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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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zu erfüllen. Somit hat die Objektgesellschaft faktisch<br />

einen festen Zinssatz bis zum Dezember 2015, dem<br />

Ende des Prognosezeitraums, gesichert. Die festen<br />

Zinssätze unter dem Zinsswap wurden in Form von<br />

Stufenzinsen vereinbart, die ab dem Auszahlungszeitpunkt<br />

bis zum 30.12.2006 mit einem Zinssatz<br />

von 5,25 % beginnen und wie folgt ansteigen:<br />

Jahr<br />

Festzinssatz in % p.a.<br />

2006 5,25<br />

2007 5,75<br />

2008 6,25<br />

2009 6,75<br />

2010 7,10<br />

2011 7,00<br />

2012 7,75<br />

2013 7,35<br />

2014 7,20<br />

2015 7,39<br />

Als Zahlungsweise wurden unter dem Kreditvertrag<br />

halbjährlich nachschüssige Zahlungen vereinbart<br />

und unter dem Zinsswap wurde eine jährlich nachschüssige<br />

Zahlungsweise festgelegt. Die Zinsen zwischen<br />

dem Aus-zahlungszeitpunkt am 22.12.2005<br />

und dem Beginn der Prognoserechnung am<br />

01.01.2006 wurden im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

berücksichtigt.<br />

Der Investitions- und Finanzierungsplan sowie die<br />

darauf basierende Prognoserechnung geht davon aus,<br />

dass die Objektgesellschaft die optional anfallenden<br />

Ausbaukosten unter dem Mietvertrag mit dem Commonwealth<br />

of Australia bis spätestens 30. Juni 2006<br />

ebenfalls zu finanzieren haben wird. Die Objektgesellschaft<br />

wird im Falle der Ausübung der entsprechenden<br />

Option des Mieters ein weiteres, ebenfalls<br />

variabel verzinstes Darlehen in Höhe von bis zu<br />

AUD 10.000.000 bei der BayernLB, München, aufnehmen<br />

(sog. „Tranche 2“ des Fremdkapitals der Objektgesellschaft).<br />

Das zusätzliche Darlehen, welches eine<br />

annuitäre Tilgungsstruktur unter der Annahme der<br />

vollständigen Tilgung über 12 Jahre hat, wird im Fall<br />

der Inanspruchnahme zum 31.12.2015, d.h. zum<br />

Ende des Prognosezeitraums und dem angenommenen<br />

Verkaufszeitpunkt der Fondsimmobilie, auslaufen.<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde eine vollständige<br />

Inanspruchnahme und damit eine Auszahlung des<br />

zusätzlichen Kredits zum 30. Juni 2006 angenommen.<br />

Zur Sicherung der Darlehensgewährung und des<br />

entsprechenden Zinsänderungsrisikos wurde seitens<br />

der Objektgesellschaft ein optionales und ebenfalls<br />

fristenkongruentes Zinssicherungsgeschäft (sog.<br />

Zinssatzswapoption) mit der BayernLB abgeschlossen.<br />

Analog dem Zinsswap für die Tranche 1 des Fremdkapitals<br />

der Objektgesellschaft wird die Objektgesellschaft<br />

für den gesamten Prognosezeitraum einen<br />

festen Zinssatz, im Fall der Tranche 2 jedoch ohne<br />

Stufenzinsstruktur, an die Bank unter dem Zinsswap<br />

leisten und im Gegenzug die variablen Mittel erhalten,<br />

die erforderlich sind, um die Verpflichtungen<br />

unter der variablen Kreditvereinbarung mit der Bank<br />

vollständig abzudecken. Als Festzinssatz wurde ein<br />

Zinssatz in Höhe von 6,45 % für die gesamte Laufzeit<br />

des Kredits/des Zinsswaps vereinbart. Da der Mieter<br />

Commonwealth of Australia im Fall der Inanspruchnahme<br />

seiner Option zum weiteren Ausbau der Mieträume<br />

eine fest vereinbarte Zusatzmiete über einen<br />

Zeitraum von 12 Jahren bzw. die Laufzeit des Mietvertrages<br />

(12 Jahre) leisten muss, kann die Objektgesellschaft<br />

das zusätzliche Darlehen aus dieser Zusatzmiete<br />

bedienen.<br />

Sollte das Darlehen bzw. die Zinsswaps vor Ablauf<br />

vorzeitig aufgelöst werden (z.B. bei einem vorzeitigen<br />

Verkauf der Fondsimmobilie), könnten je nach<br />

Zinsentwicklung am Kapitalmarkt hohe Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

und Kosten (sog. „Breakage<br />

Cost“) zu Lasten der Objektgesellschaft entstehen,<br />

die den Veräußerungserlös für die Fondsimmobilie<br />

nachhaltig reduzieren könnten. Sollte die Fondsimmobilie<br />

zum Ablauf des Prognosezeitraums (Ende<br />

2015) nicht veräußerst werden, müssen die Kondition<br />

für das bzw. die Darlehen neu verhandelt werden.<br />

Sollten die Konditionen für die dann erforderlichen<br />

Anschlussfinanzierungen, unter der Annahme<br />

ansonsten weiterhin gleich hoher Einnahmen und<br />

Kosten, über den fest vereinbarten Konditionen für<br />

den Prognosezeitraum liegen, könnte sich dies,<br />

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