflogenheiten<br />

vermessen.<br />

Die Endabrechnung der Gebäudeteile soll zeitnah innerhalb<br />

von vier Wochen nach Mietbeginn des letzten<br />

Gebäudeteils, spätestens vier Wochen nach Abrechnungsstichtag<br />

erfolgen.


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

117<br />

Der Verwaltungsrat der Objektgesellschaft veranlasst,<br />

dass auf den Abrechnungsstichtag eine Stichtagsbilanz<br />

der Objektgesellschaft erstellt und dem<br />

Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers zur Prüfung<br />

und Testierung vorgelegt wird. Die so erstellte,<br />

geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk<br />

versehene Abrechnungsbilanz sowie<br />

die Endabrechnung des zu zahlenden Kaufpreises<br />

übergibt der Wirtschaftsprüfer innerhalb von vier<br />

Wochen nach dem Abrechnungsstichtag den Verkäufern<br />

und dem Käufer.<br />

Soweit sich aufgrund der Endabrechnung des endgültig<br />

zu zahlenden Kaufpreises gegenüber der Summe<br />

der gezahlten Kaufpreisraten für die einzelnen<br />

Gebäudeteile eine Differenz zu Gunsten der Verkäufer<br />

oder der Käufer ergibt, ist diese von der jeweils<br />

anderen Vertragspartei innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Einigung über die Endabrechnung oder Festlegung<br />

durch den Sachkundigen durch Zahlung auszugleichen.<br />

Jeder der Verkäufer gewährleistet dem Käufer gegenüber<br />

und haftet gesamtschuldnerisch, dass die<br />

Zusicherungen und Garantien des Aktienkaufvertrags,<br />

wie sie in dessen Anhang im Einzelnen vereinbart<br />

sind, an dem jeweiligen Datum und am Abschlussdatum<br />

vollständig und richtig sind.<br />

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Zusicherungen<br />

und Garantien um die Rechtmäßigkeit des<br />

Eigentums an den Grundstücken sowie an den Aktien<br />

der Objektgesellschaft. Des Weiteren garantieren<br />

die Verkäufer den jederzeitigen und ausreichenden<br />

Versicherungsschutz des Investitionsobjekts<br />

sowie den Erhalt aller notwendigen Genehmigungen<br />

für die erfolgreiche Fertigstellung des Gebäudes und<br />

die Fortführung der Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaft.<br />

Es gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand ist<br />

Luxemburg.<br />

Domizilierungs- und Verwaltervertrag<br />

Zwischen der Objektgesellschaft und Rechtsanwalt<br />

Dr. Pierre Berna wurde am 1. Juni 2007 ein Domizilierungs-<br />

und Verwaltervertrag abgeschlossen.<br />

Der Domiziliatär gewährt der Gesellschaft das Recht,<br />

ihren Gesellschaftssitz weiterhin unter der Adresse<br />

16A, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxembourg zu behalten,<br />

und erbringt dabei im Wesentlichen Dienstleistungen<br />

der Buchführung, der Erstellung des Entwurfs<br />

des Jahresabschlusses, der Erstellung und<br />

Abgabe der Steuererklärungen sowie der Unterstützung<br />

eines Berichtswesens gemäß den Anforderungen<br />

der finanzierenden Banken.<br />

Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Domiziliatär<br />

– unverzüglich nach Erhalt – alle Dokumente, Verträge<br />

und sonstige Unterlagen auszuhändigen, die<br />

für die ordnungsgemäße Durchführung der vom Domiziliatär<br />

übernommenen Aufgaben erforderlich sind.<br />

Die Gesellschaft ist im Übrigen verpflichtet, alle Dokumente<br />

und Unterlagen, die nach den luxemburgischen<br />

Gesetzen, Verordnungen und sonstigen<br />

staatlichen Bestimmungen vorgeschrieben sind, dem<br />

Domiziliatär zu übergeben.<br />

Die Gesellschaft hat den Domiziliatär unverzüglich<br />

über alle von ihr oder gegen sie angestrengte(n)<br />

Rechtsprozesse zivilrechtlicher oder strafrechtlicher<br />

Natur zu informieren.<br />

Der Domiziliatär hat des Weiteren alle für die Gesellschaft<br />

gesetzlich vorgesehenen Erklärungen vorzubereiten<br />

und dem Verwaltungsrat zuzuleiten.<br />

Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen.<br />

Sowohl die Gesellschaft als auch der Domiziliatär<br />

können den Domizilierungsvertrag innerhalb einer<br />

Frist von zwei Monaten zum Monatsende mittels<br />

Einschreibebrief aufkündigen.<br />

Der Domiziliatär erhält für seine Dienstleistungen eine<br />

jährliche Vergütung von 18.000 Euro zuzüglich<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer und Erstattung aller von<br />

ihm verauslagten und nachgewiesenen Kosten. Die<br />

Gesellschaft verpflichtet sich, den Domiziliatär von<br />

jeglicher Haftung für Schäden freizustellen, die in<br />

Ausübung des vorliegenden Vertrags entstehen. Dies<br />

gilt nicht für Schäden, die vom Domiziliatär grob<br />

fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.


118 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Domiziliatär und seine Angestellten unterliegen<br />

der beruflichen Verschwiegenheitspflicht in Bezug<br />

auf die Gesellschaft, ihre Gesellschafter und ihre Geschäftstätigkeit.<br />

Es gilt luxemburgisches Recht. Gerichtsstand ist<br />

Luxemburg.<br />

Generalübernehmervertrag<br />

Am 14. Februar 2003 hat die Objektgesellschaft mit<br />

der Gawalux S.C.I. einen Generalübernehmervertrag<br />

abgeschlossen, dessen Vertragsgegenstand die<br />

schlüsselfertige Errichtung eines Bürohauses mit dazugehörigen<br />

Tiefgaragen, Freiflächen und Außenanlagen<br />

inklusive Generalplanung in verschiedenen<br />

Bauabschnitten ist, Es bestehen Nachträge vom 31.<br />

März 2004, vom 21. Februar 2007, vom 31. Mai 2007<br />

sowie vom 28. November 2008 (Integration des Konferenzzentrums).<br />

Der Leistungsumfang beinhaltet<br />

u. a. das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen<br />

und Bescheide, die Errichtung des Werkes<br />

sowie die Herbeiführung des Anschlusses an die Verund<br />

Entsorgungseinrichtungen der Öffentlichkeit<br />

einschließlich der Straßen und Wege. Für die Erbringung<br />

der beschriebenen Leistungen wurden Fertigstellungstermine<br />

und Pauschalfestpreise vereinbart.<br />

Als Kontrollbüro zur Überwachung der Auflagen im<br />

Rahmen der zwei- und zehnjährigen Gewährleistung<br />

wurde die Firma kompakt baumangement GmbH in<br />

Pirmasens beauftragt. Die Gewährleistungsfrist für<br />

alle Leistungen des Generalübernehmers beträgt<br />

zehn Jahre ab Abnahme der Leistung des jeweiligen<br />

Bauabschnitts. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist<br />

für bewegliche Teile der technischen<br />

Ausrüstung 24 Monate, für Antriebe und<br />

Leuchtmittel drei Monate.<br />

Es besteht eine Fertigstellungsgarantie in Form einer<br />

selbstschuldnerischen Bankgarantie der DEXIA in<br />

Höhe von 15 Prozent der Baukosten der noch fertigzustellenden<br />

Gebäudeteile. Diese reduziert sich anteilig<br />

mit Fertigstellung und Abnahme eines jeweiligen<br />

Gebäudeteils und erlischt mit der Rückgabe der<br />

Bankgarantie durch die Objektgesellschaft.<br />

Projektentwicklungs- und -controllingvertrag<br />

Am 1. Juni 2007 hat die Objektgesellschaft mit der<br />

Gesellschaft Wagner Séléction S.A. einen Projektentwicklungs-<br />

und -controllingvertrag abgeschlossen.<br />

Gegenstand des Vertrags ist die Interessenvertretung<br />

der Objektgesellschaft während der<br />

Durchführung des Bauvorhabens sowie das Projektcontrolling<br />

auf Grundlage des Generalübernehmervertrags<br />

nebst Nachträgen. Das Projektcontrolling<br />

umfasst insbesondere die Budgetverfolgung, Mängelverfolgung<br />

bei Abnahme, Rechnungsprüfung, Prüfung<br />

der Schlussdokumentation des Generalübernehmers,<br />

die Begleitung des Bauherren bei der Einweisung in<br />

den Betrieb des Objekts sowie die Sicherstellung eines<br />

stets hinreichenden und wirksamen Versicherungsschutzes<br />

für die Fertigstellung des Gebäudekomplexes.<br />

Objektverwaltungsvertrag<br />

Die Objektgesellschaft hat am 1. Juni 2007 mit der<br />

Gesellschaft Paul Wagner et Fils S.A. (»PWF«) einen<br />

Vertrag für Objektverwaltung geschlossen, in dem<br />

die Objektgesellschaft PWF mit dem Gebäudemanagement<br />

beauftragt. Die zu erbringenden Leistungen<br />

bestehen im Wesentlichen aus dem technischen,<br />

dem infrastrukturellen und dem kaufmännischen<br />

Gebäudemanagement sowie dem Flächenmanagement,<br />

der Raumplanung und der Aufstellung eines<br />

jährlichen Kostenbudgets. Der Vertrag ist befristet<br />

bis zum dritten Jahrestag der Abnahme des letzten<br />

Gebäudeteils. Die Vertragslaufzeit verlängert sich<br />

automatisch um jeweils zwei Jahre, wenn nicht einer<br />

der beiden Vertragspartner unter Einhaltung der<br />

Kündigungsfrist diesen Vertrag kündigt. Die Kosten<br />

der Verwaltung des Objektes unter dem Objektverwaltungsvertrag<br />

tragen die Mieter.<br />

Vermietungsauftrag<br />

Die Objektgesellschaft hat am 1. Juni 2007 mit der<br />

Gesellschaft Wagner Sélection S.A. einen Vertrag<br />

geschlossen, in dem Wagner Sélection mit der vollständigen<br />

Vermietung des Bürokomplexes »An der<br />

Drosbach« beauftragt wird. Die zu erbringenden<br />

Leistungen bestehen insbesondere in der Entwicklung<br />

eines Vermietungskonzepts zur Optimierung<br />

der Mieterstruktur, falls die Europäische Gemein-


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

119<br />

schaft ihre Optionsrechte als Mieter nicht ausübt.<br />

Die im Rahmen der Tätigkeit anfallenden Drittkosten<br />

(z. B. Rechtsanwälte, Makler etc.) sind von Wagner<br />

Sélection zu tragen, soweit sie nicht ausdrücklich<br />

mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.<br />

Wagner Sélection S.A. erhält für ihre Leistungen eine<br />

erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von einer Monatsmiete<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Der Vermietungsauftrag beginnt am 1. Juli 2007 und<br />

endet mit dem Tag des Mietbeginns des Mietvertrags,<br />

der zur vollständigen Vermietung aller Gebäudeteile<br />

führt.<br />

Versicherung<br />

Die Objektgesellschaft hat mit der Versicherungsgesellschaft<br />

FOYER Assurances S.A. unter der Vertragsnummer<br />

69.588 eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen.<br />

Die Versicherungsprämien sind nach allen<br />

bestehenden Mietverträgen auf die Mieter umlegbar.<br />

Neben der Basisleistung Allgefahrenversicherung<br />

sind Attentate und Arbeitskonflikte, Kosten, Verluste<br />

und Haftpflichtarten mit den genannten Versicherungsleistungen,<br />

unfallbedingte Verunreinigungen<br />

sowie Diebstahl, Vandalismus und böswillige<br />

Handlungen versichert.<br />

Unter der Vertragsnummer 56.464 hat die Objektgesellschaft<br />

ebenfalls mit der Versicherungsgesellschaft<br />

FOYER Assurances S.A. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung<br />

abgeschlossen. Die<br />

Versicherungsleistungen sind pro versicherten Schadensfall<br />

begrenzt auf 8.093.948 Euro mit einer Begrenzung<br />

auf 809.395 Euro für Sachschäden.<br />

Finanzierungsverträge der Objektgesellschaft<br />

Kreditvertrag Bauzwischen- und<br />

Anschlussfinanzierung<br />

Am 31. Juli 2007 hat die Objektgesellschaft einen<br />

Kreditvertrag mit der Banque LB Lux S.A. (Konsortialführerin)<br />

und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />

abgeschlossen. Der Kredit dient sowohl<br />

zur Bauzwischenfinanzierung zur Finanzierung des<br />

noch fertigzustellenden Gebäudekomplexes als auch<br />

zur langfristigen Anschlussfinanzierung unter Teilrückzahlung<br />

der Bauzwischenfinanzierungskredite<br />

sowie zur Finanzierung des vom Vermietungserfolg<br />

abhängigen Kaufpreises im Rahmen des Aktienkaufvertrags.<br />

Der Bauzwischenfinanzierungskredit beläuft sich auf<br />

310,4 Millionen Euro und ist für die Tranchen A1 und A2<br />

(Werklohn des Generalübernehmers) endfällig am<br />

31. Dezember 2009 sowie für die Tranchen A3 und A4<br />

(Mehrwertsteuervorfinanzierung und EG-Mieterausbauvorfinanzierung)<br />

endfällig am 31. Dezember 2010.<br />

Die Tranchen A1 und A2 werden teilweise abgelöst<br />

durch die sukzessive Überführung der anteiligen Baukosten<br />

je Gebäudeteil in die jeweilige Tranche der Anschlussfinanzierung<br />

je Gebäudeteil, die Restablösung<br />

erfolgt durch Eigenkapital bzw. Eigenkapitalvorfinanzierung.<br />

Die Anschlussfinanzierung beläuft sich insgesamt<br />

auf 245 Millionen Euro und ist endfällig am<br />

31. Dezember 2019.<br />

Die Tranche A3 (Mehrwertsteuervorfinanzierung) wird<br />

abgelöst durch die sukzessive Mehrwertsteuerrückerstattung<br />

des Finanzamts nach Einreichung und Bearbeitung<br />

der Steuererklärung der Objektgesellschaft.<br />

Eventuell auftretende nicht abzugsfähige Vorsteuer in<br />

Bezug auf die Mehrwertsteuer der Baukosten durch<br />

umsatzsteuerfreie Vermietung tragen gemäß Aktienkaufvertrag<br />

vom 1. Juni 2007 die Verkäufer.<br />

Die Tranche A4 beinhaltet die Vorfinanzierung der<br />

Mietereinbauten für die Europäische Gemeinschaft<br />

(EG). Der Mieterausbau für Gebäudeteil B ist von der<br />

EG vollständig in einer Summe erstattet worden. In<br />

gleicher Höhe wurde das Darlehen anteilig zurückgeführt.<br />

Der Mieterausbau für Gebäudeteil A wird ratierlich<br />

über die Laufzeit des Mietvertrags von der EG<br />

zurückerstattet (inkl. Zinszahlung). Derzeit laufen<br />

Gespräche mit dem Mieter EG über eine vorzeitige<br />

Rückerstattung dieser Kosten in einer Summe wie<br />

beim Gebäudeteil B.<br />

Zusätzlich gibt es auf Ebene der Objektgesellschaft<br />

eine Tranche C i. H. v. 12,250 Millionen Euro zur Finanzierung<br />

eines erhöhten Kaufpreises unter dem<br />

Aktienkaufvertrag für etwaige Mietvertragsabschlüsse<br />

mit Mieten über der indexierten EG-Miete.<br />

Diese Tranche wird zurückgeführt, so dass sich die<br />

Gesamtfinanzierung auf 245 Millionen Euro beläuft.


120 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Der Zinssatz aus diesem Darlehensvertrag ist variabel,<br />

basierend auf Euribor. Gemäß Auflage aus dem Kreditvertrag<br />

wurde am 29. Februar 2008 ein Zinssicherungsgeschäft<br />

(Zinsswap) mit den finanzierenden<br />

Banken abgeschlossen. Der Zinsdienst beträgt fix 5,19<br />

Prozent bezogen auf den Darlehensbetrag bis zum<br />

31. Dezember 2019.<br />

Während der Laufzeit des Darlehens ist eine Interest<br />

Service Cover Ratio (ISCR) von 115 % einzuhalten. Es<br />

besteht weiterhin die Verpflichtung zur Einhaltung<br />

eines Loan to Value (LTV) von nicht mehr als 75 Prozent.<br />

Es bestehen erstrangige Hypotheken nach luxemburgischem<br />

Recht anteilig eingetragen auf die finanzierenden<br />

Banken sowie ein Hypothekenmandat für<br />

den Differenzbetrag Anschlussfinanzierungsbetrag<br />

zu Gesamtfinanzierungsbetrag. Darüber hinaus bestehen<br />

die banküblichen Sicherheiten (Abtretung<br />

der Rechte und Ansprüche aus den Mietverträgen,<br />

den Versicherungsverträgen und dem Generalübernehmervertrag)<br />

sowie ein zweitrangiges Pfandrecht<br />

auf die Aktien von Prosperus an der Objektgesellschaft.<br />

Die Konsortialbanken haben der Umstrukturierung<br />

im Rahmen der Konzeption des Geschlossenen Fonds<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3 zugestimmt.<br />

Die vorzunehmenden Änderungen der Sicherheiten<br />

werden entsprechend ausgeführt.<br />

Darlehensvertrag Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

Zwischen der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale<br />

und der Prosperus S.A. wurde am 31. Juli<br />

2007 ein Darlehensvertrag über eine Eigenkapital-<br />

Vorfinanzierung i. H. v. 162,850 Millionen Euro abgeschlossen.<br />

Grundlage der Finanzierung ist der Aktienkaufvertrag.<br />

Finanziert werden der vorläufige<br />

Aktienkaufpreis, die Erwerbsnebenkosten, Bearbeitungsentgelte<br />

und Drittkosten im Zusammenhang<br />

mit der Eigenkapitalvermittlung sowie die teilweise<br />

Rückzahlung der Verbindlichkeiten der Objektgesellschaft.<br />

Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2009, der Zinssatz beträgt Euribor (1 bis 3<br />

Monate) zuzüglich einer vertraglich vereinbarten<br />

Marge. Als Sicherheit dient u. a. eine Platzierungsgarantie<br />

der Delta Vermietungs GmbH, eine harte Patronatserklärung<br />

der HANNOVER LEASING GmbH &<br />

Co. KG sowie die erstrangige Verpfändung und Abtretung<br />

der Aktien der Prosperus S.A. an der Objektgesellschaft.<br />

Auf Antrag wurde die Eigenkapital-Vorfinanzierung<br />

auf insgesamt 190,950 Millionen Euro erhöht (inklusive<br />

der Umfinanzierung der 12,250 Millionen Euro<br />

Tranche C auf Ebene der Objektgesellschaft, siehe<br />

»Kreditvertrag Bauzwischen- und Anschlussfinanzierung«).<br />

Die EK-Vorfinanzierung wird nach Verschmelzung<br />

der Prosperus S.A. auf die KOWAC S.A.<br />

im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Objektgesellschaft<br />

übertragen. Es ist geplant, die Auszahlungsansprüche<br />

aus dem EK-Vorfinanzierungsvertrag<br />

in Höhe des Kaufpreises der Anteile der<br />

Objektgesellschaft an die Verkäufer zur Sicherheit<br />

abzutreten.<br />

In Höhe der EK-Vorfinanzierung gibt Hannover Leasing<br />

gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen<br />

eine Patronatserklärung ab.<br />

Mietverträge der Objektgesellschaft<br />

Mietvertrag mit der Europäischen Gemeinschaft für<br />

Gebäudeteil B vom 15. September 2006 (»EG-Mietvertrag<br />

für Gebäudeteil B«)<br />

Der Mietvertrag wurde am 23. Juli 2007 bei der zuständigen<br />

Behörde in Luxemburg registriert.<br />

Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />

Das Mietverhältnis begann mit Unterzeichnung des<br />

Vertrags am 15. September 2006. Der Vertrag hat<br />

eine Laufzeit von zehn Jahren bis zum 15. September<br />

2016 und wird jeweils stillschweigend um zwölf Monate<br />

verlängert, falls nicht eine der Parteien den<br />

Vertrag mindestens neun Monate vor Ablauf des jeweiligen<br />

Zeitraums per Einschreiben mit Empfangsbestätigung<br />

kündigt.<br />

Angemietet wurden 10.912 Quadratmeter Bürofläche,<br />

1.648 Quadratmeter Archivfläche sowie 190 Tiefgaragenstellplätze<br />

und 38 Außenparkplätze.


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

121<br />

Der jährliche Gesamtmietzins zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

betrug 3.119.073,60 Euro und ist aufgrund<br />

der umsatzsteuerlichen Befreiung der Europäischen<br />

Kommission ohne Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

Die Miete ist vierteljählich vorschüssig jeweils in den<br />

ersten beiden Wochen der Monate Januar, April, Juli<br />

und Oktober zu zahlen.<br />

Sondereinrichtungen für den Mieter<br />

Siehe Erläuterung unter EG-Mietvertrag für Gebäudeteil<br />

A.<br />

Garantien des Vermieters<br />

Der Vermieter hat dem Mieter die fristgemäße und<br />

auch vertragsgemäße Bereitstellung und Fertigstellung<br />

der Immobilie zum 15. September 2006 garantiert,<br />

für die Nichteinhaltung eine Pauschalentschädigung<br />

zugesagt und für alle Zusagen durch zwei<br />

separate Bankbürgschaften abzusichern. Diese Garantien<br />

haben sich durch die Übernahme der Mietflächen<br />

durch den Mieter erledigt.<br />

Der Vermieter garantiert die Einhaltung der technischen<br />

Leistungsdaten der Immobilie, u. a. auch die<br />

Arbeitsatmosphäre – Wärme, Kälte, Luftfeuchtigkeit,<br />

Schallisolierung, Lärm, Gerüche – in den<br />

Mieträumen. Der Vermieter garantiert, dass die Nutzung<br />

der Immobilie nicht durch Sicherheitsprobleme<br />

wie Streiks, Demonstrationen oder kriminelle Handlungen<br />

in anderen Teilen der Immobilie beeinträchtigt<br />

wird. Der Vermieter garantiert die Versorgung der<br />

Immobilie mit Kalt- und Warmluft, Notstrom aus<br />

Dieselgeneratoren sowie mit unterbrechungsfreiem<br />

Strom; er garantiert, dass die Immobilie jederzeit alle<br />

geltenden Vorschriften und Genehmigungen einhält.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, auf eigene Kosten<br />

die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen aller<br />

technischen Gebäudeanlagen ausführen zu lassen.<br />

Er garantiert dem Mieter die Möglichkeit, Antennen<br />

und Satellitenanlagen auf dem Dach und ein Fernübertragungssystem<br />

zu installieren.<br />

Insoweit der Mietvertrag eine Haftung oder Garantie<br />

des Vermieters festlegt, hat der Mieter das Recht, entsprechend<br />

der unterbliebenen Nutzung die Miete zu<br />

mindern und sich aus der Bürgschaft zu befriedigen.<br />

Kündigungsrechte<br />

Der Mieter hat das Recht den Mietvertrag in spezifischen<br />

Fällen zu kündigen, aus schwerwiegenden<br />

Gründen vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von einem Monat, wenn die Nutzung der<br />

Immobilie unter normalen Bedingungen nicht mehr<br />

möglich ist und wenn der Vermieter trotz einer an ihn<br />

gesandten Mahnung die Störungen, die die normale<br />

Nutzung beeinträchtigen, nicht innerhalb einer Frist<br />

von drei Monaten behoben hat.<br />

Weitere Kündigungsgründe für Fälle der Verzögerung<br />

der Bereitstellung und der Pflicht zur Absicherung<br />

der Bereitstellung sind durch die Übernahme<br />

des Gebäudeteils B durch den Mieter überholt.<br />

Sonderkündigungsrecht<br />

Der Mieter hat das Recht, den Mietvertrag unter Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist von sechs Monaten<br />

per Einschreiben mit Empfangsbestätigung aufzulösen,<br />

wenn der Mieter gezwungen ist, die gemieteten<br />

Räume infolge eines Beschlusses der Europäischen<br />

Union auf der Grundlage von Artikel 289 des<br />

Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft<br />

ganz oder teilweise zu räumen. Artikel 289<br />

des EG-Vertrags sieht vor, dass der Sitz der Organe<br />

der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen<br />

zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten bestimmt<br />

wird. Falls Organe oder Dienststellen, die<br />

nach einem Beschluss der Vertreter der Regierungen<br />

der Mitgliedsstaaten über die vorläufige Unterbringung<br />

bestimmter Organe und Dienststellen der Europäischen<br />

Gemeinschaften vom 8. April 1965 oder<br />

nach dem Protokoll über die Festlegung der Sitze der<br />

Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger<br />

Stellen und Dienststellen der Europäischen Union<br />

vom 2. Oktober 1997 oder nach einem anderen Beschluss<br />

der Mitgliedsstaaten in einem bestimmten<br />

Mitgliedsstaat angesiedelt sind, verlegt werden,<br />

benö-tigt dies eine einvernehmliche Entscheidung<br />

der Mitgliedsstaaten. Wenn die Mitgliedsstaaten somit<br />

einvernehmlich entscheiden sollten, eines ihrer<br />

Organe, die Kommission oder einen Teil davon von<br />

Luxemburg in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen,<br />

wäre der Mieter grundsätzlich berechtigt, den<br />

Mietvertrag aufzulösen.


122 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex Luxemburg (Basis August<br />

2006 - 104,23), der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />

der Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht<br />

des Statistikamts der Europäischen Gemeinschaft<br />

(Eurostat) veröffentlicht wird, indexiert.<br />

Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 15. September<br />

in Abhängigkeit der Entwicklung des Index<br />

zum Basisindex nach oben oder unten.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />

vom Vermieter tatsächlich für den Mieter ausgelegten<br />

Kosten zu erstatten. Die zu zahlenden Nebenkosten<br />

unterteilen sich in zwei Kategorien:<br />

−Die auf die Mietflächen entfallenden variablen<br />

Nebenkosten, die nicht direkt vom Mieter gezahlt<br />

werden, sowie<br />

−Fixe Nebenkosten bis zu einer Höhe von max.<br />

5,5 Prozent der Jahresmiete, wobei alle Verwaltungs-<br />

und technischen Kosten zusammen 20<br />

Prozent des Gesamtbetrags der fixen Nebenkosten<br />

nicht übersteigen dürfen. Der Vermieter<br />

verpflichtet sich, jeden darüber hinausgehenden<br />

Betrag zu übernehmen.<br />

Die fixen Nebenkosten umfassen die Unterhaltung<br />

der gemeinsamen Mietflächen sowie die<br />

Wartung der vermieteten Mietflächen im Rahmen<br />

eines Service Level Agreement. Die jeweiligen<br />

technischen Anlagen, Leistungsinhalte<br />

und -umfänge und die Modalitäten der Rechnungsstellung<br />

werden in einem Anhang VI zum<br />

Mietvertrag näher beschrieben.<br />

Der Vermieter kann anteilige, vierteljährliche Vorauszahlungen<br />

für die voraussichtlichen Kosten bis zu 25<br />

Prozent des Gesamtbetrags der im Vorjahr gezahlten<br />

Nebenkosten verlangen. Der Gesamtbetrag der zu<br />

leistenden Nebenkosten darf den Gesamtbetrag der<br />

im Vorjahr gezahlten Nebenkosten nicht übersteigen.<br />

Die Berechnung der Miete erfolgt ohne Steuer, Abgaben<br />

oder Gebühren, da die Europäische Kommission<br />

hiervon gesetzlich befreit ist. Die Grundsteuer ist<br />

ebenfalls vom Vermieter zu tragen. Öffentliche<br />

Dienstleistungen sind vom Mieter zu übernehmen.<br />

Instandhaltung und -setzung sowie Unterhaltung<br />

und Wartung<br />

Die Kosten für Reparatur, Ersatz und Erhaltung innerhalb<br />

der Mieträume und gemeinsamen Flächen<br />

trägt der Vermieter. Unterhaltung und Wartung werden<br />

im Rahmen der fixen Nebenkosten vom Mieter<br />

übernommen. Für die Erneuerung des Teppichbodens,<br />

der Wandverkleidungen und andere ähnliche<br />

Arbeiten, die aufgrund des normalen Verschleißes<br />

erforderlich sein könnten, hat der Mieter keine Kosten<br />

zu übernehmen. Größere Reparaturen sind vom<br />

Vermieter zu tragen.<br />

Untervermietung und Abtretung<br />

Die Untervermietung wie auch die Abtretung des<br />

Mietvertrags an Dritte ist nur mit Zustimmung des<br />

Vermieters zulässig. Der Vermieter darf diese nur aus<br />

triftigem Grund versagen. Für eine Untervermietung<br />

oder Abtretung an andere Institutionen, Dienststellen<br />

oder öffentliche, gemäß den Gemeinschaftsverträgen<br />

der Europäischen Union oder ähnliche Tätigkeiten<br />

ausübende Einrichtungen entfällt die<br />

Verpflichtung zur Einholung der Zustimmung. In jedem<br />

Falle bleibt der Mieter weiterhin für die Erfüllung<br />

des Mietvertrags gesamtschuldnerisch haftbar.<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

Einbauten des Mieters darf dieser bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses aus dem Mietobjekt entfernen,<br />

sofern dies ohne Schaden für das Gebäude erfolgen<br />

kann. Verzichtet er darauf, sind bauliche Veränderungen<br />

bei Beendigung des Mietverhältnisses<br />

vom Vermieter zu übernehmen und gehen entschädigungslos<br />

in dessen Eigentum über. Sofern die vom<br />

Mieter vorgenommenen Sondereinrichtungen im<br />

Mietobjekt verbleiben, werden sich Mieter und Vermieter<br />

über einen angemessenen Preis verständigen.<br />

Vorkaufsrecht des Mieters<br />

Der Mieter hat ein Vorkaufsrecht auf die Mieträume.<br />

Beabsichtigt der Vermieter, die Mieträume ganz oder<br />

teilweise zu verkaufen, muss er dem Mieter vor Abschluss<br />

des Vertrags den Kaufpreis mitteilen. Der<br />

Mieter besitzt dann während einer Frist von 45 Tagen<br />

ein Vorrecht auf den Kauf zu gleichen Bedingungen<br />

und Preisen. Bei einem etwaigen Verkauf muss ferner


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

123<br />

eine Klausel über die Beibehaltung des Mietvertrags<br />

vorgesehen werden.<br />

Optionsrecht Mieter Europäische Gemeinschaft<br />

Die Europäische Gemeinschaft besitzt zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung noch Optionen auf die<br />

Anmietung der Gebäudeteile D und E zu gleichen finanziellen<br />

Bedingungen, zu denen bereits die Anmietung<br />

der Gebäudeteile A und B erfolgt ist. Die<br />

Optionen haben eine Laufzeit bis zum 31. Dezember<br />

2008. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Mieter sein<br />

Optionsrecht. Sollte sich der Mieter nach Ablauf der<br />

Optionsfrist bis zum 31. Dezember 2009 entscheiden,<br />

weitere Flächen in den Gebäudeteilen D oder E anzumieten,<br />

gewährt der Vermieter ihm hinsichtlich Miete<br />

und Nebenkosten die gleichen Bedingungen, wie<br />

im EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B vereinbart.<br />

Im Mietvertrag mit ArcelorMittal für Gebäudeteil<br />

C wurde dem Mieter ArcelorMittal ein Vormietrecht<br />

für die Gebäudeteile D und E eingeräumt, vorbehaltlich<br />

der Nicht-Ausübung der Optionsrechte der Europäischen<br />

Gemeinschaft.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B unterliegt<br />

luxemburgischen Recht. Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Mietvertrag mit der Europäischen Gemeinschaft für<br />

Gebäudeteil A vom 26. Mai 2008 (»EG-Mietvertrag<br />

für Gebäudeteil A«)<br />

Die Vermietung des Gebäudeteils A erfolgte zeitlich<br />

nach der Vermietung des Gebäudeteils B als Nachtrag<br />

Nr. 1 zum EG-Mietvertrag für Gebäudeteil B.<br />

Grundlage des Mietverhältnisses sind daher im Wesentlichen<br />

die Regelungen des EG-Mietvertrags für<br />

Gebäudeteil B vom 15. September 2006, auf den insoweit<br />

ausdrücklich verwiesen wird, ergänzt durch<br />

den Nachtrag Nr. 1 vom 26. Mai 2008 nach Ausübung<br />

der Option zur Anmietung des Gebäudeteils A. Die<br />

Ergänzungen des Nachtrags Nr. 1 sind die Folgenden:<br />

Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />

Beginn des Mietverhältnisses war der 26. Mai 2008.<br />

Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und<br />

endet von Rechts wegen am 25. Mai 2018.<br />

Angemietet wurden 6.123 Quadratmeter Bürofläche,<br />

1.284 Quadratmeter Archivfläche sowie 183 Tiefgaragenstellplätze.<br />

Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

betrug 1.928.117,88 Euro und ist aufgrund der umsatzsteuerlichen<br />

Befreiung der Europäischen Kommission<br />

ohne Umsatzsteuer zu entrichten. Die Miete<br />

ist vierteljährlich vorschüssig zu zahlen.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Da gemäß Optionsrecht eine Anmietung zu gleichen<br />

finanziellen Bedingungen der Anmietung des Gebäudeteils<br />

B erfolgt, beinhaltet die Jahresgrundmiete<br />

bereits zum Mietbeginn eine Indexierung der Jahresgrundmiete<br />

des Gebäudeteils B. Die weitere<br />

Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 26. Mai in<br />

Abhängigkeit der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />

nach oben oder unten.<br />

Sondereinrichtungen für den Mieter<br />

Der Vermieter verpflichtet sich, die in einem Anhang<br />

zum Mietvertrag näher spezifizierten Sondereinrichtungen<br />

und Mieterausbauten für den Mieter vorzunehmen<br />

und vorzufinanzieren. Der Mieter zahlt dafür<br />

die Kosten in Höhe von 3.183.030,36 Euro ohne Mehrwertsteuer,<br />

sowie einen Betrag in Höhe von 882.767,13<br />

Euro für die dem Vermieter für die Ausführung der in<br />

Gebäudeteil B installierten Küche entstandenen<br />

Kosten zu zahlen. die er gestaffelt über die Dauer des<br />

Mietvertrags in jährlichen Raten bezahlt. Der Mieter<br />

hat laufende Instandhaltung, die Reparaturen und<br />

die Erneuerung der Sondereinrichtungen nach dem<br />

Garantiezeitraum zu übernehmen. Der Mieter kann<br />

mit Beendigung des Mietvertrags oder im Falle einer<br />

vorzeitigen Kündigung entweder die Sondereinrichtungen<br />

ausbauen oder die Mieträume mit den erworbenen<br />

Sondereinrichtungen in dem Zustand, in dem<br />

diese sich befinden, zurückgeben. Im letzteren Fall<br />

zahlt der Vermieter dem Mieter eine angemessene<br />

Entschädigung. Der Restwert der Anlagen wird durch<br />

einen Sachverständigen festgelegt. Diese Bestimmung<br />

wird für alle Anlagen und Einrichtungen, die als<br />

Sondereinrichtungen betrachtet werden, sowie insbesondere<br />

auf die Einrichtungen der Küche, des Schulungszentrums<br />

und des Fitnessraums angewendet.


124 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Mietvertrag mit ArcelorMittal S.A. für Gebäudeteil C<br />

vom 3. Oktober 2008 (»Mietvertrag ArcelorMittal«)<br />

Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins, Mieterausbau<br />

Beginn des Mietverhältnisses ist der 1. Dezember<br />

2008. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren<br />

und verlängert sich stillschweigend um drei Jahre<br />

sowie danach um weitere zwei Jahre, falls nicht eine<br />

der Parteien den Vertrag mindestens neun Monate<br />

vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />

Angemietet werden 11.488 Quadratmeter Bürofläche,<br />

1.037 Quadratmeter Archivflächen sowie 9 Außenparkplätze<br />

und eine Parkplatzfläche für 221 Tiefgaragenstellplätze.<br />

Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

beträgt 3.864.294 Euro, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Miete ist ab 1. Dezember 2008 monatlich<br />

vorschüssig zu zahlen.<br />

Der Mieterausbau (Rückbau, Umbauten und Änderungen)<br />

ist in Anlagen zum Mietvertrag näher spezifiziert.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />

in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />

(Basis November 2008), der vom Amt für Statistik<br />

(STATEC) in Luxemburg veröffentlicht wird,<br />

indexiert. Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich<br />

zum 1. Januar in Abhängigkeit der Entwicklung des<br />

Index zum Basisindex, erstmals im Jahr 2010.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />

vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />

verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />

Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen Steuern<br />

und Gebühren, gemeinschaftlichen und individuellen<br />

Kosten sowie zusätzlichem Verbrauch. Steuern,<br />

Gebühren und Abgaben, die mit der Tätigkeit<br />

des Mieters oder der Nutzung der Mietsache zusammenhängen,<br />

trägt der Mieter. Steuern und Abgaben,<br />

die mit der Eigenschaft als Vermieter oder Eigentümer<br />

zusammenhängen, insbesondere die Grundsteuer,<br />

trägt der Vermieter. Der Mieter leistet monatliche<br />

Abschlagszahlungen auf die Nebenkosten.<br />

Instandhaltung und -setzung<br />

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in gutem<br />

Zustand zu erhalten. Größere Reparaturen trägt der<br />

Vermieter.<br />

Untervermietung und Abtretung<br />

Mit Ausnahme der vollständigen oder teilweisen Vermietung<br />

oder Abtretung an Tochter- und Schwestergesellschaften<br />

der ArcelorMittal Gruppe, die ihren<br />

Sitz in Luxemburg haben und die Voraussetzungen<br />

für eine Option zur umsatzsteuerlichen Vermietung<br />

erfüllen, sind die Untervermietung und Abtretung<br />

nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters zulässig. In diesen Fällen bleibt der<br />

Mieter weiterhin für die Erfüllung des Mietvertrags<br />

gesamtschuldnerisch haftbar. Die Dauer der Untervermietung<br />

ist auf den Zeitraum des gegenwärtigen<br />

Mietverhältnisses begrenzt.<br />

Versicherungen und Regressverzicht<br />

Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />

dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />

unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />

auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />

abgeschlossen.<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />

Veränderungen, Umbauten oder Verbesserungen<br />

gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne<br />

weitere Zahlung in das Eigentum des Vermieters<br />

über. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass der<br />

Mieter auf eigene Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung<br />

in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.<br />

Registrierung des Mietvertrags<br />

Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der<br />

Mieter Sorge und die Kosten.<br />

Vormietrecht<br />

Der Vermieter gewährt dem Mieter bis zum 31. Dezember<br />

2009 ein Vormietrecht zur Anmietung der


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

125<br />

Gebäudeteile D und E. Sofern eine Mietanfrage Dritter<br />

für die genannten Flächen vorliegt, ist der Vermieter<br />

verpflichtet, den Mieter über die betroffenen<br />

Mietflächen, die Gesamtmiete, die Mietdauer sowie<br />

das Datum des Inkrafttretens der Vermietung zu informieren.<br />

Der Mieter kann danach innerhalb einer<br />

Frist von 15 Tagen entscheiden, ob er das Vormietrecht<br />

zu den genannten Bedingungen ausüben will.<br />

Verzichtet er auf die Ausübung, erlischt das Vormietrecht<br />

für die betroffenen Flächen.<br />

Eine Mietanfrage seitens der Euopäischen Gemeinschaft<br />

(vgl. Optionsrechte des EG-Mietvertrags für<br />

Gebäudeteil B) ist von dieser Regelung nicht betroffen<br />

und genießt Vorrang.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Mietvertrag mit Banque et Caisse d´Epargne de<br />

l´Etat (Staatliche Bank und Sparkasse) für Erdgeschoss<br />

und erste Etage im Gebäudeteil Turm F vom<br />

5. März 2008 (»Mietvertrag BCEE«)<br />

Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins, Mieterausbau<br />

Beginn des Mietverhältnisses war der 1. März 2008. Der<br />

Vertrag hat eine Laufzeit von neun Jahren und verlängert<br />

sich stillschweigend um drei Jahre, falls nicht eine<br />

der Parteien den Vertrag mindestens sechs Monate<br />

vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />

Angemietet wurden das Erdgeschoss und die erste<br />

Etage im Gebäudeteil Turm F mit 640 Quadratmeter<br />

Bürofläche sowie fünf Tiefgaragenstellplätze und<br />

fünf Außenparkplätze.<br />

Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

betrug 168.000 Euro und ist ohne Umsatzsteuer zu<br />

entrichten. Die Miete ist ab 1. Juni 2008 monatlich<br />

vorschüssig zu zahlen.<br />

Die Liste und Einzelheiten der Mieterausbauarbeiten<br />

sind in einer Anlage zum Mietvertrag näher spezifiziert.<br />

Exklusivrecht / Konkurrenzschutz<br />

Der Vermieter gewährt dem Mieter ein Exklusivrecht<br />

(Konkurrenzschutz) in Bezug auf die Einrichtung und<br />

den Betrieb einer Bankzweigstelle innerhalb der Immobilie<br />

»An der Drosbach«.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />

in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />

(Basis März 2008), der vom Amt für Statistik<br />

(STATEC) in Luxemburg veröffentlicht wird, indexiert.<br />

Die Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum<br />

1. März in Abhängigkeit der Entwicklung des Index<br />

zum Basisindex, erstmals im Jahr 2009.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />

vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />

verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />

Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen gemeinsamen<br />

und individuellen Kosten sowie zusätzlichem<br />

Verbrauch. Steuer, Abgaben und Gebühren<br />

sind vom Vermieter zu tragen. Der Mieter leistet monatliche<br />

Abschlagszahlungen auf die Nebenkosten.<br />

Instandhaltung und -setzung<br />

Die Kosten für Instandhaltung und -setzung innerhalb<br />

der Mieträume, soweit verursacht, sind vom Mieter zu<br />

tragen. Größere Reparaturen trägt der Vermieter.<br />

Untervermietung und Abtretung<br />

Die Untervermietung wie auch die Abtretung des<br />

Mietvertrags ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher<br />

Zustimmung des Vermieters zulässig. In diesen<br />

Fällen bleibt der Mieter weiterhin für die Erfüllung<br />

des Mietvertrags gesamtschuldnerisch haftbar. Die<br />

Dauer der Untervermietung ist auf den Zeitraum des<br />

gegenwärtigen Mietverhältnisses begrenzt.<br />

Versicherungen und Regressverzicht<br />

Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />

dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />

unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />

auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />

abgeschlossen.


126 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />

Veränderungen, Umbauten oder Verbesserungen<br />

gehen bei Beendigung des Mietverhältnisses ohne<br />

weitere Zahlung in das Eigentum des Vermieters<br />

über. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass der<br />

Mieter auf eigene Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung<br />

in ihren ursprünglichen Zustand versetzt.<br />

Registrierung des Mietvertrags<br />

Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der Mieter<br />

Sorge und die Kosten.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Mietvertrag mit Services Généraux de Gestion S.A.<br />

für die 2. bis einschließlich 10. Etage im Gebäudeteil<br />

Turm F vom 22. Mai 2008 (»Mietvertrag SGG«)<br />

Mietlaufzeit, Mietfläche und Mietzins<br />

Beginn des Mietverhältnisses war der 1. Juli 2008. Der<br />

Vertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren und verlängert<br />

sich stillschweigend um fünf Jahre, falls nicht<br />

eine der Parteien den Vertrag mindestens neun Monate<br />

vor Ablauf des Zeitraums per Einschreiben kündigt.<br />

Angemietet wurden die zweite bis zehnte Etage im<br />

Gebäudeteil Turm F mit 5.629 Quadratmeter Bürofläche,<br />

780 Quadratmeter Archivfläche sowie 161 Tiefgaragenstellplätze<br />

und sechs Außenparkplätze.<br />

Die Jahresgrundmiete zu Beginn der Vertragslaufzeit<br />

betrug 1.924.884 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Die Miete ist ab 1. August 2008 monatlich<br />

vorschüssig zu zahlen.<br />

Mietsicherheit<br />

Als Sicherheit zur Erfüllung der Verpflichtungen des<br />

Mieters hat die Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie S.C.A.,<br />

Luxemburg, eine Bankgarantie auf erstes Anfordern<br />

No. 44742/2008-001 vom 5. August 2008 über<br />

1.106.808 Euro abgegeben.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des Index der Lebenshaltungskosten<br />

in Luxemburg, C1 - Allgemeiner Index<br />

(Basis Mai 2008), der vom Amt für Statistik (STA-<br />

TEC) in Luxemburg veröffentlicht wird, indexiert. Die<br />

Anpassung der Miete erfolgt jährlich zum 1. Juni in<br />

Abhängigkeit der Entwicklung des Index zum Basisindex,<br />

erstmals im Jahr 2009.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, als Mietnebenkosten die<br />

vom Vermieter tatsächlich für den Vermieter ausgelegten<br />

verbrauchsabhängigen und gemeinen Kosten<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu erstatten.<br />

Der Mietvertrag unterscheidet dabei zwischen Steuern<br />

und Gebühren, gemeinschaftlichen und individuellen<br />

Kosten sowie zusätzlichem Verbrauch. Steuern,<br />

Gebühren und Abgaben, die mit der Tätigkeit<br />

des Mieters oder der Nutzung der Mietsache zusammenhängen,<br />

trägt der Mieter. Die Grundsteuer trägt<br />

der Mieter. Der Mieter leistet monatliche Abschlagszahlungen<br />

auf die Nebenkosten.<br />

Instandhaltung und -setzung<br />

Die Kosten für Instandhaltung und -setzung innerhalb<br />

der Mieträume sind vom Mieter zu tragen. Größere<br />

Reparaturen sind vom Vermieter zu tragen.<br />

Untervermietung und Abtretung<br />

Mit Ausnahme der Vermietung an Tochter- und<br />

Schwestergesellschaften sowie verbundene Unternehmen<br />

der Bank Sal. Oppenheim ist die Untervermietung<br />

nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters zulässig. Im Falle der<br />

Untervermietung bleibt der Mieter weiterhin für die<br />

Erfüllung des Mietvertrags gesamtschuldnerisch<br />

haftbar. Die Dauer der Untervermietung ist auf den<br />

Zeitraum des gegenwärtigen Mietverhälnisses begrenzt.<br />

Versicherungen und Regressverzicht<br />

Alle Versicherungen in Bezug auf das Gebäude und<br />

dessen Nutzung werden zusammengefasst vom Vermieter<br />

unter Verzicht des Versicherers und des Vermieters<br />

auf einen etwaigen Regress gegen den Mieter<br />

abgeschlossen.


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

127<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

Sämtliche vom Mieter vorgenommenen baulichen<br />

Veränderungen, Trennwände etc., gehen bei Beendigung<br />

des Mietverhältnisses ohne weitere Zahlung in<br />

das Eigentum des Vermieters über. Der Vermieter<br />

kann jedoch verlangen, dass der Mieter auf eigene<br />

Kosten die Räumlichkeiten bei Beendigung in ihren<br />

ursprünglichen Zustand versetzt.<br />

Registrierung des Mietvertrags<br />

Für die Registrierung des Mietvertrags trägt der Mieter<br />

Sorge und die Kosten.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Mietvertrag Gebäudeteil IT mit European Data<br />

Housing S.A.<br />

Mietlaufzeit und Mietzins<br />

Am 28. November 2008 wurde ein Mietvertrag mit<br />

European Data Housing S.A. (»ED Housing«) über eine<br />

Vertragslaufzeit von 15 Jahren nebst Verlängerungsoptionen<br />

abgeschlossen. ED Housing mietet<br />

sämtliche IT-Flächen (5.111 Quadratmeter) in einer<br />

Grundausbauvariante in den Untergeschossen -2, -3<br />

und -5 zwischen und unter den Gebäudeteilen D und<br />

E zum 1. Dezember 2008 an. Die Miete beträgt 50 Euro<br />

pro Quadratmeter pro Monat (indexiert nach HVPI)<br />

ab 1. September 2009.<br />

ED Housing vermietet die IT Flächen unter an die<br />

European Data Hub (ED Hub), eine Data Center-Betreibergesellschaft.<br />

Beide Gesellschaften gehören<br />

zur Wagner-Gruppe. Die ED Hub investiert in die<br />

notwendige Technologie, um ihrerseits leistungsabhängige<br />

Untermietverträge abzuschließen. Dem<br />

Mieter und dem Betreiber werden das Recht zur Erweiterung<br />

der Flächen zum Zwecke der Erhöhung der<br />

Leistungsfähigkeit des Datacenters sowie das Recht<br />

zur Errichtung von Kühltürmen und/oder Rückkühlern<br />

auf dem Grundstück der Objektgesellschaft eingeräumt.<br />

Das geschieht in Abstimmung mit dem<br />

Vermieter, um den optischen Eindruck des Gesamtbildes<br />

des Investitionsobjekts nicht nennenswert<br />

nachhaltig zu beeinflussen.<br />

Absicherung des IT-Mietvertrags<br />

Zur Absicherung der Verpflichtungen des Mieters<br />

bezüglich des Gebäudeteils IT wird die von der Objektgesellschaft<br />

zu zahlende Kaufpreisrate bei Fertigstellung<br />

und Übernahme des Gebäudeteils IT anteilig<br />

für die noch nicht an tatsächliche Endnutzer<br />

untervermietete Leistung auf ein separates Gemeinschaftstreuhandkonto<br />

bei der Banque LB Lux eingezahlt.<br />

Übersteigt die Höhe der Hinterlegung der Verpflichtung<br />

aus dem IT-Mietvertrag, so erfolgt eine<br />

anteilige Freigabe der Mittel.<br />

Für an tatsächliche Endnutzer untervermietete Leistung<br />

mit einer Mietvertragslaufzeit von weniger als<br />

vier Jahren wird die zu zahlende Kaufpreisrate anteilig<br />

für die Leistung des Untermietvertrags auf ein separates<br />

Gemeinschaftstreuhandkonto zur Absicherung<br />

hinterlegt. Die Hinterlegung beträgt eine<br />

Jahresmiete für jedes Jahr kürzere Mietvertragslaufzeit<br />

als vier Jahre.<br />

Für Untermietverträge mit tatsächlichen Endnutzern<br />

mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren entfällt<br />

die Kaufpreishinterlegung.<br />

Die Mieteinnahmen aus den Untermietverträgen mit<br />

tatsächlichen Endnutzern werden sicherheitshalber<br />

im Wege der stillen Zession an die Objektgesellschaft<br />

anteilig in der Höhe, die den Mieten des Mietvertrags<br />

der Objektgesellschaft mit der ED Housing entsprechen,<br />

abgetreten.<br />

Patronat der PARWA S.A.<br />

Zur Absicherung der Erfüllung der Verpflichtungen<br />

des Mieters ED Housing aus dem IT-Mietvertrag hat<br />

die Muttergesellschaft PARWA S.A. gegenüber dem<br />

Vermieter / Garantienehmer eine Patronatserklärung<br />

abgegeben, in der sie erklärt, sämtlichen Rechten<br />

und Pflichten des Mieters als Gesamtschuldner beizutreten,<br />

so dass sie neben dem Mieter, gleich aus<br />

welchem Grunde, insbesondere für alle Zahlungsverpflichtungen<br />

des Mieters aus dem IT-Mietvertrag auf<br />

erstes schriftliches Anfordern des Vermieters / Garantienehmers<br />

einsteht. Im Falle des Vorliegens eines<br />

Kündigungsgrundes gegenüber dem Mieter haftet<br />

der Patron für die Verpflichtungen des Mieters aus


128 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

und im Zusammenhang mit dem IT-Mietvertrag, insbesondere<br />

für rückständige Mietzahlungen, gleich<br />

einem gesamtschuldnerisch Mitverpflichteten. Es<br />

gilt luxemburgisches Recht und Gerichtsstand ist<br />

Luxemburg-Stadt.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex (Basis August 2006 - 104,23),<br />

der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der<br />

Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht des<br />

Statistikamtes der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)<br />

veröffentlicht wird, indexiert. Die Anpassung<br />

der Miete erfolgt jährlich zum 15. September in Abhängigkeit<br />

der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />

nach oben oder unten.<br />

Nebenkosten<br />

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Mietnebenkosten<br />

für die angemieteten Flächen sowie anteilige<br />

gemeinschaftliche Nebenkosten zu tragen und dem<br />

Vermieter etwaig ausgelegte Kosten zu erstatten.<br />

Die Nebenkosten sind monatlich im Voraus zu zahlen.<br />

Mietsicherheit<br />

Als Mietsicherheit zur Erfüllung seiner Verpflichtungen<br />

hat der Mieter eine Kaution in Höhe von sechs<br />

Monatsmieten in Form einer selbstschuldnerischen<br />

unwiderruflichen Bankbürgschaft auf erstes Anfordern<br />

einer in Luxemburg ansässigen Bank an den<br />

Vermieter zu übergeben.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Generalmietvertrag mit ABM Immobilière S.A. vom<br />

1. Juni 2007 (»Generalmietvertrag«)<br />

Gegenstand des Generalmietvertrags<br />

ABM Immobilière S.A., Luxemburg, verpflichtet sich<br />

als Generalmieter, alle noch nicht vermieteten Flächen<br />

des Bürokomplexes »An der Drosbach« anzumieten.<br />

Dies umfasst angesichts des aktuellen Vermietungsstandes<br />

alle Büro- und Archivflächen der<br />

Gebäudeteile D und E, das Konferenzzentrum, die<br />

Parkplätze sowie Sonderflächen. Für den Fall, dass<br />

die Europäische Gemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht<br />

aus den bestehenden Einzelmietverträgen<br />

ausüben sollte, verpflichtet sich der Generalmieter,<br />

auch die dadurch freigewordenen Flächen über die<br />

Restlaufzeit des jeweiligen Vertrags zu mieten.<br />

Mietlaufzeit und Mietzins<br />

Der Generalmietvertrag endet von Rechts wegen mit<br />

Ablauf des letzten Einzelmietvertrags. Spätester<br />

Mietbeginn für die Einzelmietverträge für die Gebäudeteile<br />

D und E ist der 1. September 2009. Jeder<br />

Einzelmietvertrag hat eine Laufzeit von acht Jahren.<br />

Die Anmietung der Büro-, Archiv und Parkflächen erfolgt<br />

unter den gleichen finanziellen Bedingungen,<br />

wie im EG-Mietvertrag für den Gebäudeteil B vereinbart.<br />

Bei der Festsetzung der Anfangsmiete sind die<br />

entsprechenden Indexierungen des Mietzinses aus<br />

dem EG-Mietvertrag für den Gebäudeteil B, jeweils<br />

zum 15. September ab dem Jahr 2007, zu berücksichtigen.<br />

Die Mietzahlungen sind monatlich im Voraus zuzüglich<br />

der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.<br />

Mietanpassung / Wertsicherung<br />

Die Miete wird auf Grundlage des harmonisierten<br />

Verbraucherpreisindex (Basis August 2006 - 104,23),<br />

der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der<br />

Europäischen Gemeinschaft im Monatsbericht des<br />

Statistikamtes der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat)<br />

veröffentlicht wird, indexiert. Die Anpassung<br />

der Miete erfolgt jährlich zum 15. September in Abhängigkeit<br />

der Entwicklung des Index zum Basisindex<br />

nach oben oder unten.<br />

Nebenkosten<br />

Der Generalmieter ist verpflichtet, sämtliche Mietnebenkosten<br />

für die angemieteten Flächen zu tragen<br />

und dem Vermieter etwaig ausgelegte Kosten zu<br />

erstatten. Der Vermieter kann monatliche Vorauszahlungen<br />

auf die voraussichtlich anfallenden Kosten<br />

verlangen.


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

129<br />

Instandhaltung und -setzung<br />

Die Kosten für Schönheitsreparaturen, Instandhaltung<br />

und -setzung und Ausstattung sind vom Generalmieter<br />

zu tragen.<br />

Untervermietung<br />

Die Untervermietung ist im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

der Gebäudeteile und den bestehenden<br />

behördlichen Genehmigungen erlaubt. Eine Abtretung<br />

des Generalmietvertrags bedarf der Zustimmung<br />

des Vermieters.<br />

Versicherungen<br />

Der Generalmieter versichert Sachschäden, insbesondere<br />

die Risiken Feuer und Wasser.<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

Die Flächen sind nach Beendigung des Mietverhältnisses<br />

in dem Zustand wie bei Übernahme duch den<br />

Generalmieter zu übergeben.<br />

Absicherungen des Generalmietvertrags<br />

Zur Absicherung der Erfüllung der Verpflichtungen<br />

des Generalmieters aus dem Generalmietvertrag hat<br />

die Muttergesellschaft PARWA S.A. gegenüber dem<br />

Vermieter / Garantienehmer eine Patronatserklärung<br />

abgegeben, in der sie erklärt, sämtlichen Rechten<br />

und Pflichten des Generalmieters als Gesamtschuldner<br />

beizutreten, so dass sie neben dem Generalmieter,<br />

gleich aus welchem Grunde, insbesondere für alle<br />

Zahlungsverpflichtungen des Generalmieters aus<br />

dem Generalmietvertrag auf erstes schriftliches Anfordern<br />

des Vermieters / Garantienehmers einsteht.<br />

Im Falle des Vorliegens eines Kündigungsgrundes<br />

gegenüber dem Generalmieter haftet der Patron für<br />

die Verpflichtungen des Generalmieters aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Generalmietvertrag, insbesondere<br />

für rückständige Mietzahlungen, gleich<br />

einem gesamtschuldnerisch Mitverpflichteten. Es<br />

gilt luxemburgisches Recht und Gerichtsstand ist<br />

Luxemburg-Stadt.<br />

Die Absicherung der Verpflichtungen bezüglich der<br />

Gebäudeteile D und E erfolgt rechtzeitig vor Mietbeginn<br />

eines jeweiligen Einzelmietvertrags durch eine<br />

selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete<br />

Bankgarantie auf erstes Anfordern einer namhaften<br />

luxemburgischen oder europäischen Bank in<br />

Höhe eines Betrags, der das Risiko nicht an die Europäische<br />

Gemeinschaft oder - zu Bedingungen wie im<br />

Generalmietvertrag enthalten - an bonitätsstarke<br />

einwandfreie Ersatzmieter vermieteter Flächen für<br />

den gesamten Garantiezeitraum, maximal in Höhe<br />

von zwei Jahresmieten, abdeckt.<br />

Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt im Falle der Vermietung<br />

von mindestens 50 Prozent der Flächen und<br />

unter der Voraussetzung, dass es innerhalb dieses<br />

Zeitraums zu keiner Verwertung der Bankgarantien<br />

gekommen ist, eine Reduzierung des Garantiebetrags<br />

auf eine Jahresmiete. Im Übrigen erfolgt eine<br />

Freigabe nur und insoweit, als die Höhe der Bankgarantie<br />

die Jahresmiete multipliziert mit der Restlaufzeit<br />

in Jahren für den verbleibenden Garantiezeitraum<br />

übersteigt.<br />

Vermietungsauftrag<br />

Soweit die Europäische Gemeinschaft nicht von ihren<br />

Optionsrechten Gebrauch macht, erhält der Generalmieter<br />

das Recht, bonitätsstarke und einwandfreie<br />

Mieter für Ersatzmietverträge unter gleichen<br />

oder besseren Bedingungen des Generalmietvertrags<br />

beizubringen. Über den Abschluss der Mietverträge<br />

entscheidet der Verwaltungsrat der Objektgesellschaft,<br />

der eine Zustimmung nicht ohne triftigen<br />

Grund verweigern darf. Im Streitfalle wird KPMG<br />

Luxemburg als sachkundiger verbindlicher Schiedsgutachter<br />

hinzugezogen.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

Der Mietvertrag unterliegt luxemburgischem Recht.<br />

Gerichtsstand ist Luxemburg.<br />

Projektverträge der Objektgesellschaft<br />

Fondskonzeption<br />

Die Objektgesellschaft hat Hannover Leasing mit<br />

Vertrag vom 31. Oktober 2008 mit der Erstellung einer<br />

Fondskonzeption beauftragt. Vertragsinhalt ist<br />

die Erstellung der Fondskonzeption im weitesten<br />

Sinne, insbesondere die Ermittlung der wirtschaftlichen<br />

Grundlagen des Investitionsvorhabens, die<br />

Entwicklung eines Konzepts zur Finanzierung der In-


130 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

vestitionskosten, die Erstellung von Liquiditäts- und<br />

Ergebnisrechnungen und die laufende Überprüfung<br />

der Konzeption. Für die vorgenannten Leistungen<br />

erhält Hannover Leasing von der Objektgesellschaft<br />

eine einmalige pauschale Vergütung von insgesamt<br />

4.200.000 Euro.<br />

Zusätzlich erhält Hannover Leasing eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung bei Abschluss eines Mietvertrags<br />

mit einem Ersatzmieter (»Ersatzmietvertrag«)<br />

zu einem höheren Mietzins als der indexierten monatlichen<br />

EG-Miete (Index ab 15. September 2006)<br />

gemäß Mietvertrag für den Gebäudeteil B vom 15.<br />

September 2006 (»indexierte EG-Jahresmiete«).<br />

Die Vergütung berechnet sich wie folgt:<br />

75 Prozent des gemäß Aktienkaufvertrags nicht anzusetzenden<br />

Objektwerts im Rahmen der Kaufpreisberechnung<br />

für die noch zu übernehmenden Gebäudeteile<br />

bei Abschluss eines Ersatzmietvertrags. Der<br />

nicht anzusetzende Objektwert beträgt 50 Prozent<br />

des Überschusses des 17,95-fachen der Differenz aus<br />

dem gemäß Ersatzmietvertrag höheren Jahresmietzins<br />

zur indexierten EG-Jahresmiete.<br />

Die Vergütungen sind jeweils mit Leistungserbringung<br />

und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Soweit der<br />

Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />

sollte, ist Hannover Leasing berechtigt, zur Umsatzsteuer<br />

zu optieren, und erhöht sich die Vergütung gegebenenfalls<br />

um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

Hannover Leasing haftet gegenüber der Objektgesellschaft<br />

für eigenes wie auch das Verschulden ihrer<br />

Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Ein Anspruch hieraus ist auf den Ersatz<br />

des Schadens, höchstens aber auf die vereinbarte<br />

Vergütung beschränkt. Hannover Leasing haftet<br />

nicht für den Eintritt der von der Objektgesellschaft<br />

angestrebten wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen,<br />

für die steuerliche und rechtliche Beurteilung<br />

sowie für die Bonität der Vertragspartner des Auftraggebers.<br />

Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem Grund<br />

kündbar. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht<br />

und Gerichtsstand ist München.<br />

Vermittlung des Fremdkapitals<br />

Hannover Leasing wurde von der Objektgesellschaft<br />

beauftragt, das erforderliche Fremdkapital in Höhe<br />

von 245.000.000 Euro zu vermitteln, insbesondere<br />

die Identifizierung und Kontaktaufnahme mit an der<br />

Gewährung von Darlehen interessierten Banken,<br />

Aushandeln der Bestimmungen der Verträge und gegebenenfalls<br />

die Überwachung der Einhaltung der<br />

Formalitäten in Bezug auf diese Bankkredite. Die<br />

vertragliche Vereinbarung wurde zum 31. Oktober<br />

2008 schriftlich fixiert. Hannover Leasing haftet für<br />

eigenes wie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Vermittlung<br />

erhält Hannover Leasing von der Objektgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von insgesamt<br />

4.900.000 Euro, die bei Rechnungsstellung fällig ist.<br />

Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />

zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht sich die<br />

Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche Umsatzsteuer.<br />

Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />

Recht und Gerichtsstand ist München.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Objektgesellschaft hat mit Vertrag vom 31. Oktober<br />

2008 Hannover Leasing mit der Eigenkapitalvermittlung<br />

beauftragt. Vertragsinhalt ist die Vermittlung<br />

des gesamten notwendigen Eigenkapitals der<br />

Fondsgesellschaft in Höhe von bis zu 230.606.000<br />

Euro. Die vereinbarte Vergütung beträgt 11.100.000<br />

Euro. Der Anspruch auf die Vergütung entsteht in<br />

dem Umfang, in dem Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

beigetreten sind. Der Anspruch auf die<br />

Vergütung entsteht auch dann, wenn der Platzierungsgarant<br />

das Kommanditkapital übernommen<br />

hat. Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />

zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöht<br />

sich die Vergütung gegebenenfalls um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer. Für die Beschaffung des notwendigen<br />

Eigenkapitals kann sich Hannover Leasing<br />

Dritter bedienen. Die Objektgesellschaft ist berechtigt,<br />

direkt Verträge zur Einwerbung von Kommanditkapital<br />

mit Vertriebspartnern von Hannover Leasing<br />

abzuschließen. In diesem Fall vermindert sich


Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

131<br />

die vereinbarte Vergütung für Hannover Leasing anteilig<br />

um diejenigen Beträge, die von der Objektgesellschaft<br />

aufgrund der direkt abgeschlossenen Verträge<br />

zur Vermittlung von Eigenkapital geschuldet<br />

werden. Das Vertragsverhältnis ist nur aus wichtigem<br />

Grund kündbar. Der Auftragnehmer haftet für eigenes<br />

wie das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt<br />

nicht bei Verletzungen von Körper, Gesundheit und<br />

Leben. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />

Gerichsstand ist München.<br />

Platzierungsgarantievertrag<br />

Delta Vermietungsgesellschaft mbH (»Garant«) hat<br />

gegenüber der Objektgesellschaft eine Platzierungsgarantie<br />

in Höhe von bis zu 230.606.000 Euro abgegeben,<br />

wonach sie garantiert, das Kommanditkapital,<br />

das nicht bis zum 31. Dezember 2009 durch Dritte<br />

gezeichnet wurde, selbst zu übernehmen oder die<br />

Fondsgesellschaft wirtschaftlich so zu stellen, als sei<br />

sie selbst als Kommanditistin beigetreten (z. B. durch<br />

Stellung von Fremdkapital). Die Kosten eines solchen<br />

Fremdkapitals trägt der Garant. Im Gegenzug erhält<br />

der Garant eine Verzinsung, die so bemessen ist,<br />

dass sich für die Fondsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />

der steuerlichen Auswirkungen keine<br />

Abweichungen ergeben gegenüber dem Fall, dass<br />

vollplatziert wäre bzw. der Garant selbst als Kommanditist<br />

/ Gesellschafter beigetreten wäre.<br />

Der Garant ist im Falle der Stellung von Fremdkapital<br />

jederzeit berechtigt, das von ihm geleistete Fremdkapital<br />

durch Kommanditkapital zu ersetzen. Der<br />

Garant ist nach Inanspruchnahme und Übernahme<br />

des Kommanditkapitals berechtigt, das von ihm<br />

übernommene Kommanditkapital weiter zu platzieren.<br />

Der Garant erhält für die Übernahme der Platzierungsgarantie<br />

von der Objektgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 6.500.000 Euro. Soweit der<br />

Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug möglich sein<br />

sollte, ist der Garant berechtigt, zur Umsatzsteuer zu<br />

optieren, und erhöht sich die Vergütung gegebenenfalls<br />

um die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Vergütung<br />

ist fällig mit Leistung der letzten zur Schließung<br />

des Fonds erforderlichen Kommanditeinlage bzw.<br />

mit Erfüllung der Platzierungsgarantie durch den<br />

Platzierungsgaranten. Der Vertrag unterliegt deutschem<br />

Recht und Gerichtsstand ist München.<br />

Die Objektgesellschaft wird ihre sämtlichen Ansprüche<br />

und Rechte gegen den Garanten an die Landesbank<br />

Hessen-Thüringen zur Besicherung der EK-<br />

Vorfinanzierung abtreten.<br />

Assetmanagement<br />

Die Objektgesellschaft hat Hannover Leasing am<br />

31. Oktober 2008 mit dem laufenden Assetmanagement<br />

beauftragt. Dies betrifft insbesondere die<br />

Überwachung der Rechnungslegung und Buchführung<br />

der Objektgesellschaft, Überprüfung der Steuererklärungen<br />

Objektgesellschaft, Überwachung der<br />

Cash-Flow-Ströme, Überwachung des Objektverwalters,<br />

Abstimmung und Überprüfung des jährlichen<br />

Businessplans mit dem Objektverwalter, Überwachung<br />

des Vermietungsmanagements, Mitwirkung<br />

bei der Aufbereitung der Berichterstattung an<br />

die Fondsgesellschaft. Hannover Leasing kann sich<br />

hierzu auch Dritter bedienen. Sofern rechtliche und/<br />

oder steuerliche Beratung erforderlich wird, beauftragt<br />

der Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung<br />

des Auftraggebers geeignete Berufsträger und<br />

koordiniert diese. Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich<br />

keine Leistungen, die unter das Rechtsberatungsgesetz<br />

fallen. Für ihre Tätigkeit erhält Hannover<br />

Leasing eine einmalige pauschale Vergütung<br />

von 750.000 Euro, welche bei Rechnungsstellung fällig<br />

wird. Ab dem Jahr 2012 erhält Hannover Leasing<br />

eine jährliche pauschale Vergütung von 350.000 Euro.<br />

Die jährliche pauschale Vergütung ist erstmals am<br />

30. September 20012 fällig. Sie erhöht sich jährlich,<br />

erstmals am 30. Dezember 2013 um 2,2 Prozent, jeweils<br />

bezogen auf die jährliche Vergütung des Vorjahres.<br />

Soweit der Objektgesellschaft ein Vorsteuerabzug<br />

möglich sein sollte, ist Hannover Leasing berechtigt,<br />

zur Umsatzsteuer zu optieren, und erhöhen<br />

sich die Vergütungen gegebenenfalls um die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer. Mit der laufenden Vergütung<br />

sind keine Tätigkeiten mit abgegolten, die mit besonderem<br />

Aufwand durchgeführt werden, z. B. die<br />

Projektsteuerung im Falle des Baus von Erweiterungsflächen,<br />

Verkauf von Anlagevermögen oder<br />

Gesellschaftsanteilen, Durchführung von Restruktu-


132 Kapitel 13 Rechtliche Grundlagen<br />

rierungsmaßnahmen oder Begleitung von Aktivbzw.<br />

Passivprozessen. Für solche Tätigkeiten erhält<br />

der Auftragnehmer eine gesonderte Vergütung in<br />

marktüblicher Höhe. Für die Vermittlung einer Neuvermietung<br />

erhält Hannover Leasing eine Provision<br />

in Höhe der zweifachen anfänglichen Netto-Monatsmiete.<br />

Erfolgt eine zusätzliche Nutzungsüberlassung<br />

von Flächen an Nutzer, die bereits Nutzer im<br />

Objekt sind, reduziert sich die Vergütung um 50 Prozent.<br />

Soweit die Vermittlung durch von Hannover<br />

Leasing beauftragte Makler erfolgt und die Maklerprovision<br />

vom Auftraggeber übernommen wird, entfällt<br />

der Vergütungsanspruch insoweit.<br />

Hannover Leasing ist berechtigt, die laufende Liquidität<br />

der Gesellschaft zu marktüblichen Konditionen<br />

anzulegen (Cash Management). Aus dem Ertrag dieser<br />

Geldanlage erhält der Geschäftsbesorger eine<br />

marktübliche variable Vergütung. Ferner ersetzt der<br />

Auftraggeber dem Auftragnehmer die bei ihm entstandenen,<br />

nachgewiesenen und erforderlichen<br />

Drittkosten.<br />

Hannover Leasing haftet für eigenes wie das Verschulden<br />

ihrer Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzungen<br />

von Körper, Gesundheit und Leben.<br />

Der Vertrag ist für die Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2022 fest abgeschlossen<br />

und nur aus wichtigem Grund kündbar.<br />

Für besondere Leistungen außerhalb des Vertragsgegenstands<br />

sind gesondert Vergütungen zu vereinbaren.<br />

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und<br />

Gerichtsstand ist München.


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

133<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen, veröffentlichten<br />

Verwaltungsanweisungen sowie der aktuellen Rechtsprechung der Finanzgerichte. Zu Einzelheiten wird auf<br />

die folgenden Ausführungen verwiesen.<br />

Einleitung<br />

Die folgende Darstellung basiert auf der Steuergesetzgebung<br />

in Luxemburg und in Deutschland, auf<br />

dem Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet<br />

der Ertragsteuern zwischen dem Großherzogtum<br />

Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland<br />

vom 23. August 1958, zuletzt geändert durch<br />

Protokoll vom 15. Juni 1973 (nachfolgend »DBA<br />

Luxemburg«), der dazu ergangenen Rechtsprechung,<br />

den Verlautbarungen der Finanzverwaltung und der<br />

Literatur (Stand: Oktober 2008). Sie steht unter dem<br />

Vorbehalt der steuerlichen Anerkennung durch die<br />

Finanzverwaltung in Luxemburg und in Deutschland.<br />

Die folgende Darstellung gibt die für den Anleger<br />

wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit<br />

und die steuerliche Behandlung der durch die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft erzielten Einkünfte<br />

wieder. Eine umfassende Behandlung sämtlicher<br />

steuerrelevanter Auswirkungen für den Anleger erfordert<br />

die Kenntnis seiner individuellen steuerlichen<br />

Situation, die dem Anbieter weder vor noch nach<br />

dem Beitritt des Anlegers bekannt ist. Die Darstellung<br />

beruht daher auf Annahmen, die nicht für jeden<br />

Anleger erfüllt sein müssen und zu einer abweichenden<br />

steuerlichen Beurteilung führen können.<br />

Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn<br />

die Beteiligung an der Fondsgesellschaft von einem<br />

Gewerbetreibenden erworben und dem Betriebsvermögen<br />

zugeordnet wird.<br />

Die folgende Darstellung der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen<br />

einer Beteiligung an der HANNO-<br />

VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH &<br />

Co. KG (nachfolgend »Fondsgesellschaft«) basiert<br />

auf den folgenden Prämissen:<br />

−Der Anleger ist in Deutschland wohnhaft und nur<br />

in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.<br />

−Der Anleger hält seine Fondsbeteiligung im Privatvermögen.<br />

−Der Anleger (oder im Falle unentgeltlicher<br />

Rechtsnachfolge: sein Rechtsnachfolger) hält<br />

seine Fondsbeteiligung für mehr als zehn Jahre.<br />

Da es sich dabei nur um eine allgemeine steuerliche<br />

Würdigung handelt, sollte der Anleger seine persönliche<br />

steuerliche Situation mit seinem steuerlichen<br />

Berater klären.<br />

Laufende Besteuerung auf der Ebene<br />

der Gesellschaften<br />

Qualifikation der Objektgesellschaft nach<br />

luxemburgischem Steuerrecht<br />

Abweichend von der gewöhnlichen Kategorisierung<br />

einer Société Civile (S.C.) nach luxemburgischem<br />

Steuerrecht als steuertransparente Gesellschaft<br />

handelt es sich bei der Objektgesellschaft aufgrund<br />

ihrer gesellschaftsvertraglichen Ausgestaltung um<br />

eine Organisationsform des privaten Rechts mit kollektivem<br />

Charakter (organisme à caractère collectif)<br />

im Sinne des Art. 159 (1) A.7. a) des Luxemburger Einkommensteuergesetzes<br />

(»LuxEStG«). Die Objektgesellschaft<br />

stellt folglich zivilrechtlich eine Personengesellschaft<br />

dar, die jedoch für Zwecke der<br />

Luxemburger Einkommen- und Körperschaftsteuer<br />

als Kapitalgesellschaft behandelt wird.<br />

Laufende Besteuerung der Objektgesellschaft in<br />

Luxemburg<br />

Körperschaftsteuerpflicht in Luxemburg<br />

Die Objektgesellschaft wird in Luxemburg steuerlich<br />

wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Sie unterliegt<br />

deshalb der jährlichen Körperschaftsteuer<br />

(impôt sur le revenu des collectivités) und der kommunalen<br />

Gewerbesteuer (impôt commercial communal)<br />

auf ihren Nettogewinn.<br />

Der Luxemburger Körperschaftsteuersatz beträgt<br />

zurzeit maximal 22 Prozent. Zusätzlich wird derzeit<br />

ein Solidaritätszuschlag von vier Prozent der Luxem-


134 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

burger Körperschaftsteuer erhoben (Beitrag zum Arbeitslosenfonds).<br />

Der maximale Steuersatz beträgt<br />

demnach für das Steuerjahr 2008 22,88 Prozent.<br />

Nach dem im Luxemburger Parlament eingebrachten<br />

Gesetzesentwurf Nr. 5924 (das »Gesetz 5924«) wird<br />

der Körperschaftsteuersatz ab 1. Januar 2009 auf 21<br />

Prozent abgesenkt. Der maximale Steuersatz würde<br />

dann 21,84 Prozent betragen.<br />

Nach Auffassung der Luxemburger Steuerverwaltung<br />

ist die Objektgesellschaft – unabhängig von ihrer tatsächlichen<br />

Tätigkeit – gewerbesteuerpflichtig. Die<br />

Luxemburger Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag<br />

der Objektgesellschaft für die Gemeinden<br />

erhoben. Bemessungsgrundlage für den Gewerbeertrag<br />

ist der nach den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes<br />

zu ermittelnde Gewinn aus dem<br />

Gewerbebetrieb. Durch Hinzurechnungen und<br />

Kürzungen ergibt sich hieraus der Gewerbeertrag.<br />

Der Gewerbesteuersatz für die Stadt Luxemburg beträgt<br />

zurzeit 6,75 Prozent. Die Gewerbesteuer gilt<br />

seit dem Steuerjahr 2002 nicht mehr als Betriebsausgabe,<br />

d. h. sie ist bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer<br />

der Objektgesellschaft daher nicht abzugsfähig.<br />

Im Steuerjahr 2008 beträgt die gesamte<br />

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerlast, inklusive<br />

Solidaritätszuschlag, demnach 29,63 Prozent.<br />

Sollte das Gesetz 5924, wie es derzeit im Luxemburger<br />

Parlament eingebracht wurde, in Kraft treten,<br />

würde die gesamte Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerlast,<br />

inklusive Solidaritätszuschlag, demnach<br />

im Steuerjahr 2009 28,59 Prozent betragen.<br />

Unter Zugrundelegung der Einkunftsermittlungsvorschriften<br />

des luxemburgischen Steuerrechts erzielt<br />

die Objektgesellschaft aus der Vermietung des Bürokomplexes<br />

»An der Drosbach« während des Prognosezeitraums<br />

und unabhängig von einem möglicherweise<br />

später erfolgenden Verkauf der Immobilie<br />

einen Totalüberschuss.<br />

Die Objektgesellschaft unterliegt der Luxemburger<br />

Vermögensteuer (»VSt«). Der VSt-Satz beträgt zurzeit<br />

0,5 Prozent. Die Vermögensteuer ist nicht von<br />

der Körperschaftsteuer abzugsfähig. Die unbeschränkte<br />

Vermögensteuerpflicht erstreckt sich auf<br />

den Einheitswert des Gesamtvermögens zum 1. Januar<br />

jedes Jahres (§ 1 (2) VStG iVm § 73 BewG). Bei<br />

der Bewertung des Betriebsvermögens der Objektgesellschaft<br />

sind die Wirtschaftsgüter, für die ein<br />

Einheitswert festgestellt wurde, mit diesem anzusetzen.<br />

Soweit kein Einheitswert für ein Wirtschaftsgut<br />

vorliegt, ist dessen Wert z. B. auf Basis des gemeinen<br />

Wertes, des Teilwerts oder des Nennwerts zu<br />

bestimmen. Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

sind abzuziehen, soweit sie mit dem Betrieb<br />

in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.<br />

Der Einheitswert für die fertiggestellte<br />

Immobilie steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, da sich der Bürokomplex »An<br />

der Drosbach« derzeit noch teilweise im Bau befindet<br />

und der Einheitswertbescheid der luxemburgischen<br />

Steuerbehörden noch nicht vorliegt. Nach<br />

mündlicher Auskunft der zuständigen luxemburgischen<br />

Steuerbehörde (Section des évaluations immobilières)<br />

dürfte der Einheitswert für den fertiggestellten<br />

Bürokomplex »An der Drosbach« insgesamt<br />

ca. 4.500.000 Euro betragen. Abzüglich der Verbindlichkeiten<br />

aus dem langfristigen Darlehen in Höhe<br />

von 245.000.000 Millionen Euro entsteht somit nach<br />

Einheitswerten ein negatives Gesamtvermögen, so<br />

dass über den Prognosezeitraum voraussichtlich keine<br />

Vermögensteuer anfallen wird.<br />

Bestimmung der Besteuerungsgrundlage<br />

Ermittlung des steuerlichen Gewinns<br />

Auf Ebene der Objektgesellschaft ist der Gewinn aus<br />

den gewerblichen Einkünften durch Bestandsvergleich<br />

zu ermitteln (Art. 18 LuxEStG). Dabei entspricht<br />

der Gewinn dem Unterschied zwischen dem<br />

Betriebsvermögen am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres,<br />

vermehrt um die im Wirtschaftsjahr<br />

getätigten Entnahmen und vermindert um die im<br />

Wirtschaftsjahr erbrachten Einlagen. Nettoverluste<br />

aus gewerblichen Gewinnen sind ohne Zeitbegrenzung<br />

vortragbar (Art. 114 Lux EStG).<br />

Die steuerliche Behandlung der Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung der Fondsstruktur,<br />

die von der Objektgesellschaft getragen werden,<br />

sind je nach Art der Aufwendung entweder zu akti-


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

135<br />

vieren oder sofort als Aufwand abzugsfähig. Bei gewerblichen<br />

Gewinnen sind Aufwendungen, die zu<br />

den Anschaffungskosten gehören, zu aktivieren und<br />

abzuschreiben (Kaufpreis, Aktiengebühren, Umsatzsteuer<br />

sowie sonstige Steuern, die bei dem Kauf anfielen,<br />

Gutachterkosten, Vermittlungskommissionen,<br />

Eigenkapitalvermittlungsprovision, sowie gegebenenfalls<br />

nachträgliche Verbesserungskosten).<br />

Andere Aufwendungen in Zusammenhang mit der<br />

Struktur, wie z. B. die Finanzierungszinsen der Objektgesellschaft,<br />

sind sofort abzugsfähig.<br />

Welche Kosten aktivierungspflichtig und welche sofort<br />

abzugsfähig sind, wurde im Einvernehmen mit<br />

der Luxemburger Steuerdirektion als auch mit der<br />

zuständigen Steuerbehörde bereits festgelegt und in<br />

den Prognoserechnungen entsprechend berücksichtigt.<br />

Bewertung von Wirtschaftsgütern<br />

Das Luxemburger Steuerrecht folgt den Bewertungsprinzipien<br />

des Handelsrechts mit Ausnahme von<br />

ausdrücklich abweichenden Bestimmungen im Steuerrecht<br />

(Art. 40 LuxEStG). Die abnutzbaren Wirtschaftsgüter<br />

des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten, vermindert<br />

um die Abschreibungen, zu bewerten. Ist der Teilwert<br />

niedriger, so kann dieser angesetzt werden.<br />

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter (Grund und Boden,<br />

Beteiligungen, selbst erstellter Geschäfts- oder<br />

Firmenwert) sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

oder dem niedrigeren Teilwert<br />

anzusetzen. Eine Überschreitung des letzten Bilanzansatzes<br />

ist zulässig, jedoch bilden die Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten die Höchstbewertungsgrenze.<br />

Absetzungen für Abnutzung<br />

Die Absetzung für Abnutzung kann in Luxemburg<br />

linear oder degressiv bemessen werden. Bei der linearen<br />

Methode werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer verteilt. Abschreibungen<br />

für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche<br />

Abnutzung sind zulässig. Die degressive Methode,<br />

d. h. die Abschreibung nach einem Hundertsatz<br />

vom Buchwert, ist bei körperlichen Anlagegütern<br />

mit Ausnahme von Gebäuden zulässig. In der Regel<br />

richtet sich die Abschreibungsdauer nach der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer. Gemäß Verwaltungspraxis,<br />

vom Gesetz nicht abweichend vorgeschrieben,<br />

sind die in Deutschland gültigen<br />

AfA-Tabellen anwendbar. Die Nutzungsdauer von<br />

gewerblich genutzten Gebäuden kann sich auf eine<br />

Dauer von 20 bis 50 Jahren erstrecken. Die Objektgesellschaft<br />

wird die Gebäude über einen Zeitraum<br />

von 40 Jahren und wesentliche Gebäudeteile wie<br />

z. B. Aufzüge über zehn Jahre linear abschreiben.<br />

Von diesen AfA-Grundlagen kann jedoch abgewichen<br />

werden, sofern sich hierfür in der Zukunft wirtschaftliche<br />

Gründe ergeben.<br />

Rücklagen und Rückstellungen<br />

Grundsätzlich sind Rücklagen nicht abzugsfähig. Für<br />

die Objektgesellschaft bestehen keine besonderen<br />

Vorschriften zur Bildung von Rücklagen.<br />

Rückstellungen für Risiken und Lasten (provisions<br />

pour risques et charges) dürfen gebildet werden,<br />

wenn die zu deckenden Verluste oder Lasten präzise<br />

umschrieben sind und sie im Wirtschaftsjahr, in dem<br />

sie gebucht werden, ihren Ursprung haben, jedoch<br />

über den genauen Betrag noch Ungewissheit besteht.<br />

Zinssicherungsgeschäft<br />

Zinszahlungen unter dem Kreditvertrag sind im konkreten<br />

Fall abzugsfähig, da die Objektgesellschaft<br />

insoweit steuerpflichtige Einkünfte aus der Immobilie<br />

erzielt und die Finanzierung der Objektgesellschaft<br />

im Einklang mit den luxemburgischen Eigenkapitalregeln<br />

steht.<br />

Aus luxemburgischer steuerlicher Sicht ist das Zinssicherungsgeschäft<br />

(bzw. der Zins-Swap) der Objektgesellschaft<br />

ein eigenständiges Rechtsgeschäft.<br />

Soweit die Objektgesellschaft von der Bank unter<br />

dem Zinssicherungsgeschäft Zahlungen erhält, sind<br />

diese einerseits zu versteuernde Einkünfte der Objektgesellschaft.<br />

Andererseits sind Zahlungen unter<br />

dem Zinssicherungsgeschäft von der Objektgesellschaft<br />

an die Bank abzugsfähig.


136 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

Grundsteuer<br />

Die Objektgesellschaft ist Eigentümerin der Immobilien<br />

und somit grundsteuerpflichtig. Gemäß § 1 des<br />

Luxemburger Grundsteuergesetzes sind die Gemeinden<br />

berechtigt, eine Grundsteuer als Gemeindesteuer<br />

von dem in ihrem Gebiet gelegenen Grundbesitz<br />

zu erheben. Zum Grundbesitz zählt neben dem landund<br />

forstwirtschaftlichen Vermögen das Grundvermögen<br />

sowie das Betriebsvermögen, soweit es in<br />

Betriebsgrundstücken besteht.<br />

Für die Besteuerung ist der Einheitswert nach den<br />

Vorschriften des luxemburgischen Bewertungsgesetzes<br />

maßgebend. Ausgangspunkt für die Berechnung<br />

der Grundsteuer ist der Steuermessbetrag, der<br />

durch die Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl)<br />

auf den Einheitswert ermittelt wird. Die<br />

Steuermesszahlen sind je nach der wirtschaftlichen<br />

Nutzung des Grundstücks zwischen sechs Promille<br />

und zehn Promille gestaffelt. Für Grundstücke in der<br />

Gemeinde Luxemburg, auf denen ein Bürogebäude<br />

nach 1944 fertiggestellt wurde, beträgt die Steuermesszahl<br />

zehn Promille.<br />

Die Grundsteuer wird ermittelt durch Anwendung<br />

des von der Gemeinde festgelegten Hebesatzes auf<br />

den Steuermessbetrag. Der Hebesatz für Bürogebäude<br />

in der Gemeinde Luxemburg beträgt zurzeit<br />

750 Prozent. Die Grundsteuer kann von der Bemessungsgrundlage<br />

der Körperschaftsteuer abgezogen<br />

werden. Steuerschuldner ist der Eigentümer der Immobilie.<br />

Er kann diese Haftung nicht auf den Mieter<br />

übertragen, bzw. der Steuerbehörde die Übertragung<br />

der Grundsteuerlast entgegenhalten.<br />

Rückkauf von Anteilen<br />

Ab dem Jahr 2011 wird die Objektgesellschaft konzeptgemäß<br />

jährlich zum Verkehrswert eigene Anteile<br />

im gleichen Verhältnis von ihren Gesellschaftern zurückkaufen.<br />

Die eigenen Anteile werden nicht annulliert,<br />

sondern werden weiterhin im Betriebsvermögen<br />

gehalten. Fortan entfallen auf diese Anteile<br />

keine Stimmrechte und Gewinnanteile. Es handelt<br />

sich hierbei um einen einfachen Rückkauf der Anteile<br />

und nicht um eine Kapitalreduzierung oder eine<br />

quellensteuerpflichtige Dividendenausschüttung.<br />

Da der Rückkauf der Anteile zu ihrem Marktwert erfolgt,<br />

stellt dieser Rückkauf auch keine verdeckte<br />

Gewinnausschüttung dar.<br />

Soweit die Objektgesellschaft entweder mehr als<br />

zehn Prozent ihrer eigenen Anteile oder Anteile mit<br />

einem Anschaffungspreis von mehr als 1,2 Millionen<br />

Euro hält und diese zum Abschluss des Kalenderjahres<br />

gehalten wurden, sind diese Anteile von der<br />

Vermögensteuer befreit. Der Anteilsrückkauf löst in<br />

Luxemburg weder Grunderwerbsteuer aus noch begründet<br />

er eine Gewerblichkeit, da die Anteile an der<br />

Objektgesellschaft nicht an Dritte verkauft werden.<br />

Besteuerung der Gesellschaften nach deutschem<br />

Steuerrecht<br />

Das deutsche Steuerrecht behandelt Personengesellschaften<br />

als »transparent«. Dies bedeutet, dass<br />

die Einkünfte im Zusammenhang mit der Vermietung<br />

des Gebäudekomplexes »An der Drosbach« und einer<br />

möglichen Veräußerung unmittelbar dem Anleger<br />

entsprechend seiner jeweiligen Beteiligungsquote<br />

zugerechnet und bei diesem nach seinen<br />

persönlichen Besteuerungsmerkmalen besteuert<br />

werden. Für deutsche Besteuerungszwecke gelten<br />

die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaft jeweils zum Zeitpunkt<br />

des Beitritts der Anleger als vermögensverwaltende,<br />

nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften.<br />

Objektgesellschaft<br />

Die Objektgesellschaft (société civile nach Luxemburger<br />

Recht) ist aus deutscher Sicht eine transparente<br />

Personengesellschaft. Da es sich um eine ausländische<br />

Gesellschaft handelt, ist für die steuerliche<br />

Einordnung die Rechtsform der Luxemburger société<br />

civile mit den deutschen Rechtsformen zu vergleichen.<br />

Eine Bindung an die steuerliche Qualifikation<br />

nach den Vorschriften des Luxemburger Steuerrechts<br />

besteht nicht.<br />

Dieser so genannte Typenvergleich ergibt, dass die<br />

Luxemburger société civile mit den Merkmalen der<br />

deutschen Personengesellschaften in den wesentlichen<br />

Punkten übereinstimmt und somit – ebenso<br />

wie die deutschen Personengesellschaften – als


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

137<br />

steuerlich transparent angesehen wird. Der Typenvergleich<br />

ist zunächst abstrakt anhand des Leitbildes<br />

des ausländischen Rechtsgebildes, wie es sich aus<br />

dem ausländischen Gesellschaftsrecht ergibt, zu<br />

führen (BFH-Urteil vom 23. Juni 1992, BStBl II 972).<br />

Danach ist die société civile einer deutschen Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechts vergleichbar.<br />

Bei einem konkreten Typenvergleich prüft die Finanzverwaltung<br />

unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen<br />

Ausgestaltung die nachfolgenden<br />

Umstände ab (BMF-Schreiben vom 19. März 2004,<br />

BStBl I 411 zur amerikanischen LLC): Die Gesellschafter<br />

der Objektgesellschaft haften unbeschränkt und<br />

persönlich für Verbindlichkeiten der Objektgesellschaft,<br />

die Zurechnung der Gewinnanteile erfolgt bei<br />

den Gesellschaftern unabhängig von einem Auszahlungsbeschluss,<br />

die Objektgesellschaft ist in kein öffentliches<br />

Handels- oder Unternehmensregister eingetragen,<br />

die Anteile sind nicht frei übertragbar und<br />

die Gesellschaft endet bei Tod eines Gesellschafters.<br />

Es bestehen für die Objektgesellschaft keine Vorschriften<br />

über die Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung.<br />

Da diese Aspekte neben der organisatorischen Ausgestaltung<br />

des Gesellschaftsvertrags zu berücksichtigten<br />

sind, ist die Objektgesellschaft insgesamt aus<br />

deutscher Sicht als Personengesellschaft zu<br />

qualifizieren, denn die überwiegende Anzahl der<br />

Merkmale, die von der Finanzverwaltung für die Abgrenzung<br />

von Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft<br />

herangezogen werden, sprechen für die<br />

Qualifikation als Personengesellschaft. Dies bedeutet,<br />

dass die von der Objektgesellschaft erzielten<br />

Einkünfte über die Beteiligungsgesellschaft und die<br />

Fondsgesellschaft den Anlegern direkt zugerechnet<br />

werden. Steuerpflichtig in Deutschland sind nur die<br />

Anleger selbst.<br />

Die Objektgesellschaft wird lediglich ihre eigenen<br />

Immobilien verwalten und hieraus Mieteinnahmen<br />

erzielen. Eine gewerbliche Tätigkeit neben der Vermietung<br />

ist nicht geplant. Die Gesellschaft erzielt<br />

somit – aus deutscher Sicht – Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />

Aufgrund der geplanten Haltedauer von über zehn<br />

Jahren wird bei planmäßiger Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

kein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet (zum gewerblichen Grundstückshandel<br />

vgl. auch unten D II. 4.). Eine Umqualifizierung der<br />

Einkünfte in Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG kommt daher nicht in Betracht.<br />

Die Objektgesellschaft ist nicht »gewerblich geprägt«<br />

im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. Gewerblich<br />

geprägt sind Personengesellschaften, bei denen<br />

ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften<br />

persönlich haftende Gesellschafter sind<br />

und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter<br />

sind, zur Geschäftsführung befugt sind. Für die<br />

Objektgesellschaft trifft dies nicht zu, weil die<br />

Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Beitritts<br />

der Anleger als persönlich haftende Gesellschafterin<br />

dieser Gesellschaft weder Kapitalgesellschaft noch<br />

gewerblich geprägte Personengesellschaft ist.<br />

Die Objektgesellschaft ist somit lediglich vermögensverwaltend<br />

tätig und erzielt im Rahmen ihrer<br />

Vermietungstätigkeit Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung gemäß § 21 EStG. In geringem Umfang<br />

wird die Gesellschaft allerdings auch Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG erzielen, etwa<br />

wenn die Liquiditätsreserve oder die Einnahmen aus<br />

der Vermietung kurzfristig angelegt werden.<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />

GmbH & Co. Beteiligungs KG (Beteiligungsgesellschaft<br />

oder Beteiligungs KG) ist zum Zeitpunkt des<br />

Beitritts der Anleger eine vermögensverwaltende<br />

Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG). Die gewerbliche<br />

Prägung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG wird<br />

dadurch ausgeschlossen, dass die Managementgesellschaft<br />

als Kommanditistin zur Geschäftsführung<br />

befugt ist. Der Gesellschaftszweck der Beteiligungsgesellschaft<br />

besteht im mittelbaren Halten und Vermieten<br />

des Gebäudekomplexes »An der Drosbach«.<br />

Eine eigene gewerbliche Tätigkeit wird die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht aufnehmen.<br />

Auch aufgrund ihrer Beteiligung an der Objektgesellschaft<br />

erzielt die Beteiligungsgesellschaft keine ge-


138 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

werblichen Einkünfte (so genannte Infektion, vgl.<br />

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), da die Objektgesellschaft<br />

ebenfalls nur vermögensverwaltend tätig ist. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

wird aus Luxemburger Sicht<br />

als Kapitalgesellschaft qualifiziert. Dies ist aber aus<br />

deutscher Sicht unerheblich, weil aus deutscher<br />

Sicht eine autonome Qualifikation nach den deutschen<br />

Regeln zwingend ist.<br />

Unter Zugrundelegung der Einkunftsermittlungsvorschriften<br />

des deutschen Steuerrechts erzielt die Objektgesellschaft<br />

und damit mittelbar die Beteiligungsgesellschaft<br />

aus der Vermietung des<br />

Gebäudekomplexes »An der Drosbach« unabhängig<br />

von einem möglicherweise später erfolgenden Verkauf<br />

der Immobilie während des Prognosezeitraums<br />

voraussichtlich einen Totalüberschuss.<br />

Fondsgesellschaft<br />

Auch die Fondsgesellschaft ist als vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft (GmbH & Co. KG)<br />

strukturiert. Sie ist zum Zeitpunkt des Beitritts der<br />

Anleger nicht gewerblich geprägt, weil die Managementgesellschaft<br />

als Kommanditistin zur Geschäftsführung<br />

befugt ist. Auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

wird keine eigene gewerbliche Tätigkeit<br />

ausgeübt. Eine gewerbliche Infektion aufgrund der<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft (§ 15 Abs.<br />

3 Nr. 1 EStG) scheidet aus, weil weder Beteiligungsgesellschaft<br />

noch Objektgesellschaft gewerblich tätige<br />

Mitunternehmerschaften sind. Auch unter Berücksichtigung<br />

der eigenen Kosten der<br />

Fondsgesellschaft erzielt diese unabhängig von<br />

einem möglicherweise später erfolgenden Verkauf<br />

der Immobilie während des Prognosezeitraums voraussichtlich<br />

einen Totalüberschuss.<br />

Laufende Besteuerung der Anleger<br />

Besteuerung der Anleger in Luxemburg<br />

Die Anleger sind in Luxemburg nicht steuerpflichtig,<br />

weil die luxemburgischen Steuerbehörden die Objektgesellschaft<br />

und die Beteiligungsgesellschaft als<br />

intransparent behandeln. Die Besteuerung in Luxemburg<br />

erfolgt unmittelbar bei der Objektgesellschaft,<br />

die der Körperschaftsteuer unterliegt. Die Anleger<br />

haben daher keine Steuererklärungen in Luxemburg<br />

abzugeben.<br />

Besteuerung der Anleger in Deutschland<br />

Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

Alle weltweiten Einkünfte einer natürlichen Person<br />

mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in<br />

Deutschland unterliegen grundsätzlich der deutschen<br />

Einkommensteuer, dem Solidaritätszuschlag<br />

sowie eventuell der Kirchensteuer. Die Besteuerung<br />

umfasst alle inländischen Einkünfte des Steuerpflichtigen<br />

sowie die Einkünfte, die der Steuerpflichtige<br />

im Ausland erzielt (Welteinkommensprinzip).<br />

Für die ausländischen Einkünfte, die die Anleger im<br />

Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

erzielen, nehmen sowohl Deutschland<br />

als auch Luxemburg Besteuerungsrechte in Anspruch.<br />

Ob und in welchem Umfang zwischen zwei Staaten<br />

eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann,<br />

richtet sich vorrangig nach einem zwischen diesen<br />

Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

in dem die beiderseitigen Besteuerungsrechte<br />

zugewiesen werden. Zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Großherzogtum<br />

Luxemburg besteht ein solches Doppelbesteuerungsabkommen<br />

auf dem Gebiet der Ertragsteuern<br />

(Abkommen vom 23. August 1958, zuletzt geändert<br />

durch Ergänzungsprotokoll vom 15. Juni 1973).<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

Gemäß Artikel 4 DBA Luxemburg liegt das Recht zur<br />

Besteuerung von Immobilieneinkünften, die eine<br />

Person mit Wohnsitz in Deutschland durch in Luxemburg<br />

belegenen Immobilien erzielt, beim Großherzogtum<br />

Luxemburg. Deutschland hat also kein Besteuerungsrecht<br />

für die Einkünfte, die durch die


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

139<br />

Vermietung der Immobilien erzielt werden. Gemäß<br />

Artikel 20 Abs. 2 DBA Luxemburg werden die in<br />

Luxemburg besteuerten Einkünfte im Wohnsitzstaat<br />

Deutschland von der Bemessungsgrundlage ausgenommen;<br />

es gilt also die so genannte Freistellungsmethode.<br />

Soweit die Anleger ihre Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

im Privatvermögen halten, erzielen sie<br />

(mittelbar) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

gemäß § 21 EStG. Da nicht inländische, sondern<br />

Luxemburger Immobilien vermietet werden, sind die<br />

Einkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt<br />

(Art. 20 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 DBA Luxemburg). Dies<br />

bedeutet zugleich, dass im Zusammenhang mit diesen<br />

Einkünften stehende Werbungskosten einschließlich<br />

Sonderwerbungskosten gemäß § 3c EStG<br />

nicht abzugsfähig sind. Dazu zählen auch Luxemburger<br />

Steuern (z. B. Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer).<br />

Für die Einkünfte aus den Luxemburger Immobilien<br />

gilt nach gegenwärtiger Rechtslage der so genannte<br />

»Progressionsvorbehalt« gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2<br />

DBA Luxemburg, § 32b EStG. Das bedeutet, dass für<br />

die übrigen in Deutschland zu versteuernden Einkünfte<br />

der Steuersatz anzuwenden ist, der sich ergibt,<br />

wenn auch die Luxemburger Einkünfte mit in<br />

die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen<br />

werden. Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung<br />

den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 im<br />

Kabinett beschlossen. Darin ist u. a. vorgesehen,<br />

dass Einkünfte aus im EU-Ausland belegenen Immobilien<br />

ab 2008 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt<br />

unterworfen werden. Die Verabschiedung dieses<br />

Gesetzes steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch aus.<br />

Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Einkünfte<br />

sind nach den Regeln des deutschen Einkommensteuerrechts<br />

zu ermitteln. Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung (§§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 21<br />

EStG) werden als Überschuss der Einnahmen über die<br />

Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) ermittelt.<br />

Wesentliche Faktoren für das steuerliche Ergebnis<br />

werden die Mieteinnahmen, die Finanzierungsaufwendungen,<br />

die Abschreibungen auf die Gebäude<br />

und die sonstigen laufenden Kosten sein. Darüber<br />

hinaus sind mögliche Sonderwerbungskosten der<br />

Anleger im Rahmen des etwaigen Progressionsvorbehalts<br />

zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Frage,<br />

ob bestimmte Ausgaben sofort abzugsfähige Werbungskosten<br />

oder aktivierungspflichtige Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten darstellen, ist insbesondere<br />

das BMF-Schreiben vom 20. Oktober<br />

2003, IV C 3 – S 2253a – 48/03 – (»5. Bauherrenerlass«),<br />

zu beachten.<br />

Voraussetzung für die Anerkennung einer steuerlich<br />

relevanten Vermietungstätigkeit ist, dass auf Ebene<br />

der Gesellschaften sowie auf der Ebene der Anleger<br />

die Absicht besteht, auf Dauer nachhaltig Überschüsse<br />

zu erzielen (Totalüberschuss), d. h. ein positives<br />

Gesamtergebnis in der Zeit von der Gründung<br />

bzw. seit Erwerb der Gesellschaftsanteile bis zur Veräußerung<br />

oder Aufgabe der Beteiligung.<br />

Unter Zugrundelegung der oben genannten Einkunftsermittlungsvorschriften<br />

erzielt der Anleger<br />

aus der Vermietung des Gebäudekomplexes »An der<br />

Drosbach« unabhängig von einem möglicherweise<br />

später erfolgenden Verkauf der Immobilie während<br />

des Prognosezeitraums voraussichtlich einen Totalüberschuss.<br />

Eventuelle Sonderwerbungskosten des<br />

Anlegers sind bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt.<br />

Jeder Anleger muss aus diesem Grund auch<br />

für sich selbst unter Einbeziehung seiner Sonderwerbungskosten<br />

prüfen, ob er einen Totalüberschuss<br />

erzielt. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung<br />

sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand<br />

der Vermietertätigkeit erfüllt. Das ist zunächst derjenige,<br />

in dessen Namen die Mietgegenstände vermietet<br />

sind. Zur Einkünftezurechnung ist aber nicht<br />

ausschließlich das Außenverhältnis entscheidend.<br />

Auch derjenige, der nicht selbst nach außen als Vermieter<br />

auftritt, kann dann Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erzielen, wenn er die Vermieterinitiative<br />

und das Vermieterrisiko trägt. Durch die in<br />

den Gesellschaftsverträgen geregelten Einflussnahmemöglichkeiten<br />

der Anleger ist sichergestellt, dass<br />

diesen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

zugerechnet werden können.


140 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

Einkommensteuer<br />

Die Objektgesellschaft wird zur Sicherung ihrer Liquidität<br />

und zur Wahrung von eventuellen mietrechtlichen<br />

Verpflichtungen eine Liquiditätsreserve<br />

vorhalten, die in Luxemburg verzinslich angelegt<br />

wird. Aus dieser Anlage erzielt der Anleger auf Ebene<br />

der Objektgesellschaft in Luxemburg in geringem<br />

Umfang auch Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Für derartige Einkünfte hat Deutschland grundsätzlich<br />

das Besteuerungsrecht (Art. 14 DBA Luxemburg).<br />

Die Finanzverwaltung vertritt hierzu die Ansicht,<br />

dass auch für Zinseinkünfte, die mit der Bewirtschaftung<br />

von Immobilien eng zusammenhängen, der<br />

Zinsartikel des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens<br />

gilt.<br />

Weil die Kapitaleinkünfte, die die Objektgesellschaft<br />

erzielt, aus Luxemburger Sicht jedoch zu den gewerblichen<br />

Einkünften des Körperschaftsteuersubjekts<br />

Objektgesellschaft zählen, besteht ein Qualifikationskonflikt.<br />

Aus Luxemburger Sicht ist Art. 5 DBA<br />

Luxemburg anzuwenden, so dass die Einkünfte in<br />

Luxemburg zu versteuern sind. Gemäß dem Entwurf<br />

eines BMF-Schreibens zur Anwendung von DBA auf<br />

Personengesellschaften folgt die deutsche Finanzverwaltung<br />

in diesen Fällen der Einordnung nach dem<br />

ausländischen Steuerrecht und wendet die hierfür<br />

geltende DBA-Vorschrift an (Entwurf eines BMF-<br />

Schreibens zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen<br />

auf Personengesellschaften vom<br />

10. Mai 2007, Az. IV B 4 – S 1300/07/0006, Tz. 4.1.3.3.1).<br />

Da das Schreiben lediglich im Entwurf vorliegt, besteht<br />

diesbezüglich keine Rechtssicherheit.<br />

Im Falle der Objektgesellschaft sind daher die Zinsen<br />

in Deutschland (gegebenenfalls nach Durchführung<br />

eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 22 DBA<br />

Luxemburg) voraussichtlich steuerfrei. Erfolgt die<br />

Freistellung dieser Einkünfte von der deutschen Besteuerung,<br />

gilt zwar nach gegenwärtiger Rechtslage<br />

grundsätzlich der Progressionsvorbehalt, dieser hat<br />

aber wegen des nachstehend erläuterten linearen<br />

Tarifs bei Kapitaleinkünften (so genannte »Abgeltungsteuer«)<br />

keine Auswirkungen. Nur wenn der Anleger<br />

gemäß § 32d Abs. 6 EStG die Einbeziehung<br />

sämtlicher Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer beantragt, wirken sich die in<br />

Deutschland steuerfreien Kapitaleinkünfte durch<br />

den Progressionsvorbehalt (nach dem zurzeit geltenden<br />

Recht; zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts<br />

siehe II. 2.) auf den Steuersatz der übrigen<br />

Einkünfte aus.<br />

Zinseinnahmen durch die Anlage von liquiden Mitteln<br />

auf der Ebene der Fondsgesellschaft oder der<br />

Beteiligungsgesellschaft müssen hingegen in<br />

Deutschland als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert<br />

werden. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer.<br />

Dies bedeutet, dass eine Kapitalertragsteuer in<br />

Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

einbehalten wird. Diese Steuer hat in der Regel abgeltende<br />

Wirkung. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen ist der<br />

Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen.<br />

Lediglich der Sparer-Pauschbetrag in Höhe<br />

von aktuell 801 Euro (1.602 Euro bei Zusammenveranlagung)<br />

kann als Werbungskosten für den<br />

Anleger berücksichtigt werden. Dieser besondere<br />

Steuersatz gilt nicht nur beim Einbehalt der Kapitalertragsteuer,<br />

sondern grundsätzlich auch im Rahmen<br />

einer Veranlagung zur Einkommensteuer (§ 32d<br />

Abs. 4 EStG). Auf Antrag können die Kapitaleinkünfte<br />

jedoch auch in die Veranlagung zusammen mit<br />

den übrigen Einkünften einbezogen werden, wenn<br />

dies für den Steuerpflichtigen günstiger ist.<br />

Kirchensteuer<br />

Die Kirchensteuer wird beim Abzug und Einbehalt<br />

von Kapitalertragsteuer nur berücksichtigt, wenn der<br />

Kirchensteuerpflichtige einen schriftlichen Antrag<br />

bei dem Kreditinstitut stellt. Da Kirchensteuerpflichtiger<br />

und Kontoinhaber (Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft)<br />

nicht identisch sind, kann ein<br />

entsprechender Antrag nicht gestellt werden, so<br />

dass das Kreditinstitut die Kirchensteuer beim Kapitalertragsteuerabzug<br />

nicht berücksichtigen wird.<br />

Daher wird die Kirchensteuer bei der Veranlagung zur<br />

Einkommensteuer erhoben. Der Kirchensteuerpflichtige<br />

muss hierfür eine Steuererklärung abgeben.<br />

Eine Veranlagung der Kirchensteuer erfolgt auch<br />

dann, wenn die Zinseinnahmen zu dem besonderen


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

141<br />

Steuersatz von 25 Prozent (Abgeltungsteuer, s. o.) im<br />

Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Anlegers<br />

besteuert werden. In diesen Fällen ermäßigt<br />

sich die Abgeltungsteuer um 25 Prozent der auf die<br />

Kapitalertragsteuer anfallenden Kirchensteuer. Ein<br />

Sonderausgabenabzug im Rahmen der Veranlagung<br />

zur Einkommensteuer für diese Kirchensteuer ist<br />

darüber hinaus nicht möglich.<br />

Thesaurierungsbegünstigung<br />

Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde ab<br />

dem Veranlagungszeitraum 2008 die Begünstigung<br />

nicht entnommener Gewinne eingeführt. Danach<br />

können thesaurierte (nicht ausgeschüttete oder<br />

entnommene) Gewinne auf Antrag mit einem Steuersatz<br />

von 28,25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag<br />

besteuert werden, vgl. § 34a EStG n.<br />

F. Voraussetzung für einen Antrag auf Anwendung<br />

des besonderen Steuersatzes ist, dass Einkünfte aus<br />

Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder<br />

selbstständiger Arbeit vorliegen, und dass der Anleger<br />

mit mehr als zehn Prozent beteiligt ist bzw. sein<br />

Anteil am Gewinn mehr als 10.000 Euro beträgt. Bei<br />

späterer Entnahme, Betriebsveräußerung oder -aufgabe,<br />

weiteren Gestaltungsmöglichkeiten oder auf<br />

Antrag erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 Prozent.<br />

Das Wahlrecht auf Thesaurierungsbegünstigung findet<br />

hier keine Anwendung, da die Fondsgesellschaft<br />

(wie auch die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft)<br />

vermögensverwaltend tätig ist und<br />

damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

bzw. aus Kapitalvermögen erzielt.<br />

Verrechnung von Verlusten<br />

Verluste, die deutschen Steuerpflichtigen aus ausländischen<br />

Aktivitäten zugerechnet werden, können<br />

in Deutschland nur sehr eingeschränkt berücksichtigt<br />

werden. Bei den Einkünften aus (mittelbarer)<br />

Vermietung und Verpachtung der Luxemburger Immobilien<br />

ist nach zurzeit geltendem Recht § 2a Abs. 1<br />

Nr. 6 Buchst. a EStG anzuwenden (zu den Änderungen<br />

des geplanten Jahressteuergesetzes 2009<br />

siehe unten). Eine Verlustverrechnung ist somit nur<br />

möglich mit anderen - positiven - Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung von Luxemburger Immobilien.<br />

Verluste können auch mit künftigen positiven<br />

Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung<br />

Luxemburger Immobilien verrechnet werden,<br />

also insbesondere mit späteren Überschüssen aus<br />

der mittelbaren Beteiligung an der Objektgesellschaft.<br />

Da diese Einkünfte aber ohnehin von der<br />

deutschen Steuer freigestellt sind, wirkt sich diese<br />

Verlustverrechnung nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />

(nach dem zurzeit geltenden Recht;<br />

zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts siehe<br />

»Vermeidung der Doppelbesteuerung«) aus.<br />

Ein negativer Progressionsvorbehalt gemäß § 32b<br />

EStG, also die Berücksichtigung von Auslandsverlusten<br />

bei der Bestimmung des Steuersatzes, scheidet<br />

nach Ansicht der Finanzverwaltung aufgrund von<br />

§ 2a EStG für mögliche Verluste aus der Vermietung<br />

der Luxemburger Immobilien ebenfalls aus. Die Abschaffung<br />

des Progressionsvorbehalts (siehe »Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung«) beinhaltet auch<br />

die Abschaffung eines etwaigen negativen Progressionsvorbehalts.<br />

Die nachfolgenden Verlustbeschränkungsmöglichkeiten<br />

finden nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />

Anwendung:<br />

−Für<br />

Steuerstundungsmodelle ist die Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15b EStG zu beachten<br />

(§ 21 Abs. 1 S. 2 EStG), die auf jeder Beteiligungsstufe<br />

gesondert zu prüfen ist. § 15b<br />

EStG enthält ein begrenztes Verlustverrechnungsverbot<br />

mit der Maßgabe, dass Verluste<br />

nur mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle<br />

verrechnet werden können. Ein<br />

Steuerstundungsmodell setzt eine modellhafte<br />

Gestaltung zwecks Verrechnung negativer Einkünfte<br />

mit positiven Einkünften aus anderen<br />

Einkunftsquellen voraus. Das zugrunde liegende<br />

Konzept muss - wenigstens in der Anfangsphase<br />

- auf die Erzielung negativer Einkünfte<br />

abzielen. Modellhaft sind alle Fondsbeteiligungen,<br />

die auf einem vorkonzipierten Vertragswerk<br />

beruhen, das dem Anleger - wie auch<br />

bei der hier angebotenen Beteiligungsmöglichkeit<br />

- keine ins Gewicht fallende Einflussmöglichkeit<br />

auf Vertragsabschluss und Geschäfts-


142 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

führung lässt. § 15b EStG führt zu einer<br />

Verlustausgleichsbeschränkung, wenn die Verlustgrenze<br />

von zehn Prozent des Eigenkapitals<br />

überschritten wird. Die Summe der prognostizierten<br />

Verluste müsste zehn Prozent des gezeichneten<br />

Kapitals in der Anfangsphase übersteigen.<br />

Der Anbieter geht nach der<br />

Prognoserechnung davon aus, dass in der Anfangsphase<br />

mit kumulierten Verlusten von nicht<br />

mehr als zehn Prozent des gezeichneten Kapitals<br />

zu rechnen ist und somit § 15b EStG nicht zu<br />

einer Einschränkung der Verlustverrechnung<br />

führt. Eine weitere Verlustverrechnungsbeschränkung<br />

ergibt sich durch § 15a EStG in Verbindung<br />

mit § 21 Abs. 1 Satz 2 EStG, von der die<br />

Kommanditisten einer Personengesellschaft<br />

(Anleger) erfasst werden. Danach darf der einem<br />

Anleger zuzurechnende Verlustanteil nur mit<br />

zukünftigen positiven Einkünften aus der<br />

Fondsbeteiligung verrechnet werden, soweit<br />

für ihn ein negatives Kapitalkonto entsteht oder<br />

sich erhöht. Da jedoch für den Anleger in<br />

Deutschland plangemäß keine steuerrelevanten<br />

Verluste entstehen werden, findet § 15a EStG<br />

voraussichtlich keine Anwendung.<br />

Vielfach wird angenommen, dass die weitgehenden<br />

Beschränkungen der Verrechnung von ausländischen<br />

Verlusten gegen die Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts<br />

verstoßen. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes<br />

2009 (siehe »Vermeidung der Doppelbesteuerung«)<br />

sieht vor, das Verbot zur<br />

Verrechnung von Auslandsverlusten gemäß § 2a EStG<br />

insoweit einzuschränken, als Verluste aus EU-Mitgliedsstaaten<br />

betroffen sind. Dies soll nach der Gesetzesbegründung<br />

aber nicht gelten, wenn – wie<br />

hier der Fall – in einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />

für die jeweilige Einkunftsart die Freistellungsmethode<br />

vereinbart ist.<br />

Selbst bei einer planmäßigen Verabschiedung des<br />

Jahressteuergesetzes 2009, die zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung im Bundesrat noch nicht erfolgt<br />

ist, wäre somit eine Verrechnung von möglichen Verlusten<br />

aus der Vermietung des Gebäudekomplexes<br />

»An der Drosbach« mit deutschen positiven Einkünften<br />

nicht möglich.<br />

Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaft sind aus deutscher Sicht<br />

keine gewerblichen Unternehmen und unterliegen<br />

gemäß § 2 Abs. 1 GewStG nicht der Gewerbesteuer.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Die aus der Beteiligung dem Anleger zugerechneten<br />

und in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen<br />

dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent<br />

der darauf festgesetzten Einkommensteuer.<br />

Kirchensteuer<br />

Auf das in Deutschland steuerpflichtige Einkommen<br />

nicht konfessionsloser Anleger aus der Fondsbeteiligung<br />

wird, abhängig von der Konfession des Anlegers<br />

und dem jeweils anwendbaren Landeskirchensteuergesetz,<br />

Kirchensteuer erhoben, soweit<br />

steuerpflichtige Einkünfte in Deutschland bestehen.<br />

Die konkrete Ausgestaltung der Kirchensteuer ist je<br />

nach Bundesland unterschiedlich geregelt und entzieht<br />

sich daher einer allgemeinen Darstellung. Die<br />

Erhebung der Kirchensteuer bei Zinseinnahmen, die<br />

der Abgeltungsteuer unterliegen, ist vorstehend unter<br />

»Einkünfte aus Kapitalvermögen« beschrieben.<br />

Besteuerung des Anteilsrückkaufs<br />

Ab dem Jahr 2011 wird die Objektgesellschaft konzeptgemäß<br />

eigene Anteile im gleichen Verhältnis<br />

von ihren Gesellschaftern zum Verkehrswert zurückkaufen.<br />

Dieser Rückkauf der eigenen Anteile ist<br />

steuerlich unbeachtlich, weil die Objektgesellschaft<br />

aus deutscher Sicht transparent ist und der Rückkauf<br />

somit aus steuerlicher Sicht ein Insichgeschäft der<br />

Beteiligungsgesellschaft darstellt. Die Erträge aus<br />

der Bewirtschaftung der Immobilien werden bereits<br />

auf der Ebene der Objektgesellschaft versteuert;<br />

dies wird - aufgrund der steuerlichen Transparenz -<br />

auch der Beteiligungsgesellschaft zugerechnet.


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

143<br />

Steuerliche Behandlung bei<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

Besteuerung in Luxemburg<br />

Veräußerung der Immobilie durch die<br />

Objektgesellschaft<br />

Die direkte Veräußerung der Immobilie durch die Objektgesellschaft<br />

löst Luxemburger Grunderwerbsteuer<br />

aus, die mit einem Satz von zehn Prozent auf den<br />

Verkaufspreis der Immobilie erhoben wird. Die<br />

Grunderwerbsteuer ist gemäß dem luxemburgischen<br />

code civil (Zivil-Gesetzbuch) vom Käufer zu tragen,<br />

es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wird etwas<br />

anderes vereinbart. Der Veräußerungsgewinn ist<br />

in Luxemburg zu versteuern. Ausnahmen können in<br />

bestimmten Fällen gelten, wenn stille Reserven auf<br />

Ersatzbeschaffungen übertragen werden. Der Veräußerungsgewinn<br />

wird durch den Unterschied zwischen<br />

Nettobuchwert (d.h. unter Berücksichtigung<br />

der AfA) und Verkaufspreis ermittelt, abzüglich der<br />

mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten.<br />

Beim Veräußerungsgewinn werden allerdings<br />

Wertsteigerungen nur insoweit erfasst, als sie nicht<br />

inflationsbedingt sind.<br />

Veräußerung der Objektgesellschaft durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Anteilsübertragungen von Personengesellschaften,<br />

deren Vermögen zum Teil aus Grundbesitz besteht,<br />

lösen ebenfalls Luxemburger Grunderwerbsteuer in<br />

Höhe von zehn Prozent aus. Eine Veräußerung der<br />

Anteile an der Objektgesellschaft durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

unterliegt demnach der Luxemburger<br />

Grunderwerbsteuer.<br />

Veräußerung der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft<br />

Im Fall einer Veräußerung des Anteils an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft fällt<br />

keine Grunderwerbsteuer an. Das luxemburgische<br />

Grunderwerbsteuerrecht kennt den Begriff der Steuertransparenz<br />

nicht, und die Qualifikation des Gesellschaftsvermögens<br />

stellt auf die formaljuristische<br />

Definition des Eigentums ab. Folglich unterliegt die<br />

Anteilsübertragung einer Personengesellschaft, die<br />

nicht unmittelbare Eigentümerin einer Luxemburger<br />

Immobilie ist, nicht der Grunderwerbsteuer.<br />

Aufgrund der nach dem Luxemburger Steuerrecht<br />

bestehenden steuerlichen Intransparenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

stellt die Veräußerung der Anteile<br />

an der Beteiligungsgesellschaft auch ertragsteuerlich<br />

keinen in Luxemburg steuerpflichtigen Tatbestand<br />

dar.<br />

Besteuerung in Deutschland<br />

Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />

der Immobilie<br />

Verkauft die Objektgesellschaft die Immobilie unmittelbar,<br />

hat Deutschland nach dem DBA Luxemburg<br />

kein Besteuerungsrecht. Da Luxemburg das Besteuerungsrecht<br />

für sich in Anspruch nimmt, ist für<br />

die Anwendung des § 50d Abs. 9 EStG kein Raum. Es<br />

kommt nur zu einer Besteuerung in Luxemburg.<br />

Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Beim Verkauf der Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />

durch die Anleger wirkt sich die unterschiedliche<br />

steuerliche Qualifikation in Luxemburg<br />

und Deutschland der Beteiligungsgesellschaft und<br />

der Objektgesellschaft aus.<br />

Aus Luxemburger Sicht wird eine Beteiligung an einer<br />

Kapitalgesellschaft veräußert. Das Besteuerungsrecht<br />

wird - sofern der Vorgang überhaupt dem<br />

Luxemburger Steuerrecht unterliegt - nach Art. 16<br />

DBA Luxemburg der Bundesrepublik Deutschland<br />

zugewiesen. Eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />

in Luxemburg erfolgt daher nicht.<br />

Aus Sicht des deutschen Steuerrechts werden - mittelbar<br />

- die Luxemburger Immobilien veräußert. Der<br />

Verkauf von Anteilen an einer vermögensverwaltenden<br />

Personengesellschaft steht einer Veräußerung<br />

der anteiligen Wirtschaftsgüter gleich (vgl. § 23 Abs.<br />

1 Satz 4 EStG). Nach Art. 4 DBA Luxemburg hätte allein<br />

Luxemburg ein Besteuerungsrecht. Da Luxemburg<br />

sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt,<br />

nimmt Deutschland nach § 50d Abs. 9 Nr. 1 EStG das<br />

Besteuerungsrecht für sich in Anspruch. Die steuerlichen<br />

Folgen der Veräußerung der Anteile an der


144 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

Fondsgesellschaft hängen daher davon ab, ob der<br />

Veräußerungsgewinn nach dem nationalen Recht in<br />

Deutschland steuerpflichtig ist.<br />

Werden die Anteile an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen<br />

gehalten, so fällt der Verkauf als privates<br />

Veräußerungsgeschäft unter § 23 EStG. Gemäß<br />

§ 23 Abs. 1 Satz 4 EStG gilt der Verkauf der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft als Verkauf der<br />

anteiligen Wirtschaftsgüter, mithin der von der<br />

Objektgesellschaft gehaltenen Grundstücke. Ein<br />

Veräußerungsgewinn ist steuerbar, wenn der Verkauf<br />

innerhalb der »Spekulationsfrist« des § 23 Abs.<br />

1 Nr. 1 EStG von zehn Jahren erfolgt. Erfolgt der Verkauf<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft außerhalb<br />

der Spekulationsfrist, kann der Veräußerungsgewinn<br />

in Deutschland nach der derzeitigen<br />

Rechtslage und nach planmäßiger Entwicklung des<br />

Fonds nicht besteuert werden (vgl. aber die Ausführungen<br />

zum gewerblichen Grundstückshandel).<br />

Veräußert ein Anleger seinen Anteil an einen Dritten,<br />

etwa auf einem Zweitmarkt, bestimmten sich die<br />

maßgeblichen Fristen für den Anleger und den Erwerber<br />

nach dem Verkaufszeitpunkt. Sind also für<br />

den Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine<br />

zehn Jahre vergangen, führt der Verkauf möglicherweise<br />

zu einem Veräußerungsgewinn, der in Deutschland<br />

zu versteuern ist.<br />

Das Verschenken eines Fondsanteils während des<br />

Zehn-Jahres-Zeitraums kann ebenfalls Einkommensteuer<br />

auslösen, weil zusammen mit dem Fondsanteil<br />

die anteiligen Schulden der Objektgesellschaft,<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der<br />

Fondsgesellschaft mit übertragen werden, so dass<br />

insoweit ein teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft<br />

vorliegt und eine neue Zehn-Jahres-Frist in Gang<br />

gesetzt wird. Eine beabsichtigte Schenkung könnte<br />

zudem die Einkünfteerzielungsabsicht beeinträchtigen.<br />

Im Fall der beabsichtigten Schenkung eines<br />

Fondsanteils ist daher der steuerliche Berater einzuschalten.<br />

Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

Bei einer Veräußerung von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

durch die Fondsgesellschaft treten<br />

dieselben Rechtsfolgen ein wie bei der Veräußerung<br />

der Anteile an der Fondsgesellschaft. Auch dies<br />

gilt als (anteilige) Veräußerung der Immobilie.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Ein Veräußerungsgewinn unterliegt unabhängig von<br />

der Haltedauer der Immobilie oder des Gesellschaftsanteils<br />

der Einkommensteuer, wenn die Veräußerung<br />

den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />

erfüllt. Dies hätte zur Folge, dass dem Anleger<br />

aus dem Beteiligungsangebot gewerbliche Einkünfte<br />

im Sinne des § 15 EStG zugerechnet würden. Hierdurch<br />

können sich vor allem auch steuerliche Auswirkungen<br />

für andere Grundstücksgeschäfte des<br />

Anlegers ergeben.<br />

Den Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels<br />

haben die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung<br />

insbesondere anhand der so genannten Drei-<br />

Objekt-Grenze geprüft (BMF-Schreiben vom 26.<br />

März 2004, Az. IV A 6 - S 2240 - 46/04, BStBl 2004 I<br />

434). Diese Grenze hat allerdings nur indizielle Bedeutung.<br />

Danach liegt ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

im Regelfall vor, wenn der Steuerpflichtige<br />

mehr als drei Objekte in einem engen<br />

zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb veräußert<br />

und mit Veräußerungsabsicht gehandelt hat.<br />

Objekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze sind<br />

Grundstücke jeder Art, auch wenn sie im Ausland belegen<br />

sind, unabhängig von Größe, Wert oder Nutzungsart,<br />

gleich ob bebaut oder unbebaut. Auch<br />

Grundstücksgeschäfte im Rahmen eines Einzelunternehmens<br />

oder einer Personengesellschaft sollen<br />

jeweils als ein Objekt berücksichtigt werden. Ein enger<br />

zeitlicher Zusammenhang ist regelmäßig dann<br />

anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen Erwerb<br />

(oder Errichtung oder Modernisierung) und Verkauf<br />

eines Objekts nicht mehr als fünf Jahre beträgt<br />

(nachfolgend »Besitzdauer«). Für »Branchenkundige«<br />

ist eine Besitzdauer von zehn Jahren relevant.<br />

Für Fondsgesellschaften nimmt die Finanzverwaltung<br />

regelmäßig Branchennähe an, die auch für den


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

145<br />

Anleger gelten soll, so dass bei einer Veräußerung<br />

innerhalb der Zehn-Jahres-Frist ein enger zeitlicher<br />

Zusammenhang anzunehmen ist.<br />

Für das vorliegende Beteiligungsangebot ist zunächst<br />

auf Ebene der Objektgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Fondsgesellschaft zu<br />

ermitteln, ob diese einen gewerblichen Grundstückshandel<br />

betreiben. Bei planmäßiger Entwicklung des<br />

Fonds ist dies nicht der Fall, weil die Immobilien mehr<br />

als zehn Jahre gehalten werden sollen.<br />

Die Finanzverwaltung hat in dem bereits erwähnten<br />

BMF-Schreiben dargelegt, unter welchen Bedingungen<br />

bei Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft<br />

ein gewerblicher Grundstückshandel auf Gesellschafterebene<br />

anzunehmen ist:<br />

Ist eine Grundstücksgesellschaft lediglich vermögensverwaltend<br />

tätig und begründet nicht bereits<br />

selbst einen gewerblichen Grundstückshandel (und<br />

hält der Gesellschafter seine Beteiligung im Privatvermögen),<br />

ist jede Grundstücksveräußerung auf<br />

Ebene der Gesellschaft dem Gesellschafter als Zählobjekt<br />

im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze zuzurechnen.<br />

Eine solche Veräußerung gilt jedoch nur<br />

dann als Zählobjekt, wenn der Gesellschafter an der<br />

Gesellschaft zu mindestens zehn Prozent beteiligt<br />

ist oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />

oder des Anteils an dem veräußerten Grundstück bei<br />

einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent mehr<br />

als 250.000 Euro beträgt.<br />

Veräußert der Gesellschafter seine Beteiligung an einer<br />

vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft,<br />

so ist nach dem o. g. Erlass der Finanzverwaltung<br />

die Veräußerung der Beteiligung einer<br />

(anteiligen) Grundstücksveräußerung gleichzustellen.<br />

Dabei werden dem Gesellschafter so viele Grundstücke<br />

zugerechnet, wie sich Grundstücke im Gesellschaftsvermögen<br />

befinden. Die vorstehenden<br />

Grundsätze sollen allerdings nach dem o. g. Erlass<br />

der Finanzverwaltung auf Beteiligungsveräußerungen<br />

nur anzuwenden sein, wenn der Gesellschafter<br />

mit mindestens zehn Prozent beteiligt ist oder -<br />

bei einer Beteiligung von weniger als zehn Prozent<br />

- der Verkehrswert seines Anteils mehr als 250.000<br />

Euro im Veräußerungszeitpunkt beträgt. Bei der Ermittlung<br />

der vorgenannten Grenzen spielen auch<br />

Währungsgewinne, Wertsteigerungen der Immobilie<br />

und etwaige Fremdfinanzierungen eine Rolle, da sie<br />

die Höhe des Verkehrswertes zum Veräußerungszeitpunkt<br />

beeinflussen.<br />

Folge einer Zurechnung der unmittelbaren oder mittelbaren<br />

Veräußerung der Immobilie wäre, dass die<br />

Veräußerung für die Beurteilung zu berücksichtigen<br />

ist, ob auf Ebene des Anlegers der Tatbestand des<br />

gewerblichen Grundstückshandels verwirklicht ist.<br />

Durch die (anteilige) Veräußerung allein, aber auch<br />

im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze im Zusammenhang<br />

mit weiteren Grundstücksgeschäften des Anlegers<br />

kann auf Anlegerebene ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel vorliegen.<br />

Anlegern, die einen höheren Anteil an der Fondsgesellschaft<br />

zeichnen möchten, wird empfohlen, die<br />

individuellen Auswirkungen eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels (z. B. Versteuerung von Veräußerungsgewinnen,<br />

Gewerbesteuerpflicht) vor dem<br />

Erwerb eines Fondsanteils sowie einer beabsichtigten<br />

Anteilsveräußerung durch den eigenen steuerlichen<br />

Berater überprüfen zu lassen.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Verkauf der Luxemburger Immobilien durch die<br />

Objektgesellschaft und der Verkauf von Anteilen an<br />

den beteiligten Gesellschaften löst keine deutsche<br />

Grunderwerbsteuer aus, weil die Immobilien keine<br />

inländischen Grundstücke im Sinne des § 1 GrEStG<br />

sind.


146 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

Umsatzsteuer<br />

Besteuerung in Luxemburg<br />

Die Vermietung von Grundstücken ist in Luxemburg<br />

in der Regel von der Umsatzsteuer befreit und gibt<br />

dem Vermieter kein Recht auf Vorsteuerabzug. Allerdings<br />

kann der Vermieter gemäß Art. 45 des Luxemburger<br />

Umsatzsteuergesetzes unter bestimmten<br />

Voraussetzungen auf die Befreiung verzichten und<br />

diese Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen.<br />

Zurzeit sind die Immobilien der Objektgesellschaft,<br />

mit Ausnahme der Vermietung an die Banque et<br />

Caisse d´Epargne de l´Etat, Luxembourg, fast ausschließlich<br />

umsatzsteuerpflichtig vermietet. Die Vermietung<br />

an die Europäische Gemeinschaft erfolgt<br />

zwar ohne Umsatzsteuer, berechtigt aber dennoch<br />

zum Vorsteuerabzug.<br />

Das Luxemburger Umsatzsteuerrecht stellt grundsätzlich<br />

zwei unterschiedliche Methoden zur Aufteilung<br />

der Vorsteuerbeträge zur Verfügung:<br />

−die Regelaufteilungsmethode nach dem Prorata-Satz<br />

(Umsatzschlüssel); oder<br />

−auf Basis einer wirtschaftlichen Zurechnung<br />

(méthode de l’affectation réelle), die vom<br />

Grundsatz her eine Einzelzurechnung ist.<br />

−Die von anderen Unternehmern in Rechnung<br />

gestellte Umsatzsteuer kann zurzeit somit<br />

überwiegend als Vorsteuer geltend gemacht<br />

werden. Die Abzugsfähigkeit der Vorsteuer<br />

unterliegt jedoch einem zehnjährigen Berichtigungszeitraum,<br />

sollten die Bedingungen in<br />

Zukunft nicht mehr erfüllt sein. Die Objektgesellschaft<br />

hätte dann eine Berichtigung des<br />

Vorsteuerabzugs in Höhe eines Ausgleichsbetrags<br />

von 1/10 pro Jahr durchzuführen, soweit<br />

während dieses Zeitraums die Bedingungen<br />

nicht erfüllt waren.<br />

Besteuerung in Deutschland<br />

Die Fondsgesellschaft gilt nicht als Unternehmerin<br />

im Sinne des § 2 UStG. Über das mittelbare Halten<br />

der Immobilien in der Objektgesellschaft als Objektgesellschaft<br />

hinaus übt sie keine Tätigkeit aus. In<br />

dem bloßen Erwerb, Halten und Veräußern von ge-<br />

sellschaftsrechtlichen Beteiligungen liegt grundsätzlich<br />

keine unternehmerische Tätigkeit (EuGH-<br />

Urteil vom 29. April 2004, EGHE 2004, 4319, Rn. 57 ff.,<br />

BMF-Schreiben vom 26. Januar 2007, IV A 5 – S-7300<br />

– 10/07, Rn. 3). Darüber hinaus stellt auch die Aufnahme<br />

der Gesellschafter durch die Fondsgesellschaft<br />

gegen Zahlung der Pflichteinlage keine umsatzsteuerbare<br />

Dienstleistung gegen Entgelt an die<br />

beitretenden Gesellschafter dar (EuGH-Urteil<br />

»KapHag Renditefonds« vom 26. Juni 2003, Az.<br />

C-442/01, EGHE 2003, 6851). Die Fondsgesellschaft<br />

führt damit keine umsatzsteuerbaren Umsätze aus.<br />

Aus diesem Grund ist der Vorsteuerabzug nach § 15<br />

UStG ausgeschlossen.<br />

Im Ergebnis wirken sich die Bruttobeträge (inklusive<br />

Umsatzsteuer) bei der Fondsgesellschaft erfolgswirksam<br />

aus, bzw. sind für etwaige Abschreibungen<br />

die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer zu<br />

berücksichtigen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Derzeit besteht zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg<br />

kein Abkommen zur Verringerung und zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dies bedeutet,<br />

dass beide Staaten ihr Besteuerungsrecht unbeschränkt<br />

ausüben können. Soweit die Anleger ihren<br />

Wohnsitz nicht in Luxemburg haben, fällt in Luxemburg<br />

weder eine Erbschaftsteuer noch eine Nachlasssteuer<br />

im Zusammenhang mit den Anteilen der<br />

Fondsgesellschaft an.<br />

Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert<br />

unentgeltliche Vermögensübergänge, entweder<br />

von Todes wegen oder durch Schenkung unter<br />

Lebenden. Da der Anleger annahmegemäß seinen<br />

Wohnsitz im Inland (Deutschland) hat, besteht für<br />

den Begünstigten eine unbeschränkte Steuerpflicht,<br />

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 lit. a) ErbStG. Steuerpflichtiger Erwerb<br />

im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

ist die Bereicherung des Erwerbers.


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

147<br />

Erbschaftsteuerlich ist nach Ansicht der deutschen<br />

Finanzverwaltung dahingehend zu unterscheiden,<br />

ob ein direkt gehaltener Kommanditanteil verschenkt<br />

bzw. vererbt wird oder ob die Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft über den Treuhänder gehalten<br />

wird und zivilrechtlich lediglich der Herausgabeanspruch<br />

des Treugebers gegen den Treuhänder<br />

verschenkt, bzw. vererbt wird.<br />

Direkte Kommanditbeteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Direktkommanditisten sind am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

beteiligt. Ihnen sind die einzelnen Wirtschaftsgüter<br />

und sonstigen Besitzposten des Gesamthandsvermögens<br />

und die Gesellschaftsschulden anteilig als<br />

Bruchteilseigentum zuzurechnen (§ 10 Abs. 1 Satz 3<br />

ErbStG, § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, R 26 Abs. 1 Satz 2 ErbStR).<br />

Bei der Bewertung der Anteile an der Fondsgesellschaft,<br />

die über die Beteiligungsgesellschaft fast 100<br />

Prozent der Anteile an der vermögensverwaltenden<br />

Objektgesellschaft hält, kommt es im Wesentlichen<br />

auf die Bewertung der Immobilie an. Hierfür ist der so<br />

genannte gemeine Wert (§ 9 Abs. 1 BewG) anzusetzen,<br />

der hier dem Verkehrswert der Immobilie entspricht.<br />

Der - in der Regel niedrigere - Ertragswert (§<br />

146 BewG) ist hier nicht anwendbar, da die Immobilie<br />

im Ausland belegen ist, § 31 i. V. m. § 9 Abs. 1 BewG.<br />

Die davon abweichende Bewertung von ausländischen<br />

Immobilien mit dem Verkehrswert verstößt<br />

nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft<br />

gegen die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs<br />

(EuGH-Urteil v. 17. Januar 2008, Az. C-<br />

256/06). Im Rahmen der aktuellen Bemühungen um<br />

eine Erbschaftsteuerreform soll diese Ungleichbehandlung<br />

beseitigt werden (vgl. die Ausführungen<br />

zur geplanten Erbschaftsteuerreform).<br />

Beim Erwerb von Todes wegen werden die anteiligen<br />

Schuldposten der Fondsgesellschaft nicht bereits<br />

bei der Ermittlung der Bereichung des Erben,<br />

sondern als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1<br />

ErbStG abgezogen.<br />

Bei einer Schenkung von Anteilen an vermögensverwaltenden<br />

Fonds wird dieser Vorgang nach gegenwärtiger<br />

Rechtslage als so genannte gemischte<br />

Schenkung beurteilt. Dies bedeutet, dass der Vermögensübergang<br />

in einen entgeltlichen und in einen<br />

unentgeltlichen Teil aufzuspalten ist. Der Erwerb ist<br />

dabei in Höhe der übernommenen Schulden als entgeltlich<br />

anzusehen, wobei zu den übernommenen<br />

Schulden auch die anteilig zuzurechnenden Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft zu rechnen sind<br />

(§ 10 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 7 ErbStG). Nur für den unentgeltlichen<br />

Teil fällt Schenkungsteuer an. Hinsichtlich<br />

des voll entgeltlichen Anteils der Schenkung<br />

kann - soweit die Übertragung innerhalb eines<br />

Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung der<br />

Beteiligung erfolgt - ein einkommensteuerlich zu<br />

berücksichtigendes Ergebnis aus einem privaten<br />

Veräußerungsgeschäft (vgl. § 23 EStG sowie die vorstehenden<br />

Erläuterungen zur Veräußerung von Anteilen<br />

an der Fondsgesellschaft) entstehen.<br />

Mittelbare Beteiligung über die<br />

Treuhandkommanditistin<br />

Nach Meinung der Finanzverwaltung ist bei Übertragungen<br />

durch den Erblasser oder Schenker grundsätzlich<br />

Gegenstand der Zuwendung der Herausgabeanspruch<br />

des Treugebers auf Rückübertragung des<br />

Treuguts (Kommanditanteil) gegen den Treuhänder.<br />

Dieser Herausgabeanspruch ist als Sachleistungsanspruch<br />

aus einem gegenseitigen Vertrag, hier dem<br />

Treuhandvertrag, mit dem gemeinen Wert, der in der<br />

Regel dem Verkehrswert entspricht, zu bewerten.<br />

Erlischt im Schenkungs- oder Todesfall des Gesellschafters<br />

das Treuhandverhältnis, ist nach Ansicht<br />

der Finanzverwaltung Zuwendungsgegenstand nicht<br />

der Herausgabeanspruch des Erwerbers gegen den<br />

Treuhänder gemäß § 667 BGB, sondern die Gesellschaftsbeteiligung<br />

unmittelbar. Es gilt diesbezüglich<br />

das zu den direkt an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Anlegern Gesagte entsprechend. Aus Haftungsgründen<br />

für die Erben wird im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft von dieser Möglichkeit kein<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Da, wie zuvor dargestellt, für die Bewertung der<br />

Beteiligung eines Direktkommanditisten ohnehin auf<br />

den Verkehrswert abgestellt wird, führt dies nicht zu<br />

einer Schlechterstellung eines Treugebers gegenüber<br />

einem Direktkommanditisten.


148 Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

Entlastungen und Freibeträge<br />

Die Steuerentlastungstatbestände nach §§ 13a und<br />

19a ErbStG für Betriebsvermögen können nicht in<br />

Anspruch genommen werden. Es mangelt sowohl der<br />

Fondsgesellschaft als auch den übrigen Gesellschaften<br />

(Beteiligungsgesellschaft, Objektgesellschaft)<br />

an Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne.<br />

Bei der Bewertung des Herausgabeanspruchs gegen<br />

den Treuhänder ist ebenfalls kein Betriebsvermögen<br />

zu bewerten.<br />

Die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />

Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen für den Ehegatten<br />

307.000 Euro und für die Kinder 205.000 Euro.<br />

Die Freibeträge werden alle zehn Jahre neu gewährt.<br />

Diese Beträge sind für die Übertragung der Beteiligung<br />

im Todes- oder Schenkungsfall anzuwenden.<br />

Erbschaftsteuerreform<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss<br />

vom 07. November 2006 (1 BvL 10/02) entschieden,<br />

dass die uneinheitliche Wertermittlung der verschiedenen<br />

Vermögensgegenstände bei gleichem Steuertarif<br />

verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde<br />

verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008<br />

eine Neuregelung zu treffen. Bis zur Klärung der<br />

Rechtslage setzt die Finanzverwaltung deshalb Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer nur vorläufig fest. Der<br />

Bundestag hat am 27. November 2008 den Regierungsentwurf<br />

zum Erbschaftsteuerreformgesetz<br />

verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren soll<br />

noch im Jahr 2008 abgeschlossen werden.<br />

Momentan ist für Erbfälle, nicht jedoch für Schenkungen,<br />

ein bis zum 30. Juni 2009 befristet ausübbares<br />

Wahlrecht für den Steuerpflichtigen vorgesehen.<br />

Danach kann bei einem Erwerb von Todes<br />

wegen, für den die Steuer nach dem 31. Dezember<br />

2006 und vor dem 1. Januar 2009 entstanden ist, beantragt<br />

werden, das neue Recht anzuwenden mit<br />

Ausnahme der neuen Freibeträge des §16 EStG.<br />

Nach dem Gesetzesentwurf wird den Vorgaben des<br />

Bundesverfassungsgerichts folgend künftig für alle<br />

Vermögensarten der so genannte gemeine Wert, der<br />

sich am Verkehrswert orientiert, bei der Bewertung<br />

zugrunde gelegt. Bei Personengesellschaften werden<br />

daher auch stille Reserven und der Firmenwert in<br />

die Bewertung einbezogen.<br />

Änderungen werden sich auch bei der Besteuerung<br />

ergeben. Nach der geplanten Regelung kann Betriebsvermögen<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

begünstigt übertragen werden. Das gilt jedoch<br />

grundsätzlich nicht für vermögensverwaltende Personengesellschaften,<br />

deren Betriebsvermögen zu<br />

mehr als 50 Prozent aus Immobilien besteht, die Dritten<br />

zur Nutzung überlassen werden.<br />

Bei der Ermittlung des Steuertarifs werden die Tarifstufen<br />

in den Steuerklassen II und III angehoben auf<br />

30 Prozent, bei einem Erwerb von mehr als 13 Millionen<br />

Euro auf 50 Prozent. Es kommt aber auch zur Erhöhung<br />

der persönlichen Freibeträge, insbesondere<br />

in der Steuerklasse I (für nahe Angehörige wie Ehegatten<br />

und Kinder auf 500.000 Euro bzw. 400.000<br />

Euro).<br />

Investmentsteuergesetz<br />

Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft<br />

und die Objektgesellschaft unterliegen nicht den<br />

Vorschriften des Investmentgesetzes (InvG) und des<br />

Investmentsteuergesetzes (InvStG). Keine der Gesellschaften<br />

ist als inländisches oder ausländisches<br />

Investmentvermögen oder -anteile im Sinne des § 1<br />

Abs. 1 InvStG und § 1 InvG i.V.m. § 2 Abs. 1, 5, 8 und 9<br />

InvG zu qualifizieren. Dies beruht zum einen darauf,<br />

dass die Objektgesellschaft nicht nach dem Grundsatz<br />

der Risikomischung investiert, wie dies vom InvG<br />

und InvStG gefordert ist. Zum anderen unterliegt<br />

die Objektgesellschaft keiner Investmentaufsicht in<br />

Luxemburg. Und letztlich kann auch die Rücknahme<br />

von Anteilen an der Objektgesellschaft nicht, wie<br />

vom InvG gefordert, verlangt werden.<br />

Verfahrensrechtliche Aspekte<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und die Fondsgesellschaft<br />

unterliegen als solche nicht der Einkommen-


Kapitel 14 Steuerliche Grundlagen<br />

149<br />

steuer. Das sich aus der Fondsbeteiligung ergebende<br />

steuerliche Ergebnis (Überschuss oder Verlust) wird<br />

im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung<br />

bei der Fondsgesellschaft nach<br />

deutschen steuerlichen Vorschriften einheitlich ermittelt<br />

und unter Einbeziehung der Sondereinnahmen<br />

und Sonderwerbungskosten den Anlegern zugerechnet.<br />

Die Feststellung erfolgt nach Ablauf des<br />

Kalenderjahres auf der Grundlage der von der Fondsgesellschaft<br />

vorbereiteten Erklärungen. Das Feststellungsverfahren<br />

wird vom zuständigen Betriebsfinanzamt<br />

der Fondsgesellschaft durchgeführt.<br />

Der Anleger ist grundsätzlich verpflichtet, innerhalb<br />

der gesetzlichen Fristen eine Einkommensteuererklärung<br />

bei seinem Wohnsitzfinanzamt abzugeben<br />

(§ 25 Abs. 3 EStG). Der Bescheid über die einheitliche<br />

und gesonderte Feststellung der dem Anleger aus<br />

der Fondsbeteiligung zuzurechnenden Einkünfte ist<br />

Grundlagenbescheid für seine Einkommensteuererklärung.<br />

Dies bedeutet, dass das für den Anleger im<br />

Feststellungsbescheid des Betriebsfinanzamts ausgewiesene<br />

Ergebnis verbindlich ist und eine Änderung<br />

durch Rechtsbehelf oder Rechtsmittel gegen<br />

den persönlichen Einkommensteuerbescheid nicht<br />

erzielt werden kann.<br />

Nur mit Belegen nachgewiesene Sonderwerbungskosten<br />

können berücksichtigt werden, und auch nur<br />

dann, wenn sie für den Zeitraum eines Kalenderjahres<br />

rechtzeitig bis zum 31. März des jeweils folgenden<br />

Kalenderjahres bei der Fondsgesellschaft<br />

eingehen.<br />

Die Anleger haben keine Steuererklärungen in<br />

Luxemburg abzugeben.<br />

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass bei Auslandssachverhalten<br />

eine erhöhte Mitwirkungspflicht des<br />

Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung<br />

besteht. Aufgrund der Beteiligung an einer ausländischen<br />

Personengesellschaft besteht insbesondere<br />

die Anzeigepflicht gemäß § 138 Abs. 2 AO, die innerhalb<br />

eines Monats nach Wirksamwerden der Fondsbeteiligung<br />

zu erfüllen ist. Der Anleger zeichnet zwar<br />

einen Gesellschaftsanteil an einer deutschen Personengesellschaft<br />

(Fondsgesellschaft), die sich selbst<br />

an ausländischen Personengesellschaften beteiligt,<br />

allerdings wird vorsorglich die Fondsgesellschaft<br />

aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft<br />

die Anzeigepflicht in eigenem Namen unter Hinweis<br />

auf ihre Funktion als Publikumsfonds erfüllen. Der<br />

Anbieter geht davon aus, dass dadurch eine gegebenenfalls<br />

bestehende Anzeigepflicht des Anlegers<br />

ebenfalls erfüllt ist (entsprechende Anwendung des<br />

BMF-Schreibens vom 17. August 2004, Az. IV B 4 – S<br />

1300 – 274/04).<br />

Die Anbieterin übernimmt keine Zahlung von Steuern<br />

für den Anleger.<br />

Änderungen des Steuerrechts<br />

Ständige Änderungen und die zunehmende Komplexität<br />

des Steuerrechts bringen es mit sich, dass die<br />

vorstehende Darstellung gewisse steuerrechtliche<br />

Kenntnisse des Lesers erfordert und sich bei Fehlen<br />

solcher Kenntnisse die Beratung durch einen persönlichen<br />

steuerlichen Berater empfiehlt. Zudem<br />

kann diese Darstellung auf die persönlichen Verhältnisse<br />

des einzelnen Anlegers nur in sehr begrenztem<br />

Umfang eingehen, weshalb die Hinzuziehung des<br />

persönlichen steuerlichen Beraters jedem Anleger<br />

empfohlen wird.<br />

Während der Fondslaufzeit können sich die steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen, insbesondere die Steuergesetze<br />

in Deutschland wie auch in Luxemburg,<br />

das DBA Luxemburg und die Auslegung durch Rechtsprechung<br />

und Finanzverwaltung ändern. Diese Änderungen<br />

können positive oder negative Auswirkungen<br />

auf das dem Anleger aus der Fondsbeteiligung<br />

zuzurechnende Ergebnis nach Steuern haben. Die<br />

steuerlichen Risiken sind ausführlich im Kapitel »Risiken<br />

der Beteiligung« beschrieben.


150 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

Leistungsbilanz Hannover Leasing<br />

Leasingfonds der Emissionsjahre 1997 bis 2007 (in Tausend Euro)<br />

Fondsgesellschaften<br />

Emis -<br />

sionsjahre<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />

Anschaffungskosten<br />

Kommanditkapital<br />

1997 NOROS 21 V-Geb. Berlin, Ffm + München Argentaurus Immobilien-Vermietungs-<br />

197.650 131.454<br />

und Verwaltungs GmbH<br />

1997 GEMMA 30 V-Geb. Dresden + Leipzig Argentaurus Immobilien-Vermietungs-<br />

109.201 69.791<br />

und Verwaltungs GmbH<br />

1998 FONTANO 67 1 Airbus A319 United Airlines 32.444 23.310<br />

1998 GAMBIT 63 1 Airbus A319 United Airlines 32.392 23.284<br />

1998 HELIANTHUS * 71 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.847 29.987<br />

1998 HELIODOR * 70 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.796 29.936<br />

1998 JASPIS 65 1 Airbus A319 United Airlines 32.392 23.284<br />

1998 HATTO 68 V-Geb. Bad Homburg Taunus-Sparkasse 23.893 12.033<br />

1998 ZITRIN (ZIMBAL) 77 Wohnanlage Berlin-Friedrichsh. Wohnbau Friedrichshain 28.362 26.842<br />

1998 MHKW Pirmasens * 40 Müllheizkraftwerk Sotec Saarberg 177.939 107.371<br />

1998 TIZIAN 79 Fernwärmenetz Dresden Drewag 158.191 83.344<br />

1998 FEMIRA 60 1 Airbus A319 United Airlines 30.368 22.599<br />

1998 FORMA 86 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.343 28.070<br />

1998 HILOG 87 1 Airbus A320 Northwest Airlines 40.873 29.604<br />

1998 HORA * 69 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.908 30.678<br />

1998 IDAHO * 66 1 Airbus A319 United Airlines 32.967 24.082<br />

1998 Stadtbahn Saar 48 15 Straßenbahnen Stadtbahn Saar GmbH 36.351 14.265<br />

1998 TAMARISKE 82 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 27.661<br />

1998 TERA * 80 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.542 29.578<br />

1999 TALITHA 73 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 27.489<br />

1999 FARUS 93 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 33.251 16.003<br />

1999 GENAVA 101 19 Lokomotiven Union Pacific 41.582 22.072<br />

1999 TRESKO 83 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.597 29.219<br />

1999 TRAVERSE 96 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 14.035<br />

1999 TROIKA 84 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.168 14.035<br />

1999 TREBON 102 15 Lokomotiven Union Pacific 31.623 15.635<br />

1999 TUSKULUM 100 Div. Verwaltungs-Gebäude Jenoptik AG 28.644 19.225<br />

1999 HANKO 97 Verwaltungs-Geb. München Landeshauptstadt München 135.921 17.779<br />

1999 TAMINES 76 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 15.006<br />

1999 TELLIMA 105 18 Lokomotiven Union Pacific 32.174 14.393<br />

1999 THORENIA 106 15 Lokomotiven Union Pacific 32.841 14.827<br />

1999 TIRAN 104 15 Lokomotiven Union Pacific 34.455 14.776<br />

1999 TUCANA 95 18 Lokomotiven Burlington Northern Santa Fe Corp. 34.296 15.799<br />

2000 Otto Lilienthal IV * 108 Airbus A330 Airtours 120.333 89.272<br />

2000 Otto Lilienthal V * 111 Airbus A331 Airtours 134.383 98.225<br />

2000 Otto Lilienthal X 107 Airbus A320 United Airlines 53.123 39.369<br />

2000 Otto Lilienthal XI 117 Airbus A320 United Airlines 53.814 40.648<br />

2000 Otto Lilienthal XIII 118 Airbus A320 United Airlines 53.123 39.369<br />

Die aufgeführten Leasingfonds sind mit diesem Beteiligungsangebot nicht vergleichbar.<br />

* von Mindestgewerbesteuer betroffen


Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

151<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />

Gesellschafter, kumuliert<br />

Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />

kumuliert<br />

Ergebnis nach Steuern,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist<br />

4.576 4.582 -109.244 -107.259 61.094 60.015 65.670 64.596<br />

25.926 22.963 -43.658 -47.210 25.688 27.599 51.614 50.562<br />

486 452 -21.560 -21.594 10.575 10.592 11.061 11.043<br />

460 428 -21.526 -21.543 11.911 11.920 12.371 12.348<br />

562 547 -27.855 -27.878 15.415 15.428 15.978 15.975<br />

501 487 -27.863 -27.870 15.414 15.419 15.916 15.905<br />

460 428 -21.526 -21.531 11.911 11.914 12.371 12.342<br />

0 0 -12.053 -11.921 6.645 6.573 6.645 6.573<br />

438 477 -21.876 -21.854 11.697 11.691 12.135 12.168<br />

2.893 2.830 -101.009 -101.388 55.491 55.717 58.384 58.547<br />

15.154 15.041 -67.776 -67.308 33.097 32.901 48.251 47.942<br />

772 758 -20.238 -20.261 11.205 11.218 11.977 11.976<br />

803 776 -25.936 -26.027 14.300 14.346 15.103 15.122<br />

808 751 -25.956 -26.067 13.964 14.014 14.772 14.766<br />

992 991 -27.905 -27.845 13.703 13.673 14.694 14.664<br />

828 809 -21.606 -21.627 11.968 11.980 12.797 12.789<br />

460 460 -18.460 -18.454 10.143 10.140 10.603 10.600<br />

291 279 -25.822 -25.849 13.847 13.860 14.138 14.139<br />

343 348 -27.847 -27.862 13.600 13.607 13.944 13.956<br />

138 138 -24.860 -24.992 11.225 11.281 11.363 11.419<br />

460 460 -17.371 -18.425 9.310 9.823 9.770 10.283<br />

409 409 -23.336 -23.890 12.316 12.585 12.725 12.994<br />

256 238 -25.047 -25.052 13.468 13.467 13.724 13.705<br />

0 0 -16.023 -17.535 7.152 7.790 7.152 7.790<br />

0 470 -16.023 -16.937 7.152 7.537 7.152 8.007<br />

409 409 -16.883 -17.806 8.982 9.453 9.391 9.862<br />

2.183 2.242 -13.093 -12.991 7.535 7.480 9.718 9.723<br />

132 146 -17.662 -20.469 7.106 8.223 7.238 8.369<br />

0 0 -16.831 -17.476 8.743 9.056 8.743 9.056<br />

0 0 -15.897 -16.634 7.989 8.299 7.989 8.299<br />

0 0 -16.516 -16.808 8.333 8.455 8.333 8.455<br />

0 0 -16.862 -17.492 8.443 8.708 8.443 8.708<br />

0 0 -17.298 -17.826 8.998 9.255 8.998 9.255<br />

0 0 -82.472 -82.679 43.508 43.609 43.508 43.609<br />

950 950 -91.783 -91.355 47.660 47.431 48.610 48.381<br />

0 0 -37.639 -37.644 18.360 18.362 18.360 18.362<br />

358 358 -38.504 -38.549 19.598 19.618 19.956 19.976<br />

0 0 -37.634 -37.643 18.357 18.362 18.357 18.362


152 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

Leasingfonds der Emissionsjahre 1997 bis 2007 (in Tausend Euro)<br />

Emis -<br />

sionsjahre<br />

Fondsgesellschaften<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />

Anschaffungskosten<br />

Kommanditkapital<br />

2000 Otto Lilienthal XIV * 119 Airbus A320 United Airlines 53.174 39.369<br />

2000 Otto Lilienthal XV * 116 Airbus A320 United Airlines 54.003 39.830<br />

2000 Lord of the Rings II * 113 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 165.456 165.456<br />

2000 Lord of the Rings III * 114 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 181.253 181.253<br />

2001 Shallow Hal * 130 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 109.400 109.400<br />

2001 First $ 20 Million * 131 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 43.251 43.251<br />

2001 I am Sam * 128 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 57.568 57.568<br />

2001 Unfaithful * 129 Kinofilm-Produktion Twentieth Century Fox Film Corp. 136.390 136.390<br />

2001 TULIPA (GLORY) 121 Wohnanlage Leipzig Leipziger Wohnungs- und<br />

88.943 24.542<br />

Baugesellschaft mbH<br />

2001 TROUBADOUR 133 Verwaltungszentrum<br />

Adam Opel AG 65.701 1.991<br />

Rüsselsheim<br />

2002 El Diablo * 126 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 73.883 73.883<br />

2002 Rush Hour 2 * 142 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 235.155 235.155<br />

2002 VERTICO 120 Wohnanlagen Berlin GEWOBE GmbH 77.540 15.000<br />

2003 NOMA 123 Büropark München IVG Media Works Munich GmbH 155.275 15.500<br />

2003 MERADIN * 122 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 25.280 17.720<br />

2004 NINFA 156 Wohnanlage Berlin GEWOBE GmbH 74.058 6.000<br />

2004 MERADIN II * 136 Kinofilm-Produktion New Line Distribution Inc. 75.825 75.825<br />

2004 NIDULUS 148 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 108.814 20.000<br />

2005 MORATIM 163 TV-Serien-Produktion Universal 45.579 45.579<br />

2005 UMBRA 155 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 103.782 20.500<br />

2005 URTEMA 161 Komm. Liegenschaften Landkreis Waldeck-Frankenberg 102.943 21.300<br />

2005 FACTORA 168 Komm. Liegenschaften Landkreis Limburg-Weilburg 83.740 17.032<br />

2006 TAGETES 174 Komm. Liegenschaften Landkreis Limburg-Weilburg 56.506 11.515<br />

2007 FRICTION 187 Gesundheitsamt Frankfurt am Main 27.470 7.250<br />

Die aufgeführten Leasingfonds sind mit diesem Beteiligungsangebot nicht vergleichbar.<br />

* von Mindestgewerbesteuer betroffen


Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

153<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />

Gesellschafter, kumuliert<br />

Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />

kumuliert<br />

Ergebnis nach Steuern,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist<br />

358 358 -37.998 -38.023 19.295 19.307 19.653 19.665<br />

358 358 -38.389 -38.381 19.529 19.526 19.887 19.884<br />

0 0 -165.456 -165.889 69.822 70.005 69.822 70.005<br />

1.001 880 -180.237 -180.666 97.037 97.227 98.038 98.107<br />

9.250 9.250 -93.789 -94.231 48.597 48.802 57.847 58.052<br />

3.500 3.500 -36.984 -37.233 19.244 19.355 22.744 22.855<br />

4.440 4.440 -48.778 -49.206 25.412 25.602 29.852 30.042<br />

11.100 11.100 -116.107 -116.801 60.429 60.740 71.529 71.840<br />

742 742 6.025 5.886 2.968 2.887 3.710 3.630<br />

774 445 -2.012 -2.720 946 1.270 1.720 1.715<br />

6.150 6.150 -62.792 -63.402 32.698 32.969 38.848 39.119<br />

9.700 9.700 -215.373 -223.410 111.248 115.286 120.948 124.985<br />

216 243 -4.711 -4.643 2.351 2.316 2.567 2.559<br />

0 0 -1.416 -1.580 667 742 667 742<br />

0 0 -17.709 -17.713 9.061 9.063 9.061 9.063<br />

39 39 -643 -580 289 259 328 298<br />

392 391 -74.430 -74.355 36.980 36.945 37.372 37.336<br />

122 122 -3.980 -3.991 1.824 1.829 1.946 1.952<br />

73 73 -45.431 -45.453 20.130 20.140 20.203 20.213<br />

90 90 -3.582 -3.595 1.593 1.599 1.683 1.689<br />

141 141 -3.340 -3.353 1.458 -1.464 1.599 1.604<br />

102 102 -2.021 2.073 896 918 997 1.020<br />

38 38 -735 -749 326 332 364 370<br />

0 0 0 0 0 0 0 0


154 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />

Emis -<br />

sionsjahre<br />

Fondsgesellschaften<br />

Deutsche Immobilienfonds<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />

Gesamt-Investitionskosten<br />

Prognose<br />

Ist<br />

1999 HIRUNDO 1 91 Verwaltungszentrum München Deutsche Bahn AG 192.776 195.779<br />

2002 MC Immobilien 1 125 Büropark Bredeney Essen Karstadt, diverse Mieter 123.526 123.526<br />

2002 FRESCO 2 135 Justizzentrum Jena Freistaat Thüringen 29.752 30.260<br />

2002 NIMBUS 139 Verwaltungsgebäude Stuttgart Siemens AG 59.577 59.577<br />

2003 FELINE 110 Nutzfahrzeug-Gebrauchtwagen-Center DaimlerChrysler AG 7.524 7.524<br />

2003 IMETRA 3 140 Protonenbestrahlungszentrum München ProHealth AG 125.039 125.039<br />

2004 SIMAR 1 GmbH 144 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 107.677 108.473<br />

2004 SIMAR 3 GmbH 145 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 70.979 70.986<br />

2004 TANGELO 153 Verwaltungsgebäude Erfurt Verwaltungs-Berufsgen. 44.980 44.980<br />

2004 ILLUSTRA 1 157 Bahnhofszeile Freiburg diverse Mieter 81.150 81.150<br />

2004 TAIGA 149 Bürogebäude Duisburg Verwaltungs-Berufsgen. 35.704 35.704<br />

2006 PALLADIN 167 Technologiepark und Hotel Hamburg div. Mieter, Golden Tulip 43.426 43.426<br />

2007 NIGRESCO 172 WilhelmGalerie Ludwigsburg div. Mieter 59.901 63.115<br />

2007 OKTANT 173 City Palais Duisburg div. Mieter 105.500 105.500<br />

2007 ORONTES 176 Bürogebäude The Bench Köln div. Mieter 25.855 25.855<br />

2007 HESPEROS 180 Haus des lebenslangen Lernens Dreieich Landkreis Offenbach 67.300 67.300<br />

Ausländische Immobilienfonds<br />

2002 HVH Immobilien 5 137 Bürogebäude New York u. New Jersey diverse Mieter 334.373 334.275<br />

2005 VIESTE 160 Büro- und Geschäftscenter Prag diverse Mieter 68.700 68.700<br />

2006 ERATO 165 Büro- und Geschäftszentrum Bratislava diverse Mieter 111.473 111.473<br />

Medienfonds<br />

2003 MONTRANUS 4 143 zwei internationale Kinofilme Universal 211.327 211.327<br />

2004 MONTRANUS II 4 158 zwei internationale Kinofilme Universal 242.330 242.330<br />

2005 MONTRANUS III 166 drei internationale Kinofilme Universal 294.079 294.079<br />

1 Die Abweichungen basieren weitgehend auf gegenüber der Prognose geringeren Mieteinnahmen.<br />

2 Die Abweichung basiert auf leicht höheren Gesamt-Investitionskosten und einer Verschiebung des geplanten Mietbeginns, welcher jedoch keinen Einfluss auf den Gesamterfolg der Beteiligung hat.<br />

3 Die Abweichung beruht auf der gegenüber der Prognose noch nicht erfolgten Fertigstellung des Fondsobjekts.<br />

4 Die variablen Lizenzzahlungen sind gegenüber der Prognose deutlich geringer ausgefallen.<br />

5 Angaben in Tausend US-Dollar


Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

155<br />

Prognose<br />

Eigenkapital<br />

Ist<br />

Prognose<br />

Fremdkapital<br />

Ist<br />

Prognose<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Ist<br />

Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

66.033 68.014 126.743 127.765 26.727 23.345 -5.699 -11.367<br />

31.500 31.500 92.026 92.026 12.206 5.957 -6.256 -15.599<br />

12.000 11.970 17.752 18.260 2.760 2.506 -1.675 -2.314<br />

19.812 19.812 39.765 39.765 6.610 6.510 -614 -1.026<br />

2.213 2.213 5.311 5.311 729 729 593 673<br />

34.039 34.039 91.000 91.000 7.405 1.850 -6.135 -9.258<br />

19.188 19.188 88.489 89.285 3.786 1.980 – –<br />

15.812 15.812 55.167 55.174 4.965 4.010 – –<br />

18.950 18.950 26.030 26.030 3.411 3.411 -1.255 -1.035<br />

21.480 21.480 59.670 59.670 8.387 8.142 -1.432 -195<br />

15.000 15.000 20.704 20.704 2.797 2.797 -582 -486<br />

15.095 15.095 31.164 31.164 1.308 1.308 -873 -548<br />

27.750 27.750 32.151 35.365 427 478 -1.524 -1.995<br />

52.100 52.035 51.150 51.150 2.345 2.345 863 264<br />

12.200 9.234 13.655 13.655 0 0 0 0<br />

17.600 15.752 49.700 49.700 0 0 0 0<br />

155.456 155.358 178.917 178.917 65.180 29.316 – –<br />

32.500 32.500 36.200 36.200 3.406 3.406 0 0<br />

56.473 56.473 55.000 55.000 4.759 4.759 0 0<br />

118.343 118.343 92.984 92.984 87.510 47.296 -59.794 -113.745<br />

128.920 128.920 113.410 113.410 66.500 20.800 -140.104 -199.247<br />

251.110 251.110 42.969 42.969 11.000 12.000 -233.271 -232.656


156 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />

Emis -<br />

sionsjahre<br />

Fondsgesellschaften<br />

Schiffsfonds<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />

Gesamt-Investitionskosten<br />

Prognose<br />

Ist<br />

2006 MERKUR GULF 1 169 Containerschiff CMA CGM S.A. 52.473 52.473<br />

2006 AUGUSTENBURG 1 171 Containerschiff NYK 32.900 32.900<br />

2007 LAUENBURG / PAPENBURG 1,5 177 zwei Containerschiffe CSCL, CLAN 72.100 72.100<br />

ALTERNATIVE INVESTITIONEN<br />

2007 PRIVATE INVEST I 170 Private Equity Beteiligungen 2 88.218 88.218<br />

2007 LIFE INVEST I 175 Lebensversicherungspolicen Zweitmarktportfolio 3 29.304 29.304<br />

2007 INFRASTRUKTUR INVEST I 1 178 Infrastruktur Nordamerika Unternehmensbeteiligungen 4 119.713 119.713<br />

2007 INFRASTRUKTUR INVEST I PRIVATE 1 179 Infrastruktur Nordamerika Unternehmensbeteiligungen 4 46.950 46.950<br />

1 Angaben in Tausend US-Dollar<br />

2 Beteiligungen an Private Equity und Venture Capital Zielfonds, Secondary Portfolios und Co-Investments<br />

3 Zweitmarktportfolio von deutschen Kapitallebensversicherungen<br />

4 Unternehmensbeteiligungen in den Bereichen Energieversorgung, Hafenlogistik, Abfallwirtschaft, Wasserversorgung<br />

5 Die Ausschüttungen des Jahres 2007 wurden in Teilen aus Liquiditätsreserven bzw. dem Liquiditätsergebnis des Jahres 2008 bestritten.<br />

Abgelaufene Unternehmerisch geprägte Fonds (in Tausend Euro)<br />

Fonds-<br />

Gesamt-Investitionskosten<br />

Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />

Nr. Fondsobjekte Mieter / Lizenznehmer<br />

Prognose<br />

Ist<br />

1996 - 2007 KERA 37 Verwaltungsgebäude Leipzig Deutsche Bahn AG 55.868 56.650<br />

1996 - 2007 HERSCHEL 38 Verwaltungsgebäude Berlin Deutsche Bahn AG 60.209 59.221<br />

2003 - 2007 FICUS 138 Verwaltungsgebäude München Siemens AG 65.921 64.295<br />

1998 - 2007 MERIT II 1 112 Bürogebäude Atlanta u. Houston diverse Mieter 142.501 142.501<br />

2000 - 2006 MERIT Fifth Avenue 1 124 Bürogebäude New York Major League Soccer, u. a. 41.500 41.500<br />

1 Angaben in Tausend US-Dollar


Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

157<br />

Prognose<br />

Eigenkapital<br />

Ist<br />

Prognose<br />

Fremdkapital<br />

Ist<br />

Prognose<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Ist<br />

Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

26.000 26.000 26.473 26.473 2.275 2.275 43 43<br />

14.500 14.500 18.400 18.400 870 870 34 34<br />

29.650 29.650 42.450 42.450 542 542 37 37<br />

88.218 88.218 0 0 - - - 501<br />

29.304 29.304 0 0 0 0 0 247<br />

119.713 95.<strong>193</strong> 0 0 - 0 - 170<br />

46.950 37.400 0 0 - 0 - 76<br />

Eigenkapital<br />

Fremdkapital<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Steuerliche Ergebniszuweisung,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist Prognose<br />

Ist<br />

37.944 37.940 17.924 18.710 40.153 43.868 -24.326 -25.650<br />

39.085 36.513 21.123 22.708 34.325 47.754 -20.908 -21.749<br />

18.270 18.295 47.651 46.000 32.189 29.356 -73 -30<br />

66.501 66.501 76.000 76.000 115.585 79.995 23.376 14.012<br />

31.500 31.500 10.000 10.000 66.431 60.732 – –


158 Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

Vorzeitig beendete Leasingfonds (in Tausend Euro)<br />

Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />

Anschaffungskosten<br />

Kommanditkapital<br />

1997 - 2003 FABRE 1 42 1 Airbus A319 Air Canada 28.322 21.577<br />

1997 - 2003 FERRY 1 41 1 Airbus A319 Air Canada 27.889 21.679<br />

1997 - 2003 JULIANUS 1 – 1 Airbus A319 Air Canada 26.599 40.400<br />

1998 - 2003 INITIAL 2 78 Gulfstream V Allied Irish Bank 32.365 29.655<br />

1998 - 2003 INTENSION 2 72 1 Airbus A320 Northwest Airlines 41.821 31.170<br />

1998 - 2003 TORNADO 2 81 1 Airbus A320 Northwest Airlines 38.623 29.271<br />

1999 - 2003 NOMINATIM 3 98 1 Airbus A330 Airtours 115.404 81.602<br />

1999 - 2003 NONAGINTA 3 103 1 Airbus A330 Airtours 115.404 81.602<br />

1 Diese Transaktionen wurden aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Leasingnehmers vertragsgemäß beendet.<br />

2 Diese Transaktionen wurden auf Wunsch der Gesellschafter im Einvernehmen mit dem Leasingnehmer vorzeitig beendet.<br />

Die Beendigung erfolgte gemäß den vertraglichen Bestimmungen.<br />

3 Anpassung der Prognosewerte an das durch die Gesellschafter aufgrund von steuerrechtlichen Änderungen initiierte vorzeitige Beendigungsszenario<br />

Abgelaufene Leasingfonds (in Tausend Euro)<br />

Fondslaufzeit Fondsgesellschaften<br />

Fonds-<br />

Nr. Fondsobjekte Leasingnehmer<br />

Anschaffungskosten<br />

Kommanditkapital<br />

1996 - 2005 HARPALUS 22 1 AVRO RJ100 Crossair Limited Company 17.933 16.428<br />

1996 - 2005 GALUT 24 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 27.107 22.139<br />

1996 - 2005 FARADAY 24 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 27.107 22.139<br />

1996 - 2005 HIPPALUS 27 1 Fokker 70 Austrian Airlines 16.721 13.490<br />

1996 - 2005 KOLIBRI 28 1 Fokker 70 Austrian Airlines 16.912 13.488<br />

1996 - 2005 GODIN 31 1 Airbus A321 Austrian Airlines 38.519 37.641<br />

1997 - 2005 VELA 33 Heizkraftwerk Mannheim Energie- u. Wasserwerke<br />

113.816 66.366<br />

Rhein-Neckar<br />

1996 - 2006 GD Kraftwerk Gera 23 Kraftwerk in Gera Kraftwerk Gera GmbH 110.980 82.046<br />

1996 - 2006 MÖWE 32 1 AVRO RJ100 Crossair Limited Company 18.522 15.703<br />

1996 - 2006 ANDROMEDA* 36 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 35.249 27.401<br />

1997 - 2006 ZUGAS 53 1 Airbus A330 Cathay Pacific Airways 80.621 59.412<br />

1997 - 2007 GONDI 44 1 Airbus A320 GATX Capital Cooperation 41.633 30.146<br />

1997 - 2007 GERONA* 52 1 Airbus A320 China Southern 42.595 31.439<br />

1997 -2007 GOMARUS* 54 1 Airbus A320 China Southern 42.304 30.575<br />

1997 - 2007 HAGION* 55 1 Airbus A320 China Southern 42.304 30.575<br />

1997 -2007 CAPELLA* 56 1 Airbus A320 China Southern 42.816 30.933<br />

1997 - 2007 FLAVIUS* 57 1 Airbus A319 United Airlines 29.779 21.730<br />

1997 - 2007 JORIS* 58 1 Airbus A319 United Airlines 29.779 21.730<br />

1997 - 2007 GERARD* 61 1 Airbus A319 United Airlines 30.322 21.965<br />

* von Mindestgewerbesteuer betroffen<br />

1 Die Ausschüttungen Ist beinhalten auch die vorsorglich einbehaltene Liquiditätsreserve für einen etwaigen Anfall von Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn. Im<br />

Einzelnen belaufen sich die Einbehalte wie folgt: Harpalus 531 Tausend Euro, Galut 760 Tausend Euro, Faraday 760 Tausend Euro, Hippalus 506 Tausend Euro,<br />

Kolibri 526 Tausend Euro, Godin 1.237 Tausend Euro, Vela 3.489 Tausend Euro, GD Kraftwerk Gera 2.900 Tausend Euro, Möwe 503 Tausend Euro,<br />

Andromeda 1.037 Tausend Euro, Zugas 2.670 Tausend Euro, Gondi 1.460 Tausend Euro, Gerona 1.591 Tausend Euro, Gomarus 1.463 Tausend Euro,<br />

Hagion 1.517 Tausend Euro, Capella 1.375 Tausend Euro, Flavius 1.216 Tausend Euro, Joris 1.235 Tausend Euro und Gerard 2.517 Tausend Euro.<br />

2 Versteuerung des Aufgabegewinns im Soll und Ist mit 26,5 %<br />

3 Versteuerung des Aufgabegewinns im Ist mit 44,3 %


Kapitel 15 Leistungsbilanz<br />

159<br />

Prognose<br />

Ausschüttungen,<br />

kumuliert<br />

Ist<br />

Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />

Gesellschafter, kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

Steuerent- (+) / -belastung (–),<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

Ergebnis nach Steuern,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

11.115 11.078 866 802 493 453 11.609 11.531<br />

12.566 12.564 796 995 5.278 5.191 17.844 17.755<br />

11.994 11.992 883 1.051 4.996 4.899 16.990 16.891<br />

6.781 6.710 -633 -899 1.563 1.657 8.344 8.367<br />

7.637 7.550 -1.101 -1.387 2.093 2.<strong>193</strong> 9.730 9.743<br />

7.157 7.050 -1.041 -1.256 1.945 2.021 9.102 9.071<br />

16.871 16.650 -5.340 -5.340 7.444 7.445 24.314 24.095<br />

16.870 16.650 -5.340 -5.340 7.444 7.446 24.314 24.096<br />

Ausschüttungen 1 ,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

Steuerliche Ergebniszuweisungen<br />

Gesellschafter,<br />

kumuliert<br />

Prognose<br />

Ist<br />

Steuerent- (+) / -belastung (–), kumuliert<br />

26,5 % 2 26,5 % 2 44,3 % 3<br />

Prognose Ist Ist<br />

Ergebnis nach Steuern, kumuliert<br />

26,5 % 2 26,5 % 2 44,3 % 3<br />

Prognose Ist Ist<br />

7.034 6.901 259 204 3.145 3.172 1.226 10.179 10.073 8.127<br />

11.051 10.952 365 226 4.473 4.545 1.809 15.524 15.497 12.761<br />

11.051 10.878 365 358 4.473 4.674 1.805 15.524 15.552 12.683<br />

6.903 6.847 295 228 3.040 3.078 1.166 9.942 9.925 8.013<br />

6.892 6.787 350 246 3.148 3.200 1.251 10.040 9.987 8.038<br />

14.852 14.790 481 593 6.819 6.753 2.558 21.671 21.543 17.347<br />

38.251 37.567 517 -35 13.613 13.899 5.792 51.864 51.466 43.358<br />

40.715 41.001 -104 -3.417 14.796 16.217 9.438 55.511 57.218 50.439<br />

7.254 7.120 250 197 3.277 3.297 1.289 10.531 10.417 8.409<br />

14.369 14.292 444 644 6.284 6.173 2.297 20.652 20.465 16.589<br />

32.906 32.331 1.150 -1.887 15.671 17.353 7.430 48.577 49.684 39.761<br />

15.641 15.290 568 648 7.745 7.703 2.815 23.386 22.994 18.105<br />

15.362 15.087 550 823 7.638 7.494 2.689 23.000 22.581 17.775<br />

14.040 13.874 587 159 7.633 7.861 3.042 21.673 21.735 16.916<br />

14.040 14.010 795 916 7.515 7.379 2.615 21.555 21.389 16.625<br />

16.053 15.899 586 132 7.637 7.878 3.061 23.690 23.776 18.959<br />

10.385 10.308 411 587 5.970 5.877 2.091 16.355 16.185 12.399<br />

10.335 9.873 442 646 5.608 5.495 1.943 15.943 15.368 11.817<br />

9.041 8.673 421 246 5.725 6.158 2.303 14.766 14.831 10.977


160<br />

Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />

KG.<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Pullach.<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens sind der unmittelbare oder mittelbare<br />

Erwerb, die Bebauung, die Herstellung, die langfristige Verwaltung,<br />

Bewirtschaftung und Vermietung von langlebigen Wirtschafts-<br />

und Investitionsgütern sowie das langfristige Eingehen<br />

von Beteiligungen zu diesem Zweck, insbesondere die Beteiligung<br />

an der HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co.<br />

Beteiligungs KG (»Beteiligungsgesellschaft«), die mittelbar über die<br />

Eigentümerin (»Objektgesellschaft«) an dem Grundstück »An der<br />

Drosbach«, Cloche d’Or in Luxemburg, das zurzeit bebaut wird mit<br />

einem Bürokomplex mit ca. 75.000 m² Mietflächen bestehend aus 5<br />

Gebäudeflügeln A bis E, einem Turm F, einem IT-Bereich und dazugehörigen<br />

Tiefgaragen- und Außenstellplätzen (»Fondsimmobilie«),<br />

beteiligt ist, sowie die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens<br />

und die Durchführung aller damit mittelbar oder<br />

unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind<br />

die Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c Gewerbeordnung aufgeführt<br />

sind.<br />

Die Gesellschaft kann zur Erreichung des Gesellschaftszwecks auch<br />

andere Gesellschaften und Niederlassungen im In- und Ausland<br />

gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und die Geschäftsführung<br />

in solchen Gesellschaften wahrnehmen.<br />

§ 3<br />

Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Handelsregistereintragung<br />

(1) Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

(3) Die Gesellschaft ist am 30. Oktober 2008 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer<br />

HRA 93098 eingetragen worden.<br />

§ 4<br />

Rechtsform, Gesellschafter, Beteiligung<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft.<br />

(2) Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HANNOVER LEA-<br />

SING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

Pullach. Sie leistet keine Einlage und ist am Ergebnis und Vermögen<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

(3) Kommanditisten sind:<br />

− HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH, Pullach, mit einer Kommanditeinlage von 500 Euro (in<br />

Worten: Euro fünfhundert),<br />

− Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH, Pullach, mit einer<br />

Kommanditeinlage von 11.000 Euro (in Worten: elftausend<br />

Euro) und<br />

− HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH, Pullach, mit einer Kommanditeinlage<br />

von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend Euro).<br />

(4) Allein die persönlich haftende Gesellschafterin, jeder geschäftsführende<br />

Kommanditist und die HANNOVER-LEASING<br />

Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH sind jeder einzeln und<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB beauftragt<br />

und bevollmächtigt, ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter,<br />

zur Durchführung des Investitionsvorhabens HAN-<br />

NOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG (das »Investitionsvorhaben«),<br />

Beitrittsvereinbarungen mit Neugesellschaftern abzuschließen<br />

und Erhöhungen des Kommanditkapitals bis zur<br />

Höhe eines Kommanditkapitals von 230.586.000 Euro (in Worten:<br />

Zweihundertdreißig Millionen fünfhundertsechsundachtzigtausend<br />

Euro) zzgl. eines Agios von fünf (5) % zu vereinbaren.<br />

Jeder von ihnen ist außerdem einzeln befugt, die<br />

entsprechenden Eintragungen in das Handelsregister zu beantragen<br />

und zu bewirken, soweit entsprechende Handelsregistervollmachten<br />

der Neugesellschafter vorliegen.<br />

Mit der Annahme eines Beitrittsangebots ist das Gesellschaftsverhältnis<br />

begründet. Eines Zugangs der Annahmeerklärung<br />

bedarf es zu deren Wirksamkeit nicht.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, eine<br />

Überzeichnung des nominellen Kommanditkapitals um bis zu<br />

ein (1) Prozent zuzulassen. In diesem Fall verändern sich teilweise<br />

die im Investitions- und Finanzplan dargestellten Werte entsprechend,<br />

insbesondere die von der Höhe des gezeichneten<br />

oder eingezahlten Kommanditkapitals abhängigen Kosten sowie<br />

die Liquiditätsrücklage, um den auf das zusätzliche überzeichnete<br />

Kommanditkapital entfallenden Anteil.<br />

(5) Die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH übernimmt mit Beitritt des ersten Treugebergesellschafters<br />

(»Treugeber«) gemäß § 5 die Funktion einer Treuhandkommanditistin<br />

(»Treuhänder«). Die Beteiligung des Treuhänders<br />

bestimmt sich nach der Höhe der Kommanditbeteiligung<br />

der wirksam beigetretenen Treugeber; seine ursprüngliche<br />

Kommanditeinlage in Höhe von 500 Euro erhält der Treuhänder,<br />

soweit diese erbracht wurde, zurück.<br />

Ein gegebenenfalls bis zum Beitritt eines Neugesellschafters<br />

entstandener Ergebnisvortrag der Gesellschaft ist von diesen<br />

entsprechend der Beteiligungsquote anteilig zu übernehmen.<br />

(6) Soweit die Kommanditbeteiligung abweichend von den Absätzen<br />

4 und 5 nicht über den Treuhänder gemäß § 5 erfolgt, sind<br />

alle neu eingetretenen Direktkommanditisten verpflichtet, unverzüglich<br />

mit ihrem Beitritt der Gesellschaft eine umfassende,<br />

unwiderrufliche und bei natürlichen Personen über den Tod<br />

hinaus wirksame Handelsregistervollmacht in notariell beglaubigter<br />

Form zur Verfügung zu stellen, die die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung zur<br />

Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen<br />

ins Handelsregister bevollmächtigt (Generalanmeldevollmacht).<br />

Bei der Beglaubigung der Vollmacht muss zur Sicherstellung<br />

des Identitätsnachweises das zugrunde gelegte<br />

Ausweispapier angegeben werden; die Angabe »von Person bekannt«<br />

genügt nicht. Die hierfür anfallenden Kosten sind von<br />

dem Kommanditisten selbst zu tragen. Das Gleiche gilt für aufgrund<br />

von Rechtsnachfolge neu hinzugekommene Kommanditisten.<br />

(7) Gesellschafter kann nur werden, wer sich gegenüber der Gesellschaft<br />

im Sinne des jeweils geltenden Geldwäschegesetzes<br />

identifiziert.<br />

Die gemeinschaftliche Übernahme eines Gesellschaftsanteils


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

161<br />

durch Ehegatten oder sonstige Gemeinschaften ist ausgeschlossen.<br />

(8) Der Gesellschaft können nur solche Personen beitreten, die (i)<br />

weder Staatsbürger der USA oder Inhaber einer dauerhaften<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind,<br />

(ii) noch einen Wohnsitz in den USA oder einem ihrer Hoheitsgebiete<br />

haben, (iii) weder eine Körperschaft oder sonstige Einrichtung<br />

organisiert unter dem Recht der USA oder eine sonstige<br />

Vermögensmasse sind, und (iv) deren Einkommen auch nicht<br />

dem US-Steuerrecht unterliegt. Ferner ist ein Beitritt aus den<br />

USA oder mit einer Wohn- oder Geschäftsanschrift in den USA<br />

ausgeschlossen.<br />

(9) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt und von<br />

allen Gesellschaftern unwiderruflich ermächtigt, unter Abschluss<br />

eines entsprechenden Beitrittsvertrags den Platzierungsgaranten<br />

Delta Vermietungsgesellschaft mbH oder einen<br />

von ihm benannten Dritten als Kommanditisten aufzunehmen,<br />

dessen Beteiligung für den Weitervertrieb zu teilen und auch<br />

Übertragungen zu jedem Zeitpunkt zuzulassen.<br />

(10) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind jeder für sich allein<br />

berechtigt zu handeln; widerspricht jedoch ein anderer geschäftsführender<br />

Gesellschafter der Vornahme einer Handlung,<br />

so muss diese unterbleiben.<br />

§ 5<br />

Beitritt über den Treuhänder; Stellung des Treugebers;<br />

Vollmacht des Treuhänders<br />

(1) Gesellschafter können ausschließlich im Wege einer treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung über die HANNOVER-LEASING<br />

Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH (»Treuhänder«) beitreten.<br />

Ein Beitritt als Direktkommanditist ist grundsätzlich<br />

ausgeschlossen, ausnahmsweise jedoch zulässig. Die Gesellschafter<br />

dürfen, mit Ausnahme des Treuhänders, die Kommanditbeteiligung<br />

nicht ihrerseits (u. a. als Treuhänder) für Dritte<br />

erwerben oder halten.<br />

Der Treugeber ist nach Begründung seines Gesellschaftsverhältnisses<br />

als Treugeberkommanditist jederzeit berechtigt, seine<br />

Rechtsstellung als Treugeberkommanditist in eine Rechtsstellung<br />

als Direktkommanditist umzuwandeln. Für diesen Fall<br />

ist der Treuhänder hiermit bevollmächtigt, seinen auf den jeweiligen<br />

Treugeber entfallenden Kapitalanteil und die entsprechende<br />

Haftsumme entsprechend herabzusetzen. Soweit eine<br />

solche Umwandlung erfolgt, ist der Übergang im Außenverhältnis<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />

als Kommanditist in das Handelsregister.<br />

Der Treuhänder übernimmt und hält die entsprechenden Kommanditeinlagen<br />

im eigenen Namen, jedoch für Rechnung und<br />

im Treuhandauftrag der Neugesellschafter als seine »Treugeber«,<br />

mit denen er einen Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

geschlossen hat. Die Bedingungen, zu denen die<br />

treuhänderische Beteiligung erfolgt, ergeben sich aus diesem<br />

Gesellschaftsvertrag, dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

und der Beitrittsvereinbarung.<br />

Der Treugeber wird im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />

und zur Gesellschaft entsprechend seiner treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und verpflichtet,<br />

soweit nicht Abweichendes ausdrücklich geregelt ist.<br />

Als Kommanditist der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

wird allein der Treuhänder im Handelsregister eingetragen. Der<br />

Treugeber ist berechtigt, jederzeit sämtliche seiner Beteiligung<br />

entsprechenden Gesellschafterrechte, insbesondere das Recht<br />

zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen und sein<br />

Stimmrecht sowie die Informations- und Kontrollrechte selbst<br />

auszuüben, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung<br />

getroffen ist. Der Treuhänder leistet dabei den Weisungen der<br />

Treugeber Folge.<br />

Sofern der Zeichner sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B.<br />

durch persönliche Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung<br />

von Weisungen an den Treuhänder / Verwalter oder Teilnahme<br />

via Internet), hat sich der Treuhänder der Stimme zu<br />

enthalten. Bei Beschlüssen im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren)<br />

vertritt der Treuhänder den Zeichner nicht.<br />

(2) Für die Bereitschaft, die Stellung eines Treuhandkommanditisten<br />

einzunehmen, einschließlich der tatsächlichen Übernahme<br />

der Treuhandkommanditistenstellung wie auch des Beteiligungsverwalters,<br />

erhält die HANNOVER-LEASING Treuhand-<br />

Vermögensverwaltung GmbH von der Gesellschaft ab dem Geschäftsjahr<br />

2009 eine pauschale gewinnunabhängige Vergütung<br />

in Höhe von 5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend) inklusive<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils am<br />

1. Januar eines Jahres fällig. Die Treuhandvergütung wird jährlich<br />

um 2,20 % erhöht, erstmals am 1. Januar 2010. Bemessungsgrundlage<br />

ist der jeweils vormals erhöhte Betrag.<br />

§ 6<br />

Einlagen, Gesellschafterkonten<br />

(1) Die mit Unterzeichnung der Beitrittsvereinbarung übernommenen<br />

Kommanditeinlagen (ohne Agio) stellen die im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft geschuldeten Pflichteinlagen dar. Die in das<br />

Handelsregister für jeden Kommanditisten einzutragende Haftsumme<br />

wird auf ein (1) vom Hundert seiner anfänglichen Kommanditeinlage<br />

(ohne Agio) festgesetzt und bleibt auch bei etwaigen<br />

späteren Kapitalherabsetzungen unverändert.<br />

(2) Pflichteinlagen sind Bareinlagen und gemäß Beitrittsvereinbarung<br />

in der dort genannten Währung kosten- und spesenfrei<br />

auf das Einzahlungskonto des Treuhänders einzuzahlen, über<br />

das der Treuhänder verfügen darf, in der Zeit längstens bis zum<br />

31. März 2011 nur gemeinsam mit einem Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Ein Agio in Höhe von fünf (5) % ist mit der Bareinlage<br />

fällig. Kommt ein Gesellschafter mit der Einzahlung in Verzug,<br />

hat er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288<br />

Abs. 1 BGB von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz<br />

zu entrichten.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter können Ansprüche auf<br />

Zahlung der ausstehenden Pflichteinlagen und eines etwaigen<br />

Agios zur Sicherung eines oder mehrerer Zwischenfinanzierungsdarlehen(s)<br />

nebst Zinsen und Nebenleistungen abtreten.<br />

(3) Für jeden Gesellschafter wird ein Festkapitalkonto I, ein Kapitalkonto<br />

II, ein Ergebnisvortragskonto III, ein Entnahmeverrechnungskonto<br />

IV und ein Kapitalkonto V für begünstigte Gesellschafter,<br />

denen Vorabgewinne zustehen, geführt.<br />

(4) Auf dem als Festkonto zu führenden Festkapitalkonto I werden<br />

die Pflichteinlage wie auch etwaige förmliche Kapitalherabsetzungen<br />

(vgl. § 13b Abs. 4) verbucht. Die Beteiligungsverhältnisse<br />

der Gesellschafter an Vermögen, Gewinn und Verlust und<br />

am Auseinandersetzungsguthaben sowie für die Ausübung aller


162 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschafterrechte einschließlich der Stimmrechte richten<br />

sich nach dem Betrag der Haftsumme.<br />

(5) Auf dem Kapitalkonto II werden für jeden Gesellschafter ein<br />

Agio sowie die ihn betreffenden Ergebnisvorabzuweisungen<br />

gebucht.<br />

(6) Erfolgt in Verlustjahren eine Belastung der Gesellschafter mit<br />

Verlustanteilen, führt das nicht zur Herabsetzung der Festkapitalkonten.<br />

Vielmehr sind die Verluste auf besonderen Ergebnisvortragskonten<br />

III zu buchen. Gewinne werden bis zur Höhe des<br />

Ergebnisvortragskontos gegengebucht, danach werden die Gewinne<br />

diesem Konto III zugeschrieben.<br />

(7) Auf dem Entnahmeverrechnungskonto IV werden sämtliche<br />

nicht das Festkapitalkonto betreffenden Zahlungsvorgänge<br />

zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern, insbesondere<br />

alle Entnahmen und Ausschüttungen gebucht.<br />

(8) Vorabgewinne werden dem begünstigten Gesellschafter auf<br />

einem besonderen Kapitalkonto V gutgeschrieben.<br />

(9) Guthaben auf den Gesellschafterkonten werden nicht verzinst.<br />

§ 7<br />

Keine Nachschusspflichten, Kapitalerhöhungen<br />

(1) Über die Verpflichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Pflichteinlage zuzüglich Agio hinaus übernehmen<br />

die Gesellschafter weder gegenüber Dritten noch gegenüber<br />

den anderen Gesellschaftern oder gegenüber der Gesellschaft<br />

eine Nachschussverpflichtung; dies gilt auch für den Fall der<br />

Auflösung der Gesellschaft.<br />

(2) Kapitalerhöhungen über den in diesem Vertrag ausdrücklich<br />

beschriebenen Rahmen hinaus können nur mit qualifizierter<br />

Mehrheit gemäß § 9 Abs. 6 beschlossen werden. Dabei ist kein<br />

Gesellschafter, der gegen eine Kapitalerhöhung gestimmt hat,<br />

verpflichtet, sich an ihr zu beteiligen; er ist jedoch verpflichtet,<br />

an der handelsregistergerichtlichen Abwicklung einer wirksam<br />

beschlossenen Kapitalerhöhung mitzuwirken, auch wenn dies<br />

zu einer Veränderung seiner Beteiligungsquote führt. Etwaige<br />

Kapitalerhöhungen müssen in einem angemessenen Verhältnis<br />

zu den Einlageleistungen stehen und es ist stets eine Obergrenze<br />

festzulegen.<br />

§ 8<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Zur Geschäftsführung und Einzelvertretung der Gesellschaft ist<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin berechtigt und verpflichtet.<br />

Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung<br />

grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt und von<br />

den Gesellschaftern ermächtigt, der Kommanditistin HANNO-<br />

VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH ebenfalls das Recht zur Geschäftsführung mit Einzelvertretungsbefugnis<br />

mit Wirkung für und gegen die<br />

Gesellschaft (»geschäftsführende Kommanditistin«) noch vor<br />

dem Beitritt eines ersten Neugesellschafters, spätestens mit<br />

Wirkung ab dem 28. Februar 2009 und vorbehaltlich der Zustimmung<br />

dieser Kommanditistin einzuräumen (geschäftsführende<br />

Kommanditistin und persönlich haftende Gesellschafterin<br />

zusammen auch: die »geschäftsführenden Gesellschafter«<br />

genannt).<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben ihre Pflichten mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Sie haften<br />

der Gesellschaft und den Gesellschaftern gegenüber nur bei<br />

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

und deren Geschäftsführer sind von den Beschränkungen<br />

des Selbstkontrahierungsverbots nach § 181 BGB und<br />

einem Wettbewerbsverbot nach den §§ 112, 161 Abs. 2 HGB befreit.<br />

Die Geschäftsführung erstreckt sich auf die Vornahme aller<br />

Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die zum gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören. Hierzu gehören<br />

insbesondere auch<br />

a) die Durchführung, Verwaltung und Abwicklung des Investitionsvorhabens<br />

einschließlich der Maßnahmen nach § 4 Abs. 4<br />

und die Durchführung der Ausschüttungen an die Kommanditisten,<br />

b) die Wiederanlage von Guthabensbeträgen des Gesellschaftsvermögens<br />

(Abs. 6).<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter können durch einen gesonderten<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag im Namen und auf<br />

Rechnung der Gesellschaft einem Dritten, insbesondere der<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, Tätigkeiten der Geschäftsführung<br />

übertragen und diesem Dritten insoweit erforderliche<br />

Bevollmächtigung erteilen; die Leitung der Gesellschaft<br />

als solche und die damit verbundene Verantwortlichkeit müssen<br />

in jedem Fall bei den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

verbleiben.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben einmal jährlich<br />

über den Geschäftsverlauf zu berichten.<br />

(3) Zur Vornahme von Handlungen und Geschäften, die über den<br />

gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft<br />

hinausgehen, bedürfen die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

der vorherigen Zustimmung der Gesellschafter gemäß den<br />

nachfolgenden Absätzen. Soweit diese Vereinbarungen, Handlungen<br />

und Geschäfte schon vor dem Beitritt der Gesellschafter<br />

abgeschlossen wurden, stimmen die Gesellschafter mit ihrem<br />

Beitritt zur Gesellschaft diesen zu.<br />

(4) Folgende Handlungen und Geschäfte bedürfen – vorbehaltlich<br />

nachfolgender Absätze 5 bis 7 – der Zustimmung der in § 9 Abs.<br />

6 geregelten qualifizierten Mehrheit der Gesellschafter:<br />

a) Beendigung und Veräußerung der Beteiligung der Gesellschaft<br />

an der Beteiligungsgesellschaft und mittelbar an der<br />

Objektgesellschaft;<br />

b) Erwerb, Veräußerung, Belastung (soweit nicht in Abs. 6 lit. e)<br />

abweichend geregelt) und Verzicht von und auf Grundstücke,<br />

grundstücksgleiche Rechte und Beteiligungen an Gesellschaften<br />

sowie anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens,<br />

ausgenommen bei etwaigen Rückkäufen der<br />

Objektgesellschaft von eigenen Anteilen von ihren Gesellschaftern;<br />

c) Änderung dieses Gesellschaftsvertrags wie auch Abweichungen<br />

von den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

im Einzelfall; als solche gelten nicht Änderungen, die lediglich<br />

redaktioneller Natur sind und Änderungen der Firma der Gesellschaft;<br />

d) sämtliche Maßnahmen nach deutschem oder luxemburgischem<br />

Umwandlungsrecht, sofern nicht im Einzelfall eine<br />

höhere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist ;<br />

e) die Auflösung / Abwicklung der Gesellschaft.


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

163<br />

(5) Einer Zustimmung der in § 9 Abs. 6 geregelten einfachen Mehrheit<br />

der Gesellschafter bedürfen insbesondere:<br />

a) der Abschluss, die Änderung, die Kündigung oder Beendigung,<br />

nicht jedoch die Anpassung von Darlehensverträgen<br />

und soweit nicht in Abs. 6 lit. c) bis e) abweichend geregelt;<br />

b) die Eingehung von Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen,<br />

Schuldbeitritten, Patronatserklärungen oder ähnlichen<br />

Haftungsverhältnissen;<br />

c) - die Aufhebung, Kündigung, vorzeitige Beendigung und<br />

− der Neuabschluss von einem oder mehreren Mietverträgen,<br />

− ob während der Laufzeit oder mit Ablauf eines Mietvertrags,<br />

− ausgenommen die Erstvermietung, die zum gewöhnlichen<br />

Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft gehört und<br />

in die Kompetenz der Geschäftsführung fällt,<br />

− zu marktüblichen Bedingungen,<br />

− soweit im Einzelfall mehr als dreißig (30) % der vermieteten<br />

Flächen betroffen sind.<br />

− Vertragsänderungen gelten als Neuabschluss, wenn die<br />

Änderung neue Investitionspflichten der Gesellschaft von<br />

zumindest 5.000.000 Euro (in Worten: fünf Millionen Euro)<br />

innerhalb von fünf (5) Jahren, gerechnet ab Wirksamwerden<br />

der Änderung, oder eine Reduzierung der in den betroffenen<br />

Mietflächen erzielten Nettomiete um mehr als<br />

zehn (10) Prozent p. a. bewirkt;<br />

d) die Genehmigung von Modernisierungs-, Renovierungs- oder<br />

Sanierungskosten (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)<br />

sowie etwaiger Anschluss- und Neuvermietungskosten,<br />

die im Einzelfall den Betrag von 1.500.000 Euro (in Worten:<br />

eine Million und fünfhunderttausend Euro) übersteigen;<br />

e) die in § 12 Abs. 4 (Jahresabschluss) und § 13a und b (Entnahmen<br />

und Ergebnisverteilung) benannten Beschlussgegenstände.<br />

Dies umfasst insbesondere auch die Bildung von Liquiditätsreserven<br />

und Rücklagen und deren Verwendung<br />

(Rücklagenbildung / Thesaurierung);<br />

f) der Ausschluss eines Gesellschafters.<br />

(6) Einer Zustimmung bedürfen nicht die vorgesehenen Vereinbarungen<br />

zur Realisierung des Investitionsvorhabens (§ 4 Abs. 4)<br />

und deren Abwicklung sowie Anpassungen der Fondskonzeption,<br />

insbesondere folgende Handlungen und Geschäfte, die im<br />

pflichtgemäßen Ermessen der Geschäftsführung stehen:<br />

a) Ausübung der Rechte der laufenden Beteiligungsverwaltung<br />

der Beteiligung der Gesellschaft an der Beteiligungsgesellschaft<br />

und mittelbar über die Beteiligungsgesellschaft an der<br />

Objektgesellschaft. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

üben die laufenden Beteiligungsrechte der Gesellschaft aus.<br />

Zu diesen laufenden Beteiligungsrechten zählen insbesondere<br />

− die Teilnahme und Ausübung von Stimmrechten in den Gesellschafterversammlungen<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

wie auch der Objektgesellschaft, soweit nicht bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Objektgesellschaft über<br />

einen Gegenstand im Sinne von Abs. 4 oder Abs. 5 betroffen<br />

sind, gelten die dort geregelten Zustimmungserfordernisse<br />

entsprechend;<br />

− die Erteilung der Zustimmung als Gesellschafter zu in der<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft seitens<br />

der Gesellschafter zustimmungspflichtigen Geschäf-<br />

ten und Handlungen, soweit nicht bei der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Objektgesellschaft über einen Gegenstand<br />

im Sinne von Abs. 4 oder Abs. 5 betroffen sind, gelten die<br />

dort geregelten Zustimmungserfordernisse entsprechend;<br />

− die Wahl eines Abschlussprüfers bei freiwilligen Prüfungen;<br />

− die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

− die Verwendung des Jahresergebnisses, insbesondere die<br />

Festlegung der Entnahmen, die Bildung oder Verwendung<br />

von Rücklagen;<br />

− die Entlastung der geschäftsführenden Gesellschafter für<br />

das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

b) die Gründung der Beteiligungsgesellschaft sowie mittelbar<br />

die Begründung der Beteiligung an der Objektgesellschaft;<br />

c) der Abschluss von Darlehensverträgen, einschließlich Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

zur Vorfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

bis zur Höhe, die in der Prognoserechnung des<br />

Fondsprospekts »HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

3 Nr. <strong>193</strong>« dargestellt ist, Zinssicherungsgeschäften,<br />

Währungssicherungsgeschäften und sonstigen Finanzierungsverträgen<br />

(Finanzierungsverträge) zu marktüblichen<br />

Konditionen zur Finanzierung des Investitionsvorhabens,<br />

einschließlich der Erweiterung der Finanzierung um bis zu<br />

zehn (10) Prozent;<br />

d) die Prolongation dieser Finanzierungsverträge zu marktüblichen<br />

Konditionen, vorzeitig oder zum Zeitpunkt von Zinskonversionen<br />

(Anschlussfinanzierungen);<br />

e) die Belastung von Grundstücken / der Fondsimmobilie mit<br />

Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten oder von Beteiligungen<br />

an Gesellschaften mit Pfandrechten oder sonstigen Rechten,<br />

die Sicherungsabtretung von Mietforderungen und Entschädigungsleistungen<br />

von Versicherern, soweit dies zur Durchführung<br />

des Investitionsvorhabens erforderlich oder zweckmäßig<br />

ist;<br />

f) der Abschluss von Verträgen zur Realisierung der Fondskonzeption,<br />

insbesondere von Fremdkapitalvermittlungsverträgen,<br />

Eigenkapitalvermittlungsverträgen, Platzierungsgarantien,<br />

Fondskonzeptionsverträgen, Prospektherausgabeverträgen,<br />

Geschäftsbesorgungs- oder Assetmanagementverträgen<br />

gemäß § 8 Abs. 1, von Makler- oder anderen<br />

Vermarktungsverträgen sowie von Versicherungsverträgen<br />

sowie die Durchführung aller unmittelbar damit zusammenhängenden<br />

Tätigkeiten;<br />

g) die Ablehnung eines Vertreters in einer Gesellschafterversammlung<br />

aus wichtigem Grund (§ 10 Abs. 4);<br />

h) die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung sämtlicher<br />

Rechte aus den zur Realisierung des Investitionsvorhabens<br />

abgeschlossenen Verträgen (insbesondere Kauf-, Miet-,<br />

Bau-, Finanzierungs- und Versicherungsverträge), einschließlich<br />

der Beauftragung von Rechtsanwälten und des<br />

Abschlusses von außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichen;<br />

i) die Anlage von liquiden Mitteln als Festgeld oder in anderen<br />

Anlagen mit nahezu vergleichbaren geringen Risiken zu<br />

marktüblichen Konditionen und im Rahmen der Verwaltung<br />

und Nutzung eigenen Kapitalvermögens (Cash Management);<br />

j) die Führung von Aktivprozessen gegen Gesellschafter auf<br />

Leistung ihrer Einlage;


164 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

k) die Sitzverlegung der Fondsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

innerhalb Deutschlands.<br />

geteilt werden.<br />

der Niederschrift (Abs. 5) den Gesellschaftern nachträglich mit-<br />

(7) In Not und in Eilfällen haben die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgelichen<br />

Stimmen bei der Gesellschaft mit Ablauf des letzten Ab-<br />

(4) Beschlüsse im Umlaufverfahren sind mit Eingang der erforderschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, mit der gefasst. Für die Wahrung der Frist ist der Poststempel maßgestimmungstages<br />

der ggf. nach Abs. 3 verlängerten Frist wirksam<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auch ohne vorherige bend. Gesellschafterbeschlüsse im Umlaufverfahren sind nur<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorzunehmen. wirksam, wenn mindestens zwanzig (20) % der Stimmen aller<br />

Haben die geschäftsführenden Gesellschafter hiervon Gebrauch<br />

gemacht, so haben sie, soweit die Zustimmung des Beigungsquorum)<br />

und die Mehrheitserfordernisse nach Abs. 6 be-<br />

Gesellschafter der Gesellschaft fristgerecht zugehen (Beteilirats<br />

und/oder der Gesellschafterversammlung erforderlich wären,<br />

den Beirat und/oder die Gesellschafter unverzüglich zu (5) Über die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse haben die<br />

achtet werden.<br />

unterrichten.<br />

geschäftsführenden Gesellschafter eine Niederschrift zu fertigen<br />

und diese den Gesellschaftern zuzuleiten. Die Niederschrift<br />

§ 9<br />

gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines (1) Monats nach<br />

Gesellschafterbeschlüsse<br />

ihrem Zugang schriftlich unter Angabe der Gründe Widerspruch<br />

(1) Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft treffen bei der Gesellschaft eingelegt wird. Die Unwirksamkeit von Beschlüssen<br />

kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem<br />

die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden entweder in Gesellschafterversammlungen oder in (1) Monat nach Zugang der Niederschrift durch Klage gegen die<br />

schriftlicher oder Textform im Umlaufverfahren gefasst.<br />

Gesellschaft geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt<br />

(2) Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung als Präsenzveranstaltung<br />

bedarf es nicht, wenn ein geschäftsführender (6) Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit das Gesetz oder der<br />

ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

Gesellschafter - vorbehaltlich § 10 Abs. 3 für außerordentliche Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Mehrheit vorsehen, mit<br />

Gesellschafterversammlungen - eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren<br />

verlangt, wobei eine Präsenzveranstaltung zwinweit<br />

nicht das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag eine an-<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sogend<br />

und ein Umlaufverfahren ausgeschlossen ist, wenn dies dere Mehrheit vorsieht (Zulässigkeit von Mehrheitsentscheidungen).<br />

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

von einem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird, der<br />

oder die mindestens zehn (10) vom Hundert der Stimmen der Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.<br />

Gesellschaft auf sich vereinigen oder wenn ein geschäftsführender<br />

Gesellschafter dies verlangt.<br />

sieht, besteht diese aus den Stimmen der geschäftsführenden<br />

Soweit der Gesellschaftsvertrag eine qualifizierte Mehrheit vor-<br />

Die Aufforderung zur Stimmabgabe ist an die Gesellschafter Gesellschafter sowie so viel weiteren Stimmen, dass mindestens<br />

fünfundsiebzig (75) vom Hundert der abgegebenen Stim-<br />

unter Mitteilung sämtlicher Beschlussgegenstände mit einem<br />

Beschlussvorschlag, des genauen Verfahrens sowie der Frist zur men erreicht sind. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen.<br />

Stimmabgabe einschließlich des letzten Abstimmungstages zu<br />

richten. Die Versendung der Aufforderung zur Stimmabgabe ist Als nicht abgegeben gelten im Umlaufverfahren auch die Stimmen,<br />

die mit einem späteren Poststempel als dem des Abstim-<br />

ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die gegenüber der Gesellschaft<br />

zuletzt schriftlich genannte Adresse gerichtet wurde. Ist mungstages eingehen.<br />

der Aufenthalt eines Gesellschafters unbekannt oder kann ihm (7) Je 500 Euro (in Worten: Euro fünfhundert) Beteiligung am Gesellschaftskapital<br />

gewähren eine Stimme. Das Stimmrecht aus<br />

aus anderen Gründen diese Aufforderung nicht zugestellt werden,<br />

so ruht sein Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes.<br />

Die Frist zur Stimmabgabe muss mindestens drei (3) Wosönlich<br />

haftenden Gesellschaftern, die nicht am Gesellschafts-<br />

einer Beteiligung kann nur einheitlich ausgeübt werden. Perchen,<br />

bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen kapital beteiligt sind, steht je eine Stimme zu. Die Gesellschafter<br />

sind auch dann stimmberechtigt, wenn es um den Abschluss<br />

mindestens eine (1) Woche betragen. Im Übrigen gilt § 10 Abs. 1<br />

entsprechend. Berücksichtigt werden nur Stimmabgaben, die von Rechtsgeschäften mit ihnen selbst oder mit Gesellschaften,<br />

fristgemäß bis zum letzten Abstimmungstag bei der Gesellschaft an denen sie beteiligt sind, geht.<br />

eingegangen sind. Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur Für Treugeber, die durch den Treuhänder oder für Direktkommanditisten,<br />

die durch den Beteiligungsverwalter vertreten<br />

Stimmabgabe gilt ebenso wie verspätet eingegangene Stimmabgaben<br />

- vorbehaltlich Abs. 3 - als nicht zugegangen; abweichende<br />

Vereinbarungen im Treuhandverhältnis sind zulässig.<br />

chend der ihm erteilten Weisungen oder gemäß § 5 Abs. 1 zur<br />

werden, ist der Treuhänder / Beteiligungsverwalter entspre-<br />

(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, im Einzelfall<br />

und nach eigenem Ermessen, im Umlaufverfahren die (gespaltene Stimmabgabe).<br />

unterschiedlichen Stimmabgabe berechtigt und verpflichtet<br />

Frist zur Abgabe der Stimmen einmalig und angemessen, längstens<br />

um bis zu acht (8) Wochen zu verlängern, um das für die § 10<br />

Beschlussfähigkeit im Umlaufverfahren erforderliche Quorum Gesellschafterversammlung<br />

erreichen zu können. Bereits rechtzeitig abgegebene Stimmen (1) Die Einberufung von Gesellschafterversammlungen erfolgt<br />

behalten ihre Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass in der ersten durch die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Ladung auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde sowie die Die Einberufung erfolgt unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und<br />

Fristverlängerung und der maßgebliche Abstimmungstag mit der Tagesordnung schriftlich oder in Textform (u. a. Telefax oder


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

165<br />

E-Mail) an jeden Gesellschafter an seine zuletzt der Gesellschaft<br />

bekannt gegebene Anschrift mit einer Frist von mindestens<br />

zwei (2) Wochen. Der Tag der Ladung und der Tag der Versammlung<br />

werden bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet.<br />

Die Frist beginnt somit am Tag nach der Ladung und endet<br />

demnach mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.<br />

(2) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich nach<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr statt; sie kann auch im Umlaufverfahren stattfinden.<br />

Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung findet in<br />

2010 statt und soll als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.<br />

Danach sollen Präsenzveranstaltungen grundsätzlich nur<br />

alle zwei (2) Jahre stattfinden.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in einer ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

zu berichten und die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung<br />

vorzulegen.<br />

Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind außer in<br />

den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen einzuberufen, wenn<br />

dies von einem oder mehreren Gesellschaftern verlangt wird,<br />

der oder die mindestens zehn (10) vom Hundert der Stimmen<br />

der Gesellschaft auf sich vereinigen - in diesem Fall ist das Umlaufverfahren<br />

gemäß § 9 Abs. 2 ausgeschlossen -, oder wenn<br />

ein einzelner geschäftsführender Gesellschafter oder der Beirat<br />

(§ 11) mehrheitlich unter schriftlicher Angabe der zu behandelnden<br />

Tagesordnungspunkte es verlangt.<br />

Die Einberufungsfrist beträgt hierbei eine (1) Woche, wobei der<br />

Tag der Absendung der Ladung und der Tag der Versammlung<br />

nicht mitgerechnet werden. Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend.<br />

(3) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn alle<br />

Gesellschafter ordnungsgemäß geladen sind, die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter und der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />

ordnungsgemäß vertreten sind und mindestens zwanzig<br />

(20) vom Hundert der Stimmen aller Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung<br />

beteiligt oder vertreten sind.<br />

(4) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />

vertreten lassen bzw. den Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />

zur Wahrnehmung seiner Rechte schriftlich bevollmächtigen;<br />

das Recht auf eigene Teilnahme bleibt davon unberührt. Ein<br />

Vertreter hat seine Identität durch gültigen Personalausweis<br />

oder Reisepass nachzuweisen. Die Ablehnung eines Vertreters<br />

durch einen geschäftsführenden Gesellschafter (vgl. § 8 Abs. 6<br />

lit. g) ist nur zulässig, wenn in dessen Person ein wichtiger<br />

Grund vorliegt. Die Rechte der bei der Gesellschafterversammlung<br />

nicht anwesenden oder nicht anderweitig vertretenen<br />

Treugeber / Direktkommanditisten werden durch den Treuhänder<br />

/ den Verwalter entsprechend den Weisungen des Treugebers<br />

wahrgenommen. Der Treuhänder / Verwalter ist berechtigt,<br />

Untervollmacht zu erteilen. Soweit der Treugeber keine Weisungen<br />

erteilt, wird der Treuhänder / Beteiligungsverwalter sich<br />

der Stimme enthalten.<br />

Soweit der Treuhänder / Verwalter für andere Gesellschafter tätig<br />

wird, ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot<br />

des Selbstkontrahierens) befreit.<br />

Neben der Möglichkeit der persönlichen Teilnahme oder Vertretung<br />

kann die Gesellschaft die technischen Voraussetzungen<br />

dafür schaffen, dass die Gesellschafter im Wege elektronischer<br />

Kommunikation (insbesondere per Internet) an einer Gesellschafterversammlung<br />

teilnehmen und ihre Rechte ausüben können.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter werden hiermit ermächtigt,<br />

die näheren Bestimmungen zum Verfahren zu treffen.<br />

(5) Ist eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

beschlussunfähig, so hat die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

innerhalb von zwei (2) Wochen die Gesellschafterversammlung<br />

mit einer Frist von mindestens einer (1) Woche<br />

erneut zur Beschlussfassung über die gleichen Tagesordnungspunkte<br />

einzuberufen. Die so einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden<br />

oder vertretenen Gesellschafter, allerdings unter Beschränkung<br />

auf die in der Tagesordnung angegebenen Punkte, beschlussfähig.<br />

Darauf ist in der Einberufung ausdrücklich hinzuweisen.<br />

(6) Die Gesellschafterversammlung wird durch einen geschäftsführenden<br />

Gesellschafter geleitet, es sei denn, die Gesellschafterversammlung<br />

bestimmt mit einfacher Mehrheit aus dem<br />

Gesellschafterkreis einen anderen Vorsitzenden.<br />

(7) Über die Gesellschafterversammlung - insbesondere über die<br />

gefassten Beschlüsse - ist von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Leiter der<br />

Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen und allen Gesellschaftern<br />

zuzuleiten ist. § 9 Abs. 5 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

(8) Die Kosten für die Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung trägt jeder Gesellschafter<br />

selbst.<br />

§ 11<br />

Beirat<br />

(1) Die Gesellschafter können mit einfacher Mehrheit beschließen,<br />

der Gesellschaft einen Beirat zu geben. Der Beirat besteht aus<br />

bis zu drei natürlichen Personen. Ein Mitglied des Beirats, welches<br />

auch Geschäftsführer oder Angestellter des geschäftsführenden<br />

Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens<br />

sein kann, wird durch den geschäftsführenden<br />

Gesellschafter frei entsandt, abberufen und ersetzt; die übrigen<br />

Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung gewählt.<br />

Wählbar sind nicht nur Gesellschafter, sondern auch<br />

sachverständige Dritte.<br />

(2) Die Wahl des Beirats soll in der ersten ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

erfolgen. Die Durchführung der Wahl obliegt<br />

dem geschäftsführenden Gesellschafter. Bis zur Wahl des Beirats<br />

kann der geschäftsführende Gesellschafter einen aus bis zu<br />

drei (3) Mitgliedern, die auch persönlich an der Gesellschaft beteiligt<br />

sein dürfen, bestehenden vorläufigen (Gründungs-)Beirat<br />

bestellen.<br />

(3) Der Beirat wird für mindestens zwei (2) und höchstens drei (3)<br />

Jahre gewählt. Er bleibt jedoch bis zur nächsten nach Ablauf der<br />

Wahlperiode angesetzten Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist<br />

zulässig. Bei jeder Wahl ist für jedes Beiratsmitglied ein Ersatzmitglied<br />

zu wählen. Beiratsmitglieder können jederzeit durch<br />

diejenigen, von denen sie bestellt wurden, abberufen oder ersetzt<br />

werden. Beiratsmitglied können nur Personen werden, die<br />

in keinem Konkurrenzverhältnis zur Gesellschaft bzw. zu den<br />

Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw. zu einem Unternehmen<br />

der Unternehmensgruppe Hannover Leasing stehen oder für


166 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

kein Unternehmen tätig sind, welches im Wettbewerb zur Gesellschaft<br />

bzw. zu den Kommanditisten gemäß § 3 Abs. 3 bzw.<br />

zu einem Unternehmen der Unternehmensgruppe Hannover<br />

Leasing steht. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt ohne<br />

Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum<br />

Ende eines Kalendermonats durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

der geschäftsführenden Gesellschafterin niederzulegen.<br />

(4) Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden<br />

und einen Stellvertreter. Der Vorsitzende, bei Verhinderung sein<br />

Stellvertreter, vertritt den Beirat.<br />

(5) Der Beirat hat die ihm in diesem Gesellschaftsvertrag (z.B. § 10<br />

Abs. 2) und von der Gesellschafterversammlung zugewiesenen<br />

Aufgaben wahrzunehmen. Insbesondere berät und unterstützt<br />

er die Geschäftsführung und gibt seine Empfehlungen zu Beschlussgegenständen<br />

im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />

ab. Er ist berechtigt, sich jederzeit über den Geschäftsverlauf<br />

der Gesellschaft zu unterrichten sowie die Handelsbücher<br />

der Gesellschaft einzusehen, darf aber hierdurch den ordentlichen<br />

Geschäftsbetrieb nicht stören. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter müssen dem Beirat Auskunft erteilen und ihn<br />

über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichten.<br />

(6) Beiratssitzungen sind vom Beiratsvorsitzenden mündlich oder<br />

schriftlich einzuberufen. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

sind über die Einberufung rechtzeitig zu informieren. Über<br />

vertrauliche Angaben ist Stillschweigen zu bewahren.<br />

(7) Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei (2) Mitglieder<br />

anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<br />

Beschlüsse des Beirats sind in Beiratssitzungen zu fassen<br />

und in Protokollen festzuhalten. Schriftliche und fernmündliche<br />

Beschlussfassungen sowie Beschlussfassungen im Umlaufverfahren<br />

sind zulässig, wenn kein Mitglied einer solchen Beschlussfassung<br />

widerspricht. Ferner können Beiratssitzungen<br />

auch insgesamt fernmündlich, als Videokonferenz oder via Internet<br />

abgehalten werden. Das Verfahren legt der Beiratsvorsitzende<br />

bei Einberufung fest. Auch solche Beschlüsse sind jedoch<br />

schriftlich festzuhalten und allen Beiratsmitgliedern und geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern zuzuleiten.<br />

(8) Die Beiratsmitglieder erhalten eine Vergütung, die durch die<br />

Gesellschafterversammlung festgesetzt wird und die die Gesellschaft<br />

trägt. Sie erhalten außerdem die ihnen durch ihre Beiratstätigkeit<br />

entstandenen und nachgewiesenen angemessenen<br />

Auslagen, mindestens pauschal jährlich 500 Euro (in<br />

Worten: Euro fünfhundert) zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer ersetzt.<br />

(9) Die Beiratsmitglieder üben ihre Tätigkeit mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns aus. Sie sind verpflichtet,<br />

sich über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft unterrichtet<br />

zu halten. Der Beirat berichtet in der Gesellschafterversammlung<br />

über seine Tätigkeit. Die Beiratsmitglieder haften<br />

nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist, außer<br />

bei vorsätzlichem Handeln, der Höhe nach begrenzt auf<br />

20.000 Euro (in Worten: Euro zwanzigtausend). Ein Beiratsmitglied<br />

haftet nicht, wenn es überstimmt worden ist. Die Beiratsmitglieder<br />

sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

(10) Die geschäftsführende Gesellschafterin hat das Recht, für die<br />

Beiratsmitglieder eine Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherung<br />

abzuschließen, deren Kosten die Gesellschaft trägt.<br />

(11) Die Vorschriften des Aktienrechts wie auch die entsprechenden<br />

Vorschriften des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung gelten nicht für den Beirat.<br />

§ 13b<br />

Ergebnisverteilung und Entnahmen<br />

(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält eine als Aufwand<br />

zu buchende Haftungsvergütung (§ 14).<br />

Diese Vergütung ist jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres<br />

fällig. Dies gilt auch dann, wenn sich aus dem<br />

Jahresabschluss der Gesellschaft ein Gewinn nicht ergibt.<br />

Vom Jahresergebnis erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />

eine nicht als Aufwand zu buchende gewinnabhängige Vorabvergütung<br />

(Gewinnvorab) gemäß § 14.<br />

Vom Jahresergebnis erhält der Treuhänder / Beteiligungsverwalter<br />

eine als Aufwand zu buchende gewinnunabhängige Vergütung<br />

gemäß § 5 Abs. 2.<br />

(2) Vor Verteilung des Ergebnisses erhalten die in § 13a genannten<br />

Gesellschafter einen Vorabgewinn nach Maßgabe von § 13a, der<br />

dem Kapitalkonto dieser Gesellschafter gemäß § 6 Abs. 8 gutgeschrieben<br />

wird. Soweit in einem Geschäftsjahr kein zur Gut-<br />

§ 12<br />

Jahresabschluss<br />

(1) Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang<br />

(Jahresabschluss) sind von der geschäftsführenden Gesellschafterin<br />

innerhalb von neun (9) Monaten, soweit nicht gesetzlich<br />

eine kürzere Frist geregelt ist, seit Schluss des Geschäftsjahres<br />

aufzustellen.<br />

(2) Der Jahresabschluss ist nach handelsrechtlichen Vorschriften<br />

und den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags unter Berücksichtigung<br />

steuerrechtlicher Bilanzansätze, soweit dies handelsrechtlich<br />

zulässig ist, zu erstellen. Änderungen, die sich<br />

insbesondere im Zuge einer steuerlichen Betriebsprüfung ergeben<br />

können, werden im Jahr der Feststellung in der Handelsbilanz<br />

berücksichtigt, soweit dies handelsrechtlich zulässig ist.<br />

Ferner ist eine Einnahmen- / Überschussrechnung zu erstellen.<br />

(3) Allen Gesellschaftern ist eine Abschrift des Jahresabschlusses<br />

und der Einnahmen- / Überschussrechnung zuzuleiten.<br />

(4) Die Gesellschafter beschließen über<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft;<br />

b) die Verwendung des Jahresergebnisses der Gesellschaft, insbesondere<br />

über die Festlegung der Entnahmen, die Bildung<br />

oder Verwendung von Rücklagen;<br />

c) die Entlastung der geschäftsführenden Gesellschafter der<br />

Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr;<br />

d) die Wahl eines Abschlussprüfers der Gesellschaft, soweit eine<br />

Prüfung gesetzlich oder aus anderen Gründen (z. B. als eine<br />

Bedingung der Finanzierung) vorgeschrieben ist.<br />

§ 13a<br />

Sonderregelung für die Ergebnisverteilung<br />

Für den Zeitraum vom 1. März 2009 bis zum 30. September 2009<br />

steht den Gesellschaftern pro rata ab dem Ersten des Monats, der<br />

dem Tag des Eingangs der jeweiligen vollständigen Pflichteinlage<br />

folgt, einmalig ein Vorabgewinn in Höhe von 4,0 Prozent p. a. bezogen<br />

auf die einbezahlte Pflichteinlage zu.


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

167<br />

schrift eines Vorabgewinns ausreichender Gewinn erzielt wird,<br />

wird ein etwaiger Vorabgewinn für das jeweilige Folgejahr um<br />

den Betrag des nicht gutgeschriebenen Vorabgewinns erhöht.<br />

(3) Im Übrigen sind die Gesellschafter vorbehaltlich der nachstehenden<br />

Absätze entsprechend dem Verhältnis der Haftsummen<br />

(§ 6 Abs. 1) am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

(4) Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen / freier Liquidität<br />

(= Entnahmen vorhandener Liquidität in Abgrenzung zu Ausschüttungen<br />

aufgrund bilanziellen Gewinns / Ertrags) stehen<br />

den Gesellschaftern im Verhältnis der Haftsummen vorbehaltlich<br />

der Finanzmittel, die für einen ordentlichen Geschäftsbetrieb<br />

notwendig sind, und der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

zu. Die Gesellschaft schüttet die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

grundsätzlich jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

des betreffenden Geschäftsjahres zum 30. Juni<br />

des Folgejahres aus, erstmals jedoch spätestens zum 30. Juni<br />

2011 für die Jahre 2009 und 2010, sofern keine abweichende Beschlussfassung<br />

der Gesellschafter mit Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter getroffen wird. Die Ausschüttung<br />

von Liquiditätsüberschüssen kann – auch auf<br />

Vorabgewinne – unabhängig von einem Bilanzgewinn / -verlust<br />

der Gesellschaft erfolgen. Die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

sind berechtigt, die erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse<br />

jeweils zum Ende eines Kalenderjahres auch vor einem Beschluss<br />

der Gesellschafter zu entnehmen und an die<br />

Gesellschafter auszuzahlen. Eine hiervon abweichende Verwendung<br />

können die Gesellschafter nur mit Wirkung für die<br />

Zukunft beschließen. Entnahmen zu Lasten der festen Kapitalkonten<br />

sind unzulässig.<br />

Soweit Entnahmen vorhandener Liquidität zu einer Rückzahlung<br />

der Pflichteinlage führen, gilt dies – ausgenommen für<br />

Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen auf Vorabgewinne<br />

– als förmliche Beschlussfassung über die Herabsetzung<br />

der Pflichteinlage in gleicher Höhe. Es besteht keine Verpflichtung<br />

der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auf Wiedereinzahlung.<br />

Soweit die Entnahmen zu einer Rückzahlung der<br />

Haftsumme führen, kann dies jedoch zum Wiederaufleben der<br />

Haftung wegen Einlagenrückgewähr gemäß §§ 171 Abs. 1, 172<br />

Abs. 4 HGB führen.<br />

(5) Die Gewinnanteile der Kommanditisten sind vorrangig zum<br />

Ausgleich ihrer Ergebnisvortragskonten zu verwenden.<br />

(6) Ein Verlust wird den Gesellschaftern im Verhältnis der Haftsummen<br />

auf ihrem Ergebnisvortragskonto belastet.<br />

(7) Abweichend von Abs. 3 wird zum Ende des Geschäftsjahres<br />

2009 das bis dahin erwirtschaftete Ergebnis der Gesellschaft im<br />

Verhältnis der jeweiligen Hafteinlagen so auf die Gesellschafter<br />

verteilt, dass die Verlustvortragskonten zum Ende des Geschäftsjahres<br />

2009 unabhängig vom Beitrittszeitpunkt der<br />

Kommanditisten im selben Verhältnis zueinander stehen wie<br />

die jeweiligen Haftsummen (quotale Gleichbehandlung während<br />

der Beitrittsphase). Die Verteilung erfolgt dabei in der<br />

Weise, dass bis zur Herstellung der verhältnismäßigen Gleichheit<br />

der Verlustvortragskonten etwaige Verluste der Gesellschaft<br />

zunächst im Verhältnis ihrer Haftsummen von später<br />

beigetretenen Kommanditisten in dem Umfang allein getragen<br />

werden, in dem im Zeitpunkt ihres jeweiligen Beitritts bereits<br />

Verluste entstanden waren, die dementsprechend von den früher<br />

beigetretenen Kommanditisten getragen werden. Erhöhungen<br />

von Kommanditeinlagen gelten als Beitritte im Sinne<br />

dieser Regelung. Das nach Abzug dieser Vorabverteilung verbleibende<br />

Ergebnis wird auf alle Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Hafteinlagen verteilt. Soweit die Verlustvortragskonten<br />

zum Schluss des Geschäftsjahres 2009 trotz vorstehender Anpassung<br />

nicht im selben Verhältnis stehen wie die Haftsummen,<br />

gilt dieser Abs. 7 entsprechend auch für die Ergebnisverteilung<br />

für folgende Geschäftsjahre.<br />

(8) Etwa bei den Gesellschaftern anfallende Sonderwerbungskosten<br />

sind bis spätestens 31. März des Folgejahres der Gesellschaft<br />

bekannt zu geben. Für eine Berücksichtigung später zugehender<br />

Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden.<br />

(9) Vorzunehmende Auszahlungen sind zunächst mit etwaigen<br />

Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter<br />

zu verrechnen.<br />

§ 14<br />

Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

(1) Vom Jahresergebnis der Gesellschaft erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine nicht als Aufwand zu buchende gewinnabhängige<br />

Vorabvergütung (Gewinnvorab) in Höhe von<br />

5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend) p. a. Dieser Gewinnvorab<br />

ist jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres für<br />

das vorangegangene Geschäftsjahr an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin auszuschütten.<br />

(2) Ab dem 1. Januar 2009 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

für die Übernahme des Haftungsrisikos eine jährlich<br />

jeweils am 30. März des laufenden Geschäftsjahres zu entrichtende<br />

gewinnunabhängige Vergütung (Haftungsvergütung) von<br />

5.000 Euro (in Worten: Euro fünftausend).<br />

(3) Die Vergütungen sind jährlich um 2,20 Prozent zu erhöhen,<br />

erstmalig mit Ablauf des 31. Dezember 2009. Bemessungsgrundlage<br />

ist jeweils der vormals erhöhte Betrag.<br />

(4) Die Vergütungen verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

soweit diese anfällt.<br />

(5) Abschlagszahlungen während des Geschäftsjahres an die jeweiligen<br />

Vergütungsempfänger sind in Abhängigkeit von der<br />

jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft zulässig.<br />

(6) Im Falle einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens<br />

einschließlich unmittelbar oder mittelbar gehaltener<br />

Gesellschaftsbeteiligungen und/oder Immobilien, ausgenommen<br />

bei etwaigen Rückkäufen der Objektgesellschaft von<br />

eigenen Anteilen von ihren Gesellschaftern<br />

(vgl. § 8 Abs. 4 lit. b), erhält die persönlich haftende Gesellschafterin<br />

für ihre Tätigkeit hierbei eine Vergütung sowie eine<br />

Mehrerlösbeteiligung / Gewinnpartizipation wie folgt:<br />

− Eine Vergütung in Höhe von 1,00 Prozent des Verwertungserlöses<br />

exklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer vor Abzug<br />

aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Objektwert des<br />

Investitionsobjekts) sowie<br />

− eine Mehrerlösbeteiligung in Höhe von zwanzig (20) Prozent<br />

bezogen auf den Unterschiedsbetrag zwischen<br />

− dem tatsächlichen Verwertungserlös exklusive etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer vor Abzug aller Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft (Objektwert des Investitionsobjekts)<br />

und<br />

− dem im Prospekt prognostizierten entsprechenden Ver-


168 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

wertungserlös in Höhe von 484.816.843 Euro (in Worten:<br />

Euro vierhundertundvierundachtzig Millionen achthundertsechzehntausendachthundertdreiundvierzig)<br />

bzw. im<br />

Falle einer vorzeitigen Verwertung dem Produkt aus der<br />

Multiplikation der prognostizierten Jahresmiete des Jahres<br />

der Verwertung und dem prognostizierten Kaufpreisfaktor<br />

15,90 sowie<br />

− Ersatz angemessener und nachgewiesener Auslagen sowie<br />

− inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer sowie<br />

− fällig bei Eingang des Verwertungserlöses.<br />

− Bei der Veräußerung mittelbar gehaltener Gesellschaftsbeteiligungen<br />

und/oder Immobilien entstehen die vorstehende<br />

Vergütung und Mehrerlösbeteiligung in Höhe der Beteiligungsquote<br />

der Gesellschaft.<br />

§ 15<br />

Gesellschafterrechte und -pflichten<br />

(1) Jeder Gesellschafter kann in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

Auskunft verlangen und Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehen. Der Prüfungszweck<br />

bestimmt Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts.<br />

Die Mitgesellschafter sind vor jedweder Kenntnisnahme ihrer<br />

personenbezogenen Daten durch einen einsichtnehmenden<br />

Gesellschafter zu schützen (Datenschutz).<br />

(2) Die Gesellschafter können das Informations- und Kontrollrecht<br />

selbst ausüben oder durch einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen (z. B. Rechtsanwalt,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) auf eigene Kosten<br />

ausüben lassen.<br />

(3) Alle Gesellschafter haben Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft,<br />

namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,<br />

vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen<br />

zu bewahren.<br />

(4) Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot.<br />

Wettbewerbsrelevante Informationen sollen jedoch nur an einen<br />

von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten, für<br />

beide Seiten vertrauenswürdigen Dritten gegeben werden.<br />

(5) Die Informations- und Kontrollrechte nach § 166 HGB stehen<br />

den Gesellschaftern auch in Bezug auf Angelegenheiten von<br />

Tochter- und Enkelgesellschaften der Gesellschaft zu. Die Gesellschaft<br />

stellt sicher, dass die Gesellschafter die Bücher und<br />

Papiere dieser Tochter- und Enkelgesellschaften einsehen können<br />

und durch einen von ihnen beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />

prüfen lassen können.<br />

§ 16<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

(1) Die Veräußerung der Kommanditbeteiligung eines Gesellschafters<br />

ist in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt<br />

möglich (eingeschränkte Fungibilität).<br />

(2) Eine Übertragung oder sonstige Verfügung über einen Gesellschaftsanteil<br />

ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum Ablauf des<br />

31. Dezember eines jeden Jahres, ausnahmsweise aus wichtigem<br />

Grund jedoch auch unterjährig möglich. Alle Kosten, die<br />

mit einer Übertragung oder sonstigen Verfügung über einen<br />

Gesellschaftsanteil verbunden sind (z. B. auch Vermittlungsgebühren),<br />

einschließlich einer Verwaltungsgebühr der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter von einem (1) Prozentpunkt der von<br />

der Verfügung betroffenen Kommanditeinlage, höchstens<br />

2.500 Euro (in Worten: Euro zweitausendfünfhundert) zzgl. der<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer, trägt der Übertragende bzw. der<br />

belastende Gesellschafter sowie der Erwerber als Gesamtschuldner<br />

(vgl. § 22 Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile, sonstige<br />

Schäden).<br />

(3) Jede Übertragung eines Gesellschaftsanteils oder eines Teiles<br />

eines Gesellschaftsanteils, beispielsweise anlässlich einer<br />

Schenkung oder Veräußerung, die Verpfändung, die Bestellung<br />

eines Nießbrauchs und sonstige Belastungen eines Gesellschaftsanteils,<br />

die Abtretung von anderen Rechten oder Ansprüchen<br />

eines Gesellschafters, die auf seiner Zugehörigkeit<br />

zur Gesellschaft beruhen, sowie die Einräumung von Unterbeteiligungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung<br />

eines geschäftsführenden Gesellschafters oder des<br />

Treuhänders / Beteiligungsverwalters, die nur aus wichtigem<br />

Grund (z. B. Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile, sonstige Schäden<br />

oder fehlender Ausgleich gemäß § 22) verweigert werden<br />

darf. Zu diesem Zwecke hat der Gesellschafter die Verfügung<br />

nachzuweisen, indem er der Gesellschaft die notwendigen Unterlagen<br />

übermittelt.<br />

In Zusammenhang mit einer solchen Verfügung verursachte<br />

Steuern, Kosten, Lasten, Schäden und sonstigen Nachteile (insbesondere<br />

etwaige Gewerbe- und Grunderwerbsteuer, auch<br />

gewerbesteuerlicher Mehraufwand), sind von dem die Verfügung<br />

auslösenden Gesellschafter bzw. dem Erwerber als Gesamtschuldner<br />

zu tragen (vgl. § 22 Kosten, Steuern, Lasten,<br />

Nachteile, sonstige Schäden).<br />

Auch eine teilweise Übertragung ist grundsätzlich zulässig, soweit<br />

dadurch keine Gesellschaftsanteile von unter der Mindestbeteiligung<br />

in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: Euro zehntausend)<br />

und nicht durch 1.000 Euro (in Worten: Euro eintausend)<br />

ohne Rest teilbare Anteile entstehen.<br />

(4) Im Falle der Übertragung oder des sonstigen Übergangs des<br />

Gesellschaftsanteils auf einen Dritten werden die Gesellschafterkonten<br />

unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

(5) Ungeachtet der vorhergehenden Bestimmungen ist der der Gesellschaft<br />

als Kommanditist beigetretene Platzierungsgarant<br />

oder der von ihm benannte Dritte jederzeit berechtigt, seine<br />

Gesellschaftsanteile ganz oder teilweise auf beliebige Dritte zu<br />

übertragen.<br />

§ 17<br />

Kündigung, Anwachsung oder Anteilsübertragung auf einen Dritten,<br />

Abfindung in Geld, Ermittlung des Wertes der Beteiligung<br />

(1) Bei der Beteiligung der Gesellschafter handelt es sich um eine<br />

langfristige Beteiligung mit eingeschränkter Fungibilität. Ein<br />

Gesellschafter kann grundsätzlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

von längstens sechs (6) Monaten und mindestens<br />

vier (4) Monaten zum Ende eines Kalenderjahres das Gesellschaftsverhältnis<br />

kündigen; die Kündigungserklärung ist jedoch<br />

erstmals am 30. Juni 2022 zulässig mit Wirkung zum 31. Dezember<br />

2022.<br />

Sollte zum 30. April 2022 die Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht veräußert sein, können die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter den Zeitpunkt der erstmals zulässigen Kündigung<br />

um ein Kalenderjahr auf den 31. Dezember 2023 verschieben.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben dies bis zum


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

169<br />

30. Mai 2022 den Gesellschaftern mitzuteilen. Entsprechende<br />

Verlängerungen sind ferner in 2023 und 2024 zulässig.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, mit der Fondsbörse Deutschland<br />

Beteiligungsmakler AG zusammenzuarbeiten und sich auf<br />

deren Handelsplattform listen zu lassen, so dass damit für den<br />

Gesellschafter grundsätzlich die Möglichkeit besteht, im Einzelfall<br />

seine Beteiligung über diese Zweitmarktbörse interessierten<br />

Käufern anzubieten. Zudem kann jeder Gesellschafter<br />

über jede andere Zweitmarktbörse seine Beteiligung anbieten.<br />

Die Kündigung eines Kommanditisten erfolgt durch eingeschriebenen<br />

Brief an die persönlich haftende Gesellschafterin.<br />

Die Kündigung der persönlich haftenden Gesellschafterin ist an<br />

alle Kommanditisten zu richten. Für die Rechtzeitigkeit der<br />

Kündigung ist der Tag der Aufgabe des Kündigungsschreibens<br />

bei der Post maßgeblich.<br />

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt.<br />

(3) Durch die Kündigung eines Gesellschafters oder Pfändungsgläubigers<br />

wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter<br />

den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Vielmehr scheidet<br />

der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft automatisch<br />

aus. Der Kommanditanteil des ausscheidenden Gesellschafters<br />

wächst grundsätzlich den übrigen Gesellschaftern im<br />

Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zu (Anwachsung). Die<br />

sich daraus ergebenden Anpassungen (u. a. bei den Ausschüttungen,<br />

Prognosen und auch dem steuerlichen Ergebnis) werden<br />

die geschäftsführenden Gesellschafter den Anlegern anlässlich<br />

der jährlichen Berichterstattung darstellen.<br />

Dem ausscheidenden Gesellschafter steht als Entschädigung<br />

− eine Abfindung in Geld zu<br />

− in Höhe des nach Maßgabe dieses Vertrags, insbesondere<br />

Absätze 3 bis 7, zu ermittelnden Wertes der Beteiligung,<br />

− zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens<br />

zu berechnenden Ergebnisses (außer denen aus schwebenden<br />

Geschäften),<br />

− abzüglich zwischenzeitlich getätigter Entnahmen sowie der<br />

durch das Ausscheiden bedingten Kosten, Steuern und Abgaben,<br />

− abzüglich solcher noch offenen Beträge, die der Gesellschafter<br />

der Gesellschaft nach § 22 auszugleichen hat, auch im<br />

Zusammenhang mit einer etwaigen Anteilsfinanzierung.<br />

Ein sich zu Lasten des ausscheidenden Gesellschafters ergebender<br />

Negativsaldo muss er der Gesellschaft bis zum Höchstbetrag<br />

seiner Einlage binnen vier (4) Wochen nach Anforderung<br />

durch die geschäftsführende Gesellschafterin einzahlen, soweit<br />

dieser Negativsaldo durch Entnahmen entstanden ist. Der Gesellschaft<br />

bleibt die Geltendmachung eines den Abfindungsbetrag<br />

übersteigenden Schadens oder Aufwands gegen den Gesellschafter<br />

vorbehalten. Das Ausscheiden des Gesellschafters<br />

darf nicht zu einer Schlechterstellung der übrigen Gesellschafter<br />

führen.<br />

Die Modalitäten der Auszahlung und Verzinsung des Abfindungsguthabens<br />

bestimmen sich nach § 19.<br />

Statt der Anwachsung sind die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

seitens des ausscheidenden Gesellschafters und aller<br />

Gesellschafter ermächtigt und bevollmächtigt, unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, den Kommanditanteil<br />

des ausscheidenden Gesellschafters mit Wirkung ab dem Zeit-<br />

punkt seines Ausscheidens auf einen oder mehrere zur Übernahme<br />

bereite Dritte(n) – natürliche oder juristische Person –<br />

einschließlich eines Mitgesellschafters oder auf den Treuhänder<br />

abzutreten und zu übertragen. Der Treuhänder hat, falls eine<br />

Übertragung an Dritte nicht erfolgt, das Recht, die Übertragung<br />

des Kommanditanteils an sich zu verlangen. Schuldner der Abfindung<br />

sind in diesen Fällen der Erwerber und die Gesellschaft<br />

als Gesamtschuldner.<br />

(4) An einer etwaigen Liquidation (§ 19), deren Auflösungsbeschluss<br />

vor dem Zeitpunkt des Ausscheidens gefasst wurde,<br />

nimmt der kündigende Gesellschafter teil.<br />

(5) Die Ermittlung des Wertes der Beteiligung ist von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern unverzüglich zu veranlassen.<br />

Der Wert der Beteiligung des durch die Kündigung ausscheidenden<br />

Gesellschafters ist aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz<br />

zu ermitteln. Für die Berechnung des Wertes der<br />

Beteiligung ist ausschließlich der Jahresabschluss des vorangegangenen<br />

Geschäftsjahres maßgeblich (Vereinfachungsfunktion).<br />

Dabei sind das Vermögen und die Schulden mit ihren Verkehrswerten<br />

zu berücksichtigen. Der Abfindungsanspruch des<br />

ausscheidenden Gesellschafters beläuft sich auf achtzig (80)<br />

Prozent des Wertes der Beteiligung, weil der Gesellschafter aus<br />

Gründen, die in seiner individuellen Sphäre liegen, vorzeitig<br />

ausscheidet und damit Risiken und Nachteile für die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft verbunden sind<br />

(Kapitalerhaltungsfunktion).<br />

Die Auseinandersetzungsbilanz und das Abfindungsguthaben<br />

des ausscheidenden Gesellschafters sind vom steuerlichen Berater<br />

der Gesellschaft aufzustellen bzw. zu ermitteln.<br />

Nach einem Ausscheiden eines Gesellschafters berühren Mehroder<br />

Minderergebnisse, die aufgrund einer Betriebsprüfung<br />

festgestellt werden, eine bereits vollzogene Auseinandersetzung<br />

nicht; sie werden allein den verbleibenden Gesellschaftern<br />

entsprechend ihrer Ergebnisbeteiligung zugerechnet.<br />

Ein zum Stichtag des Ausscheidens auf den Kapitalkonten bestehender<br />

etwaiger Schuldsaldo ist auszugleichen; der Gesellschaft<br />

steht insoweit ein Aufrechnungsrecht zu.<br />

Die Abfindung wird für einen ausscheidenden Gesellschafter<br />

individuell berechnet; Kosten, Steuern, Schäden und sonstige<br />

Nachteile i. S .v. § 22 einschließlich insbesondere auch im Zusammenhang<br />

mit einer etwaigen Anteilsfinanzierung, insbesondere<br />

wenn die Gesellschaft eine solche Anteilsfinanzierung<br />

besichert hat oder anderweitig dafür mithaftet, werden dabei<br />

wertmindernd zu Lasten des ausscheidenden Gesellschafters<br />

als unselbstständige Rechnungsposten berücksichtigt.<br />

Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Auszahlung des<br />

Abfindungsguthabens dürfen nicht zu einer Schlechterstellung<br />

der in der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter führen. Die<br />

Berechnung des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters<br />

darf nicht dazu führen, dass sich der ausscheidende Gesellschafter<br />

wirtschaftlich besser stellt, als wenn er in der Gesellschaft<br />

bis zu deren Liquidation verblieben wäre. Die auf den<br />

ausscheidenden Gesellschafter (wäre er in der Gesellschaft verblieben)<br />

planmäßig entfallenden zukünftigen Ausschüttungen<br />

inklusive Liquidationserlös bilden daher unter Berücksichtigung<br />

ihres zeitlichen Anfalls die Höchstgrenze des Betrags, der an<br />

den ausscheidenden Gesellschafter als Abfindung geleistet<br />

werden darf (Kapitalerhaltungsfunktion).


170 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

(6) Erkennt der ausscheidende Gesellschafter das gemäß Absätze 3<br />

bis 5 ermittelte Abfindungsguthaben nicht an, so wird dieses<br />

verbindlich von einem Schiedsgutachter festgelegt, den der<br />

Präsident der für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Industrie-<br />

und Handelskammer auf Antrag der Gesellschaft oder auf<br />

Antrag des ausscheidenden Gesellschafters bestimmt. Der<br />

Schiedsgutachter soll ein ausgewiesener Experte in der Bewertung<br />

von Anteilen an Geschlossenen Fonds sein. Die Kosten des<br />

Schiedsgutachtens sind vom ausscheidenden Gesellschafter zu<br />

tragen, sofern der Schiedsgutachter das Abfindungsguthaben<br />

unter Berücksichtigung einer Schwankungsbreite von zehn<br />

(10) Prozent nach oben oder unten bestätigt; in allen anderen<br />

Fällen trägt die Gesellschaft die Kosten des Schiedsgutachtens<br />

(Schlichtungsfunktion).<br />

(7) Die geschäftsführenden Gesellschafter wie auch der Treuhänder<br />

/ Beteiligungsverwalter können als höchstpersönliches gesellschaftsrechtliches<br />

Sonderrecht bei ihrem Ausscheiden<br />

Freistellung von einer etwaigen Forthaftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

verlangen.<br />

§ 18<br />

Ausscheiden aus wichtigem Grund, Ausschluss, Kapitalanteilsherabsetzung<br />

(1) Wird ein Gesellschafter zahlungsunfähig, wird über sein Vermögen<br />

ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung desselben<br />

mangels Masse abgelehnt, so scheidet der betreffende<br />

Gesellschafter mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft aus,<br />

ohne dass es eines Gesellschafterbeschlusses oder der gerichtlichen<br />

Klage bedarf. Dies gilt auch uneingeschränkt nach Auflösung<br />

der Gesellschaft während der Liquidation.<br />

(2) Pfändet ein Gläubiger den Gesellschaftsanteil oder sonstige<br />

pfändbare Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis eines Gesellschafters,<br />

so scheidet der betreffende Gesellschafter nach<br />

Ablauf dreier (3) Kalendermonate, gerechnet vom Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Pfändung an, aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

es ihm binnen dieser Frist nicht gelungen ist, die Pfändung rückgängig<br />

zu machen. Diese Regelung gilt ebenfalls uneingeschränkt<br />

nach Auflösung der Gesellschaft während der Liquidation.<br />

(3) Ein Gesellschafter kann aus der Gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden, wenn er Anlass gegeben hat, dass die Auflösung der<br />

Gesellschaft aus wichtigem Grund gemäß § 133 HGB verlangt<br />

werden könnte. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit qualifizierter<br />

Mehrheit zu fassen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />

hat hierbei kein Stimmrecht.<br />

(4) Als Abfindung erhält der gemäß Absätze 1 bis 3 ausscheidende<br />

Gesellschafter den nach § 17 ermittelten Wert seiner Beteiligung.<br />

Schuldner der Abfindung ist die Gesellschaft.<br />

(5) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind seitens des ausscheidenden<br />

Gesellschafters ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

nachdem die Gesellschafterversammlung gemäß Abs. 3 das<br />

Vorliegen eines wichtigen Grundes festgestellt hat, unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB, den Kommanditanteil<br />

des ausscheidenden Gesellschafters auf sich oder einen<br />

oder mehrere durch sie zu benennende Dritte zu übertragen.<br />

Der Treuhänder hat, falls eine Übertragung an Dritte nicht erfolgt,<br />

das Recht, die Übertragung des Kommanditanteils an sich<br />

zu verlangen. Die Übertragung erfolgt zu dem in Abs. 4 festgelegten<br />

Wert.<br />

(6) 1. Kommt ein einzahlungspflichtiger Gesellschafter trotz Mahnung<br />

und Nachfristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

aus der Beitrittsvereinbarung und dem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht oder nicht vollständig nach, sind die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter berechtigt und bevollmächtigt, durch einseitige<br />

Erklärung den Kapitalanteil des säumigen Gesellschafters<br />

auf die geleistete Zahlung herabzusetzen oder ihn<br />

aus der Gesellschaft auszuschließen. Die Herabsetzung oder<br />

der Ausschluss werden mit Zugang der Herabsetzungs- oder<br />

Ausschließungserklärung an die der Gesellschaft zuletzt genannte<br />

Adresse des jeweiligen Gesellschafters wirksam. Die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sind unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt, den freigewordenen<br />

Kapitalanteil auf sich oder einen oder mehrere von<br />

ihnen zu benennende Dritte zu übertragen. Unbeschadet der<br />

Möglichkeiten der Herabsetzung und des Ausschlusses hat<br />

ein säumiger Gesellschafter der Gesellschaft auf die verspätete<br />

Einzahlung Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten<br />

über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu<br />

zahlen.<br />

(6) 2. Im Falle des Ausschlusses oder der Herabsetzung des Kapitalanteils<br />

nach Abs. 6.1 zahlt der Gesellschafter der Gesellschaft<br />

die mit seinem Beitritt, der Herabsetzung und/oder seines<br />

Ausschlusses verbundenen Kosten sowie einen pauschalierten<br />

Schadensersatz in Höhe von fünfzehn (15) Prozentpunkten<br />

der von ihm gezeichneten oder, im Falle der Herabsetzung<br />

seines Kapitalanteils, der von ihm nicht geleisteten<br />

Kommanditeinlage an die Gesellschaft. Dem Gesellschafter<br />

und der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines geringeren<br />

oder höheren Schadens vorbehalten. Hat der ausgeschiedene<br />

Gesellschafter einen Teil seiner Kommanditeinlage geleistet,<br />

so erhält er diesen Teil seiner Kommanditeinlage, gekürzt um<br />

den Kostenbeitrag gemäß Satz 1, zinslos zurück. Ein Anspruch<br />

auf Abfindung besteht nicht.<br />

(7) Im Übrigen bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.<br />

§ 19<br />

Auszahlungsvereinbarungen betreffend ein Abfindungsguthaben<br />

(1) Das Abfindungsguthaben ist in allen Fällen der §§ 17 und 18 erst<br />

bei Auflösung der Gesellschaft, spätestens jedoch fünf (5) Jahre<br />

nach Ausscheiden aus der Gesellschaft und Feststellung des<br />

Abfindungsguthabens zur Zahlung fällig. Für den Zeitraum nach<br />

Ausscheiden des Gesellschafters bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens<br />

ist der von der Gesellschaft geschuldete Betrag<br />

angemessen zu verzinsen. Die Verzinsung wird von den<br />

geschäftsführenden Gesellschaftern nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

festgelegt und soll sich an einem für Spareinlagen üblichen<br />

Zinssatz orientieren.<br />

Im Falle eines Verzugs ist von der Gesellschaft der jeweils geschuldete<br />

Betrag des Abfindungsguthabens mit fünf (5) Prozentpunkten<br />

p. a. zu verzinsen. Der Nachweis eines weiteren<br />

Verzugsschadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Die Gesellschaft<br />

ist zur vorzeitigen Ablösung berechtigt, ohne zur Zahlung<br />

eines Ausgleichs für entgangene Zinszahlungen verpflichtet<br />

zu sein.<br />

(2) Die Auszahlung des Abfindungsguthabens erfolgt je nach Geschäftslage<br />

der Gesellschaft.<br />

Sofern und soweit der Gesellschaftsgrundbesitz zu Gunsten


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

171<br />

von Gläubigern des Gesellschafters belastet ist, erfolgt die Auszahlung<br />

des Abfindungsguthabens nur Zug um Zug gegen Sicherstellung<br />

der Freistellung des Grundbesitzes von diesen<br />

Lasten.<br />

Kann eine Lastenfreistellung nicht erreicht werden, so ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, das Abfindungsguthaben mit schuldbefreiender<br />

Wirkung direkt an den Grundpfandrechtsgläubiger<br />

zu leisten oder in Anrechnung auf das Abfindungsguthaben<br />

Verbindlichkeiten des ausscheidenden Gesellschafters zu übernehmen.<br />

(3) Bei Ausscheiden kann der Gesellschafter nicht die Sicherstellung<br />

der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, solange<br />

das Auszahlungsdatum weniger als fünf (5) Jahre nach dem Tag<br />

des Ausscheidens liegt.<br />

(4) Der ausscheidende Gesellschafter hat weder gegen die Gesellschaft<br />

noch gegen einen Mitgesellschafter einen Anspruch auf<br />

Befreiung von einer etwaigen Haftung für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft.<br />

(5) Falls eine Regelung in den §§ 17 bis 19 und 22 unwirksam sein<br />

sollte, soll nach dem übereinstimmenden Willen aller Gesellschafter<br />

der ausscheidende Gesellschafter insbesondere im Interesse<br />

des konzeptionellen Fortbestehens der Gesellschaft,<br />

ihrer Liquiditätsschonung und der Vermeidung von zusätzlichen<br />

Risiken und Nachteilen für die Gemeinschaft aller anderen in<br />

der Gesellschaft verbleibenden Gesellschafter die niedrigste<br />

zulässige Abfindung erhalten.<br />

§ 20<br />

Auflösung und Liquidation der Gesellschaft<br />

(1) Die Auflösung der Gesellschaft ebenso wie jede andere Art der<br />

Abwicklung der Gesellschaft wie auch die Aufhebung einer beschlossenen<br />

Auflösung oder Abwicklung zum Zwecke der Fortsetzung<br />

der Gesellschaft kann nur mit qualifizierter Mehrheit<br />

beschlossen werden. Im Übrigen gelten die §§ 145 ff. HGB.<br />

(2) Sofern es, gleich aus welchem Grunde, zur Liquidation oder zu<br />

einer anderen Art der Abwicklung der Gesellschaft kommt, wird<br />

diese durch die persönlich haftende Gesellschafterin oder durch<br />

den oder die von ihr zu bestellenden Liquidator(en) / Abwickler<br />

durchgeführt.<br />

(3) Von dem Verwertungserlös erhält der Abwickler eine Vergütung<br />

und eine Mehrerlösbeteiligung entsprechend § 14 Abs. 6.<br />

(4) Der Verwertungserlös wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft gegenüber Drittgläubigern und<br />

danach solche gegenüber den Gesellschaftern auszugleichen.<br />

Anschließend wird der bereinigte Erlös auf die Gesellschafter im<br />

Verhältnis ihrer Haftsummen aufgeteilt und zusammen mit ihren<br />

Kapitalkonten ausgezahlt (Liquiditätsausschüttung / Abfindungsguthaben),<br />

wobei die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

für etwaige Steuerlasten und sonstige drohende Verbindlichkeiten,<br />

insbesondere Gewerbesteuer auf Veräußerungsgewinne,<br />

die noch auf die Gesellschaft zukommen könnten, berechtigt<br />

sind, entweder die Auszahlung unter einen Vorbehalt<br />

der Rückforderung zu stellen oder vorsorglich entsprechende<br />

Beträge bis zur verbindlichen Klärung einzubehalten und nicht<br />

auszuzahlen.<br />

§ 21<br />

Erbfall<br />

(1) Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben<br />

oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben haben<br />

sich durch Vorlage eines Erbscheins oder einer beglaubigten<br />

Abschrift des Testamenteröffnungsprotokolls mit beglaubigter<br />

Testamentsabschrift zu legitimieren. Ein Vermächtnisnehmer<br />

hat des Weiteren die Abtretung des Kommanditanteils durch<br />

den/die Erben an ihn nachzuweisen. Ein Testamentsvollstrecker<br />

hat sich durch Vorlage des Originals oder einer Ausfertigung<br />

seines Testamentsvollstreckerzeugnisses zu legitimieren. Die<br />

Gesellschaft darf denjenigen, der sich entsprechend als Erbe,<br />

Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker ausweist, als<br />

Berechtigten ansehen und den Anteil des Verstorbenen auf ihn<br />

umschreiben, ihn verfügen lassen und insbesondere mit schuldbefreiender<br />

Wirkung an ihn leisten.<br />

(2) Mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer eines verstorbenen<br />

Kommanditisten haben unverzüglich, auch ohne besondere<br />

Aufforderung durch die Gesellschaft, zur Wahrnehmung ihrer<br />

aus der Beteiligung an der Gesellschaft folgenden Rechte einen<br />

gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen. Bis zur Bestellung<br />

ruhen alle Rechte und Pflichten der Rechtsnachfolger mit Ausnahme<br />

der Ergebnisbeteiligung. Vermögensrechte können seitens<br />

der Gesellschaft auch durch Hinterlegung (§§ 372 f. BGB)<br />

erfüllt werden. Die Vollmacht kann nur dergestalt erteilt werden,<br />

dass der Bevollmächtigte die Rechte mehrerer Rechtsnachfolger<br />

gemeinschaftlich auszuüben hat.<br />

(3) Stirbt ein persönlich haftender Gesellschafter, der eine natürliche<br />

Person ist, so scheidet er aus der Gesellschaft aus.<br />

(4) Im Erbfall endet ein etwaig begründetes Treuhandverhältnis<br />

automatisch. Der/die Erbe(n) werden Direktkommanditisten der<br />

Gesellschaft (vgl. auch § 17 des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags);<br />

§ 4 Abs. 6 (Handelsregistervollmacht) gilt<br />

entsprechend.<br />

§ 22<br />

Ausgleichsverpflichtung für Kosten, Steuern, Lasten, Nachteile,<br />

sonstige Schäden<br />

(1) Erleidet die Gesellschaft<br />

− einen Nachteil oder einen sonstigen Schaden, z. B. in Form<br />

einer Einnahmenminderung, eines entgangenen Gewinns<br />

oder in Form einer steuerlichen Mehrbelastung, und<br />

− ist ein solcher Nachteil oder Schaden im Verhalten oder in der<br />

Person eines Gesellschafters begründet,<br />

so sind der Gesellschafter wie auch sein etwaiger Rechtsnachfolger<br />

gegenüber der Gesellschaft als Gesamtschuldner zum<br />

Ausgleich verpflichtet.<br />

(2) Insbesondere Kosten und Steuern der Gesellschaft (z. B. Gewerbesteuer<br />

und Grunderwerbsteuer), die im Verhalten oder der<br />

Person eines Gesellschafters begründet sind, sei es als unmittelbarer<br />

Gesellschafter oder als mittelbarer Gesellschafter (z. B.<br />

bei doppelstöckigen Personengesellschaften), auch durch<br />

künftige Gesetzesänderungen erst eintretende (z. B. eine gewerbesteuerähnliche<br />

Steuer wie eine Gemeindewirtschaftsteuer),<br />

beispielsweise<br />

− aufgrund von Verfügungen über Gesellschaftsanteile (§ 16)<br />

oder<br />

− aufgrund einer Kündigung (§ 17) oder eines Ausscheidens


172 Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

(§ 18) oder<br />

− im Falle einer Auflösung (§ 20), oder<br />

− durch Erbfall (§ 21),<br />

sind im Falle einer Verfügung über Kommanditanteile von dem<br />

verfügenden und dem erwerbenden Gesellschafter gesamtschuldnerisch,<br />

im Falle des Erbfalls von dem/den jeweiligen<br />

Rechtsnachfolger(n), in allen sonstigen Fällen von dem jeweiligen<br />

die Belastung auslösenden Gesellschafter zu tragen.<br />

Dieser hat nach Aufforderung eines geschäftsführenden Gesellschafters<br />

unverzüglich der Gesellschaft angefallene Kosten<br />

und Steuern zu erstatten oder eine Einlage in entsprechender<br />

Höhe in sein Verrechnungskonto zu leisten. Die Gesellschaft ist<br />

zur Verrechnung / Aufrechnung / zum Einbehalt entsprechend<br />

geschuldeter Beträge im Rahmen einer Ergebnisverteilung nach<br />

§§ 13a und 13b wie auch anlässlich einer Liquidation der Gesellschaft<br />

berechtigt.<br />

(3) Ferner hat der Gesellschafter der Gesellschaft solche Nachteile,<br />

entgangenen Gewinne oder sonstige Schäden auszugleichen,<br />

die dieser dadurch entstehen, dass ein Vertragspartner der Gesellschaft<br />

aufgrund von im Verhalten oder in der Person des<br />

Gesellschafters liegenden Umständen, z. B. auf Grund seines<br />

Vermögensverfalls oder seines steuerlichen Sitzes, berechtigterweise<br />

Zahlungen an diese mindert, ganz oder teilweise zurückhält,<br />

zurückfordert oder Zahlungen an die Gesellschaft<br />

aufgrund inländischer oder ausländischer Steuern oder Abgaben<br />

vermindert werden.<br />

(4) Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter einen geeigneten<br />

Nachweis zur Begründung seiner Ausgleichsverpflichtung vorzulegen.<br />

Soweit die Ausgleichsverpflichtung im Fall der Auflösung<br />

oder bei Ausscheiden des Gesellschafters noch nicht konkret<br />

berechnet und vom Abfindungsguthaben abgezogen<br />

werden kann, sind die geschäftsführenden Gesellschafter berechtigt,<br />

eine Sicherheit für die Ausgleichsverpflichtung vom<br />

Gesellschafter zu verlangen bzw. einzubehalten; der Gesellschaft<br />

steht insoweit ein Aufrechnungsrecht zu.<br />

§ 23<br />

Datenschutz<br />

(1) Mit Annahme der Beitrittsvereinbarung werden die in den Beitrittsunterlagen<br />

des Gesellschafters enthaltenen Daten, sowie<br />

solche Daten, die zukünftig im Zusammenhang mit der Beteiligung<br />

des Gesellschafters begründet werden, durch die HAN-<br />

NOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG,<br />

die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH sowie die mit der Begründung und Verwaltung der Beteiligung<br />

befassten Personen (dies sind insbesondere die Initiatoren,<br />

die Vertriebspartner, der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die<br />

finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagen gespeichert,<br />

verarbeitet und genutzt. Sie werden ausschließlich zur Begründung<br />

und Verwaltung der Beteiligung des Gesellschafters und<br />

zu seiner Betreuung verwendet und nach Beendigung seiner<br />

Beteiligung gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen<br />

Vorschriften nicht erforderlich ist.<br />

(2) Die Daten eines Gesellschafters sind vertraulich zu behandeln<br />

und dürfen ohne seine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung<br />

im Einzelfall weder anderen Gesellschaftern noch<br />

Dritten zur Verfügung gestellt werden, so dass ein Einsichts-,<br />

Informations- und Auskunftsrecht im Hinblick auf Daten der<br />

übrigen Gesellschafter insoweit ausgeschlossen ist.<br />

§ 24<br />

Schlichtungsvereinbarung / Ombudsverfahren<br />

Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im<br />

Zusammenhang mit diesem Vertrag und dem damit begründeten<br />

Gesellschaftsverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

anzurufen und gegen die Gesellschaft ein Schlichtungsverfahren<br />

einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden<br />

Regelungen der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e.V. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Gesellschafter<br />

über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung<br />

auch für den neuen Gesellschafter. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />

soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung<br />

hinweisen.<br />

§ 25<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Alle das Gesellschaftsverhältnis betreffenden Vereinbarungen<br />

der Gesellschafter untereinander und mit der Gesellschaft bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht im<br />

Gesetz gerichtliche oder notarielle Beurkundung vorgeschrieben<br />

ist; dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.<br />

Die Schriftform wird auch durch telekommunikative Übermittlung<br />

(u. a. Telefax, E-Mail, Textform) gewahrt. Auch eine<br />

von dem Gesellschaftsvertrag abweichende lang andauernde<br />

Übung hat keine Änderung des Gesellschaftsvertrags zur Folge<br />

und begründet keine über den Gesellschaftsvertrag hinausgehenden<br />

Rechte der Gesellschafter, ihrer Geschäftsführung oder<br />

einzelner Gesellschafter.<br />

(2) Sollten Regelungen dieses Vertrags oder künftig in ihn aufgenommene<br />

Regelungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam<br />

oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder<br />

Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit<br />

der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt. Das<br />

Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag<br />

eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke<br />

soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich<br />

möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter<br />

gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags<br />

gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags<br />

oder bei der späteren Aufnahme einer Regelung den Punkt bedacht<br />

hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer<br />

Regelung etwa auf einem in diesem Vertrag vorgesehenen<br />

Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In<br />

solchen Fällen tritt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes<br />

rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist<br />

oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten. Die Vertragspartner<br />

verpflichten sich, an erforderlichen Klärungen des vertraglich<br />

Vereinbarten im Sinne einer Sicherung der durch diesen Vertrag<br />

vereinbarten Ziele und Zwecke nach Treu und Glauben mitzuwirken.<br />

(3) Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag im Sinne<br />

von § 5 ist Grundlage und Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrags.<br />

Für den Fall abweichender oder sich widersprechender


Kapitel 16 Gesellschaftsvertrag<br />

173<br />

Regelungen gelten die Bedingungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

vorrangig.<br />

(4) Verzieht ein Gesellschafter ins Ausland, hat er einen inländischen<br />

Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Gleiches<br />

gilt für Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland.<br />

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.<br />

(4) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist<br />

München, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden<br />

kann.<br />

Pullach, den 28. November 2008<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH (Kommanditist)<br />

(vertreten durch: Dr. Hans Volkert Volckens, Geschäftsführer;<br />

Norman Matthes, Geschäftsführer)<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (Komplementär)<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />

Norbert Fath, Geschäftsführer)<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

(Treuhänder)<br />

(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />

Kerstin Erb, Prokuristin)<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH (Kommanditistin)<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />

Christine Wienecke, Geschäftsführerin)


174 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Vorbemerkung<br />

Der Zeichner beteiligt sich an dem Geschlossenen Fonds »Beteiligungsangebot<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />

GmbH & Co. KG Nr. <strong>193</strong> der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG«<br />

(das »Investitionsvorhaben«) mit dem in der »Beitrittsvereinbarung«<br />

genannten Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage) zunächst<br />

treuhänderisch nach Maßgabe dieses Vertrags als Treugeber über<br />

die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltungs GmbH<br />

(nachstehend auch »Treuhänder / Verwalter« genannt).<br />

Jeder Treugeber kann danach jederzeit die Übertragung der für ihn<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an sich verlangen und damit<br />

die Beteiligung an der Fondsgesellschaft als Kommanditist direkt<br />

halten. Das würde dazu führen, dass danach dieses Vertragsverhältnis<br />

mit dem Treuhänder / Verwalter als reiner Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

hinsichtlich des Gesellschaftsanteils fortgesetzt würde.<br />

I. Bestimmungen für einen Treuhandauftrag<br />

§ 1<br />

Treuhandauftrag<br />

(1) Der Zeichner erteilt dem Treuhänder / Verwalter hiermit den<br />

Auftrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft in der im<br />

Prospekt abgedruckten Fassung, sowie der Angaben in der Beitrittsvereinbarung,<br />

− eine Kommanditbeteiligung in Höhe des Beteiligungsbetrages<br />

an der Fondsgesellschaft treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung des Zeichners zu begründen<br />

und zu halten (Beteiligung als Treugeber)<br />

− und, sofern der Zeichner die Umwandlung in eine Direktkommanditistenstellung<br />

gewünscht und die entsprechenden<br />

Voraussetzungen erfüllt hat,<br />

− eine direkte Kommanditbeteiligung in entsprechender Höhe<br />

in offener Stellvertretung für den Zeichner / Treugeber zu<br />

begründen und zu verwalten (Beteiligung als Direktkommanditist<br />

gemäß § 8)<br />

sowie<br />

− in jedem Fall für den Zeichner – soweit erforderlich, auch in<br />

dessen Namen – die Geschäfte zu besorgen, die zur Durchführung<br />

dieses Auftrags notwendig oder zweckmäßig sind.<br />

Die Höhe des Anteils des Treugebers am Kommanditanteil des<br />

Treuhänders / Verwalters ergibt sich aus dem in der Beitrittsvereinbarung<br />

genannten Beteiligungsbetrag.<br />

(2) Die Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche des<br />

Zeichners aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft, insbesondere<br />

der Ansprüche auf Ausschüttungen und auf Auszahlung<br />

einer Abfindung oder von Anteilen am Liquidationserlös,<br />

und die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen mitgliedschaftsrechtlichen<br />

Rechte und Ansprüche des Zeichners,<br />

insbesondere der Auskunfts- und Kontrollrechte sowie der Zustimmungsrechte<br />

bei Beschlussfassungen, ist lediglich im<br />

nachfolgend geregelten begrenzten Umfang Aufgabe des<br />

Treuhänders / Verwalters. Es ist nicht Aufgabe des Treuhänders<br />

/ Verwalters, das Prospektmaterial, die wirtschaftliche Eignung<br />

der Kommanditbeteiligung für den Zeichner, die Bonität<br />

der beteiligten Vertragspartner, die Mangelfreiheit und Geeig-<br />

netheit des / der Investitionsobjektes / Investitionsobjekte<br />

oder des Investitionsvorhabens zu prüfen. Darüber hinaus ist<br />

der Treuhänder / Verwalter nicht berechtigt, für den Zeichner<br />

Rechtsgeschäfte abzuschließen oder Handlungen vorzunehmen,<br />

die nach dem Rechtsberatungsgesetz der Erlaubnis bedürfen.<br />

(3) Mit Annahme des Angebots zum Abschluss eines Treuhandund<br />

Beteiligungsverwaltungsvertrags und zum Beitritt zur<br />

Fondsgesellschaft wird das Gesellschaftsverhältnis zur Fondsgesellschaft<br />

und das Vertragsverhältnis zum Treuhänder / Verwalter<br />

im Auftrag und für Rechnung des Zeichners begründet,<br />

ohne dass es des Zugangs einer Annahmeerklärung beim Zeichner<br />

bedarf.<br />

(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass der Treuhänder<br />

/ Verwalter gleichartige Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsaufträge<br />

auch von anderen Zeichnern entgegennimmt<br />

und für diese deren Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft<br />

treuhänderisch hält.<br />

§ 2<br />

Zurechnung der treuhänderischen Beteiligung<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter hält die Treuhandbeteiligungen für<br />

die einzelnen Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen<br />

Kommanditanteil. Er tritt nach außen im eigenen Namen auf. Er<br />

nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten der Treugeber<br />

gegenüber der Fondsgesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhand-<br />

und Beteiligungsverwaltungsvertrags wahr.<br />

Der Treuhänder / Verwalter handelt im Innenverhältnis ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Wirtschaftlich<br />

ist der Treugeber Kommanditist der Fondsgesellschaft.<br />

(2) Der Treugeber wird im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />

und zur Gesellschaft entsprechend seiner treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung unmittelbar berechtigt und<br />

verpflichtet (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft),<br />

soweit nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist.<br />

§ 3<br />

Weisungsbefugnis<br />

Der Treuhänder / Verwalter unterliegt bei der Durchführung seiner<br />

Aufgaben den Weisungen des Zeichners, wenn und soweit dieser<br />

Vertrag, der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder sonstige<br />

Rechtspflichten dem nicht entgegenstehen. Sofern der Zeichner<br />

sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch persönliche<br />

Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung von Weisungen an<br />

den Treuhänder / Verwalter oder Teilnahme via Internet), hat sich<br />

der Treuhänder / Verwalter der Stimme zu enthalten. Bei Beschlüssen<br />

im schriftlichen Verfahren (Umlaufverfahren) vertritt der Treuhänder<br />

/ Verwalter den Zeichner nicht.<br />

Erhält er von Zeichnern unterschiedliche Weisung zur Stimmabgabe,<br />

hat er die dem weisenden Gesellschafter zuzurechnenden Stimmen<br />

jeweils entsprechend der Weisung abzugeben (gespaltene Stimmabgabe).


Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

175<br />

§ 4<br />

Abtretung<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter tritt hiermit die Ansprüche aus der<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung auf den festzustellenden<br />

Gewinn, die zu beschließenden Barausschüttungen, den<br />

Liquidationserlös sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines<br />

Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht (vermögensrechtliche<br />

Ansprüche), an den Treugeber in dem Umfang ab, wie diese<br />

Ansprüche dem Treugeber nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags<br />

bzw. dieses Vertrags gebühren. Die Abtretung ist<br />

auflösend bedingt durch eine Kündigung des Treuhandauftrages<br />

und die Übertragung der dem Treugeber zukommenden<br />

Kommanditbeteiligung an diesen. Der Treuhänder / Verwalter<br />

ist unwiderruflich ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen<br />

Ansprüche aus der Gesellschaftsbeteiligung im eigenen<br />

Namen einzuziehen. Der Treugeber nimmt die auflösend bedingte<br />

Abtretung hiermit an.<br />

(2) Der Treuhänder / Verwalter tritt bereits jetzt für den Fall der Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung mangels<br />

Masse über das Vermögen des Treuhänders / Verwalters<br />

oder, sofern dies zur Wahrung der Interessen der Treugeber im<br />

Hinblick auf § 7 Satz 2 GewStG erforderlich ist, den treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber in Höhe<br />

des von diesem gezeichneten Beteiligungsbetrages ab. Die<br />

Übertragung des Kommanditanteils ist im Außenverhältnis aufschiebend<br />

bedingt durch die Eintragung des Treugebers als<br />

Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister.<br />

Entsprechendes gilt für den Fall, dass Einzelvollstreckungsmaßnahmen<br />

durch Gläubiger des Treuhänders / Verwalters<br />

in den treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil<br />

durchgeführt werden. Der Treugeber nimmt die aufschiebend<br />

bedingte Übertragung hiermit an.<br />

§ 5<br />

Treuhandverwaltung, Rechenschaftspflicht<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter ist ermächtigt, über die vom oder an<br />

den Zeichner bezahlten Beträge nach Maßgabe dieses Vertrags<br />

im eigenen Namen zu verfügen und diese zu verwalten. Er muss<br />

sie getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwahren.<br />

(2) Der Treuhänder / Verwalter legt den Zeichnern durch Übersendung<br />

des Jahresabschlusses sowie des Geschäftsberichts der<br />

Fondsgesellschaft jährlich Rechnung über das abgelaufene Geschäftsjahr<br />

ab.<br />

§ 6<br />

Verfügung über die treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />

Der Zeichner kann über seine treuhänderisch gehaltene Beteiligung<br />

gemäß den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

(§§ 16 bis 19) verfügen.<br />

Treugeber ist auf Verlangen des Treuhänders / Verwalters zur<br />

Annahme der Abtretung verpflichtet.<br />

(2) Der Treuhänder / Verwalter wird hiermit bevollmächtigt, die<br />

notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister vorzunehmen.<br />

Der Zeichner ist verpflichtet, dem Treuhänder / Verwalter<br />

gesonderte Registervollmacht zur Anmeldung des Übergangs<br />

von Kommanditanteilen, auch hinsichtlich der Anteile anderer<br />

Zeichner, in notariell beglaubigter Form zu erteilen oder erteilen<br />

zu lassen.<br />

(3) Kündigt der Treuhänder / Verwalter diesen Vertrag gemäß § 16<br />

Abs. 2, ist er in Abweichung zu Abs. 1 berechtigt, die treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung des Treugebers gegen Zahlung des<br />

in § 17 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft (Abfindungsguthaben<br />

bei Ausscheiden aufgrund wichtigen Grundes)<br />

festgelegten Betrags und Übernahme der Verpflichtungen des<br />

Treugebers als eigene Beteiligung zu übernehmen, an einen<br />

Dritten zu übertragen oder mit der Fondsgesellschaft eine entsprechende<br />

Herabsetzung seiner Kommanditeinlage zu vereinbaren.<br />

(4) Kosten, Auslagen und Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren),<br />

die durch die Beendigung des Treuhandvertrags<br />

entstehen, trägt der Zeichner, es sei denn, der Treuhänder<br />

/ Verwalter hat die Beendigung zu vertreten.<br />

(5) Kündigungen haben zu ihrer Wirksamkeit schriftlich an die dem<br />

Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen.<br />

§ 8<br />

Einräumung der Direktkommanditistenstellung<br />

Der Zeichner kann, ohne dieses Vertragsverhältnis vollständig zu<br />

kündigen, vom Treuhänder / Verwalter jederzeit verlangen, auf seine<br />

Kosten die treuhänderisch gehaltene Beteiligung entsprechend<br />

§ 7 an ihn zu übertragen und seine Eintragung als Direktkommanditist<br />

in das Handelsregister zu bewirken. In diesem Fall hat der Treuhänder<br />

/ Verwalter die Kommanditbeteiligung des Zeichners gemäß<br />

den Bestimmungen in Abschnitt II und III in offener Stellvertretung<br />

zu verwalten. In diesem Fall tritt der Treuhänder / Verwalter bereits<br />

jetzt die für den Treugeber treuhänderisch gehaltene Beteiligung an<br />

den Treugeber ab, der die Abtretung annimmt.<br />

Der Zeichner ist verpflichtet, eine umfassende über den Tod hinaus<br />

wirksame und unwiderrufliche Handelsregistervollmacht in notariell<br />

beglaubigter Form zur Verfügung zu stellen, die die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter für die gesamte Dauer der Beteiligung zur<br />

Vornahme aller Handlungen im Zusammenhang mit Eintragungen<br />

ins Handelsregister bevollmächtigt (Generalanmeldevollmacht). Die<br />

hierfür anfallenden Kosten sind vom Anleger selbst zu tragen.<br />

§ 7<br />

Vertragsbeendigung<br />

(1) Bei Beendigung dieses Vertrags durch Zeitablauf oder durch<br />

Kündigung ist der Treuhänder / Verwalter verpflichtet, eine von<br />

ihm treuhänderisch gehaltene Beteiligung dem Treugeber in<br />

der Weise zur Übernahme anzubieten, dass er die Abtretung<br />

eines entsprechenden Teilkommanditanteils an den Treugeber<br />

oder an einen von diesem zu benennenden Dritten erklärt. Der


176 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

II. Bestimmungen für einen Beteiligungsverwaltungsauftrag<br />

§ 9<br />

Verwaltungsauftrag<br />

(1) Der Zeichner erteilt dem Verwalter hiermit den Auftrag, nach<br />

Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft in der im Prospekt abgedruckten<br />

Fassung, sowie der Angaben in der Beitrittsvereinbarung<br />

und auch sofern der Zeichner die Umwandlung in eine<br />

Direktkommanditistenstellung gewünscht und die entsprechenden<br />

Voraussetzungen erfüllt hat,<br />

− eine direkte Kommanditbeteiligung in entsprechender Höhe<br />

in offener Stellvertretung für den Zeichner / Treugeber zu<br />

begründen und zu verwalten (Beteiligung als Direktkommanditist)<br />

sowie<br />

− in jedem Fall für den Zeichner – soweit erforderlich, auch in<br />

dessen Namen – die Geschäfte zu besorgen, die zur Durchführung<br />

dieses Auftrags notwendig und zweckmäßig sind.<br />

(2) Der Verwalter unterliegt bei der Durchführung seiner Aufgaben<br />

jederzeit den Anweisungen des Zeichners, soweit dieser Vertrag,<br />

der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft oder gesetzliche<br />

Pflichten dem nicht entgegenstehen.<br />

(3) Die Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Ansprüche des<br />

Zeichners aus der Kommanditbeteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />

insbesondere der Ansprüche auf Ausschüttungen und<br />

auf Auszahlung einer Abfindung oder von Anteilen am Liquidationserlös,<br />

und die Ausübung der mit der Beteiligung verbundenen<br />

mitgliedschaftsrechtlichen Rechte des Zeichners, insbesondere<br />

der Auskunfts- und Kontrollrechte, ist lediglich im<br />

hierin geregelten begrenzten Umfang Aufgabe des Verwalters.<br />

Es ist nicht Aufgabe des Beteiligungsverwalters, das Prospektmaterial,<br />

die wirtschaftliche Eignung der Kommanditbeteiligung<br />

für den Zeichner, die Bonität der beteiligten Vertragspartner,<br />

die Mangelfreiheit und Geeignetheit des / der<br />

Investitionsobjekts / Investitionsobjekte oder des Investitionsvorhabens<br />

zu prüfen. Darüber hinaus ist der Beteiligungsverwalter<br />

nicht berechtigt, für den Zeichner Rechtsgeschäfte abzuschließen<br />

oder Handlungen vorzunehmen, die nach dem<br />

Rechtsberatungsgesetz der Erlaubnis bedürfen.<br />

(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass der Verwalter gleichartige<br />

Beteiligungsverwaltungsaufträge auch von anderen<br />

Zeichnern entgegennimmt und für diese direkte Beteiligungen<br />

in offener Stellvertretung begründet und verwaltet.<br />

§ 10<br />

Wahrnehmung des Stimmrechts<br />

Sofern der Zeichner sein Stimmrecht nicht selbst ausübt (z. B. durch<br />

persönliche Teilnahme, Einzelbevollmächtigung, Erteilung von Weisungen<br />

an den Verwalter oder Teilnahme via Internet), hat sich der<br />

Verwalter der Stimmezu enthalten.<br />

Erhält er von Zeichnern unterschiedliche Weisung zur Stimmabgabe,<br />

hat er die dem weisenden Gesellschafter zuzurechnende Stimmen<br />

jeweils entsprechend dessen Weisung als sein Bevollmächtigter abzugeben.<br />

III. Gemeinsame Bestimmungen<br />

§ 11<br />

Rechte und Pflichten des Zeichners<br />

(1) Der Zeichner unterliegt den Rechten und Pflichten des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft. Der Treuhänder / Verwalter<br />

ist nicht verpflichtet, auf die Ausübung der Rechte bzw.<br />

die Einhaltung der Pflichten gesondert hinzuweisen.<br />

(2) Erfüllt der Zeichner seine Einlageverpflichtung nicht fristgerecht,<br />

ist der Treuhänder / Verwalter berechtigt,<br />

1. Verzugszinsen ab Fälligkeit in gesetzlicher Höhe gemäß § 288<br />

BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Schadens, auch der Fondsgesellschaft, bleibt davon<br />

unberührt.<br />

2. Erbringt der Zeichner seine Einlage trotz Mahnung und Nachfristsetzung<br />

nur teilweise, ist der Treuhänder / Verwalter auch<br />

berechtigt, die gezeichnete Beteiligung auf den tatsächlich<br />

geleisteten Betrag herabzusetzen. Unberührt bleiben die<br />

Rechte des/der geschäftsführenden Gesellschafter(s) gemäß<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, den säumigen<br />

Zeichner von der Gesellschaft auszuschließen.<br />

3. Der Zeichner trägt sämtliche Kosten und Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit seiner Säumnis.<br />

§ 12<br />

Vollmachten<br />

(1) Der Zeichner erteilt hiermit dem Treuhänder / Verwalter Vollmacht<br />

zu den Rechtsgeschäften und Handlungen, die zur Vornahme,<br />

Durchführung und Abwicklung der vorgenannten Geschäfte<br />

notwendig oder zweckmäßig sind. Von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB ist der Treuhänder / Verwalter<br />

insoweit befreit, als er als Vertreter aller Zeichner Geschäfte tätigt<br />

und Erklärungen abgibt. Er ist berechtigt, für einzelne Arten<br />

von Geschäften oder in einzelnen Fällen Untervollmacht zu erteilen.<br />

Er kann durch einen gesonderten Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Dritten<br />

Tätigkeiten der Treuhand / Verwaltung übertragen und ihnen<br />

insoweit erforderliche Bevollmächtigung erteilen; die Verantwortlichkeit<br />

der Treuhandschaft / Verwaltung verbleibt in jedem<br />

Falle beim Treuhänder / Verwalter.<br />

(2) Die Vollmachten gelten über den Tod des Zeichners (Vollmachtsgebers)<br />

hinaus.<br />

(3) Soweit die Zeichner gemeinschaftlich verpflichtet werden sollen,<br />

kann der Treuhänder / Verwalter sie als Gesamtschuldner<br />

nur in den Fällen verpflichten, in denen eine Teilschuld kraft Gesetzes<br />

nicht begründet werden kann. In keinem Falle darf er –<br />

abgesehen von der persönlichen Haftung für eine etwaige Finanzierung<br />

der Beteiligung – eine über die Haftung als<br />

wirtschaftlicher Kommanditist hinausgehende persönliche<br />

Haftung des Zeichners begründen.


Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

177<br />

§ 13<br />

Vergütung<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter erhält für seine Treuhand- bzw.<br />

Verwaltungstätigkeit und zur Abgeltung der damit im Zusammenhang<br />

stehenden eigenen Aufwendungen im Rahmen dieses<br />

Vertrags von der Fondsgesellschaft eine im Auftrag der Zeichner<br />

direkt auszubezahlende Vergütung, deren Höhe und Fälligkeit<br />

dem Prospekt bzw. dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

zu entnehmen ist.<br />

(2) Zusätzliche Leistungen des Treuhänders zu Gunsten eines einzelnen<br />

Treugebers / Zeichners bzw. ein darüber hinausgehender<br />

Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB werden darüber<br />

hinaus von diesem gesondert dem Treugeber / Zeichner in<br />

Rechnung gestellt.<br />

§ 14<br />

Freistellungsanspruch<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter hat Anspruch darauf, vom Zeichner<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang<br />

mit der Begründung und der Verwaltung der treuhänderisch<br />

oder in offener Stellvertretung begründeten und<br />

gehaltenen Gesellschaftsbeteiligung stehen.<br />

(2) Im Falle seiner Inanspruchnahme durch Gläubiger ist der Treuhänder<br />

/ Verwalter berechtigt, die Weiterleitung von Barausschüttungen<br />

an den Zeichner davon abhängig zu machen, dass<br />

dieser ihm bis zur Höhe der auf ihn entfallenden Freistellungsverpflichtung<br />

Sicherheit leistet.<br />

§ 15<br />

Haftung<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter hat seine Pflichten mit berufsüblicher<br />

Sorgfalt nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Für<br />

die Verletzung seiner Nebenpflichten haftet er nur bei Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit.<br />

(2) Der Treuhänder / Verwalter haftet nicht dafür, dass der Zeichner<br />

bestimmte von ihm erwartete steuerliche Effekte erzielen<br />

kann. Ebenso übernimmt er keine Haftung für die Bonität der<br />

Vertragspartner der Fondgesellschaft oder dafür, dass diese ihre<br />

vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Weiterhin<br />

haftet der Treuhänder / Verwalter nicht für die Wirtschaftlichkeit<br />

und Ertragsfähigkeit der im Rahmen des Fonds eingegangenen<br />

Investitionsobjekte, den Eingang der prospektierten Erträge<br />

oder für den Eintritt der vom Zeichner oder der<br />

Fondsgesellschaft verfolgten sonstigen wirtschaftlichen Ziele.<br />

(3) Ein Anspruch des Zeichners / Treugebers auf Schadensersatz<br />

gegen den Treuhänder / Verwalter – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrunde, auch aus der Verletzung von Pflichten bei den<br />

Vertragsverhandlungen – verjährt sechs Monate nach Kenntniserlangung<br />

der anspruchsbegründenden Umstände, spätestens<br />

jedoch in fünf (5) Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist, soweit er nicht kraft Gesetzes einer<br />

kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

§ 16<br />

Dauer, Kündigung<br />

(1) Der Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag ist auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er ist ordentlich mit einer Frist von<br />

zwölf (12) Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündbar.<br />

Er endet spätestens mit der abgeschlossenen Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

(2) Der Treuhänder / Verwalter ist berechtigt, diesen Treuhandvertrag<br />

fristlos zu kündigen, wenn die in § 18 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft genannten Gründe für das Ausscheiden<br />

eines Gesellschafters in der Person des Zeichners<br />

eintreten.<br />

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt.<br />

§ 17<br />

Erbfolge<br />

Im Erbfall endet ein etwaiges Treuhandverhältnis gemäß Abschnitt I<br />

automatisch. Der/Die Erbe(n) treten in diesem Fall in die Direktkommanditistenstellung<br />

ein. Im Übrigen gelten die §§ 21 und 22 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft für diesen Vertrag entsprechend.<br />

§ 18<br />

Schlichtungsvereinbarung / Ombudsvereinbarung<br />

Der Treugeber / Zeichner ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder<br />

im Zusammenhang mit dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

und dem damit begründeten Vertragsverhältnis, die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen und gegen den<br />

Treuhänder / Verwalter ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />

Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossenen Fonds e.V.<br />

Geht eine (treuhänderisch gehaltene) Kommanditbeteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen<br />

neuen Gesellschafter über, überträgt der Verkäufer seine Rechte<br />

und Pflichten aus dem Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag,<br />

so dass die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch<br />

für den neuen Gesellschafter gelten. Ein ausscheidender Gesellschafter<br />

soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung<br />

hinweisen.<br />

§ 19<br />

Zeichnerregister, Datenschutz<br />

(1) Der Treuhänder / Verwalter führt über alle Zeichner ein Register<br />

mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten. Jeder<br />

Zeichner erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung und<br />

dieses Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags vom<br />

Treuhänder / Verwalter eine schriftliche Bestätigung über die<br />

Eintragung seiner Beteiligung in diesem Register.<br />

(2) Der Zeichner ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />

Person oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschaftsbeteiligung<br />

dem Treuhänder / Verwalter unverzüglich schriftlich<br />

mitzuteilen.<br />

(3) Der Zeichner hat keinen Anspruch darauf, dass ihm der Treuhänder<br />

/ Verwalter Angaben über die übrigen Zeichner macht;<br />

der Treuhänder / Verwalter ist dazu aber berechtigt. Anderen<br />

Personen als der persönlich haftenden Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft, dem Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft<br />

und deren mit der Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />

Dritten und den übrigen Zeichnern darf der Treuhänder<br />

/ Verwalter keine Auskunft über die Beteiligung erteilen, es<br />

sei denn, er ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu<br />

verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht für Auskünfte ge-


178 Kapitel 17 Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

genüber dem zuständigen Finanzamt, den die Beteiligung (das<br />

Fondsobjekt) finanzierenden Kreditinstituten oder anderen<br />

Banken im Zusammenhang mit der Projekt- oder der Eigenkapitalfinanzierung<br />

sowie gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Personen, die die Fondsgesellschaft<br />

und den Treuhänder / Verwalter beraten.<br />

(4) Der Zeichner ist damit einverstanden, dass seine personen- und<br />

beteiligungsbezogenen Daten, sowie solche Daten, die zukünftig<br />

im Zusammenhang mit seiner Beteiligung begründet werden,<br />

durch die Fondsgesellschaft, den Treuhänder / Verwalter<br />

sowie die mit der Begründung und Verwaltung seiner Beteiligung<br />

befassten Personen (dies sind insbesondere die Initiatoren,<br />

die Vertriebspartner, der Geschäftsbesorger der Fondsgesellschaft,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und die<br />

finanzierenden Kreditinstitute) in EDV-Anlagen gespeichert,<br />

verarbeitet und genutzt werden. Sie werden ausschließlich zur<br />

Begründung und Verwaltung seiner Beteiligung und zu seiner<br />

Betreuung verwendet und nach Beendigung seiner Beteiligung<br />

gelöscht, soweit eine Aufbewahrung nach gesetzlichen Vorschriften<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Für den Fall, dass zum Zwecke der Beantragung von Steuerbefreiungen<br />

und/oder zur Abgabe von Steuererklärungen im Ausland<br />

die Daten des Zeichners ins Ausland übertragen werden<br />

müssen, stimmt der Zeichner einer solchen Datenübertragung<br />

auch dann zu, wenn in dem Empfängerstaat kein vergleichbarer<br />

Datenschutz wie in Deutschland sichergestellt werden kann.<br />

§ 20<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder<br />

werden, werden dadurch die übrigen Regelungen des Vertrags<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr in der<br />

gesetzlich notwendigen Form durch eine solche Regelung zu<br />

ersetzen, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in<br />

gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend<br />

bei Vertragslücken.<br />

(2) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Sitz der Fondsgesellschaft.<br />

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und über diesen<br />

Vertrag ist München, soweit dieser Gerichtsstand gesetzlich<br />

zulässig vereinbart werden kann.<br />

Pullach, den 28. November 2008<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />

Kerstin Erb, Prokuristin)


180 Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle zwischen<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

nachfolgend »Treuhänder der Fondsgesellschaft« genannt<br />

und<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

nachfolgend »Fondsgesellschaft« genannt<br />

und<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

nachfolgend »Beteiligungsgesellschaft« genannt<br />

und<br />

KOWAC S.A.<br />

16 A Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg<br />

nachfolgend »Objektgesellschaft« genannt<br />

einerseits sowie<br />

Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH<br />

Maximilianstraße 27, 80539 München<br />

nachfolgend »Mittelverwendungskontrolleur« genannt<br />

andererseits<br />

§ 1<br />

Zweck der Fonds-, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />

Zweck der Fondsgesellschaft ist die mittelbare Beteiligung über eine<br />

Beteiligungsgesellschaft an der Objektgesellschaft in der<br />

Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (nach luxemburgischem<br />

Recht). Die Objektgesellschaft erwirbt, errichtet und vermietet<br />

ein gewerblich genutztes Immobilienprojekt und hat als Unternehmensgegenstand<br />

dessen langfristige Vermietung und<br />

Verwaltung.<br />

Die Fondsgesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen,<br />

die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu<br />

dienen geeignet sind. Dazu gehört auch die Anlage einer Liquiditätsreserve.<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht berechtigt, in irgendeiner<br />

Weise gewerblich tätig zu werden.<br />

§ 2<br />

Gegenstand dieses Vertrags<br />

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist es, die Verwendung der im Hinblick<br />

auf den in § 1 beschriebenen Gesellschaftszweck auf dem<br />

Einzahlungskonto des Treuhänders der Fondsgesellschaft eingehenden<br />

Gelder einschließlich der Weiterleitung an die Fondsgesellschaft<br />

und Beteiligungsgesellschaft zur Weiterleitung an<br />

die Objektgesellschaft sowie die entsprechenden Verfügungen<br />

über die Mittelverwendungskontrollkonten der Fondsgesellschaft,<br />

Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft<br />

während der Vertragslaufzeit (§ 4) zu kontrollieren.<br />

(2) Der Treuhänder der Fondsgesellschaft hat dazu das in der Beitrittserklärung<br />

genannte Sonderkonto Nr. 255924801 als Einzahlungskonto<br />

(»Einzahlungskonto« genannt) für sämtliche<br />

Einzahlungen der unmittelbar oder mittelbar über den Treuhänder<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Gesellschafter eingerichtet.<br />

Über dieses Einzahlungskonto darf der Treuhänder<br />

der Fondsgesellschaft während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />

Kontovollmacht).<br />

Die Fondsgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr. 255924780<br />

(»Mittelverwendungskontrollkonto Fondsgesellschaft« genannt)<br />

eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Fondsgesellschaft darf die Fondsgesellschaft während<br />

der Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr.<br />

255924798 (»Mittelverwendungskontrollkonto Beteiligungsgesellschaft«<br />

genannt) eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Beteiligungsgesellschaft darf die Beteiligungsgesellschaft<br />

während der Vertragslaufzeit nur gemeinsam<br />

mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügen (gemeinsame<br />

Kontovollmacht).<br />

Die Objektgesellschaft hat dazu das Sonderkonto Nr. 255924810<br />

(»Mittelverwendungskontrollkonto Objektgesellschaft« genannt)<br />

eingerichtet. Über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Objektgesellschaft darf die Objektgesellschaft während<br />

der Vertragslaufzeit nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

verfügen (gemeinsame Kontovollmacht).<br />

(3) Die Fondsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass sämtliche Einzahlungen der unmittelbar oder mittelbar<br />

über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Gesellschafter auf das Mittelverwendungskontrollkonto Fondsgesellschaft<br />

geleistet werden und sämtliche Zahlungen, die<br />

nach dem Investitionsplan der Fondsgesellschaft von der<br />

Fondsgesellschaft zu leisten sind, über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Fondsgesellschaft abgewickelt werden,<br />

ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Bewirtschaftung / Vermietung zukünftiger<br />

Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu<br />

tragen, dass sämtliche Einzahlungen der Fondsgesellschaft auf<br />

das Mittelverwendungskontrollkonto Beteiligungsgesellschaft<br />

geleistet werden und sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan<br />

der Beteiligungsgesellschaft von der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu leisten sind, über dieses Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Beteiligungsgesellschaft abgewickelt<br />

werden, ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr im unmittelbaren<br />

Zusammenhang mit der Bewirtschaftung / Vermietung<br />

zukünftiger Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />

Die Objektgesellschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen,<br />

dass sämtliche Zahlungen, die nach dem Investitionsplan der<br />

Objektgesellschaft von der Objektgesellschaft zu leisten sind,<br />

über das Mittelverwendungskontrollkonto Objektgesellschaft<br />

abgewickelt werden, ausgenommen der laufende Zahlungsverkehr<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

/ Vermietung ihrer Immobilien (vgl. Absatz 4).<br />

(4) Zahlung der noch ausstehenden Nettokaufpreise an die Verkäufer<br />

fällt unter die Mittelverwendungskontrolle und wird<br />

ausgezahlt aus der EK-Vorfinanzierung der Helaba. Diese Vorfinanzierung<br />

besteht derzeit auf Ebene der Prosperus S.A. (allei-


Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

181<br />

niger Aktionär der KOWAC S.A.) und nach Verschmelzung der<br />

beiden Gesellschaften auf Ebene der KOWAC S.A. bzw. KOWAC<br />

S.C. in 2009.<br />

(5) Mitwirkung an der Endabrechnung am 31. Dezember 2010 bzw.<br />

Abrechnung basierend auf der Bilanz des 31. Dezember 2010.<br />

Diese Endabrechnung dient im Wesentlichen dazu festzustellen,<br />

ob sich hinsichtlich der Annahmen der Indexierungen der<br />

Mieten Abweichungen ergeben haben und es so zu einer endgültigen<br />

KP-Anpassung kommt.<br />

(6) Nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle ist die<br />

Überwachung etwaiger weiterer Konten des Treuhänders der<br />

Fondsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft oder der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder der Objektgesellschaft, insbesondere<br />

nicht von Konten, die der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs<br />

im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bewirtschaftung<br />

/ Vermietung der Immobilien der Objektgesellschaft<br />

dienen und von etwaigen Darlehenskonten.<br />

§ 3<br />

Freigabevoraussetzungen,<br />

Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />

(1) Der Mittelverwendungskontrolleur wird beauftragt und ist verpflichtet,<br />

bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen an<br />

der Verfügung über Guthaben auf dem Einzahlungskonto des<br />

Treuhänders der Fondsgesellschaft, der Mittelverwendungskontrollkonten<br />

der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft mitzuwirken:<br />

− Die Mittelverwendung muss in Übereinstimmung mit den Investitionsplänen<br />

der Fonds-, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />

stehen und zur Erfüllung der Einzahlungsverpflichtungen<br />

der Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft oder<br />

der Objektgesellschaft erfolgen. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass sich der Investitionsplan in Abhängigkeit von der<br />

Vermietung und der daraus resultierenden Kaufpreisberechnung<br />

verändern kann. Auf Basis der vertraglich vereinbarten<br />

Mietobergrenzen für die noch freien Flächen würde sich ein<br />

maximaler Objektwert von 440.350.000 Euro errechnen, woraus<br />

sich zur Sicherstellung des Investitionsvorhabens eine<br />

Erhöhung des Emissionskapitals auf bis zu 230.565.000 Euro<br />

ergeben würde.<br />

Die Zahlungsverpflichtungen entsprechen den vertraglichen<br />

Voraussetzungen, sind insbesondere fällig und die Rechnungen<br />

über die zu leistenden Zahlungen liegen vor. Sofern zwischen<br />

der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft oder der<br />

Objektgesellschaft und ihren Vertragspartnern Vorauszahlungen<br />

über bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen<br />

vereinbart wurden oder werden, ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

zur Freigabe verpflichtet, soweit sich die<br />

Zahlungen für die einzelnen Leistungen im Rahmen der Investitionspläne<br />

der Fondsgesellschaft, Beteiligungs- und Objektgesellschaft<br />

bewegen.<br />

− Bei Fehleinzahlungen oder Überzahlungen auf dem Einzahlungskonto<br />

des Treuhänders der Fondsgesellschaft sowie bei<br />

(teilweisen) Einzahlungen von unmittelbar oder mittelbar<br />

über einen Treuhänder an der Fondsgesellschaft beteiligten<br />

Gesellschaftern vor Fälligkeit des betreffenden Einzahlungsbetrags<br />

ist der Mittelverwendungskontrolleur nach Vorlage<br />

der (Rück-) Zahlungsaufforderung durch den Treuhänder der<br />

Fondsgesellschaft zur Freigabe verpflichtet. Gleiches gilt für<br />

den Fall des Widerrufs oder der (außerordentlichen) Kündigung<br />

durch unmittelbar oder mittelbar über einen Treuhänder<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligte Gesellschafter sowie<br />

die Fondsgesellschaft.<br />

(2) Die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die<br />

Objektgesellschaft verpflichten sich, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

alle zur Auszahlung erforderlichen Verträge, Rechnungen<br />

oder sonstigen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen,<br />

dass eine angemessene Ausführungskontrolle möglich ist. Die<br />

Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />

werden dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

hierzu Einblick in alle Rechnungen, Abrechnungsunterlagen,<br />

Verträge und sonstigen den Gesellschaftszweck betreffenden<br />

Schriftverkehr gewähren und ihm in allen hier interessierenden<br />

Fragen Auskunft erteilen.<br />

(3) Der Mittelverwendungskontrolleur ist bei seiner Ausführungskontrolle<br />

zu einer materiellen Prüfung der Wirksamkeit der den<br />

Auszahlungsanforderungen zugrunde liegenden Verträge sowie<br />

sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet.<br />

(4) Sollte der Mittelverwendungskontrolleur die Mitwirkung bei einer<br />

Verfügung über das Einzahlungskonto des Treuhänders der<br />

Fondsgesellschaft oder die drei Mittelverwendungskontrollkonten<br />

verweigern, ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

bzw. der Gesellschafterversammlung der Objektgesellschaft<br />

herbeizuführen, der für die Vertragsparteien bindend ist.<br />

(5) Maßgeblich für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolle<br />

sind ausschließlich die Bestimmungen dieses Vertrags.<br />

Weitere Pflichten übernimmt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

nicht, insbesondere ist es nicht seine Aufgabe, die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft zu überwachen. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur ist auch nicht verpflichtet, den<br />

Beteiligungsprospekt der Fondsgesellschaft und die darin enthaltenen<br />

Angaben auf ihre Richtigkeit, die Durchführung des<br />

Investitionsvorhabens (Verwirklichung der Gesellschaftszwecke)<br />

sowie die Wirtschaftlichkeit der Beteiligung und die damit<br />

verfolgten steuerlichen Ziele zu überprüfen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

übernimmt zudem keine Haftung für die Bonität<br />

der Vertragspartner der Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft sowie dafür, dass<br />

diese ihren vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß<br />

nachkommen.<br />

§ 4<br />

Dauer der Mittelverwendungskontrolle<br />

(1) Die Mittelverwendungskontrolle endet automatisch mit der Endabrechnung<br />

zum 31. Dezember 2010, spätestens jedoch am<br />

31. März 2011. Nach Ende der Mittelverwendungskontrolle gibt<br />

der Mittelverwendungskontrolleur etwaige Guthaben auf den<br />

vier Sonderkonten des Treuhänders der Fondsgesellschaft, der<br />

Fondsgesellschaft, der Beteiligungsgesellschaft und dem Sonderkonto<br />

der Objektgesellschaft ohne weitere Verwendungskontrolle<br />

frei.<br />

(2) Vorher kann der Mittelverwendungskontrollvertrag von den<br />

Vertragspartnern nur aus wichtigem Grund gekündigt werden,<br />

wobei die Kündigung durch den Treuhänder der Fondsgesell-


182 Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

schaft, die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und<br />

die Objektgesellschaft nur gemeinschaftlich erfolgen kann.<br />

(3) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags darf der Mittelverwendungskontrolleur<br />

seine Mitverfügungsbefugnis über das Einzahlungskonto<br />

und die drei Mittelverwendungskontrollkonten<br />

erst aufgeben, wenn ihm der Treuhänder der Fondsgesellschaft,<br />

die Fondsgesellschaft, die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft<br />

nachgewiesen haben, dass ein anderer Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der ein Rechtsanwalt, Steuerberater<br />

oder Wirtschaftsprüfer bzw. eine entsprechende Gesellschaft<br />

sein muss, die Mittelverwendungskontrolle übernommen hat.<br />

§ 5<br />

Vergütung<br />

(1) Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für die Durchführung<br />

der ihm obliegenden Aufgaben von der Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft<br />

und der Objektgesellschaft als Gesamtschuldner<br />

eine Vergütung in Höhe von 48.000 Euro inklusive<br />

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die im Verhältnis zwischen<br />

Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft und Objektgesellschaft<br />

wie folgt zu entrichten ist:<br />

− Fondsgesellschaft: 12.000 Euro inklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher<br />

Höhe;<br />

− Beteiligungsgesellschaft: 6.000 Euro inklusive Umsatzsteuer<br />

in gesetzlicher Höhe;<br />

− Objektgesellschaft: 30.000 Euro inklusive Umsatzsteuer in<br />

gesetzlicher Höhe.<br />

(2) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Mittelverwendungskontrolleur<br />

Anspruch auf einen angemessenen Teil der<br />

Vergütung.<br />

§ 6<br />

Allgemeine Auftragsbedingungen, Haftungsbeschränkung etc.<br />

(1) Diesem Vertrag liegen ergänzend die Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

zugrunde (Anlage).<br />

(2) Es wird nochmals gesondert darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs auf Ersatz<br />

eines fahrlässig verursachten Schadens auf eine Millionen Euro<br />

beschränkt ist. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen<br />

sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br />

(3) Schadensersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

können jedoch nur geltend gemacht werden, wenn<br />

der Treuhänder der Fondsgesellschaft, die Fondsgesellschaft,<br />

die Beteiligungsgesellschaft und die Objektgesellschaft oder<br />

die an der Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über<br />

einen Treuhänder beteiligten Gesellschafter nicht auf andere<br />

Weise Ersatz zu erlangen vermögen.<br />

(4) Soweit ein Schadensersatzanspruch kraft Gesetzes nicht einer<br />

kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er<br />

− in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden<br />

ist, und der Anspruchsteller von den den Anspruch begründenden<br />

Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis<br />

erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,<br />

− ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis<br />

in fünf Jahren von seiner Entstehung an,<br />

− ohne Rücksicht auf seine Entstehung und die Kenntnis oder<br />

grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von der Begehung<br />

der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen<br />

den Schaden auslösenden Ereignis an.<br />

Die Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als<br />

dem Treuhänder der Fondsgesellschaft, der Fondsgesellschaft,<br />

der Beteiligungsgesellschaft und der Objektgesellschaft, soweit<br />

ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche oder außervertragliche<br />

Beziehungen auch zwischen dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

und diesen Personen begründet worden sind.<br />

(5) Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich vereinbart,<br />

dass für diesen Vertrag, seine Durchführung und die sich daraus<br />

ergebenden Ansprüche ausschließlich deutsches Recht gilt.<br />

(6) Als Gerichtsstand wird München vereinbart.<br />

§ 7<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

(2) Jede Änderung oder Ergänzung dieses Mittelverwendungskontrollvertrags<br />

bedarf der Schriftform, sofern die Vertragschließenden<br />

bei Änderungs- oder Ergänzungsabreden nicht<br />

deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, die mündlich getroffene<br />

Abrede solle ungeachtet dieser Schriftformklausel<br />

gelten.<br />

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine zukünftig geänderte<br />

oder zusätzlich aufgenommene unwirksam oder undurchführbar<br />

sein oder werden, so tritt hierdurch keine Nichtigkeit<br />

der übrigen Vertragsbestimmungen ein. Die Vertragsparteien<br />

verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare<br />

Bestimmung unverzüglich durch eine neue rechtswirksame<br />

bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen<br />

Bestimmung angestrebten Ziel möglichst nahe<br />

kommt. Vertragslücken sind durch Regelungen zu schließen,<br />

die dem Ziel möglichst nahe kommen, das die Vertragschließenden<br />

angestrebt haben oder angestrebt hätten, falls sie den<br />

nicht geregelten Sachverhalt bedacht hätten.<br />

München / Pullach, 28. November 2008<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH<br />

(vertreten durch: Hans-Peter Kerscher, Geschäftsführer;<br />

Kerstin Erb, Prokuristin)<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH (für die Fondsgesellschaft)<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />

Norbert Fath, Geschäftsführer)<br />

Indictus Verwaltungsgesellschaft mbH (für die Beteiligungsgesellschaft)<br />

(vertreten durch: Friedrich Wilhelm Patt, Geschäftsführer;<br />

Christine Wienecke, Geschäftsführerin)


Kapitel 18 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

183<br />

KOWAC S.A.<br />

(vertreten durch: Norbert Fath, Geschäftsführer;<br />

Aloyse Wagner, Geschäftsführer)<br />

Industrie- und Verkehrstreuhand Revision GmbH<br />

(vertreten durch: Josef Reiter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)<br />

Anlage


186 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HANNOVER<br />

LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. KG<br />

Da die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

III GmbH & Co. KG vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />

wurde und noch keinen geprüften Jahresabschluss<br />

erstellt hat, unterliegt die Fondsgesellschaft<br />

im Hinblick auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

den verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />

§ 15 VermVerkProspV. Die Fondsgesellschaft weist<br />

darauf hin, dass das mit wirtschaftlicher Neugründung<br />

begonnene Geschäftsjahr bis zum 31. Dezember<br />

2008 läuft. Ab diesem Zeitpunkt läuft das Geschäftsjahr<br />

vom 1. Januar bis 31. Dezember jeden<br />

Jahres. Nachfolgend werden die Eröffnungsbilanz<br />

zum 21. Oktober 2008, die Zwischenübersicht zum<br />

30. November 2008, die Planbilanzprognosen zum<br />

31. Dezember 2008 sowie zum 31. Dezember 2009<br />

dargestellt.<br />

Planbilanz<br />

Die Eröffnungsbilanz, die Zwischenübersicht sowie<br />

die Planbilanzprognose sind in der unten stehenden<br />

Tabelle dargestellt. Der Beitritt aller Gesellschafter<br />

zur Fondsgesellschaft wurde bis zum 31. Dezember<br />

2009 unterstellt. Es wird folgende Übersicht dargestellt:<br />

Planbilanzprognose zum 31. Dezember 2009.<br />

Zu diesem Zeitpunkt sind der Fondsgesellschaft weitere<br />

Gesellschafter (Anleger) beigetreten und die<br />

Einlagen aller Gesellschafter sind zu 100 Prozent eingezahlt.<br />

Erläuterung der einzelnen Positionen:<br />

Ausstehende Einlagen (Position 1)<br />

Bei der ausstehenden Einlage handelt es sich bei der<br />

Eröffnungsbilanz um die Kommanditeinlage der<br />

Gründungsgesellschafter.<br />

Anlagevermögen (Position 2)<br />

Bei dieser Position handelt es sich um die Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft, die von der Fondsgesellschaft<br />

am 21. Oktober 2008 gegründet wurde.<br />

Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft<br />

(Position 3)<br />

Diese stellen die kumulierten Auszahlungen aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft dar (erstmals 2011).<br />

Planbilanz der Fondsgesellschaft -PROGNOSE-<br />

AKTIVA<br />

Eröffnungsbilanz<br />

zum 21.10.2008<br />

in Euro<br />

Zwischenbilanz<br />

zum 30.11.2008<br />

in Euro<br />

Planbilanzprognose<br />

zum 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Planbilanzprognose<br />

zum 31.12.2009<br />

in Euro<br />

Anlagevermögen<br />

1. Ausstehende Einlagen 10.500 21.000 0 0<br />

2. Anlagevermögen (Beteiligung) 10.000 11.000 11.000 200.654.000<br />

3. Auszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft 0 0 0 0<br />

Summe Anlagevermögen 20.500 32.000 11.000 200.654.000<br />

Umlaufvermögen<br />

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 0 0 0<br />

5. Sonstige Guthaben bei Kreditinstituten 0 500 7.500 76.644<br />

Summe Umlaufvermögen 0 0 7.500 76.644<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

6. Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 280.000<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0 280.000<br />

Bilanzsumme 20.500 32.500 18.500 201.010.644


Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

187<br />

Sonstige Guthaben bei Kreditinstituten (Position 5)<br />

Unter den sonstigen Guthaben bei Kreditinstituten<br />

ist das Guthaben der Gesellschaft aus der Kapitaleinzahlung<br />

der Kommanditisten bzw. die Liquiditätsreserve<br />

dargestellt.<br />

Rechnungsabgrenzungsposten (Position 6)<br />

Die Rechnungsabgrenzung ist in der kaufmännischen<br />

Buchführung ein Schritt im Periodenabschluss auf<br />

der Aktiv- und/oder der Passivseite, mit dem Werte<br />

in der Bilanz der richtigen Rechnungsperiode zugeordnet<br />

werden.<br />

Summe Aktiva<br />

Hier ist die Summe der Aktivpositionen der Fondsgesellschaft<br />

dargestellt.<br />

Komplementäreinlage (Position 7)<br />

Der Komplementär leistet keine Einlage.<br />

Kommanditeinlagen inkl. Agio (Position 8)<br />

Zum 21. Oktober entspricht die Kommanditeinlage<br />

der Beteiligung der Gründungsgesellschafter. Zum<br />

31. Dezember 2009 ist das Kommanditkapital inklusive<br />

Agio der im Jahr 2009 beigetretenen Kommanditisten<br />

dargestellt. Es wird davon ausgegangen, dass 100 Prozent<br />

des Kommanditkapitals gezeichnet werden.<br />

Entnahme (Position 9)<br />

Die dargestellte Entnahme entspricht dem Vorabgewinn<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Verlustvortrag (Position 10)<br />

Der Verlustvortrag ist das jeweils kumulierte Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft aus den Vorjahren.<br />

Überschuss / Fehlbetrag (Position 11)<br />

In dieser Zeile ist das aus der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

übernommene Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />

dargestellt.<br />

Summe Eigenkapital<br />

Das Kapital der Fondsgesellschaft verändert sich<br />

durch die Einzahlung von Kommanditkapital sowie<br />

den Jahresfehlbetrag und die Auszahlungen. Gemäß<br />

Prognose ist das Kapital der Fondsgesellschaft für<br />

PASSIVA<br />

Eröffnungsbilanz<br />

zum 21.10.2008<br />

in Euro<br />

Zwischenbilanz<br />

zum 30.11.2008<br />

in Euro<br />

Planbilanzprognose<br />

zum 31.12.2008<br />

in Euro<br />

Planbilanzprognose<br />

zum 31.12.2009<br />

in Euro<br />

Eigenkapital<br />

7. Komplementäreinlage 0 0 0 0<br />

8. Kommanditeinlagen inkl. Agio 10.500 21.500 21.500 211.979.250<br />

9. Entnahmen 0 0 0 -5.000<br />

10. Verlustvortrag 0 0 0 -3.000<br />

11. Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) -3.000 -10.960.606<br />

Summe Eigenkapital 10.500 21.500 18.500 201.010.644<br />

Verbindlichkeiten<br />

12. Summe Verbindlichkeiten 10.000 11.000 0 0<br />

Summe Verbindlichkeiten 10.000 11.000 0 0<br />

Bilanzsumme 20.500 32.500 18.500 201.010.644


188 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

den gesamten Prognosezeitraum größer als die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme.<br />

Summe Verbindlichkeiten (Position 12)<br />

In dieser Zeile wird die ausstehende Einlage der Beteiligung<br />

an der Beteiligungsgesellschaft dargestellt.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung<br />

Die Prognose wurde für den Zeitraum von der rechtlichen<br />

Gründung der Fondsgesellschaft am 21. Oktober<br />

2008 bis zum 30. November 2008, vom 1. Dezember<br />

2008 bis zum 31. Dezember 2008 und vom<br />

1.Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 dargestellt.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die Berücksichtigung<br />

geringfügiger Kosten verzichtet. Ferner<br />

wird unterstellt, dass sämtliche Projektkosten erst<br />

im Jahr 2009 in Rechnung gestellt werden. Die Vergütungen<br />

sind vollständig in Position 4 enthalten.<br />

Erläuterung der einzelnen Positionen:<br />

Beteiligungsergebnis (Position 1)<br />

In dieser Zeile ist das anteilige handelsrechtliche Ergebnis<br />

der Objektgesellschaft dargestellt.<br />

Erträge und Aufwendungen (Position 2 bis 4)<br />

Position 2 bis 4 bilden die Erträge und Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft ab.<br />

Zinsen und ähnliche Erträge (Position 2)<br />

Hier sind die eventuell auf die bestehende Liquiditätsreserve<br />

anfallenden Zinsen dargestellt.<br />

Verwaltungskosten (Position 3)<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt die<br />

Aufwendungen aus den vertraglichen laufenden<br />

Verpflichtungen der Fondsgesellschaft.<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen (Position 4)<br />

Position 4 stellt die Summe der Fondskosten gemäß<br />

Investitions- und Finanzierungsplan dar.<br />

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 -PROGNOSE-<br />

21.10.2008 – 30.11.2008<br />

in Euro<br />

01.12.2008 – 31.12.2008<br />

in Euro<br />

01.01.2009 – 31.12.2009<br />

in Euro<br />

1. Beteiligungsergebnis 0 0 0<br />

2. Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 644<br />

3. Verwaltungskosten 0 0 -156.000<br />

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.000 - 10.805.250<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0 -3.000 - 10.960.606<br />

Überschuss / Fehlbetrag 0 -3.000 -10.960.606


Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

189<br />

Kapitalflussrechnung<br />

Die Prognose bildet die Zahlungsvorgänge bis zum<br />

31. Dezember 2008 sowie die geplanten Zahlungsvorgänge<br />

ab 1. Januar 2009 ausschließlich für die<br />

Fondsgesellschaft ab. Die Gesellschafter werden ihre<br />

Kapitalanteile bis 31. Dezember 2009 einzahlen. Liquiditätsüberschüsse<br />

bzw. Liquiditätsunterdeckungen<br />

werden der Liquiditätsreserve belastet. Sollte<br />

der Fondsgesellschaft nicht ausreichend Liquidität<br />

zur Bedienung der laufenden Verwaltungskosten zur<br />

Verfügung stehen, werden diese von Hannover Leasing<br />

gestundet und mit ersten Rückflüssen aus der<br />

Beteiligungsgesellschaft verrechnet.<br />

Die Summe der Einzahlungen dient zur Finanzierung<br />

der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft. Darüber<br />

hinaus werden davon die zur Durchführung der<br />

Investition notwendigen Kosten bestritten.<br />

Ausschüttungen an die Investoren können aufgrund<br />

der nicht vorhandenen Planbarkeit von Rückflüssen<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft nicht prognostiziert<br />

werden.<br />

Es wird unterstellt, dass das geplante Eigenkapital<br />

zum 31. Dezember 2009 vollständig platziert und<br />

eingezahlt ist.<br />

Kapitalflussrechnung -PROGNOSE-<br />

21.10.2008 – 31.12.2008<br />

in Euro<br />

01.01.2009 – 31.12.2009<br />

in Euro<br />

Emissionskapital 21.500 201.864.500<br />

Agio (5 % des Emissionskapitals) 0 10.093.250<br />

Liquiditätsauszahlungen aus der Beteiligungsgesellschaft 0 0<br />

Zinseinnahmen auf Liquiditätsreserve 0 644<br />

Mittelzufluss 21.500 211.958.394<br />

Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft 11.000 200.643.000<br />

Eigenkapitalvermittlung (Agio) 0 10.093.250<br />

Projektkosten 0 1.120.000<br />

Verwaltungskosten 0 21.000<br />

Auszahlungen 0 0<br />

Sonstiges 3.000 12.000<br />

Mittelabfluss 14.000 211.889.250<br />

Liquiditätsergebnis 7.500 69.144<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge entsprechen § 15 Abs.1 Nr.3 und 4 VermVerkProspV


190 Kapitel 19 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hält zum 31. Dezember 2009<br />

entsprechend ihrem Gesellschaftszweck rund 99,995<br />

Prozent der Anteile an der HANNOVER LEASING<br />

<strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />

KG (Beteiligungsgesellschaft). Zu diesem Zeitpunkt<br />

hält die Beteiligungsgesellschaft rund 99,995 Prozent<br />

an der KOWAC S.C. (Objektgesellschaft).<br />

Die Fondsgesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend<br />

tätig und erhält Auszahlungen über die<br />

Beteiligungsgesellschaft aus der Objektgesellschaft<br />

aus den erwirtschafteten Mietzinsüberschüssen.<br />

Erläuterung der<br />

Wirkungszusammenhänge<br />

Die Fondsgesellschaft partizipiert an den Ergebnissen<br />

der Objektgesellschaft in Form von Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung. Die Objektgesellschaft<br />

wird dabei die nach Begleichung der Kosten<br />

für die Bewirtschaftung des Investitionsobjekts, die<br />

Verwaltung und Geschäftsbesorgung der Objektgesellschaft<br />

sowie der Leistung der Zinsverpflichtungen<br />

verbleibenden Mittel unter Berücksichtigung<br />

der jeweils aktuellen Liquiditätslage der Objektgesellschaft<br />

mittels Anteilsrückkauf an die Beteiligungsgesellschaft<br />

auszahlen. Nach Begleichung der<br />

Kosten auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft zahlt<br />

die Beteiligungsgesellschaft den Liquiditätsüberschuss<br />

an die Fondsgesellschaft aus.<br />

Der Erfolg der Investition und der Beteiligung der<br />

Anleger hängt wesentlich von den Mieteinnahmen ab,<br />

die die Objektgesellschaft erzielt.<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt Beteiligungen und erhöht<br />

ihre Kommanditeinlagen an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

die wiederum eine Kommanditeinlage<br />

an der Objektgesellschaft hält. Die dafür benötigten<br />

Mittel werden im Zuge der Beteiligung der Anleger<br />

und der Kapitalerhöhung der Fondsgesellschaft sowie<br />

durch Darlehensaufnahmen aufgebracht. Die bis<br />

zur Einzahlung der Pflichteinlagen notwendige Eigenkapitalvorfinanzierung<br />

ist in Kapitel 8 »Investitions-<br />

und Finanzplan« näher erläutert. Die Einzahlungen<br />

im Jahr 2009 sind ausreichend, um die<br />

Investition gemäß Gesellschaftszweck durchzuführen.<br />

Weitere Investitionen in den folgenden Jahren<br />

sind nicht geplant.<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft -PROGNOSE-<br />

2009<br />

in Euro<br />

2010<br />

in Euro<br />

2011<br />

in Euro<br />

Investitionen - Beteiligung 11.000 200.643.000 0<br />

Produktion 0 0 0<br />

Umsatzerlöse 0 0 0<br />

Erträge aus Beteiligung 0 0 0<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0 -0 -0<br />

Ergebnis -3.000 -10.960.606 -153.941<br />

Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge entsprechen § 15 Abs.1 Nr.3 und 4 VermVerkProspV


Kapitel 20 Negativfeststellungen<br />

191<br />

Negativfeststellungen<br />

Am 1. Juli 2005 ist das neue Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

(AnSVG) nebst Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung in<br />

Kraft getreten. Nach diesen Regelungen besteht u. a. die Pflicht zur<br />

Veröffentlichung eines (Verkaufs-)Prospekts, bevor Anteile an Geschlossenen<br />

Fonds oder Treuhandvermögen öffentlich angeboten<br />

werden. Das Gesetz und die Verordnung regeln den Mindestinhalt<br />

des Prospekts.<br />

Der vorliegende Prospekt wurde nach Maßgabe des Gesetzes und<br />

der Verordnung erstellt und enthält die geforderten Mindestangaben.<br />

Nachfolgender Aufstellung sind die Angaben der Verordnung<br />

zu entnehmen, die für dieses Beteiligungsangebot nicht zutreffen<br />

bzw. nicht relevant sind. Die Gliederung und Nummerierung entspricht<br />

hierbei der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />

§ 4<br />

Angaben über die Vermögensanlagen<br />

(1) 2. Weder der Anbieter noch der Emittent übernimmt die Zahlung<br />

von Steuern für die Anleger.<br />

7. Eine vorzeitige Schließung der Zeichnung sowie die Kürzung<br />

von Zeichnungen, Anteilen oder Beteiligungen sind nicht<br />

möglich.<br />

§ 6<br />

Angaben über das Kapital des Emittenten<br />

Der Emittent (Fondsgesellschaft) ist weder eine Aktiengesellschaft<br />

noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Aus diesem Grund<br />

wird darauf verzichtet, den Nennbetrag der umlaufenden Wertpapiere,<br />

die den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien<br />

einräumen, sowie die Bedingungen und das Verfahren für den<br />

Umtausch oder den Bezug zu nennen.<br />

§ 7<br />

Angaben über Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />

(2) Die Gründungsgesellschafter haben keine mittelbaren oder unmittelbaren<br />

Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die<br />

dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8<br />

Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten<br />

(1) 3. Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des<br />

Emittenten haben können.<br />

(2) Die Tätigkeit des Emittenten wurde durch keinerlei außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst.<br />

§ 9<br />

Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlagen<br />

(2) 2. Über die auf Seite 96 dargestellte Beteiligung der HANNOVER<br />

LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> Managementgesellschaft<br />

mbH als geschäftsführender Kommanditistin an der HANNO-<br />

VER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III GmbH & Co. Beteiligungs<br />

KG (Beteiligungsgesellschaft / Anlageobjekt) hinaus<br />

stand oder steht weder dem Prospektverantwortlichen, den<br />

Gründungsgesellschaftern, den Mitgliedern der Geschäftsführung,<br />

der Emittentin, dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

noch dem Treuhänder das Eigentum am Anlageobjekt oder<br />

wesentlichen Teilen desselben zu. Sie haben auch aus anderen<br />

Gründen keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt.<br />

4. Es bestehen keinerlei rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte.<br />

7. Über das auf Seite 15 genannte Marktwertgutachten hinaus<br />

existieren nach Kenntnis der Anbieterin zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />

8. Über die im Kapitel 13 »Rechtliche Grundlagen«, Seiten 129 ff<br />

dargestellten hinaus werden keine weiteren nicht nur geringfügigen<br />

Lieferungen und Leistungen durch die Prospektverantwortlichen,<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung, den Mittelverwendungskontrolleur<br />

oder den Treuhänder erbracht.<br />

§ 10<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten<br />

(2) Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

§ 12<br />

Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes,<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten, den Treuhänder<br />

und sonstige Personen<br />

(1) 1. Die Mitglieder der Geschäftsführung haben keine gesonderte<br />

Funktion beim Emittenten. Neben der Geschäftsführung gibt<br />

es zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Aufsichtsgremien<br />

oder Beiräte.<br />

(2) 1. Über die auf den Seiten 100 und 102 aufgeführten Tätigkeiten<br />

für HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG hinaus sind die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung in keiner Art und Weise für Unternehmen<br />

tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betraut sind.<br />

2. Über die auf Seite 102 aufgeführten Verflechungen mit der<br />

Landesbank Hessen-Thüringen (einem der Darlehensgeber)<br />

sind die Mitglieder der Geschäftsführung in keiner Art und<br />

Weise tätig für Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen.<br />

3. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in keiner Art und<br />

Weise tätig für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der<br />

Herstellung der Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbracht haben.<br />

(3) 5. Es liegen keine Umstände oder Beziehungen vor, die Interessenskonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen<br />

können.<br />

(4) Neben den nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />

haben keine Personen die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst.<br />

§ 14<br />

Gewährleistete Vermögensanlagen<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />

hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

übernommen.


192 Kapitel 21 Glossar<br />

Glossar<br />

Abschreibung<br />

Wertverzehr eines Wirtschaftsgutes, wie es nach<br />

(steuer-)gesetzlichen Vorschriften berechnet werden<br />

darf. Abschreibungen vermindern das zu versteuernde<br />

Einkommen und senken dadurch die Steuerlast, ohne<br />

dass damit Ausgaben verbunden sind, da die Abschreibung<br />

lediglich buchungstechnisch erfolgt.<br />

Agio<br />

Eine Gebühr, die der Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen<br />

zahlt. Sie dient zur Deckung der Kosten, die<br />

beim Absatz von Fondsanteilen entstehen.<br />

Ausschüttung<br />

Die vorhandenen Liquiditätsüberschüsse, d. h. die<br />

Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben,<br />

werden regelmäßig an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

zu ihrer Kommanditeinlage ausgeschüttet. Die<br />

Ausschüttung ist zu unterscheiden vom Gewinn oder<br />

Jahresertrag des Fonds: Dieser kann höher oder<br />

niedriger sein als die Ausschüttung.<br />

BMF<br />

Bundesministerium für Finanzen<br />

Bruttoinlandsprodukt (BIP)<br />

Die innerhalb der geografischen Grenzen einer Volkswirtschaft<br />

entstandenen gesamten wirtschaftlichen<br />

Leistungen in einem bestimmten Zeitraum, unabhängig<br />

davon, in welchem Umfang ausländische oder<br />

inländische Wirtschaftseinheiten dazu beigetragen<br />

haben.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg, der<br />

das Besteuerungsrecht zwischen den beiden Staaten<br />

regelt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.<br />

EBITDA<br />

EBITDA ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung:<br />

earnings before interest, taxes, depreciation<br />

and amortization. Das heißt wörtlich übersetzt »Ertrag<br />

vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen<br />

und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände«.<br />

In der praktischen Anwendung<br />

hat es jedoch die Bedeutung von »Ertrag vor<br />

Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis, Steuern<br />

und Abschreibungen«.<br />

Euribor<br />

European Interbank Offered Rate. Es handelt sich<br />

dabei um den Zinssatz, den europäische Banken<br />

voneinander beim Handel von Einlagen mit einer<br />

festgelegten Laufzeit von einer Woche sowie zwischen<br />

einem und zwölf Monaten verlangen. Er ist<br />

bei variabel verzinslichen Euro-Anleihen der wichtigste<br />

Referenzzinssatz.<br />

Eurostat<br />

Das statistische Amt der Europäischen Union (EU)<br />

mit Sitz in Luxemburg. Es stellt Statistiken für die<br />

Länder der EU zusammen, die von den nationalen<br />

statistischen Ämtern der Mitgliedstaaten erhoben<br />

und zur Verfügung gestellt werden.<br />

Fungibilität<br />

Die Fungibilität (Tauschbarkeit, Handelbarkeit, Verfügbarkeit)<br />

für Anteile an Geschlossenen Fonds ist<br />

eingeschränkt, da kein geregelter Markt existiert. Es<br />

handelt sich grundsätzlich um eine langfristige Anlage.<br />

Sofern aber ein Verkauf gewünscht ist, sind der<br />

Initiator und auch die Vertriebspartner behilflich, einen<br />

Käufer zu finden.<br />

Geschlossener Fonds<br />

Im Gegensatz zum Offenen Fonds sind bei Geschlossenen<br />

Fonds der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen<br />

bereits vorher fixiert. Damit ist<br />

die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das benötigte<br />

Emissionskapital (Fondsfinanzierung) eingeworben<br />

wurde, schließt der Initiator den Fonds und ein Beitritt<br />

weiterer Investoren ist nicht mehr möglich.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft.<br />

Er ist einer der wichtigsten Verträge und<br />

im Emissionsprospekt vollständig abgedruckt.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft überträgt dem Geschäftsbesorger<br />

die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

verbundenen laufenden Geschäfte. Die Geschäftsbe-


Kapitel 21 Glossar<br />

<strong>193</strong><br />

sorgung erstreckt sich auf alle Geschäfte und Maßnahmen,<br />

die der Verwaltung der Objekte, dem Betriebsablauf<br />

und dem Zweck der Gesellschaft dienen.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Ankauf und Veräußerung von Haus- und Grundbesitz<br />

im Rahmen eines Gewerbebetriebs. Für die erzielten<br />

Gewinne fällt sowohl Einkommen- als auch Gewerbesteuer<br />

an. Auch private Immobilienanleger werden<br />

als gewerbliche Grundstückshändler eingestuft,<br />

wenn sie bei ihren Immobilientransaktionen die Drei-<br />

Objekt-Grenze überschreiten. Immobilienanleger,<br />

die innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien<br />

am offenen Markt verkaufen, werden als gewerbliche<br />

Grundstückshändler eingestuft, wenn ein<br />

enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Errichtung,<br />

Erwerb oder einer etwaigen Modernisierung<br />

und dem Verkauf besteht. Ein Objekt im Sinne der<br />

Drei-Objekt-Grenze kann auch die Beteiligung an<br />

einer Grundstücksgesellschaft sein, wenn der Gesellschafter<br />

an ihr zu mindestens zehn Prozent beteiligt<br />

ist oder der Verkehrswert des Gesellschafteranteils<br />

oder des Anteils an dem veräußerten<br />

Grundstück bei einer Beteiligung von weniger als<br />

zehn Prozent mehr als 250.000 Euro beträgt.<br />

Haftung<br />

Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten<br />

einer KG. Die Haftung der Kommanditisten ist gemäß<br />

Handelsgesetzbuch (HGB) auf das im Handelsregister<br />

eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die<br />

persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt,<br />

wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Die persönliche<br />

Haftung lebt aber wieder auf, wenn die Einlage<br />

z. B. durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt<br />

wird und damit sein Kapitalkonto unter die<br />

Hafteinlage gemindert wird.<br />

Indexierter Mietvertrag<br />

Die vereinbarten Mieten sind an die Entwicklung<br />

eines bestimmten Index (z. B. Verbraucherpreisindex)<br />

gekoppelt und damit wertgesichert. Verändert<br />

sich der Index, so verändert sich die Höhe der Mieten<br />

entsprechend, sofern eine 100-prozentige Indexierung<br />

vereinbart wurde. Ein indexierter Mietvertrag<br />

bietet Schutz vor Inflation.<br />

Index (Wertsicherungsklausel)<br />

Anpassung z. B. von Mieten in Abhängigkeit von der<br />

Entwicklung eines Index (z. B. Verbraucherpreisindex).<br />

Interner Zinsfuß (IRR)<br />

Der interne Zinsfuß (oder IRR – Internal Rate of Return)<br />

misst die Effektivverzinsung der rechnerisch<br />

gebundenen Einlage einer Beteiligung und berücksichtigt<br />

sämtliche aus dieser Beteiligung resultierenden<br />

Zahlungsflüsse mit ihren zeitlichen Zuordnungen<br />

(siehe auch S. 80).<br />

Investitions- und Finanzplan<br />

(Mittelverwendung und Mittelherkunft)<br />

Die wesentlichen zahlenmäßigen Eckdaten eines<br />

Geschlossenen Fonds finden sich im Investitionsund<br />

Finanzplan sowie in der Prognoserechnung. Der<br />

Investitions- und Finanzplan ist eine Aufstellung<br />

über die Gesamtausgaben (Mittelverwendung) und<br />

die Gesamtfinanzierung (Mittelherkunft) der Fondsgesellschaft.<br />

Während der Investitionsplan die Verwendung<br />

der finanziellen Mittel bezüglich einzelner<br />

Kostengruppen abbildet, zeigt der Finanzplan die<br />

Beschaffung bzw. Herkunft dieser Mittel.<br />

Jährliche Anfangsmiete<br />

Die laut Mietvertrag vereinbarte Miete in den ersten<br />

zwölf Monaten nach Mietvertragsbeginn<br />

Jones Lang LaSalle<br />

Weltweit tätiges Immobilien Investment- und Beratungsunternehmen<br />

Kapitalmarktzins<br />

Zins für mittel- und langfristige Kapitalanlagen. Normalerweise<br />

ist er höher als der Geldmarktsatz für<br />

kurzfristige Anlagen. Dies liegt daran, dass die längere<br />

Kapitalbindungsdauer vergütet werden muss<br />

und wegen der Langfristigkeit der Geldausleihung<br />

ein höheres Risiko besteht, dass das Geld nicht zurückgezahlt<br />

wird. Dieses Risiko wird mit einem höheren<br />

Zins belohnt.


194 Kapitel 21 Glossar<br />

Kommanditgesellschaft<br />

Eine Kommanditgesellschaft besteht aus Komplementären,<br />

die unbeschränkt haften, und Kommanditisten,<br />

die normalerweise nur mit ihrer Einlage haften.<br />

Kommanditist<br />

Der Kommanditist ist im Gegensatz zum Komplementär<br />

der beschränkt haftende Gesellschafter (Anleger)<br />

einer Kommanditgesellschaft. Seine Haftung<br />

ist grundsätzlich auf die von ihm geleistete Einlage<br />

begrenzt. Die steuerlichen Verluste eines Kommanditisten<br />

sind auf die Höhe seiner Einlage begrenzt.<br />

Komplementär<br />

Als Komplementär wird der voll haftende Gesellschafter<br />

einer Kommanditgesellschaft bezeichnet.<br />

Seine Haftung ist nicht auf die geleistete Einlage begrenzt,<br />

sondern umfasst sein ganzes Vermögen.<br />

Nebenkosten<br />

Als Nebenkosten bezeichnet man die neben der Miete<br />

vom Mieter zu zahlenden Bewirtschaftungskosten<br />

eines Objekts. Dazu gehören z. B. Verwaltungsgebühren,<br />

Versicherungen, Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren,<br />

Hausmeisterkosten und Hausreinigungskosten.<br />

Sollten bestimmte Nebenkosten<br />

aufgrund von Vereinbarungen des Mietvertrags vom<br />

Mieter nicht zu bezahlen sein, verbleiben diese Kosten<br />

beim Vermieter.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die Platzierungsgarantie stellt sicher, dass die Investition<br />

wie geplant ausgeführt wird, auch wenn noch<br />

nicht alle Fondsanteile gezeichnet sind. Die Werthaltigkeit<br />

der Platzierungsgarantie hängt von der Bonität<br />

des Garanten (in der Regel der Initiator oder eine<br />

Tochtergesellschaft) ab. Dieser übernimmt die restlichen<br />

Fondsanteile oder stellt der Fondsgesellschaft<br />

Darlehen zur Verfügung.<br />

Prognostizierte laufende Ausschüttung<br />

Die prognostizierte laufende Ausschüttung ist der an<br />

den Anteilsinhaber jährlich ausgezahlte Geldbetrag,<br />

der lediglich eine Liquiditätsauszahlung aus der<br />

Fondsgesellschaft darstellt und für die Fondslaufzeit<br />

auch eine Rückzahlung des Eigenkapitals enthält.<br />

Prognostizierte Schlussausschüttung<br />

Die zum Ende der geplanten Fondslaufzeit beabsichtigte<br />

Auszahlung der Erträge aus dem Objektverkauf<br />

und die Rückzahlung des Eigenkapitals<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Die Sensitivitätsanalyse gibt Aufschluss darüber, wie<br />

sich der prospektierte Anlageerfolg ändert, wenn<br />

ausgewählte Einflussfaktoren (z. B. Inflationsrate,<br />

Veräußerungsfaktor) von den Prognoseprämissen<br />

des Prospektherausgebers abweichen.<br />

Société Civile (S.C.)<br />

Französische Bezeichnung für eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts.<br />

STATEC<br />

STATEC ist eine dem luxemburgischen Ministerium<br />

für Wirtschaft und Außenhandel unterstellte unabhängige<br />

Einrichtung mit der Aufgabe, statistische<br />

Wirtschaftsdaten sowie ökonomische Studien aufzubereiten.<br />

Verbraucherpreisindex (VPI)<br />

Ein Verbraucherpreisindex misst die durchschnittliche<br />

Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen,<br />

die von privaten Haushalten für Konsumzwecke<br />

gekauft werden. Er ist ein wesentlicher<br />

Faktor für die Darstellung der wirtschaftlichen Situation<br />

und eine wichtige Entscheidungshilfe für gesamtwirtschaftliche<br />

Maßnahmen.<br />

Zinsswap<br />

Ein Zinsswap ist ein Tausch von festen und variablen<br />

Zinsverpflichtungen auf zwei nominellen Kapitalbeträgen<br />

für einen festgelegten Zeitraum. Durch einen<br />

Zinsswap werden offene Positionen mit Zinsänderungsrisiken<br />

beseitigt (hier für die Objektgesellschaft<br />

als Darlehensnehmerin) oder geschaffen (hier<br />

für die finanzierende Bank). Der Swapsatz ist die fixe<br />

Zahlung eines der beiden Vertragspartner (in diesem<br />

Fall der Objektgesellschaften).


196 Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

Das »Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen« gilt grundsätzlich<br />

für alle Fernabsatzverträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,<br />

einschließlich Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.<br />

Fernabsatzverträge sind Verträge, die unter ausschließlicher<br />

Verwendung von Fernkommunikationsmitteln<br />

abgeschlossen werden. Hierbei ist zu<br />

beachten, dass darunter prinzipiell alle Arten von<br />

Vertragsschlüssen fallen, die unter Verwendung von<br />

Fernkommunikationsmitteln (z. B. per Telefon, schriftlich,<br />

per Telefax) zustande kommen. Vom Anwendungsbereich<br />

sind lediglich solche Verträge ausgenommen,<br />

die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit<br />

der Vertragsparteien zustande kommen.<br />

Nach dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften<br />

über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen<br />

sind gemäß der BGB-Informationspflichten-Verordnung<br />

den Anlegern nachfolgende Informationen zur<br />

Verfügung zu stellen:<br />

Übersicht:<br />

A. Allgemeine Informationen zu den Anbietern<br />

B. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

C. Informationen über die Besonderheiten der<br />

Fernabsatzverträge<br />

D. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung<br />

A. Allgemeine Informationen<br />

zu den Anbietern<br />

Initiatorin des Beteiligungsangebots und<br />

Vermittlerin von Eigenkapital<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Telefon (0 89) 2 11 04-0<br />

Telefax (0 89) 2 11 04-210<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

Handelsregister<br />

HRA 70856, Amtsgericht München<br />

Handelsregister<br />

HRB 104445, Amtsgericht München<br />

Geschäftsführer<br />

Andreas Ahlmann<br />

Dr. Dierk Ernst (bis 31.12.2008)<br />

Friedrich Wilhelm Patt<br />

Dr. Hans Volkert Volckens (Stv.)<br />

Tätigkeit<br />

Vermittlung, Entwicklung und Durchführung von<br />

Leasinggeschäften sowie der Kauf, der Verkauf und<br />

die Vermietung von beweglichen und unbeweglichen<br />

Wirtschafts- und Investitionsgütern, die Durchführung<br />

aller damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden<br />

Geschäfte, wie z. B. Projektentwicklung<br />

und Baubetreuung von Immobilien, sowie die<br />

Auflegung von Kapitalmarktprodukten.<br />

Fondsgesellschaft und Kommanditistin der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> III<br />

GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Handelsregister<br />

HRA 93099, Amtsgericht München<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Handelsregister<br />

HRB 172061, Amtsgericht München<br />

Geschäftsführer<br />

Friedrich Wilhelm Patt<br />

Norbert Fath<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

HANNOVER LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH


Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

197<br />

Tätigkeit<br />

Verwaltung und Geschäftsführung von Unternehmen.<br />

Ferner Erwerb, Errichtung, Verwaltung und Vermietung<br />

von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern.<br />

Treuhänderin / Beteiligungsverwalterin<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Handelsregister<br />

HRA 111622, Amtsgericht München<br />

Geschäftsführer<br />

Helmut Patschok<br />

Hans-Peter Kerscher<br />

Tätigkeit<br />

Treuhänderische Verwaltung von Vermögensanlagen<br />

aller Art<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Jeweils keine<br />

Name und Anschrift der für die Anbieter<br />

handelnden Vermittler / Dienstleister<br />

Generalvermittler<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach<br />

Telefon (0 89) 2 11 04-0<br />

Telefax (0 89) 2 11 04-210<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

Geschäftsführer<br />

Andreas Ahlmann<br />

Dr. Dierk Ernst (bis 31.12.2008)<br />

Friedrich Wilhelm Patt<br />

Dr. Hans Volkert Volckens (Stv.)<br />

B. Informationen zu den<br />

Vertragsverhältnissen<br />

Der Prospekt zum Beteiligungsangebot Geschlossener<br />

Auslandsimmobilienfonds <strong>Wachstumswerte</strong><br />

<strong>Europa</strong> 3 (nachfolgend der »Prospekt«) sowie die<br />

Beitrittsvereinbarung enthalten detaillierte Beschreibungen<br />

der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />

Einzelheiten wird auf diese Dokumente entsprechend<br />

verwiesen.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Verwendung des Anlagebetrags zur mittelbaren Investition<br />

in den Bürokomplex »An der Drosbach« in<br />

Luxemburg.<br />

Preise<br />

Der Anleger hat eine Einlage und ein Agio zu leisten.<br />

Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und<br />

Kosten, zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung<br />

gestellt. Als weitere Kosten fallen das Agio sowie Gebühren<br />

und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht an, falls sich der Anleger<br />

als Direktkommanditist beteiligt. Eigene Kosten<br />

für Telefon, Internet, Porti etc. hat der Anleger selbst<br />

zu tragen. Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />

im Prospekt, insbesondere Kapitel 14 »Steuerliche<br />

Grundlagen«, verwiesen.<br />

Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Vertragsbedingungen<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />

Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich des erhobenen Agios von 5 %<br />

grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des Monats<br />

der Annahme der Beitrittserklärung vom Konto<br />

des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern die<br />

vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum 20. des jeweiligen<br />

Monats bei der Zeichnungsstelle vorliegen.<br />

Bei nicht fristgerechter Leistung der Bareinlage ist<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrags berechtigt, ab Fälligkeit<br />

Verzugszinsen bzw. den Ersatz eines weitergehenden<br />

Schadens zu verlangen oder den Anleger aus<br />

der Gesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittsvereinbarung<br />

sowie dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(S. 160 ff. des Prospekts) und dem Treuhand-


198 Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

und Beteiligungsverwaltungsvertrag (S. 174 ff. des<br />

Prospekts).<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch die<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH keine.<br />

C. Informationen über die Besonderheiten<br />

der Fernabsatzverträge<br />

Information zum Zustandekommen der Verträge im<br />

Fernabsatz<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung<br />

der ausgefüllten Beitrittsvereinbarung (1)<br />

an die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ein<br />

Angebot auf Beitritt zur Fondsgesellschaft und (2) an<br />

die HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH ein Angebot auf Abschluss des Beteiligungsverwaltungsvertrags<br />

ab.<br />

Der Beitritt zur Fondsgesellschaft wird wirksam, wenn<br />

die HANNOVER LEASING <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong><br />

Verwaltungsgesellschaft mbH oder die HANNOVER-<br />

LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung GmbH als<br />

Bevollmächtigte dieses Angebot durch Gegenzeichnung<br />

der Beitrittsvereinbarung annimmt. Der Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

wird wirksam, wenn die<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH dieses Angebot annimmt. Eines Zugangs<br />

der Annahmeerklärung beim Anleger bedarf es jeweils<br />

nicht. Dem Anleger werden die Annahme der<br />

Angebote und der Beitritt schriftlich bestätigt.<br />

Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355<br />

BGB zu; siehe hierzu Vertragsurkunde »Beitrittsvereinbarung«<br />

sowie Anlage »Widerrufsbelehrung«.<br />

Mindestlaufzeit der Verträge, vertragliche<br />

Kündigungsregelungen<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Dauer errichtet.<br />

Der Anleger ist berechtigt, durch Kündigung<br />

frühestens zum 31. Dezember 2022 aus der Fondsgesellschaft<br />

auszuscheiden. Das Recht zur fristlosen<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

bestimmt sich das Abfindungsguthaben des<br />

Anlegers nach § 17 des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft (S. 160 ff. des Prospekts).<br />

Rechtsordnung und Gerichtsstand<br />

Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt<br />

sowie die Rechtsbeziehungen des Anlegers unter dem<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft sowie<br />

dem Beteiligungsverwaltungsvertrag mit dem Beteiligungsverwalter<br />

findet deutsches Recht Anwendung.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB<br />

ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen<br />

Vorgaben. Ansonsten ist als Gerichtsstand<br />

für den Gesellschaftsvertrag sowie für den Beteiligungsverwaltungsvertrag<br />

München vereinbart.<br />

Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist deutsch.<br />

Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten<br />

Informationen<br />

Bis zur Mitteilung von Änderungen. Zeichnungsschluss<br />

ist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung.<br />

D. Weiterer Rechtsbedarf und<br />

Einlagensicherung<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten<br />

aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches, betreffend Fernabsatzverträge<br />

über Finanzdienstleistungen, können die Beteiligten,<br />

unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen,<br />

die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Ein Merkblatt zum<br />

Schlichtungsverfahren sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind bei der Deutschen Bundesbank<br />

erhältlich.<br />

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle,<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main.


Kapitel 22 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz<br />

199<br />

Der Anleger hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit<br />

noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle<br />

und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt,<br />

angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich<br />

abgeschlossen hat.<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zum Anbieter<br />

des Geschlossenen Fonds, zur Fondsgesellschaft<br />

und/oder zum Treuhänder sowie alle mit der<br />

Verwaltung Ihrer Beteiligung im Zusammenhang stehenden<br />

Sachverhalte betreffen, steht Ihnen zudem<br />

ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet<br />

bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds<br />

e. V., zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den<br />

Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds.<br />

Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei<br />

der Ombudsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Postfach 640222<br />

10048 Berlin<br />

info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

www.ombudsstelle-gfonds.de<br />

Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer<br />

Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien<br />

der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen<br />

Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle<br />

einzureichen. Sie haben zudem zu versichern,<br />

dass Sie in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine<br />

Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die<br />

Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen<br />

außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen haben.<br />

Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder per Fax<br />

eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen<br />

sind dann per Post nachzureichen. Sie können<br />

sich im Verfahren vertreten lassen.<br />

Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung<br />

Keine


200 Kapitel 23 Abwicklungshinweise<br />

Ihr Beitritt<br />

Ihr Beitritt<br />

Wenn Sie sich zu einer Beteiligung entschlossen haben,<br />

füllen Sie bitte die Beitrittsvereinbarung aus<br />

und unterschreiben Sie sie an den markierten Stellen.<br />

Die gelben Durchschläge der Beitrittsvereinbarung<br />

sind für Ihre und die Unterlagen Ihres persönlichen<br />

Finanzberaters bestimmt.<br />

Kontoinhaber<br />

HANNOVER-LEASING Treuhand-Vermögensverwaltung<br />

GmbH<br />

Kontonummer<br />

255924801<br />

Bitte senden Sie<br />

−das Original der Beitrittsvereinbarung und die<br />

restlichen Durchschläge,<br />

−eine gut lesbare Kopie des gültigen Personalausweises<br />

/ Reisepasses (Vorder- und Rückseite)<br />

an folgende Adresse:<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49<br />

82049 Pullach<br />

Die Annahme Ihres Angebots zum Beitritt an der<br />

Fondsgesellschaft wird Ihnen schriftlich bestätigt.<br />

Einzahlung<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebots durch den<br />

Treuhänder / Beteiligungsverwalter wird der Beteiligungsbetrag<br />

zuzüglich des erhobenen Agios von 5 %<br />

grundsätzlich zum folgenden Monatsletzten des<br />

Monats der Annahme der Beitrittserklärung vom<br />

Konto des Anlegers per Lastschrift eingezogen, sofern<br />

die vollständigen Beitrittsunterlagen bis zum<br />

20. des jeweiligen Monats bei der Zeichnungsstelle<br />

vorliegen.<br />

Die hierfür erforderliche Einzugsermächtigung erteilen<br />

Sie im Rahmen Ihrer Beitrittserklärung.<br />

BLZ<br />

500 502 01<br />

Kreditinstitut<br />

Frankfurter Sparkasse<br />

Verwendungszweck<br />

Beteiligung <strong>Wachstumswerte</strong> <strong>Europa</strong> 3<br />

Ergebnisvorabverteilung<br />

Anlegern, die der Fondsgesellschaft bis zum 30. September<br />

2009 beitreten, steht einmalig pro rata ab<br />

dem Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung<br />

der Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto<br />

folgt, ein Vorabgewinn in Höhe von vier Prozent p. a.<br />

zu.<br />

Ausschüttungen<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen erfolgen im<br />

Auftrag der Fondsgesellschaft (Zahlstelle) und auf<br />

Anweisung der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

in ihrer Funktion als Geschäftsbesorgerin voraussichtlich<br />

zum 30. Juni des Folgejahres für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr, erstmals im Jahr 2011. Die<br />

Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen stehen<br />

den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligung pro<br />

rata ab dem Ersten des Monats, der dem Tag der Einzahlung<br />

der Pflichteinlage auf dem Mittelverwendungskonto<br />

folgt, zu (siehe Kapitel 13 »Rechtliche<br />

Grundlagen«).


Initiator<br />

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG<br />

Wolfratshauser Straße 49<br />

82049 Pullach<br />

T +49 (0)89 21 104 0<br />

F +49 (0)89 21 104 325<br />

fonds@hannover-leasing.de<br />

www.hannover-leasing.de

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