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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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9.2 Prognostizierte Kapitalflussrechnung und<br />

nominale Kapitalbindung<br />

Nachfolgende Tabelle zeigt den prognostizierten<br />

Kapitalfluss, wenn die Annahmen der Prognoserechnung<br />

eintreten.<br />

Darüber hinaus enthält diese Darstellung beispielhaft<br />

die deutsche Besteuerung für einen Anleger<br />

bei einer Beteiligungssumme von AUD 50.000 zzgl.<br />

Agio mit einem zu versteuernden Einkommen von<br />

EUR 100.000 p.a. bei Einzelveranlagung bei einem<br />

Währungsumrechnungskurs von 1 AUD/EUR von 0,63.<br />

Weiter wird angenommen, der Anleger hat seinen<br />

Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft, so dass die<br />

anteiligen Zinseinnahmen voll versteuert werden.<br />

Abweichend zur Planbilanz erfolgt hier für die Darstellungsanforderungen<br />

gemäß IDW-Standard ES 4 n.F.<br />

die Aufspaltung des anteiligen Jahresergebnisses in<br />

Eigenkapitalrückzahlung und Gewinnausschüttung.<br />

Das nominal gebundene Kapital ergibt sich hier aus<br />

dem eingesetzten Kapital abzüglich der Ausschüttungen<br />

an den Anleger nach Steuern in <strong>Australien</strong><br />

und abzgl. deutscher Steuern eines Anlegers mit<br />

einer Einkommenssituation wie oben definiert. Bei<br />

der Betrachtung der nominalen Kapitalbindung<br />

bleibt die Verzinsung des Kapitals unberücksichtigt.<br />

Zwar sind die jeweiligen Personengesellschaften<br />

(atypisch stille Gesellschaft und Fondsgesellschaft)<br />

an sich Steuersubjekt, allerdings werden die im Rahmen<br />

der Personengesellschaft erwirtschafteten<br />

Einkünfte für Besteuerungszwecke den hinter der<br />

Personengesellschaft stehenden Gesellschaftern zugerechnet.<br />

Die steuerlichen Wirkungen in Deutschland<br />

für den einzelnen Anleger sind daher von dessen<br />

individueller steuerlicher Einkommenssituation<br />

abhängig.<br />

Kapitalflussrechnung Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt<br />

1. Nominal gebundenes Kapital 52.500 49.436 46.481 43.554 40.654 37.778 34.921 32.104 29.306 26.548 0<br />

2.1 Gewinnausschüttung<br />

nach Steuer in <strong>Australien</strong> 251 1.273 1.574 1.887 2.143 2.378 2.816 3.046 3.125 19.568 38.061<br />

2.2 Steuerzahlungen in<br />

Deutschland 1) –61 –170 –197 –225 –248 –269 –307 –327 –367 –204 –2.377<br />

2.3 Eigenkapitalrückzahlung 2.874 1.852 1.551 1.238 982 747 309 79 0 42.868 52.500<br />

2.4 Summe des Rückflusses 3.064 2.955 2.928 2.900 2.877 2.856 2.818 2.798 2.758 62.232 88.184<br />

3. Haftungsvolumen 2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.500 0<br />

Prospektiertes Datum<br />

Rückfluss 30.06.07 30.06.08 30.06.09 30.06.10 30.06.11 30.06.12 30.06.13 30.06.14 30.06.15 30.12.15<br />

1) Steuern auf Zinsertrag sowie Steuerwirkungen aus dem Progressionsvorbehalt bei einem beispielhaften Anleger wie oben dargestellt. Die Auswirkungen des<br />

Solidaritätszuschlags sind hier nicht berücksichtigt. Sollte die Finanzverwaltung zu der Auffassung kommen, dass eine Gewerblichkeit der Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />

vorliegt, ist auch der Veräußerungsgewinn unter dem Progressionsvorbehalt zu besteuern; siehe hierzu Tz 12 „Die steuerlichen Grundlagen“.<br />

2) Nach Rückfluss der Kapitaleinlage, im obigen Beispiel nach Ausschüttung des Veräußerungsgewinns der Immobilie, haften die Gesellschafter bzw. Treugeber<br />

noch fünf Jahre in Höhe ihrer Hafteinlage (5 % der Kapitaleinlage) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Zum Punkt „Wiederaufleben der Haftung“ siehe<br />

Tz. 3 „Die Risiken der Beteiligung“.<br />

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