Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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3.5.2 Persönliche Anteilsfinanzierung<br />
Jedem Anleger steht es grundsätzlich frei, seine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft aus Eigenmitteln<br />
aufzubringen und/oder ganz oder teilweise durch<br />
Aufnahme eines persönlichen Darlehens zu finanzieren.<br />
Die Aufnahme eines persönlichen Darlehens<br />
wird in erster Linie auf die Bonität des einzelnen Anlegers<br />
abgestellt werden. Vom Prospektherausgeber<br />
wird eine persönliche Anteilsfinanzierung weder<br />
empfohlen, noch wird zugesichert, dass eine aufgenommen<br />
werden kann. Sofern der einzelne Anleger<br />
eine persönliche Anteilsfinanzierung aufnimmt,<br />
muss er in der Lage sein, den regelmäßigen Kapitaldienst<br />
(Zins und Tilgung) unabhängig von etwaigen<br />
Ausschüttungen der Fondsgesellschaft aufbringen<br />
zu können. Die prognostizierten Ausschüttungen sind<br />
nicht garantiert, ihre Höhe hängt von vielen verschiedenen<br />
Faktoren ab, die alle unterschiedlichen Risiken<br />
unterliegen. Insofern kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass prognostizierte Ausschüttungen reduziert<br />
werden müssen oder sogar ausbleiben. Unabhängig<br />
davon ist der einzelne Anleger verpflichtet,<br />
den Kapitaldienst für seine persönliche Anteilsfinanzierung<br />
zu leisten. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass eine aufgenommene persönliche<br />
Anteilsfinanzierung vor vollständiger Tilgung,<br />
z.B. bei Ablauf der vereinbarten Konditionenfestschreibungsdauer<br />
oder vorzeitiger Kündigung des<br />
Darlehens, zurückgeführt werden muss, ohne dass<br />
zum selben Zeitpunkt die Fondsbeteiligung liquidiert<br />
oder veräußert werden kann. Auch der Verlust des<br />
eingesetzten Kapitals kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden, so dass der Anleger das Risiko<br />
trägt, im Liquidationsfall keinerlei Rückzahlung des<br />
eingesetzten Kapitals zu erhalten. Insofern muss der<br />
einzelne Anleger in der Lage sein, jederzeit eine etwaige<br />
aufgenommene persönliche Anteilsfinanzierung<br />
unabhängig von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
zurückführen zu können.<br />
3.6 Kumulation von Risiken bzw. maximales Risiko<br />
des Anlegers<br />
Die vorstehenden Erläuterungen beschreiben die<br />
wesentlichen einzelnen Risiken, die mit einer Beteiligung<br />
an der Fonds- bzw. Objektgesellschaft verbunden<br />
sind. Die beschriebenen Risikofaktoren können<br />
nicht nur einzeln auftreten, sondern sich vielmehr<br />
auch gemeinsam realisieren. Dadurch können sich<br />
die beschriebenen Auswirkungen auch über die<br />
Summe der einzelnen Auswirkungen hinaus verstärken.<br />
Insbesondere bei einem Zusammentreffen mehrerer<br />
der vorgenannten Risiken, die zu einer negativen<br />
Abweichung von der Prognoserechnung führen,<br />
reicht unter Umständen die gebildete Liquiditätsreserve<br />
nicht zur Abdeckung aller Kosten aus. Dies<br />
kann zu einer Kürzung oder zu einem Ausfall der<br />
Ausschüttung bis hin zu einem Verlust der gesamten<br />
Zeichnungssumme führen. Wenn man davon ausgeht,<br />
dass der Anleger, wie dies im Rahmen des Beteiligungsangebotes<br />
vorgesehen ist, keine Finanzierung<br />
seiner Beteiligung durchführt sondern diese aus<br />
Eigenmitteln erbringt (siehe oben unter Tz. 3.5.2)<br />
und unter der Annahme, dass der Anleger wie vorgesehen<br />
als Treugeber beitritt (oder im alternativen<br />
Fall des direkten Beitritts, dass keine die Einlage übersteigenden<br />
Haftungsfälle nach Beitritt bis zum Eintrag<br />
in das Handelsregister entstehen), stellt der Verlust<br />
der gesamten Einlage für den Anleger somit das<br />
maximale Risiko im Zusammenhang mit dieser Beteiligung<br />
dar.<br />
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