Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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abhängig von einer Vielzahl heute nicht vorhersehbarer<br />
Parameter (z.B. weitere Vermietungssituation<br />
des Gebäudes), nachteilig auf die Liquidität der Objekt-<br />
und damit der Fondsgesellschaft auswirken,<br />
was zu Kürzungen oder gar zu Aussetzungen von<br />
möglichen Ausschüttungen an die Anleger führen<br />
könnte. Bei geringeren Netto-Einnahmen (z.B. durch<br />
geringere Mieteinnahmen nach Ablauf des Prognosezeitraums<br />
oder aufgrund höherer Kosten bzw.<br />
höherer Steuern aufgrund beispielsweise der dann<br />
aufgebrauchten Verlustvorträge) könnten auch günstigere<br />
Konditionen für eine Anschlussfinanzierung<br />
dazu führen, dass die Ausschüttungen und die Rendite<br />
der Anleger sich in diesem Fall des längeren Haltens<br />
der Fondsimmobilie reduzieren. Ist die Fondsbzw.<br />
die Objektgesellschaft in einer solchen Situation<br />
gar gezwungen, die Fondsimmobilie in einem schwachen<br />
Marktumfeld zu veräußern (beispielsweise weil<br />
keine Anschlussfinanzierung möglich ist), könnte<br />
dies den Totalverlust der Einlage der Anleger nach<br />
sich ziehen bzw. Reduzierungen gegenüber der prognostizierten<br />
Rendite für die Anleger ergeben.<br />
8.3.2 Tilgung Bankdarlehen<br />
Für Tranche 1 des Fremdkapitals der Objektgesellschaft<br />
wurde mit der BayernLB eine Tilgungsstruktur<br />
vereinbart, die vorsieht, dass anfänglich keine Tilgungen<br />
zu leisten sind, jedoch ab dem Jahr 2011 Tilgungen<br />
von anfänglich 0,3 % ansteigend auf 1,5 %<br />
im Jahr 2015 bezogen auf die jeweilige Restvaluta<br />
des Darlehens zu leisten sind. Tilgungen sind jeweils<br />
jährlich nachschüssig zu leisten. Die Restschuld am<br />
Ende des Prognosezeitraums beläuft sich dann auf<br />
AUD 81.716.393 (ca. 95 % des ursprünglichen Darlehensbetrages).<br />
Für die ggf. erforderliche Tranche 2 des Fremdkapitals<br />
der Objektgesellschaft wurde mit der Bank eine<br />
annuitätische Tilgung über die Laufzeit von 12 Jahren<br />
bzw. des Mietvertrages des Mieters Commonwealth<br />
of Australia vereinbart. Tilgungsleistungen sind jeweils<br />
jährlich nachschüssig vereinbart. Die Restschuld<br />
am Ende des Prognosezeitraums beläuft sich für diese<br />
Tranche auf AUD 2.733.716 (ca. 27 % des ursprünglichen<br />
Darlehensbetrages).<br />
Die Prognoserechnung geht von einer Vollplatzierung<br />
des Eigenkapitals zum 20.12.2005 aus. Sofern<br />
das Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt nicht voll platziert<br />
ist, ist das Eigenkapital zwischenzufinanzieren.<br />
Eine Finanzierungszusage der BayernLB liegt vor. Der<br />
Zinsaufwand für Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
wird aus der ersparten Ausschüttung aus diesem<br />
Eigenkapitalanteil finanziert. Zusätzlich wurde im<br />
Investitions- und Finanzierungsplan eine Rückstellung<br />
in Höhe von AUD 370.645 gebildet, die beispielsweise<br />
im Falle einer kompletten Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
für 6 Monate eine Zinsbelastung<br />
von 7,25 % p.a. ermöglichen würde. Höherer Zinsaufwand<br />
als prospektiert geht zu Lasten der Liquiditätsreserve.<br />
Bezüglich der weiteren Details aus den Kreditvereinbarungen,<br />
Zinsswapvereinbarungen, Sicherheitenvereinbarungen<br />
im Zusammenhang mit den<br />
Kreditverträgen, Zinsswapvereinbarungen oder der<br />
möglichen Zwischenfinanzierung für das Eigenkapital<br />
der Anleger wird auf Tz. 11 verwiesen.<br />
8.4 Voraussichtliches steuerliches Ergebnis<br />
Die Einkünfte aus der Vermietung der Fondsimmobilie<br />
werden lediglich in <strong>Australien</strong> besteuert. In<br />
Deutschland sind diese Einkünfte aufgrund des zwischen<br />
<strong>Australien</strong> und Deutschland bestehenden<br />
Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von einer<br />
weiteren Besteuerung unter Progressionsvorbehalt<br />
freigestellt (siehe hierzu weitere Details in Tz. 12<br />
„Die steuerlichen Grundlagen“). Bezüglich der Einkünfte<br />
ist jedoch ausschließlich die Objektgesellschaft<br />
in <strong>Australien</strong> beschränkt steuerpflichtig und unterliegt<br />
den einschlägigen steuerlichen Regelungen.<br />
Der anwendbare Steuersatz beträgt derzeit 30 %. Auf<br />
dieser Grundlage berücksichtigt die Prognoserechnung<br />
die entsprechenden australischen Vorschriften<br />
zur Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses, welches,<br />
vereinfacht ausgedrückt, aus dem Einnahmenüberschuss<br />
und den Ausgaben (z.B. Vergütungen für<br />
Geschäftsbesorgung, Kosten des Jahresabschlusses<br />
und für Steuerberatung etc.) bzw. den zulässigen Abschreibungen<br />
ermittelt wird. Die Prognoserechnung<br />
basiert dabei bezüglich der steuerlichen Berechnun-<br />
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