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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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gen auf einem Gutachten der steuerlichen Berater<br />

der Fonds- bzw. der Objektgesellschaft, auf einer<br />

Stellungnahme eines lokalen Experten bezüglich der<br />

zulässigen Abschreibungen (sog. „Division 40/Division<br />

43 capital allowances and depreciation schedules“)<br />

und weiterhin auf Grundlage der zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung gültigen Regelungen, Gesetzeslage<br />

und Rechtsprechung. Es wurde daher angenommen,<br />

dass der Aufwand für die Beschaffung des<br />

Kapitals (u.a. Finanzierungsvermittlung, Eigenkapitalbeschaffung,<br />

Platzierungsgarantie) innerhalb der<br />

ersten fünf Jahre nach Erwerb der Fondsimmobilie<br />

linear steuerlich abgeschrieben werden kann, dass<br />

die vorläufigen Abschreibungsübersichten tatsächlich<br />

von den Finanzbehörden in <strong>Australien</strong> akzeptiert<br />

werden und dass der sich somit auf dieser Grundlage<br />

ergebende Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt auch in<br />

Zukunft vorgetragen werden kann. Auf dieser Grundlage<br />

ergibt sich im Rahmen der Prognoserechnung<br />

lediglich für das Jahr 2014 ein positives steuerliches<br />

Ergebnis in <strong>Australien</strong>, welches dem vorgenannten<br />

Steuersatz im Rahmen der Prognoserechnung unterworfen<br />

wurde. Sollte die Fondsimmobilie über das<br />

Jahr 2015 hinaus gehalten werden, sind größere<br />

steuerliche Belastungen als während des Prognosezeitraums<br />

wahrscheinlich, da sich die Verlustvorträge<br />

aus heutiger Sicht spätestens in diesem Zeitraum abbauen<br />

werden. Die möglichen Ausschüttungen nach<br />

Steuern und die Rendite der Anleger werden sich<br />

also in einem solchen Fall aus heutiger Sicht nach<br />

Ablauf des Prognosezeitraums, bei sonst gleichen<br />

Annahmen (z.B. Netto-Mieteinnahmen und Kosten),<br />

reduzieren. Insofern ist aus heutiger Sicht eine Veräußerung<br />

der Fondsimmobilie gemäß dem Prognoseszenario<br />

sinnvoll.<br />

Die Freistellung unter dem DBA <strong>Australien</strong>/Deutschland<br />

erstreckt sich nicht nur auf die laufenden Einkünfte<br />

sondern auch auf die Besteuerung eines<br />

möglichen Veräußerungsgewinns. Analog zur laufenden<br />

Besteuerung ist dieser seitens der Objektgesellschaft<br />

zum gleichen Steuersatz in <strong>Australien</strong> zu<br />

versteuern. Gemäß den derzeit anwendbaren Vorschriften<br />

und unter Ansatz der im Rahmen der Prognoserechnung<br />

unterstellten Parameter bei der Ermittlung<br />

und beim Ansatz des Veräußerungserlöses<br />

wurde eine Versteuerung zum prognostizierten Verkaufszeitpunkt<br />

berücksichtigt. Die dabei anfallenden<br />

Steuern in Höhe von ca. AUD 26,5 Mio. wurden in<br />

der Spalte „Steueraufwand in <strong>Australien</strong>“ für das geplante<br />

Jahr der Beendigung der Beteiligung (2015)<br />

entsprechend angesetzt. Sollten sich die zugrunde<br />

gelegten Berechnungsannahmen und Parameter verändern<br />

(u.a. durch steuerliche Änderungen, durch<br />

Abweichungen beim tatsächlich erzielten Veräußerungserlös),<br />

können sich hieraus Änderungen gegenüber<br />

dem prognostizierten Veräußerungserlös nach<br />

Steuern und damit Änderungen gegenüber der prognostizierten<br />

Rendite für die Anleger ergeben. Mit Abweichungen<br />

gegenüber der Prognose ist in der Praxis<br />

zu rechnen und auch nennenswerte negative Abweichungen<br />

sind aus heutiger Sicht nicht auszuschließen.<br />

8.5 Ausschüttung nach Steuern in <strong>Australien</strong><br />

Die prognostizierte Ausschüttung bezieht sich auf<br />

den jeweils geleisteten Kapitalanteil (ohne Agio)<br />

bereits unter Berücksichtigung der in <strong>Australien</strong> seitens<br />

der Objektgesellschaft geleisteten Steuern.<br />

Ausgeschüttet werden Miet- und Zinsüberschüsse<br />

nach allen Kosten und Aufwendungen (einschließlich<br />

der Zins- und Tilgungszahlungen), soweit diese<br />

nicht der Liquiditätsreserve zugeführt werden. Die<br />

Ausschüttung ist jeweils zum 30.06. eines jeden<br />

Folgejahres vorgesehen. Zum Ende des Jahres 2015<br />

ist in der Spalte „Ausschüttung an Kommanditisten/<br />

Treugeber“ auch der prognostizierte Veräußerungserlös<br />

nach Steuern berücksichtigt.<br />

8.6 Liquiditätsreserve<br />

Änderungen der einzelnen Posten gegenüber den<br />

Ansätzen der Prognoserechnung gehen zu Gunsten<br />

oder zu Lasten der Liquiditätsreserve. Bei der hier<br />

dargestellten Liquiditätsreserve handelt es sich um<br />

eine konsolidierte Darstellung der prognostizierten<br />

Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft und der prognostizierten<br />

Liquiditätsreserve der Objektgesellschaft.<br />

Ein Liquiditätsüberschuss wird der Liquiditätsreserve<br />

zugeführt und verzinslich angelegt. Eine<br />

Liquiditätsunterdeckung geht zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />

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