Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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2. Das Angebot im Überblick<br />
Das nachfolgende „Angebot im Überblick“ stellt<br />
lediglich eine verkürzte Zusammenfassung des<br />
Beteiligungsangebotes dar. Maßgeblich für eine<br />
Anlageentscheidung ist der gesamte Beteiligungsprospekt.<br />
<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH & Co.<br />
<strong>Australien</strong> I KG<br />
Die wesentlichen Kennzahlen des Beteiligungsangebotes<br />
(Einzelheiten siehe Tz. 6 „Das Fondsobjekt“, Tz. 7 „Der Investitions-<br />
und Finanzierungsplan“ und Tz. 8 „Die Prognoserechnung“)<br />
Gesamtinvestitionskosten AUD 169.636.537<br />
davon Kaufpreis Fondsimmobilie AUD 136.000.000<br />
zzgl. voraussichtliche Ausbaukosten AUD 10.000.000<br />
Gesamtaufwand/Fondsimmobilie AUD 146.000.000<br />
Einkaufsfaktor 1)<br />
rd. das 15-fache der<br />
Jahresnettomiete<br />
Fremdkapital AUD 95.500.000<br />
Beteiligungskapital AUD 74.136.537<br />
(inkl. Agio)<br />
Einzahlung<br />
100 % zzgl. 5 % Agio<br />
Einzahlungstermin 2) ab 20.12.2005<br />
Prognostizierte Ausschüttungen 3) 6,25 % p.a.<br />
(nach australischen<br />
Steuern)<br />
Vermietungsstand 4)<br />
100 % der gesamten<br />
Büro- und Ladenflächen<br />
Laufzeit der Hauptmietverträge 4) 10 bzw. 12 Jahre<br />
1) Die Jahresnettomiete ergibt sich aus den Mieteinnahmen für das Jahr 2006<br />
(AUD 9.156.288) abzgl. der Position „Sonstige und nicht umlagefähige<br />
Bewirtschaftungskosten“ (AUD 126.613).<br />
2) Für Beitritte nach dem 20.12.2005 erfolgt die Einzahlung bzw. der Einzug<br />
zum 20. eines Monats bzw., sofern dies kein Werktag ist, zum nächstfolgenden<br />
Werktag des auf die Zeichnung folgenden Monats.<br />
3) Prognostizierte Ausschüttungen bezogen auf das eingezahlte Beteiligungskapital<br />
ohne Agio, nach australischen Steuern, jedoch unter Nichtberücksichtigung<br />
möglicher Effekte des Progressionsvorbehaltes bzw. der ggf. auf<br />
Anlegerebene individuell zu versteuernden Zinsen aus der Anlage der Liquiditätsreserve.<br />
4) Details zu allen Mietverträgen und den wesentlichen Mietbedingungen siehe<br />
in Tz. 6 „Das Fondsobjekt“ und in Tz. 11 „Die rechtlichen Grundlagen“. Von<br />
den weiterhin vorhandenen 340 Parkplätzen sind zum Zeitpunkt der Prospektlegung<br />
38 Parkplätze noch nicht vermietet. Die geringfügigen Lagerflächen<br />
(unter 1 % der vermietbaren Gesamtflächen der Fondsimmobilie)<br />
sind ebenfalls derzeit noch unvermietet. Die Hauptmietverträge mit dem<br />
Commonwealth of Australia (Regierung von <strong>Australien</strong>) und Mercer Human<br />
Resource Consulting Pty Ltd decken ca. 95 % der Gesamtmietflächen der<br />
Fondsimmobilie ab.<br />
Beteiligungsangebot<br />
Zeichnung von Kommanditanteilen an der <strong>Bayernfonds</strong><br />
Immobilienverwaltung GmbH & Co. <strong>Australien</strong> I<br />
KG mit Sitz in München (nachfolgend „Fondsgesellschaft“<br />
genannt). Die Fondsgesellschaft, ein geschlossener<br />
Immobilienfonds nach deutschem Recht, hat<br />
eine Beteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung<br />
gewählt. Erworben wird ein Bürogebäude in<br />
der 11–37 Exhibition Street, Melbourne, <strong>Australien</strong><br />
(„Fondsimmobilie“). Der Erwerb der Fondsimmobilie<br />
wird auf Grundlage eines am 30. September 2005<br />
abgeschlossenen Kaufvertrages über die Objektgesellschaft<br />
erfolgen, die eigens und ausschließlich für<br />
diesen Zweck gegründet wurde und die das zivilrechtliche<br />
Eigentum an der Fondsimmobilie erwirbt.<br />
Die Fondsgesellschaft hat bzw. wird in die Objektgesellschaft<br />
in Form einer atypisch stillen Beteiligung<br />
investieren (siehe hierzu nachstehendes Schaubild<br />
auf Seite 14 „Übersicht zum Beteiligungsangebot“).<br />
Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder unmittelbar als<br />
Kommanditist oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
an der Fondsgesellschaft, wobei nach<br />
der Fondskonzeption ein Beitritt über die Treuhandkommanditistin<br />
empfohlen wird. Die im Falle einer<br />
unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist entstehenden<br />
Gebühren für die Eintragung des Kommanditisten<br />
ins Handelsregister sind vom Anleger zu<br />
leisten. Der Anleger ist als Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
einem Kommanditisten wirtschaftlich<br />
gleichgestellt. Die Haftung des Anlegers ist auf<br />
die Höhe seiner Einlage beschränkt. Die im Handelsregister<br />
für die Treuhandkommanditistin einzutragende<br />
Haftsumme entspricht rd. 5 % ihrer Beteiligung<br />
(Details siehe in Tz. 11 „Die rechtlichen Grundlagen“).<br />
Ein Wechsel in die Stellung eines Direktkommanditisten<br />
ist unter Wahrung der im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft genannter Voraussetzungen<br />
möglich.<br />
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