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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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abhängig von einer Vielzahl heute nicht vorhersehbarer<br />

Parameter (z.B. weitere Vermietungssituation<br />

des Gebäudes), nachteilig auf die Liquidität der Objekt-<br />

und damit der Fondsgesellschaft auswirken,<br />

was zu Kürzungen oder gar zu Aussetzungen von<br />

möglichen Ausschüttungen an die Anleger führen<br />

könnte. Bei geringeren Netto-Einnahmen (z.B. durch<br />

geringere Mieteinnahmen nach Ablauf des Prognosezeitraums<br />

oder aufgrund höherer Kosten bzw.<br />

höherer Steuern aufgrund beispielsweise der dann<br />

aufgebrauchten Verlustvorträge) könnten auch günstigere<br />

Konditionen für eine Anschlussfinanzierung<br />

dazu führen, dass die Ausschüttungen und die Rendite<br />

der Anleger sich in diesem Fall des längeren Haltens<br />

der Fondsimmobilie reduzieren. Ist die Fondsbzw.<br />

die Objektgesellschaft in einer solchen Situation<br />

gar gezwungen, die Fondsimmobilie in einem schwachen<br />

Marktumfeld zu veräußern (beispielsweise weil<br />

keine Anschlussfinanzierung möglich ist), könnte<br />

dies den Totalverlust der Einlage der Anleger nach<br />

sich ziehen bzw. Reduzierungen gegenüber der prognostizierten<br />

Rendite für die Anleger ergeben.<br />

8.3.2 Tilgung Bankdarlehen<br />

Für Tranche 1 des Fremdkapitals der Objektgesellschaft<br />

wurde mit der BayernLB eine Tilgungsstruktur<br />

vereinbart, die vorsieht, dass anfänglich keine Tilgungen<br />

zu leisten sind, jedoch ab dem Jahr 2011 Tilgungen<br />

von anfänglich 0,3 % ansteigend auf 1,5 %<br />

im Jahr 2015 bezogen auf die jeweilige Restvaluta<br />

des Darlehens zu leisten sind. Tilgungen sind jeweils<br />

jährlich nachschüssig zu leisten. Die Restschuld am<br />

Ende des Prognosezeitraums beläuft sich dann auf<br />

AUD 81.716.393 (ca. 95 % des ursprünglichen Darlehensbetrages).<br />

Für die ggf. erforderliche Tranche 2 des Fremdkapitals<br />

der Objektgesellschaft wurde mit der Bank eine<br />

annuitätische Tilgung über die Laufzeit von 12 Jahren<br />

bzw. des Mietvertrages des Mieters Commonwealth<br />

of Australia vereinbart. Tilgungsleistungen sind jeweils<br />

jährlich nachschüssig vereinbart. Die Restschuld<br />

am Ende des Prognosezeitraums beläuft sich für diese<br />

Tranche auf AUD 2.733.716 (ca. 27 % des ursprünglichen<br />

Darlehensbetrages).<br />

Die Prognoserechnung geht von einer Vollplatzierung<br />

des Eigenkapitals zum 20.12.2005 aus. Sofern<br />

das Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt nicht voll platziert<br />

ist, ist das Eigenkapital zwischenzufinanzieren.<br />

Eine Finanzierungszusage der BayernLB liegt vor. Der<br />

Zinsaufwand für Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

wird aus der ersparten Ausschüttung aus diesem<br />

Eigenkapitalanteil finanziert. Zusätzlich wurde im<br />

Investitions- und Finanzierungsplan eine Rückstellung<br />

in Höhe von AUD 370.645 gebildet, die beispielsweise<br />

im Falle einer kompletten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

für 6 Monate eine Zinsbelastung<br />

von 7,25 % p.a. ermöglichen würde. Höherer Zinsaufwand<br />

als prospektiert geht zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />

Bezüglich der weiteren Details aus den Kreditvereinbarungen,<br />

Zinsswapvereinbarungen, Sicherheitenvereinbarungen<br />

im Zusammenhang mit den<br />

Kreditverträgen, Zinsswapvereinbarungen oder der<br />

möglichen Zwischenfinanzierung für das Eigenkapital<br />

der Anleger wird auf Tz. 11 verwiesen.<br />

8.4 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />

Die Einkünfte aus der Vermietung der Fondsimmobilie<br />

werden lediglich in <strong>Australien</strong> besteuert. In<br />

Deutschland sind diese Einkünfte aufgrund des zwischen<br />

<strong>Australien</strong> und Deutschland bestehenden<br />

Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von einer<br />

weiteren Besteuerung unter Progressionsvorbehalt<br />

freigestellt (siehe hierzu weitere Details in Tz. 12<br />

„Die steuerlichen Grundlagen“). Bezüglich der Einkünfte<br />

ist jedoch ausschließlich die Objektgesellschaft<br />

in <strong>Australien</strong> beschränkt steuerpflichtig und unterliegt<br />

den einschlägigen steuerlichen Regelungen.<br />

Der anwendbare Steuersatz beträgt derzeit 30 %. Auf<br />

dieser Grundlage berücksichtigt die Prognoserechnung<br />

die entsprechenden australischen Vorschriften<br />

zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses, welches,<br />

vereinfacht ausgedrückt, aus dem Einnahmenüberschuss<br />

und den Ausgaben (z.B. Vergütungen für<br />

Geschäftsbesorgung, Kosten des Jahresabschlusses<br />

und für Steuerberatung etc.) bzw. den zulässigen Abschreibungen<br />

ermittelt wird. Die Prognoserechnung<br />

basiert dabei bezüglich der steuerlichen Berechnun-<br />

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